Naturschutzrecht: NaturschutzR

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Transkript:

Beck`sche Kurz-Kommentare 41 Naturschutzrecht: NaturschutzR mit Artenschutz und Europarecht / Internationales Recht von Christian Konrad, Hermann Mühlbauer, Dr. Markus H. Müller-Walter, Prof. Dr. Heinz Stöckel, Dr. Albert Lorz 3., neubearbeitete und erweiterte Auflage Naturschutzrecht: NaturschutzR Konrad / Mühlbauer / Müller-Walter / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Naturschutz, Bodenschutz Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 64471 9

Lorz/Konrad/Mühlbauer/Müller-Walter/Stöckel Naturschutzrecht

Band 41 Naturschutzrecht mit Artenschutz und Europarecht/Internationales Recht Erläutert von Christian Konrad Regierungsdirektor bei der Regierung von Oberbayern Hermann Mühlbauer Regierungsdirektor bei der Regierung von Schwaben Dr. Markus H. Müller-Walter Regierungsdirektor bei der Regierung von Schwaben und Sachgebietsleiter Naturschutz und Wasserrecht Professor Dr. Heinz Stöckel Generalstaatsanwalt a. D., Nürnberg 3. neubearbeitete und erweiterte Auflage des von Dr. Albert Lorz begründeten Werks Verlag C. H. Beck München 2013

www.beck.de ISBN 978 3 406 64471 9 2013 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck und Bindung: Beltz Bad Langensalza GmbH, Neustädter Straße 1 4, 99947 Bad Langensalza Satz: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort zur 3. Auflage Den rechtlichen Schutz von Natur und Landschaft zusammenhängend darzustellen, war das Ziel des Begründers dieses Kommentars, Dr. Albert Lorz, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D., bei der Erstellung der ersten Auflage im Jahr 1985. Die Kommentierung sollte gleichermaßen dem Naturfreund bei seiner Liebhaberei, dem Naturschützer beim Einsatz für seine Arbeit und dem mit Naturschutzrecht befassten Juristen bei seinen oft mühsamen Überlegungen dienlich sein. Albert Lorz ist im Juli 1997 verstorben. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2003 sind nicht nur rund zehn Jahre vergangen, auch der Gesetzgeber hat mit zahlreichen Änderungen und mehreren Novellierungen das Naturschutzrecht neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, aktuellen Bedürfnissen, insbesondere der seit der Föderalismusreform 2006 neuen verfassungsrechtlichen Situation und dem internationalen und europäischen Recht angepasst. Vor allem die Föderalismusreform hat das Bundesnaturschutzrecht aus dem Nischendasein der Rahmengesetzgebung in die doch prominentere Stellung der konkurrierenden Gesetzgebung gehoben. Berücksichtigt wurde auch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), durch dessen Artikel 7 das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurde. Schließlich hat auch die Rechtsprechung die Dogmatik des Naturschutzrechts in diesen Jahren maßgeblich mitgeformt. Zu nennen sind hier insbesondere die Stärkung des Artenschutzrechts durch den EuGH (NVwZ 2006, 319) und das Bundesverwaltungsgericht (NuR 2011, 866). Nach wie vor sollen die Erläuterungen einen knappen Überblick über das Naturschutzrecht verschaffen, zeigen, wie die behandelten Bereiche in unser gesamtes Rechtsgefüge eingebettet sind, und durch den Blick auf die benachbarten Rechtsgebiete und den systematischen Zusammenhang das Verständnis der Normen erleichtern. Der aktuelle Stand der Gesetzgebung von Europäischer Gemeinschaft, Bund und Ländern sowie der Rechtsprechung und des Schrifttums soll zuverlässig, an der rechten Stelle und mit Focus auf die für die Praxis relevanten Lösungen wiedergegeben werden. Die Neubearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand vom März 2013. Gegenüber der Vorauflage konnten als neue Mitkommentatoren Christian Konrad und Hermann Mühlbauer dazugewonnen werden. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz wird die Bundesartenschutzverordnung kommentiert. Zur unmittelbar geltenden EG-Artenschutzverordnung findet sich eine Einführung, die die Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung der nach dieser Verordnung geschützten Arten behandelt. Der Anhang enthält die wichtigsten übrigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und Hinweise auf völkerrechtliche Verträge, die das Naturschutzrecht berühren und mitgestalten. München, im Juni 2013 Christian Konrad Hermann Mühlbauer Markus Müller-Walter Heinz Stöckel V

