Das Energieeffizienzgesetz und Energiemanagementsysteme DI Joachim Kircher denkstatt GmbH 20.1.2015 denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 A-1130 Wien Austria T denkstatt (+43)1 786 GmbH 89 00 Hietzinger F (+43)1 Hauptstraße 786 89 00-15 28 A-1130 Wien Austria E T (+43)1 office@denkstatt.at 786 89 00 F W (+43)1 www.denkstatt.at 786 89 00-15 office@denkstatt.at www.denkstatt.at
Rechtlicher Hintergrund 20-20-20 Ziel der gesamten Europäischen Union bis 2020; Basisjahr 1990: 20% weniger Treibhausgase 20% gesteigerte Energieeffizienz 20% Anteil erneuerbare Energie am Energiemix Energieeffizienzrichtlinie RL 2006/32/EG Verpflichtung zur Reduktion von ca. 9% des durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauches im Zeitraum 2008 2016 für Österreich Energetische Endverbrauch in Österreich 1990 2010 (temperaturbereinigt): + 46 % Dringender Handlungsbedarf für Maßnahmen! Folie 2
EU 20-20-20 Ziel nur mit Steigerung der Energieeffizienz erreichbar Folie 3
Stabilisierung des österr. Energieverbrauchs auf 1.050 Petajoule bis 2020 (entspricht 291.667 GWh) Steigerung der Energieeffizienz (EE) bei österreichischen Unternehmen Etablierung der Bundesrepublik Österreich als Vorbild für Energieeffizienz Einbindung der Energielieferanten durch Verpflichtung zu Energieeffizienzmaßnahmen Folie 4
Drei Arten von Organisationen haben konkrete Verpflichtungen Energielieferanten Unternehmen Monitoring- stelle Bundesrepublik Österreich Haushalte Folie 5
Große Unternehmen: Managementsystem einführen oder Energieaudits durchführen Energieaudits A Managementsysteme B Durchführung in regelmäßigen Abständen Zumindest alle 4 Jahre Externe Auditoren Umfasst ein internes oder externes Energieaudit EnMS nach ISO 50001 oder ISO 14001 oder EMAS oder Innerstaatliches System (v.a. Responsible Care) Umsetzungsverpflichtung der Verbesserungsmaßnahmen aus dem Managementsystem oder des Energieaudits, wenn diese technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind Meldung der Tätigkeiten an die Monitoringstelle Folie 6
Große Unternehmen müssen rasch handeln! Die Anforderungen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft Energieaudits A Managementsysteme B Innerhalb von 11 Monaten nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung muss ein Energieaudit durchgeführt werden Innerhalb von 1 Monat nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung muss die Einführung eines EnMS gemeldet werden Innerhalb von 10 Monaten nach der Meldung muss das EnMS vollständig eingeführt sein Mit 30. November 2015 müssen die Anforderungen nach A oder B umgesetzt sein Folie 7
Mit EMAS ist das umfassendste System Audits ISO 50001 ISO 14001 EMAS Identifikation von Energie Einsparungsmaßnahmen Verankerung der kontinuierlichen Verbesserung Identifikation von Umwelt Einsparungsmaßnahmen (Abfall, Material, Verpackung, Papier etc.) Imagesteigerung des Betriebes Rechtssicherheit im Umweltbereich Validierter Umweltbericht Folie 8
Die Strafen für Versäumnisse sind empfindlich Energielieferanten, die den Einspar-verpflichtungen nicht nachkommen und keine Ausschreibung in die Wege leiten oder den Ausgleichsbetrag nicht oder zu spät zahlt EUR 100.000 Energielieferanten, die keine Anlaufstelle für Energiearmut gründen oder falsche Angaben machen EUR 50.000 Wer die Tätigkeit als Energiedienstleister ausübt und nicht registriert ist EUR 50.000 Wer falsche Angaben (z.b. zur Unternehmensgröße oder Managementsystem macht) EUR 20.000 Wer die Verpflichtungen zu spät umsetzt EUR 10.000 Folie 9
Kern jedes Managementsystems ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess Politik Management Review ACT Planung PLAN Überprüfung CHECK Verwirklichung und Betrieb DO Folie 10
Energie Managementsystem nach ISO 50001 Definition der Energiepolitik und - strategie 1 Implementierungsphase 2 Verbesserungskreislauf Energieaudit und - Planung Energieplanung Energieziele und Maßnahmenpläne Management Review Kontinuierliche Verbesserung Implementierung Definition von Messung und Analyse Messung und internes Audit Aufbau der internen Organisation Erstellung der Systemdokumentation Externes Audit Folie 11
Original ISO 50001 Systemdarstellung Plan Act Do Check Folie 12
Unterschiede 50001 und 14001 Thema ISO 50001 ISO 14001 Fokus Energie Umwelt allgemein Veröffentlichungspflicht der Politik Nein Ja Berücksichtigung von Einkauf in der Politik Ja Nein Operativer Umweltmanager gefordert Ja Nein Ausgangsbasis gefordert Ja Nein Kennzahlen gefordert Ja Nein Notfallvorsorge gefordert Nein Ja Auslegung von Energieeffizienten Prozessen und Gebäuden gefordert Ja Nein Folie 13
