Verzicht auf sachgrundlose Befristungen in der Landesverwaltung Einhaltung des grün-schwarzen Koalitionsvertrags

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A. Befristungsgrund (entfällt bei Dauerbeschäftigungen):

Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3522 14. 02. 2018 Antrag der Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Verzicht auf sachgrundlose Befristungen in der Landesverwaltung Einhaltung des grün-schwarzen Koalitionsvertrags 2016 bis 2021 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele Stellen in den einzelnen Ministerien in dieser Legislaturperiode seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minis - ter als sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben worden sind; 2. wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe in den einzelnen Ministerien seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister abgeschlossen worden sind; 3. wie viele Stellen in den nachgeordneten Behörden der einzelnen Ministerien (ohne Hochschulen) seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister als sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben worden sind; 4. wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe in den nachgeordneten Behörden der einzelnen Ministerien (ohne Hochschulen) seit dem Amtsantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister abgeschlossen worden sind; 5. wie viele Stellen an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister als sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben worden sind; Eingegangen: 14. 02. 2018 / Ausgegeben: 27. 04. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

6. wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes seit dem Amtsantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister abgeschlossen worden sind; 7. welchen Anteil diese Stellen in diesem Zeitraum an allen ausgeschriebenen beziehungsweise besetzten Stellen (ohne Beamtenstellen) jeweils ausmachen; 8. ob diese Stellen jeweils auch ohne Befristungen oder mit einem sachlichen Grund befristet hätten ausgeschrieben beziehungsweise besetzt werden können und falls nein, warum nicht; 9. welche Gründe die Ministerinnen und Minister für die Nutzung der sachgrundlosen Befristungen in Beschäftigungsverhältnissen im Allgemeinen anführen; II. die im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021 getroffenen Aus sagen zu sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen umzusetzen und auf sachgrundlose Befristungen in Beschäftigungsverhältnissen der Ministerien und Landesbehörden zu verzichten. 14. 02. 2018 Dr. Weirauch, Hinderer, Dr. Fulst-Blei, Born, Rolland SPD Begründung Nachdem der Minister für Soziales und Integration durch eine Reihe von Stellenausschreibungen mit sachgrundlosen Befristungen aufgefallen ist (siehe Druck - sache 16/3380), soll nun auch bei den anderen Ministerinnen und Ministern überprüft werden, ob und in welchem Umfang sie, trotz anderslautender Vereinbarung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 ( Wir werden Baden-Württemberg zu einem Musterland für gute Arbeit entwickeln. Das Land soll dabei eine Vorreiterrolle übernehmen, auf sachgrundlose Befristungen verzichten und junge Menschen im Praktikum angemessen vergüten, Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021, Seite 90), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sachgrundlos befristet in ihren Ministerien einstellen. Die Antragsteller setzen sich dafür ein, auf sachgrundlose Befristungen in den Beschäftigungsverhältnissen des Landes zu verzichten. Sie fordern diese Landesregierung auf, die in der letzten Legislaturperiode mit der SPD in Regierungsverantwortung eingeleitete Trendwende bei sachgrundlos befristeten Anstellungen nicht zu unterlaufen und entsprechend ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung im Sinne der Beschäftigten zu handeln. 2

Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 12. April 2018 Nr. 1-0305/28 nimmt das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit den Ressorts zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele Stellen in den einzelnen Ministerien in dieser Legislaturperiode seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister als sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben worden sind; 2. wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe in den einzelnen Ministerien seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister abgeschlossen worden sind; 3. wie viele Stellen in den nachgeordneten Behörden der einzelnen Ministerien (ohne Hochschulen) seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister als sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben worden sind; 4. wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe in den nachgeordneten Behörden der einzelnen Ministerien (ohne Hochschulen) seit dem Amtsantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister abgeschlossen worden sind; 5. wie viele Stellen an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes seit dem Dienstantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister als sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse ausgeschrieben worden sind; 6. wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe an den Hochschulen in Trägerschaft des Landes seit dem Amtsantritt der jeweiligen Ministerinnen beziehungsweise Minister abgeschlossen worden sind; Zu 1. bis 6.: Auswertungen zu den ausgeschriebenen Stellen waren mit verhältnismäßigem Auf - wand nicht möglich, da Ausschreibungen statistisch nicht erfasst werden. Nachvollziehbar und auswertbar sind die Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse und der Abschluss von Arbeitsverträgen. Den als Anlage beigefügten Tabellen lässt sich entnehmen, wie viele sachgrundlos befristete Verträge in welcher Entgeltgruppe in den einzelnen Ministerien und den nachgeordneten Behörden abgeschlossen wurden. Diesbezüglich wird der Zeitraum ab dem 12. Mai 2016 (Inkrafttreten) der Bekanntmachung der Landes - regierung zur Änderung der Bekanntmachung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien) bis zum 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 dargestellt. Zusätzlich wurden sowohl die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zu den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017 erhoben. Die Entwicklung zeigt, dass der Anteil der bestehenden sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse abgesenkt und kontinuierlich in unbefristete übergeleitet werden konnte. Während zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch 2,94 % aller Beschäftigten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag hatten, ist es gelungen die Quote zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 2,74 % abzusenken. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

