10 Spezialfinanzierungen

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Transkript:

10 Spezialfinanzierungen

HBGR 1 Kap. 10 10. Spezialfinanzierungen 1. Zweck der Spezialfinanzierungen Von einer Spezialfinanzierung redet man, wenn aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher gleichwertiger Vorschriften bestimmte Erträge ganz oder teilweise für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe verwendet werden. Der Ertrag und der Aufwand werden im Rahmen der funktionalen Gliederung durch eine mit dem Titel der Spezialfinanzierung bezeichneten Funktion erfasst. Spezialfinanzierungen müssen als selbständiger Rechnungskreis innerhalb der Verwaltungsrechnung geführt werden. Sie sind deshalb in der Verwaltungsrechnung der Gemeinde integriert und verwenden die gleichen Aufwands- und Ertragsarten der Laufenden Rechnung bzw. die Aufgaben- und Einnahmenarten der Investitionrechnung. Um ein gerechtes Betriebsergebnis zu erreichen, sind die internen Verrechnungen (Zinsen, Personalaufwand, Abschreibungen usw.) zwingend. Bei den Spezialfinanzierungen ist folgendes zu beachten: Der Spezialfinanzierung muss eine separate funktionale Nummer gemäss NRM zugeteilt werden. Der Kontenplan muss vollständig sein und auch die Konten der internen Verrechnungen enthalten. Die Investitionsrechnung muss so gegliedert sein, dass die Investitionen der entsprechenden Spezialfinanzierung zugeordnet werden können. Aus der Bestandesrechnung müssen das Verwaltungsvermögen und der Bestand der Vorschuss- bzw. der Verpflichtungskonten ersichtlich sein. Abschreibungen des Verwaltungsvermögens müssen zu Lasten der entsprechenden Spezialfinanzierung vorgenommen werden. Das Verwaltungsvermögen und die Bestände der Vorschuss- bzw. Verpflichtungskonten sind zwingend intern zu verzinsen (Empfehlung: Schweizerisch harmonisierter Satz 5 %). Die Laufende Rechnung der Spezialfinanzierung wird beim Abschluss im Falle eines Rechnungsüberschusses durch eine Einlage in das Vorschuss- bzw. Verpflichtungskonto (Kostenart 380) oder im Falle eines Defizites durch eine Entnahme aus dem Vorschuss- bzw. Verpflichtungskonto (Kostenart 480) ausgeglichen. Achtung: Das Rechnungsergebnis der Spezialfinanzierungen wird nicht mit dem Eigenkapital verrechnet. In der Bestandesrechnung werden unter den Aktiven die Vorschusskonten (18x.xx) und unter den Passiven die Verpflichtungskonten (28x.xx) geführt.

Kap. 10 2 HBGR 2. Beispiele für Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Elektrizitätsversorgung Kabelfernsehen Bodenerlöskonto Forstdepositum Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten Ersatzabgaben für Parkplätze usw. 3. Vorfinanzierungen Eine Vorfinanzierung von Investitionen ist nur dann möglich, wenn ein Grundsatzbeschluss oder ein Projektierungskredit vorliegt. - Grundsatzbeschluss Notwendig für alle Investitionen im nichtbaulichen Bereich (Ortsplanung, Investitionsbeiträge z.b. an Kantonsspital, Spitalregion Churer Rheintal, GEVAG Trimmis usw.). - Projektierungskredit Notwendig für alle Investitionen im baulichen Bereich, auch wenn sie in der kommunalen Richtplanung bereits enthalten sind (Hochbauten, Tiefbauten). Mit der Errichtung der Vorfinanzierung und der jährlichen Einlage in das entsprechende Verpflichtungskonto werden keine Investitionsausgaben bewilligt. Die Vorfinanzierung dient zur Deckung der Abschreibung späterer Investitionen gemäss dem umschriebenen Zweck. In der Laufenden Rechnung wird die Vorfinanzierung als Aufwand in Form einer Vorabschreibung verbucht. Die Bestände der Vorfinanzierungskonten werden nicht verzinst. Ist der Zweck der Vorfinanzierung erfüllt, wird das entsprechende Verpflichtungskonto (Kontengruppe 288) aufgelöst. Ein allfällig vorhandenes Restkapital wird in der Laufenden Rechnung vereinnahmt. Wird der Vorfinanzierungszweck seit 5 Jahren nicht mehr verfolgt, muss die Vorfinanzierung aufgelöst werden. Der Bestand des Vorfinanzierungskontos wird in der Laufenden Rechnung vereinnahmt.

