Elternmitwirkung. Konzept für die Primarschule Oberkulm. wirkung eltern mit. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 1/14

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Transkript:

wirkung eltern mit Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 1/14

Dokument Klassifikation Öffentlich (Intern / Öffentlich) Status freigegeben Verantwortlich Projekt-Gruppe EMW Dateiname EMW_Konzept_1.0 Version 1.0 Anzahl Seiten 14 Datum Erstellung 9. März 2011 Datum Version 7. April 2011 Änderungen Version Datum Vorname Nachname Änderungen/Bemerkungen 0.1 09.03.2011 Danja Decurtins Entwurf 0.2 18.03.2011 Danja Decurtins Anpassungen von Projektgruppe EMW vorgenommen 1.0 06.04.2011 Danja Decurtins Änderung (Angebotsliste) nach Feedback der Schulleitung Dokument genehmigt. Genehmigung Version Person/Gremium Datum 1.0 Schulpflege 04.04.2011 Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 2/14

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 4 2 Verantwortlichkeiten... 5 3 Grenzen der Elternmitwirkung... 7 4 Kommunikationsweg im Falle von Elternanliegen... 8 5 Bereiche der Elternmitwirkung... 9 6 Formen und Angebote der Elternmitwirkung... 10 Mitwirkende Für die Eltern Danja Decurtins Fredy Falger Ivana Hirt Marlene Zweifel Für die Schule Sabine Egli (Schulpflege) Rebekka Glanzmann (Lehrperson) Pierre Meier (Schulleitung) Brigitte Wyss (Lehrperson) Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 3/14

1 Einleitung Dieses Konzept wurde gemeinsam von Vertretungen der Eltern und der Schule erarbeitet. Es fasst die Grundlagen für die Elternmitwirkung an der Primarschule Oberkulm zusammen und bildet auch die Basis für die Arbeit eines Elterngremiums. Für den Kindergarten gelten separate Regelungen. Die Formen der Elternmitwirkung sind konfessionell und politisch neutral. Der Begriff Elternhaus / Eltern beinhaltet alle erziehungsberechtigten Personen. Der Begriff Schule meint Lehrerschaft und Schulleitung der Primarschule Oberkulm. Leitsatz Das Wohl des Kindes steht für uns alle im Zentrum. Grundsatz Bildung und Erziehung ist die gemeinsame Aufgabe der Lehrpersonen und der Eltern. Elternmitwirkung bedeutet partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Sie ist Voraussetzung für ein optimales Lernklima. Kultur Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Fairness, Vertrauen und Offenheit. Die Anliegen aller Beteiligten werden ernst genommen. Wir fördern den Kontakt und pflegen einen regelmässigen Austausch. Ziele Die Angebote der Elternmitwirkung stärken das Vertrauen zwischen Eltern und Schule. Die Kommunikation ist offen und transparent. Die Eltern haben die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit. Wir nutzen die Ressourcen von Lehrpersonen und Eltern. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 4/14

2 Verantwortlichkeiten Die Verantwortlichkeiten leiten sich aus den gesetzlichen Grundlagen ab. Kantonsverfassung 28 Abs. 1 Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung. Abs. 2 Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder. Abs. 3 Das Schulwesen wird durch Gesetz geordnet Schulgesetz vom 17. März 1981 3 Abs. 1 Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. 4 Abs. 1 Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Sie dauert 9 Jahre oder bis zum erfolgreichen früheren Abschluss einer Grundausbildung an der Volksschule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Abs. 2 Kinder, die bis zum 30. April das sechste Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bei mangelnder Schulreife wird der Beginn der Schulpflicht um ein Jahr hinausgeschoben. 35 Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. 36 Abs. 1 Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern oder Pflegeeltern sind in regelmässigen Abständen über den Stand der Schülerleistungen zu unterrichten. Abs. 2 Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen; Lehrer und Behörden stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das Schulgeschehen. Abs. 3 Den Eltern steht das Recht zu, eine Elternversammlung zu bilden; ihre Vertreter sind von der Schulleitung und den Schulbehörden anzuhören. 36a Abs. 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kinds oder über Ereignisse, die sich indessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist. Abs. 2 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern haben die Pflicht, an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teilzunehmen, die von der Schulpflege, der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 5/14

