Shop-Tickets Entlohnungsbaustein

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Transkript:

Shop-Tickets Entlohnungsbaustein Das System, mit dem du aus einem Angestellten einen motivierten Mitarbeiter machst! Seien wir ehrlich. Jeder, der schon einmal eine Gehaltsverhandlung geführt hat, weiß welche gemischten Gefühle diese Angelegenheit in einem auslöst. Zum einen weiß man als Arbeitgeber, wie selten wirklich gute Mitarbeiter sind und möchte sie demnach auch fair bezahlen - zum anderen schlägt einem das Unternehmerherz bis zum Hals, wenn man über Summen spricht, für deren Einhaltung man auch in Krisenzeiten gerade stehen muss. Ich kenne das und Sie kennen das ganz sicher auch. Selbst wenn man jedoch bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters sehr zufrieden mit dem ausgehandelten Gehalt gewesen ist, ist das Gespräch ums Geld nicht beendet - sondern nur vertagt. Denn ein Angestellter, der seinen Wert kennt und gute Arbeit leistet, der wünscht sich bald eine höhere Summe auf seinem Lohnzettel. Aber Wenn Sie als smarter Unternehmer nun den mit Füßen scharrenden Mitarbeiter nicht einfach ignorieren wollen, dann sehen Sie sich gezwungen irgendwann etwas zu verändern.

Eine elegante Möglichkeit Ihrem Teammitglied entgegenzukommen sind Bonuszahlungen oder Sachleistungen. Ein System, dass kaum ein Unternehmer anwendet, obwohl es Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich nichts als Vorteile bringt. Zusatzleistungen lohnen sich für beide Seiten Einer meiner Klienten, ein Landmaschinenbauer, nutzt ein Paket an Sachleistungen, um seinen Mitarbeitern einen abgabenfreien Zuschuss von 3.600 Euro netto pro Jahr zukommen zu lassen. Bei einer gleichwertigen klassischen Gehaltserhöhung kämen bei seinen Angestellten nach deren Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben aber gerade einmal ca. 1.800 Euro netto an. Daher ist auch das Interesse bei den Angestellten sehr hoch. Das heißt, dieser Arbeitgeber kommt durch die Sachleistungen in den Genuss erheblich finanzieller Entlastungen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen. Die Zusatzleistungen wiederum kommen 1:1, also quasi Brutto für Netto bei seinen Arbeitnehmern an. So kann dafür gesorgt werden, dass die Mitarbeiter über deutlich mehr Kaufkraft verfügen Und es muss dafür deutlich weniger investiert werden als bei einer vergleichbaren klassischen Gehaltserhöhung mit vollen Lohnnebenkosten. Nicht zu unterschätzen ist dabei der enorme Nebeneffekt! Denn durch diese Leistungen zeigt der Chef offen seine Wertschätzung und bewahrt sich die Gunst seiner wertvollen Mitarbeiter. Überlegen Sie selbst: Gibt es einen Mitarbeiter oder vielleicht mehrere, die vielleicht schon länger auf eine finanzielle Zuwendung hoffen oder auch auf eine kleine Anerkennung ihrer Leistung für das Unternehmen?

