Anhang II.5 Natur und Landschaft. Präambel

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Transkript:

Anhang II.5 Natur und Landschaft (Fassung vom September 2000) ENTWURF Überarbeitung im Rahmen des Erfahrungsaustauschs Digitale Schutzgebietsinformationen 18. Dezember 2006 Austausch von Naturschutzdaten zur Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern Präambel Entsprechend 2 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich werden Daten ausgetauscht, die zu den Themenbereichen des Anhangs I gehören, dort aufgeführt sind und nicht zusätzlich erhoben werden müssen. Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren den Datenaustausch für den Bereich Naturschutz (als Teilkomplex von 07" Natur und Landschaft). 1. Zweck der Datenübermittlung Die Übermittlung von Daten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zwischen den Ländern und dem Bundesamt für Naturschutz dient im Wesentlichen - der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen, - der Darstellung der ökologischen Gesamtsituation in Deutschland, - der Wahrnehmung internationaler Aufgaben des Bundes, - der Darstellung der Leistungen Deutschlands auf dem Sektor des Naturschutzes und der Landschaftspflege, - der Verpflichtung des Bundesamtes für Naturschutz zur Dokumentation von Naturschutzdaten (z.b. im Rahmen von Daten zur Natur ), - der Erarbeitung Roter Listen auf Bundesebene, - der Verbesserung der Informationsgrundlagen in den Ländern. 1

2. Vorgehensweise bei der Datenübermittlung Anhang II.5 Natur und Landschaft Der Datenaustausch erfolgt auf der Basis der in den Anhängen II zur Verwaltungsvereinbarung festgelegten Rahmenvorgaben. Im Rahmen von konkreten Projekten können weitere Daten ausgetauscht werden. Die Berichtspflichten nach EG-Recht werden in diesem Abkommen nicht berührt. Die Daten werden in digitaler Form geliefert bzw. zum Download bereitgestellt. Die Downloadmöglichkeit wird durch eine Mitteilung ergänzt, dass die betreffenden Daten die Meldung des Bundeslandes darstellen. Die datenliefernde Stelle kann, falls Daten urheber- oder nutzungsrechtlichen Einschränkungen durch Dritte unterliegen, Vorgaben über die Verwendung der Daten machen. 3. Technische Vorgaben und Hinweise Allgemeines optional in der Spalte Hinweise weist darauf hin, dass diese Angaben nicht zwingend erforderlich sind. Für jeden Schutzgebietstyp werden getrennte Daten bereitgestellt. Bei einer getrennten Bereitstellung von GIS- und Sachdaten ist die eindeutige Landeskennziffer, über die jedes Schutzgebiet verfügen muss, in GIS- und Sachdaten einheitlich zu führen, um eine Zusammenführung der Daten zu ermöglichen. Metadaten Zu allen Daten werden Informationen zum Ansprechpartner, zum Stand der Daten und zur Projektion (sofern keine Projektionsdatei vorliegt) bereitgestellt. Bei Abweichung von den im Anhang verwendeten optionalen Feldbezeichnungen bzw. den beschriebenen Dateninhalten oder der Verwendung von Kürzeln sind die Erläuterungen der Daten um entsprechende Inhalte wie z. B. zur Bedeutung von Feldnamen zu ergänzen. Soweit vorhanden, sollte zu den Daten ein ISO 19115-konformer (DE-Profil) Metadatensatz bereitgestellt werden. Austauschformat Als grundsätzliches Austauschformat von GIS-fähigen Daten wird die Geographical Markup Language (GML 2) angestrebt. Daneben werden Shape-File, und ArcInfo-Coverage (ArcInfo- Exportformat) zur Datenübergabe zugelassen. Bei einer Trennung von Sach- und GIS-Daten werden die Sachdaten als Excel-, Access-, dbase IVoder XML-Datei übergeben. Geometrietypen Die Geometrien der Schutzgebiete sind als Polygone zu übermitteln. Für die Gesetzlich geschützten Biotope sind alle Geometrietypen zugelassen, während die Naturdenkmäler als Polygone oder 2

