Tiermeldungen über das Internet Klasse LW 01 BBS III Stade Bearbeitet von: Stefan Martens, Doosthof Olaf Tamm, Mulsum -1-
REFERAT- Tiermeldung über das Internet Von Stefan Martens & Olaf Tamm Anmeldung: Ihre Betriebsnummer ist in den meisten Fällen mit der Agrarförderungs-Nummer identisch. Dann finden Sie diese auf jeden Antragskopf. In einigen Ausnahmen wird Ihr Betrieb bei der Rinderkennzeichnung unter einer weiteren Nummer geführt. Diese können Sie auf jeden Fall den vom VIT vorgedruckten Ohrmarkenlisten für Ihren Betrieb entnehmen. Nur in Kombination mit Ihrer PIN-Nummer gelangen Sie an den benötigten Datenbestand. Die PIN-Nummer wurde Ihnen in dem mehrseitigen Anschreiben des VIT vom September 1999 mitgeteilt. Sollten Sie die Ihnen einmal zugewiesene PIN-Nummer nicht mehr ausfindig machen können, so bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als bei der zuständigen Regionalstelle (VIT in Verden) schriftlich eine neue PIN-Nummer für Ihren Datenbestand zu beantragen. Für diese Neuzuweisung werden Ihnen, nach Auskunft des VIT, die dadurch entstehenden Unkosten von ca. 100,- DM in Rechnung gestellt. -2-
Meldungen Meldungen und Zugriff an die Datenbank: Alle Rinderhalter, auch die, die nur vorübergehend für die Tiere verantwortlich sind, müssen an die Datenbank melden, wenn sie ein Tier erhalten oder abgeben. Ausgenommen davon sind nur Transporteure. - Der Landwirt meldet die Geburt, die Abgabe oder den Ankauf eines Tieres, die Verendung oder Hausschlachtung. - Der Schlachtbetrieb meldet den Zugang und die Schlachtung. - Der Händler meldet den Ankauf und Verkauf des Rindes. - Die Betreiber von Märkten, Sammelstellen und Ausstellungen melden den Zugang und Abgang der aufgetriebenen bzw. vermarkteten Rinder. Zugriff auf die Daten in der Datenbank haben jeweils für ihren eigenen Datenbereich alle meldepflichtigen Rinderhalter einschließlich der Schlachtbetriebe sowie Veterinärbehörden, beauftragte Regionalstellen, Prämienbehörden der Länder und amtlich zugelassene Etikettierbetriebe. Bei der Zugriffsregelung für die einzelnen Berechtigten werden die Grundsätze des Datenschutzes berücksichtigt. Durch den Einsatz der elektronischen Datenübertragung lassen sich Arbeitsabläufe bei großen Meldezahlen optimieren und die Kosten senken. Diesbezüglich wird teilweise schon über unterschiedliche Beiträge zur Tierseuchenkasse nachgedacht. -3-
Geburtsmeldung: Spätestens 7 Tage nach der Geburt ist das Kalb mit zwei identischen Ohrmarken in beide Ohren zu kennzeichnen. Die Markierung ist unmittelbar anzuzeigen. Dazu können Sie wie bisher die Geburtsmeldekarte verwenden. Zusätzlich ist die Meldung über Computer / Internet möglich. Nur die dem Betrieb zugewiesenen Ohrmarkennummern können hier eingegeben werden. Andere Nummern werden nicht angenommen (siehe auch zugewiesene Ohrmarkenserien ). Haben Sie alle Angaben in die Maske eingetragen, so wird der Datenbestand über Einfügen in die zentrale Datenbank gestellt. Hierbei findet automatisch ein Datenabgleich vor, aus dem eventuell eine Fehlermeldung resultieren kann, die in roter Schrift im unteren Seitenbereich angezeigt wird. In dem Fall muss der Datensatz erst Storniert werden. Anschließend nehmen Sie die Korrektur der Daten in der Maske vor und gehen erneut auf