Vorwort zur 2. Auflage Den rechtlichen Schutz von Natur und Landschaft zusammenhängend darzustellen, war das Ziel des Begründers dieses Bandes, Dr. Albert Lorz, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D. Die Kommentierung sollte gleichermaßen dem Naturfreund bei seiner Liebhaberei, dem Naturschützer bei dem Einsatz für seine Arbeit und dem mit Naturschutzrecht befassten Juristen bei seinen oft mühsamen Überlegungen dienlich sein. Albert Lorz ist im Juli 1997 verstorben. Wir wollen den Kommentar mit seiner Zielrichtung weiterführen. Seit Erscheinen der Vorauflage 1985 sind nicht nur Jahre vergangen, auch der Gesetzgeber hat mit zahlreichen Änderungen und mehreren Novellierungen zuletzt im April 2002 das Naturschutzrecht neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, aktuellen Bedürfnissen und dem internationalen und europäischen Recht angepasst. Auch die Rechtsprechung hat die Dogmatik des Naturschutzrechts in diesen 17 Jahren maßgeblich mitgeformt. Daher waren teils tiefgreifende Modifizierungen nötig. Nach wie vor sollen die Erläuterungen aber einen knappen Überblick über das Naturschutzrecht verschaffen, zeigen, wie die behandelten Bereiche in unser gesamtes Rechtsgefüge eingebettet sind, und durch den Blick auf die benachbarten Rechtsgebiete und den systematischen Zusammenhang das Verständnis der Normen erleichtern. Der aktuelle Stand der Gesetzgebung von Europäischer Gemeinschaft, Bund und Ländern sowie der Rechtsprechung und des Schrifttums soll zuverlässig und an der rechten Stelle wiedergegeben werden. Die Neubearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand vom 1. September 2002. Die stürmische Entwicklung des Rechts geht auf den Einfluss der Europäischen Gemeinschaft durch die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie, aber auch auf den nationalen Gesetzgeber zurück, der durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 4. April 2002 zahlreiche Neuerungen und Änderungen geschaffen hat, von einer umfangreichen Landwirtschaftsklausel bis zur Einführung eines bundesweiten Vereinsklagerechts. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz wird die Bundesartenschutzverordnung kommentiert. Zur unmittelbar geltenden EG-Artenschutzverordnung findet sich eine Einführung, die die Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung der nach dieser Verordnung geschützten Arten behandelt. Der Anhang enthält die wichtigsten übrigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und Hinweise auf völkerrechtliche Verträge, die das Naturschutzrecht berühren und mit gestalten. Zirndorf/Augsburg, im Oktober 2002 Heinz Stöckel Markus Müller VI

Vorbemerkung Das Werk enthält eine umfassende Kommentierung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung. Die hier enthaltenen Rechtsvorschriften haben im vierbändigen Kommentar von Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze (E/K) folgende Ordnungsnummern: A1 Bundesnaturschutzgesetz (E/K = N 16) A2 Bundesartenschutzverordnung (E/K = N 18) B4 Richtlinie (EWG) Nr. 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (E/K = N 18a) Im Falle von Gesetzesänderungen nach dem Erscheinen dieses Werks findet der Benutzer im Erbs/Kohlhaas den aktuellen Gesetzesstand mit Kommentar zu den strafrechtlichen Teilen.