Punkte geführt werden können. Anhang II.5 Natur und Landschaft Topologie Es ist eine korrekte Topologie der GIS-Daten anzustreben, d.h. es sollte eine eindeutige Grenze jeder Teilfläche (keine Mehrfachdigitalisierungen) und die Festlegung eindeutiger Grenzen bei aneinander stoßenden Schutzgebieten gleichen Typs vorhanden sein. Attributierung von GIS-Daten Jeder Feldname sollte mit _BLK enden, wobei BLK für das zweistellige Bundeslandkürzel steht und jeweils durch dieses zu ersetzen ist. Sind Ausschlussflächen innerhalb einer Schutzgebietsfläche als eigene Flächen aufgenommen, wird ein zusätzliches Feld geführt, dass die Unterscheidung von Schutzgebietsfläche und Ausschlussfläche ermöglicht. Genauere Vorgaben dazu sind in den Beschreibungen zu den einzelnen Schutzgebietstypen enthalten. 4. Erläuterungen Im Anhang I der Verwaltungsvereinbarung zum Datenaustausch im Umweltbereich ist der Punkt 07 Natur und Landschaft in vier Kategorien gegliedert: 07.02 Flora und Fauna 07.03 Vollzug des Artenschutzrechtes 07.04 Bilanzierungen von Veränderungen von Natur und Landschaft 3

Diese Gliederung setzt den Rahmen für die Ausfüllung des Anhangs II für den Naturschutz. Mit der im Folgenden dargestellten Untergliederung in Objektarten und Objekte sind die vorrangigen Datenbereiche gemäß dem Bedarf des Bundes (BMU/BfN) aufgezeigt. 07 Natur und Landschaft Definition Periodizität der Datenabgabe 07.01 Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft 07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.1 Naturschutzgebiete Rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. ( 23 Abs. 1 BNatSchG) 07.01.01.2 Nationalparke Rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. ( 24 Abs. 1 BNatSchG) 07.01.01.3 Landschaftsschutzgebiete Rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erfoderlich ist. ( 26 Abs. 1 BNatSchG) Ende des 2. Quartals eines jeden Jahres mit Stand 31.12. des Vorjahres 4

07 Natur und Landschaft Definition Periodizität der Datenabgabe 07.01.01.4 Naturparke Einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet ist, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. ( 27 Abs. 1 BNatSchG) 07.01.01.5 Naturdenkmale Rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha, deren besonderer Schutz 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. ( 28 Abs. 1 BNatSchG) 07.01.01.6 Gesetzlich geschütze Biotope Durch 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen generell vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. ( ) Im Zuge der Gesetzesnovellierung des BNatSchG (2002) wurde in die Liste der Gesetzlich geschützten Biotope (zuvor: 20c BNatSchG) weitere aufgenommen bzw. Erweiterungen bei bestehenden Typen vorgenommen. (Daten zur Natur 2004, Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 2004) Im Rahmen der landesüblichen Periodizität, in der Regel alle 5 Jahre (als kompletter Satz) 07.01.02 Gebietsgrunddaten nach internationalen Übereinkommen und Programmen 07.01.02.1 Biosphärenreservate Rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die Quartals eines Ende des 2. 1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, jeden Jahres 2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen über- 31.12. des Vor- mit Stand wiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, jahres 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftweisen dienen. ( 25 Abs. 1 BNatSchG) 5

