Verhandlungsschrift ( Nr. 1 / 2016)

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Verhandlungsschrift ( Nr. 1 / 2016) über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Moosbach am Mittwoch, 24.02.2016, Beginn: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Anwesende: Es fehlen entschuldigt: FPÖ-Fraktion: 1. Bgm. Ing. Johann Scharf, Vorsitzender GR Michelak Reiner 2. VzBgm Ing. Seeburger Franz 3. GR Reiseder Josef 4. GR Ing. Jodlbauer Kristof 5. GR Hochstrasser Petra 6. GR Ing. Esterbauer Roland 7. GR Damberger Josef 8. ÖVP-Fraktion: 1. VzBgm Schießl Gerhard 2. GR Reiter-Hofmann Irmgard 3. GR Öller Franz 4. GR Jakob Anneliese SPÖ-Fraktion: 1. GR Köhl Josef Es fehlen unentschuldigt: niemand Anwesende stimmberechtigte Ersatzmitglieder: 1. GRE Mag. Denk Johann, FPÖ 2. 3. 4. 5. 6. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 1 von 17

Sonstige Anwesende: Amtsleiter Johann Spitzlinger als fachkundige Person und Schriftführer (gem. 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990) * * * * * a) Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass b) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister * - Vizebürgermeister * - einberufen wurde; c) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am 16. Februar 2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 16. Februar 2016 öffentlich kundgemacht wurde; d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und; e) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom f) 11. Dezember 2015 (Nr. 7 / 2015) bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. g) Folgende(r) * Dringlichkeitsantrag(träge) * gemäß 46 Abs. 3 Oö. GemO 1990 eingebracht wurde(n) * Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilung: keine Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse ab Seite 3. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 2 von 17

TOP 1) Voranschlag 2016, Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn; zur Kenntnisnahme gemäß 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 Bericht des Vorsitzenden: auf Ersuchen des Bürgermeisters verliest AL Johann Spitzlinger den Bericht der Bezirkshautmannschaft Braunau am Inn bezüglich der Überprüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2016, GZ: GEM BHBR-2013-361987/4-Ti vom 09. Februar 2016. Beratungsverlauf: es werden hierzu keine Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Prüfungsberichts. TOP 2) Prüfbericht des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2015; zur Kenntnisnahme gemäß 91 Oö. GemO 1990 Bericht des Prüfungsausschusses: die Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Reiter-Hofmann Irmgard trägt dem Gemeinderat den Bericht zur Prüfungsausschusssitzung vom 03.02.2016 und vor. Es werden hierzu keine Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme der Prüfungsberichte vom 03.02.2016. TOP 3) Rechnungsabschluss für das Jahr 2015; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Prüfungsausschusses: Bürgermeister Ing. Johann Scharf bringt vor, dass der Rechnungsabschluss des Jahres 2015 zur Beschlussfassung vorliegt. Er ersucht den Amtsleiter den Rechnungsabschluss in all seinen Gliederungen vorzutragen. AL Johann Spitzlinger trägt den Rechnungsabschluss 2015 mit folgendem Ergebnis vor: Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 3 von 17

