Einwohnergemeinde Habkern



Ähnliche Dokumente
Einwohnergemeinde Busswil b.m.

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE für die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St.

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung

Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015. Ausgangslage

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Einwohnergemeinde Berken

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

EINWOHNERGEMEINDE FREIMETTIGEN

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

17 ZWECKVERBÄNDE Allgemeines Beispiel einer Jahresrechnung. Kapitel 17. Zweckverbände Inhalt

Mittwoch, 24. Juni 2015, Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

2. Schneesportschule Meiringen-Hasliberg GmbH, Übernahme Bürgschaft NRP-Darlehen für Neubau Schneesportschulgebäude Bidmi

Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni 2013 um Uhr im Singsaal des Sekundarschulhauses in Dielsdorf

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

GEMEINDERAT Bericht und Antrag

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate

BEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

der 1. Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde vom 25. Juni 2015, in der Aula der Schulanlage Stöckernfeld Oberburg

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Teilliquidationsreglement

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

III. Förderprogramm Gebäude

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Freitag, 29. Mai 2015

Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt

auf Montag, 2. September 2013, Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

Aufwand, Ertrag und Nettoaufwand der laufenden Rechnung nach Aufgabengebiet, Stadt St.Gallen

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit

Einwohnergemeinde Mörigen. Botschaft. für die ordentliche Gemeindeversammlung. Montag, 8. Juni 2015, Uhr in der Aula

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Leistungsziel Beispiele des öffentlichen Rechnungsmodells HRM/HRM 2 ÜBERBLICK

Merkblatt Infrastruktur

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

LEASING Arbeitsauftrag

11. Sitzung vom 19. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

Kirchgemeinde Grossaffoltern. Jahresrechnung 2012

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Einwohnergemeinde Worben

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan

Datenschutz- Reglement

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1

Statuten des Vereins guild42.ch

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 57. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

6. Die Mittelflussrechnung

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM


Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern

Transkript:

Einwohnergemeinde Habkern Mitteilungsblatt des Gemeinderates Nr. 35 Mai 2013 Empfang unseres Alperööslis Der Gemeinderat gratuliert Chantal Häni zu ihrem Erfolg ganz herzlich. Foto: Fritz Lehmann / Berner Oberländer

2 Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Mit diesem Mitteilungsblatt laden wir Sie ein zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Montag, 27. Mai 2013, um 20.15 Uhr, im Schulhaus Der Gemeinderat Traktandenliste 1. Rechnung 2012 a) Beschluss über Nachkredite in der Kompetenz der Gemeindeversammlung b) Zuweisung des Ertragsüberschusses zum Eigenkapital c) Genehmigung der Rechnung 2012 2. Gebührenreglement 2013, Genehmigung 3. Sanierung Turnplatz Schulhaus, Verpflichtungskredit 4. Überbauungsordnung Gewerbezone Kreuz, Verpflichtungskredit für Planungskosten 5. Liegenschaften der Konsumgenossenschaft Habkern, Kauf 6. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten ist auch auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuell) aufgeschaltet. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben. 1. Gemeinderechnung 2012 a) Genehmigung eines Nachkredites für übrige Abschreibungen Am 12. Dezember 2011 hat die Einwohnergemeindeversammlung den Voranschlag 2012 ohne zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen genehmigt. Die ordentlichen Abschreibungen von 10 % auf dem Restbuchwert des mutmasslichen Verwaltungsvermögens per 31. Dezember 2012 wurden mit CHF 247 000.00 budgetiert. Der Gemeinderat ist aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses der Meinung, zusätzlich zu den ordentlichen Abschreibungen von CHF 171 921.60 den Betrag von CHF 160'000.00 der laufenden Rechnung 2012 zu belasten. Die zusätzlichen Abschreibungen von CHF 160'000.00 müssen von den Stimmberechtigten als Nachkredit zur Rechnung 2012 genehmigt werden.

