AVU Informationsveranstaltung



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Transkript:

AVU Informationsveranstaltung für Geschäftskunden (KMU) am 26.09.2013 Steuerersparnis durch Spitzenausgleich und Energiemanagement Energiemanagement in der Praxis Unternehmensberatung für Energie- u. Materialeffizienz Inh. Dipl.-Ing. Graf-Dietrich-Str. 30 58339 Breckerfeld Tel.: 02338 / 48 88 41 Fax: 02338 / 488843 Mobil: 0175 / 565 4000 E-Mail: torsten.kuechler@e-ressource.eu 25.09.2013 1

Warum gibt es bisher kein Energiemanagement? Niemand ist für den Bereich Energie verantwortlich Energiekosten werden als Fixkosten betrachtet Der Energiefluss und die Kostenverteilung im Unternehmen sind nicht durchschaubar Mitarbeiter betrachten ihre Arbeitsprozesse als optimiert und stehen weiteren Analysen skeptisch gegenüber. Energiekosten liegen in der Regel weit unter den Kosten für Material und Personal und werden deshalb kaum beachtet. Keine Zeit, um sich mit dem teilweise komplexen Thema auseinander zu setzen aber zunehmend wird die Schmerzgrenze der Unternehmen bezüglich Energiekosten erreicht! 25.09.2013 2

Wo fängt Energieeffizienz an? Energieeffizienz fängt in der Regel in der Unternehmensspitze an, die Auseinandersetzung mit dem speziellem Thema benötigt die Unterstützung und Wertschätzung der Geschäftsführung. Eine gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Energiemengen einzusparen existiert nicht. Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen ist freiwillig! Idealerweise ist der ressourcenschonende Umgang mit Energie und Material Bestandteil des Unternehmensmanagementsystems. Stichwort: Nachhaltigkeitsmanagement 25.09.2013 3

Energiemanagement in der Praxis Zentrale Fragen: Ab welcher Unternehmensgröße und Branche lohnt der Aufwand für ein Energiemanagement (EnMS) bzw. Audit besonders? Wo findet man die Energieeffizienzpotentiale im Unternehmen? Welcher interne Aufwand entsteht? Organisatorische und messtechnische Voraussetzungen. Wie kann ein EnMS schnell und kostengünstig eingeführt werden? Mit welchen Kosten muss man rechnen? Was muss ein Unternehmen veranlassen, damit der Spitzenausgleich nicht verloren geht? Gibt es Fördermittel? Wer kann Hilfestellung geben? 25.09.2013 4

Wie viele kwh benötigen Sie für 1 Bruttowertschöpfung? Die Unterschiede sind gewaltig! 25.09.2013 5

Wie viele Betriebe sind vom Spitzenausgleich betroffen? Anzahl betroffene Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland Klein <=10 MA Mittel bis 250 MA groß>250 MA 25.09.2013 6

MWh/MA Wann lohnt sich Energiemanagement energiesteuerlich? Mindeststrombezug für Nutzung Spitzenausgleich 2013 Daumenwert! Wie viele Megawattstunden Strom je Mitarbeiter müssen jährlich verbraucht werden, damit der Spitzenausgleich überhaupt zum Tragen kommt? 30 25 20 15 10 5 0 Strom/MA (Bruttojahreslohn 35.000 /MA) 10 20 50 100 1000 Mitarbeiter [MA] 25.09.2013 7

Vereinbarung zur Neuregelung des Spitzenausgleichs Industrie verpflichtet sich zur Reduzierung der Energieintensität ab 2013. Handeln Sie jetzt! Es gibt keinen Nachweis für die Einhaltung der Zielwerte für ein einzelnes Unternehmen! Nur wenn sich das produzierende Gewerbe insgesamt bezüglich der Energieintensität wie vorgegeben verbessert, bleibt Spitzenausgleich erhalten! Es ist ein jährliches Monitoring vorgesehen! Aber erst 2015 werden die Ergebnisse für das Jahr 2013 ausgewertet! 25.09.2013 8

Wo findet man die Energieeffizienzpotentiale im Unternehmen? 25.09.2013 9

Strategien beim Energiesparen Vermeidung von Verschwendung! Organisatorisch lösbar! Alles was abschaltbar ist und nicht gebraucht wird AUSSCHALTEN! Energieverbrauch = Leistung (Watt) x Zeit (h) Sind alle Heizungsleitungen isoliert? 5% Werden die Mindestwerte für Temperatur und Licht eingehalten? Eine Reduzierung der Lufttemperatur um 1 C entspricht ca. 7% Energieeinsparung Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung / Lager 50-250 Lux Richtig eingestellte Regelung? Tore / Türen geschlossen halten! Tore mit 3*4m, 20 C innen, 0 C außen, Öffnen verursacht ca. 180kW Heizleistung 25.09.2013 10