Der Kassenbestand mit 31.12.2015 weist einen tatsächlichen IST Bestand von 187.011,26 Euro auf (Vergleich zu 2014: 200.125,36 Euro). Anordnungssollbetrag des ordentlichen Haushalts 2015 (inkl. Abwicklung der Vorjahre): Gesamtsumme der Einnahmen: 1.539.826,57 (2014: 1.347.303,17) Gesamtsumme der Ausgaben: 1.539.826,57 (2014: 1.347.303,17) Daraus ergibt sich ein ausgeglichener Ordentlicher Haushalt. Die Erneuerungsrücklage in der Höhe von 58.482,84 Euro wurde im Jahr 2015 dem AOH-Vorhaben Hofmarksaal zugeführt. Anordnungssollbetrag des außerordentlichen Haushalts 2015 (inkl. Abwicklung der Vorjahre): Einnahmen: 646.623,44 Ausgaben: 507.390,49 Soll-Überschuss: 139.232,96 Schulden und Vermögen per 31.12.2015: Schuldenstand: 181.762,42 (2014: 150.919,57) Vermögensstand: 1.674.683,09 (2014: 1.769.116,44) Rücklagen: 0,00 (2014: 58.482,84) Wesentliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt vor: Zuführung an den AOH Straßenbau Zuführung an den Güterweg Winden Zuführung an die Straßenbeleuchtung (Kirchweg) 23.274,50 4.104,31 2.727,02 Anschlussgebühren und Aufschließungsbeiträge Kanal: 70.723,92 Verkehrsflächen- und Aufschließungsbeiträge: 14.643,64 Gesamte Zuführungen 115.473,39 Zu den AOH-Vorhaben kann wird folgendes angemerkt: Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 4 von 17

Bei den Energetischen Sanierungen der öffentlichen Gebäude gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen. Dies wird auch in den Folgejahren voraussichtlich so verbleiben, weil das wichtigste Projekt der Hofmarksaal sein wird. Die Erneuerung der Inneneinrichtung der 2. Gruppe des Kindergartens wird 2016 mit Mittel gemäß der Vereinbarung Art 15a B-VG ausfinanziert. Für den Abschluss im Jahr 2015 erfolgte die Rechnungslegung von Steiner Möbel zu spät. Der Gemeindestraßenbau konnte im abgelaufenen Finanzjahr erstmals wieder seit längerer Zeit ausgeglichen bilanziert werden. Das Projekt Güterweg Reisach wurde abgeschlossen und ist ebenfalls ausgeglichen. Der Güterweg Winden wurde etwas früher als ursprünglich geplant vom WEV Alpenvorland begonnen und wird vorerst mit Gemeindemitteln vorfinanziert. Die Einsendung einer ersten Abrechnung an den Bund ist bereits erfolgt. Die Anweisung hierfür erfolgt im Frühjahr 2016. Das Betriebsbaugebiet Moosbach West wurde in den Wirtschaftspark Innviertel eingebracht. Eine schriftliche Übernahme für den Zeitpunkt und die Höhe der Kosten liegt derzeit noch nicht vor. Der Überschuss beim Kanalbau beträgt derzeit 259.915. An den RHV Altheim und Umgebung wurden Anschlussgebühren in der Höhe von ca. 33.500 überwiesen. Der Überschuss bei diesem Projekt dient vorerst zur Zwischenfinanzierung beim Projekt Hofmarksaal. Anschließend werden diese Mittel der vorzeitigen Tilgung der Kanalbaudarlehen zugeführt. Mit dem Bau des Hofmarksaales wir im Sommer 2016 begonnen. Diesem Projekt wurden mit Jahresende die Rücklagen in er Höhe von ca. 58.500 zugeführt. Derzeit beträgt der Überschuss ca. 34.700. Bereits 2012 konnte die Gemeinde wieder ihren ordentlichen Haushalt ausgleichen und auch der Voranschlag 2016 sieht einen ausgeglichenen Ordentlichen Haushalt vor. Im Voranschlagserlass ist das Land Oö. von einem eher schwachen Wirtschaftswachstum für die kommenden Jahre ausgegangen. Obwohl diese Prognose vorsichtig getroffen wurde, ist davon auszugehen, dass die Gemeinde auch mit verhältnismäßig niedrigeren Ertragsanteilen als bisher ihren Haushalt ausgleichen kann. Beratungsverlauf: es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 5 von 17

