Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Freunde, die Reform der Zuckermarktordnung in der Europäischen Union hat in den letzten Jahren zu heftigen Auseinandersetzungen und Diskussionen geführt. Dabei sind die berechtigten Interessen der Zuckerrübenbauern auch in Rheinland-Pfalz anders als die der großen weltweiten Konzerne, die Zucker für ihre Produktion benötigen. Aber auch mittelständische Süßwarenhersteller drängen seit längerem auf eine Senkung der europäischen Zuckerpreise. Die Europäische Kommission hatte im Juni 2005 weit reichende Reformvorschläge zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgelegt, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktorientierung des Zuckersektors erhöht, seine Zukunftsperspektiven gesichert und die Verhandlungsposition der Europäischen Union bei den Welthandelsgesprächen gestärkt werden sollen. Nach der Reform der Marktordnung, die seit rund 40 Jahren gilt, wird es für die Entwicklungsländer weiterhin einen bevorzugten Zugang zum europäischen Zuckermarkt zu einem attraktiven Preis deutlich oberhalb des Weltmarktniveaus geben. Die so genannten AKP-Staaten (die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks) mit traditionellen Zuckerexporten in die EU werden in den Genuss eines Unterstützungsprogramms kommen, weil sie von der Zuckerpreissenkung ebenfalls betroffen sind. Insgesamt sind es 18 AKP-Länder, die Zucker in die Europäische Union ausführen. Der Entwurf der Kommission war nach Überzeugung vieler Parlamentarier zu radikal. Die Konsequenz für die deutschen Landwirte und die dort beschäftigten Arbeitnehmer wäre gewesen, dass noch mehr landwirtschaftliche Familien ihre Existenzgrundlage verlieren würden und ihre Höfe schließen könnten. EU-weit produzieren rund 375.000 Landwirte Zucker. Es gibt 230 Zuckerfabriken mit rund 300.000 Beschäftigten im Zuckersektor. Auf Deutschland entfallen davon rund 50.000 rübenanbauende Betriebe mit 30.000 Arbeitspläzen in der Zuckerwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Der derzeit niedrige Weltmarktpreis ist insbesondere durch die enorm gestiegene Produktion außerhalb Europas verursacht. In den letzten 10 Jahren ist die Zuckerproduktion in der EU bei rund 20 Millionen Tonnen gleich hoch geblieben. Brasilien, das über ungeahnte Produktionsmöglichkeiten verfügt, hat seine Produktion im gleichen Zeitraum von rund 15 Millionen Tonnen auf über 31 Millionen Tonnen mehr als verdoppelt. Der neue deutsche Landwirtschaftminister Horst Seehofer hat bei den Verhandlungen im Agrarrat, bei denen es zu einer politischen Einigung gekommen ist, einen durchschlagenden Erfolg erzielt. Ihm ist es im Wesentlichen zu verdanken, dass entsprechend den Forderungen des Europäischen Parlaments die Preissenkung moderater, die Hilfen größer und die Gültigkeit der Zuckermarktordnung nachhaltiger ist. Damit ist, wenn auch in eingeschränktem Maße, die Zuckerproduktion in Europa weiterhin gesichert. Der Kompromiss ist auch deshalb fair, weil der europäische Zucker unter europäischen Bedingungen, also mit hohen Qualitäts- und Umweltstandards produziert wird und nicht einfach nur durch billigen Importzucker ersetzt werden kann. Deshalb brauchen die europäischen Zuckerhersteller und Verarbeiter mehr Zeit und die nötigen Mittel, um sich auf die neuen Marktgegebenheiten einzustellen. Der Kompromiss ist ein wichtiger Beitrag auf diesem Weg. Mit den beigefügten Informationen über die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und die Einzelheiten der politischen Einigung im Agrarrat möchte ich Ihnen Informationen zu diesem wichtigen Thema übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Werner Langen MdEP
