GRUNDSICHERUNG. FÜR ARBEITSUCHENDE April

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GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE

Ausgabe: Dezember Tabellen Diagramme Erläuterungen.

Transkript:

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE www.kreis-kleve.de

Grundsicherung für Arbeitsuchende Bericht in Kürze Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:. Gegenüber dem ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im gestiegen auf nunmehr 9.382 Bedarfsgemeinschaften (+229). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 280 höher, nämlich bei 9.662. In den aktuell 9.382 Bedarfsgemeinschaften leben 17.327 Menschen, davon 12.662 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.665 Sozialgeldempfänger -in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte aller Leistungsbezieher im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 52,7 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,6 % und landesweit bei 9,7 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 8,0 %, in Viersen bei 6,9 % und in Borken bei 4,7 %. Vermittlungserfolge (Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt im T-3-Monat): Im Dezember 2017 konnten insgesamt 179 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden. Die Anzahl der Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+23). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat zurückentwickelt (-22). Integrationsquote (Kennzahl K2): Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Dezember 2017 liegt diese Quote kreisweit bei 22,2 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 15,5 % in Kleve bis 39,0 % in Straelen. Finanzielle Aufwendungen: Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2018 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 10,04 Mio. aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,33 Mio. für die Kosten der Unterkunft. Im März wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 411,27 je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 342,40 je BG in Rheurdt bis 457,42 je BG in Geldern. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 384,00 und im Landesvergleich bei 405,00. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 359,00 ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 373,00, in Borken bei 361,00 und in Viersen bei 392,00. Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistunsgberechtigte Sozialgeldempfänger Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeit (Dezember 2017) Aktuelle Eckdaten Aktuell Vorjahresmonat 9.382 9.153 9.662 12.662 12.381 13.107 4.665 4.585 4.806 179 210 156 Seite 1