3 b) Genehmigung der Jahresrechnung 2012 Die laufende Rechnung 2012 schliesst wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand (ohne Abschreibungen Verwaltungsvermögen) CHF 2 793 189.91 Ertrag CHF 3'135 686.37 Ertragsüberschuss brutto CHF 342 496.46 Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto CHF 342 496.46 Harmonisierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen (inkl. WA + Abwasser) CHF 171 428.00 Übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen CHF 493.00 Abschreibungen Bilanzfehlbetrag Fr 0.00 Ertragsüberschuss 2012 vor zusätzlichen Abschreibungen CHF 170 574.86 Weitere zusätzliche Abschreibungen 2012 vom Verwaltungsvermögen CHF 160 000.00 Netto-Ertragsüberschuss 2012 CHF 10 574.86 ================ Vergleich Rechnung/Voranschlag 2012 Ertragsüberschuss laufende Rechnung 2012 CHF 10 574.86 Ausgabeüberschuss Voranschlag 2012 CHF 25 190.00 Besserstellung zum Voranschlag 2012 CHF 35 764.86 Der Zusammenzug der laufenden Rechnung 2012 sieht wie folgt aus: Zusammenzug Rechnung 2012 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 424 378.20 53 584.45 381 550.00 19 650.00 354 108.15 24 957.85 1 Öffentliche Sicherheit 84 628.35 44 614.55 98 830.00 59 400.00 65 183.45 54 427.85 2 Bildung 496 109.10 36 791.45 524 600.00 445 407.85 445 407.85 38 028.55 3 Kultur und Freizeit 160 231.45 76 554.90 132 870.00 29 000.00 73 147.35 4'572.00 4 Gesundheit 19 948.20 0.00 7 820.00 0.00 3 869.70 0.00 5 Soziale Wohlfahrt 513 250.45 37 051.70 485 495.00 33 750.00 480 275.15 46 827.40 6 Verkehr 395 660.58 119 895.65 398 900.00 108 300.00 374 341.93 274 159.80 7 Umwelt und Raumordnung 679 428.98 610 914.34 697 280.00 612 680.00 669 090.67 627 033.97 8 Volkswirtschaft 28 114.45 41 585.50 40 240.00 33 000.00 29 092.05 34 949.75 9 Finanzen und Steuern 333 882.61 2 114693.83 235 330.00 2 056 945.00 506 846.60 1 929 143.95 Total Aufwand 3 125 111.51 3 002 915.00 3'001 362.90 Total Ertrag 3 135 686.37 2 977 725.00 3'034 101.12 Aufwandüberschuss 25 190.00 Ertragsüberschuss 10 574.86 32 738.22 Die Rechnung 2012 inkl. Vorbericht kann bei der Gemeindeverwaltung Habkern bezogen oder unter www.habkern.ch (Gemeinde/Politik/Gemeindeversammlung) eingesehen werden.

4 Investitionsrechnung In der Investitionsrechnung werden Projekte mit mehrjähriger Nutzung, deren Kosten über der Gemeinderatskompetenz liegen, sowie die Einkaufs- und Anschlussgebühren aufgenommen. Die diesjährige Rechnung enthält folgende Nettoinvestitionen, welche ins Verwaltungsvermögen übertragen worden sind: Nettoinvestitionen 2012 Verwaltungsvermögen Bruttoinvestition Nettoinvestition Investitionen Steuerhaushalt: 340 Sport und Freizeit Übernahme Schwimmbad Aufwand 40'000.00 Ertrag Kantonsbeitrag 21'950.00 18'050.00 620 Gemeindestrassennetz PWI Lombachhöhe-Nollen 113.40 PWI Wiswald - Teuftal Strasse Dorf - Lombachalp Rückerstattungen Bäuerten und Weggenossenschaften Bundesbeiträge 188'893.45 7'000.00 43'723.75 69'506.00 Kantonsbeiträge 61'774.00 21'003.10 770 Naturschutz Umsetzung Schutzkonzept Lombachalp 8'297.80 Kantonsbeitrag 8'300.00-2.20 790 Raum- und Orstsplanung Gewerbezone Kreuz 8'216.25 8'216.25 Total Investitionen Steuerhaushalt 252'520.90 205'253.75 47'267.15 Investitionen Spezialfinanzierungen: 700 Wasserversorgung Planung Wasserversorgung 2. Ausbauetappe 202'990.85 Anschlussgebühren 8'232.00 Netto-Investitionen 2012 für WA-Versorgung 202'990.85 8'232.00 194'758.85 710 Kanalisationsnetz, ARA Beitrag an die Erneuerung der ARA Interlaken 61'141.50 Anschlussgebühren 12'096.00 Netto-Investitionen 2012 für Abwasser-Entsorgung 61'141.50 12'096.00 49'045.50 Total Investitionen Spezialfinanzierungen 264'132.35 20'328.00 243'804.35 Total Netto-Investitionen VV 516'653.25 225'581.75 291'071.50 Investitionen Finanzvermögen Aufwand Ertrag 942 Liegenschaften des Finanzvermögens Bauland- und Erschliessungskosten Bärenmatte 1'625.25 Uebertrag ins Finanzvermögen 1'625.25 Total Investitionen Finanzvermögen 1'625.25 1'625.25

