Die Fünfte Prüfungskomponente

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Transkript:

Die Fünfte Prüfungskomponente Liebe Schülerinnen und Schüler, da auf dem Weg bis zum Abitur sicherlich noch viele Fragen zur 5. Prüfungskomponente aufkommen werden, haben wir die häufigsten Fragen und Regelungen zusammengefasst. Was unterscheidet die 5. Prüfungskomponente von den ersten vier Prüfungsfächern? Sie wählen sich selbst ein Thema und bereiten diese Prüfung selbstständig vor. Welche Auswahlmöglichkeiten gibt es und wie sehen die möglichen Themen aus? Man kann zwischen einer Besonderen Lernleistung (BLL) oder einer zusätzlichen mündlichen Prüfung (Präsentationsprüfung) wählen. Für beide Wahlmöglichkeiten gilt: Ausgehend von einem gewählten Fach müssen fachübergreifende und Fächer verbindende Aspekte berücksichtigt werden. Das gewählte Fach ist das Referenzfach. Das Fach, zu dem ein zusätzlicher Bezug hergestellt wird, ist das Bezugsfach. In der Formulierung des Themas muss der fachübergreifende Aspekt deutlich erkennbar sein. Darüber hinaus muss das Thema problemorientiert sein, d.h., eine reine Reproduktion von Informationen ist nicht gestattet. Stattdessen muss das Thema so formuliert sein, dass der Prüfling bezüglich seiner Themenwahl am Ende zu einem selbst erarbeiteten Urteil kommt, das das Ergebnis seiner Arbeit darstellt. Beispiel: Punks in der DDR nur eine Jugendbewegung oder eine politische Gefahr für das politische Regime? (Referenzfach PWI, Bezugsfach Musik). Die Aufgabe muss inhaltlich und methodisch eigenständig lösbar sein. Die Ergebnisse müssen zudem den drei Anforderungsbereichen (Darlegen von Kenntnissen, Anwenden von Kenntnissen, Beurteilen) Rechnung tragen. Des Weiteren ist zu beachten, dass das Thema nicht in identischer Form vorher im Unterricht oder im Rahmen einer Klausur bzw. eines Referates behandelt worden sein darf. Die einzige Fächerkombination, die nicht möglich ist, ist die von PWi und Geschichte, da die Fächer nicht sinnvoll voneinander zu trennen sind. Was versteht man unter einer Besonderen Lernleistung (BLL)? Die BLL besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit von zirka 20 Seiten, die sich auf einen besuchten Kurs bezieht oder aus einem Beitrag im Rahmen der Teilnahme an einem Wettbewerb (Wettbewerbsarbeit). Hinzu kommt ein Prüfungsgespräch. Dabei darf die schriftliche Hausarbeit noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet worden sein. Man darf aber eine BLL in einem Fach wählen, das schon unter dem 1. bis 4. Prüfungsfach auftaucht. Der Arbeitsweg muss dokumentiert werden. Dies kann im Anhang der schriftlichen Arbeit oder (bei Einzelprüfungen) im Prüfungsgespräch erfolgen. Wer in einem 1. bis 4. Prüfungsfach eine BLL schreibt, sollte ein weiteres Fach für eine eventuelle Präsentationsprüfung im Blick haben, falls die BLL nicht zustande kommt.

