Entwicklungstand in den Kantonen (Stand 24. Oktober 2003)

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Transkript:

Entwicklungstand in den Kantonen (Stand 4. Oktober 003) Volksschulstufe Die Kantone Zürich und Luzern haben schon länger damit begonnen, Fachstellen für die Fremdbeurteilung von Schulen aufzubauen, und haben wie eine unabhängige Evaluation des Zürcher Pilotprojekts Neue Schulaufsicht zeigt überwiegend positive Erfahrungen mit der externen Schulevaluation gemacht: Die Ergebnisse der Schulbeurteilung durch die Neue Schulaufsicht weisen eine hohe Glaubwürdigkeit auf. Die von den Evaluationsteams besuchten Schulen wie auch die verantwortlichen Gemeindeschulbehörden befürworten klar diese Form einer professionellen, neutralen und behördenunabhängigen Schulbeurteilung. Das Projekt Neue Schulaufsicht des Kantons Zürich ist Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts Schulqualitätsmanagement der Volksschule, der Mittelschule und der Berufsschule, dem der Bildungsrat im Herbst 00 zugestimmt hat (-weitere Informationen unter www.bildungsdirektion.zh.ch ). Gemäss diesem Konzept sollen die beiden Grundelemente Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung je auf den drei Ebenen des Bildungssystems eingeführt werden (Lehrperson, Schuleinheit, Bildungsbereich/-stufe). Verschiedene Pilotprojekte zum schulinternen Qualitätsmanagement sind am Laufen - Nach der Volksabstimmung vom 4. November 00 (Verfassungsänderung, Bildungsgesetz und Volksschulgesetz) zeichnet sich im Kanton Zürich folgende Ausgangslage: Die Verfassungsänderung und das Bildungsgesetz wurden vom Souverän angenommen, das Volksschulgesetz jedoch abgelehnt. Der Regierungsrat hat nun Anfang 003 entschieden, gestützt auf das Bildungsgesetz, die Projekte TaV, QUIMS und die Neue Schulaufsicht als Versuch für ein Jahr zu verlängern (Mitte August 004). Die Fachstelle für Schulevaluation des Kantons Luzern (FSE LU) hat den Auftrag, die rund 00 Volksschulen (80 Schuleinheiten) des Kantons Luzern im Rhythmus von vier Jahren extern zu evaluieren. Die Fachstelle befindet sich zur Zeit in einer Aufbauphase, in welcher sie die flächendeckende Evaluation der Luzerner Volksschulen vorbereitet. Das Evaluatorenteam der Luzerner Fachstelle setzt sich aus Erziehungswissenschaftern und aus ehemaligen Schulleiter/innen (verschiedener Altersstufen) zusammen. Ende 003 wird die Fachstelle rund 0 Pilotevaluationen abgeschlossen haben, davon 5 im Jahre 003. Die Fachstelle stützt sich bei ihren Evaluationen sowohl auf quantitative als auch auf qualitative Methoden. Bei ihren Evaluationen sind ihr die Triangulation von Methoden und Personen, die Repräsentativität der befragten Personengruppen sowie die Validität und Reliabilität der Evaluationsinstrumente wichtige Anliegen. Was die Verfahrensschritte der Externen Schulevaluation betrifft, geht die Luzerner Fachstelle ähnlich vor

