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Tandfaqsdirektion Eingelangt am Landesrat Mag. Johannes T ra tte r Herrn Abgeordneten Josef Schett über den Präsidenten des Tiroler Landtages DDr. Herwig Van Staa im Hause Landesrat Mag. Johannes Tratter Telefon 0512/508-2042 Fax 0512/508-2045 buero.lr.tratter@tirol.gv.at DVR:0059463 UID: ATU36970505 Schriftliche Anfrage des LA Schett betreffend "Umsetzung des Beschlusses des Tiroler Landtages in der Sitzung vom 1 / 2 Juli 2015 - Bewusstsein für die Wertigkeit der Böden sowie für einen bodensparenden Umgang in der Tiroler Raumordnung schärfen ; (180/17) Beantwortung; G eschäftszahl LRJT-LE-11/332-2017 Innsbruck, 18.05.2017 Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben in der Landtagssitzung vom 17. Mai 2017 eine Anfrage betreffend "Umsetzung des Beschlusses des Tiroler Landtages in der Sitzung vom 1 / 2 Juli 2015 - Bewusstsein für die Wertigkeit der Böden sowie für einen bodensparenden Umgang in der Tiroler Raumordnung schärfen (180/17); an mich gerichtet und um Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht. 1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um die im damaligen Beschluss formulierte Zielsetzung, das Bewusstsein für die Wertigkeit der Böden sowie für einen bodensparenden Umgang mit diesen hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen in der Tiroler Bevölkerung zu schärfen? 2. Ist der vorliegende Ausweisungsvorschlag in Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern, den Gemeinden und dem Planungsverband Lienzer Talboden erstellt worden? 3. Wurden evtl. Einwände der betroffenen Grundbesitzer, Gemeinden und des Planungsverbandes berücksichtigt? 4. Wurden die jetzt ausgewiesenen Flächen von dem mit der Erstellung des Ausweisungsvorschlages beauftragte Projektteams vor Ort begangen? 5. Ist die gewählte Vorgangsweise zur Ausweisung der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen und das jetzt vorliegende Planungsinstrumentarium generell geeignet, bewusstseinsbildend für den besonderen Wert und den nachhaltigen Umgang mit Grund und Boden zu schärfen und damit das angestrebte Ziel zu erreichen? Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at Bitte Geschäftszahl immer anführen!

-2-6. Wie weit ist die damals beschlossene landesweite Erstellung von Raumordnungsprogrammen für Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen fortgeschritten? Hiezu beehre ich mich folgendes mitzuteilen: Zu Frage 1: Eingangs muss darauf hingewiesen werden, dass im Landtagsbeschluss nicht die Bewusstseinsbildung in der Tiroler Bevölkerung angesprochen ist, sondern jene in der Tiroler Raumordnung. Somit sind die (maßgeblichen) Akteure und Entscheidungsträger in der Raumordnung Zielgruppe des Beschlusses. Das sind vor allem Landes- und Gemeindepolitiker in raumrelevanten Tätigkeitsbereichen, einschlägig tätige Gemeinde- und Landesbedienstete, für die Gemeinden tätige Raumplaner sowie Mitglieder der Tiroler Raumordnungsorgane. Folgende Maßnahmen wurden zur Bewusstseinsbildung für die Wertigkeit der landwirtschaftlichen Böden und zur Sicherung der hochwertigen Nutzflächen getroffen oder sind in nächster Zeit vorgesehen: Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei hat vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) die Digitalen Bodenschätzungsergebnisse der landwirtschaftlichen Nutzflächen (dies bedeutet ohne Almen und Bergmähder) für Tirol angekauft. Entsprechend den Nutzungsbedingungen des BEV können anonymisierte und transformierte Daten publiziert werden, Einzeldaten sind hingegen nur für den amtsinternen Gebrauch bestimmt. «Eine in der Aufbereitung dieser Daten erfahrene Firma wurde mit der Umwandlung zu Bodenfunktionen beauftragt. Damit können Aussagen zur agrarischen Bodenwertigkeit (Produktionsfunktion) und weiteren wichtigen Bodenfunktionen faktenbasiert getroffen werden. Aufgrund der vom BEV unvollständig digitalisierten Daten waren Nacherhebungen notwendig, die Anfang Mai 2017 abgeschlossen wurden. Aktuell läuft die Erstellung der