Mitarbeiter mit Shop-Tickets belohnen! Was würden Sie davon halten, wenn ich Ihnen sage, dass es eine Möglichkeit gibt, mit der Sie Ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus zukommen lassen können, die Ihnen auch noch Vorteile bringt? Dieses sozialabgabenfreie Gehaltsextra ist eines der ältesten. Es stammt aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Während größere Unternehmen ihren Mitarbeitern mit firmeneigenen Kantinen eine günstige Verpflegung bieten konnten, war dies mittleren bzw. kleinen Unternehmen eher nicht vergönnt bzw. lohnte sich nicht. Daher bat der Gesetzgeber einen finanziellen Ausgleich für eben diese Firmen in Form von Essensmarken bzw. Verpflegungs-Gutscheinen an, um auch deren Mitarbeiter vergleichbar preiswert zu verköstigen. Heutzutage können Mitarbeiter je nach Anzahl ihrer Arbeitstage diese Gutscheine ebenfalls erhalten. Entweder als ausgedruckte Gutschein-Tickets, die in nahezu allen Restaurants und Supermärkten akzeptiert werden oder auch digital, bei der die Einkaufs- Rechnungen eingescannt und zu einer externen Abrechnungsstelle hochgeladen werden. Extrem wichtig: Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber bis zu einer Freigrenze von 94,95 Euro monatlich sozialversicherungsfrei pauschal für Verpflegung erhalten (Stand 2017), wenn der Mitarbeiter volle 5 Arbeitstage pro Woche arbeitet. Hierbei zählen also, insbesondere bei Teilzeitkräften, nicht die wöchentlichen Arbeitsstunden, sondern die absolvierten Arbeitstage. Pro Wochenarbeitstag können daher im Monat bis zu 3 Wertmarken à 6,33 Euro, aufgeteilt in 3,10 freiwilligen- und 3,23 amtlichen Sachbezugswert angerechnet werden. Lediglich eine pauschale Steuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag, maximal also 12,78 Euro, auf den Sachbezugswert ist zu entrichten.

Die Restaurant- bzw. Shopping-Tickets sind nach unserer bisherigen Erfahrung gegenüber digital einzuscannenden Quittungen in der Praxis etwas flexibler und damit einfacher zu handhaben. Auch ist die Kontrolle der einzelnen Belege bei der digitalen Methode enorm hoch und die Daten werden gespeichert. Außerdem gibt es bei den Tickets noch einen anderen Vorteil. Daher geht unsere Empfehlung an die folgende Firma, da sie zum einen mit über 50.000 deutschlandweiten Akzeptanzstellen zu einem der größten Anbieter zählt und zum anderen das Ticket-Design einen Platz für das eigene Firmenlogo als Werbeaufdruck, sowie einen frei wählbaren Gruß-Text lässt. Insbesondere hinsichtlich Employer Branding als genialen Nebeneffekt eine sehr gute Wahl. Zusätzlich stellt der Anbieter eine App bereit, die in kürzester Zeit alle Akzeptanzstellen in der jeweiligen Umgebung anzeigt. www.edenred.de Edenred Deutschland GmbH Claudius-Keller-Straße 3C 81669 München (030) 22 90 84 490 (für Unternehmen bis 49 Mitarbeiter) (089) 95 46 99 00 (für Unternehmen über 50 Mitarbeiter) Vergleicht man dies mit einer konventionellen Gehaltserhöhung, bei der ebenfalls 94 Euro netto beim Arbeitnehmer ankommen sollen, müsste man diesem zunächst eine Brutto-Gehaltserhöhung von min. 190 Euro in Aussicht stellen und die Arbeitgeberkosten an die Sozialkassen von ca. 48 Euro addieren. Mithin also 238 Euro gegenüber 108 Euro. Dies entspricht einem Lohnkostenvorteil von ca. 55% und das multipliziert mit den damit begünstigten Angestellten. Geld, das den Firmengewinn erhöht oder Spielraum für andere Kalkulationen lässt.

Voraussetzungen für den sozialkassenfreien Bonus Wenn Sie den Vorteil von Sachleistungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter erkannt haben, steht Ihnen in der Umsetzung nichts im Weg. Diese steuerfreie Zahlung kann jeder Mitarbeiter nach Unterzeichnung einer Einverständniserklärung des Freiwilligkeitsvorbehaltes, die an die Laufzeit des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist, vom Arbeitgeber erhalten. Zudem eine Nutzungshinweis-Bestätigung, um Missbrauch zu vermeiden. Mustervorlagen für solche Erklärungen finden Sie am Ende dieses E-Books. Rechtsquellen Sie wollen sich vergewissern, dass Ihnen hier kein Bär aufgebunden wird? Schlagen Sie nach im Einkommenssteuergesetz unter 8 Abs. 2 S.6 EStG, 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2 Lust auf noch mehr Lohnkostenvorteile? Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und ich helfe Ihnen dabei, noch wesentlich mehr und vor allem individuelle Möglichkeiten herauszufinden, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter UND Ihren Geldbeutel glücklich machen! Ich freue mich auf Sie! Marc Schmidt Firmenberater & Coach für Personalmarketing Erlenring 4, 22927 Großhansdorf Direktwahl: (0151) 70 366 838 Klick hier:

