Feststellungsentwurf

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Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-Nr.: 09 080200 20 BAB A6 Heilbronn - Nürnberg Feststellungsentwurf Textteil zur FFH-Verträglichkeitsprüfung Änderungen und Ergänzungen sind rot dargestellt 30.06.2017 aufgestellt: Nürnberg, den 05.08.2016 / 30.06.2017 Autobahndirektion Nordbayern Weidinger-Knapp, Bauoberrätin

Bearbeitung ifanos planung Bärenschanzstr. 73 RG 90429 Nürnberg Tel.: 0911/27 44 88-0 Fax: 0911/27 44 88-1 email: planung@ifanos.de Juli 2016 / Juni 2017 Dipl. Biol. K. Demuth Dipl. Ing. B. Malchartzeck Dipl. Geogr. S. Paulus

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung... 1 2 Beschreibung des Schutzgebiets und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile... 4 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet... 4 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets... 5 2.3 Im SDB genannte Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der EU- Vogelschutz-Richtlinie... 6 3 Beschreibung des Vorhabens... 8 3.1 Bauvorhaben... 8 3.2 Wirkfaktoren... 8 4 Detailliert untersuchter Bereich... 9 4.1 Abgrenzung des Wirkraums... 9 4.2 Beurteilungsrelevante Arten... 9 4.2.1 Arten nach Anhang I (VSch-RL)... 10 4.2.2 Regelmäßig vorkommende Arten, die nicht im Anhang I aufgeführt sind... 14 4.2.3 Erfassungs- und Bewertungsmethoden der durchgeführten Untersuchungen... 15 4.2.4 Datenlücken... 16 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgebiete... 18 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode... 18 5.2 Betroffene Vogelarten nach Anhang I (VSch-RL)... 21 5.3 Betroffene, regelmäßig vorkommende Vogelarten, die nicht im Anhang I aufgeführt sind... 28 5.4 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung... 33 6 Andere Pläne und Projekte... 35 6.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte... 35 6.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen Summationswirkungen... 36 6.3 Bewertung der Beeinträchtigungen in Verbindung mit anderen Projekten... 37 6.3.1 Methode... 37 6.3.2 Arten des Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie... 39 6.3.3 Arten des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie... 50 7 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen... 58 8 Zusammenfassung... 59 9 Literatur- und Quellenverzeichnis... 60 ifanos planung Nürnberg

Inhaltsverzeichnis Tabellen Tabelle 1: Arten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie... 7 Tabelle 2: In Art. 4 (2) aufgeführte Zugvögel... 7 Tabelle 3: Suchräume mit Bäumen/ Baumgruppen für potenzielle Freistellungsmaßnahmen (Habitataufwertung)... 16 Tabelle 4: 6-stufige Skala zu Beeinträchtigungsgrad und Erheblichkeitsgrad... 19 Tabelle 5: Bekannte Pläne und Projekte... 36 Tabelle 6: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Grauspecht... 39 Tabelle 7: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Raufußkauz... 41 Tabelle 8: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Schwarzspecht... 44 Tabelle 9: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Sperlingskauz... 46 Tabelle 10: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Wespenbussard... 49 Tabelle 11: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Baumpieper... 51 Tabelle 12: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für den Habicht... 53 Tabelle 13: Zusammenfassende Darstellung der kumulativen Wirkungen des geprüften Vorhabens und der Projekte mit kumulativen Wirkungen für die Hohltaube... 55 Tabelle 14: Zusammenfassende Einstufung der Beeinträchtigungen für die Vogelarten, für die sich vorhabensbedingte Beeinträchtigungen ergeben... 58 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets im Vogelschutzgebiet (SPA) NÜRNBERGER REICHSWALD... 1 Anhang 6-stufige Skala zur Feststellung von Erheblichkeit und Nicht-Erheblichkeit für in Natura 2000-Gebieten vorkommende und im SDB genannte Lebensraumtypen (nur FFH-Gebiete) und Arten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) weitere Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung Unterlage 19.2.2: Unterlage 19.2.3: Übersichtskarte zur FFH-Verträglichkeitsprüfung Maßstab 1:100.000 Arten und Beeinträchtigung der Erhaltungsziele / Maßnahmen Maßstab 1:5.000 ifanos planung Nürnberg

BAB A6 Heilbronn - Nürnberg 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Autobahndirektion Nordbayern plant den Umbau des AK Nürnberg/Ost bis zur AS Nürnberg-Fischbach. Die bestehenden BAB A6 und A9 mit Rampen am Autobahnkreuz sowie der Auf- und Abfahrtsrampen an der AS Nürnberg-Fischbach befinden sich bis auf Höhe der Siedlungsbereiche von Fischbach vollständig innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 6533-471 Nürnberger Reichswald. Von dem Umbau sind Bereiche der Teilfläche 03 des Schutzgebietes betroffen (vgl. Abb. 1). BAB A9 Nürnberg-Fischbach Nürnberg-Altenfurt Teilfläche 03 des Vogelschutzgebietes (SPA) DE 6533-471 N R AS Nürnberg-Fischbach BAB A6 Nürnberg-Moorenbrunn AK Nürnberg/Ost xxxxx Untersuchungsgebiet für das Bauvorhaben Feucht xxxxx Flächen des Vogelschutzgebietes ohne Maßstab Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets im Vogelschutzgebiet (SPA) NÜRNBERGER REICHSWALD Der Aufbau der vorliegenden Unterlage orientiert sich am Leitfaden zur FFHVerträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP), BMVBW, Ausgabe 2004.* * Unter Berücksichtigung der Vorläufigen Regelungen zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung von Bundesfernstraßen (Leitfaden FFH-VP) Ausgabe 2004- der OBERSTEN BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN und des BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Anlage zum MS v. 17.05.2005) ifanos planung Nürnberg -1-

Ablauf der Verträglichkeitsprüfung nach 34 BNatSchG Da für das Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald aufgrund der größtenteils innerhalb der Schutzgebietsflächen liegenden Ausbaustrecke zunächst nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, ob die Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden könnten, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) erforderlich. Ablaufschema der Verträglichkeitsprüfung: Verträglichkeitsprüfung nach 34(1) und (2) BNatSchG Kann das Ausbauvorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes führen? ja nein Das Ausbauvorhaben ist unzulässig. Das Ausbauvorhaben ist zulässig. ggf. Ausnahmeregelung nach 34(3) ff. BNatSchG Die Verträglichkeitsprüfung stellt fest, ob das Ausbauvorhaben unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen hinreichend verfestigten Plänen und Projekten (Summationswirkung) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Integration der Verträglichkeitsprüfung in die Planung Die Verträglichkeitsprüfung erfolgt im Rahmen der Vorentwurfsgenehmigung bzw. im Planfeststellungsverfahren. Die vorliegende Ausarbeitung ist die vom Vorhabensträger bereitgestellte, entscheidungserhebliche Unterlage zur Verträglichkeitsprüfung. Verwendete Quellen Standard-Datenbogen, kurz: SDB (LfU, Stand 11/2004). Gebietsbezogene konkretisierte Erhaltungsziele (LfU, Stand 02/2016) Natura 2000 Abgrenzungen (LfU, Stand 02/2016) Artenschutzkartierung, kurz: ASK (LfU, Stand 04/2015) ifanos planung Nürnberg - 2 -