07 Natur und Landschaft Definition Periodizität der Datenabgabe 07.01.02.2 Ramsargebiete Die Vertragsstaaten des Übereinkommens über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention) verpflichten sich, jeweils mindestens ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung zu benennen. Die Erhaltung und Förderung dieser Gebiete ist gemäß dieser Konvention durch die Bewahrung des ökologischen Zustandes, durch Biotop-management und nachhaltige Nutzung zu sichern. (Daten zur Natur 2004, Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 2004) 07.01.02.3 Weltnaturerbegebiete ( )1972 wurde das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbeübereinkommen, World Heritage) von den Mitgliedsstaaten der UNESCO verabschiedet. ( ) Ziel des Welterbeübereinkommens ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit dauerhaft zu erhalten. Instrument des Übereinkommens ist die so genannte Welterbeliste. Darin werden Kultur- und Naturgüter aufgenommen, die die im Übereinkommen festgelegten und in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens konkretisierten Kriterien erfüllen. In Weiterentwicklung des UNESCO-Weltkultur- und Naturerbes können seit 1992 auch Kulturlandschaften als Welterbe anerkannt werden. (Daten zur Natur 2004, Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 2004) 07.01.02.4 Biogenetische Reservate Resolution (76) 17 vom 15.03.1976 und (79) 9 vom 29.05.1979 des Europarates zur Errichtung eines Europäischen Netzwerkes biogentischer Reservate wesentliche Ziele: Erhalt repräsentativer Lebensräume und der typischen Artenvielfalt Europas Instrumente: Meldung von rechtlich abgesicherten Gebieten und Stärkung des Schutzstatus durch Verleihung eines Prädikats (Internationale Übereinkommen, Programme und Organisationen im Naturschutz: BfN-Skripten 1, 1998) 07.01.02.5 Europareservate Das Prädikat Europareservat verleiht in Deutschland der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV) durch Veröffentlichung in dem vom DRV herausgegebenen Berichten zum Vogelschutz für Gebiete mit europäischer Bedeutung für den Vogelschutz. (Daten zur Natur 2004, Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 2004 und www.bfn.de) 07.01.02.6 Europa- Diplomreservate Das Europadiplom für Schutzgebiete, geschaffen 1965 vom Europarat, wird rechtlich geschützten natürlichen oder naturnahen Gebieten verliehen, die für den Erhalt der biologischen, geologischen und Landschafts-Vielfalt von herausragendem Interesse sind (generelle Kriterien). Das Diplom wird vom Europarat für fünf Jahre verliehen und kann nach einer Überprüfung des Schutzgebietes jeweils für gleiche Zeiträume verlängert werden. ( ) Neben der Erfüllung genereller Kriterien müssen die Gebiete vorrangig dem Schutz der Biodiversität und der Vielfalt der Landschaften und Ökosysteme sowie als Beispiel für eine nachhaltige Regionalentwicklung dienen. (Daten zur Natur 2004, Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), 2004) Nach den Vorgaben der Konventionen 6

07.01.03 Allgemeine Biotopdaten 07.01.03.1 Biotoptypenlisten 07.01.03.2 Kartierte Biotope 07.01.03.3 Verbreitung der Biotoptypen 07.02 Fauna und Flora 07.02.01 Fauna 07.02.01.1 Gesamt-Artenliste der nachgewiesenen Wirbeltiere und Wirbellosen 07.02.02 Flora 07.02.02.1 Gesamt-Artenliste der nachgewiesenen Pflanzenarten 07.02.02.2 Verbreitung der nachgewiesenen Pflanzenarten Im Rahmen der landesüblichen Periodizität, in der Regel alle 5 Jahre (als kompletter Satz) Im Rahmen der landesüblichen Periodizität, in der Regel alle 5 Jahre (als kompletter Satz) Im Rahmen der landesüblichen Periodizität, in der Regel alle 5 Jahre (als kompletter Satz) 7

