Finanzierung innovativer Lösungen im kommunalen Klärwerksbereich. Frank Hoppe

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Transkript:

Finanzierung innovativer Lösungen im kommunalen Klärwerksbereich Frank Hoppe Döbeln, 26.10.2017

Ablauf 1. Die SAB als zentrales Förderinstitut im Freistaat Sachsen 2. Fördermöglichkeiten 3. Finanzierungsmöglichkeiten 4. Ansprechpartner

1. Die SAB als zentrales Förderinstitut im Freistaat Sachsen (I) Die SAB fördert und finanziert Unternehmen, Vereine, Personen sowie kommunale Gebietskörperschaften in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Wohnungsbau, Infrastruktur und Kommunales. Zahlen des Geschäftsjahres 2016: - 38.585 Förderanträge bewilligt - 80.000 Fördervorgänge bearbeitet, d. h. rund 50.000 Auszahlungen und etwa 30.000 Verwendungsnachweisprüfungen - Neugeschäftsvolumen (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) betrug 2016 ca. 1.872 Millionen Euro - Davon: 1.393 Millionen Euro als Zuschuss und 469 Millionen Euro in Form von Darlehen ausgereicht sowie Bürgschaften in Höhe von annähernd 10 Millionen Euro übernommen

1. Die SAB als zentrales Förderinstitut im Freistaat Sachsen (II)

1. Die SAB als zentrales Förderinstitut im Freistaat Sachsen (III) Abteilung Kommunal- und Gewerbefinanzierung Abteilungsleitung Uwe Heimstädt/ Babette Böhme KB 10 Konsolidierungs- und Bürgschaftsprogramme KB 20 Gründungs- und Wachstumsprogramme KB 30 Landwirtschaft und Erneuerbare Energien KB 40 Kommunales und Strukturierte Finanzierungen Programme/Arbeitsbereiche: Bürgschaften, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, KUNST, Beratungszentrum Konsolidierung, Schuldscheindarlehen, Globaldarlehen, Konsortialdarlehen, Staatsweingut Wackerbarth Gründungs- u. Wachstumsfinanzierung Mikrodarlehen Meisterdarlehen MSP-Darlehen MBG/SBG-Refinanzierung Elementarschäden MEP-Darlehen GRW-Nachrangdarlehen, VN- und Vergabeprüfung SWW Landwirtschaft - BMD - Landerwerbsdarlehen - LRB-Darlehen Klimadarlehen Vorfinanzierung Vereine u. Verbände Bestandsverwaltung (u.a. öffentliche/ zins-verbilligte Darlehen) RUB Landwirtschaft RL Siedlungswasserwirtschaft (Darlehen und Zuschüsse) kommunale und kommunalnahe Förderergänzungsfinanzierungen Infrastrukturfinanzierungen

2. Fördermöglichkeiten (I) 2.1. Förderung nach RL Klima/2014 Zuwendungsempfänger Teil/ Ziffer Fördergegenstände energieeffiziente B)I. Gebäudesanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden B)II. nichtinvestive Maßnahmen Konzepte und Instrumente investive Komplemaßnahmen und B)III. Maßnahmekombinationen auf Basis vorhandener Konzepte Steigerung der Energieeffizienz von B)IV. Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen B)V. Modellprojekte zu I. zzgl. Neubaumaßnahmen und IV. Kommunen und Verbandskörperschaften Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Organisationen ohne Initialberatung bei EEA, KEM, Initialberatung sind Unternehmen der Kommune ausgeschlossen eingeschränkt ohne: Wasserver- und Abwasserentsorung Straßenbeleuchtung

2. Fördermöglichkeiten (II) 2.1. Förderung nach RL Klima/2014 Zuwendungsempfänger (Kommunen, Verbände, komm. Unternehmen) Nrn Fördergegenstände nicht wirtschaftlich Tätige Wirtschaftlich Tätige (Beihilfe!) bis zu 80% bis zu 70% B)I. energieeffiziente Gebäudesanierungsmaßnahmen B)II. nichtinvestive Maßnahmen Konzepte und Instrumente 80% bis zu 70% B)III. investive Komplemaßnahmen und Maßnahmekombinationen auf Basis vorhandener Konzepte 80% bis zu 70% B)IV. Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen B)V. Modellprojekte zu I. und IV. bis zu 60% 500 EUR pro Tonne CO2 pro Jahr Faktor 80% bis zu 70%

2. Fördermöglichkeiten (III) 2.1. Förderung nach RL Klima/2014 Beispiel Abwasserentsorgung Anlage 4.1 zum Mantelantrag Was: Steigerung der Energieeffizienz Bei Abwasseranlagen muss der Investitionsschwerpunkt in der Energieeffizienz liegen Abgrenzung zur SWW Förderfähig sind: Sachausgaben, sofern unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt, zum Beispiel: Fundamente, Überdachungen, Pumpen, Verdichter, Steuer- und Messtechnik, Wärmetauscher Förderausschluss: - keine Aktueller Stand: - ab sofort können die Fördersätze bis zu 60% ausgeschöpft werden (Ausfüllhinweise sind noch nicht aktualisiert