Erfassung der Gehölzbestände und Bestandserhebungen Spechte, Eulen und Brutvögel, im Rahmen zur FFH-VP zum 6streifigen Ausbau AK Nbg/Süd bis AK Nbg/Ost (Büro ANUVA, 2006) Managementplan für das SPA-Gebiet Nürnberger Reichswald (AELF Ansbach, 2012) Vegetationskartierung mit Erfassung von Biotopnutzungstypen gemäß BayKompV 2013 (ifanos planung, 04/2015 bis 06/2015) Erfassung Avifauna (ifanos planung 02 06/2012) Strukturkartierung: Kartierung relevanter Habitatstrukturen im Eingriffsbereich: Baumhöhlen, Altbäume, Totholz (ifanos planung 02/2012 und 03/2012) Erfassung von Altbäumen mit Eignung für Freistellungsmaßnahmen (ifanos planung 10/2012) Nachrichten aus dem Rathaus Stadt Nürnberg, Nr. 721 / 02.07.2015 und mündliche Mitteilung H. Mägdefrau, Tiergarten Nürnberg, 29.06.2015 Die Unterlage zur Verträglichkeitsprüfung umfasst die Darstellung folgender Arbeitsschritte: Übersicht über das Schutzgebiet und der für die jeweiligen Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Beschreibung des Bauvorhabens Detailliert untersuchter Bereich Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte ifanos planung Nürnberg - 3 -

2 Beschreibung des Schutzgebiets und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Lage und Topographie Das Vogelschutzgebiet 6533-471 NÜRNBERGER REICHSWALD umgibt die Stadt Nürnberg im Norden, Osten und Süden. Die Flächen liegen in den Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Roth, Erlangen (Stadt) und Nürnberg (Stadt) im Regierungsbezirk Mittelfranken sowie im Landkreis Neumarkt i. d. Opf. im Regierungsbezirk Oberpfalz. Es setzt sich aus neun Teilflächen zusammen und erstreckt sich über eine Gesamtfläche von insgesamt 38.192 ha. Naturräumlich befindet sich das Gebiet im Fränkischen Keuper-Lias-Land (D59). Überwiegend liegt es im Naturraum Mittelfränkischen Becken (113) sowie zu kleinen Teilen im Vorland der nördlichen und mittleren Frankenalb (111, 112). Bedeutung Gründe für die Auswahl waren gemäß Standard-Datenbogen: Große zusammenhängende Waldkomplexe aus vorherrschenden Kiefernwäldern, eingestreuten Laubholzbereichen und Umwandlungsflächen zu strukturreichen Misch- und Laubwäldern, mit Lichtungen und Waldsäumen. Landesweit bedeutsame Vorkommen von Spechten und Höhlennutzern, Laubholzbewohnern und weiteren Rote Liste-Arten (Ziegenmelker, Heidelerche, Auerhuhn, Haselhuhn, Habicht...). Schwerpunktgebiet für Waldvögel mit europäischer Hauptverbreitung. Managementpläne/ Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Es lag der Managementplan als Bewirtschaftungsplan nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL für das Gebiet vor, herausgegeben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach, 2012. Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten Folgende FFH-Gebiete liegen innerhalb bzw. im räumlichen Zusammenhang zu dem Vogelschutzgebiet 6533-471 NÜRNBERGER REICHSWALD: FFH-Gebiete: 6432-301 Sandheiden im mittelfränkischen Becken (nur Bereich NSG Tennenloher Forst ) 6632-372 Kornberge bei Worzeldorf 6532-372 Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck 6432-371 Irrhain 6533-371 Rodungsinseln im Reichswald 6633-371 Schwarzach-Durchbruch und Rhätschluchten bei Burgthann 6633-372 Feuchtbiotope bei Oberhembach 6733-371 Moosgruben mit Dennenloher Weiher 6733-372 Vermoorungen südlich Allersberg und bei Seligenporten TF 02 ifanos planung Nürnberg - 4 -

Bestehende Barrierewirkung Das Vogelschutzgebiet (SPA) NÜRNBERGER REICHSWALD ist durch Autobahnen (A3 in Nordwest-Südost-Richtung, A6 in West-Ost-Richtung, A9 in Nord-Süd-Richtung, A73 in West-Ost- Richtung) und Bundesstraßen (B2, B4, B8) zerschnitten. Spechte, Greif- und Rabenvögel zählen beispielsweise zu den Vogelarten, welche die Trasse problemlos im Überflug queren, so dass Austauschbeziehungen zwischen den Teilflächen des Vogelschutzgebietes bestehen. Auch können sich Brutreviere über die Autobahn hin erstrecken. Kleinere Vogelarten meiden (außerhalb der Zugzeit) aufgrund fehlender Deckung den Überflug von breiten Straßen. Teilweise markieren derartige Barrieren gleichzeitig die Grenze ihres Brutreviers. Nach REICHHOLF (2003) weisen Autobahnen erheblich weniger Vogelschläge als Bundesstraßen oder Siedlungsrandstraßen auf, weil eine praktisch kontinuierlich befahrene Autobahn ein so ausgeprägtes Hindernis darstellt, dass dieses von Kleinvögeln entweder gar nicht mehr überflogen wird oder in ausreichend sicherer Höhe. 2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebiets Mit dem Begriff Erhaltungsziele ist nach 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG sinngemäß folgendes zu verstehen: Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands, der in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorkommenden Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie. Als gebietsbezogene konkretisierte Erhaltungsziele (EHZ, Regierung von Mittelfranken, Stand 02/2016) werden für das Natura 2000-Gebiet NÜRNBERGER REICHSWALD (6533-471) folgende genannt: Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet (SPA) NÜRNBERGER REICHSWALD Erhalt des Nürnberger Reichswalds als ausgedehnter, zusammenhängender Waldkomplex mit großer Vielfalt an Waldgesellschaften und Sonderbiotopen (Offenbereiche, Bachtäler, Teiche, Kleingewässer), insbesondere großflächigen, trockenen und v.a. lichten Kieferwäldern sowie eingestreuten Laubholzbereichen und Umwandlungsflächen zu strukturreichen Misch-und Laubwäldern und Bruchwäldern mit teilweise gut ausgeprägter Zwergstrauchvegetation als bedeutsamer Lebensraum für charakteristische, überwiegend seltene und gefährdete Vogelarten. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Schwarzspecht, Mittelspecht, Grauspecht, Raufußkauz, Sperlingskauz und Hohltaube als Folgenutzer sowie ihrer Lebensräume, insbesondere ausgedehnter, ausreichend ungestörter und unzerschnittener Wälder mit ausreichenden Anteilen von Laubhölzern (u.a. alten Eichen in strukturreichen, gestuften Beständen für den Mittelspecht) und Alt- und Totholzanteilen sowie eines Netzes aus Biotopbäumen. 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Wespenbussard und Habicht sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, ausreichend unzerschnittener Waldgebiete mit Alt- und Starkholzbeständen als Bruthabitate sowie extensiv genutzter Offenlandbereiche mit Säumen, Magerwiesen, (Feucht-)Grünland und Gewässern als Nahrungshabitate, auch als Lebensräume des Pirols. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.r. 200 m beim Wespenbussard) und Erhalt der Horstbäume. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Auerhuhns und seiner Lebensräume, insbesondere ausgedehnter, ausreichend ungestörter, wenig erschlossener, alter, lichter, strukturreicher Nadel- und Nadelmischwälder mit ausreichender Beerkrautvegetation. Erhalt ggf. Wieder- ifanos planung Nürnberg - 5 -