wie die Zürcher Fachstelle für Schulbeurteilung ('Die zehn Verfahrensschritte der Externen Schulevaluation'), inhaltlich orientiert sie sich an verschiedenen Evaluationsund Qualitätskonzepten, u.a. am QE-Modell der NW EDK sowie an den Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL). Mit dem Ziel der zusätzlichen Professionalisierung absolvieren alle Evaluatoren der Luzerner Fachstelle 00/03 das "Ergänzungsstudium Evaluation" der Uni Bern (in Kooperation mit der ARGEV). Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden sieht das neue, auf den. Aug. 0 in Kraft gesetzte Schulgesetz vor, dass der Regierungsrat Rahmenbedingungen für die Schulqualität festlegt. Die Erziehungsdirektion hat eine Fachstelle für Schulevaluation geschaffen, die periodisch eine Qualitätsprüfung der Volksschulen in den Gemeinden durchführt. (www.appenzellerland.ch/verwaltung/erziehung/schge.pdf) Die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft verfügen über punktuelle Erfahrungen aus externen Schulevaluationen im Jahr 000. Im Kanton Basel-Landschaft tritt mit Beginn des Schuljahres 003/04 das neuen Bildungsgesetz in Kraft (Volksabstimmung vom 0. September 00). Hier die wichtigsten Gesetzesauszüge: BG 58: Die Schulen sind teilautonome, geleitete Organisationen. Sie sind verantwortlich für das Erreichen der Bildungsziele und für die Einhaltung der Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Trägerschaft. BG 58: Sie gestalten ihre Aufgabe innerhalb des Schulprogramms. BG 8: Der Schulrat hat insbesondere folgende Aufgaben: d. er genehmigt das Schulprogramm e. er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse. BG 77: Die Schulleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: a. sie führt die Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. (Damit erfolgt künftig die Beurteilung der Lehrpersonen im Unterricht nicht mehr durch das Schulinspektorat, sondern durch die Schulleitung, die auch die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengespräche durchführt. Wird die Arbeitsqualität einer Lehrperson ernsthaft in Zweifel gezogen, kann die Schulleitung vom Amt für Volksschulen, dem dazu eine Gruppe von Fachpersonen zur Verfügung steht, eine fachliche Berteilung anfordern. Das gleiche Recht steht auch einer Lehrperson zu, wenn sie sich durch die Schulleitung ungerecht beurteilt fühlt. Personalentscheide liegen beim Schulrat (für unbefristete Anstellungsverhältnisse) und bei der Schulleitung (für befristete Anstellungsverhältnisse). Das Bildungsgesetz verpflichtet die Schulen zur internen Evaluation. BG 6: Die Schulen sind frei in der Wahl der Evaluationsmethode. Sie legen im Schulprogramm die Kriterien fest. Nach denen sie ihre Arbeit evaluieren. Die Schulleitung wertet die Resultate der internen Evaluation zuhanden des Schulrats aus und setzt die vom Schulrat beschlossenen Massnahmen um.

BG 6 Die externe Evaluation vermittelt der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion Steuerungswissen. Den Schulen gibt sie Aufschluss darüber: a. wie ihre Arbeit in pädagogisch-fachlicher, personeller, organisatorischer und anderer Hinsicht beurteilt wird; b. wo im Vergleich zu anderen Schulen innerhalb und ausserhalb des Kantons ihre Stärken und Schwächen liegen; c. durch welche Massnahmen die Qualität ihrer Arbeit gezielt verbessert werden kann; d. ob die vorgegebenen Lernziele erreicht werden. Der Bericht über die externe Evaluation richtet sich an den Schulrat und an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Zuständigkeit: Für die externe Evaluation der Volksschule (Kindergarten, Primar, Sekundar) und der Musikschulen ist das Amt für Volksschulen zuständig. Für die Sekundarstufe II liegt die Zuständigkeit beim Generalsekretariat der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion. Amt für Volksschulen (AVS): An die Stelle des Schulinspektorates tritt ab. Juli 003 das Amt für Volksschulen, zu dem auch die Fachstelle Evaluation gehört. Die Inspektoratsreform im Kanton Aargau rechnet mit periodischen externen Schulevaluationen durch speziell qualifizierte Inspektoratsteams ab vorausichtlich 003. Zum Stand im Kanton Schaffhausen: Geleitete Schulen sollen ab 005 flächendeckend eingeführt werden. In den Schulversuch TAGS (Teilautonome, geleitete Schulen) werden aber laufend neue Schulen aufgenommen. Die interne Evaluation läuft in TAGS-Schulen schon und ist für alle geleitete Schulen konzeptioniert. Die externe Evaluation soll durch ein speziell ausgebildetes Inspektoratsteam ausgeführt werden. Im Kanton Bern läuft seit Herbst 998 das Projekt Qualitätsentwicklung in Schulen (QES). Den 4 Projektschulen aller Stufen standen drei Qualitätsmodelle zur Auswahl. Ein Drittel der Schulen arbeitet mit dem Formative Qualitätsentwicklungs-System FQS der Pädagogischen Arbeitsstelle des LCH (zu dem bereits mehrjährige Erfahrungen vorliegen u.a. aus Pilotschulen des Kantons Basel-Landschaft). Ein weiteres Drittel erprobt das Modell Q-Qualität und Qualifizierung von Prof. K. Frey. Und das letzte Drittel der Schulen hat sich für die Entwicklung eines eigenen Modells entschieden. Eine Zwischenevaluation (00) des QES-Projekts stellt als wichtigstes Ergebnis fest: Projekte der Qualitätsentwicklung verbessern die Qualität der Schule. Deshalb sollte allen Schulen die Möglichkeit gegebenen werden, Projekte der Qualitätsentwicklung durchzuführen. Die Evaluationsergebnisse zeigen interessanterweise, dass unabhängig vom Modell grosse Zufriedenheit besteht jede Schule führt ihr Q-Modell zum Erfolg (www.erz.be.ch/qes). Im Kanton St. Gallen verabschiedete der Erziehungsrat September 00 den Vorschlag für ein "Gesamtkonzept Schulqualität in der Volksschule". Dieses sieht vor, dass im Mittelpunkt die Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation der Lehrpersonen in den Schuleinheiten steht. Dabei kommt den Schulleitungen eine besondere Bedeutung zu. Die Umsetzung der Vorgaben des Erziehungsrates soll aufgrund eines lokalen Führungs- und Qualitätskonzepts erfolgen, welches vom Schulrat und den 3