2 Man hat sich für eine BLL entschieden: Welche Kurse muss man belegen? Welche Kurse muss man in die Gesamtqualifikation einbringen? Ein Fach kann nur zum Referenzfach für die BLL gewählt werden, wenn man es vier Semester lang belegt hat. Davon muss zwingend nur die Note des 4. Semesters eingebracht werden. Das Bezugsfach muss in der Regel mindestens zwei Semester lang belegt werden. Bei einer BLL im Fach Sport ist zu beachten, dass neben den vier zu belegenden Praxiskursen zusätzlich zwei Kurse in Sporttheorie zu belegen sind, wobei der letzte Theoriekurs dann in die Gesamtqualifikation eingebracht werden muss. Für das Bezugsfach gilt: Es kann jedes Fach der gymnasialen Oberstufe sein, das der Prüfling in der Regel mindestens zwei Semester belegt hat. Auch hier ist die Kombination von Geschichte und PWI nicht möglich (siehe oben). Was versteht man unter der zusätzlichen mündlichen Prüfung (Präsentationsprüfung)? Der Prüfling soll in der mündlichen Prüfung zunächst ein Thema präsentieren, das er selber auswählt und vorbereitet. Danach folgt ein Prüfungsgespräch zwischen Prüfling und prüfendem Fachausschuss, in dem der Prüfling seine Kompetenzen (in Bezug auf Argumentationsgeschick und Methodenbeherrschung) nachweist. Dies macht eine ebenso intensive Vorbereitung notwendig wie bei einer BLL. Zwei Wochen vor der Prüfung muss zusätzlich eine schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse von zirka fünf Seiten eingereicht werden, die auch bewertet wird. Man hat sich für eine Präsentationsprüfung entschieden: Welche Kurse muss man belegen? Welche Kurse muss man in die Gesamtqualifikation einbringen? Alle vier Kurshalbjahre des Referenzfaches müssen belegt werden. Davon muss zwingend nur die Note des 4. Semesters eingebracht werden. Anders als bei der BLL darf sich bei einer Präsentationsprüfung das Fach nicht schon unter den 1. bis 4. Prüfungsfächern befinden. Bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung im Fach Sport ist zu beachten, dass neben den vier zu belegenden Praxiskursen zusätzlich zwei Kurse in Sporttheorie zu belegen sind, wobei der letzte Theoriekurs dann in die Gesamtqualifikation eingebracht werden muss. Für das Bezugsfach gilt: Es kann jedes Fach der gymnasialen Oberstufe sein, das der Prüfling in der Regel mindestens zwei Semester belegt hat. Auch hier ist die Kombination von Geschichte und PWI nicht möglich (siehe oben). Ist die erste Wahl der Form der 5. Prüfungskomponente endgültig oder kann man seine Wahl noch verändern? Wer sich für eine BLL entschieden hat, kann im begründeten Ausnahmefall noch spätestens am Ende des 3. Semesters zur Präsentationsprüfung wechseln. Dabei ist zu beachten: Ein Wechsel der Form (statt BLL eine Präsentationsprüfung) oder des Faches ist in der Regel nur möglich, wenn das Fach durchgängig in der Qualifikationsphase belegt wurde. Das Fach darf nicht schon 1.-4. Prüfungsfach sein und das neu gewählte muss sich deutlich vom Thema der BLL unterscheiden. Danach gilt: Wer sich für eine BLL entschieden hat, muss diese zum festgesetzten Termin abgeben. 2

3 Kann man jedes beliebige Fach für die 5. Prüfungskomponente wählen? Im Prinzip kann jedes Fach, das in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet wird, gewählt werden. Es gibt jedoch bestimmte Richtlinien, die zu beachten sind. Das Referenzfach der 5. Prüfungskomponente muss ein schulisches Prüfungsfach sein; das Bezugsfach kann jedes Fach der gymnasialen Oberstufe sein, das der Prüfling mindestens zwei Semester kontinuierlich belegt hat. Ist das Referenzfach bei der BLL eine Fremdsprache, so muss die Arbeit in dieser Sprache geschrieben werden, und auch das Prüfungsgespräch