Antrag des Vorsitzenden: der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2015 beschließen. TOP 4) Konditionen für den Kassenkredit; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: der Bankstellenleiter der Raiffeisenbank Moosbach, Herr Erich Fink hat am 03.02.2016 per E-Mail folgendes Angebot für den Kassenkredit gesandt: * * * * * Für die kommende Gemeinderatssitzung am 24.02.2016 möchte ich folgendes Angebot für die Verlängerung des Kassenkredites unterbreiten: Kredithöhe: EUR 346.000,-- (1/4 des ordentlichen Haushaltes) Laufzeit: 01.03.2016 bis 28.02.2017 Zinssatz: 0,97 % Anpassung: Aufschlag 0,97 % auf den 3 Monat EURIBOR (Durchschnitt 2. Monat letztes Quartal) Sollte der Indikator (EURIBOR 3-Monats-Satz) unter einem Wert von 0 % liegen, wird als Indikator für die Zinssatzanpassung ein Wert von Null herangezogen. Anpassung jeweils am 30.06. und 31.12. Bearbeitungsgebühr: keine Rahmenprovision: keine * * * * * Abschließend hält der Bürgermeister fest, dass der Kassenkredit wegen des relativ hohen Kontostandes bisher nicht in Anspruch genommen werden musste. Dies wird sich aber bei der Zwischenfinanzierung des Hofmarksaals ändern. Beratungsverlauf: es werden hierzu keine Wortmeldungen vorgebracht. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 6 von 17

Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Konditionen für den Kassenkredit wie vorgetragen beschließen. TOP 5) Qualitätszertifikat Gesunde Gemeinde- Information über die Aktivitäten des Arbeitskreises; zur Kenntnisnahme Bericht des Vorsitzenden: Auf Ersuchen des Bürgermeisters trägt die Leiterin der Gesunden Gemeinde, Frau Anneliese Jakob die Aktivitäten der Gesunden Gemeinde aus dem abgelaufenen Jahr dem Gemeinderat vor. Beratungsverlauf: Gemeinderat Kristof Jodlbauer erkundigt sich nach der Aufteilung der Punkte für die einzelnen Aktivitäten. Gemeinderätin Anneliese Jakob gibt hierzu anhand von Beispielen Auskunft. Weitere Wortmeldungen werden hierzu nicht vorgebracht. Der Bürgermeister bedankt sich für abschließend bei der Leiterin für das hohe Engagement der Gesunden Gemeinde zum Wohle der Gemeinde Moosbach. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Berichtes zu den Aktivitäten der Gesunden Gemeinde im Jahr 2015. TOP 6) Nachbesetzung in den Ausschüssen; Wahl eines Mitgliedes zur Entsendung in den örtlichen Jagdausschuss; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurde Franz Denk als Mitglied der Gemeinde in den Jagdausschuss entsandt. Laut Protokoll der Sitzung des Ortsbauernschaft-Ausschusses vom 07.12.2016 wurde Denk Franz ebenfalls als Mitglied in den Jagdausschuss entsandt. Er wäre somit sowohl von der Gemeinde als auch von der Ortsbauernschaft in den Jagdausschuss entsandt worden. Beratungsverlauf: Im Protokoll zur Jagdausschusssitzung vom 28.12.2015 ist als zusätzliches Mitglied Josef Reiseder, Bäckenberg 11 angeführt. Nach Rücksprache zur Ortsbauernschaft handelt es sich im Protokoll zur Sitzung vom 07.12.2016 um einen Schreibfehler. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 7 von 17