* * * * * Die clevere Mitarbeiterverpflegung Lohnkosten senken Mitarbeiter motivieren Ticket Restaurant die staatlich geförderte Zusatzleistung Mit den Ticket Restaurant Menü-Schecks bieten wir Ihnen die optimale Lösung für die Mittagsverpflegung Ihrer Mitarbeiter. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem bargeldlosen Essenszuschuss von 6,33 Euro pro Arbeitstag und profitieren Sie gleichzeitig von der steuerlichen Förderung. Unsere Kunden setzen Ticket Restaurant erfolgreich ein: als Ersatz zur Kantine zur Gleichstellung von Mitarbeitern, die in Filialen arbeiten zur Mitarbeitermotivation und -bindung zur Senkung der Lohnnebenkosten als besondere Zusatzleistung Ihres Unternehmens zur Förderung der Gesundheit als Prämie für besondere Leistungen Die Kantine bei Ihnen um s Eck Ticket Restaurant Menü-Schecks werden bei über 30.000 Partnern bundesweit akzeptiert. Deutschlandweite Partner Einlösbar in allen teilnehmenden Filialen der Partner. * In allen teilnehmenden Filialen. Auf Wunsch mit Ihrem Firmenlogo Regionale Partner Lebensmittelmärkte Bäckereien Gaststätten Metzgereien Restaurants Lieferdienste Cafés Alle Akzeptanzpartner finden Sie auf www.edenred.de/ticket-restaurant-suche Gerne akquirieren wir die Wunschpartner Ihrer Mitarbeiter.

Verpflegung über Shop-Tickets Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss für die Mittagspause erhalten, sofern keine eigene Betriebskantine vorhanden ist. Daher sind die bereits in den 60ern des letzten Jahrhunderts eingeführten Einkaufsgutscheine eine gute Alternative zur fehlenden Kantine. Jeder Arbeitnehmer hat damit die Möglichkeit bei Vollzeit bis zu 15 solcher Tickets pro Monat zu erhalten. Ein Gutschein hat aktuell einen Wert von 6,33 und ist für einen Arbeitstag gedacht. Mit insgesamt 94,95 im Monat soll somit der tägliche Mittagstisch sichergestellt sein. Arbeitgeber können damit Ihren Arbeitnehmern abgabenfrei und nur minimal pauschal besteuert (ca.13 ) eine tägliche Verpflegung zur Verfügung stellen. Die Tickets können bei über 50.000 Lebensmittelhändlern, Restaurants oder auch Lieferservices eingelöst werden. Einfach vorher über eine spezielle App abfragen. Alternativ zu den Gutscheinen gibt es auch die digitale Erfassung von Quittungen, die der Begünstigte über eine APP an einen Dienstanbieter zur Kontrolle hoch lädt. So modern diese Methode auch klingt, lohnt sie sich eher in Gegenden mit weniger Akzeptanzstellen, da es hierbei nur auf den Inhalt des Beleges ankommt. Geringer Aufwand durch unseren Service: Wir sind behilflich bei der einmaligen Einrichtung und Zuordnung der Einkommens-/Lohnart Einkaufsgutscheine in Ihrem Abrechnungsprogramm, sowie Zuordnung der Ticket Restaurant je Arbeitnehmer. Gerne beantworten wir alle Ihre diesbezüglichen Fragen bis die Lohnart vollständig eingerichtet ist. Außerdem bieten wir, insbesondere bei mehreren Nettolohn-Bausteinen, eine monatliche Betreuung einschließlich erstellter Buchungslisten zur Vereinfachung für Ihre Lohnbuchhaltung an, um Ihre Daten immer aktuell zu halten. Damit dieser Entgeltbaustein vom Finanzamt und den Sozialkassen anerkannt wird, ist eine unterzeichnete Vereinbarung bzgl. freiwilliger Arbeitgeberleistung zwischen Ihnen und Ihren entsprechend begünstigten Mitarbeitern zwingend notwendig, die Sie je Angestellten in einer Personalakte ablegen, damit Sie als Arbeitgeber z. B. bei Änderung des Dienstverhältnisses o.ä. jederzeit Zugriff haben. Ihre Mitarbeiter werden diesen Baustein schätzen. Rechtsquellen 8 Abs.2 S.6 EStG, 40 Abs.2 Nr.1 EStG, LStR 8.1 Abs.7 Nr.4 und LStR 40.2 Lassen Sie sich von uns auch über andere Entgelt-Bausteine unverbindlich beraten. Wir freuen uns auf Sie. Entgelt24 Modernes Personalmarketing Fax: (04102) 2175016 Mail: info@entgelt24.de