wird in dieser Fremdsprache durchgeführt. Ist das Referenzfach bei der Präsentationsprüfung eine Fremdsprache, so finden die Präsentation und das Prüfungsgespräch in der Fremdsprache statt. Auch die schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse muss in der Fremdsprache verfasst sein. Was muss man bei einer Präsentation im Fach Darstellendes Spiel beachten? Im Fach Darstellendes Spiel gelten besondere zusätzliche Bewertungskriterien. Für Details sprechen Sie bitte den betreuenden Lehrer an. Muss man das Fach der 5. Prüfungskomponente wie beim 1. bis 4. Prüfungsfach schon in der 11. Klasse belegt haben? Eine Pflichtbelegung schon in der 11. Klasse wie beim 1. bis 4. PF ist hier nicht notwendig. Gibt es die Möglichkeit einer Teamarbeit? Beide Formen der 5. Prüfungskomponente können als Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen durchgeführt werden. Bei Partnerprüfungen muss allerdings der spezifische Anteil jedes Partners an der Prüfungsleistung deutlich erkennbar und zu bewerten sein. Muss man auch für die Präsentationsprüfung ein Thema angeben? Ja, die Genehmigung der gewählten Themenstellung muss bis zu einem festgelegten Termin über das System auf dem Schulserver beantragt werden. Kann man die BLL oder Präsentation von jeder Lehrerkraft der Schule betreuen lassen? Jede(r), der oder die das Referenzfach der 5. PK in der Oberstufe unterrichtet, kann die Arbeit betreuen. Aus organisatorischen Gründen kann es aber vorkommen, dass eine andere als die gewünschte Lehrkraft die Betreuung übernimmt. Wie sieht die Betreuung während des Themenfindungs- und Arbeitsprozesses aus? Um eine kontinuierliche Betreuung der Arbeit sicherzustellen, müssen in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft auch mindestens drei Beratungstermine verbindlich festgesetzt und durchgeführt werden. Im Verlauf dieser Gespräche, deren Ergebnisse protokolliert und unterschrieben werden müssen, sollte z.b. erörtert werden, inwieweit das vom Prüfling vorgeschlagene Thema geeignet und ausreichend problemorientiert 3

4 formuliert ist, wie sinnvoll die geplante Gliederung ist, welche Literatur benutzt werden soll etc. Es ist dringend notwendig, dass der Prüfling zu den Beratungsgesprächen gut vorbereitet erscheint und sich Fragen notiert, die während des Gespräches behandelt werden sollen. Welche Termine und Fristen sind zu beachten? Alle Termine sind dem Terminplan zu entnehmen. Werden die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten, kann dies zur Abwertung der Prüfungsergebnisse führen. Die wichtigsten Fristen sind wie folgt: BLL: Die kursbezogene Arbeit muss spätestens am Ende des 2. Semesters über das System auf dem Schulserver angemeldet werden. Die Genehmigung erfolgt ggf. anschließend durch die Fachbereichsleitungen und Frau Westphal. Genaue Daten sind dem Terminplan zu entnehmen. Abgabe der Arbeit: Nach den Weihnachtsferien, also zu Beginn des 4. Semesters, muss die Arbeit im Sekretariat abgegeben und auf den Schulserver hochgeladen werden. Der exakte Termin kann ebenfalls dem Terminplan entnommen werden. BLL Wettbewerb: Der Antrag auf Einbringen eines Wettbewerbsbeitrages muss zu Beginn des 2. Semesters der Schulleiterin vorgelegt werden. Abgabe der Wettbewerbsarbeit: Nach den Weihnachtsferien, also zu Beginn des 4. Semesters, muss die Arbeit im Sekretariat abgegeben und auf den Schulserver hochgeladen werden. Der exakte Termin kann ebenfalls dem Terminplan entnommen werden. Präsentationsprüfung: Das Thema muss spätestens gegen Ende des 3. Semesters (Ende November) über das System auf dem Schulserver angemeldet werden. Die Genehmigung erfolgt ggf. anschließend durch die Fachbereichsleitungen und Frau Westphal. Genaue Daten sind dem Terminplan zu entnehmen. Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung: Zirka zwei Wochen vor den Prüfungen muss die schriftliche Ausarbeitung im Sekretariat abgegeben und auf den Schulserver hochgeladen werden. Der exakte Termin kann ebenfalls dem Terminplan entnommen werden. Die Termine für die Prüfungen für alle Formen der 5. Prüfungskomponente bestimmt der Prüfungsvorsitzende. Sie werden frühzeitig im Terminplan angegeben und liegen im 4. Semester. Wie wird die Note der 5. Prüfungskomponente gebildet? BLL: Schriftliche Hausarbeit und Prüfungsgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewertet. Wettbewerb: Wettbewerbsarbeit inklusive schriftlicher Ausarbeitung und Prüfungsgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewertet. Präsentationsprüfung: Die Bewertung der gesamten Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Teilnoten für Präsentation, Prüfungsgespräch und schriftlicher Ausarbeitung, wobei schriftliche Ausarbeitung und Prüfungsgespräch zu je 25% und die Präsentation zu 50% in die Note einfließen. 4

5 Wie lange dauert die Prüfung bzw. das Prüfungsgespräch? Bei der BLL dauert die Prüfung mit beiden Teilen (Kurzpräsentation der Ergebnisse und nachfolgendes Gespräch) in der Regel 20 Minuten, wobei die Einführung in die Ergebnisse der Arbeit zirka fünf Minuten in Anspruch nehmen soll. Bei Gruppenprüfungen verlängert sich die gesamte Prüfungsdauer pro Prüfling in der Regel um fünf Minuten. Bei der Präsentationsprüfung dauert die Prüfung mit beiden Teilen (Präsentation und Prüfungsgespräch) bei Einzelprüfungen in der Regel 30 Minuten, wobei die Präsentation zirka 20 Minuten in Anspruch nehmen soll. Bei Gruppenprüfungen verlängert sich die gesamte Prüfungsdauer pro Prüfling in der Regel um zehn Minuten. Nach welchen Kriterien wird die BLL bewertet? In die Bewertung fließen u.a. folgende Aspekte ein: allgemeine äußere Form, formale Vollständigkeit, Lay-out, Übersichtlichkeit, Orthografie und Interpunktion, Inhaltsverzeichnis, Bibliografie, korrekte Zitierweise, Funktionalität von Zitaten und Quellen, Auswahl und Auswertung der Primär- und Sekundärliteratur, sprachliche Darstellung und Richtigkeit, Einhalten eines sachlich-argumentativen Stils, sinnvolle Eingrenzung und Beantwortung der Fragestellung, Präzision der Terminologie, Gliederung und Aufbau, Entwicklung einer zentralen Fragestellung und zielorientierten Arbeitshypothese, Gewichtung der Inhalte, Begründung des gewählten methodischen Verfahrens, Gründlichkeit, Folgerichtigkeit, Klarheit und Stringenz in der Argumentation und des Bezugs zum Thema ( roter Faden ), klare Trennung von Meinungswiedergabe und eigener Position, Vollständigkeit und gedankliche Komplexität der Darstellung, schlüssige Bündelung der Teilergebnisse der Erarbeitung zu einem ausformulierten und reflektierten Ergebnis (Rückbezug zur Arbeitshypothese/Beantwortung der Fragestellung), angemessene Berücksichtigung des Bezugsfaches, Arbeitseinsatz und Engagement, Qualität und Umfang der Recherche und der Quellen, Variabilität und zweckgerichtete Auswertung der gewählten Quellen, Interpretations- und Analysevermögen, gedankliche Originalität und Eigenständigkeit, Bezug zum Unterricht, Überzeugungskraft und Nachvollziehbarkeit der Reflexion des Arbeitsprozesses sowie des Gesamtergebnisses, kritische Bewertung und Einordung der Ergebnisse. Generell ist zu beachten, dass eine bloße, unkritische Wiedergabe von Informationen nicht ausreichend ist. Worum geht es im Prüfungsgespräch der BLL und wonach wird es bewertet? Bei der besonderen Lernleistung bezieht sich das Prüfungsgespräch