Es soll deshalb vom Gemeindeamt erhoben werden, ob dieser Schreibfehler korrigiert und das richtig gestellte Protokoll erneut an die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn übermittelt werden kann. Gemeinderat Franz Öller erkundigt sich, ob die Gemeindevertreter ebenso wie die übrigen Mitglieder ein Stimmrecht im Jagdausschuss haben. Seiner Meinung nach sei dies nicht immer der Fall. Amtsleiter Johann Spitzlinger wird sich auch hierüber erkundigen. Weitere Wortmeldungen werden nicht vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Vorgehensweise für die Nachbesetzung eines Mitgliedes zur Entsendung in den örtlichen Jagdausschuss wie vorgetragen beschließen. TOP 7) Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 3 des Flächenwidmungsplans Nr. 4/2015; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: im Ortszentrum soll die bestehende Siedlung der Wilhelm Mayer Straße in westlicher Richtung erweitert werden. Wie im Entwurf der Änderung Nr. 3 der Architekten Färbergasse, Dirmayer und Zeilinger ZT OG, Braunau vom 10.11.2015 dargestellt, sollen hierfür Teile der Parzellen 305/1, 307/1 und 310 der KG 40226 Waasen von derzeit Grünland in Wohngebiet umgewidmet werden. Bei dieser Umwidmung besteht starkes öffentliches Interesse, weil die Gemeinde damit vor allem jüngeren Interessenten einen kostengünstigen Baugrund in Zentrumsnähe anbieten kann. Diesem großen Bedarf kann mit der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur kostengünstig entgegen gekommen werden. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass an Dipl.-Ing. Glatzel der Auftrag zur Ausarbeitung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes erteilt wurde. Abschließend berichtet der Bürgermeister, dass diese Flächen auch im ÖEK bereits als zukünftiges Wohngebiet gekennzeichnet sind. Mit dieser Umwidmung werden keinerlei Interessen Dritter verletzt. Beratungsverlauf: Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 8 von 17

Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung eines Teils der Parzellen 305/1, 307/1 und 310 von derzeit Grünland in Wohngebiet wie im Entwurf der Änderung Nr. 3 der Architekten Färbergasse, Dirmayer und Zeilinger ZT OG, Braunau vom 10.11.2015 dargestellt, beschließen. TOP 8) Lustbarkeitsabgabeverordnung 2016; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Um weiterhin eine Lustbarkeitsabgabe einheben zu können, müssen die Gemeinden eine neue Lustbarkeitsabgabeverordnung auf Basis des 15 Abs. 3 Z1 FAG 2008 beschließen. Mit 1. März 2016 treten die bestehenden Lustbarkeitsabgabeverordnungen nach dem Lustbarkeitsabgabegesetz 1979 außer Kraft. Das Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 ermöglicht den Gemeinden eine Lustbarkeitsabgabe nur für Wettterminals und Spielapparate einzuheben. Die Ausnahmetatbestände können eingeschränkt und erweitert werden, wobei ein Befreiungstatbestand wie örtliche Vereine ohne sonstige Kriterien unsachlich und rechtswidrig wäre. Bei der Einhebung der Lustbarkeitsabgabe darf nicht auf den Veranstalter generell abgestellt werden, sondern auf die Art der Veranstaltung. Im Jahr 2015 wurde keine Lustbarkeitsabgabe eingehoben. Derzeit gibt es in der Gemeinde Moosbach keine Spielapparate und Wettterminals. Der Vorsitzende ersucht Amtsleiter Johann Spitzlinger den Entwurf zur Lustbarkeitsabgabeverordnung vollinhaltlich vorzutragen: * * * * * Entwurf zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Moosbach vom 24. Februar 2016, mit der die Lustbarkeitsabgabeordnung erlassen wird: Präambel Aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung gemäß 7 Abs. 5 F-VG 1948, in Verbindung mit 15 Abs. 3 Z. 1 FAG 2008, sowie mit dem Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 wird verordnet: 1 Gegenstand der Abgabe Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 9 von 17