37 Abs. 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht. Verordnung über die Volksschule vom 29. April 1985 17 Abs. 1 Die Eltern haben dem Lehrer das Fernbleiben ihres Kindes vom Unterricht in jedem Falle zu begründen. Abs. 2 Als Gründe gelten insbesondere: a) Krankheit des Schülers; b) Todesfall eines nahen Verwandten; c) freier Schulhalbtag pro Quartal gemäss 38 Abs. 1 des Schulgesetzes. Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, sofern die Abwesenheit des Kindes infolge Krankheit mindestens zwei Wochen dauert. Abs. 3 Der Klassenlehrer ist befugt, im Schulhalbjahr aus wichtigen Gründen zusätzlich einen Urlaub bis zu einem Tag zu gewähren. Abs. 4 Für andere voraussehbare Urlaubstage ist im Voraus bei der Schulpflege schriftlich die Bewilligung einzuholen. Sie darf nur aus wichtigen Gründen erteilt werden. 23 Abs. 1 Der Schüler ist zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. Abs. 2 Er hat seine Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und die Anweisungen des Lehrers im Unterricht zu befolgen. 24 Abs. 1 Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit dem Lehrer zu besprechen. Kommt keine Verständigung zu Stande, so können sie sich an die Schulleitung oder an die Schulpflege wenden Abs. 2 Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das Recht auf Einsicht in die betreffenden Akten. 25 Abs. 1 Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern a) arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schule zusammen und verhalten sich gegenüber der Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulpflege kooperativ; b) fördern verbindliche und zuverlässige Leistungen ihrer Kinder in der Schule; c) haben ihre Kinder zur Einhaltung der Hausaufgaben anzuhalten; d) schicken ihre Kinder ausgeruht, verköstigt, sauber und korrekt sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule e) unterstützen und verstärken die Erziehungsbemühungen der Schule. Abs. 2 Bei Nichtbefolgung dieser Pflichten können die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern von einer Lehrperson, der Schulleitung oder der Schulpflege verbindlich zu einem Gespräch eingeladen werden. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 6/14

3 Grenzen der Elternmitwirkung Folgende Bereiche bleiben laut dem Volksschulgesetz und den dazugehörenden Verordnungen im Gestaltungsbereich der Schule (Lehrperson, Schulleitung, Schulbehörde): Gestaltung des Unterrichts Pädagogisch-didaktische Fragen Lehrplan und Lernziele Wahl der Lehrmittel Anstellung von Lehrkräften Wahl der Schulleitung Qualitätssicherung Besoldung der Lehrkräfte Klasseneinteilung Klassengrössen und Anzahl Klassen Lektionszahlen Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 7/14

4 Kommunikationsweg im Falle von Elternanliegen Grundsätze Das Gespräch immer dort suchen, wo sich das Problem stellt Miteinander reden nicht übereinander Prozess Vorgehen bei Anliegen von Eltern an die Schule Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 8/14

5 Bereiche der Elternmitwirkung Die Elternmitwirkung kann in den folgenden vier Bereichen erfolgen: Information: Die Schule ermöglicht den Eltern, sich ein Bild zu machen vom Lernerfolg ihrer Kinder und den Leistungen der Schule. Die Eltern informieren die Schule über familiäre Aspekte, die sich auf das schulische Lernen ihrer Kinder auswirken. Mitsprache: Mithilfe: Mitarbeit: Lehrpersonen und Eltern besprechen die Entwicklung und das Lernen des Kindes und treffen Vereinbarungen zu seiner Förderung. Die Eltern bringen ihre Beobachtungen, ihre Vorstellungen und Meinungen ein im Rahmen von Elternanlässen, Befragungen und Evaluationen. Die Eltern unterstützen Lehrpersonen und Schule in organisatorischen Belangen. Eltern bringen ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ein. Sie planen, beraten und gestalten mit. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten finden auf den folgenden vier Ebenen statt: Lehrperson Kind Eltern Lehrperson - Klasse Schule, Schulleitung Schulpflege, Gemeinde Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 9/14