Bodenfunktionskarten, deren Finalisierung noch 2017 geplant ist. Von der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei wurde in der zweiten Jahreshälfte 2016 auch eine Zusammenarbeit mit anderen Landesdienststellen initiiert, um deren Bedarf an Bodendaten zu erheben und bei der Entwicklung von Anwendungsleitlinien der Bodenfunktionskarten zu berücksichtigen. Zugleich war dies auch Start einer Bewusstseinsbildung innerhalb der Landesverwaltung. Die Bodenfunktionskarten werden nach der ÖNORM L1076 erstellt und sehen die Darstellung der Lebensraumfunktion (Bodenorganismen), Standortfunktion (natürliche Pflanzengesellschaft), Produktionsfunktion (Landwirtschaft), Reglerfunktion (Abflussregulierung), Filter- und Pufferfunktion sowie der Bodentypen vor, die 2017 in tiris Maps eingepflegt und somit via Internet öffentlich zugänglich sein werden. Für den amtsinternen Gebrauch (z.b. für die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen) können auch Einzeldaten wie die Bodenklimazahl im Rahmen der Erfassungsgenauigkeit ausgegeben werden. Im Sachgebiet Raumordnung ist auch angedacht, aus dem Datenangebot heraus ein raumordnerisches Analyseinstrument zu entwickeln. Im Zuge der Gespräche mit den Gemeinden, vor allem bei den laufenden Fortschreibungen der Örtlichen Raumordnungskonzepte, und in raumordnungsfachlichen Stellungnahmen für die Aufsichtsbehörde werden auch Bodenfunktionen angesprochen, vor allem der Schutz der zusammenhängenden landwirtschaftlichen Nutzflächen mit hoher Bonität. Dazu ist anzumerken, dass seit Beginn der Raumordnungsgesetzgebung das Prinzip des Bodensparens einen wichtigen Eckpfeiler

-3- darstellt, der von der Aufsichtsbehörde mit zunehmendem Nachdruck eingefordert wird. Eine differenzierte Berücksichtigung der Bodenfunktionen findet seit der Einführung der Örtlichen Raumordnungskonzepte mit der Darstellung der örtlichen Freihalteflächen für Ökologie, Landwirtschaft, Landschaftsbild und Erholung statt. Dazu kommt zur Berücksichtigung der Archivfunktion seit langem die Darstellung der Bodendenkmäler in den Flächenwidmungsplänen. Das Land unterstützt die Gemeinden bei dieser Zielrichtung durch die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen, worauf in der Beantwortung der Frage 6 näher eingegangen wird. Das Land Tirol ist auch an zwei weiteren Projekten beteiligt, nämlich am Projekt Tiroler Bodentypen und grenzübergreifend am Alpine Space-Projekt Links4Soils, die dem Erfahrungsaustausch und der Wissensvermittlung über das Thema Boden dienen. Des Weiteren darf auf die Wanderausstellung zu Tiroler Böden verwiesen werden und sind die jährlich angebotenen 16 Schulworkshops zum Thema Boden für die Altersstufe 10-14 Jahre sehr gut gebucht. Dies zeigt, dass die Berücksichtigung der Böden mit hochwertigen Funktionen generell auf zwei Schienen stattfindet: Einerseits wurden Daten angekauft und aufbereitet, deren Inhalte in nächster Zukunft in tiris angeboten werden können. Erst auf Basis dieses Informationsangebots kann eine zielgerichtete Bewusstseinsbildung stattfinden, und zwar bei Gemeinden und Planern, aber auch bei den raumrelevanten Landesdienststellen. Andererseits weist das Land in Raumordnungsprogrammen aktiv Bereiche aus, die längerfristig von einer Bebauung freigehalten werden. In weiterer Folge können auch bewusstseinsbildende Maßnahmen in der breiten Öffentlichkeit verstärkt angegangen werden. Zu Frage 2: Die Vorgangsweise war bzw. ist folgende: Vor der Überprüfung der Abgrenzungen fanden am 8. und 9.6.2016 Gespräche durch das Sachgebiet Raumordnung mit Vertretern der Agrar Lienz und der Bezirkslandwirtschaftskammer statt. Dabei wurde noch keine Abgrenzung vorgestellt, sondern auf einer allgemeinen Ebene die Ziele der Planung, Abgrenzungsmethodik, Rechtswirkungen und Verfahrensablauf sowie die Änderungsmöglichkeiten vorgestellt. Am 24.11.2016 fand in der Bezirkshauptmannschaft Lienz ein Sprechtag mit Vertretern aller betroffenen Gemeinden statt. Dabei wurden im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens die Gemeindeverantwortlichen über das Raumordnungsprogramm informiert und von den Gemeindevertretern konkrete Wünsche zu Änderungen der Abgrenzung deponiert. Das Verfahren nach 9 Tiroler Raumordnungsgesetz und 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz wurde am 2.4.2017 gestartet, die Auflagefrist dauert bis 2.6.2017. Innerhalb dieser Frist kann jedermann eine Stellungnahme abgeben. Weiters sind die in 9 Abs. 2 angeführten Interessensvertretungen, der Planungsverband und die Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Am 31.5.2017 findet zudem ein von mir initiiertes Informationsgespräch mit den betroffenen Bürgermeistern des Planungsverbandes 36 statt.

-4- Zu Frage 3: Ein Teil der am Gemeindesprechtag geäußerten Wünsche konnte bereits im informellen Rahmen berücksichtigt werden, wobei aber vor dem eigentlichen Verfahren nach dem TROG 2016 eine eher restriktive Linie verfolgt wurde. Speziell bei Gemeinden mit relativ aktuell fortgeschriebenen Örtlichen Raumordnungskonzepten wurden großflächigere Erweiterungswünsche kritisch gesehen. Die Gemeinden wurden jedoch darüber informiert, dass sie selbstverständlich auch im Verfahren eine Stellungnahme abgeben können. Da die in den Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen üblicherweise erst am Ende der Auflagefrist gemeinsam an die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht übermittelt werden, kann dazu noch keine Aussage getroffen werden. Aber selbstverständlich werden die Änderungsanträge raumordnungsfachlich sorgfältig abgewogen und beurteilt. Die Gemeinden wurden auch über die im Raumordnungsgesetz vorgesehenen Änderungsmöglichkeiten informiert: Raumordnungsprogramme können bei wichtigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen geändert werden, wobei ein gegenüber der Ersterlassung vereinfachtes Verfahren durchlaufen wird. Bei geringfügigen Änderungen, z.b. zur Schaffung ausreichend großer Bauplätze, stellt sich die Frage nach dem öffentlichen Interesse nicht ( 10 Abs. 2 lit. b TROG 2016). Bei der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts sind im Fall von Widersprüchen zu einem Raumordnungsprogramm Änderungen möglich, wenn die örtlichen Raumordnungsinteressen mit den überörtlichen Raumordnungsinteressen zumindest gleichwertig sind, wobei auf die jeweiligen Raumordnungsziele Bedacht zu nehmen ist ( 10 Abs. 3 TROG 2016). Änderungen von Raumordnungsprogrammen erfolgen durch eine Verordnung der Landesregierung. Neben der Änderung eines Raumordnungsprogramms gibt es für Sonder- und Vorbehaltsflächen auch die Möglichkeit, innerhalb der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen per Bescheid eine Widmungsermächtigung zu erteilen. Voraussetzungen dafür sind eine Standortgebundenheit und ein öffentliches Interesse, welches das Interesse an der Aufrechterhaltung der Festlegungen des Raumordnungsprogramms übersteigt ( 11 Abs. 1 TROG 2016). Zu Frage 4: Wie bei der Erstellung aller Plangrundlagen für Raumordnungsprogramme betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen wurde auch im Planungsverband Lienz und Umgebung folgendermaßen vorgegangen: In einem ersten Schritt wurde anhand der digital vorhandenen Daten (Örtliches Raumordnungskonzept, Bodenklimazahl, Luftbild, Biotopkartierung etc.) ein Rohentwurf erstellt. In einem zweiten Schritt wurde der Abgrenzungsvorschlag vor Ort überprüft und danach - wo nötig - überarbeitet. Erst dann wurde das Gespräch mit den Gemeinden gesucht und in weiterer Folge das Verfahren eingeleitet. Zu Frage 5: Die zwei im Titel der Landtagsentschließung angeführten Aspekte, nämlich das Schärfen des Bewusstseins für die Wertigkeit der Böden und für den bodensparenden Umgang in der Tiroler Raumordnung sind selbstverständlich maßgebliche Anforderungen an die Tiroler Raumordnung. Daneben müssen aber auch konkrete Maßnahmen des Bodenschutzes umgesetzt werden, ohne welche die Bewusstseinsbildung in die Leere geht. Daher können der Bodenschutz und eine entsprechende Bewusstseinsbildung nur gemeinsam betrachtet werden.

