Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm 14. Sitzung am 18. August 2017 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 3. Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zum KInvFG Teil 2 4. Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes 5. Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 6. Verschiedenes 2
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 3. Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zum KInvFG Teil 2 4. Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes 5. Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 6. Verschiedenes 3
2. Protokoll Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 Änderungs- und Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 4
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 3. Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zum KInvFG Teil 2 4. Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes 5. Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 6. Verschiedenes 5
3. VV KInvFG Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (VV KInvFG) Nach langwierigen Verhandlungen liegt nun die abgestimmte Fassung der VV KInvFG zur Unterschrift vor. Aufgrund mehrerer Länderinitiativen und der geschlossenen Haltung der Länder konnte der Bund davon überzeugt werden, eine echte Alternative zur ursprünglichen Ausschlussquote von 50 Prozent einzuführen. Den vorliegenden Entwurf können nach Kenntnis des Fachreferates alle anderen Bundesländer mittragen. Da der Entwurf endverhandelt ist, beabsichtigt auch das Land Hessen diesen zu unterzeichnen. 6
3. VV KInvFG Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (VV KInvFG) Bund ist leider vom Wortlaut des letzten hessischen Vorschlags zu 4 Abs. 3 erneut abgewichen. Die ursprünglich als Wortlautänderung dargestellte Fassung, entpuppte sich nach Rückfrage doch als inhaltliche Änderung: Im Ergebnis sollen höchstens 50 Prozent der Gemeinden/Gemeindeverbände des jeweiligen Flächenlandes bzw. der Gebiete eines Stadtstaates Fördermittel nach dem zweiten Kapitel des KInvFG erhalten. Alternativ ist ein höherer Anteil von bis zu 85 Prozent möglich, wenn mindestens 70 Prozent der dem jeweiligen Land zur Verfügung stehenden Mittel in höchstens 50 Prozent der finanzschwachen Gemeinden/Gemeindeverbände bzw. Gebiete verwendet werden. In den Flächenländern beziehen sich die Anteile auf Gemeindem/Gemeindeverbände, die Schulträger sind oder in denen sich Schulen in sonstiger Trägerschaft befinden. 7
3. VV KInvFG Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (VV KInvFG) Echte Alternative zur starren Quote. Verteilung auf bis zu 85 Prozent der Schulträgerkommunen eines Landes (Auswahl in Hessen beläuft sich auf 80,65 Prozent). Mindestens 70 Prozent der Bundesmittel in max. 50 Prozent der finanzschwachen Schulträgerkommunen. In Hessen entfallen auf 50 Prozent der als finanzschwach ausgewählten Schulträger (aufgerundet 13 von 25) nach dem Gesetzesentwurf 219.207.453 Euro der Bundesmittel. Dies entspricht 66,43 Prozent. 8
3. VV KInvFG Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (VV KInvFG) Nun müssen rd. 15,7 Mio. Euro Bundeszuschüsse (einschließlich Kofinanzierung) umverteilt werden! Weiteres Verfahren zum Abschluss der VV KInvFG: Umlaufverfahren zur Zeichnung hat begonnen. Sobald die Unterschriften aus allen sechzehn Bundesländern vorliegen, tritt die VV KInvFG in Kraft. Bundesgesetz ist bereits ausgefertigt und seit gestern verkündet (BGBl. I 2017, 3127). Hessen ist zur Zeichnung bereit. Ermächtigung des Ministerpräsidenten für den Finanzminister liegt vor. 9