6 Formen und Angebote der Elternmitwirkung Formen und Angebote der Elternmitwirkung an der Primarschule Oberkulm Information Lehrperson-Kind-Eltern Klassentelefon (Mobil) Notfallzettel Elternbüchlein (Kontaktheft) Unterrichtsbesuch Zwischenbericht Lernbericht Beurteilungsdossier Jahreszeugnis / Promotion Gegenseitige Kontaktaufnahme bei Krankheit, Auskunft, Problemen Wichtige Telefonnummern der Eltern / Betreuungspersonen der Kinder für den Notfall oder für Ausflüge Absenz-Ankündigungen, kurze Anfragen, Klärungen, Terminanfragen Generell erwünscht und ohne Voranmeldung möglich Am Ende des ersten Semesters wird ein Zwischenbericht erstellt und anlässlich eines Gesprächs mit den Lernenden und deren Eltern besprochen. Abschlussbeurteilung für die erste Klasse anstelle eines Zeugnisses. Ab der zweiten Klasse individuell bei Lernzielbefreiung / Förderplanung Sammlung von beurteilungsrelevanten Arbeiten der Lernenden (nachvollziehbare Beurteilung, Gesprächsgrundlage) 1x jährlich vor den Sommerferien (Klassenabschluss) Lehrperson-Klasse Info-Mappe Stundenplan Semesterplan Tintenklecks Aktuelle Informationen für die Klasse (Klassenliste, Briefe zu Anlässen) Abgabe ca. 2 Monate vor Schuljahresbeginn. Am ersten Elternabend jedes Schuljahres wird den Eltern der detaillierte Stundenplan erläutert. Die Klassenlehrpersonen künden klassen- bzw. schulinterne Anlässe an, soweit die Termine schon voraussehbar sind. Anlässe mit Verschiebedatum werden entsprechend vermerkt, Abweichungen von der Betreuungszeit bzw. Betreuungsmöglichkeit ebenfalls. Kurzfristige oder spontane Termine künden die Lehrpersonen den Eltern an, sobald diese bekannt sind. Klassen berichten über Projekte, Ausflüge etc. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 10/14

Schule-Schulleitung Homepage Tintenklecks Infobriefe der Schulleitung Informationsbroschüre Informations- und Begegnungsanlass Jahresrückblick / Ausblick neues Schuljahr Examen Tag der offenen Tür Plattform für Fragen, Anregungen und Kritik Orientiert aktuell über laufende Projekte, Anlässe, Organisatorisches usw. Spezielle Informationen und Themen Zu Schuljahresbeginn und nach Bedarf Wird am Informationsanlass oder an neue Eltern abgegeben und enthält: Schulordnung / Schulgesetze / Verordnung Absenzenwesen / Betreuungsangebot / Eltern-Mitwirkungs-Konzept Im 1. Teil des Anlasses erhalten Eltern von neu eintretenden Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien (ca. Anfang Juni) Informationen zum Schulbetrieb und zu den schulischen Angeboten. Die Schulpflege, die Schulleitung, die Lehrpersonen und die Betreuungspersonen stellen sich vor. Im 2. Teil erfolgen Infos zur individuellen Organisation der Lehrpersonen in den jeweiligen Klassenzimmern. Artikel der SL im Tintenklecks Vor Abschluss des Schuljahres, Abendveranstaltung (mit gemütlichem Zusammensein) Schule öffnet sich einmal im Jahr für die interessierte Bevölkerung und gibt Einblicke in den Schulbetrieb. Das Elterngremium organisiert ein Eltern Café Infostände des Elterngremiums sowie der SPF/SL werden eingerichtet. Der Schulbetrieb wird an diesem Tag normal durchgeführt. Es wird ein Kinderhort angeboten. Die Schule bietet eine Plattform für allgemeine Fragen, Anregungen und Kritik. Als Instrument dient ein Formular auf der Homepage. Es liegt auch im Schulsekretariat auf. Schulpflege/Gemeinde Tintenklecks Information Rechtsmittelbelehrung Examen Informationen aus der Schulpflege an die Eltern Strategische Entwicklung der Schule (kantonale / regionale Schulentwicklung näher bringen), regelmässige Information zur Leistung der Schulpflege und der Zielsetzung Promotion, Einschulung, Überspringen usw., Schulpflege klärt über rechtliche Möglichkeiten auf. Beteiligung Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 11/14