HBGR 3 Kap. 10 4. Schematische Darstellung der Spezialfinanzierungen 4.1. Einlage Verpflichtungskonto für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung Aufwand Laufende Rechnung Wasserversorgung (700) Ertrag Personalaufwand 60 Wassergebühren 190 Sachaufwand 50 Zinsaufwand 30 Abschreibungen 20 Einlage in Verpflichtungskonto (380) 30 190 190 Aktiven Bestandesrechnung Passiven Verpflichtung Spezialfinanzierung Wasserversorgung (280) Einlage 30

Kap. 10 4 HBGR 4.2. Entnahme Verpflichtungskonto für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung Laufende Rechnung Wasserversorgung Aufwand Ertrag Personalaufwand 60 Wassergebühren 140 Sachaufwand 50 Entnahme Verpflichtungs- Zinsaufwand 30 konto (480) 20 Abschreibungen 20 160 160 Bestandesrechnung Aktiven Passiven Verpflichtung Spezialfinanzierung Wasserversorgung (280) Entnahme 20 Bestand 1.1 30

HBGR 5 Kap. 10 4.3. Entnahme Verpflichtungs-/Vorschusskonto für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung Laufende Rechnung Aufwand Wasserversorgung (700) Ertrag Personalaufwand 60 Wassergebühren 140 Sachaufwand 50 Entnahme Verpflichtungs- Zinsaufwand 30 konto (480) 20 Abschreibungen 20 160 160 Aktiven Bestandesrechnung Passiven Verpflichtung Spezialfinanzierung Wasserversorgung (280) Entnahme 20 Bestand 1.1. 10 Vorschuss für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung (180) Übertrag auf Vorschusskonto 10 Hertrag ab Verpflichtungskonto 10

Kap. 10 6 HBGR 4.4. Entnahme Vorschusskonto für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung Laufende Rechnung Aufwand Wasserversorgung (700) Ertrag Personalaufwand 60 Wassergebühren 145 Sachaufwand 50 Entnahme Vorschuss- Zinsaufwand 30 konto (480) 15 Abschreibungen 20 160 160 Aktiven Bestandesrechnung Passiven Vorschuss für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung (180) Bestand 1.1. 10 Entnahme 15

HBGR 7 Kap. 10 4.5. Einlage Vorschusskonto für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung Laufende Rechnung Aufwand Wasserversorgung (700) Ertrag Personalaufwand 60 Wassergebühren 175 Sachaufwand 50 Zinsaufwand 30 Abschreibungen 20 Einlage in Vorschusskonto (380) 15 175 175 Aktiven Bestandesrechnung Passiven Vorschuss für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung (180) Bestand 1.1. 25 Einlage 15

Kap. 10 8 HBGR 4.6. Einlage Vorschuss-/Verpflichtungskonto für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung Laufende Rechnung Aufwand Wasserversorgung (700) Ertrag Personalaufwand 60 Wassergebühren 200 Sachaufwand 50 Zinsaufwand 30 Abschreibungen 20 Einlage in Vorschusskonto (380) 40 200 200 Aktiven Bestandesrechnung Passiven Verpflichtung Spezialfinanzierung Wasserversorgung (280) Hertrag ab Vorschusskonto 30 Vorschuss für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung (180) Bestand 1.1. 10 Einlage 40 Übertrag auf Verpflichtungskonto 30