Lustbarkeiten sind alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen und Vergnügungen, welche geeignet sind, die Besucherinnen/Besucher, Benutzerinnen/Benutzer oder Teilnehmerinnen/Teilnehmer zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen. Öffentlich sind Lustbarkeiten, die für alle Personen oder allen Personen eines bestimmten Personenkreises frei oder unter denselben Bedingungen zugänglich sind. Die Abgabepflicht wird eingeschränkt auf 1. Spielapparate an Orten, die für alle Personen frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich sind. 2. Wettterminals im Sinne des 2 Z. 8 des Oö. Wettgesetzes. Spielapparate im Sinne dieser Verordnung sind technische Einrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind, einschließlich von Vorrichtungen für die Durchführung von Warenausspielungen im Sinne des 4 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes, BGBl.Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung. Nicht als Spielapparate im Sinn dieses Landesgesetzes gelten Unterhaltungsgeräte, das sind Kegel- und Bowlingbahnen, Fußballtische, Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Billardtische, Darts-, Kinderreit- und Musikautomaten sowie Schießanlagen, die ausschließlich sportlichen Zwecken dienen. Wettterminals sind technische Einrichtungen, die der elektronischen Eingabe und Anzeige von Wettdaten oder der Übermittlung von Wettdaten über eine Datenleitung dienen. 2 Ausnahmen (1) Ausgenommen von der Abgabepflicht sind 1) Ausspielungen gemäß 2 Glücksspielgesetz durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den 5, 14, 21 und 22 Glücksspielgesetz, (2) Auf Antrag des Unternehmers sind Veranstaltungen und Vergnügungen von der Lustbarkeitsabgabe zu befreien, deren Gewinn ausschließlich und unmittelbar für bereits im Rahmen der Anmeldung abschließend anzugebende gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird. 3 Abgabenschuldner (1) Abgabenpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung/Vergnügung. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 10 von 17

(2) Unternehmer ist auf dessen Rechnung oder in dessen Namen die Veranstaltung/Vergnügung durchgeführt wird, derjenige, der sich öffentlich als Veranstalter ankündigt oder den Behörden gegenüber als solcher auftritt. 4 Bemessungsgrundlage (1) Die Anzahl der angemeldeten Spielapparate und Wettterminals. 5 Abgabesatz (1) Für den Betrieb von Spielapparaten beträgt die Abgabe 25,- je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat der Aufstellung; in Betriebsstätten (unabhängig vom Veranstalter) mit mehr als acht solchen Apparaten 40,- je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat. (2) Für den Betrieb von Wettterminals beträgt die Abgabe 200,- je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat der Aufstellung. 6 Anmeldung Der Unternehmer des Betriebs von Spielapparate und von Wettterminals hat die Inbetriebnahme drei Werktage vorher der Abgabenbehörde anzumelden; über die Anmeldung ist ebenfalls auf Antrag eine Bescheinigung auszustellen. Sofern der Unternehmer zusätzliche Spielapparate oder Wettterminals in Betrieb nimmt oder eben solche von der Aufstellung ausnimmt, hat er dies ebenfalls drei Werktage vorher der Abgabenbehörde mitzuteilen. 7 Sicherheitsleistung Um einer Gefährdung oder wesentlicher Erschwerung der Einbringung der Abgabe vorzubeugen, kann die Abgabenbehörde in begründeten Fällen die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Abgabenschuld bescheidmäßig vorschreiben; die Abgabenbehörde darf die Lustbarkeit untersagen, solange die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 11 von 17

8 Entstehen der Abgabenschuld, Abgabenfälligkeit und Abgabenvorschreibung bei Spielapparaten und Wettterminals (1) Die Abgabenschuld entsteht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Spielapparates bzw des Wettterminals. (2) Die Abgabenbehörde hat die Abgabenschuld bescheidmäßig vorzuschreiben (festzusetzen). Sofern die Abgabe (auch) für einen in der Zukunft gelegenen Abgabenzeitraum festzusetzen ist und die Abgabenhöhe monatlich in gleicher Höhe erfolgt, hat die Gemeinde (der Magistrat) bei der Festsetzung der Abgabenschuld im Abgabenbescheid festzulegen, dass diese Abgabenfestsetzung auch für die folgenden Kalendermonate gilt (Dauerabgabenbescheid). Ändern sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen, ist ein neuer Abgabenbescheid zu erlassen. (3) Die Abgabe ist am 15. eines Monats für den unmittelbar vorangegangenen Monat zur Zahlung fällig und zu entrichten. 9 Abgabenkontrolle (1) Der Unternehmer hat der Abgabenbehörde auf Verlangen unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die zur Abgabenerhebung erforderlich sind. (2) Die Abgabenbehörde ist berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung zu überwachen, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen und insbesondere Erhebungen an Ort und Stelle der Veranstaltung/Vergnügung unentgeltlich vorzunehmen. 10 Haftung (1) Für die Entrichtung der Abgabe haften neben dem Unternehmer die 1. Inhaber der für die Lustbarkeit benützten Räume bzw Grundstücke sowie 2. Inhaber der Spielapparate. (2) Inhaber im Sinne dieser Verordnung ist der Eigentümer, der Besitzer und der sonstige Verfügungsberechtigte. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 12 von 17