ERFOLG GmbH 12.01.2018 Entgeltnachweis mit Optimierungsbestandteilen, Abrechnung Januar 2018 Herr Klaus Fleißig Geburtsdatum: 05.07.1982 Personal-Nr.: 0007 Steuerklasse: 1/0 Kirchensteuer: Nein Freibetrag: 0,00 GKV-Beitrag: 14,6% + 1,1% Bezüge/Abzüge bisherige Abrechnung neue Abrechnung Basisentgelt: 2.500,00 2.500,00 Einkaufsgutscheine: 15 Stück: 94,95 Gesamtbrutto: 2.500,00 2.594,05 Steuerbrutto: 2.500,00 2.500,00 SV-Brutto KV/PV: 2.500,00 2.500,00 SV-Brutto RV/AV: 2.500,00 2.500,00 Lohnsteuer: 306,16 306,16 Solidaritätszuschlag: 16,83 16,83 Krankenversicherung: 210,00 210,00 Rentenversicherung: 233,75 233,75 Arbeitslosenversicherung: 37,50 37,50 Pflegeversicherung: 38,13 38,13 Gesetzliches Netto: 1.657,63 1.751,68 Abzug Einkaufsgutscheine: -94,05 Überweisung auf das Bankkonto: 1.657,63 1.657,63 Einkaufsgutscheine: 15 Stück: 94,95 Gesamtbetrag aller Nettoleistungen: 1.657,63 1.752,58 Netto-Plus im Monat: 0,00 94,95 Netto-Plus im Jahr: 0,00 1.139,40 Betriebsrenteneinzahlung mtl. ges.: 0,00 0,00 Die dargestellten Berechnungen basieren auf der Grundlage der für den angegebenen Berechnungsmonat gültigen Steuer- und Sozialversicherungswerte und den Angaben des Kunden, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Die tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wegen ggf. weiterer Einkünfte. Mögliche Gesetzesänderungen oder Änderungen der Beitragssätze der Krankenkassen können nicht vorhergesagt werden. Die Sozialversicherungsersparnis ist dauerhaft. Bei Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (VWL) zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge entfällt die Arbeitnehmersparzulage.