Schuleinheiten gemeinsam entwickelt wird. Darin ist festzulegen, wie die einzelnen Elemente der Qualitätsentwicklung im Unterricht, in der Schuleinheit und im Bereich der Personalführung zusammenspielen. Die Regionale Schulaufsicht, organisiert nach Wahlkreisen, soll künftig auf der Ebene der Schulträger wirken, während eine Fachstelle für Fremdevaluation mit Evaluationsteams in mehrjährigem Rhythmus die Unterrichts- und Schulqualität in den Schuleinheiten überprüft. Damit soll Aufsicht und Qualitätsentwicklung entflochten werden. Eine entsprechenden Vorlage zur Änderungen des Volksschulgesetzes wird bis Frühling 003 einer Vernehmlassung unterzogen. Nach den parlamentarischen Beratungen im Jahr 003 soll die Neuorganisation auf den Wechsel der Amtsdauer der kantonalen Behörden, d.h. ab. Juli 004 eingeführt werden. Im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat im Juni 00 einen Grundsatzentscheid zur Reorganisation des Inspektorats gefällt. In einem Grundlagenpapier (Schulberatung- Schulaufsicht-Schulevaluation) wird ein Supportsystem definiert, in welchem Schulaufsicht (Inspektorat) und Schulevaluation (neben der Schulberatung und dem Pädagogisch-Psychologischen Dienst) im Amt für Volksschule und Kindergarten mit zwei Bereichen eine Abteilung bilden. Die Schulevaluation arbeitet mit einem Team von 7 (Teilzeit-)Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die gemeinsame Situierung von Aufsicht und Evaluation in einer Abteilung als zwei getrennte Bereiche macht eine transparente Klärung der Schnittstelle notwendig: Nach einer Schulevaluation wird im Rahmen eines gemeinsamen Schlusskontaktes mit Schule, Behörde, Schulevaluation und Schulaufsicht die Umsetzung der Entwicklungshinweise vereinbart und die Evaluation abgeschlossen. Die Schulaufsicht überprüft anschliessend zwischen den Evaluationen, welche Entwicklungshinweise umgesetzt werden. Die Schulevaluation arbeitet mit 4 verschiedenen Verfahren, welche sich auf die Heterogenität der Thurgauer Schulen und damit auf unterschiedliche Zielgruppen und Fragestellungen ausrichten. Ein Verfahren (Fokusevaluation, schwergewichtig für Unterrichtsthemen) ist dienstleistungsorientiert. Ab August 003 laufen die ersten Evaluationen an, in denen von Kleinschulen bis zur Evaluation von allen Schulhäusern einer Stadt die verschiedenen Verfahren erprobt werden. Weitere Angaben über die sind auf der Homepage (www.schuletg.ch) zu finden. Im Kanton Basel-Stadt wurden in den letzten 8 Jahren die Primarschule, die Orientierungsschule, die Weiterbildungsschule, die Gymnasien, die Schule für Brückenangebote und die Diplommittelschulen im Rahmen der Umsetzung der Schulreform sukzessive und je auf drei Jahre befristet im Sinne einer Systemevaluation begleitend extern evaluiert. Die Abteilung Allgemeinbildung der Gewerblich- Industriellen-Berufsschule und die Berufsmaturiätsschule der Allgemeinen Berufsschule haben sich am Projekt QE der NW EDK (siehe unten) beteiligt; in einem zweiten Schritt wird dieses System der Qualitätsevaluation und Qualitätsentwicklung an allen Basler Berufsschulen eingeführt. - Während interne Evaluation bei den meisten Schulen im Kanton zumindest diskutiert wird, gehört Basel-Stadt betreffend Einführung externer Evaluation bzw. Reorganisation der Schulaufsicht zu denjenigen Kantonen, die sich damit noch nicht systematisch im Sinne einer Gesamtkonzeption befasst haben. 4