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.1 Naturschutzgebiete 1 Gebietskennung 1.1 Landeskennziffer des Gebietes Attribut GEBIETS- ID_BLK eindeutiger Identifier jedes Schutzgebiets (für jede Teilfläche eines Gebietes gleich) bestehend aus zweistelligem Bundeslandkürzel und nachgestellter, innerhalb eines Bundeslandes eindeutiger Ergänzung Textfeld, Länge 20 Zeichen 1.2 Gebietsname Attribut NAME_BLK Namensbezeichnung jedes Schutzgebietes 1.3 Daten zur Gebietsbenennung (Datum/Jahr der Unterschutzstellung) 1.4 Statistische Kennziffer des Verordnungsgebers 1.5 Status des Schutzgebietes optional Attribut AUSWEISUNG_BLK Attribut STATUS_BLK keine Leerzeichen am Beginn des Namens Datum der letzten rechtsgültigen Verordnung eines (Teil-) Gebietes Textfeld, Länge 20 Zeichen 2 Lage des Gebietes 2.1 Fläche (in ha) Attribut FLAE- CHE_BLK amtliche Flächengröße in ha gemäß Verordnung Zahlenfeld 2.2 Erfassungsgrundlage Attribut ERFASS_BLK Geobasisdatenbezug / Bezeichnung der Erfassungsgrundlage mind. als Langtext (mit Maßstabsangabe) 8

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 2.3 Kennzeichnung von Ausschlussflächen 2.4 Abgrenzungen als Vektor- Datensatz (unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise unter Abschnitt 3 nur erforderlich, wenn im Datensatz enthalten Attribut NSG_BLK Angabe: 1 = Schutzgebietsfläche 0 = Ausschlussfläche Short Integer / Zahlenfeld ohne Dezimalstellen 3 Gebietsbeschreibung 3.1 Pflege- und Entwicklungsplan vorhanden ja/nein Attribut PEPL_BLK 3.2 Schutzzweck VO-Text/digital (für alte VO optional) Attribut URL_BLK Textfeld, Länge 5 Zeichen URL oder Quellverweis der Verordnung 4 Fachdaten 4.1 Lebensräume optional 4.2 Zustand/Nutzung optional 4.3 bedeutende Tier- und Pflanzenarten optional 9

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.2 Nationalparke 1 Gebietskennung 1.1 Landeskennziffer des Gebietes Attribut GEBIETS- ID_BLK eindeutiger Identifier jedes Schutzgebiets (für jede Teilfläche eines Gebietes gleich) bestehend aus zweistelligem Bundeslandkürzel und nachgestellter, innerhalb eines Bundeslandes eindeutiger Ergänzung Textfeld, Länge 20 Zeichen 1.2 Gebietsname Attribut NAME_BLK Namensbezeichnung jedes Schutzgebietes 1.3 Daten zur Gebietsbennung (Datum/Jahr der Unterschutzstellung) 1.4 Statistische Kennziffer des Verordnungsgebers 1.5 Status des Schutzgebietes optional Attribut AUSWEISUNG_BLK Attribut STATUS_BLK keine Leerzeichen am Beginn des Namens Datum der letzten rechtsgültigen Verordnung bzw. des Gesetzes eines (Teil-) Gebietes Textfeld, Länge 20 Zeichen 2 Lage des Gebietes 2.1 Fläche (in ha) Attribut FLAE- CHE_BLK amtliche Flächengröße in ha gemäß Verordnung Zahlenfeld 2.2 Erfassungsgrundlage Attribut ERFASS_BLK Geobasisdatenbezug / Bezeichnung der Erfassungsgrundlage mind. als Langtext (mit Maßstabsangabe) Stand: September 2000, Anpassung xxx 10

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 2.3 Kennzeichnung von Ausschlussflächen Anhang II.5 Natur und Landschaft 2.4 Abgrenzungen als Vektor- Datensatz (unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise unter Abschnitt 3 nur erforderlich, wenn im Datensatz enthalten Attribut NTP_BLK Angabe: 1 = Schutzgebietsfläche 0 = Ausschlussfläche Short Integer / Zahlenfeld ohne Dezimalstellen 2.5 Zonierung optional Übergabe als ergänzender GIS-Datensatz mit mind. folgenden Informationen: Landeskennziffer des Gebietes (GEBIETS- ID_BLK), Bezeichnung der jeweiligen Zone 3 Gebietsbeschreibung 3.1 Pflege- und Entwicklungsplan vorhanden ja/nein Attribut PEPL_BLK Textfeld, Länge 5 Zeichen 3.2 Schutzzweck Attribut URL_BLK URL oder Quellverweis der Verordnung oder des Gesetzes Stand: September 2000, Anpassung xxx 11