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 3. Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zum KInvFG Teil 2 4. Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes 5. Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 6. Verschiedenes 10
4. Anpassungen Gesetzesentwurf Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes Die Umverteilung wird in der Form erfolgen, dass den dreizehn Schulträgerkommunen mit den größten Kontingenten die notwendigen Bundesmittel zugeschlagen werden (anteilig nach den gewichteten Schülerzahlen). Diese dreizehn Kommunen erhalten also ein größeres Bundeskontingent: Kommunen Einordnung nach KFA- Gruppen Bundeskontingent alt in EUR Bundeskontingent neu in EUR Differenz in EUR Kontingent neu in EUR LANDKREIS BERGSTRASSE 1 19.587.731 20.639.935 1.052.204 20.639.935 LANDKREIS OFFENBACH 1 22.545.432 23.755.774 1.210.342 23.755.774 WETTERAUKREIS 1 28.209.460 29.725.011 1.515.551 29.725.011 LANDKREIS LIMBURG-WEILBURG 1 19.691.761 20.750.157 1.058.396 20.750.157 LANDKREIS KASSEL 1 17.891.633 18.853.499 961.866 18.853.499 SCHWALM-EDER-KREIS 1 21.223.140 22.363.230 1.140.090 22.363.230 LANDKREIS GROSS-GERAU* 2 19.069.607 20.093.907 1.024.300 20.093.907 MAIN-KINZIG-KREIS 2 30.265.584 31.890.980 1.625.396 31.890.980 LAHN-DILL-KREIS 2 23.899.879 25.183.825 1.283.946 25.183.825 DARMSTADT, WISSENSCHAFTSSTADT 3 23.127.299 24.370.110 1.242.811 24.370.110 OFFENBACH AM MAIN, STADT 3 20.210.372 21.295.645 1.085.273 21.295.645 KASSEL, DOCUMENTA-STADT 3 29.663.343 31.257.498 1.594.155 31.257.498 GIESSEN, UNIVERSITAETSSTADT 4 16.897.212 17.803.979 906.767 17.803.979 292.282.453 307.983.550 15.701.097 307.983.550 11
4. Anpassungen Gesetzesentwurf Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes Entsprechende Kürzung bei den anderen zwölf Schulträgerkommunen: Kommunen Einordnung nach KFA- Gruppen Bundeskontingent alt in EUR Bundeskontingent neu in EUR Differenz in EUR ODENWALDKREIS 1 9.749.741 8.713.414-1.036.327 RHEINGAU-TAUNUS-KREIS* 1 13.675.869 12.222.438-1.453.431 VOGELSBERGKREIS 1 11.725.288 10.478.455-1.246.833 LANDKREIS HERSFELD-ROTENBURG 1 11.943.562 10.674.265-1.269.297 LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG 1 16.438.776 14.691.077-1.747.699 WERRA-MEISSNER-KREIS 1 12.062.373 10.779.634-1.282.739 LANDKREIS GIESSEN 2 15.925.246 14.231.533-1.693.713 LANDKREIS MARBURG-BIEDENKOPF 2 12.339.796 11.027.899-1.311.897 LANDKREIS FULDA 2 16.499.979 14.746.368-1.753.611 RUESSELSHEIM, STADT 4 6.995.506 6.251.739-743.767 HANAU, BRUEDER-GRIMM-STADT 4 10.731.408 9.590.764-1.140.644 FULDA, STADT 4 9.609.503 8.587.364-1.022.139 147.697.047 131.994.950-15.702.097 12
4. Anpassungen Gesetzesentwurf Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes Die Schulträger mit den gekürzten Kontingenten sollen durch die Änderungen nicht schlechter gestellt werden. Das Land fühlt sich an sein Anliegen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben, gebunden. Deshalb werden die Reduzierungen durch zusätzliche Kontingente im Landesprogramm abgefedert. Statt eines Ausgleichs lediglich von rd. 15,7 Mio. Euro wird das Landesprogramm sogar um 20 Mio. Euro erhöht. Diese werden anhand der bekannten Verteilungskriterien auf die Schulträger mit den reduzierten Bundeskontingenten verteilt. Die Reduzierungen werden also überkompensiert. Entsprechender Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird bei der Anhörung im Haushaltsausschuss angekündigt und zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag gestellt. 13