7. welchen Anteil diese Stellen in diesem Zeitraum an allen ausgeschriebenen beziehungsweise besetzten Stellen (ohne Beamtenstellen) jeweils ausmachen; Zu 7.: Der Anteil der sachgrundlos befristet abgeschlossenen Verträge an den neu besetzten Arbeitnehmer/-innen-Stellen betrug im Zeitraum 12. Mai 2016 bis 31. Dezember 2017 insgesamt 7,48 %. 8. ob diese Stellen jeweils auch ohne Befristungen oder mit einem sachlichen Grund befristet hätten ausgeschrieben beziehungsweise besetzt werden können und falls nein, warum nicht; 9. welche Gründe die Ministerinnen und Minister für die Nutzung der sachgrundlosen Befristungen in Beschäftigungsverhältnissen im Allgemeinen anführen; Zu 8. und 9.: In der Landesverwaltung wird bei Stellenbesetzungsverfahren darauf geachtet, unbefristete Einstellungen bzw. befristete Einstellungen mit Sachgrund soweit sinnvoll und im Interesse der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer stets einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag vorzuziehen. Jedem Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses geht dabei eine intensive Einzelfallprüfung voraus. Langfristiges Ziel ist stets, die Entfristung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten unter Beachtung von Eignung, Leistung und Befähigung. Alle Ressorts wirken in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen darauf hin, den Anteil der sachgrundlos befristet Beschäftigten bei entsprechenden Stellenzugängen sowie im Rahmen der üblichen Fluktuation sukzessive zu reduzieren. Die Stelleneinsparverpflichtungen der vergangenen Dekade haben in Kombina - tion mit einer Mehrung der Aufgaben dazu geführt, dass die bestehende Stellen - situation für eine Bewältigung der Aufgaben nicht immer ausreichend ist. Um die gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung sicherzustellen, wurden zur notwendigen Personalunterstützung wegen eines fehlenden Sachgrundes im Sinne des Tarifund Arbeitsrechts auch sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Im schulischen Bereich musste vermehrt auf sachgrundlose Befristungen zurückgegriffen werden, da der Bedarf an Lehrkräften zur Sprachförderung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sehr stark angestiegen war. Der Bedarf überstieg die möglichen Einstellungen zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin, sodass der Befristungsgrund des 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) nicht möglich war. Auch in Vertretungsfällen (Krankheit, Elternzeit, temporäre Teilzeitbeschäftigung) wird das Instrument der sachgrundlosen Befristung genutzt. In der Regel hängt der Sachgrund in Vertretungsfällen von Umständen ab, auf die weder das Land als Arbeitgeber noch die Vertretungskraft Einfluss haben. Mit dem Sachgrund der Vertretung abgeschlossene Arbeitsverhältnisse enden mit Wegfall des Vertretungsfalls teilweise sehr kurzfristig und unvorhersehbar, während formal sachgrundlose Befristungen für beide Seiten eine kalkulierbare Laufzeit beinhalten. Die sachgrundlose Befristung führt in diesen Fällen oft zu attraktiveren Vertragskonditionen (längere Laufzeit oder höherer Beschäftigungsumfang) für die Beschäftigten. Sachgrundlose Befristungen wurden auch dann genutzt, wenn Stellen für den selbst ausgebildeten Nachwuchs freigehalten werden sollen, der nur zu bestimmten jährlichen Stichtagen verfügbar ist. Weitere Gründe liegen in der Bearbeitung kurzfristig auftretender zusätzlicher (Projekt-)Aufgaben, für die keine Personal-, sondern nur Sachmittel zur Verfügung stehen bzw. von Daueraufgaben, für die im Haushalt noch keine Personalstellen realisiert werden konnten. Teilweise werden auch sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, um tarifliche Vorbeschäftigungszeiten im Hinblick auf eine beabsichtigte Verbeamtung zu erlangen. 4

II. die im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021 getroffenen Aus sagen zu sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen umzusetzen und auf sachgrundlose Befristungen in Beschäftigungsverhältnissen der Ministerien und Landesbehörden zu verzichten. Zu II.: Alle Ressorts sind sich der im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele bewusst. Die sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse werden kontinuierlich reduziert, sodass seit dem Regierungswechsel die oben geschilderte Reduzierung der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse erreicht werden konnte. Dr. Splett Staatssekretärin 5

Anlage 6

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