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.3 Landschaftsschutzgebiete 1 Gebietskennung 1.1 Landeskennziffer des Gebietes Attribut GEBIETS- ID_BLK eindeutiger Identifier jedes Schutzgebiets (für jede Teilfläche eines Gebietes gleich) bestehend aus zweistelligem Bundeslandkürzel und nachgestellter, innerhalb eines Bundeslandes eindeutiger Ergänzung Textfeld, Länge 20 Zeichen 1.2 Gebietsname Attribut NAME_BLK Namensbezeichnung jedes Schutzgebietes 1.3 Daten zur Gebietsbennung (Datum/Jahr der Unterschutzstellung) 1.4 Status des Schutzgebietes optional Attribut AUSWEISUNG_BLK Attribut STATUS_BLK keine Leerzeichen am Beginn des Namens Datum der letzten rechtsgültigen Verordnung eines (Teil-) Gebietes Textfeld, Länge 20 Zeichen 2 Lage des Gebietes 2.1 Fläche (in ha) Attribut FLAE- CHE_BLK amtliche Flächengröße in ha gemäß Verordnung Zahlenfeld 2.2 Erfassungsgrundlage Attribut ERFASS_BLK Geobasisdatenbezug / Bezeichnung der Erfassungsgrundlage mind. als Langtext (mit Maßstabsangabe) 2.3 Kennzeichnung von Ausschlussflächen nur erforderlich, wenn im Datensatz enthalten Attribut LSG_BLK Angabe: 1 = Schutzgebietsfläche 0 = Ausschlussfläche Short Integer / Zahlenfeld ohne Dezimalstellen Stand: September 2000, Anpassung xxx 12

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder Anhang II.5 Natur und Landschaft 2.4 Abgrenzungen als Vektor- Datensatz (unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise unter Abschnitt 3 3 Gebietsbeschreibung 3.1 Schutzzweck Attribut URL_BLK URL oder Quellverweis der Verordnung Stand: September 2000, Anpassung xxx 13

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.4 Naturparke 1 Gebietskennung 1.1 Landeskennziffer des Gebietes Attribut GEBIETS- ID_BLK eindeutiger Identifier jedes Schutzgebiets (für jede Teilfläche eines Gebietes gleich) bestehend aus zweistelligem Bundeslandkürzel und nachgestellter, innerhalb eines Bundeslandes eindeutiger Ergänzung Textfeld, Länge 20 Zeichen 1.2 Gebietsname Attribut NAME_BLK Namensbezeichnung jedes Schutzgebietes 1.3 Daten zur Gebietsbennung (Datum/Jahr der Unterschutzstellung) 1.4 Status des Schutzgebietes optional Attribut AUSWEISUNG_BLK Attribut STATUS_BLK keine Leerzeichen am Beginn des Namens Datum der letzten rechtsgültigen Verordnung eines (Teil-) Gebietes Textfeld, Länge 20 Zeichen 2 Lage des Gebietes 2.1 Fläche (in ha) Attribut FLAECHE_BLK amtliche Flächengröße in ha gemäß Verordnung Zahlenfeld 2.2 Erfassungsgrundlage Attribut ERFASS_BLK Geobasisdatenbezug / Bezeichnung der Erfassungsgrundlage mind. als Langtext (mit Maßstabsangabe) 2.3 Kennzeichnung von Ausschlussflächen Attribut NP_BLK Angabe: 1 = Schutzgebietsfläche 0 = Ausschlussfläche Short Integer / Zahlenfeld ohne Dezimalstellen Stand: September 2000, Anpassung xxx 14