4. Anpassungen Gesetzesentwurf Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes Kommunen Einordnung nach KFA- Gruppen Bundeskontingent alt in EUR Bundeskontingent neu in EUR Differenz in EUR Ausgleich Landesprogramm in EUR Kontingent neu in EUR ODENWALDKREIS 1 9.749.741 8.713.414-1.036.327 1.320.027 10.033.441 RHEINGAU-TAUNUS-KREIS* 1 13.675.869 12.222.438-1.453.431 1.851.402 14.073.840 VOGELSBERGKREIS 1 11.725.288 10.478.455-1.246.833 1.588.018 12.066.473 LANDKREIS HERSFELD-ROTENBURG 1 11.943.562 10.674.265-1.269.297 1.616.856 12.291.121 LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG 1 16.438.776 14.691.077-1.747.699 2.226.063 16.917.140 WERRA-MEISSNER-KREIS 1 12.062.373 10.779.634-1.282.739 1.633.744 12.413.378 LANDKREIS GIESSEN 2 15.925.246 14.231.533-1.693.713 2.157.118 16.388.651 LANDKREIS MARBURG-BIEDENKOPF 2 12.339.796 11.027.899-1.311.897 1.670.988 12.698.887 LANDKREIS FULDA 2 16.499.979 14.746.368-1.753.611 2.233.767 16.980.135 RUESSELSHEIM, STADT 4 6.995.506 6.251.739-743.767 947.334 7.199.073 HANAU, BRUEDER-GRIMM-STADT 4 10.731.408 9.590.764-1.140.644 1.452.927 11.043.691 FULDA, STADT 4 9.609.503 8.587.364-1.022.139 1.301.756 9.889.120 147.697.047 131.994.950-15.702.097 20.000.000 151.994.950 14
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 3. Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zum KInvFG Teil 2 4. Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes 5. Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 6. Verschiedenes 15
Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 5. Anhörung Bislang sind 16 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingegangen. Neben dem Punkt Umverteilung aufgrund des Abschlusses der Verwaltungsvereinbarung beziehen sich Stellungnahmen insbesondere auf Fragen zu den Ersatzschulen: Berücksichtigungsmöglichkeit für staatlich genehmigte Ersatzschulen. Mehr Nachdruck bei Weiterleitung der Mittel an die Ersatzschulen. Weitere Anmerkungen der KSpV: Frage Tilgungs- und Zinstragung bei Mittelweiterleitung (HLT). Frist Verwendungsnachweis (HST). Sicherstellung der Mittelweiterleitung an Kelsterbach und Oestrich-Winkel (HSGB). 16
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 13. Sitzung vom 28. Juni 2017 3. Endfassung der Verwaltungsvereinbarung zum KInvFG Teil 2 4. Notwendige Anpassungen am Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes 5. Anhörung im Haushaltsausschuss am 23. August 2017 6. Verschiedenes 17
Clearingstelle 6. Sonstiges Es wurden aktuell keine Fälle an das HMdF herangetragen. 18
6. Sonstiges Clearingstelle Verwendungsnachweisprüfung - Umfang der Prüfung durch die Revisionsämter der Landkreise Verwendungsnachweis (VN) mit Prüfvermerk des Revisionsamtes ( ohne Beanstandungen ) wurde eingereicht. Die Mittel waren zum Teil verspätet verausgabt worden. Auf Rückfrage teilte der LK mit, dass die nicht rechtzeitige Mittelverausgabung nicht zu dem Prüfungsumfang gehöre. Fall konnte inhaltlich gelöst werden, aber Frage bleibt, wie weit geht Prüfpflicht der Revisionsämter? Nach der Förderrichtlinie KIP ist die rechtzeitige Mittelverausgabung zu beachten. Diese ist auch anhand der einfachen Belegliste ersichtlich und prüfbar. Es handelt sich hier um eine Regelung gem. Ziffer 7.2 der VV zu 44 LHO. Vertrauensvorschuss für die durch Revisionsamt vorgeprüften VN könnte verloren gehen. 19
Evaluation KIP durch Kommunale Spitzenverbände 6. Sonstiges Erstes Zwischenergebnis: Es sind bereits über 200 Evaluationsbögen abgegeben worden. Überwiegend große Zufriedenheit mit dem Programm. Ausführliche Auswertung erfolgt in der kommenden Sitzung der AG KIP. 20
Verschiedenes 6. Sonstiges Termin für die 15. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm Vorschlag Dienstag, der 14. November 2017, um 10:00 Uhr 21
Gibt es aktuell Fragen? 6. Sonstiges 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. kip@hmdf.hessen.de 23