Physikalische Einwirkungen

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Transkript:

Physikalische Einwirkungen Zur Beurteilung der Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen, insbesondere durch Lärm und Vibrationen Dr. Detlev Mohr Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam E-Mail: detlev.mohr@las.brandenburg.de

Einleitung - Physikalische Belastungsfaktoren sind in der betrieblichen Praxis häufig anzutreffen und gefährden Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in nicht unerheblichem Maße - Lärm ist nach wie vor die Berufskrankheit Nr. 1 - Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen die meisten Krankheitstage und hohe Kosten - ca. 30% der Beschäftigten sind lärmexponiert - ca. 5 Millionen Lärmexponierte mit A(8)>80dB(A) - ca. 2 Millionen Lärmexponierte mit A(8)>85dB(A) - ca. 0,6 Millionen Exponierte durch Ganzkörper-Vibrationen und ca. 1 Million durch Hand-Arm-Vibrationen

Einleitung BK 2301 Lärmschwerhörigkeit in BB 350 300 307 276 281 angezeigt berufsbedingt 250 200 250 220 182 205 192 228 204 150 100 159 128 125 111 110 86 94 85 115 95 50 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Anteil von Beschäftigten, die Arbeiten mit starken Schwingungen oder Erschütterungen ausüben (BAuA 2010) 54,4 % der häufig belasteten Beschäftigten empfanden diese Arbeiten belastend

Ergebnisse einer Befragung von Betrieben in 1996 im Land Brandenburg mit 27.391 Antworten

Ergebnisse einer Befragung von Betrieben in 1998 Im Land Brandenburg mit 14.548 Antworten

0 Ergebnisse des Landesprogramms in 2007 und 2008 zur Gefährdungsbeurteilung in Kleinstbetrieben 91 91 89 88 87 86 86 86 86 Results of Step 3 Derivation of Sufficient Measures by Employers 100 % 90 80 70 60 50 40 30 20 81 78 77 75 67 Moving Parts of Machines Transport Lighting Noise Heat and Cold Heavy Workload Danger of Fall Fire and Explosion Climate Electrical Hazards Chemical Hazards Vibration Psychological Hazards Biological Hazards 10

Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Brandenburg LärmVibrationsArbSchV war 2009 in weniger als 50% der Betriebe mit Vibrationsexposition bekannt Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt 62% 38% durchgeführt nicht durchgeführt

Probleme in der Praxis Erfahrungen aus Brandenburg LärmVibrationsArbSchV war 2009 in weniger als 50% der Betriebe mit Vibrationsexposition bekannt Unterweisung der Beschäftigten und Erarbeitung eines Maßnahmeplans 73% 27% durchgeführt nicht durchgeführt

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in 2.206 betroffenen Betriebsstätten (BS) im Land Brandenburg (2008 bis 2011) Ergebnisse eines Landesprogramms von 2008 bis 2011 zur Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in der Praxis

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in 24 Betriebsstätten mit über 499 Beschäftigten im Land Brandenburg (2008 bis 2011)

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in 933 Betriebsstätten mit bis 9 Beschäftigten im Land Brandenburg (2008 bis 2011)

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in der Metallbranche (WK 24 + 25) im Land Brandenburg (2008 bis 2011)

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV im Baugewerbe (WK 41-43) im Land Brandenburg (2008 bis 2011)

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV in der Land- und Forstwirtschaft (WK 01 + 02) Im Land Brandenburg (2008 bis 2011)

Unsere festgestellten Mängel 1. Die Gefährdungsbeurteilung wird nicht fachkundig nach LärmVibrationsArbSchV durchgeführt. 2. Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht ausreichend dokumentiert. 3. Es werden keine Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festgelegt (ein Programm technischer und organisatorischer Maßnahmen aufgestellt). 4. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Betrieb nicht überwacht. 5. Die Unterweisung der Beschäftigten findet nicht oder nicht in ausreichender Qualität statt. 6. Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit findet nicht statt oder die Angebotsvorsorge wird nicht angeboten.

die Vermutungswirkung auslösend verbindlich Staatliche Vorschriften zu Vibrationen Arbeitsschutz-Rahmen-RL (89/391/EWG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 16. Einzel-Richtlinie (2002/44/EG) LärmVibrationsArbSchV Nicht verbindlicher Leitfaden für bewährte Verfahren zur Durchführung der Richtlinie 2002/44/EG Technische Regeln zur LärmVibrationsArbSchV TRLV Vibrationen Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung von Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen

Bewertungskonzept bei Exposition gegenüber Vibrationen Stopp! Gefahrenbereich Tätigkeitsverbot Toleranzschwelle = Gefahrenschwelle Expositionsgrenzwert A(8) = 0,8 m/s 2 Achtung! Besorgnisbereich Maßnahmenprogramm Akzeptanzschwelle = Besorgnisschwelle Auslösewert 0,5 m/s 2 OK! Basisvorsorgebereich Ziel: keine vibrationsbed. MSE und VVS, keine Unfälle nach Allescher/Dr. Hilpert (BMAS)

die Vermutungswirkung auslösend verbindlich Staatliche Vorschriften zu Lärm Arbeitsschutz-Rahmen-RL (89/391/EWG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 17. Einzel-Richtlinie (2003/10/EG) LärmVibrationsArbSchV Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren bei der Anwendung der Richtlinie 2003/10/EG Technische Regeln zur LärmVibrationsArbSchV TRLV Lärm Teil Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung Teil 2: Messung von Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen

Bewertungskonzept bei Exposition gegenüber Lärm Stopp! Gefahrenbereich PSA-Tragepflicht Toleranzschwelle = Gefahrenschwelle obere Auslösewerte 85 db(a)/137 db(c) Expositionsgrenzwert Akzeptanzschwelle = Besorgnisschwelle Achtung! Besorgnisbereich PSA bereitstellen untere Auslösewerte 80 db(a)/135 db(c) OK! Basisvorsorgebereich Ziel: Erhalt des Hörvermögens, keine BK oder lärmbed. Unfälle nach Allescher/Dr. Hilpert (BMAS)

Ergebnisse der Arbeit des ABS UA 4

TRLV Vibrationen Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen Arbeitgeber ist verantwortlich Beratung durch Fachkundige, sofern er nicht über die Kenntnisse verfügt Beteiligung der Beschäftigten oder ihrer Interessenvertretung Durchführung vor Arbeitsaufnahme Erneuerung bei Änderung der Arbeitsbedingungen Erneuerung, wenn Ergebnisse der arbeitsmedizin. Vorsorge es erfordern. separate Beurteilung von GKV und HAV Gefährdungsbeurteilung gilt als angemessen durchgeführt, wenn sie rechtskonform, nachvollziehbar und dokumentiert ist.

Begriff Einwirkungsdauer Einwirkungsdauer Benutzungsdauer Benutzungsdauer Benutzungsdauer Arbeitszeit Arbeitszeit: Benutzungsdauer: Einwirkungsdauer: tägliche Schichtdauer Zeitanteile der täglichen Arbeit, in denen die Maschine benutzt wird, d. h. einschließlich der erforderlichen Unterbrechungen und Pausenzeiten. Dauer, in der die Vibration in den menschlichen Körper über das Gesäß, den Rücken, die Hände oder die Füße eingeleitet wird.

Begriff Einwirkungsdauer Einwirkungsdauer Benutzungsdauer vibrationsexpositionsfreie Zeit lärmexpositionsfreie Zeit Arbeitszeit Beispiel: Dumperfahrer auf einer Baustelle Arbeitszeit: 8,0 h gesamte Schichtdauer (einschließlich Arbeitsvor- u. Nachbereitung, Wartung, Pflege, expositionsfreien Arbeitszeiten, Pausen und Maschinenbenutzung) Benutzungsdauer: 5,0 h Maschinenlaufzeit (Fahrzeit, Wartezeit und Beladezeit) Einwirkungsdauer: 2,5 h reine Fahrzeit (Transport- u. Leerfahrt)

TRLV Vibrationen Teil 1 Beurteilung der unmittelbaren Gefährdung Identifizierung der Arbeitsplätze mit Vibrationsexposition Bestimmung der Art der Einwirkung (GKV oder HAV, Einleitungsstelle,...) Beobachten des Arbeitsprozesses ggf. Gliederung in Expositionsabschnitte der Dauer T i Ermittlung der Einwirkungsdauer T Ermittlung der Effektivwerte der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung a wx,i, a wy,i und a wz,i bzw. a hv,i Bestimmung des Tages-Expositionswertes A(8) Substitutionsprüfung und Ableitung von Maßnahmen Berücksichtigung von mittelbaren Auswirkungen von Wechsel- und Kombinationswirkungen der Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Auswirkungen auf besonders gefährdete Personengruppen Personen mit eingeschränkter Belastbarkeit Personen mit ungenügender Erfahrung oder unzureichenden Kenntnissen

TRLV Vibrationen Teil 1 Informationsquellen zu Ermittlung der Schwingbeschleunigungen pro Expositionsabschnitt Kaskade mit Rangfolge möglicher Informationsquellen (Seite 29) 1. Repräsentative Messwerte an diesem Arbeitsplatz 2. Ergebnisse orientierender Verfahren an diesem Arbeitsplatz 3. Vibrationsimmissionswerte zu dieser Maschine 4. Vibrationsemissionswerte zu diesem Maschinentyp 5. Orientierungswerte zu diesem Maschinentyp erst wenn dann noch keine Daten ermittelbar Messung durchführen wichtig: Prüfung der Vergleichbarkeit der Einsatz- und Betriebsbedingungen