Erste Energiebewertung letzter Monat Prozess Verbraucherkategorie / Produktionslinie Leistung el. Prozessübersicht und Bewertungen Leistung Gas Daten Quantitative Bewertung Qualitative Bewertung Energie verbrauch el. Energie verbrauch Gas Produktion Kennzahl El. Kennzahl Gas Kennzahl ges. Verbrauch Effizienz rel. Gewichtung: Gewichtung 1 2 Einsparungspotential Gewichtung 3 (# von Software erfasster [kw] [kw] [kwh] [kwh] g / Umsatz in k [kwh/produkt] [kwh/produkt] [kwh/produkt] 1...3 Werk Zähler Gas/El) Werk II (4/10), Kennzahl: kwh/k 1.000.000 Öfen 223.500 0,22 0,22 3 3 3 18 Waschen 0,00 2 1 1 7 Basisjahr: 2011 Pressen 560.000 0,56 0,56 1 2 1 8 Zerspanung 3.074.109 3,07 3,07 1 2 1 8 Druckluft 700.000 0,70 0,70 1 2 2 11 Gebäudeheizung 149.000 0,00 0,15 0,15 3 3 2 15 Sonstige Infrastruktur 2 2 2 12 Summe - - 4.334.109 372.500 4,33 0,37 4,71 Werk II (7/11), Kennzahl: kwh/kg 1.000.000 Strangpressanlage 1 k.a. 3.400 3.490.000 6.480.000 3,49 6,48 9,97 2 3 2 14 Strangpressanlage 2 k.a. k.a. 2.550.000 4.810.000 2,55 4,81 7,36 2 3 2 14 Strangpressanlage 3 k.a. 2.800 3.490.000 4.260.000 3,49 4,26 7,75 2 3 2 14 Auslageröfen 484 k.a. 2.010.000 2.220.000 2,01 2,22 4,23 3 2 3 16 Nachbearbeitung k.a. k.a. 540.000-0,54 0,54 2 1 1 7 Verpackung k.a. k.a. 140.000-0,14 0,14 1 1 1 6 Druckluft 200 k.a. 540.000-0,54 0,54 2 2 2 12 3: gering 2. mittel 1: hoch 1: gering 2. mittel 3: hoch 1: gering 2. mittel 3: hoch PPZ MAX:27 -> > 15 => Act Folie 14
Bewertung der Energieaspekte Folie 15
Gebäude, Prozesse und der Transport sind zu erheben Prozesse Gebäude Transport > 10% Folie 16
Typischer Ablauf eine standortbezogenen Energieaudits Woche 1 Woche 3 Woche 5 Woche 7 Kick Off Daten Erfassung Analyse Bericht Workshop Schwerpunkte Zeitrahmen Zuständigkeiten Betriebsrundgang Lagebeurteilung Wesentlichkeits - Analyse Doku Verifikation Fuhrpark Analyse Monitoring System Rechnungsdaten Verbrauchs- Zuordnung Maßnahmen- Definition Ergebnis Abstimmung Potenziale Maßnahmen -Prioritäten Berichterstattung (Monitoringstelle) Unterlagenprüfung Doku Sichtung Vor Ort Besuch Datensynthese E-Bilanzierung Maßnahmendefinition Präsentation Folie 17
Mindestkriterien für Energieaudits (EEffG 18) 1. Energieaudits müssen den in Anhang III (EEffG) festgelegten Mindestkriterien entsprechen 2. Detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen und klare Informationen über potenzielle Einsparungen 3. Aufbewahrung der Daten für historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung 4. Ohne Einwand durch den Verbraucher können Auditergebnisse an Energiedienstleister bzw. die Monitoringstelle weitergegeben werden 5. Der Bundesminister kann die Mindestkriterien mittels Verordnung ändern Folie 18
Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen Mindestkriterien (1) a) basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger (z.b. Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen Mengen sofern erforderlich in energetische Einheiten umgerechnet werden müssen; basieren sofern vorhanden auf Lastprofilen bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren Energiewerten; b) müssen wesentliche Energieverbrauchsbereiche (min. 10% am gemäß Gesamtenergieverbrauch) lit. c bis lit. e aufzeigen. c) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein. Neben der Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (Gebäudebegehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen. Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III Folie 19
Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen Mindestkriterien (2) d) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie ein. Neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung und analyse, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen. e) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Beförderungs- bzw. Transportprozessen ein. Neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen. Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III Folie 20
Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen Mindestkriterien (3) f) basieren nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus- Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um langfristige Einsparungen, Restwerte von langfristigen Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen. Soweit möglich, müssen zur Berechnung der Energieeinsparlösungen dynamische Rechenverfahren (z.b. die Kapitalwert- oder Annuitätenmethode) herangezogen werden. g) werden von Personen durchgeführt, die die in 17 festgelegten Qualitätsstandards erfüllen. h) sind verhältnismäßig und repräsentativ hinsichtlich Gesamtenergieeffizienz wodurch sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen. Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III Folie 21
Gruppenübung III Gruppen Auditplan erstellen für Gruppe I: Gebäude Gruppe II: Prozesse Gruppe III: Transport Folie 22
Anforderungen an Erbringer von Energieaudits ( 17) = technischer Inspektor Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen und Energieaudits für Unternehmen haben sich in einem Register eintragen zu lassen und folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Ausbildung technischer und wirtschaftlicher Natur vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der Energieeffizienz mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz, oder eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz in den letzten 7 Jahren. In diesem Fall ist über den Ausbildungsweg binnen sechs Monaten eine für die Tätigkeit erforderliche Fachkenntnis zu erwerben. Folie 23
Energieauditor Folie 24
Interner Auditor Managementsysteme Folie 25
We drive the change to a sustainable society. Kontakt Joachim Kircher, DI joachim.kircher@denkstatt.at +43 664 8117999 denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 A-1130 Wien Austria T (+43)1 786 89 00 F (+43)1 786 89 00-15 office@denkstatt.at www.denkstatt.at Folie 26