Grundsicherung für Arbeitsuchende 11000 10500 10000 9500 9000 8500 8000 7500 7000 6500 6000 T-0 T-3 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2011 Mrz. 2018 9153 BG Apr. 2017 9662 BG Apr. 2018 9382 BG Jan 11 Mrz 11 Mai 11 Jul 11 Sep 11 Nov 11 Jan 12 Mrz 12 Mai 12 Jul 12 Sep 12 Nov 12 Jan 13 Mrz 13 Mai 13 Jul 13 Sep 13 Nov 13 Jan 14 Mrz 14 Mai 14 Jul 14 Sep 14 Nov 14 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Jul 16 Sep 16 Nov 16 Jan 17 Mrz 17 Mai 17 Jul 17 Sep 17 Nov 17 Jan 18 Mrz 18 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in den Kommunen Bedburg-Hau Emmerich am Rhein Geldern Goch Issum Kalkar Kerken Kleve Kranenburg Rees Rheurdt Straelen Uedem Wachtendonk Wallfahrtsstadt Kevelaer Weeze Summe Berichtsmonat Apr. 18 Mrz. 18 Apr. 17 absolut in % Veränderung gegenüber absolut in % 223 224 217-1 -0,4% 6 2,8% 1.161 1.103 1.236 58 5,3% -75-6,1% 1.184 1.145 1.249 39 3,4% -65-5,2% 1.033 1.011 1.046 22 2,2% -13-1,2% 196 187 183 9 4,8% 13 7,1% 339 328 354 11 3,4% -15-4,2% 196 187 190 9 4,8% 6 3,2% 2.475 2.396 2.489 79 3,3% -14-0,6% 138 134 134 4 3,0% 4 3,0% 687 687 736 0 0,0% -49-6,7% 102 107 111-5 -4,7% -9-8,1% 251 254 262-3 -1,2% -11-4,2% 188 189 182-1 -0,5% 6 3,3% 107 105 105 2 1,9% 2 1,9% 875 864 897 11 1,3% -22-2,5% 227 232 271-5 -2,2% -44-16,2% 9.382 9.153 9.662 229 2,5% -280-2,9% In den aktuell 9.382 Bedarfsgemeinschaften leben 17.327 Menschen davon Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre über 50 Jahre Alleinerziehende mit Erwerbseinkommen mit Bezug von Arbeitslosengeld I Sozialgeldempfänger Gesamt Männlich Weiblich Gesamt 6.109 6.553 12.662 1.241 1.152 2.393 1.627 1.783 3.410 121 1.738 1.859 - - 3.665 - - 182 2.404 2.261 4.665 8.513 8.814 17.327 Seite 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 307 845 3.618 1.023 760 335 906 3.241 945 682 15-17 Jahre 18-24 Jahre 25-49 Jahre 50-57 Jahre ab 58 Jahre weiblich männlich Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Kommunen Bedburg-Hau Emmerich am Rhein Geldern Goch Issum Kalkar Kerken Kleve Kranenburg Rees Rheurdt Straelen Uedem Wachtendonk Wallfahrtsstadt Kevelaer Weeze Summe Berichtsmonat Veränderung gegenüber Apr. 18 Mrz. 18 Apr. 17 M W Alle absolut in % absolut in % 153 153 306 304 288 2 0,7% 18 6,3% 743 810 1.553 1.493 1.687 60 4,0% -134-7,9% 804 858 1.662 1.610 1.742 52 3,2% -80-4,6% 632 723 1.355 1.325 1.399 30 2,3% -44-3,1% 126 133 259 251 240 8 3,2% 19 7,9% 230 237 467 454 479 13 2,9% -12-2,5% 126 128 254 237 249 17 7,2% 5 2,0% 1.601 1.722 3.323 3.233 3.367 90 2,8% -44-1,3% 104 90 194 189 185 5 2,6% 9 4,9% 469 474 943 938 993 5 0,5% -50-5,0% 73 54 127 139 135-12 -8,6% -8-5,9% 146 179 325 329 353-4 -1,2% -28-7,9% 135 121 256 255 249 1 0,4% 7 2,8% 60 78 138 137 132 1 0,7% 6 4,5% 568 628 1.196 1.174 1.221 22 1,9% -25-2,0% 139 165 304 313 388-9 -2,9% -84-21,6% 6.109 6.553 12.662 12.381 13.107 281 2,3% -445-3,4% Menschen je 100 Einwohner im Leistungsbezug -überregionaler Vergleich- Stand: Mrz. 2018 * BRD NRW Kreis Kleve Kreis Wesel Kreis Viersen Kreis Borken 4,7 6,4 6,9 7,6 8,0 9,7 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 *) Quelle: Statistik der BA und statistisches Bundesamt Seite 3

Grundsicherung für Arbeitsuchende Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen im Jahresverlauf 600 500 400 300 200 100 0 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 sozialvers. Besch. geringf. Besch. sozialvers. Beschäftigung geringf. Besch. Gesamt Gesamtentwicklung der Integrationen im Jahresvergleich 2013 2014 2015 2016 2.341 2.511 2.811 3.013 1.550 1.542 1.366 1.507 3.891 4.053 4.177 4.520 2017 3.078 1.426 4.504 Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen der Kommunen im Dezember 2017 Berichtsmonat Dez. 17 sv.b. gb Vorjahres-Monat (Dez. 2016) sv.b. Veränderung zum Vorjahres-Monat sv.b. Bedburg-Hau 6 3 2 4 5-1 Emmerich am Rhein 28 15 17 14 11 1 Geldern 23 12 25 14-2 -2 Goch 18 15 17 11 1 4 Issum 6 4 6 2 0 3 Kalkar 9 2 5 3 4-2 Kerken 5 2 4 2 1 0 Kleve 32 5 37 33-5 -28 Kranenburg 2 2 2 2 0 0 Rees 11 11 11 5 0 6 Rheurdt 3 0 0 2 3-2 Straelen 5 2 7 2-2 0 Uedem 5 4 5 6 0-2 Wachtendonk 2 2 0 2 2 0 Wallfahrtsstadt Kevelaer 16 8 14 7 2 1 Weeze 7 3 5 2 2 2 Kreis Kleve 179 87 156 109 23-22 gb gb Integrationsquote K2* im Dez. 2017 25,6 % 19,9 % 27,9 % 23,3 % 30,8 % 25,4 % 25,0 % 15,5 % 22,2 % 20,1 % 22,7 % 39,0 % 25,2 % 27,3 % 24,1 % 24,8 % 22,2 % *) sh. Erläuterungen Seite 4