ERFOLG GmbH 12.01.2018 Personalkostennachweis mit Optimierungsbestandteilen, Abrechnung Januar 2018 Herr Klaus Fleißig Geburtsdatum: 05.07.1982 Personal-Nr.: 0007 Steuerklasse: 1/0 Kirchensteuer: Nein Freibetrag: 0,00 GKV-Beitrag: 14,6% + 1,1% Bezüge/Abzüge bisherige Abrechnung neue Abrechnung Basisentgelt: 2.500,00 2.500,00 Zusatzleistungen OnTop: 94,95 Einkaufsgutscheine: 15 Stück: 94,95 Gesamtbrutto: 2.500,00 2.594,05 Steuerbrutto: 2.500,00 2.500,00 SV-Brutto KV/PV: 2.500,00 2.500,00 SV-Brutto RV/AV: 2.500,00 2.500,00 Krankenversicherung: 182,50 182,50 Rentenversicherung: 233,75 233,75 Arbeitslosenversicherung: 37,50 37,50 Pflegeversicherung: 31,88 31,88 BG: 45,00 45,00 AG-Pauschalsteuern, neu: 12,78 Servicekosten Einkaufsgutscheine, prozentual: 2,5% von 94,05 2,35 Personalkosten: 3.030,63 3.139,81 Personalkosten-Plus im Monat: 0,00 109,18 Personalkosten-Plus im Jahr: 0,00 1.310,16 Netto-Plus des Arbeitnehmers im Monat: 0,00 94,95 Netto-Plus des Arbeitnehmers im Jahr: 0,00 1.139,40 Die dargestellten Berechnungen basieren auf der Grundlage der für den angegebenen Berechnungsmonat gültigen Steuer- und Sozialversicherungswerte und den Angaben des Kunden, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Die tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wegen ggf. weiterer Einkünfte. Mögliche Gesetzesänderungen oder Änderungen der Beitragssätze der Krankenkassen können nicht vorhergesagt werden. Die Sozialversicherungsersparnis ist dauerhaft. Bei Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (VWL) zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge entfällt die Arbeitnehmersparzulage.

Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers* ERFOLG GmbH Erfolgsweg 10, 22083 Hamburg - nachfolgend Arbeitgeber genannt - gewährt Herrn Klaus Fleißig Musterstrasse 36, 22085 Hamburg geb. am 07.07.1982 Personal-Nr.: 0007 - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - - gemeinschaftlich die 'Arbeitsvertragsparteien' - zum Arbeitsvertrag vom oder: zum Arbeitsvertrag mit dem Eintrittsdatum zum in der zuletzt vereinbarten Fassung. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Bruttolohn gewährt der Arbeitgeber ab 01.01.2018 folgende Leistungen, die unter den Freiwilligkeitsvorbehalt fallen. Die Zahlung dieser Leistungen erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Arbeitgeber behält sich vor jederzeit neu eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und in welcher Höhe diese Zahlung geleistet werden soll. Auch eine wiederholte Gewährung der entsprechenden Leistungen beinhaltet keine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie zum Bestandteil des Arbeitsvertrages werden: Essen-/Einkaufs-Gutscheine Pauschalmethode (Gutscheine, Waren oder Dienstleistungsbezug 8 Abs. 2 EStG) Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer monatlich 15 Essenmarken im Gesamtwert von derzeit monatlich 94,95. Der Arbeitnehmer erhält ein Merkblatt zur Handhabung der Restaurantschecks und verpflichtet sich, sich an diese Richtlinien zu halten. Trägt der Arbeitgeber Konsequenzen, die auf die fehlerhafte Verwendung zurückzuführen sind, ist der Arbeitgeber berechtigt für einen Zeitraum bis einem Jahr Abgaben beim Arbeitnehmer nachzuberechnen. Sofern der Sachbezugswert pauschalversteuert wird, trägt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Die Höhe des Sachbezugswerts richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien für das Fiskaljahr. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet diesen Richtlinien Rechnung zu tragen. Die Entscheidung über eine Erhöhung des Gesamtscheckwertes obliegt dem Arbeitgeber. Hamburg, den Arbeitgeber (ERFOLG GmbH) Arbeitnehmer (Klaus Fleißig) *Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen unverbindlichen Mustertext handelt, der zwar auch so bereits in der Praxis eingesetzt wurde, jedoch rechtlich nicht verbindlich ist und dafür keine Gewähr übernommen wird, da hiermit ausdrücklich keine Rechtsberatung verbunden ist. Bei allen steuer- bzw. arbeitsrechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte Ihren Steuer- bzw. Rechtsberater. Sollten Sie dahingehend Hilfe benötigen, können wir Ihnen aus unserem bundesweiten Netzwerk gern einen entsprechend qualifizierten Fachmann zur Verfügung stellen.