herstellung auch ausreichend großer Lebensräume zwischen den bekannten Teilpopulationen einschließlich ausreichender Trittsteine. Erhalt der im Jahresverlauf notwendigen Vielfalt an Teillebensräumen wie Balzplätze, deckungsreiche Brutplätze und Rückzugsgebiete für Weibchen mit Küken, vorzugsweise in Nähe von Randstrukturen, insektenreiche Beerstrauchvegetation und Ameisenlebensräume (Kükennahrung), ausgedehnte Winternahrungsflächen, Rohbodenstellen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Sandbaden. Vermeidung von Störungen um Balz-, Brut-, Aufzucht- und Überwinterungsplätze. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Haselhuhns und seiner Lebensräume, insbesondere ausreichend große, reich horizontal und vertikal strukturierte (Kraut-, Hochstauden- und Zwergstrauchschicht) Laub- und Mischwälder. Erhalt und Förderung von Pionierholzarten und Dickichtstrukturen aus Laubholz mit reichem Angebot an Weichhölzern und kleinen Bestandslücken (z.b. durch Baumsturz) sowie beerentragenden Sträuchern und Bäumen. 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Heidelerche und Ziegenmelker sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der trockenen, lichten Kiefern- und Kiefern- Eichen- Wälder und deren Verzahnung mit insektenreichen Lichtungen, Schneisen und Offenland, von sandigen Freiflächen, Energieversorgungstrassen, Sandgruben. Erhalt der Primärhabitate auf Dünen oder in Flechten- Kiefernwäldern. Vermeidung von Störungen zur Brutzeit. Erhalt von Singwarten in den Offenbereichen und einer strukturreichen und lückigen Krautschicht mit vereinzelt liegendem Totholz (Brutplätze, Deckung). Verzicht auf Biozid- und Nährstoffeinsatz in den o.g. Lebensräumen der beiden Arten zum Erhalt der Nahrungsgrundlage (Großinsekten für den Ziegenmelker). 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere ungestörter, unbegradigter, mäandrierender Fließgewässer mit naturbelassenen Uferbereichen (ohne Ausräumen und Mähen), natürlichen Abbruchkanten und Steilufern als Brutlebensraum sowie umgestürzter Bäume und anderer Sitzwarten im Uferbereich der Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichenden Angebots an Jung- und Kleinfischen in den Gewässern als Nahrungsgrundlage. 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Baumpieper und Wendehals sowie ihrer Lebensräume, insbesondere naturnaher Waldränder und Offenland-Gehölz-Komplexe mit ausreichend großen Flächenanteilen von insektenreichen Magerrasen und -wiesen und Heiden ohne Düngung und Biozideinsatz. Erhalt einer ausreichenden Anzahl von Höhlenbäumen für den Wendehals. 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Uhus und seiner Lebensräume, insbesondere Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.r. 300 m) und Erhalt der Horstbäume. Erhalt großflächiger, nicht oder wenig zerschnittener Nahrungshabitate, insbesondere auch zur Vermeidung von Anflugunfällen z.b. an Freileitungen. 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population der Rohrweihe und ihrer Lebensräume, insbesondere störungsarmer und strukturreicher Verlandungsbereiche an den Teichen. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen und Lebensräume von Halsbandschnäpper und Zwergschnäpper. 2.3 Im SDB genannte Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der EU- Vogelschutz-Richtlinie Folgende Vogelarten kommen gemäß Standard-Datenbogen im Gesamtgebiet des Vogelschutzgebiets NÜRNBERGER REICHSWALD vor: ifanos planung Nürnberg - 6 -

Tabelle 1: Arten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie Deutscher Name Lat. Name Code Population Brutpaare 1 EHZ Status Auerhuhn Tetrao urogallus 108 < 1 C B Eisvogel Alcedo atthis 229 ~ 10-12 B B Grauspecht Picus canus 234 > 150 B B Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 321 < 5 C B Haselhuhn Tetrastes bonasia 104 < 30 C B Heidelerche Lullula arborea 246 ~ 21 A B Mittelspecht Picoides medius 238 ~ 152 A B Neuntöter Lanius collurio 338 ~ 6 C B Raufußkauz Aegolius funereus 223 ~ 60 B B Rohrweihe Circus aeruginosus 081 > 2 D B Schwarzspecht Dryocopus martius 236 ~ 200 A B Sperlingskauz Glaucidium passerinum 217 ~ 80 B B Uhu 2 Bubo bubo 215 > 2 D Z Wespenbussard Pernis apivorus 072 ~ 8 C B Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 224 ~ 39 A B Zwergschnäpper Ficedula parva 320 < 4 D B 1 : Anzahl der Brutpaare gemäß Managementplan Grau: Anzahl der Brutpaare nach Angabe im Standard-Datenbogen, wenn keine Angaben im Managementplan EHZ: Zustand der Population gemäß Managementplan: A= gut, B= mittel, C= schlecht, D= nicht signifikant Status: B=Brutvogel, Z: Art auf dem Durchzug Fett: im Jahr 2012 innerhalb des Wirkraums nachgewiesene Arten 2 : Uhu Brutplatz an einem Mulcher in der Kompostieranlage bei Fischbach im Jahr 2015, außerhalb des Wirkraums Tabelle 2: In Art. 4 (2) aufgeführte Zugvögel Baumpieper Anthus trivialis 256 > 5000 A B Habicht Accipiter gentilis 085 ~ 32 B B Hohltaube Columba oenas 207 ~ 150 B B Pirol Oriolus oriolus 337 ~ 4 C B Wendehals Jynx torquilla 233 ~ 3 C B Legende s. Tabelle 1 ifanos planung Nürnberg - 7 -

3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Bauvorhaben Bei dem Umbau des AK Nürnberg/Ost handelt es sich um einen Umbau mit Anpassung der Rampen am Autobahnkreuz sowie der Auf- und Abfahrtsrampen an der AS Nürnberg- Fischbach. Die genaue technische Ausführung der Baumaßnahme ist in Unterlage 1 T beschrieben. 3.2 Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Inanspruchnahme von Vogelschutzgebietsflächen in der Teilfläche 03. Rodung von Wald. Veränderung der bestehenden Trenneffekte durch Anpassung von Rampen am Autobahnkreuz. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Veränderung der bestehenden Trenneffekte bzw. des Kollisionsrisikos durch Anpassung von Rampen am Autobahnkreuz und somit Auseinanderlagerung von Verkehrsströmen. Verschiebungen und Veränderungen hinsichtlich Immissionen durch die Anpassung der Rampen. Somit Verschiebungen und Veränderungen der Effektdistanzen, die Vögel zu befahrenen Straßen einhalten (vgl. GARNIEL ET AL., 2010). Baubedingte Wirkfaktoren Rodung von Wald auf Flächen der vorübergehenden Inanspruchnahme im Rahmen der Baudurchführung. Renaturierung der Waldflächen auf den Flächen der vorübergehenden Inanspruchnahme nach Abschluss der Baudurchführung, Erfüllung der ökologischen Funktionen der renaturierten Waldflächen jedoch erst mittel- bis langfristig. Vorübergehende Verstärkung der bestehenden Trennwirkung und Immissionsbelastung (Baulärm, Erschütterung, Staub). Vorübergehende Immissionsbelastung entlang der von Baustellenfahrzeugen genutzten Baufelder und Baustraßen (Lärm, Erschütterung, Staub). ifanos planung Nürnberg - 8 -