HBGR 9 Kap. 10 5. Buchungsbeispiele Spezialfinanzierungen Beispiel 1: Abwasserbeseitigung Das Konto 141.xx Kläranlage weist per 1.1. einen Stand von Fr. 350'000.-- auf. Das Verpflichtungskonto Abwasserbeseitigung (281.xx) weist per 1.1. einen Bestand von Fr. 50'000.-- aus. Investitionen 70'000.-- Kantonsbeiträge 20'000.-- Anschlussbeiträge Kanalisation/ARA 30'000.-- Besoldung Klärwärter 45'000.-- Unterhalt 30'000.-- Ord. Abschreibungen 10 % Interne Verzinsung 5 % Abwassergebühren 150'000.-- Text Konto Soll Konto Haben Betrag Investitionen 710.501.xx 210.xx 70'000.00 Kantonsbeiträge 210.xx 710.661.xx 20'000.00 Anschlussbeiträge 210.xx 710.610.xx 30'000.00 Besoldung 710.301.xx 210.xx 45'000.00 Unterhalt 710.314.xx 210.xx 30'000.00 Ord. Abschreibug 10 % v. 350'000.00 710.331.xx 141.xx 35'000.00 Int. Verzinsung 5 % v. 350'000.00 710.390.xx 940.490.xx 17'500.00 Int. Verzinsung 5 % v. 50'000.00 940.390.xx 710.490.xx 2'500.00 Abwassergebühren 210.xx 710.434.xx 150'000.00 Aktivierung Investitionen 141.xx 999.690.xx 70'000.00 Passivierung Kantonsbeitrag 999.590.xx 141.xx 20'000.00 Passivierung Anschlussbeiträge 999.590.xx 141.xx 30'000.00 Einlage in Spezialfinanzierung 710.380.xx 281.xx 25'000.00

Kap. 10 10 HBGR Beispiel 2: Abfallbeseitigung Das Konto 146.xx Kehrichtfahrzeug weist per 1.1. einen Eingangsbestand von Fr. 150'000.-- auf. Das Vorschusskonto Abfallbeseitigung (182.xx) weist einen Bestand von Fr. 15'000.-- aus. In diesem Jahre werden keine Investitionen getätigt. Besoldung 30'000.-- Unterhalt 20'000.-- Ord. Abschreibungen 20 % Interne Verzinsung 5 % Kehrichtgebühren 100'000.-- Text Konto Soll Konto Haben Betrag Besoldung 720.301.xx 210.xx 30'000.00 Unterhalt 720.314.xx 210.xx 20'000.00 Ord. Abschreib. 20 % v. 150'000.00 720.331.xx 146.xx 30'000.00 Int. Verzinsung 5 % v. 150'000.00 720.390.xx 940.490.xx 7'500.00 Int. Verzinsung 5 % v. 15'000.00 720.390.xx 940.490.xx 750.00 Kehrichtgebühren 210.xx 720.434.xx 100'000.00 Einlage in Spezialfinanzierung 720.380.xx 182.xx 11'750.00

HBGR 11 Kap. 10 Beispiel 3: Bau eines Parkhauses mit Zivilschutzanlage Die Gemeindeversammlung hat für die Realisierung eines Parkhauses mit Zivilschutzanlage einen Kredit von Fr. 5'500'000.-- bewilligt. Das Parkhaus ist zu 100% mit Ersatzabgaben zu finanzieren. Gemäss Eröffnungsbilanz per 1.1. sind Bruttoinvestitionen von Fr. 4'000'000.--, Bundesbeiträge von Fr. 400'000.-- und Kantonsbeiträge von Fr. 150'000.-- verbucht worden. Per 01.01. stehen auf den Konten Ersatzabgaben Parkplätze und Ersatzbeiträge Zivilschutzanlage Fr. 3'300'000.-- bzw. Fr. 80'000.-- zu Buche. In laufenden Geschäftsjahr werden Fr. 1'500'000.-- investiert. Für die Zivilschutzanlage sind in diesem Jahr als Schlusszahlung Fr. 800'000.-- an Bundesbeiträgen und Fr. 350'000.-- an Kantonsbeiträgen eingegangen. Im laufenden Jahr gehen noch an Ersatzabgaben für Parkplätze Fr. 100'000.-- ein. Aufgrund der Schlussabrechnung beträgt der Anteil des Parkhauses Fr. 3'000'000.--, der der Zivilschutzanlage Fr. 2'500'000.--. Insgesamt sind Bundesbeiträge von Fr. 1'200'000.-- und Kantonsbeiträge von Fr. 500'000.-- definitiv zugesichert worden. Für die Berechnung der Subventionen an die Zivilschutzanlage sind die Ersatzbeiträge von Fr. 80'000.-- berücksichtigt und freigegeben worden. Text Konto Soll Konto Haben Betrag Investitionen 623.501.xx 210.xx 1'500'000.00 Bundesbeitrag Zivilschutzanlage 210.xx 623.660.xx 800'000.00 Kantonsbeitrag Zivilschutzanlage 210.xx 623.661.xx 350'000.00 Ersatzabgaben Parkplätze 210.xx 623.610.xx 100'000.00 Aktivierung Bundesbeitrag ZSA 141.xx 999.690.xx 1'500'000.00 Passivierung Bundesbeitrag ZSA 999.590.xx 141.xx 800'000.00 Passivierung Kantonsbeitrag ZSA 999.590.xx 141.xx 350'000.00 Passivierung Ersatzabgaben Parkpl. 999.590.xx 289.xx 100'000.00 Umlage Kosten Zivilschutzanlage 141.xx 141.xx 2'500'000.00 Umlage Bundesbeiträge ZSA 141.xx 141.xx 1'200'000.00 Umlage Kantonsbeiträge ZSA 141.xx 141.xx 500'000.00 Umlage Ersatzbeiträge ZSA 289.xx 141.xx 80'000.00 Umlage Ersatzabgaben Parkplätze 289.xx 141.xx 3'000'000.00