Hinweis zur Handhabung der Essen-/Einkaufs-Tickets* Beim erstmaligen Verwenden der Essensschecks treten häufig Fragen auf. Wir haben versucht hier die wichtigsten Fragen zu klären und wünschen Ihnen, dass das ersparte Geld auch Freude macht. Beim Einlösen der Essensschecks in Lebensmittelmärkten sind folgende Punkte zu beachten: 1. Es dürfen nur Lebensmittel, Essen und Getränke damit bezahlt werden. Non-Food Artikel gehören nicht zur 'arbeitstäglichen Verpflegung'. 2. Sie erhalten kein Wechselgeld für Ihren Einkauf mit dem Essensscheck. Bitte achten Sie darauf, dass die Ware mindestens den Wert Ihres Schecks ausmacht. 3. Die Essensschecks sind für die Zeit gültig, die auf dem Gutschein vermerkt ist. Sie verfallen zum Jahreswechsel. Bitte sammeln Sie daher keine Schecks. 4. Die gesetzliche Vorgabe für die Einlösung von Essensschecks ist nur ein Scheck pro Arbeitstag. Die Ausgabe erfolgt pauschal für 15 Tage im Monat ohne Überprüfung der tatsächlichen Anwesenheitstage. 5. Die Essensschecks sind nicht übertragbar. Sie sind jedoch ein Zahlungsmittel wie Bargeld. 6. Gehen Gutscheine verloren, dann werden diese nicht erstattet. (Wenn Sie Bargeld verlieren, bekommen Sie auch keinen Ersatz) 7. Die bundesweiten Akzeptanzstellen finden Sie im Internet unter: www.ticket-restaurant.de 8. Sollte einmal ein Geschäft Ihre Schecks nicht annehmen, teilen Sie uns bitte den Namen des Geschäfts mit Adresse und Ansprechpartner mit. Wir setzen uns mit diesem in Verbindung und versuchen, die Annahme zu vereinbaren. 9. Wir empfehlen vor dem erstmaligen Einkauf in einem neuen Markt, sich über die Einlösungsbedingungen an der Kasse zu erkundigen. Hamburg, den Arbeitnehmer (Klaus Fleißig) *Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen unverbindlichen Mustertext handelt, der zwar auch so bereits in der Praxis eingesetzt wurde, jedoch rechtlich nicht verbindlich ist und dafür keine Gewähr übernommen wird, da hiermit ausdrücklich keine Rechtsberatung verbunden ist. Bei allen steuer- bzw. arbeitsrechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte Ihren Steuer- bzw. Rechtsberater. Sollten Sie dahingehend Hilfe benötigen, können wir Ihnen aus unserem bundesweiten Netzwerk gern einen entsprechend qualifizierten Fachmann zur Verfügung stellen.

Mehr Netto vom Brutto Ein Slogan der in aller Munde ist. Wir setzen ihn für Sie um! Nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten, bis zu 350,-- Euro pro Monat sozialversicherungsfrei und steuerbegünstigt an Ihre Mitarbeiter zu geben. Die freigewordenen Gelder können entweder als mehr Netto ausgezahlt oder auch für eine kostenfreie Betriebsrente verwendet werden. Neben dem erklärten Entgeltbaustein gibt es noch weitere, wie: Sachbezüge Gesundheitsprävention Fahrtkostenzuschuss Verpflegungskostenpauschalen Handykosten Zuschuss Einkaufsgutscheine Internetpauschalen Erholungsbeihilfen Elektrobike Zuschuss für Berufskleidung Werkzeuggeld Werbeflächen Zuschuss Kinderbetreuungszuschuss und noch einige mehr.... Für einige der aufgeführten Bausteine kann man sogar das bestehende Bruttogehalt absenken, um es mit reinem Netto wieder aufzufüllen. Auch eine Betriebsrente zum Null-Tarif für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Einzahlungen von monatlich 200 und mehr lässt sich damit gut umsetzen... Lassen Sie uns miteinander sprechen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten! Klick hier für s unverbindliche Erstgespräch Entgelt24 Modernes Personalmarketing Fax: (04102) 2175016 Mail: info@entgelt24.de