Die Bildungsregion Zentralschweiz führt in Zusammenarbeit mit der Region Nordwestschweiz seit dem Jahr 998/99 das Projekt Qualitätsentwicklung durch. Dazu gehören die Teilprojekte Selbstevaluation der Einzelschule, Externe Evaluation und Systemevaluation (www.bildungsplanung-zentral.ch). In einzelnen Innerschweizer Kantonen wird eine regionale Stelle für Schulevaluation als Kompetenzzentrum für die externe Evaluation ihrer Schulen als denkbar erachtet. Die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz (BKZ, ehemals IEDK) hat 999 gemeinsame Richtlinien über die Qualitätsentwicklung an den Volksschulen erlassen. Darin wird festgehalten, dass die Kantone je eigene Projekte für die Einführung der Externen Evaluation erarbeiten. Die Kantone sind nun daran, Externe Evaluation zu entwickeln. Die Bildungsplanung Zentralschweiz (BPZ) koordiniert die Entwicklungen in den einzelnen Kantonen und betreut einzelne ihrer Projekte durch Choaching (z.b. Zug). Ziel ist die flächendeckende Einführung von Externer Evaluation in der Region bis 007. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Schulen mindestens ein Mal eine Interne Evaluation durchgeführt haben. Der Kanton Schwyz hat im Rahmen des Projektes "Geleitete Volksschulen im Kanton Schwyz" (GELVOS) versuchsweise ein ganzheitliches Qualitätssystem eingeführt. Als Grundlage werden an den Volksschulen (analog Kt. Zürich) dafür die drei Systemebenen (Lehrpersonen - Schule/Schleinheit - Bildungssystem Kanton) mit den zwei Beurteilungsformen (Interne und Externe Evaluation) kombiniert. Im Teilprojekt "Weiterentwicklung der kantonalen Schulaufsicht" (WEITSICHT) hat der Kanton Schwyz neu die Aufsicht von der Beurteilung (Evaluation) getrennt und zwei unabhängige Fachstellen eingerichtet. Die Fachstelle Schulbeurteilung FSB (Evaluation) hat im August 00 ihre Arbeit aufgenommen und die konzeptionellen Arbeiten abgeschlossen. Momentan arbeitet die Fachstelle an folgen Aufbauarbeiten und Aufgaben: Vorbereitungsaufgaben für die ersten Evaluationen bei den sieben Pilotschulen (500 Lehrpersonen), Erarbeitung von Kriterien und Indikatoren zu ungefähr 40 Schulqualitätsmerkmalen, Schaffung von Instrumenten, Erarbeitung von Methoden zur Datenauswertung und Datenaufbereitung, Erarbeiten eines Rasters für die schriftliche Berichterstattung, Datenschutzvorgaben und Bestimmungen zur Datenhoheit erarbeiten und berücksichtigen, Neukonzeption der Schul- und Unterrichtsbeurteilung bei den Nichtpilotschulen (00 Lehrpersonen) laut noch gültiger Schulgesetzgebung, Nachdiplomstudium der Mitglieder der Fachstelle FSB an der UNI Bern in Evaluation. Erste Evaluationen sind ab Januar 003 geplant. Nach Ende des Projektes und einer externen Evaluation des Projektes WEITSICHT soll über eine flächendeckende Einführung des neuen Qualitätssystems im Kanton Schwyz entschieden werden. Sekundarstufe II Bereits seit mehreren Jahren läuft das Projekt Erfahrungen der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) Qualitätsevaluation und entwicklung auf der Sekundarstufe mit dem Kürzel QE (für Qualität durch Evaluation und 5

Entwicklung ). Im Sinne von lokaler Schulentwicklung haben in einer ersten Phase (996 999) Projektschulen eine Feedback- und Evaluationskultur aufgebaut. In der Projektphase (999 00) sind nun die insgesamt 6 Berufsschulen und Gymnasien daran, die bis jetzt eher punktuell durchgeführten Evaluations- und Feedbackprozesse zu systematisieren und ein schulspezifisches Qualitätsmanagement aufzubauen. Unter anderem heisst das für die Projektschulen, Formen von Selbstevaluation durchzuführen und auch eine externe Schulevaluation duchführen zu lassen. 6