(3) Die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht steht der im Rahmen eines Haftungsverfahrens erteilten Auskunft über festgesetzte bzw entrichtete Steuerbeträge an in Abs 1 genannten Personen nicht entgegen. 11 In-Kraft-Treten (1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2016 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Lustbarkeitsordnung der Gemeinde Moosbach, kundgemacht an der Amtstafel in der Zeit vom 17.12.2008 bis 02.01.2009 außer Kraft. (3) Auf Abgabentatbestände, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, findet das bis dahin geltende Recht weiterhin Anwendung. * * * * * Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Entwurf zur Lustbarkeitsabgabeverordnung beschließen und gleichzeitig die Lustbarkeitsabgabeverordnung vom 16. Dezember 2008 außer Kraft setzen. TOP 9) Dienstrechtliche Beschlussfassung, Weiterbestellung des Amtsleiters; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht Amtsleiter Johann Spitzlinger während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP den Sitzungssaal zu verlassen. Anschließend berichtet der Bürgermeister dem Gemeinderat, dass die Weiterbestellung des Amtsleiters im Oö. Gemeinde- Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 - Oö. GDG 2002, 8 und 12 geregelt ist (wurde im Amtsvortrag abgedruckt). Johann Spitzlinger wurde mit 01.07.2004 für drei Jahre mit der Funktion als Amtsleiter betraut (Gemeinderatsbeschluss vom 17.06.2004) und mit den Beschlüssen vom 30.5.2007 und 15.02.2011 für jeweils fünf weitere Jahre in dieser Funktion bestätigt. Der Gemeinderat hat spätestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungsdauer (30.06.2017) mitzuteilen, ob der Amtsleiter mit Ablauf der Bestellungsdauer mit dieser Funktion für einen Zeitraum Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 13 von 17

von weiteren fünf Jahren betraut wird, oder ein Gutachten des Personalbeirats zur Frage der Weiterbestellung eingeholt wird. Weiters berichtet der Bürgermeister dem Gemeinderat über den Aufgaben- und Sachbereich sowie über die bisherige Amtsführung des Amtsleiters. Beratungsverlauf: in der anschließenden Diskussion wird dem Amtsleiter Johann Spitzlinger eine ausgezeichnete Amtsführung und ein großes fachliches Sachwissen bescheinigt. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge beschließen, dass Johann Spitzlinger für weitere fünf Jahre mit der Funktion des Amtsleiters betraut wird. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Vorschlag des Vorsitzenden:. TOP 10) Entsorgung der Grünabfälle bei den Sammelstellen des BAV, Kostenvergleich; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Von der Kompostieranlage Seidl, Burgkirchen wurden der Gemeinde im Jahr 2015 für die Kompostierung des angelieferten Grün- und Strauchschnitts 4.601,67 + 10 % USt. = 5.061,84 verrechnet. Der Gemeinde-Kostenbeitrag bei der Entsorgung über den BAV Braunau würde 5,00 / Einwohner im Jahr 2016 betragen. Bei 1.030 Einwohnern ergäbe dies 5.150 + 10 % USt. = 5.665,- Grundsätzlich können dann alle Sammelstellen im Bezirk angefahren werden. Die Nächsten sind: Seidl (Burgkirchen) und das ASZ Uttendorf Weitere Sammelstellen: Kompostanlage Zauner (Altheim), Kompostanlage Drexler (St. Peter), ASZ Braunau und ASZ 4 Sonnen Beratungsverlauf: Zu Beginn der Vereinbarung für die Grünschnittentsorgung im Jahr 2011 zahlte die Gemeinde ca. 1.000. Dieser Betrag stieg pro Jahr um ca. 1.000 an. Es ist deshalb auch eine entsprechende Steigerung im Jahr 2016 zu erwarten, weshalb der Gemeinderat in seiner Beratung zu dem Ergebnis kommt, dass der Kostenbeitrag an den BAV wahrscheinlich schon im nächsten Jahr die kostengünstigere Variante sein wird. Auch dass neben dem bisherigen Entsorger Seidl aus Burgkirchen noch weitere Sammelstellen im Bezirk angefahren werden können, beurteilt der Gemeinderat positiv. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 14 von 17