Welche Energiemanagementsysteme sind erforderlich? Erforderliches Energiemanagementsystem für DIN EN DIN EN Betrieb des produzierenden Gewerbes: ISO 50001 16247-T1 alternativ Spitzenausgleich 10, 55 Energiesteuergesetz KMU kann muss Netzwerkteilnahme Betrieb >250 MA oder > 50 Mio /a Umsatz muss EMAS Härtefallregelung 41 EEG Betrieb < 10 GWh/a Strombezug kann muss ECOstep (KMU) Betrieb > 10 GWh/a Strombezug muss >14% Stromkostenanteil an Bruttowertschöpfung Bestätigung Wirtschaftsprüfer Beginn Einführung 2013! Betrieb ab 2016! 25.09.2013 11

Was ist ein Energieaudit? Energieaudit ist die systematische Inspektion und Analyse der Energienutzung und des Energieverbrauchs eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, die Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienz-verbesserungen zu identifizieren. -> DIN 16247-1:2011 Man könnte auch einfach sagen: Energieberatung! 25.09.2013 12

Bestandteile Energieaudit 16247 Geringer Aufwand / großer Nutzen! Auftaktbesprechung Datensammlung Außeneinsatz: Betriebsbegehung Analyse: Optimierungsmaßnahmen Bericht: Präsentation mit ext. Berater Betrieb/ Berater Betrieb/ Berater Berater Betrieb/ Berater 25.09.2013 13

Messtechnik erforderlich? Aufwand für Messtechnik muss wirtschaftlich vertretbar sein! Nicht alles messen, sondern das Richtige! Kontinuierliche Messdatenerfassung erleichtert die Feststellung und Quantifizierung von Einsparpotenzialen! Mit wenig Messungen beginnen, bei Bedarf ergänzen! Energiecontrolling: kontinuierliche Erfassung und Überprüfung des Energieeinsatzes Energiemonitoring: Darstellung des Energieeinsatzes und Bewertung der Messergebnisse 25.09.2013 14

Was kostet ein Energieaudit? Abschätzung: betroffen werden in erster Linie KMU sein. Diese können im KfW- Beratungsprogramm Energieberatung Mittelstand für die Ermittlung von Energieeinsparmaßnahmen gefördert werden. Unter Voraussetzung der Gewährung einer Förderung im KfW-Programm Energieberatung Mittelstand werden die vom Betrieb selbst zu bezahlenden externen Kosten für ein Energieaudit bei ca. 2.000 3.500 zuzüglich Mehrwertsteuer liegen. Zusätzlich wird ein Testat benötigt, z.b. TüV, ca. 500-700,- zuzüglich Mehrwertsteuer. 25.09.2013 15

Zusammenfassung? Nur was gemessen wird, kann auch gemanagt werden! Systematische Erfassung von Energiedaten, Monitoring Energieeinsparmaßnahmen und Strategie für steigende Energieeffizienz des Betriebs Energieeinsparmaßnahmen erkennen und strategisch umsetzen. Tue Gutes und rede darüber! Lerne aus Fehlern! Dokumentation ist (fast) alles! Energieeinsparung > 10% (bis 25%!) dauerhaft erreichbar! Das lohnt sich, nicht nur wegen des Spitzenausgleichs! 25.09.2013 16

Was sollten Sie jetzt tun? Ermitteln, wie hoch der Betrag für den Spitzenausgleich im eigenen Betrieb ist. Abschätzen, was für einen Geldbetrag 5% der aktuellen Energiekosten ausmachen. -> diese Kosten können jährlich vermieden werden Prüfung/ Entscheidung weitere Vorgehensweise KMU bisher ohne Umweltmanagementsystem: Vorbereitung Energieberatung. KMU oder Großbetrieb mit Umweltmanagementsystem: Erweiterung Umweltmanagement um Zusatzelemente Energiemanagement -> Umsetzung noch in 2013 beginnen, um Berechtigung zum Spitzenausgleich zu erhalten. 25.09.2013 17

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25.09.2013 18