auf die Ergebnisse der schriftlichen Ausarbeitung insbesondere deren fachliche Aspekte, die erbrachte inhaltliche und methodische Leistung, ihre wissenschaftspropädeutische Einordnung und die Dokumentation (VO-GO, 44 (3)). Kriterien für die Bewertung des Kolloquiums sind insbesondere die fachliche Kompetenz sowie die Reflexions- und Kommunikationsfähigkeit des Prüflings (AV Prüfung 23 (6)). Es handelt sich also nicht um einen Vortrag, also eine erneute Präsentation der Ergebnisse wie bei der Präsentationsprüfung, sondern um eine kurze Einführung in die eigene Arbeit. Im Prüfungsgespräch können dann im Allgemeinen die Themenfindung sowie das eigene Interesse am Gegenstand der Arbeit, die kurze exemplarische Darstellung ausgewählter Passagen der Arbeit, die Diskussion zentraler Thesen und Urteile der Arbeit sowie die Einschätzung des Ertrags der Arbeit zur Sprache kommen Folgende Fragen können daher für das Prüfungsgespräch sinnvoll sein: Kann ich meine Ergebnisse, 5

6 wichtige Stationen der Erarbeitung und meine Problemlösungswege kurz zusammenfassend darstellen? Wird die Individualität und Selbstständigkeit meiner Erarbeitung deutlich? Kann ich Entscheidungen zur Eingrenzung, Beschränkung und Schwerpunktsetzung der Erarbeitung begründen? Konnte ich Anregungen der betreuenden Lehrkraft oder aus der Literatur aufgreifen und sinnvoll einbeziehen? Wird in der Darstellung deutlich, wie viel Neues ich gelernt habe? Kann ich zentrale Aussagen und Urteile in der Diskussion begründet verteidigen? Gibt es weitere, nicht angesprochene offene Probleme bzw. existieren bekannte Widersprüche zum dargestellten Thema? Wie kann ich darauf eingehen bzw. schon in der Einführung auf diese hinweisen? Bin ich in der Lage, auf Nachfragen (z.b. wegen eventueller sachlicher Fehler oder Unklarheiten) mit mündlichen Ergänzungen und Erläuterungen souverän zu reagieren? Für die Beurteilung des Prüfungsgespräches spielen u.a. folgende Aspekte eine Rolle: Fachkompetenz und differenzierte Detailkenntnis (auch fachübergreifend), Kenntnis der fachspezifischen Methoden, sprachliche Angemessenheit und Flexibilität (Fachsprache), Strukturierungsfähigkeit, sinnvolle Zeiteinteilung, kommunikative Kompetenz (z.b. Eingehen auf Fragestellungen und Hilfen), Dialogfähigkeit, Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung, Eigenständigkeit und Originalität. BLL Was ist formal zu beachten? Für das Anfertigen der schriftlichen Hausarbeit stellen Schüler und betreuender Lehrer einvernehmlich einen Arbeits- und Zeitplan auf. Durch regelmäßige Kontakte ist zu sichern, dass er eingehalten oder bei begründeten Abweichungen angepasst wird. Diese Bedingung muss unbedingt eingehalten werden. Die gemeinsamen Absprachen müssen protokolliert und von Lehrer und Prüfling unterschrieben werden. Die Hausarbeit muss folgende Teile enthalten: Titelblatt (Angabe des Themas, Name des Verfassers, Angabe des betreuenden Lehrers, sowie Referenzfach und Bezugsfach) Inhaltsverzeichnis Textteil Dokumentation des Arbeitsweges (bei Einzelprüfungen auch erst im Prüfungsgespräch möglich) Literaturliste/Quellenverzeichnis Selbständigkeitserklärung (s.u.) Umfang und Ausführung In der Regel ca. 20 Seiten, einseitig beschrieben; in geeigneten Fächern (z.b. Kunst/Musik) kann die schriftliche Darstellung teilweise durch andere Formen der Dokumentation ersetzt werden; dabei darf der Textteil der Ausarbeitung jedoch nicht unter 50% sinken. Maschinengeschrieben/1,5-zeilig (längere Zitate einzeilig)/schriftgrad 11/Standardschriftarten wie z.b. Cambria, Verdana, Arial, Calibri, Times New Roman Gebunden oder geheftet Zusätzlich ist die Arbeit in digitaler Form auf den Schulserver hochzuladen. Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren; ein Anhang ist möglich. Dieser zählt jedoch nicht zum angegebenen Umfang von ca. 20 Seiten. 6