5 Bestandesrechnung Aktiven Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat um CHF 55 000.00 abgenommen. Die flüssigen Mittel sind CHF 20 000.00 höher, die Guthaben sind CHF 60 000.00 tiefer. Die Anlagen sind CHF 35 000.00 tiefer und die Transitorischen Aktiven sind CHF 1 700.00 tiefer. Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen hat um CHF 120 000.00 zugenommen. Passiven Fremdkapital Das Fremdkapital hat um CHF 106 000.00 abgenommen. Die laufenden Verpflichtungen (Kreditoren) sind tiefer, die mittel- und langfristigen Schulden sind CHF 118 000.00 tiefer. Hier geht es ausschliesslich um IHG Darlehen die zinsfrei sind. Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen (Rechnungsausgleich und Werterhalt) sind um CHF 35 000.00 zurückgegangen. Für die Deckung zukünftiger Defizite stehen zur Verfügung: Wasserversorgung CHF 147 145.75; Abwasserentsorgung: CHF 88 461.87 und für die Abfallbeseitigung CHF 119 012.09. Eigenkapital Der verbleibende Betrag von CHF 10 574.86 wird dem Eigenkapital zugewiesen. Das Eigenkapital beträgt CHF 1 703 538.05 und entspricht 48 Steuerzehnteln. Mit dem Eigenkapital können allfällige zukünftige Rechnungsdefizite gut aufgefangen werden. c) Kenntnisnahme der Nachkredite Die Nachkredite betragen CHF 446 282.54. Davon sind CHF 101 977.80 gebunden (hier kann die Gemeinde keinen Einfluss nehmen, z. B. Kantonsbeiträge, Beiträge an Gemeinwesen die durch die Delegierten bereits beschlossen worden sind). In die Kompetenz der Gemeindeversammlung fallen CHF 196 009.90. Alle andern Nachkredite hat der Gemeinderat bewilligt oder sie sind gebunden. Die durch den Gemeinderat bewilligten Nachkredite betragen CHF 148 294.84. Die Rechnung 2012 kann auf der Gemeindeverwaltung Habkern eingesehen werden. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, a) den Nachkredit für übrige Abschreibungen von total CHF 160 000.00 zu genehmigen b) die Jahresrechnung 2012 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 10 574.86 zu genehmigen c) die Nachkredite von CHF 250 272.64 zur Kenntnis zu nehmen Bericht der Aufsichtsstelle für den Datenschutz Das Rechnungsprüfungsorgan ist gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Habkern auch Aufsichtsstelle für den Datenschutz nach Artikel 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes. Im Rahmen ihrer ordentlichen Revisionstätigkeit hat die Rechnungsprüfungskommission am 24. April 2013 die Handhabung und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch das Personal der Ver-