4 Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Abgrenzung des Wirkraums Als sog. "Wirkraum" (Raum, innerhalb welchem sich Projektwirkungen auf ein Schutzgebiet ergeben können) wird das Untersuchungsgebiet zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, vgl. Unterlage 19.1) betrachtet. Das Untersuchungsgebiet umfasst in Abhängigkeit von topographischen und nutzungsbedingten Gegebenheiten einen Bereich von ca. 300 bis 500 m beiderseits der Autobahnen, in welchem für die Planungsabschnitte der BAB A6 und A9 Vegetations- und Nutzungskartierungen (ifanos planung 2011/2012 und 2015) sowie Strukturkartierungen und avifaunistische Erfassungen durchgeführt wurden (ifanos planung 2011/2012). Der Abschnitt an der A6 reicht westlich von der Bahnlinie Regensburg Nürnberg bis zur Stromleitungstrasse östlich des AK Nürnberg/Ost. An der A9 reicht der Abschnitt vom AK Nürnberg/Ost bis zu den Siedlungsbereichen des Nürnberger Stadtteils Fischbach (vgl. Abb. 1). Im Untersuchungsgebiet kommt vorrangig Wald vor. Es dominieren Nadelwaldbestände unterschiedlichen Alters mit typischen Kiefern und stellenweise Fichten sowie jüngere Mischwaldbestände mit Kiefer, Fichte, Buche und vereinzelt Eichen (Nadelbaumanteil i.d.r. > 50 %). Laubwald- und Mischwaldbestände mit älteren Bäumen und strukturreicher Artenzusammensetzung kommen nur stellen- bzw. bereichsweise vor und besitzen auf Grund ihrer höheren Naturnähe eine hohe Bedeutung für die Habitatfunktion. Doch auch die monotonen Nadelwälder, insbesondere bei höherem Baumalter, als auch die jüngeren Mischwälder besitzen Bedeutung und ermöglichen zusammen mit den naturnahen Waldbereichen das Vorkommen von Zielarten des Vogelschutzgebietes. Der Wirkraum entspricht dem Untersuchungsgebiet. Durch die Betrachtung des bis zu 500 m breiten Wirkraums beidseits der A6 und A9 ist eine Beurteilung der Beeinträchtigungen der Zielarten des Vogelschutzgebietes in Bezug auf direkte Flächenverluste sowie optische und akustische Störwirkungen möglich. Funktionsbeziehungen zum Umfeld werden entsprechend der Auswertung der verwendeten Quellen (ASK, Büro ANUVA, Nachrichten aus dem Rathaus Stadt Nürnberg und mündliche Mitteilung H. Mägdefrau, Tiergarten Nürnberg, vgl. Kap. 1) bei der Betrachtung der betroffenen Vogelarten berücksichtigt. Als weiterer Referenzraum für die Betrachtung der Erheblichkeitseinstufung werden die Entwicklungsziele und Schutzgegenstände des gesamten Natura 2000-Gebietes berücksichtigt. Der detailliert untersuchte Bereich mit den vorkommenden Arten ist in der Unterlage 19.2.3 dargestellt. 4.2 Beurteilungsrelevante Arten Für die Beurteilung der relevanten Arten wurden neben den Erfassungen zum Vorentwurf (ifanos planung 2012) auch die Daten der Bestandserhebungen Spechte, Eulen und Brutvögel, im Rahmen zur FFH-VP zum 6streifigen Ausbau AK Nbg/Süd bis AK Nbg/Ost (Büro ANUVA, 2006), Daten der Artenschutzkartierung (ASK) sowie hinsichtlich des Uhus veröffentliche Nachrichten aus dem Rathaus Stadt Nürnberg und mündliche Mitteilungen von H. Mägdefrau vom Tiergarten Nürnberg hinzugezogen. Der Wirkraum stellt einen Ausschnitt aus dem Vogelschutzgebiet NÜRNBERGER REICHSWALD dar. Viele Vogelarten finden hier geeignete Lebensbedingungen. Dennoch sind nicht für alle im Standard-Datenbogen aufgeführten Vogelarten die Habitatbedingungen innerhalb des Wirkraums geeignet. Vogelarten, für die aufgrund nicht vorhandener Nachweise und fehlender Habitateignung ein Vorkommen ausgeschlossen werden kann, werden in der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht weiter betrachtet. Für einige Arten liegen im Wirkraum bzw. ifanos planung Nürnberg - 9 -