7 Aber auch der betreuende Fachlehrer sollte über fachspezifische Anforderung befragt werden. Eine Vorkorrektur der Arbeit durch den betreuenden Fachlehrer ist nicht zulässig. Wohl aber kann in den Beratungsgesprächen z.b. über die angemessene Gewichtung einzelner Kapitel, korrektes Zitieren usw. gesprochen werden. Am Ende muss folgende handschriftliche Erklärung mit Unterschrift und Datum angegeben werden: Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen meiner Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken und Quellen, einschließlich Quellen aus dem Internet, entnommen sind, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dasselbe gilt sinngemäß für Tabellen, Karten und Abbildungen. Die Arbeit muss zum festgesetzten Termin im Sekretariat (Eingangsstempel) abgegeben werden. Zusätzlich zur gedruckten Fassung ist eine digitale Fassung auf den Schulserver hochzuladen. Was ist bei der Präsentationsprüfung zu beachten? Genehmigte Formen der Präsentationen sind der Vortrag mit Thesenpapier, Softwareunterstützten Präsentationen, szenischen Präsentationen, Videoproduktionen, Plakaten, künstlerischen Eigenproduktionen, musikalischen Darbietungen oder Experimenten. Kombinationen von Präsentationsformen sind möglich. Wichtig ist bei allen Präsentationsformen, dass diese nicht Selbstzweck sein dürfen, sondern den mündlichen Vortrag unterstützen. Im Mittelpunkt der Präsentation steht der Vortrag mit seinen Inhalten. Der Vortrag ist frei zu halten, er darf also nicht abgelesen werden. Darum dürfen auch weder ein Computerprogramm abgespielt werden, das den eigenen Vortrag ersetzt, noch ein vorbereiteter 15-minütiger Film gezeigt werden. Nach welchen Kriterien wird die Präsentation bewertet? In die Bewertung fließen u.a. folgende Aspekte ein: Fachkompetenz, Auswahl und Auswertung der Primär- und Sekundärliteratur, sprachliche Darstellung und Richtigkeit, Einhalten eines sachlich-argumentativen Stils, sinnvolle Eingrenzung und Beantwortung der Fragestellung, Präzision der Terminologie, Gliederung und Aufbau, Gewichtung der Inhalte, Begründung des gewählten methodischen Verfahrens, Gründlichkeit, Folgerichtigkeit, Klarheit und Stringenz in der Argumentation und des Bezugs zum Thema ( roter Faden ), klare Trennung von Meinungswiedergabe und eigener Position, Vollständigkeit und gedankliche Komplexität der Darstellung, Konzentration auf das Wesentliche, sinnvolle Überleitungen, schlüssige Bündelung der Teilergebnisse der Erarbeitung zu einem ausformulierten und reflektierten Ergebnis (Rückbezug zur Arbeitshypothese/Beantwortung der Fragestellung), angemessene Berücksichtigung des Bezugsfaches, Arbeitseinsatz und Engagement, Qualität und Umfang der Recherche und der Quellen, Variabilität und Auswertung der gewählten Quellen, Interpretations- und Analysevermögen, gedankliche Originalität und Eigenständigkeit, Bezug zum Unterricht, Überzeugungskraft und Nachvollziehbarkeit der Reflexion des Arbeitsprozesses sowie des Gesamtergebnisses, kritische Bewertung und Einordung der Ergebnisse, Einhalten des zeitlichen Rahmens, Funktionalität und Qualität der verwandten Medien (Medienkompetenz), kommunikative Kompetenz. Generell ist zu beachten, dass eine bloße, unkritische Wiedergabe von Informationen nicht ausreichend ist. 7