Kap. 10 12 HBGR Beispiel 4: Wasserversorgung Das Konto 141.xx Wasserversorgung weist per 1.1. einen Eingangsbestand von Fr. 200'000.-- auf. Das Konto 141.xx Gemeindeanteil Wasserversorgung (Öffentliche Interessenz) hat noch einen Saldo von Fr. 50'000.--. Das Verpflichtungskonto Wasserversorgung (280.xx) weist per 01.01. einen Bestand von Fr. 30'000.-- aus. Investitionen WV 80'000.--(davon 20% öffentliche Interessenz) Unterhalt 40'000.-- Anteil Verwaltungskosten 5'000.-- Anteil Besoldung Werkmeister 70'000.-- Anteil Einsatz Gemeindefahrzeug 2'000.-- Ord. Abschreibungen 10 % Interne Verzinsung 5 % Wassergebühren 200'000.-- Anschlussgebühren 50'000.-- Text Konto Soll Konto Haben Betrag Investitionen 700.501.xx 210.xx 80'000.00 Unterhalt 700.314.xx 210.xx 40'000.00 Anteil Verwaltungskosten 700.390.xx 020.490.xx 5'000.00 Anteil Besoldung Werkmeister 700.390.xx 622.490.xx 70'000.00 Anteil Einsatz Gemeindefahrzeug 700.390.xx 622.490.xx 2'000.00 Ord. Abschr. (Werk) 10%v.200'000.00 700.331.xx 141.xx 20'000.00 Ord. Abschr. (öffentliche Interessenz) 10% v. 50'000.00 981.331.xx 141.xx 5'000.00 Int. Verzinsung 5% v. 200'000.00 700.390.xx 940.490.xx 10'000.00 Int. Verzinsung 5% v. 30'000.00 940.390.xx 700.490.xx 1'500.00 Wassergebühren 210.xx 700.434.xx 200'000.00 Anschlussgebühren 210.xx 700.610.xx 50'000.00 Aktivierung Investitionen v. 80'000.00 (80 % Werk) 141.xx 999.690.xx 64'000.00 Aktivierung Investitionen v. 80'000.00 (20 % Öffentliche Int.) 141.xx 999.690.xx 16'000.00 Passivierung Anschlussgebühren 999.590.xx 141.xx 50'000.00 Einlage in Spezialfinanzierung 700.380.xx 280.xx 54'500.00

HBGR 13 Kap. 10 Beispiel 5: Elektrizitätsversorgung Das Konto 143.xx Anlage Elektrizitätsversorgung weist per 1.1. einen Stand auf von Fr. 2,5 Mio. und das Konto 141.xx Kabelleitungen noch einen Stand von Fr. 700'000.--. Das Verpflichtungskonto Elektrizitätsversorgung (283.xx) weist per 01.01. einen Bestand von Fr. 250'000.-- aus. Investitionen Anlage EW 500'000.-- Besoldung 90'000.-- Unterhalt 70'000.-- Ord. Abschreibungen Anlage 10 % Ord. Abschreibungen Kabelleitungen 10 % Interne Verzinsung 5 % Gewinnablieferung an Gemeinde 100'000.-- Stromeinkauf 50'000.-- Stromverkauf 835'000.-- Text Konto Soll Konto Haben Betrag Investitionen 860.503.xx 210.xx 500'000.00 Besoldung 860.301.xx 210.xx 90'000.00 Unterhalt 860.314.xx 210.xx 70'000.00 Ord. Abschreibung 10 % v. 2.5 Mio. 860.331.xx 143.xx 250'000.00 Ord. Abschreibung 10 %v. 700'000.00 860.331.xx 141.xx 70'000.00 Int. Verzinsung 5 % v. 2.5 Mio. 860.390.xx 940.490.xx 125'000.00 Int. Verzinsung 5 % v. 700'000.00 860.390.xx 940.490.xx 35'000.00 Int. Verzinsung 5 % v. 250'000.00 940.390.xx 860.490.xx 12'500.00 Ablieferung an Gemeinde (Gewinn) 860.390.xx 940.490.xx 100'000.00 Stromeinkauf 860.312.xx 210.xx 50'000.00 Stromverkauf 210.xx 860.435.xx 835'000.00 Aktivierung Investitionen 143.xx 999.690.xx 500'000.00 Einlage in Spezialfinanzierung 860.380.xx 283.xx 57'500.00