Agrarausschuss im Europäischen Parlament beschließt Bericht zur Reform der Zuckermarktordnung Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat am 29. November 2005 folgende Eckpunkte zur Zuckermarktordnung beschlossen: Die Intervention soll während der Umstrukturierung bis 2010 beibehalten werden. Die Zuckerpreissenkung wird auf 30% begrenzt und verteilt auf vier Jahre. Der Agrarausschuss spricht sich damit für die Begrenzung der Rübenpreissenkung auf 33% aus, bei gleichzeitiger Ablehnung einer zusätzlich möglichen Reduzierung um weitere 10% (im Kommissionsvorschlag lag die mögliche Rübenpreissenkung bei über 50%). Der Anbau nachwachsender Rohstoffe soll mit 80 /ha gefördert werden, bei einer EUweiten Garantiehöchstfläche von 2,2 Millionen Hektar. Von der Umstrukturierungsbeihilfe sollen mindestens 50% den Landwirten zu Gute kommen. Mit den finanziellen Mitteln müssen in erster Linie Produktionsalternativen zum Zuckerrübenanbau gefördert werden. Die Kommission wird aufgefordert, dazu wirtschaftlich sinnvolle Vorschläge zu erarbeiten. Zuckerfabriken sollen ohne Einspruchsrecht des Mitgliedstaates entscheiden, ob sie in der Produktion bleiben oder aussteigen. Um die Restrukturierung in Anspruch zu nehmen, müssen ausscheidende Fabrikstandorte einen auf die Region zugeschnittenen Umstrukturierungsplan erarbeiten, der von der Kommission zu genehmigen ist. Der Agrarausschuss fordert für die europäischen Rübenbauern einen gestaffelten Ausgleich. Für mittlere Betriebsgrößen beläuft sich die Kompensation auf 75% der durch die Reform verursachten Einkommensverluste. Die Isoglukosequoten sollen nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, ausgeweitet werden. Der Export von Quotenzucker und auch von Zucker außerhalb der Quote sind erlaubt. Verbot von Dreiecksgeschäften Dass die Stellungnahme des Agrarausschusses, die vom Plenum noch beschlossen werden muss, durchaus politisches Gewicht hat, zeigt eine Analyse der Übereinkunft des Agrarrates von letzter Woche. Der Entwurf des Agrarrates zur Zuckermarktreform hat in seiner jüngsten Fassung bereits etliche Kernforderungen des Parlamentes vom März 2005 aufgegriffen und belegt die Kompromissbereitschaft: Langfristige Perspektive: Gültigkeit der Zuckermarktordnung bis 2014/15. Verminderung und Streckung der Preissenkung: Zuckerpreissenkung um 36%, verteilt auf vier Jahre und Wegfall einer möglichen weiteren Rübenpreissenkung um 10%. Höhere Kompensation für die Rübenbauern: Rat verständigt sich auf 64,2 % Ausgleich.
Beibehaltung der Intervention während der Übergangszeit. Restrukturierungsfonds beträgt in den ersten beiden Jahren 730 je Tonne aufgegebener Quote. Beteiligung der Rübenerzeuger an der Restrukturierung in Höhe von mindestens 10%. Verzicht auf Quotentransfer zwischen den Mitgliedstaaten. Außenschutz: EU-Kommission behält sich Schutzmaßnahmen vor, sollten die LDC- Importe gegenüber dem Vorjahr um mehr als 25% zunehmen. Für das Europäische Parlament ist mit der Entscheidung vom 29.11.05 auch ein Zeichen gesetzt, dass Kommission und Ministerrat gefordert sind, ihre Vorschläge nachzubessern. "Wir sind uns bewusst, dass nach dem vorläufigen Scheitern der Verfassung die Stärkung der Parlamentsrolle vorerst verschoben ist. Aber wenn wir Volksvertreter mit breiten Mehrheiten beschließen, kommen auch Rat und Kommission nicht an uns vorbei. Das sollten die Kommissare Fischer-Boel und Mandelson beherzigen, wenn sie in Kürze bei der WTO-Runde in Hongkong über die Fortentwicklung einer europäischen Landwirtschaft in Europa verhandeln". Quelle: Albert Dess CSU-MdEP, Sprecher der EVP-Fraktion für die Reform der Zuckermarktordnung. Beschluss des Agrarrats vom 24. November 2005 Allgemeine Ausrichtung zur Reform der EU-Zuckermarktordnung Der Agrarrat hat in seiner Sitzung am 24.November 2005 den folgenden Kompromiss vorgelegt und beschlossen: Kompromiss zur Reform der Zuckermaktordnung bietet europäischen und insbesondere dem deutschen Zuckersektor eine langfristige Perspektive für eine nachhaltige Produktion: die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Zuckererzeugung wird insgesamt erhöht und damit werden Arbeitsplätze insbesonder in ländlichen Regionen Deutschlands gesichert. EU kommt mit der Reform sowohl ihren Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern ( "Alles-Außer-Waffen"-Initiative) als auch den Erfordernissen zur kurzfristigen Anpassung der EU-Zuckermarktordnung an die WTO-Rahmenbedingungen infolge des WTO- Panels nach. Die dafür notwendige Umstrukturierung des EU-Zuckersektors wird durch Finanzmittel aus dem Umstrukturierungsfonds sozial- und umweltverträglich flankiert. In der entscheidenden Phase der Verhandlungen ist es gelungen, die wesentlichen deutschen Anliegen zum Tragen zu bringen. Dazu zählen insbesondere: Die von der Kommission vorgeschlagene Preissenkung wird deutlich abgemildert.