Mitsprache Lehrperson-Lernende-Eltern Elterngespräche (Standortgespräche) Übertrittsgespräche Individuelle (Lern-) Vereinbarungen Elternsprechstunde Gesprächsangebot a) verbindlich bei: Zwischenbericht, Promotions- und Laufbahnentscheiden, Lernzielbefreiung und unterstützende Massnahmen im Einzelfall b) jederzeit einforderbar bei schulischen oder familiären Problemen Gemeinsame Zielsetzung Gespräch zwischen Eltern-Lehrperson-Schulische Heilpädagogin- Schulleitung (ev. Schulpsychologischer Dienst) Vgl. auch Elterngespräche Die Lehrperson orientiert die Eltern über das individuelle Angebot für kurze Gespräche ohne Voranmeldung. Lehrperson-Klasse Elternabend Elternfeedback Neben Informationen erhalten Eltern die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch und Diskussionen (mind. 1 x pro Jahr) Die Lehrpersonen holen Feedbacks ein zu Fragestellungen, die ihren Unterricht oder ihre Klasse betreffen. Die Datenhoheit liegt bei der Lehrperson. Schule-Schulleitung Themenanlässe Sprechstunden Elternbefragung / interne Evaluation Diskussion zwischen Eltern und Schule/Schulleitung zu bestimmten Schulthemen. Eltern können telefonisch oder per Mail mit der Schulleitung einen Gesprächstermin vereinbaren. Eltern werden regelmässig zu allgemeinen oder spezifischen Themen befragt. Die Datenhoheit liegt bei Schulleitung / Schulpflege. Diese leiten daraus resultierende Zielsetzungen und Massnahmen ab. Schulpflege / Gemeinde Konfliktregelung Themenanlässe / Diskussion Umfrage / Evaluation Die Schulpflege kann als Instanz beigezogen werden, um Konflikte zu klären. Die Schulpflege beteiligt sich an den Themenanlässen aktiv und stellt sich der Diskussion / den Fragen der Eltern. Die Schulpflege ist mitverantwortlich für die qualitative Auswertung und die Zielsetzung aus den Umfragen. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 12/14

Mithilfe Lehrperson-Lernende-Eltern Schule Elternhaus Die Eltern unterstützen die Einhaltung der Regeln in der Schule. Die Eltern sorgen für ein lernunterstützendes Umfeld und förderliche Voraussetzungen für das Kind (vgl. Volksschulgesetz/Verordnung). Lehrperson-Klasse Schulreise/Ausflüge Die Eltern können Ausflüge begleiten, um die Lehrpersonen bei der Aufsicht zu unterstützen. Schule-Schulleitung Schulanlässe Mithilfe bei Schulanlässen Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 13/14

Mitarbeit Lehrperson-Lernende-Eltern Lernerfolg Schülerin / Schüler Aktive Unterstützung des Lernprozesses seitens der Eltern (Hausaufgaben, Pflichterfüllung) Lehrperson-Klasse Projektwoche Mitgestaltung Unterricht Zusammenarbeit mit Vertretern des Elterngremiums Eltern bringen ihr (Fach-)Wissen ein, beteiligen sich u.u. auch am Unterricht während der Projektwoche Je nach Thema können Eltern mit besonderen Kompetenzen in den Unterricht einbezogen werden. Klassenlehrperson und Delegierte des Elterngremiums pflegen den gegenseitigen Kontakt und bearbeiten gemeinsam Anliegen, welche Klasse und Klasseneltern betreffen Schule-Schulleitung Projektmitarbeit Elterngremium Mitarbeit bei Schulprojekten Dieses unterstützt und fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Es leitet oder begleitet Projekte im Zusammenhang mit der Schule. Schulpflege / Gemeinde Wahlrecht Eltern nehmen ihr Wahlrecht in Anspruch und bestimmen mit über die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Zielsetzungen und Massnahmen und ihre Vertreter im Bereich Bildung / Schule. Copyright EMW Oberkulm EMW_Konzept_1.0 14/14