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder Anhang II.5 Natur und Landschaft 2.4 Abgrenzungen als Vektor- Datensatz (unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise unter Abschnitt 3 3 Gebietsbeschreibung 3.1 Pflege- und Entwicklungsplan vorhanden ja/nein Attribut PEPL_BLK Textfeld, Länge 5 Zeichen 3.2 Schutzzweck Attribut URL_BLK URL oder Quellverweis der Verordnung bzw. Verweis auf Träger des Gebietes Textfeld, Länge 200 Zeichen Stand: September 2000, Anpassung xxx 15

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.5 Naturdenkmale 1 Anzahl GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben Stand: September 2000, Anpassung xxx 16

07.01.01 Gebietsgrunddaten nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder 07.01.01.6 Gesetzlich geschützte Biotope Hinweise 1 Anzahl GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben 1.1 3. Stufe naturräumlicher Einheit aggreg., sof. vorh. 1.2 Verwaltungseinheit aggreg., sof. vorh. 1.3 TK 25 (1:25.000) aggreg., sof. vorh. 2 Fläche 2.1 bis 2.3 analog zu Punkt 1.1 bis 1.3 aggreg., sof. vorh. Stand: September 2000, Anpassung xxx 17

07.01.02 Gebietsgrunddaten nach internationalen Einkommen und Programmen 07.01.02.1 Biosphärenreservate 1 Gebietskennung 1.1 Landeskennziffer des Gebietes Attribut GEBIETS- ID_BLK eindeutiger Identifier jedes Schutzgebiets (für jede Teilfläche eines Gebietes gleich) bestehend aus zweistelligem Bundeslandkürzel und nachgestellter, innerhalb eines Bundeslandes eindeutiger Ergänzung Textfeld, Länge 20 Zeichen 1.2 Gebietsname Attribut NAME_BLK Namensbezeichnung jedes Schutzgebietes 1.3 Daten zur Gebietsbennung (Datum/Jahr der Unterschutzstellung) 1.4 Statistische Kennziffer des Verordnungsgebers 1.5 Status des Schutzgebietes optional Attribut AUSWEISUNG_BLK Attribut STATUS_BLK keine Leerzeichen am Beginn des Namens Textfeld, Länge 200 Zeichen Datum der letzten rechtsgültigen Verordnung eines (Teil-) Gebietes Textfeld, Länge 20 Zeichen 2 Lage des Gebietes 2.1 Fläche (in ha) Attribut FLAECHE_BLK amtliche Flächengröße in ha gemäß Verordnung Zahlenfeld 2.2 Erfassungsgrundlage Attribut ERFASS_BLK Geobasisdatenbezug / Bezeichnung der Erfassungsgrundlage mind. als Langtext (mit Maßstabsangabe) 18

07.01.02 Gebietsgrunddaten nach internationalen Einkommen und Programmen 2.3 Kennzeichnung von Ausschlussflächen Anhang II.5 Natur und Landschaft 2.4 Abgrenzungen als Vektor- Datensatz (unter Berücksichtigung der Vorgaben und Hinweise unter Abschnitt 3 nur erforderlich, wenn im Datensatz enthalten Attribut BR_BLK Angabe: 1 = Schutzgebietsfläche 0 = Ausschlussfläche Short Integer / Zahlenfeld ohne Dezimalstellen 2.5 Zonierung optional Übergabe als ergänzender GIS-Datensatz mit mind. folgenden Informationen: Landeskennziffer des Gebietes (GEBIETS- ID_BLK), Bezeichnung der jeweiligen Zone 3 Gebietsbeschreibung 3.1 Pflege- und Entwicklungsplan vorhanden ja/nein Attribut PEPL_BLK Textfeld, Länge 5 Zeichen 3.2 Schutzzweck Attribut URL_BLK URL oder Quellverweis der Verordnung 19