8 Worum geht es im der Präsentation folgenden Prüfungsgespräch? Im zweiten Teil der Prüfung wird in einem Gespräch der Inhalt der Präsentation und Fragen des Arbeitsprozesses diskutiert. Dabei werden auch fachübergreifende Aspekte berücksichtigt. Der Prüfling muss, ähnlich wie bei einer BLL, seine Ergebnisse ggf. verteidigen und nachweisen, dass er sich im Fachgebiet gut auskennt. Wie sieht die schriftliche Ausarbeitung für die Präsentationsprüfung aus und wonach wird sie bewertet? Detaillierte Angaben zur Form der schriftlichen Ausarbeitung finden sich in einer gesonderten Datei auf dem Schulserver. Aber auch der betreuende Fachlehrer sollte über fachspezifische Anforderung befragt werden. Bei Partnerarbeiten müssen auch hier die individuellen Leistungen erkennbar sein. Die Ausarbeitung kann gemeinsame Anteile beinhalten, muss aber die individuelle Reflexion beider Mitglieder aufweisen. Darum muss auch jeder Prüfling eine eigene schriftliche Ausarbeitung einreichen und hochladen. Die schriftliche Ausarbeitung wird nach Gesichtspunkten wie allgemeiner äußerer Form, formaler Vollständigkeit, Lay-out, Übersichtlichkeit, sprachlicher Richtigkeit, einem vollständigen und formal korrekten Quellenverzeichnis, der nachvollziehbaren Begründung des gewählten Themas, der Abgrenzung des Themas im Hinblick auf das Bezugsfach, der Einordnung in einen größeren fachlichen Gesamtzusammenhang, der argumentativen Logik und der Stringenz der Darstellung, einer Begründung der Medienwahl und Arbeitsmethoden, einer individuellen Reflexion des Arbeitsprozesses und einer angemessenen Analyse der Quellen beurteilt. Umfang und Ausführung In der Regel fünf Seiten, einseitig beschrieben und fortlaufend durchnummeriert Maschinengeschrieben/1,5-zeilig (längere Zitate einzeilig)/blocksatz/schriftgrad 11/Standardschriftarten wie z.b. Cambria, Verdana, Arial, Calibri, Times New Roman, 4cm rechter Rand, 2cm linker Rand Geheftet, nicht gebunden Zusätzlich ist die schriftliche Ausarbeitung in digitaler Form auf den Schulserver hochzuladen. Wann erfährt man, welche Note man erhalten hat? Die Ergebnisse werden zu einem von der Schule festgelegten Termin bekannt gegeben. Was passiert, wenn man das Abitur nicht besteht? Wird eine Prüfung wiederholt, so sind alle Prüfungsleistungen, also auch die der BLL oder Präsentation, erneut zu erbringen. Welche Medien darf ich bei der Präsentation benutzen? Die Schule stellt die Hardware zur Verfügung, das heißt, dass keine eigene Hardware (Laptops, Beamer, etc.) für die Prüfung zugelassen ist. Es müssen die Geräte benutzt werden, die sich in der Schule befinden. Die Schule stellt folgende Software auf den PCs/Laptops zur Verfügung: 8

9 Windows 7 Microsoft Office 2010 LibreOffice 5 AdobeReader Sollten Sie eine neuere Powerpoint Version benutzen, so speichern Sie diese bitte als Dateityp.pptx. Es ist in jedem Fall sinnvoll, Ihre Präsentation an einem Computer der Schule (z.b. im Oberstufenraum) zu testen, um sicherzugehen, dass Ihre Präsentation auch ohne Probleme auf der Schul-Hardware läuft. Bedenken Sie bitte auch, dass keine Internetverbindung garantiert werden kann. Vor allem Prezi-Präsentationen sollten also unbedingt auf einem mobilen Medium gespeichert und an einem Schulcomputer getestet werden. Welche Wettbewerbe können als BLL eingebracht werden? Es können nur Wettbewerbsbeiträge eingebracht werden, die während der Kursphase (Qualifikationsphase) erarbeitet wurden. Folgende Wettbewerbe sind anerkannt: a) Mehrsprachenwettbewerb des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen b) Schülerwettbewerb Alte Sprachen c) Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten d) Europäischer Wettbewerb (Kunst) e) Bundeswettbewerb Mathematik f) Bundeswettbewerb Informatik g) Schülerwettbewerb Jugend forscht h) BundesUmwelt/Wettbewerb i) Jugend komponiert Westphal/Ulrich Stand: 17. Januar 2018 9