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AMTSBLATT B 11744 DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 3/4 Tirschenreuth, den 19.01.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO); Bauantrag der Kassecker Stahl- und Metallbau GmbH, Egerer Straße 36, 95652 Waldsassen; Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes und einer Fertigungshalle für die Kassecker Stahl- und Metallbau GmbH Waldsassen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 901,593/18, 905/2, 905/3 und 934 Gemarkung Waldsassen; Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO 11 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag gemäß 4 BImSchG der Fa. Josef Ott Biostrom auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasverwertungsanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 236 der Gemarkung Lengenfeld / Stadt Tirschenreuth 13 Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 14 Bekanntmachung; Hinweis auf EU-weite Ausschreibungen Erweiterung des staatlichen beruflichen Schulzentrums in Wiesau 15 S-2014-99-3-Sg. 17-Ho Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO); Bauantrag der Kassecker Stahl- und Metallbau GmbH, Egerer Straße 36, 95652 Waldsassen; Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes und einer Fertigungshalle für die Kassecker Stahl- und Metallbau GmbH Waldsassen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 901,593/18, 905/2, 905/3 und 934 Gemarkung Waldsassen; Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO Das hat in oben bezeichneter Angelegenheit am 23.12.2014 unter dem Aktenzeichen S-2014-99-3-Sg. 17-Ho folgenden Bescheid erlassen: I. Das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben wird nach Maßgabe der Bauvorlagen vom 29.01.2014 gemäß den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen genehmigt. Die in den Bauvorlagen ggf. durch Prüfungsvermerk (Rotstift) eingetragenen Erinnerungen, Maße und Änderungen sind unbedingt zu beachten. Bei mit blauer Farbe enthaltenen Korrekturen handelt es sich um Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Seite 12 II. III. IV. Von Nr. 5.12.1 der Industriebaurichtlinie wird hinsichtlich der Wandhydranten eine Abweichung gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 3 BayBO von Technischen Baubestimmungen i.v.m. Nr. 6.1 des Brandschutznachweises vom 12.11.2014 zugelassen, da durch die tragbaren und fahrbaren Feuerlöscher und die direkte Alarmierung der Feuerwehr über die Brandmeldeanlage ein schneller Löscheinsatz gewährleistet ist. Von Art. 33 Abs. 1 BayBO wird hinsichtlich des notwendigen Treppenraums zur Sicherstellung des Rettungsweges aus dem 1. Obergeschoss des Sozialtrakts eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO i.v.m. Nr. 6.1 des Brandschutznachweises vom 12.11.2014 zugelassen. Von Art. 34 Abs. 3 BayBO wird hinsichtlich der Unterteilung des notwendigen Flurs in Rauchabschnitte von max. 30 m Länge gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO i.v.m. Nr. 6.1 des Brandschutznachweises vom 12.11.2014 eine Abweichung zugelassen. V. Von 9 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes wird bezüglich des einzuhaltenden Fahrbahnabstandes von 20 m gemäß 9 Abs. 8 FStrG eine Ausnahme zugelassen. VI. VII. VIII. IX. Die Genehmigung wird an folgende Nebenbestimmungen gebunden: ( ) Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diesen Bescheid werden folgende Gebühren erhoben: ( ) Das nachfolgend abgedruckte Merkblatt ist zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 29.06.2007 (GVBI 13/2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem heutigen Tage der Bekanntmachung die Zustellung als bewirkt gilt, d. h., von diesem Zeitpunkt an läuft die Klagefrist von einem Monat. Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Seite 13 Der Baugenehmigungsbescheid im vollen Wortlaut sowie die genehmigten Bauvorlagen können von beteiligten Nachbarn im Sinne von Art. 66 Abs. 1 BayBO während der üblichen Besuchszeiten im, Johannisstraße 6, Amtsgebäude II, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 408, eingesehen werden. Tirschenreuth, 08.01.2015 Alfred Meyer Regierungsdirektor Az.: 170/5-23/SW Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag gemäß 4 BImSchG der Fa. Josef Ott Biostrom auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasverwertungsanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 236 der Gemarkung Lengenfeld / Stadt Tirschenreuth Öffentliche Bekanntmachung gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Das hat in der oben bezeichneten Angelegenheit am 12.01.2015 unter dem Aktenzeichen 170/5-23/SW folgenden Bescheid erlassen: Der verfügende Teil des o. g. Bescheides lautet: A. Der Fa. Josef Ott Biostrom, Pilmersreuth a.d.str. 11, 95643 Tirschenreuth, Inhaber: Josef Ott, wird die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück Fl. Nr. 236 der Gemarkung Lengenfeld / Stadt Tirschenreuth eine Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungsmotoranlage durch den Einsatz von Biogas (Biogasverwertungsanlage) zu errichten und zu betreiben. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit der Errichtung der (Erweiterungs-)Baumaßnahmen begonnen worden ist oder die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. B. Die Genehmigung liegen die mit dem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Tirschenreuth vom 12.01.2015 versehenen Antragsunterlagen zu Grunde, deren Inhalt zum Bestandteil des Bescheides erklärt wird. Die Anlage ist nach Maßgabe der o. g. Antragsunterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit nicht Bestimmungen dieses Bescheides, die Betriebs- und Verfahrensbeschreibung in diesem Bescheid und Prüfvermerke in den Antragsunterlagen von der Planung abweichende Regelungen treffen. C. Die o. g. immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist mit Auflagen und Hinweisen zu den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmschutz, Abfallrecht, Baurecht, Wasserrecht und Anlagensicherheit versehen. D. Die Fa. Josef Ott Biostrom hat als Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Seite 14 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise: Der Genehmigungsbescheid im vollen Wortlaut sowie die Planunterlagen und Beschreibungen können in den nächsten zwei Wochen nach der Bekanntgabe von den Beteiligten (Beteiligte sind alle, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können), während der nachfolgend genannten Zeiten im, Dienstgebäude II, Johannisstraße 6, Zimmer 410, eingesehen werden: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen Feiertage). Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegefrist die Zustellung als bewirkt gilt, d. h. von diesem Zeitpunkt an läuft die Klagefrist von einem Monat. Nach Ablauf der Klagefrist sind alle öffentlichrechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen. Die Zustellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an die Beteiligten wird hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Tirschenreuth, den 12.01.2015 Landratsamt gez. Kestel Oberregierungsrätin Az.: 170/5 23/SW Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Dietz und Burger GbR, Großensterz 9, 95666 Mitterteich beabsichtigt, die bereits bestehende, baurechtlich genehmigte Biogasanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 22, 184 und 185 der Gemarkung Großensterz / Stadt Mitterteich auf ein höheres Leistungsniveau umzurüsten. Es ist geplant, die Biogasanlage wie folgt zu ändern: Leistungserhöhung der Biogasverwertungseinheit der Anlage (Blockheizkraftwerke) von bisher 270 kw el auf künftig 1,6 MW Feuerungswärmeleistung Leistungserhöhung der Biogasproduktionseinheit (Siloanlagen, Vorgruben, Fermenter, Einbringsysteme, Nachgärer, Endlager, Umfüllplatz, Pumpstation, Verkehrsanlagen) von bisher 1,1 Mio m³ pro Jahr auf künftig rund 2,2 Mio m³ n /a Rohgas

Seite 15 Die geplanten Änderungen erfordern keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen. Es werden lediglich die steuerungstechnische Verriegelung der bereits bestehenden Biogasmotoren aufgehoben, die Trafostation angepasst, die Einsatzstoffe erhöht und ein bestehender Gasspeicher gegen einen Foliengassack ausgetauscht. Nach den geplanten Erweiterungsmaßnahmen übersteigen sowohl die Biogasverwertungs- als auch die Biogasproduktionseinheit (hier: Nebeneinrichtung der Verwertungseinheit) erstmals die Schwelle zur Genehmigungspflicht gemäß 4 BImSchG. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens war gemäß 3c Satz 1 i.v.m. den Ziffern 1.2.2.2 Buchst. S und 1.11.1.2 Buchstabe A der Anlage 1 UVPG aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu ermitteln, ob das Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Diese allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben im Bereich von Großensterz und der näheren Umgebung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Hinweis: Gemäß 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zu dem Vorhaben sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes beim, Sachgebiet 23 Immissionsschutz, Mähringer Straße 7, Zimmer 410, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich. Tirschenreuth, den 12.01.2015 gez. Kestel Oberregierungsrätin Bekanntmachung Hinweis auf EU-weite Ausschreibung Der Landkreis Tirschenreuth schreibt für die Erweiterung des staatlichen beruflichen Schulzentrums in Wiesau folgende Leistungen europaweit aus: Straßen- und Kanalbauarbeiten BA I Weitere Informationen: im Bayerischen Staatsanzeiger Erscheinungsdatum 16.01.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union www.simap.europa.eu Tirschenreuth, den 14.01.2015 Wolfgang Lippert Landrat

Seite 16 Der Landrat in Tirschenreuth gez. Lippert Druck: Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth Verantwortlich für den Inhalt: Das oder die einsendende Dienststelle oder Gemeinde