6 waltung überprüft. Dabei konnte sie feststellen, dass sowohl im Bereich Datenschutz wie im Bereich Datensicherheit die Bestimmungen bekannt sind und eingehalten werden. 2. Gebührenreglement 2013 Ausgangslage Aufgrund der Neuordnung der kantonalen Hundegesetzgebung per 1. Januar 2013 können die Hundetaxen nicht mehr als Gemeindesteuer erhoben werden, sondern als Gebühren. Um eine rechtliche Grundlage zum Bezug der Hundetaxe ab 1. August 2013 zu haben, ist eine Neufassung nötig. Das heute gültige Gebührenreglement der Gemeinde Habkern ist aus dem Jahr 1992. Der Reglementsentwurf besteht aus dem Gebührenreglement, welches von der Gemeindeversammlung genehmigt wird, und dem Gebührentarif, der vom Gemeinderat beschlossen werden kann. Sie können das Gebührenreglement mit Gebührentarif während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung einsehen. Der Entwurf ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde www.habkern.ch (Gemeinde/Politik/Gemeindeversammlung) aufgeschaltet. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, das Gebührenreglement 2013, mit Inkrafttreten auf den 1. August 2013, zu genehmigen. 3. Belagssanierung Turnplatz, Verpflichtungskredit Vorhaben Für die Belagsanierung des Turnplatzes beim Schulhaus sind CHF 60 000.00 im Investitionsplan 2013 eingestellt. Der Kredit fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Gemäss Artikel 58 Gemeindeverordnung ist bei Beschlüssen, die unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Aufwendungen oder Erträgen für die Gemeinde verbunden sind, über die Folgekosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltgleichgewichts zu orientieren. Der im Investitionsplan eingestellte Betrag von CHF 60 000.00 beruht auf einer Kostenschätzung. Subventionen können keine erwartet werden. Folgekosten: Kosten/Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Abschreibungen 10 Prozent 6 000 5 400 4 860 4 374 3 936 Zinsen Fremdfinanzierung 2,5% 375 1 500 1 500 1 500 1 500 Total Folgekosten 6 375 6 900 6 360 5 874 5 436 Auswirkungen auf das Haushaltsgleichgewicht Ein Steueranlagezehntel entsprach 2012 CHF 37 365.00. Die Belagssanierung des Turnplatzes ist im Finanzplan 2012 2017 im Jahr 2013 vorgesehen. Laut Finanzplan sind die Folgekosten des Projektes ohne Steuererhöhung tragbar. Finanzierung Für die Finanzierung müssen Fremdmittel aufgenommen werden. Die Verzinsung ist mit 2,5% gerechnet.

7 Der Gemeindeversammlung wird beantragt, für die Belagssanierung Turnplatz einen Verpflichtungskredit von CHF 60 000.00 zu genehmigen. 4. Überbauungsordnung Gewerbezone Kreuz, Verpflichtungskredit für Planungskosten Für die Überbauungsordnung Gewerbezone Kreuz sind bis jetzt Planungskosten von total CHF 55 722.70 aufgelaufen. Die Finanzkompetenz des Gemeinderats ist gemäss Organisationsreglement CHF 30 000.00. Die Gesamtkosten der Überbauungsordnung wurden auf CHF 75 000.00 geschätzt. Die Gesamtplanungskosten für die Überbauungsordnung werden auf die Bauwilligen verteilt. Gemäss Artikel 105 der Gemeindeverordnung dürfen Beiträge Dritter zur Bestimmung des zuständigen Organs nur abgezogen werden, wenn die Beiträge rechtlich verbindlich zugesichert, das heisst klagbar sind (z.b. vertraglich) und auch wirtschaftlich sichergestellt sind (z.b. öffentlich-rechtliche Körperschaft, Bankgarantie, Vorauszahlung, usw.) Sind diese Bedingungen erfüllt, darf ein Kredit nach dem Nettoprinzip gesprochen werden. Im vorliegenden Fall fehlen sowohl die rechtlich verbindlichen Zusicherungen wie auch die wirtschaftlichen Sicherstellungen. Der Kredit für die Planung der Überbauungsordnung Gewerbezone Kreuz ist durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen. Die Bruttokosten werden auf CHF 75 000.00 geschätzt. Erwartet werden können Beiträge der Mittelbäuert Habkern, Zurbuchen Transporte AG, Holzbau Zenger und Zurbuchen Baugeschäft AG. Die Beiträge sind aber weder rechtlich verbindlich zugesichert noch wirtschaftlich sichergestellt, weshalb der Bruttokredit zu beschliessen ist. Folgekosten Kosten/Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Abschreibungen 10 Prozent 7 500 6 750 6 075 5 468 4 921 Zinsen Fremdfinanzierung 2,5% 1 875 1 875 1 875 1 875 1 875 Total Folgekosten 9 375 8 625 7 950 7 343 6 796 Erträge Es wird mit Beiträgen von insgesamt CHF 65 600.00 an die Planungskosten gerechnet. Auswirkungen auf das Haushaltsgleichgewicht Ein Steueranlagezehntel betrug 2012 CHF 37 365.00. Die Planungskosten für die Gewerbezone Kreuz waren bis ins Jahr 2012 im Finanzplan berücksichtigt und kann ohne Steuererhöhung finanziert werden. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt durch die flüssigen Mittel. Es wird kein zusätzliches Fremdkapital benötigt. Kredit Ausbau Erschliessungsstrasse Der Kredit von CHF 50 000.00 für den Ausbau der Erschliessungsstrasse Kreuz wurde von der Gemeindeversammlung im Dezember 2012 bereits bewilligt.