Einfügen. Liegt Ihre Geburtsmeldung nicht innerhalb des 7tägigen Zeitraumes vor, so erhalten Sie nach dem Einfügen im unteren Bildschirm einen Hinweis in blauer Schrift. Für die Meldung bei der Zentralen Datenbank und den Erhalt des Rinderpasses hat dies keinen Einfluss. Wohl aber könnte dieser Tatbestand bei einer Überprüfung durch das Veterinäramt Minuspunkte bringen. Ist die Meldung plausibel und innerhalb der Frist erfolgt, so erhalten Sie in schwarzer Schrift im unteren Bildschirmbereich die erfolgreiche Meldebestätigung. -4-
Tierbewegungen (Zugang, Abgang) Grundsätzlich gilt : Abgangsmeldung durch den abgebenden Betrieb, Zugangsmeldung durch den aufnehmenden Betrieb. Alle Zugänge von Rindern sind innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Ohrmarkennummer, des Zugangsdatums und der Meldungsart Zugang zu melden. Nicht zu melden ist der bisherige Halter des Rindes, da dieser den Abgang des Rindes selber meldet. Alle Abgänge von Rindern sind innerhalb von 7 Tagen zu melden unter Angabe der Ohrmarkennummer, des Abgangsdatums und der Abgangsart Abgang zu melden. Nicht zu melden ist der zukünftige Halter des Rindes. Vorraussetzung für eine Abgangsmeldung ist, dass das Rind in der zentralen Datenbank als zum Bestand gehörig gemeldet ist. Ein Pensions-Rind, ist vom abgebenden Betrieb (Pensionsgeber) als Abgang zu melden. Vom aufnehmenden Betrieb (Pensionsnehmer) ist das Rind als Zugang zu melden. Tiere die über Zuchtverband / Auktionsstelle vermarktet werden : Abgangsmeldung durch den Herkunftsbetrieb, Zugangsmeldung der Sammelstelle, Abgangsmeldung der Sammelstelle, Zugangsmeldung des aufnehmenden Betriebes. Verendung / Hausschlachtung: Verendet ein Rind oder wird getötet, ist dies innerhalb von 7 Tagen nach dem Tod unter Angabe der Ohrmarkennummer, des Datums der Verendung und der Meldungsart Verendung / Hausschlachtung zu melden. Eine Hausschlachtung ist innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Ohrmarkennummer, des Schlachtdatums und der Meldungsart Verendung / Hausschlachtung zu melden. Nicht unter die Rubrik Hausschlachtung fallen Schlachtungen in registrierten oder zugelassenen Schlachtbetrieben, auch wenn die Schlachtung im Auftrag erfolgt und der Schlachtkörper vom Lieferanten zurückgenommen wird. In diesem Fall muss der Landwirt einen Abgang melden. Der Schlachtbetrieb behandelt es wie eine normale Schlachtung. Export / Versendung: Exportiert der Rinderhalter das Rind nicht selbst, meldet er nur einen Abgang. Der Exporteur meldet in diesem Fall zuerst einen Zugang und anschließend den Export als Abgang mit Zielland. Die Ausfuhr ist innerhalb von 7 Tagen zu melden. Als Abgangsmeldung ist die Meldungsart Export / Versendung und das Zielland, in das das Rind verbracht wird, anzugeben. Der 3stellige Code für das Zielland ist der Liste Schlüssel-Nummer für Exportland, die auf der Rückseite der Bewegungsmeldekarte aufgedruckt ist, zu entnehmen. Importmarkierung: Diese Eintragung erfolgt ausschließlich über die Regionalstellen. Sie, als Landwirt, können hier keinerlei Einträge vornehmen. -5-