Grundsicherung für Arbeitsuchende Finanzielle Aufwendungen im März 2018 (gerundet auf 1.000 EUR) Arbeitslosengeld II inkl. Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge (ALG II) Aufwendungen für Aktivierung und Arbeitsmarkt-Integration Kosten der Unterkunft davon: Bundesleistung 35,5 % davon: Kommunaler Anteil 64,5 % Gesamt *) 1.280.000 2.325.000 *): Sockelbetrag 27,6 % zzgl. 7,9 % Erhöhungsanteil ; näheres sh. unter Erläuterungen 5.664.000 769.000 3.605.000 10.038.000 Finanzielle Aufwendungen im Jahresvergleich (gerundet auf 1.000 EUR) 2014 2015 2016 2017 Integration 6.529.000 5.845.000 5.773.000 8.308.000 1.733.000 KdU 41.480.000 42.820.000 43.314.000 44.622.000 10.901.000 davon Bund 12.983.000 11.304.000 11.435.000 15.618.000 3.870.000 davon Kommune 28.497.000 31.516.000 31.879.000 29.004.000 7.031.000 Gesamt 107.623.000 111.006.000 112.333.000 121.561.000 29.768.000 Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat (Mrz. 2018) ( Bundesanteil und kommunaler Anteil, ohne Berücksichtigung von Rückflüssen) 2018 (bisher) ALG II 59.614.000 62.341.000 63.246.000 68.631.000 17.134.000 Rheurdt Weeze Bedburg-Hau Kerken Uedem Straelen Wachtendonk WfS Kevelaer Rees Kranenburg Goch Issum Durchschnitt Kalkar Emmerich a.rh. Kleve Geldern 342,40 348,19 358,39 360,25 365,38 366,24 378,46 386,15 390,25 398,54 399,13 401,75 411,27 419,90 425,12 431,27 457,42 150 200 250 300 350 400 450 500 Durchschn. Zahlungsanspruch je BG u. Monat für Kosten der Unterkunft - Überregionaler Vergleich - (Dez. 2017) * BRD NRW Kreis Kleve Kreis Wesel Kreis Borken Kreis Viersen 384,00 405,00 359,00 373,00 361,00 392,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 450,00 * Quelle: Bundesagentur für Arbeit Seite 5