im Umfeld (ältere) Nachweise vor. Wenn aktuell keine Habitateignung mehr vorhanden ist, wurden auch diese Arten nicht weiter behandelt. Die Arten Auerhuhn, Eisvogel, Halsbandschnäpper, Neuntöter, Rohrweihe, Ziegenmelker, Zwergschnäpper, Pirol und Wendehals finden keine geeigneten Habitatbedingungen im Wirkraum und dessen näheren Umfeld. Es liegen weder aktuelle noch ältere Nachweise vor. Diese Arten wurden nicht weiter behandelt. Das Haselhuhn besiedelt deckungsreiche Nadel- und Mischwälder mit einer ausreichenden Krautschicht mit Hochstauden und Beerensträuchern. Auf dem Hutberg östlich des UG findet sich ein Nachweis für die Art aus dem Jahr 1990 (ASK). Im Wirkraum konnte die Art nicht nachgewiesen werden, die Habitatstrukturen innerhalb des Wirkraums entsprechen nicht den Ansprüchen der Art. Ein Vorkommen ist nicht zu erwarten. Die Heidelerche besiedelt lichte Wälder, Heiden aber auch Industriebrachen, Sand und Kiesgruben. Wichtige Lebensraumrequisiten sind vegetationsarme Flächen und einzelne Singwarten. Es bestehen ältere Nachweise für den momentan als Koppel genutzten Bereich der Stromtrasse im Nordosten des Gebiets und südlich der Kompostieranlage außerhalb des Wirkraums (Büro ANUVA, 2006). Die Art konnte bei den Kartierungen zum Vorentwurf (ifanos planung 2012) nicht nachgewiesen werden. Aufgrund fortgeschrittener Sukzession im Bereich der Leitungstrasse finden sich für die Heidelerche keine optimalen Lebensraumbedingungen mehr im Wirkraum, von einem aktuellen Vorkommen wird nicht ausgegangen. Der Mittelspecht besiedelt Laubwälder mit hohem Anteil grobborkiger Altholz- und Biotopbäume, auch Parks und Streuobstwiesen bilden das Habitat des Mittelspechts. Für die Nahrungssuche und Höhlenanlage spielt das Angebot von Biotopbäumen eine wichtige Rolle, unter deren Rinde er nach Nahrung sucht. Es existieren ältere Nachweise (ASK, 1990er Jahre) aus der Artenschutzkartierung für den Hutberg, einen alten Buchenbestand östlich des Wirkraums. Aktuelle Nachweise der Art liegen weder für den Wirkraum noch dessen Umfeld vor. Innerhalb des Wirkraums sind auch keine typischen Habitatbedingungen für den Mittelspecht vorhanden, ein Brutrevier ist nicht zu erwarten. Als beurteilungsrelevante Arten, die im SDB genannt sind, verbleiben die in den Kapiteln 4.2.1 und 4.2.2 beschriebenen Arten. 4.2.1 Arten nach Anhang I (VSch-RL) Grauspecht (Picus canus) Der Grauspecht besiedelt bevorzugt Laub- und laubholzreiche Mischwälder sowie Auwälder aber auch ausgedehnte Parkanlagen und Streuobstbestände. Nadelwälder werden gemieden. Er baut seine Höhlen in sich bereits zersetzendes Holz oder nutzt verlassene Höhlen von Schwarz-, Grün- und Buntspecht. Die Art besitzt gemäß GARNIEL ET. AL. (2010) eine mittlere Lärmempfindlichkeit. D.h. der Lärm spielt bei der Meidung straßennaher Bereiche bei der Brutplatzwahl eine gewisse Rolle, es tragen jedoch auch andere Faktoren dazu bei. Bei stark befahrenen Straßen findet bis zur Effektdistanz eine Abnahme der Habitateignung um 40 % statt, im Bereich zwischen Effektdistanz und kritischer Isophone (bei Arten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit liegt bei stark befahrenen Straßen die kritische Lärmisophone in weiterer Entfernung als die Effektdistanz) werden 20 % weniger Habitate angenommen als ohne Belastung. Die Effektdistanz für den Grauspecht wird mit 400 m angegeben, der kritische Schallpegel liegt bei 58 db(a) tags. Aufgrund der Nachweise bei den avifaunistischen Erfassungen (ifanos planung 2012) konnte ein Reviermittelpunkt für die Art in einem strukturreichen Waldbereich ca. 200 300 m westlich der A9 ermittelt werden. Der Reviermittelpunkt liegt damit bereits innerhalb der theoreti- ifanos planung Nürnberg - 10 -

schen Effektdistanz der Art als auch innerhalb des Bereiches bis zum artspezifischen kritischen Schallpegel von 58 db(a) tags, eine Gewöhnung an Störungen ist also bereits vorhanden. Neben dem Gewöhnungseffekt spielt für das Habitat auch ein Geländeabfall nach Westen hin eine Rolle, der eine gewisse Abschirmung hinsichtlich der Störungen durch den Betrieb auf der A9 bedingt und durch den sich eine Verringerung der theoretischen Effektdistanz von 400 m ableiten lässt. Östlich der A9 wurde der Grauspecht bei der Nahrungssuche nördlich der Kompostieranlage erfasst, es werden Funktionsbeziehungen des Nahrung suchenden Vogels zu Brutstandorten am Hutberg östlich des Wirkraumes definiert. Gemäß Managementplan (AELF Ansbach, 2012) ist davon auszugehen, dass der Grauspecht den gesamten Reichswald mit 150 Brutpaaren besiedelt. Aufgrund dessen ist anzunehmen, dass innerhalb des Vogelschutzgebietes NÜRNBERGER REICHSWALD 5-10 % der bayerischen Brutpopulation des Grauspechts lebt (AELF Fürth, 2010). Raufußkauz (Aegolius funerosus) Der Raufußkauz besiedelt in erster Linie ausgedehnte Nadelwaldgebiete der montanen und subalpinen Stufe oder entsprechend raue Klimainseln tieferer Lagen. Optimal ist ein Mosaik von Altholzinseln, Schlagflächen, Aufforstungen, Wiesen und Schneisen. Auch Laubwälder werden besiedelt. Wichtig ist ein gutes Angebot an Schwarzspechthöhlen für die Brut, Freiflächen mit vielen Randlinien für die Jagd und Dickungen für den Tageseinstand. Die Art besitzt eine hohe Lärmempfindlichkeit, als kritische Isophone geben GARNIEL ET AL. (2010) einen Lärmpegel von 47 db(a) nachts an. Bis zu dieser tritt eine 100 %ige Entwertung des Habitats auf. Innerhalb des Wirkraums existieren keine aktuellen Nachweise des Raufußkauzes. Altnachweise aus der ASK (1996/98) bestehen jedoch für den Hutberg östlich des Wirkraums. Der Bereich am Hutberg ist gemäß Managementplan (AELF Ansbach, 2012) als Revierzentrum für den Raufußkauz erfasst. Bei den Erfassungen für den Managementplan (AELF Ansbach, 2012) wurde die Gesamtpopulation der schwer nachzuweisenden Eulenart auf 60 Brutpaare geschätzt. Schwarzspecht (Dendrocopos martius) Der Schwarzspecht brütet in geschlossenen Wäldern, optimal ist ein Angebot aus alten Rotbuchen als Höhlenbäume und kränkelnden Fichten und Kiefern als Nahrungsbäume. Die im unteren Stammteil von Fichten und Baumstümpfen lebenden Rossameisen sind ein wesentlicher Nahrungsbestandteil. Die Art gehört wie der Grauspecht zu den Vogelarten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit (s. Beschreibung Grauspecht). Die Effektdistanz liegt bei 300 m, die kritische Isophone wird von GARNIEL ET AL. (2010) mit 58 db(a) tags angegeben. Bei den avifaunistischen Erfassungen (ifanos planung 2012) wurde die Art nordwestlich des Autobahnkreuzes nachgewiesen. Der Reviermittelpunkt wurde in einem strukturreichen Waldbereich (mit Laubwald, Lichtung am Katzengraben, Nadelwald) ca. 200 300 m westlich der A9 ermittelt. Funktionsbeziehungen über die B4 hinweg in Waldbestände nordwestlich der AS Nürnberg-Fischbach sind gegeben. Nördlich der B4 in ca. 350-400 m Entfernung von der A9 besteht ein Nachweis von 2006 (Büro ANUVA). Der 2012 (ifanos planung) ermittelte Reviermittelpunkt (s.o.) westlich der A9 liegt im Randbereich der theoretischen Effektdistanz der Art als auch innerhalb des Bereiches bis zum artspezifischen kritischen Schallpegel von 58 db(a) tags, eine Gewöhnung an Störungen ist also bereits vorhanden. Neben dem Gewöhnungseffekt ifanos planung Nürnberg - 11 -

