NEUERUNGEN E-BILANZ / TAXONOMIE 6.0

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Transkript:

Seite 1 NEUERUNGEN E-BILANZ / TAXONOMIE 6.0 (Stand April 2018) INHALT Einleitung... 2 Ausgangssituation / allgemeine Anforderung... 2 Änderungen durch die Taxonomie... 3 Übermittlung des Bruttoanlagenspiegels... 3 Änderungen im Berichtsbestandteil steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften... 3 Erstellung einer XBRL-Datei... 3 Datenübertragung an die Finanzverwaltung... 4 E-Bilanz Taxonomie 5.4 und höher Zuordnung der Gesellschafterkonten zu den Kapitalpositionen... 5 Eigenkapitalpositionen in dem Berichtsteil Bilanz bei Personengesellschaften... 6 Anhang... 7 Verwendete Begriffe und Abkürzungen... 7

Seite 2 EINLEITUNG Im Zusammenhang mit der Integration der Taxonomie 6.0 für die E-Bilanz tragen wir der zunehmenden Komplexität der Anforderungen seitens der Finanzverwaltung Rechnung und haben uns dafür entschieden, die Daten für die E-Bilanz in Form einer Exportdatei zur Verfügung zu stellen. Dadurch erfüllen Sie auch weiterhin die gesetzlichen Anforderungen, genießen aber den Vorteil individuell zusätzliche Informationen übertragen und Anpassungen an den übergebenen Daten vornehmen zu können. Darüber hinaus ist es möglich, die Exportdatei in anderen Systemen einzulesen, sofern diese den Import einer XBRL-Datei unterstützen. Diese Exportdatei kann auf der E-Bilanz-Webseite des Bundesanzeigers importiert werden. Bei Bedarf können übersichtlich und komfortabel Anpassungen an den übergebenen Beträgen und Inhalten durchgeführt und Ergänzungen, wie beispielsweise der Anlagenspiegel, Anhang und Lagebericht hinzugefügt werden. Die neuen Taxonomien und XBRL-Formate werden wir in den nächsten Jahren in das Programm einpflegen, sodass Sie jeweils aktuelle Dateien erstellen und über die Publikationsplattform des Bundesanzeigers hochladen können. AUSGANGSSITUATION / ALLGEMEINE ANFORDERUNG Mit BMF-Schreiben vom 24.05.2016 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.0, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2016 oder 2016/2017 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2016 und für Echtfälle ab Mai 2017 gegeben sein. Ältere Taxonomien (z.b. 5.1) sind nicht mehr im Programm enthalten. In die Taxonomie wurden die gesetzlichen Änderungen in Folge des BilRUG eingearbeitet. Sofern Unternehmen ihre Handelsbilanz nach dem BilRUG aufstellen und übermitteln, kann hierfür grundsätzlich nur die Taxonomie-Version 6.0 verwendet werden. Aufgrund der mit BilRUG einhergehenden Änderungen erfolgte ein Wechsel der Versionsnummer von 5.4 auf 6.0.

Seite 3 ÄNDERUNGEN DURCH DIE TAXONOMIE ÜBERMITTLUNG DES BRUTTOANLAGENSPIEGELS Die Werteentwicklung des Brutto-Anlagenspiegels wurde in den Mindestumfang nach 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG einbezogen und als Mussfelder ausgezeichnet. Die Mussfeldeigenschaft ist gültig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen. ÄNDERUNGEN IM BERICHTSBESTANDTEIL STEUERLICHE GEWINNERMITTLUNG BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN Der bisherige Berichtsbestandteil steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften wird umbenannt in steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren. Diese Änderung wurde vor dem Hintergrund eingeführt, dass dieser Berichtsbestandteil nunmehr für folgende Sachverhaltsvarianten zu nutzen ist: E-Bilanzen von Mitunternehmerschaften (als Unterlage zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) und für E-Bilanzen von Einzelunternehmern, soweit der Betrieb nicht im Finanzamtsbezirk des Wohnsitzfinanzamts veranlagt wird (als Unterlage zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung). ERSTELLUNG EINER XBRL-DATEI XBRL ist eine auf XML basierende Sprache, mit der elektronische Dokumente im Bereich der Finanzberichterstattung erstellt und weiterverarbeitet werden können. Mit der Taxonomie 6.0 wird die E-Bilanz nicht mehr über die ElStEr-Schnittstelle übertragen, sondern zur weiteren Verarbeitung eine XBRL-Datei erstellt. Starten Sie den Aufbau der E-Bilanz Taxonomie 6.0, über die BUCHHALTUNG KONTENENALYSE KONTENGLIEDERUNG. Sobald Ihnen die E-Bilanz am Bildschirm angezeigt wird, steht Ihnen über die Registerkarte: START die Schaltfläche: SCHNITTSTELLEN zur Verfügung. Über den Bereich XBRL-Export öffnet sich ein Assistent der Sie beim Erstellen unterstützt. Über die Schaltfläche: AUSGABEPFAD ÄNDERN definieren Sie den Ort, an dem Ihre XBRL-Datei gespeichert werden soll.