Weitere Wortmeldungen werden hierzu nicht vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht den Gemeinderat darum, die Entsorgung des Grün- und Strauchschnitts ab 2016 an den BAV Braunau zu vergeben. TOP 11) Übergabe des Ernennungsdekretes an den Zivilschutzbeauftragten Ing. Kristof Jodlbauer Bürgermeister Ing. Johann Scharf übergibt mit Vizebürgermeister Gerhard Schießl, Vizebürgermeister Ing. Franz Seeburger und Fraktionsobmann Josef Köhl das Ernennungsdekret an den Zivilschutzbeauftragten von Moosbach Ing. Kristof Jodlbauer. TOP 12) Allfälliges Der Bürgermeister berichtet: Für Andreas Kritzinger wurde von verschiedenen Organisationen bereits gesammelt. Er schlägt vor, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, auf das alle Bürger und Vereine ihre Beträge einzahlen können. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 15 von 17

Am 07.03.2016 wird mit Dipl.-Ing. Glatzel und Dipl.-Ing. Wartinger der Entwurf des Trinkwasserversorgungskonzepts besprochen. Für die Baugründe von Bruckbauer Franz und Maria wurde von den Besitzern eine archäologische Untersuchung in Auftrag gegeben, um vorab die Eignung als Baugrund abzuklären. In der ersten Besprechung des Hofmarksaal-Koordinationsausschusses wurde der Beschluss einer Übertragungsverordnung für den reibungslosen Ablauf während der Bauphase angeregt. Da auch der Gemeinderat diese Verordnung grundsätzlich als sinnvoll erachtet, wird vom Gemeindeamt ein Entwurf zur Beschlussfassung ausgearbeitet. Gemeinderat Josef Köhl fragt an: Hat die Bäckerei Sailer aus Mauerkirchen den Neubau der Produktionshalle auf dem Gewerbegebiet Moosbach West bereits definitiv zugesagt? Der Vorsitzende berichtet, dass eine Einigung sowohl mit der Bäckerei Sailer als auch mit dem Grundstückbesitzer auf Handschlagbasis erzielt wurde. Es liegen aber noch keine unterschriebenen Verträge vor. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11. Dezember 2015 wurden keine* - folgende* - Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:00 Uhr. (Vorsitzender) (Gemeinderat) (Gemeinderat) Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 16 von 17

(Schriftführer) (Gemeinderat) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde* und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54 (5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Moosbach, am Der Vorsitzende Bürgermeister Ing. Johann Scharf * Nichtzutreffendes streichen ** Die genehmigte Verhandlungsschrift ist von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterfertigen, wobei die Unterschrift des Vorsitzenden seine Fraktion abdeckt. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 24. Februar 2016 Seite 17 von 17