spielt für das Habitat auch ein Geländeabfall nach Westen hin eine Rolle, der eine gewisse Abschirmung hinsichtlich der Störungen durch den Betrieb auf der A9 bedingt und durch den sich eine Verringerung der theoretischen Effektdistanz von 300 m ableiten lässt. Östlich der A9 wurde der Schwarzspecht 2006 bei der Nahrungssuche angrenzend zur Stromleitungstrasse erfasst, es werden Funktionsbeziehungen des Nahrung suchenden Vogels zu Brutstandorten am Hutberg östlich des Wirkraumes definiert. Totholz und kränkelnde Bäume im Autobahnrandbereich weisen z.t. arttypische Hackspuren auf. Gemäß Managementplan (AELF Ansbach, 2012) ist von einer flächendeckenden Besiedlung durch den Schwarzspecht auszugehen, es werden 200 Brutpaare angegeben. Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Der Sperlingskauz brütet vor allem in älteren, unterholzreichen Nadel- und Mischwäldern mit aufgelockerter Struktur. Wichtig sind Spechthöhlen als Brut- und Depotplätze, Lichtungen und Dickungen, wo er Jagd auf Kleinsäuger und Kleinvögel ausübt. Die Art gehört mit einer Effektdistanz von 500 m und einem kritischen Lärmpegel von 58 db(a) tags zu den Vogelarten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit (GARNIEL ET. AL., 2010). Bei den avifaunistsichen Erfassungen 2012 (ifanos planung) konnte die Art wie bereits bei den Erfassungen im Rahmen zur FFH-VP zum 6streifigen Ausbau AK Nbg/Süd bis AK Nbg/Ost (ANUVA, 2006) nicht nachgewiesen werden. Möglicherweise fand ein Revierwechsel infolge von Störung durch Lärm, Durchforstung oder Wegebau statt. Die letzte Nachweisangabe (ASK 2003) bezieht sich auf den Waldbereich im Umfeld des Katzengrabens (u.a. Fichtenbestand) ca. 300 m westlich der A9. Im Umfeld des Katzengrabens ist der Wald trotz fehlender Nachweise nach 2003 als potenzieller Habitatraum einzustufen, für den trotz Lage innerhalb der theoretischen Effektdistanz und innerhalb des Bereiches bis zum artspezifischen kritischen Schallpegel von 58 db(a) tags eine Besiedlung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Neben einem möglichen Gewöhnungseffekt an Lärm spielt für das Habitat auch ein Geländeabfall nach Westen hin eine Rolle, der eine gewisse Abschirmung hinsichtlich der Störungen durch den Betrieb auf der A9 bedingt und durch den sich eine Verringerung der theoretischen Effektdistanz ableiten lässt. Im Managementplan (AELF Ansbach, 2012) wird die Population des Sperlingskauzes mit 80 Brutpaaren angegeben. Der Reichswald ist jedoch nicht flächendeckend besiedelt, vielmehr findet eine bei dieser Art häufiger beobachtete Zusammenballung von Revieren statt. Gemäß Managementplan befinden sich jedoch keine Revierzentren der Art im Wirkraum bzw. dessen Umfeld. Der nächstgelegene Reviermittelpunkt für die Art ist im Managementplan ca. 1,9 km südwestlich des AK Nürnberg (BAB A3/A9) lokalisiert, in ca. 4,3 km Entfernung vom Wirkraum. Uhu (Bubo bubo) Der Uhu brütet vor allem in Landschaften, die nach Bodenrelief und -bedeckung reich gegliedert sind, und in gut strukturierten (Misch-) Wäldern mit nicht zu dichtem Baumbestand. Wichtig ist ein ganzjährig reichhaltiges Nahrungsangebot. Als Nistplatz kommen v.a. strukturreiche, leicht bewachsene Naturfelsen oder Steinbrüche in Frage, doch nisten Uhus auch am Boden, hinter entwurzelten Bäumen oder als Nachmieter in größeren Baumnestern. Die Art gehört mit einer Effektdistanz von 500 m und einem kritischen Lärmpegel von 58 db(a) tags zu den Vogelarten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit (GARNIEL ET. AL., 2010). Von Uhus ist aber auch bekannt, dass sie an zeitweilig sehr lauten Plätzen brüten. Es handelt sich um Standorte, an denen der Lärm auf die hellen Stunden beschränkt ist, z.b. Steinbrüche (GARNIEL ET. AL., 2010). ifanos planung Nürnberg - 12 -

2015 fand in der Kompostieranlage östlich des Wirkraums eine erfolgreiche Uhu-Brut statt (Nachrichten aus dem Rathaus Stadt Nürnberg, Nr. 721 / 02.07.2015). Das Brutpaar hatte als Nistplatz den Einfüllstutzen eines über den Winter abgestellten Mulchers gewählt. Vor der Inbetriebnahme des Mulchers im Mai 2015 wurden drei Jungvögel aus dem Nest im Einfüllstutzen geborgen. Nach Umsiedlung in einen Ersatzhorst unter einem Wurzelstock auf einem Haufen aus Baumstümpfen wurden die Jungtiere von den Altvögeln nachts weiterhin mit Nahrung versorgt. Die Uhu-Brut in der Kompostieranlage wird vom Typ her als Bodenbrut eingestuft. Die Jungvögel flogen im Juni 2015 aus. Ein für längerfristig angelegter Ersatzhorstplatz (Nisthilfe) wurde nach der Brutzeit an der großen Wand der Werkshalle auf dem Gelände der Kompostieranlage von Mitarbeitern des Tiergartens (Stadt Nürnberg) angebracht. Anfang März 2016 wurde der Uhu am Ersatzhorstplatz gesichtet (ifanos planung, im Rahmen der Untersuchung zum Brutvorkommen des Uhus in der Kompostieranlage bei Fischbach 2016). Die Kompostieranlage bietet mit Freiflächen und vielen Ratten und Ringeltauben ein hohes Nahrungsangebot für den Uhu. Zu den abendlichen und nächtlichen Aktivitätszeiten des Uhus finden auf dem Betriebsgelände i.d.r. keine störenden Arbeiten statt. Bei den Erfassungen für den Managementplan (AELF Ansbach, 2012) wurde noch kein Uhu im Reichswald nachgewiesen. Die nächstgelegenen Horste von Uhus befinden sich östlich von Hersbruck an Felswänden. Um weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Brut- und Jagdverhaltens des Uhus in der Kompostieranlage zu erhalten, wurde im Februar 2016 eine Untersuchung zum Brutvorkommen des Uhus in der Veolia-Kompostieranlage bei Fischbach von der Autobahndirektion Nordbayern für 2016 beauftragt. Sollten sich aus der Untersuchung Erkenntnisse ergeben, die zu einer abweichenden Einschätzung des Beeinträchtigungsgrades führen als in den Feststellungsunterlagen zum Umbau des AK Nürnberg/Ost dargestellt, könnten diese noch vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigt werden. * Wespenbussard (Pernis apivorus) Wespenbussarde brüten in reicht gegliederten Landschaften mit Wäldern, oft unterholzarme Laub- und Mischwälder aber auch Nadelwälder. Voraussetzung ist ein entsprechendes Nahrungsangebot von Wespenlarven aus Bodennestern, aber auch anderen Insekten, Amphibien, Reptilien, Jungvögeln und Säugetieren. Die Art zählt zu den Vogelarten ohne typisches Abstandsverhalten bzw. den Arten, für die Verkehrslärm keine Relevanz besitzt (GARNIEL ET AL., 2010). 2012 (ifanos planung) konnte der Wespenbussard westlich der Kompostieranlage bei kreisenden Flugbewegungen beobachtet werden. Innerhalb des Wirkraums wurde jedoch kein Horst der Art erfasst noch gab es Anzeichen für ein besetztes Revier. Eine Nutzung des Wirkraums als Nahrungsraum ist möglich. Bei den Erfassungen für den Managementplan (AELF Ansbach, 2012) wurden 4 von Wespenbussarden besetzte Horste außerhalb des Wirkraums nachgewiesen. * Untersuchung zum Brutvorkommen des Uhus in der Veolia-Kompostieranlage bei Fischbach mit Videoüberwachung des Ersatzhorstplatzes und Raumnutzungskontrollen (ifanos planung 01-06/2016 und 02-06/2017) ergaben keine Brutaktivitäten für 2016 und 2017. ifanos planung Nürnberg - 13 -