Grundsicherung für Arbeitsuchende Erläuterungen und Definitionen Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2011 (Seite 2): In der 1. Grafik wird eine historische Gesamtentwicklung der Bedarfsgemeinschaften dargestellt. Es werden sowohl intern ermittelte aktuelle Daten (sog." T-0-Daten") als auch Daten aus dem Datenbestand der BA mit einer "Wartezeit" von drei Monaten (sog. "T-3- Daten") abgebildet. Letztere haben den Vorteil,dass die meisten nachträglichen Bewilligungen, Aufhebungen und Korrekturen bereits eingeflossen sind, während die vorläufigen T-0-Daten besser für ein frühzeitiges Erkennen der Entwicklungstendenz geeignet sind.für diese Eckwerte liegt der Unterschied zwischen vorläufigen und endgültigen Ergebnissen (T-0 / T-3) zurzeit bei ca. 4-5 % auf Bundesebene. Auf der regionalen Ebene kann es zu deutlich größeren Unterfassungen wieauch zu Übererfassungen kommen. Beim Kreis Kleve liegt die Untererfassungsrate bei durchschnittlich ca. 8,3 %. Menschen je 100 Einwohner im Leistungsbezug(Seite 3): Bei der Anzahl der Leistungsbezieher wäre idealerweise ein T-3-Wert anzusetzen (zu "T-3" sh. a. Ausführungen zur "Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften"). Dieser stünde aber erst mit hohem zeitlichen Versatz zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Arbeit ermittelt für den auch einige "hochgerechnete" Werte, d.h. man schätzt anhand von Erfahrungswerten, wie die T-3-Werte dieses Monats voraussichtlich ausfallen werden. Der entsprechende Wert für die Gesamtzahl der Leistungsbezieher wird hier verwendet und mit den letzten verfügbaren Einwohnerzahlen (i.d.r. der Jahres-Endstand des vorletzten Jahres) zu einer Quote je 100 Einwohner verrechnet. Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung(Seite 4): Bei den aktuellen Werten und den en handelt es sich um Integrationen gemäß der amtlichen Definition der Kennzahl "K2 -Integrationsquote" sowie der Ergänzungsgröße "K2E1 -Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung". Die Werte stammen aus dem Datenbestand der BA mit einer "Wartezeit" von 3 Monaten (sog. "T -3-Daten"). Die bis 2015 praktizierte Ermittlung von Integrationserfolgen auf Basis eines internen Auswertungs-System wurde nach einer Revision der BA-Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang 2016 eingestellt. Die kumulierten Jahreswerte für die Integrationen der Jahre 2013 bis 2015 basieren aber noch auf der damaligen internen Datenerhebung mit Datenstand T -0, weshalb die Vergleichbarkeit zu den ab 2016 verwendeten Daten stark eingeschränkt ist. Bei der "Integrationsquote" wird die Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten gesetzt. Die Kennzahl wird als Prozentwert abgebildet. Finanzielle Aufwendungen im Jahresvergleich (Seite 5): Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach 46 Abs. 5 SGB II. Der Sockelbetrag beträgt für das Jahr 2018 27,6 %. Der Erhöhungsbetrag zur Entlastung der Länder und Kommunen nach Abs. 6 liegt im Jahr 2018 bei 7,9 %. Weitere Erhöhungsanteile für andere Aufwendungen bleiben bei dieser Darstellung außer Betracht. Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat (Seite 5): Es handelt sich um eine eigene Datenerhebungen (Ausgaben) auf Basis von T-0-Daten ("aktueller Rand"), wobei anzurechnendes Einkommen der Kunden bereits berücksichtigt ist. Bis September 2016 wurden auch Rückflüsse aus dem Berichtsmonat gegengerechnet. Diese konnten bei kleineren Kommunen jedoch zu erheblichen Versätzen führen, z.b. wenn größere Unterhalts- oder Darlehensforderungen von einem Pflichtigen in einer Summe beglichen wurden. Daher wird nun der Wert der KdU je BG nur noch aus den Ausgaben berechnet. Durchschn. Zahlungsanspruch je BG und Monat für Kosten der Unterkunft - Überregionaler Vergleich (Seite 5): In der bundesweit vergleichenden statistischen Auswertung wird der Schwerpunkt auf die Darstellung von Zahlungsansprüchen gelegt. Nach der Berechnungssystematik des SGB II wird zunächst der Bedarf ermittelt und anzurechnendes Einkommen gegengerechnet. Der so ermittelte Leistungsanspruch wird um die Sanktionen reduziert. Daraus resultiert der "Zahlungsanspruch". Diese Daten basieren auf Daten mit 3 Monaten Wartezeit. Aufgrund der Unterschiede in der Zeitscheibe und der Datenbasis besteht insofern keine direkte Korrespondenz zu den Werten in der darüber stehenden Tabelle ("Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat" ), d.h. man kann z.b. auch keine Differrenz aus den beiden angegebenen Durchschnittswerten des Kreises Kleve bilden, um daraus abzuleiten, in welchem Umfang die KdU-Ausgaben seit dem in den BA-Daten ausgewiesenen T-3- Monat gestiegen oder gefallen sind. Anlage 1