Seite 4 Im nächsten Fenster haben Sie die Möglichkeit direkt die Website des Bundesanzeigers aufzurufen, in der Sie nach Registrierung Ihre XBRL-Datei importieren können. Die gewohnten Plausibilitätsprüfungen werden dadurch nicht mehr über die ElStEr-Schnittstellen ausgeführt und werden Ihnen beim Importieren der XBRL-Datei auf der Homepage des Bundesanzeigers entsprechend mitgeteilt. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit ergänzende Angaben direkt online zu bearbeiten. DATENÜBERTRAGUNG AN DIE FINANZVERWALTUNG Eine direkte Übertragung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung ist ab der Taxonomie 6.0 nicht mehr möglich. Wenn Sie Ihre Daten im XBRL-Format an die Finanzbehörde übermitteln wollen, kann dies über die Publikationsplattform des Bundesanzeigers erfolgen. Weitere Informationen sowie Preise entnehmen Sie der Publikations-Plattform-Webseite unter https://publikationsplattform.de/sp/wexsservlet?page.navid=to_agb. Im XBRL-Format können Sie Ihre E-Bilanz auch zur Publikation bei dem Bundesanzeiger hochladen. Für Kleinstunternehmen ist selbstverständlich auch eine Hinterlegung ohne Veröffentlichung möglich.

Seite 5 E-BILANZ TAXONOMIE 5.4 UND HÖHER ZUORDNUNG DER GESELLSCHAFTERKONTEN ZU DEN KAPITALPOSITIONEN Die Auswahl der Kapitalarten zur Zuordnung der einzelnen Konten für jeden Gesellschafter erfolgt über eine Baumstruktur. In dieser Baumstruktur werden nur die Kapitalpositionen angezeigt, die der Haftungsart des Gesellschafters entsprechen. Nicht benötigte Kapitalpositionen können zusätzlich über das Deaktivieren des Kennzeichens Kontogruppe wird benutzt unter PARAMETER ABRECHNUNG KAPITALKONTOGRUPPEN FÜR KKE ausgeblendet werden. In den E-Bilanz-Taxonomien ab 5.4 und höher sollten die Konten grundsätzlich nur noch den Kapitalpositionen, die dem Bereich KKE untergeordnet sind, zugeordnet werden. Diese Zuordnungen werden ab der Taxonomie 5.4 sowohl in der Bilanz, als auch in der Kapitalkontenentwicklung berücksichtigt.

Seite 6 Eine Ausnahme stellt der Ergebnisanteil dar. In der Kontenzuordnung der Konten zu den einzelnen Gesellschaftern muss das Ergebniskonto 2x zugewiesen werden. Zum einen muss es unter KKE dem entsprechenden Kapital zugeordnet werden, zum anderen muss es unter BILANZ der Position ERGEBNISANTEIL zugeordnet werden. Diese Zuordnung wird für die Darstellung in dem Berichtsteil Ergebnisverwendung benötigt. EIGENKAPITALPOSITIONEN IN DEM BERICHTSTEIL BILANZ BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN Mit der Taxonomie 5.4 und höher ist es nicht mehr notwendig die Gesellschafterkonten in dem Eigenkapitalbereich der Bilanz in der Kontengliederung zu hinterlegen. Für die korrekte Zuordnung wurden systemseitig die entsprechenden Formeln in den Kontengliederungen hinterlegt. Damit die Konten in den Berichtsbestandteilen Bilanz und Kapitalkontenentwicklung korrekt ausgewiesen werden, muss die Zuordnung der einzelnen Gesellschafterkonten zu den einzelnen Eigenkapitalpositionen vorgenommen werden (PARAMETER ABRECHNUNG - GESELLSCHAFTER).

Seite 7 ANHANG VERWENDETE BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN BilRUG Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz AHK Anschaffungsherstellungskosten GCD Global Common Document SKR0X Standardkontenrahmen XBLR-Datei extensible Business Reporting Language