Datenbank KarLA http://www.las-bb.de/karla/

Excel-Belastungs-rechner-HAV2 rechner-hav http://bb.osha.de/docs/hav_calculator.xls Ampel-Farbsystem für Ergebnisfelder und Hinweisfeld Hier Überschreitung des Auslösewertes! zur Dokumentation (z. B. für Gefährdungsbeurteilung)

Branchen- o. betriebsbezogene Listen Erfahrung: Die Einwirkungsdauer bei Baumaschinen liegt meist unterhalb von 5...6 Stunden

Branchen- o. betriebsbezogene Listen

LärmVibrationsArbSchV Betriebliche Maßnahmen - GKV System zur Kennzeichnung von Arbeitsmaschinen Farbcode Schwingbeschleunigung a wz Zeit bis zum Erreichen des Auslösewerts Zeit bis zum Erreichen des Grenzwerts grün 0...0,8 m/s² > 3 h > 8 h gelb 0,8...1,6 m/s² 0,5... 3 h 2... 8 h rot > 1,6 m/s² < 0,5 h < 2 h

LärmVibrationsArbSchV Betriebliche Maßnahmen - HAV System zur Kennzeichnung von Vibrationswerkzeugen Farbcode Schwingbeschleunigung a hv Zeit bis zum Erreichen des Auslösewerts Zeit bis zum Erreichen des Grenzwerts grün 0...5 m/s² > 2 h > 8 h gelb 5...10 m/s² 0,5... 2 h 2... 8 h rot > 10 m/s² < 0,5 h < 2 h

Unterweisung der Beschäftigten Gesundheitsschäden vorbeugen z. B. durch den Wechsel der Arbeitsweise, Expositionspausen, die richtige Auswahl der Maschinen und/oder Werkzeuge, richtige Pflege und Wartung der Maschinen, den richtigen Gebrauch der Maschinen, Verbesserung der peripheren Blutzirkulation bei der Arbeit, Wärmen der Hände, Bewegen der Finger, Nichtrauchen, geeignete Kleidung und Handschuhe Erkennen und Melden von Anzeichen von Gesundheitsschäden Unterstützungspflichten der AN nach 16 ArbSchG

Mögliche Maßnahmen bei Überschreiten des Auslösewerts Anwendung alternativer Arbeitsverfahren ohne oder mit geringerer Vibrationsbelastung Auswahl besser geeigneter Arbeitsmittel Bereitstellung von Zusatzausrüstungen angemessene Wartung und Pflege der Arbeitsmittel Verbesserung der Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsstätten und Arbeitsorganisation angemessene Information und Schulung der Beschäftigten Begrenzung der Dauer und der Intensität der Exposition Einführung von Arbeitsplänen mit ausreichenden Ruhezeiten Verteilung vibrationsintensiver Tätigkeiten auf mehrere Beschäftigte oder mehrere Tage Bereitstellung geeigneter Kleidung gegen Kälte und Nässe

LärmVibrationsArbSchV Maßnahmen zur Reduzierung von GKV Technische Maßnahmen an der Quelle der Schwingungen an der Übertragung von der Quelle zur Bedienperson der Bedienperson Organisatorische Maßnahmen Gestaltung der Arbeitsaufgabe Auswahl der Maschine Arbeitsanweisungen Beschränkung der Expositionszeit Ausbildung des Bedienpersonals Lebensdauer der Maschine

LärmVibrationsArbSchV Maßnahmen zur Reduzierung von HAV Technische Maßnahmen am Werkzeug als Quelle der Schwingungen an der Übertragung von der Quelle zur Bedienperson (Griffe, Lager, Tilger,...) der Bedienperson (Greif- u. Andruckkraft) Organisatorische Maßnahmen Gestaltung der Arbeitsaufgabe Auswahl der Maschine, Wirkprinzip Arbeitsanweisungen Beschränkung der Expositionszeit Ausbildung des Bedienpersonals Alter und Lebensdauer der Maschine

Technische Regeln Erfahrungen aus Brandenburg Ergebnisse einer anonymen und freiwilligen online- Befragung im März 2013 im Land Brandenburg (N = 118) In Ihrem Betrieb gibt es:

Ich kenne folgende Vorschrift, Regel oder Norm: N = 118

Ich benutze folgende Hilfsmittel regelmäßig: N = 118

Haben Ihnen die TRLV geholfen, Ihre Aufgaben bei der Lärm- und Vibrationsbekämpfung zu erfüllen? N = 118 Haben sich durch die LärmVibrationArbSchV und die TRLV die Bedingungen für Ihre Beschäftigten N = 118

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Erfolg bei der Umsetzung es gibt noch viel zu tun!