Kap. 10 14 HBGR Beispiel 6: Kanalisation/ARA (Beteiligung andere Gemeinde) Das Konto 141.xx Kläranlage weist per 1.1. einen Stand von Fr. 200'000.-- auf. Das Verpflichtungskonto Abwasserbeseitigung (281.xx) weist per 01.01.einen Bestand von Fr. 30'000.-- aus. Die beteiligte Gemeinde XY muss die Hälfte der jährlichen Investitionen (abzüglich Kantonsbeiträge) übernehmen sowie auch 1/2 Anteil der Lohn- und Unterhaltskosten. Investitionen 150'000.-- Kantonsbeiträge 60'000.-- Besoldung Klärwärter 80'000.-- Unterhalt 50'000.-- Ord. Abschreibungen 10 % Interne Verzinsung 5 % Abwassergebühren 80'000.-- Text Konto Soll Konto Haben Betrag Investitionen 710.501.xx 210.xx 150'000.00 Kantonsbeiträge 210.xx 710.661.xx 50'000.00 Besoldung Klärwärter 710.301.xx 210.xx 80'000.00 Unterhalt 710.314.xx 210.xx 50'000.00 Ord. Abschreibung 10% v.200'000.00 710.331.xx 141.xx 20'000.00 Int. Verzinsung 5% von 200'000.00 710.390.xx 940.490.xx 10'000.00 Int. Verzinsung 5% von 30'000.00 940.390.xx 710.490.xx 1'500.00 Abwassergebühren 210.xx 710.434.xx 80'000.00 1/2 Gemeindeanteil Lohnkosten 115.xx 710.452.xx 40'000.00 1/2 Gemeindeanteil Unterhalt 115.xx 710.452.xx 25'000.00 1/2 Gemeindeanteil Investitionen 115.xx 710.662.xx 45'000.00 Aktivierung Investitionen 141.xx 999.690.xx 150'000.00 Passivierung Kantonsbeitrag 999.590.xx 141.xx 60'000.00 Passivierung Gemeindebeitrag 999.590.xx 141.xx 45'000.00 Entnahme aus Spezialfinanzierung 281.xx 710.480.xx 13'500.00

HBGR 15 Kap. 10 Beispiel 7: Telekabel (Gemeinschaftsantenne) Das Konto 141.xx Telekabel weist per 1.1. einen Eingangsbestand von Fr. 5'000.-- auf. Das Verpflichtungskonto Telekabel (284.xx) weist per 01.01. einen Bestand von Fr. 15'000.-- aus. Investitionen 60'000.-- Besoldungsanteil Werkdienst 10'000.-- Unterhalt Verkabelung 5'000.-- Signalbezug 8'000.-- Ord. Abschreibungen 10 % Interne Verzinsung 5 % Gebühreinnahmen Telekabel 20'000.-- Text Konto Soll Konto Haben Betrag Investitionen 320.501.xx 210.xx 60'000.00 Besoldungsanteil Werkdienst 320.390.xx 622.490.xx 10'000.00 Unterhalt Verkabelung 320.314.xx 210.xx 5'000.00 Signalbezug 320.352.xx 210.xx 8'000.00 Ord. Abschreibungen 10% v. 5'000.00 320.331.xx 141.xx 500.00 Int. Verzinsung 5% von 5'000.00 320.390.xx 940.490.xx 250.00 Int. Verzinsung 5% von 15'000.00 940.390.xx 320.490.xx 750.00 Gebühreneinnahmen 210.xx 320.410.xx 20'000.00 Aktivierung Investitionen 141.xx 999.690.xx 60'000.00 Entnahme aus Spezialfinanzierung 284.xx 320.480.xx 3'000.00