2. Fördermöglichkeiten (IV) 2.1. Förderung nach RL SWW/2016 Fördergegenstand: Sonderbauwerke bestehende Abwasserkanäle ( Schmutzwasser, Mischwasser, REGENWASSER) Überleitungssammler (NEU) Öffentliche Kläranlagen Besonderheiten: Neubau oder Ertüchtigung Ertüchtigung und Ersatzneubau Neubau Ertüchtigung und Ersatzneubau Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpstationen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wenn vor dem 13.03.1993 fertiggestellt bei besonders fachlicher Notwendigkeit, insbesondere aus demografischen Gründen über den am 01.01.2016 geltenden Stand der Technik hinaus, soweit wasserwirtschaftlich geboten *Mindestförderhöhe: Zuschuss 25.000,00 EUR, Darlehen 50.000,00 EUR

2. Fördermöglichkeiten (V) 2.1. Förderung nach RL SWW/2016 Gesamtfinanzierung Zuschuss* zinsverbilligtes Darlehen* bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben Auszahlung nach Verwendungsnachweis Subventionswert von bis zu 50% wird mit beiden Förderinstrumenten gewährleistet Sollzinssatz verbilligt auf bis zu 0,20 % p.a. für 20 Jahre Sollzinsbindung Förderung durch Zinszuschuss und Tilgungszuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 3 Teilauszahlungen nach Baufortschritt Förderdarlehen Zuschuss Eigenmittel

2. Fördermöglichkeiten (VI) 2.1. Förderung nach RL SWW/2016 Zuschuss Förderdarlehen 50 % der Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel abzudecken 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt kurz-/mittelfristige Finanzierung lange Laufzeiten Referenzzinssatz: * ca. 1,41% p.a. Sicherung der Gesamtfinanzierung zu 0,20 % p.a. Zinsbindung (ZB) und Darlehenslaufzeit fallen bei Marktdarlehen kürzer aus (ma. 15 Jahre ZB) 20 Jahre Zinsbindung Zwischenfinanzierung ist abzudecken Auszahlung nach Baufortschritt in drei Tranchen möglich und Sondertilgung Fazit Zuschuss: wenn Restbetrag der Finanzierung durch Eigenmittel gedeckt werden kann Fazit Förderdarlehen: wenn Aufnahme Fremdkapital erforderlich ist * Unverbindlicher Referenzzinssatz Zinsbindung von 20 Jahren, Laufzeit von 20 Jahren Angebot am Markt (Stand: 24.10.2017)

3. Finanzierungsmöglichkeiten (I) Grundsatz: - Wirtschaftlichkeitsvergleich der Investition einschließlich des Betriebs dargestellt (Haushaltsgrundsatz) - Tilgungsstruktur analog Abschreibungsdauer (fristenkonkruent) - Zins(aufschlags-)bindungsfrist so lang wie möglich wählen (>10 Jahre wg. Zinssicherung) - Kreditermächtigung genehmigt und noch gültig (kommunale Haushalte) bzw. im Wirtschaftsplan vorgesehen und ggf. durch Bürgschaft der Körperschaft abgesichert (Genehmigungspflicht beachten) Finanzierungsvarianten: - Variable Finanzierung (bspw. 3-Monats-Euribor mit optionaler Zinsaufschlagsbindungsfrist à Zinsmeinung) - Festzins Finanzierung (dauerhafte Sicherung des niedrigen Zinsniveaus à Planungssicherheit)

3. Finanzierungsmöglichkeiten (II) Refinanzierungsmöglichkeiten: - kommunale Gebietskörperschaften direkt über die KfW Programm KfW (208) Beachte: Zinsbindungen ma. 10 Jahre - Sonst über Hausbank mit: Ø EIB-Refinanzierung Ø KfW-Refinanzierung Ø LRB-Refinanzierung Ø Eigen-Refinanzierung

3. Finanzierungsmöglichkeiten (III) Konditionen (Zinsbindung/ Laufzeit)** KfW (IKK 208) kom. Gebietsk. Hausbank/ EIB kom. Gebietsk. Hausbank/KfW (IKU 148)* kom. Unternehmen Hausbank/ EIB kom. Unternehmen 10/10 0,24% 0,64% 1,40% 1,29% 10/20 0,56% 0,94% 1,70% 1,59% 10/30 0,72% 1,00% 1,80% 1,65% 10/40-1,03% - 1,68% 10/50-1,04% - 1,69% 15/15-1,03% - 1,68% 15/30-1,37% - 2,02% unverb. Konditionen vom 24.10.2017 * Konditionen bei bester Bonität/ beihilfefrei ** Tilgungsfreijahre optional

4. Ansprechpartner SAB Internetseite www.sab.sachsen.de http://www.sab.sachsen.de/sww Ansprechpartner SAB: Frank Hoppe (RL SWW/2016 + Finanzierung) Telefon: +49 351 4910-3940 Telefa: +49 351 4910-3999 E-Mail: frank.hoppe@sab.sachsen.de Susann Röher (RL Klima/2014) Telefon: +49 351 4910-1850 Telefa: +49 351 4910-3999 E-Mail: susann.roeher@sab.sachsen.de