Der Ausgleich für die Landwirte wird erhöht. Die Perspektiven für die wettbewerbsfähigen Rübenstandorte, insbesondere in Deutschland, werden verbessert und damit wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerwirtschaft erhöht. Und: Es wird ein wirksamer Außenschutz bei übermäßigen exporten der am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen der EBA-Initiative garantiert. Kompromiss umfasst insbesondere folgende wichtige Regelungen: Zuckermarktordnung gilt bis 2014/2015. Damit wird den Wirtschaftsbeteiligten und der EU-Zuckerwirtschaft eine langfristige Planungsgrundlage gegeben. In Anbetracht der hohen Kapitalbindung im Zuckersektor ist dies von besonderer Bedeutung. Die notwendige Zuckerpreissenkung erfolgt in vier Schritten bis 2009/2010 um insgesamt 36% bei Weißzucker und rd. 39% bei den Zuckerrüben. Insbesondere durch den Wegfall der im ursprünglichen KOM-Vorschlag vorgesehenen möglichen weiteren Rübenpreissenkung von 10% wird eine zusätzliche Belastung der Rübenbauern ausgeschlossen und eventuelle Wettbewerbs-verzerrungen vermieden. Die Kompensation der Rübenbauern in Form von entkoppelten Direktzahlungen wird im verfügbaren Haushaltsrahmen von 60% auf 64,2% der Umsatzverluste erhöht. Unter der Voraussetzung, dass die Quoten um mindestens 50% zurückgeführt worden sind, können die Mitgliedstaaten zusätzlich zu diesen entkoppelten Zahlungen zeitlich befristete gekoppelte Kompensationszahlungen gewähren. Diese werden bis zum Betrag von 30% der Umsatzverluste aus Gemeinschaftsmitteln gezahlt und können zusätzlich mit nationalen Mitteln aufgestockt werden. Diese zeitlich befristete Regelung wird dazu beitragen, dass die Umstrukturierung in einigen Mitgliedstaaten beschleunigt wird. Zur Absicherung des Zuckerpreises wird für eine Übergangszeit die Intervention (ab 2007) als Sicherheitsnetz beibehalten (Auslösepreis beträgt 80% des Referenzpreises des folgenden Wirtschaftsjahres; Maximalmenge von 600.000 t). Aus Ausgaben der Zuckerindustrie wird ein Umstrukturierungsfonds geschaffen. Aus diesem Fonds erhalten Zuckerfabriken, die ihre Quoten aufgeben, in den ersten beiden Jahren eine Umstrukturierungsbeihilfe i.h.v. 730 Euro/ t, die in den beiden folgenden Jahren schrittweise verringert wird. Das von etlichen Mitgliedstaaten geforderte Vetorecht bei der Umstrukturierung konnte vermieden werden. Rübenerzeuger, deren Zuckerfabrik die Produktion einstellt, profitieren von der verbesserten Ausgestaltung des Umstrukturierungsfonds. Nunmehr müssen mindestens 10% der o.g. Umstrukturierungsmittel für Rübenerzeuger vorgesehen werden.
Ein wichtiger Punkt für die Zustimmung insbesondere der südlichen MS war der Ausbau der Finanzmittel für regionale Diversifizierungsmaßnahmen. Hierfür wird ein zusätzlicher, zeitlich befristeter Förderbetrag (i.h.v. 109 Euro/ t im ersten und zweiten Jahr der Reform) zur Verfügung gestellt. Diese Beihilfe wird in Abhängigkeit des Kapazitätsabbaus der Zuckerfabrik erhöht. Ganz wichtig sind auch die Regelungen zum Außenschutz. Sie werden nunmehr wirksam vermeiden, dass die Ziele der Reform der EU-Zuckermarktordnung unterlaufen werden: o Bei Überschreitung einer Schwelle von 25% der Zuckereinfuhren aus den Entwicklungsländern (LDC) gegenüber dem Vorjahr wird die EU-Kommission automatisch das Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen in Gang setzen. o Zudem sind strikte Ursprungsregeln für LDC-Zuckereinfuhren basierend auf heimischer Rohstoffbasis einzuhalten, um Umgehungseinfuhren abzuhalten. Es ist gelungen, Regelungen zu finden, die der heimischen chemischen und pharmazeutischen Industrie eine ausreichende Versorgung mit Zucker zu wettbewerbsfähigen Preisen sicherstellt. Quelle: Deutsche EU-Verhandlungsdelegation des Agrarrats in Brüssel am 24.11.05. Wirtschafts- und Währungsausschuss in Österreich Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments besuchte am 24.11. und 25.11.05 Wien. Während der Delegationsreise informierten sich die Wirtschaftsexperten über aktuelle Finanzmarktfragen in Österreich. Auf dem Bild sind von links nach rechts Sophie in t Veld, Werner Langen, Pervenche Berès, Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses, Dr. Liebscher, der Präsident der Österreichischen Nationalbank, László Becsey, ungarischer EVP-Abgeordneter und José García- Margallo, stellv. Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses zu sehen. Impressum: Aktuelle europäische Themen sind abrufbar unter der Homepage: www.euinfo.de. Hier finden Sie Links zu allen europäischen Institutionen und Dokumenten, die öffentlich zugänglich sind. v.i.s.d.p. Dr. Werner Langen MdEP; Bearbeitet von Simone Thiel MA. Europäisches Parlament Brüssel: Simone Thiel und Claudia Juhl, Rue Wirtz, ASP15E158, B-1047 Brüssel, Tel.: 0032-2-2845385, Fax: 0032-2-2849385, E-mail: WLangen@europarl.eu.int. Europabüro Koblenz: Ansprechpartner Wilma Wagner, Clemensstraße 18, 56068 Koblenz, Tel.: 0049-261-8896153, Fax: 0049-261-8896155.