07.01.02 nach internationalen Übereinkommen und Programmen Hinweise 07.01.02.2 Ramsargebiete Meldungen der Länder an die entsprechenden Gremien gehen als Kopie z. K. an das BfN GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben 07.01.02.3 Weltnaturerbegebiete Meldungen der Länder an die entsprechenden Gremien gehen als Kopie z. K. an das BfN GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben 07.01.02.4 Biogenetische Reservate Meldungen der Länder an die entsprechenden Gremien gehen als Kopie z. K. an das BfN GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben 07.01.02.5 Europareservate Meldungen der Länder an die entsprechenden Gremien gehen als Kopie z. K. an das BfN GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben 07.01.02.6 Europa-Diplomreservate Meldungen der Länder an die entsprechenden Gremien gehen als Kopie z. K. an das BfN GIS-Daten (sofern vorhanden) werden an das BfN übergeben 20

07.01.03 Allgemeine Biotopdaten Hinweise 07.01.03.1 Biotoptypenlisten 1 Name des Biotops 1.1 Kennziffer sofern vorhanden 1.2 Name 2 Datenlieferant 2.1 #1 Bund, #2-17 Länder 3 Schutzstatus 3.1 Gesetzlich geschützte Biotope sofern vorhanden 07.01.03.2 Kartierte Biotope 1 Anzahl 1.1 3. Stufe naturräumliche Einheit optional 1.2 Verwaltungseinheit 1.3 TK 25 (1:25.000) optional 2 Fläche 2.1 3. Stufe naturräumliche Einheit optional 2.2 Verwaltungseinheit 2.3 TK 25 (1:25.000) optional 21

07.01.03.3 Verbreitung der Biotoptypen (gemäß der zweiten Ebene der Standardbiotoptypenliste des BfN oder in landesüblicher GIS-anwendbarer Form) 1 Anzahl 1.1 3. Stufe naturräumliche Einheit optional 1.2 Verwaltungseinheit 1.3 TK 25 (1:25.000) optional 2 Fläche 2.1 3. Stufe naturräumliche Einheit optional 2.2 Verwaltungseinheit 2.3 TK 25 (1:25.000) optional 22

07.02.01 Fauna Hinweise 07.02.01.1 Gesamtartenliste der nachgewiesenen Wirbeltiere und Wirbellosen (soweit verfügbar) 1 Name 1.1 Kennziffer 1.2 Wissenschaftlicher Name 1.3 Autor optional 1.4 Jahreszahl der Erstbeschreibung optional 1.5 Deutscher Name optional 1.6 Synonyme Artennamen optional 2 Systematische Einheit 2.1 Name der Einheit, variiert je Bundesland 3 Quelle/Datenlieferant 3.1 #1 Bund, #2-17 Länder 4 Rote Liste 4.1 Rote Liste Status laut Datenlieferant 23

07.02.02 Flora Hinweise 07.02.02.1 Gesamtartenliste der nachgewiesenen Pflanzenarten (soweit verfügbar) 1 Name 1.1 Kennziffer 1.2 Wissenschaftlicher Name 1.3 Autor optional 1.4 Jahreszahl der Erstbeschreibung optional 1.5 Deutscher Name 1.6 Synonyme Artennamen optional 2 Systematische Einheit 2.1 Name der Einheit, variiert je Bundesland 3 Quelle/Datenlieferant 3.1 #1 Bund, #2-17 Länder 4 Rote Liste 4.1 Rote Liste Status laut Datenlieferant 07.02.02.2 Verbreitung der nachgewiesenen Pflanzenarten (soweit verfügbar) 1 Name 1.1 Kennziffer 2 Verbreitung 2.1 Koordinaten optional 2.2 Rasterkennung nach Maßgabe des Datenlieferanten 3 Zeitpunkt/-raum 3.1 Datumsangabe 4 Populationsgröße 4.1 Anzahl (absolut) optional 4.2 Anzahl (klassifiziert Schlüsselliste mitliefern) optional 5 Fundortbeschreibung 4.1 Name optional 4.2 Flächengröße optional 24