4.2.2 Regelmäßig vorkommende Arten, die nicht im Anhang I aufgeführt sind Baumpieper (Anthus trivialis) Der Baumpieper besiedelt lichte Wälder und locker bestandene Waldränder, auch Aufforstungen und jüngere Waldstadien. Wichtiger Bestandteil des Reviers sind geeignete Warten als Ausgangspunkt für Singflüge sowie insektenreiche, lockere Krautschicht und sonnige Grasflächen mit Altgrasbeständen für die Nestanlage. Die Art gilt als lärmunempfindlich, die Effektdistanz wird gemäß GARNIEL ET AL. (2010) mit 200 m angegeben. Der Baumpieper konnte bei den Erfassungen 2012 besonders häufig südwestlich des Autobahnkreuzes nachgewiesen werden. Hier finden sich auch die für die Art geeigneten Habitatbereiche mit locker bestandenen, unterwuchsarmen Kiefernwäldern. Ein weiterer Nachweis gelang im nordwestlichen Wirkraum (südlich der Siedlungsflächen von Fischbach). Im Managementplan (AELF Ansbach, 2012) wird aufgrund der zugehörigen Erfassungen von einer Population von mehr als 5.000 Brutpaaren im Reichswald ausgegangen. Es wird angenommen, dass innerhalb des Schutzgebiets 4-8 % der bayerischen Population dieser Art lebt. Habicht (Accipiter gentilis) Der Habicht brütet in Nadel-, Laub- und Mischwäldern, wenn sie mit beute- und strukturreichen Landschaftsteilen gekoppelt sind. Nester stehen oft an Grenzen unterschiedlicher Waldbestandsstrukturen. Die Art zählt zu den Vogelarten, für die Verkehrslärm keine Relevanz besitzt. Bei optischen Signalen wird jedoch eine Flucht- und somit Effektdistanz von 200 m genannt (GARNIEL ET AL., 2010). Bei den avifaunistischen Erfassungen 2012 (ifanos planung) wurde ein Habichthorst in einem Fichtenbestand angrenzend zu einer Lichtung am Katzengraben lokalisiert (in ca. 250 m Entfernung vom Fahrbahnrand der bestehenden A9). Der Habicht wurde bei der Nahrungssuche im Revier auf Waldlichtungen westlich der A9/ nördlich der A6 beobachtet. Östlich der A9 wurde ein Habichtspaar im Flug über der Stromleitungstrasse auf Höhe von Fischbach beobachtet. Die Tiere trugen Nahrung bei sich und flogen mit dieser in Richtung des sich östlich außerhalb des Wirkraumes erhebenden Hutberges. Es werden Funktionsbeziehungen des Nahrung suchenden Vogels zu Brutstandorten am Hutberg definiert. Für den Managementplan (AELF Ansbach, 2012) konnten 32 Brutpaare des Habichts erfasst werden. Dies entspricht einer flächendeckenden Besiedlung des Schutzgebiets. Hohltaube (Columba oenas) Die Hohltaube brütet in lichten Mischwäldern in Altbeständen von Buchen oder Eichen, auch in anderen Baumarten. Wichtig ist das Angebot von Schwarzspechthöhlen als Nistplatz. Die Art gehört zu den Vogelarten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit. Der kritische Lärmpegel wird mit 58 db(a) tags, die Effektdistanz mit 500 m angegeben (GARNIEL ET. AL., 2010). Bei den avifaunistischen Erfassungen (ifanos planung 2012) wurde die Art westlich der A9 im Umfeld des Katzengrabens ca. 300 m westlich der A9 nachgewiesen (bestehendes Schwarzspechtrevier, s.o.). Auch die Hohltaube besiedelt gemäß Managementplan (AELF Ansbach, 2012) den Nürnberger Reichswald flächendeckend. Die Population wird auf 150 Brutpaare geschätzt. ifanos planung Nürnberg - 14 -

4.2.3 Erfassungs- und Bewertungsmethoden der durchgeführten Untersuchungen Erfassung Avifauna Von März bis Ende Juni 2012 wurde die Avifauna mit sechs Tagbegehungen (15.03., 21.3., 26.4., 10.5., 1.6., 20.6.) und vier Nachtbegehungen (28.2., 01.03., 07.3. und 14.3.) erfasst. Die Tagbegehungen fanden zu den Hauptaktivitätsphasen dieser Tiergruppe, den frühen Morgenund Abendstunden, statt. Die Unterscheidung der einzelnen Arten im Gelände erfolgte im Wesentlichen anhand der artspezifischen Lautäußerungen sowie durch Sichtbeobachtungen. Weiterhin wurden mögliche Tageseinstände nach Federn, Gewölle bzw. Kotspuren hin abgesucht sowie Kratzproben an Höhlenbäumen durchgeführt. Bei der Auswertung der Nachweise wurde unterschieden in Brutvögel mit Brutrevieren innerhalb des Wirkraumes und in Vögel, die bei der Nahrungssuche bzw. im Überflug beobachtet wurden. Für die Brutvögel mit Brutrevieren innerhalb des Wirkraumes (Grauspecht, Schwarzspecht, Hohltaube und Baumpieper) wurden Reviermittelpunkte ermittelt bzw. es ergab sich eine Lokalisierung von Neststandorten (Habicht). Die Brutvögel mit Brutrevieren innerhalb des Wirkraumes (Reviermittelpunkte) sowie die Nachweise von Vögeln bei der Nahrungssuche bzw. im Überflug sind in Unterlage 19.2.3 dargestellt. Bei der Beurteilung von Funktionsbeziehungen werden nachrichtlich übernommene Daten und Aussagen (vgl. Verwendete Quellen, Kap. 1) berücksichtigt. Planungsrelevante Nachweise aus der Erfassung der Gehölzbestände und Bestandserhebungen Spechte, Eulen und Brutvögel, im Rahmen zur FFH-VP zum 6streifigen Ausbau AK Nbg/Süd bis AK Nbg/Ost (Büro ANUVA, 2006) und aus der Artenschutzkartierung (ASK) sind in Unterlage 19.2.3 mit dargestellt. Kartierung relevanter Habitatstrukturen im Eingriffsbereich: Baumhöhlen, Altbäume, Totholz In den Wintermonaten Februar und März 2012 wurde in den geplanten Eingriffsbereichen eine flächendeckende Baumkartierung hinsichtlich des Bestandes an Bäumen durchgeführt, die für die Habitatstruktur planungsrelevanter Arten eine Bedeutung besitzen können. Die Habitatfunktion hinsichtlich der Zielarten des Vogelschutzgebietes ist in den Eingriffsbereichen auf Grund der Nähe zu bestehenden Autobahntrassen herabgesetzt (Zonen innerhalb der Effektdistanzen, die i.d.r. eine starke bis 100%ige Habitatminderung für die Vögel aufweisen, vgl. GARNIEL. ET AL., 2010). D.h. die erfassten Höhlenbäume weisen keine Bedeutung als Brutstandorte für die Zielarten des Vogelschutzgebietes auf. Bei den kartierten Bäumen mit Spechthöhlen/-löchern gab es dementsprechend auch keine Höhlen, die von der Größe und Ausprägung her vom Schwarzspecht stammten. Nahrungsbäume mit Hackspuren des Schwarzspechtes wurden im Eingriffsbereich hingegen nachgewiesen, d.h. hinsichtlich der Nutzung von Nahrungshabitaten besteht eine geminderte Störungsempfindlichkeit durch die BAB. Habitatbäume und nachgewiesene Nahrungsbäume sind in Unterlage 19.2.3 T dargestellt. Bei der Darstellung wird unterschieden in Bäume mit mehreren Spechtlöchern, Bäume mit einzelnem Spechtloch, Bäume mit Spechtspuren (Hackspuren). ifanos planung Nürnberg - 15 -