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... V Vorwort zur 2. Auflage... VI Vorbemerkung... VII Abkürzungsverzeichnis...XIII A. Nationales Recht 1. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG)... 1 Kapitel 1. Allgemeine Vorschriften... 1 Kapitel 2. Landschaftsplanung... 79 Kapitel 3. Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft... 97 Kapitel 4. Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft... 170 Abschnitt 1. Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft... 170 Abschnitt 2. Netz Natura 2000... 259 Kapitel 5. Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope... 309 Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften... 309 Abschnitt 2. Allgemeiner Artenschutz... 317 Abschnitt 3. Besonderer Artenschutz... 346 Abschnitt 4. Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen... 395 Abschnitt 5. Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen... 407 Abschnitt 6. Ermächtigungen... 412 Kapitel 6. Meeresnaturschutz... 425 Kapitel 7. Erholung in Natur und Landschaft... 432 Kapitel 8. Mitwirkung von anerkannten Naturschutzverbänden... 441 Kapitel 9. Eigentumsbindung, Befreiungen... 454 Kapitel 10. Bußgeld- und Strafvorschriften... 470 Kapitel 11. Übergangs- und Überleitungsvorschrift... 492 2. Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV)... 493 Abschnitt 1. Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote... 494 Abschnitt 2. Teile und Erzeugnisse, Aufzeichnungspflichten... 515 Abschnitt 3. Haltung, Zucht, Anzeigepflichten... 521 Unterabschnitt 1. Haltung und Anzeigepflichten... 521 Unterabschnitt 2. Zucht und Haltung von Greifvogelhybriden.. 525 Abschnitt 4. Kennzeichnung... 531 Abschnitt 5. Ordnungswidrigkeiten... 547 Abschnitt 6. Ländervorbehalt... 550 Anlage 1 (zu 1)... 552 Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten Erläuterungen zur Anlage 1 IX

Inhalt Anlage 2 (zu 2 Abs. 3 Nr. 2)... 585 Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der 6, 7 und 12 freigestellt sind Anlage 3 (zu 5 Nr. 2)... 589 Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse Anlage 4 (zu 6 Abs. 1 Satz 2)... 589 Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach 6 Abs. 1 Satz 2 Anlage 5 (zu 7 Abs. 2)... 590 Von der Anzeigepflicht des 7 Abs. 2 ausgenommene Arten Anlage 6 (zu 12 Satz 1 und 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2)... 591 Kennzeichnungsmethoden Anlage 7 (zu 15 Abs. 3 Satz 1)... 636 Anforderungen an die Beschriftung von Ringen B. Europarecht/Internationales Recht Einführung europarechtlicher/internationaler Teil... 639 1. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels... 655 Anhang... 677 2. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tierund Pflanzenarten durch Überwachung des Handels... 794 Kapitel I. Begriffsbestimmungen... 796 Kapitel II. Formblätter und technische Vorschriften... 797 Kapitel III. Ausstellung, Verwendung und Gültigkeitsdauer von Dokumenten... 800 Kapitel IV. Einfuhrgenehmigungen... 807 Kapitel V. Einfuhrmeldungen... 809 Kapitel VI Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen... 809 Kapitel VII. Bescheinigungen für Wanderausstellungen... 811 Kapitel VIII. Reisebescheinigungen... 814 Kapitel VIIIa. Musterkollektionsbescheinigungen... 817 Kapitel IX. Verfahren bei den Zollstellen... 819 Kapitel X. Bescheinigungen gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 5 Absätze 3 und 4, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 338/97... 820 Kapitel XI. Etiketten... 822 Kapitel XII. Abweichungen von den Zollverfahren gemäss Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 338/97... 823 X

Inhalt Kapitel XIII. In Gefangenschaft geborene und gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare... 823 Kapitel XIV. Persönliche und Haushaltsgegenstände... 825 Kapitel XV. Ausnahmen und Abweichungen... 828 Kapitel XVI. Kennzeichnungsvorschriften... 830 Kapitel XVII. Berichterstattung und Information... 833 Kapitel XVIII. Schlussbestimmungen... 835 Anhänge I VI (aufgehoben)... 836 Anhang VII [Beschreibungscodes und Maßeinheiten]... 837 Anhang VIII. Standard-Nomenklaturreferenzen zur Angabe wissenschaftlicher Artnamen in Genehmigungen und Bescheinigungen gemäß Artikel 5 Nummer 4... 844 Anhang IX [Transaktionszweck]... 852 Anhang X. In Artikel 62 Nummer 1 genannte Tierarten... 853 Anhang XI. Biologische Proben nach Artikel 18 und ihr Verwendungszweck... 854 Anhang XII. Vergleichstabelle... 856 3. Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden... 859 4. Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.. 862 5. Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen... 885 Anhang I. Natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen... 899 Anhang II. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen... 906 Anhang III. Kriterien zur Auswahl der Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden könnten... 928 Anhang IV. Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse... 930 Anhang V. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmassnahmen sein können. 940 Anhang VI. Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung... 943 Sachverzeichnis... 945 XI