8 Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den Verpflichtungskredit für die Planungskosten Überbauungsordnung Gewerbezone Kreuz von CHF 75 000.00 zu genehmigen. 5. Liegenschaften Konsumgenossenschaft, Kauf Die Konsumgenossenschaft Habkern hat an ihrer letzten Versammlung beschlossen, der Gemeinde folgende Liegenschaften zum Kauf anzubieten: Gbbl.-Nr. 40-001 Ladenlokal/Lager, amtlicher Wert CHF 356 240 Gbbl.-Nr. 40-004 Tenn, amtlicher Wert CHF 5 980 Gbbl.-Nr. 40-005 Wohnung, amtlicher Wert 125 790 Rechtliches Für Anlagen in Immobilien ist soweit CHF 30 000.00 übersteigend die Gemeindeversammlung zuständig (Art. 7 Organisationsreglement Habkern). Die Konsumgenossenschaft bietet der Gemeinde die drei Liegenschaften zum Preis von CHF 300 000.00 an. Finanzielles Das Ladenlokal/Lager sowie die Wohnung sind vermietet und es wird mit folgenden Aufwendungen und Erträgen gerechnet: Mieteinnahmen pro Jahr CHF 30 200.00 Nebenkosten CHF 12 000.00 Für die Übernahme ist mit Verschreibungskosten (Notar, Grundbuch) von CHF 3 000.00 zu rechnen. Die Liegenschaften sind mit Hypotheken belastet. Diese müssen von der Gemeinde übernommen werden. Die Finanzierung erfolgt durch Aufnahme von Fremdkapital. Über die Folgekosten wird an der Gemeindeversammlung orientiert. Stimmt die Gemeindeversammlung dem Kauf zu, muss die Konsumgenossenschaft ihrerseits dem Verkauf nochmals zustimmen. Der Gemeindeversammlung wird beantragt: 1. dem Kauf der Liegenschaften Gbbl.-Nrn. 40-001, 40-004 und 40-005 zuzustimmen 2. den erforderlichen Kredit von total CHF 303 000.00 (Kaufpreis CHF 300 000.00, Verschreibungsund Notariatskosten CHF 3 000.00) zu genehmigen

9 6. Verschiedenes Orientierungen und Anregungen Weitere Mitteilungen AHV-Zweigstelle Habkern Auf den 1. Januar 2013 wurde bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern AKB sowie den AHV- Zweigstellen die neue Leistungssoftware Nil+ eingeführt. Bedingt durch diese Umstellung ist teilweise mit längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Geschäfte zu rechnen. Die AHV-Zweigstelle dankt für Ihr Verständnis. Baubewilligungsverfahren Planen Sie einen Umbau oder bauliche Veränderung an Ihrer Liegenschaft? Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung, ob das Vorhaben baubewilligungspflichtig ist. Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die einzureichenden Formulare. Bitte beachten Sie, dass das Baubewilligungsverfahren an gesetzliche Fristen gebunden ist. Je nach Standort und notwendigen Mitberichten ist mit einer Dauer von mehreren Monaten zu rechnen. Entsorgungsstelle Habkern Beim Werkhof befinden sich verschiedene Sammelcontainer: Glas Altkleider Büchsen und Weissblech PET Nespresso-Kapseln Schwimmbad Habkern Andres Riggenbach aus Unterseen ist der neue Bademeister im Schwimmbad Habkern. Kathrin Zurbuchen-Brunner wird ihn vorwiegend am Kiosk und an Spitzentagen unterstützen. Sofern es das Wetter zulässt, sollte das Schwimmbad Ende Mai geöffnet werden.