2015 wurde bei den Biotopnutzungskartierungen im Rahmen des LBP ein weiterer Totholzbaum mit frischen Schwarzspecht-Hackspuren erfasst, der ebenfalls in die Unterlage 19.2.3 T aufgenommen wurde (auf Höhe Bau-km 379+470 östlich der BAB). Generell kommt in Autobahnnähe auf Grund mittelbarer Beeinträchtigungen ein höherer Anteil an Bäumen mit Ausbruch und Faulhöhlen sowie an kränkelnden Bäumen vor. Kränkelnde Bäume besitzen ein Potenzial als Nahrungsbäume für Spechte, da eine Besiedlung von holzund totholzbewohnenden Ameisen und Käfern begünstigt ist. Erfassung von Altbäumen mit Eignung für Freistellungsmaßnahmen Im Oktober 2012 wurden Altbäume im Wirkraum bzw. dessen Umfeld erfasst, die bei Freistellungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Habitatstrukturen für die vom Eingriff betroffenen Zielarten des Vogelschutzgebietes beitragen können. Auf Grundlage der Vegetationskartierung (ifanos planung, 09/2011 und 10/2011) und der Geländegegebenheiten (Topographie) wurden Suchräume abgegrenzt, in denen Altbäume (v.a. Kiefern, Eichen) vorkommen, die durch eng stehende Fichten nicht bzw. nur eingeschränkt von Spechten genutzt werden. Die Suchräume sind in Unterlage 19.2.3 T dargestellt. Es handelt sich um 9 Bäume bzw. Baumgruppen: Tabelle 3: Suchräume mit Bäumen/ Baumgruppen für potenzielle Freistellungsmaßnahmen (Habitataufwertung) Nummer Anmerkung 1 Bereich mit 3 Kiefern, eine bereits mit Spechtlöchern, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 2 1 Kiefer, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 3 1 Eiche, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 4 Bereich mit mehreren Laubbäumen, Aufwertung durch Entfernung von Fichten am Ostrand der Fläche 5 1 Kiefer, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 6 1 Kiefer, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 7 Eichen am Ortsrand von Fischbach, vom Forstbetrieb z.t. bereits markiert als potenzielle Spechtbäume 8 Eiche am Rand des Weges zum Hutberg, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 9 Eiche am Rand des Weges zum Hutberg, Aufwertung durch Entfernung von Fichten 4.2.4 Datenlücken Insgesamt ist die Datenlage zu den Vogelvorkommen im Reichswald aufgrund vorhandener ASK-Daten und Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des Managementplans sehr gut. Darüber hinaus liegen avifaunistische Untersuchungen im Wirkraum und dessen näherem Umfeld durch das Büro ANUVA (Erfassungen im Rahmen des Projektes 6-streifiger Ausbau der BAB A6 Heilbronn Nürnberg, Abschnitt: AK Nürnberg/Süd AK Nürnberg/Ost ) vor, bei denen neben direkten Artnachweisen auch Höhlenbaumerfassungen durchgeführt wurden. Zur Kenntnis der Avifauna des ganzen Reichswaldes tragen weiterhin Untersuchungen der letzten 10 Jahre aus anderen Projekten bei, u.a. sind als Projekte mit umfangreichen Untersuchungen der Ausbau der BAB A 73 AS Nürnberg-Hafen/Ost bis AK Nürnberg/Süd (Büro ANUVA), die OU Buckenhof-Uttenreuth-Weiher (IFANOS PLANUNG) oder die Anbindung Flughafen Nürnberg an die BAB A3 (Büro RAAB) zu nennen. ifanos planung Nürnberg - 16 -

Die Erfassungen im Wirkraum für das in dieser Unterlage geprüfte Projekt BAB A6 Umbau: AK Nürnberg/Ost sind in Kap. 4.2.3 beschrieben und bedingen zusammen mit den vorhandenen Daten aus der ASK, dem Managementplan und Kenntnissen aus anderen Projekten einen Erfassungsgrad, der als sehr hoch einzustufen ist. Für die 2015 erstmals nachgewiesenen Uhus wurde im Februar 2016 eine Untersuchung zum Brutvorkommen des Uhus in der Veolia-Kompostieranlage bei Fischbach von der Autobahndirektion Nordbayern beauftragt. Uhus verbleiben oft im näheren Umfeld des Brutplatzes, wenn das Nahrungsangebot gut ist. Die Kompostieranlage angrenzend zum Wirkraum bietet ein sehr hohes Nahrungsangebot. Die Untersuchung zum Brutvorkommen des Uhus in der Veolia-Kompostieranlage bei Fischbach soll bis zum Herbst 2016 und somit vor Erteilung eines Planfeststellungsbeschusses zum Umbau des AK Nürnberg/Ost genauere Daten zu Brutverhalten und Aktionsradius der Uhus liefern. D.h. sich aus der Untersuchung ergebende Erkenntnisse, die zu einer abweichenden Einschätzung des Beeinträchtigungsgrades führen als in den Feststellungsunterlagen zum Umbau des AK Nürnberg/Ost dargestellt, könnten dann noch vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigt werden. Für die Bewertung der FFH-Verträglichkeit des geplanten Umbaus des AK Nürnberg/Ost verbleiben keine Datenlücken. * * Untersuchung zum Brutvorkommen des Uhus in der Veolia-Kompostieranlage bei Fischbach mit Videoüberwachung des Ersatzhorstplatzes und Raumnutzungskontrollen (ifanos planung 01-06/2016 und 02-06/2017) ergaben keine Brutaktivitäten für 2016 und 2017. ifanos planung Nürnberg - 17 -