Nachprägen einer Ohrmarke: Auch Ohrmarkennachbestellungen können über das Internet vorgenommen werden. Neue Ohrmarken-Sätze müssen jedoch schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle angefordert werden. Zu- / Abgang kombiniert: Hierhinter verbirgt sich eine vereinfachte Eingabemaske für Geburtsmeldungen und Tierbewegungen. EU- Einfuhr: Diese Eintragung erfolgt ausschließlich über die Regionalstellen. Sie, als Landwirt, können hier keinerlei Einträge vornehmen. Ersterfassung ( einzeln ): Betrifft nur noch Betriebe, die bisher die Rinderkennzeichnung und dazugehörigen Tierbestandserhebungen ignoriert haben. Alle anderen Betriebe haben diesen Punkt mit der Bestandsmeldung vom 26.09.1999 und dem Abgleich 2000 erfüllt. Sie müssen damit rechnen, dass nicht zum Stichtag an die Datenbank gemeldete Tiere später nicht vermarktet werden können und von Zahlungen von EU-Tierprämien im Rahmen der Agenda 2000 ausgeschlossen werden. -6-
Abfragen Wahlweise können die Daten auf dem Bildschirm angezeigt (Anzeige) und ggf. ausgedruckt oder im csv- Format heruntergeladen werden (Download). Liegen in der gewählten Auswahl keine Daten vor, bzw. ist man auf Grund des Status Landwirtschaftlicher Betrieb zu (z.b. Schlacht-) Meldungen nicht berechtigt, so erscheint auf dem Bildschirm an Stelle der Daten ein entsprechender Hinweis. Meldeübersicht: An dieser Stelle können Sie eingegrenzt bestimmte Meldedaten zu Ihrem Tierbestand abfragen. z.b. Geburten- und die dazu hinterlegten Daten z. B. Anzeige der Frist Laut VVVO müssen Meldungen unverzüglich, spätestens 7 Tage nach dem Ereignis erfolgen. Hier wird die Differenz aus Meldedatum und Ereignisdatum als Einhaltung dieser Frist farblich angezeigt: 0-2 Tage in Schwarz, 3-7 Tage als Hinweis in Blau, über 8 Tage in Rot. Bei Meldungen per Karte oder über die Regionalstelle wird i.d.r. das Eingangsdatum bei der Regionalstelle als Meldedatum übermittelt. Zur Zeit kann eine Fristüberschreitung bei einer Veterinärkontrolle von Bedeutung sein. Die Prämienbehörden der Länder betrachten i.d.r. eine Fristüberschreitung nicht als Ablehnungsgrund. Bei Datenänderungen wird normalerweise das Datum der Änderung als Meldedatum genommen und damit fast immer eine Fristüberschreitung angezeigt. Da die Originalmeldung aber auch nach der Änderung intern noch gespeichert ist, kann eine fristgemäße Erstmeldung ggf. überprüft werden. Das kann nicht automatisch bei der Anzeige geschehen, sondern bedarf der Verifizierung durch eine Verwaltungsstelle. Hilfreich ist hier vor allem die Position Abgang und Schlachtung um danach die zu beantragenden Schlacht- und Sonderprämien abzugleichen, damit kein Tier vergessen wird. -7-
Daten zur Erfassung: Unter diesem Menüpunkt werden Ihnen die Ersterfassungsdaten von der Erhebung per 26.09.1999 angezeigt. Dies hat im Nachhinein, vor allem nach dem letzten Abgleich, keine besondere Bedeutung mehr. Einzeltierverfolgung: Dies ist z.b. beim Lebendverkauf von Tieren interessant, sollten diese direkt von Ihnen dann doch zur Schlachtung gegangen sein, so können Sie für das Tier die Schlachtprämie beantragen, sonst nicht. Dadurch ersparen Sie sich unnötige Nachfragen und Streichungen durch die Stelle, die Ihren Tierantrag bearbeitet. Zugeteilte Ohrmarkenserien: Angegeben sind die Nummern von : bis, wann die Zuteilung stattfand und um was für einen Ohrmarkentyp (Einfach-, Doppelmarke) es sich handelte. Betriebsdaten: Hier werden Ihnen die verwaltungstechnisch erhobenen und gespeicherten Daten zu Ihrem Betrieb angezeigt : Name, Adresse, Sonstiges (Telefonnummer), Typ (Landwirtschaftlicher Betrieb, Zuchtorganisation, Vermarkter, Schlachtstädte, etc.), Mitbenutzer (falls welche eingerichtet wurden), PIN- Änderungsdaten (falls die Nummer durch Sie geändert wurde), Betriebsstätten / Mutterunternehmen, vergebene / erhaltene Vollmachten und Vorgänger-/ Nachfolgebetrieb. -8-
Bestandsregister: Sie können sich Ihr Bestandsregister anzeigen und ausdrucken lassen oder den (mit Aktualitätsdatum auf der Einstiegsseite) derzeitigen Bestand als csv- Datei herunterladen. Dateien im csv- Format bieten die Möglichkeit in mehrere weitere EDV- Programme, z.b. das Excel- Programm, importiert (eingelesen) zu werden. Dies eröffnet Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten die gesammelten Daten individuell zu verwalten bzw. sich für Ihren Betriebsablauf (Auswertung, Kontrolle, Planung) nutzbar zu machen. Solange die HIT- Datenbank nicht 100%ig up to day ist, wird eine ausschließliche online- Bestandsverzeichnisführung seitens des Amtes für Agrarstruktur nicht anerkannt. Bei einer anstehenden Überprüfung müssen Sie die Daten lückenlos, aktuell und vollständig entweder als eigene Datei auf Ihrem Rechner, als Ausdruck oder in der üblichen handschriftlichen Form vorliegen haben. Tipps zum täglichen Umgang Ausdruck angezeigter Listen: Der Ausdruck erfolgt über die Punkte Datei -> Drucker oder über das Druckersymbol in Ihrem Browser. Die meisten Listenanzeigen sind breiter als DinA4. Um einen vollständigen Ausdruck zu erhalten müssen Sie Ihren Drucker vor dem Ausdruck auf Querformat umstellen. Dies geht über die Punkte Datei -> Drucker -> Eigenschaften -> Seite Einrichten. Kontrolle der vorgenommenen Meldungen: Um einen Kontrollbeleg über Ihre online- Meldungen zu erhalten sollten Sie nach den durchgeführten Meldungen folgendermaßen vorgehen : - Im Menü unter Abfragen - Die Meldeübersicht anwählen - Als Datumseingrenzung das aktuelle Datum eingeben - Und nur die Kästchen Geburt, Zugang, Abgang, Tod einhaken - Dann auf Anzeige gehen - Sie erhalten eine Anzeige mit den gerade vorgenommenen Buchungen - Diese drucken Sie sich aus - Und heften sie als Meldebeleg (wie z.b. eine Kopie der Post- Meldekarten) in einem dafür angelegten Ordner ab. -9-
Fehler- Vorgangsliste: Unter dem Menüpunkt weitere Abfragen... können Sie unter anderem die Rubrik Fehler- Vorgangsliste aufrufen. Hier haben Sie die Möglichkeit die mitgeteilten Fehler nachzuvollziehen und zu korrigieren. Mit der darauf startenden Seite kann näheres zur Art des Fehlers oder zu der Fehlermeldung des Tieres in Erfahrung gebracht werden. In der Regel wird nur die Ohrmarkennummer des Tieres eingegeben, um die Fehler in der folgenden Meldeübersicht zu sehen. Hier nun ein Beispiel : Für ein Rind, dass nach Ägypten exportiert wurde, meldet der Landwirt fälschlicher Weise die Ausfuhr an. Es erscheint hier in der ersten Spalte die Vorgangsnummer, die rot unterlegt ist. Klicken Sie diese an und es wird falsche Meldung in der Meldekette aufgezeigt. Gleichzeitig hält das Meldeprogramm Korrekturvorschläge (wie auf den Fehlerlisten) bereit, von denen Sie nun die korrekte Meldung ankreuzen können und sich weiter durch das Programm arbeiten müssen. -10-