In diese Richtung zielt auch Punkt 4 der Landtagsentschließung. Darin wird die Bedeutung der Bodenbonitätskartierung für die Erstellung der Instrumente der örtlichen Raumordnung angesprochen. In der Praxis ist dies vor allem die Festlegung von Siedlungserweiterungsgebieten und von örtlichen Freihalteflächen bei der Fortschreibung der Örtlichen Raumordnungskonzepte. In diesem Zusammenhang soll laut Landtagsentschließung auch ein Informationsschwerpunkt den Zusammenhang von Bodenschutz und Widmungs- und Planungsvorhaben sichtbar machen, mit anderen Worten eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Bürgermeistern und Gemeinderäten stattfinden. Diese Forderung entspricht auch der praktischen Bedeutung der abschließenden Gespräche von Gemeindevertretern, Ortsplanern und Vertretern des Landes vor der Einleitung der Auflageverfahren der Örtlichen Raumordnungskonzepte, bei der die Für und W ider einzelner Siedlungsentwicklungen am intensivsten raumordnungsfachlich durchleuchtet werden. Hier wird zum Teil bereits die Bonität der Agrarflächen angesprochen, was bei Vorliegen der Informationen zur den Bodenklimazahlen in tiris auf ein fachlich besseres Fundament gestellt werden kann. Auch die Aussagen zum Thema Boden in den Umweltberichten im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung können nach Vorliegen der Daten in tiris verbessert werden. Daneben gibt es regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Gemeinderäte zu raumordnerischen Themen, in deren Rahmen ein Schwerpunkt zum Thema Bodenfunktionen und Bodenschutz gelegt wird. Flankierend zu diesen Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Raumordnungsinstrumente ist die Erstellung von Raumordnungsprogrammen betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen zu sehen. Mit diesen kann ein guter Teil des Widmungsdrucks von den Schultern der Gemeinden genommen werden, indem die zusammenhängenden hochwertigen Landwirtschaftsflächen im Bereich der örtlichen Freihalteflächen einen zusätzlichen Schutz durch die Festlegungen des Landes erhalten. Dieses skizzierte Gesamtpaket an Maßnahmen zum Bodenschutz und einer entsprechenden Bewusstseinsbildung bei den verantwortlichen Akteuren der Raumordnung leistet einen wichtigen und geeigneten Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen des Landtagsbeschlusses. Zu Frage 6: In der Landtagsentschließung ist einerseits die Überarbeitung und Fortschreibung der bestehenden Raumordnungsprogramme und andererseits eine landesweite Erstellung von Raumordnungsprogrammen betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen gefordert. Fortschreibunq der bestehenden Programme: 2013 Planungsverband (PV) Zillertal 2014 PVW örgl und Umgebung 2015 PV Oberes Lechtal 2016 PV Hall und Umgebung PV Reutte und Umgebung 2017 PV Südöstliches Mittelgebirge und Stadt Innsbruck PV Westl. Mittelgebirge (1995, Verfahren zur Neuerlassung läuft derzeit)

Dies zeigt, dass bis auf den Planungsverband Westliches Mittelgebirge, bei dem das Auflageverfahren zur Neuerlassung derzeit läuft, alle bestehenden Programme fortgeschrieben sind. Das Raumordnungsprogramm für die beiden Gemeinden Völs und Kematen wurde 2013 neu erlassen, bei der Fortschreibung (bzw. formal Neuerlassung) des Raumordnungsprogramms für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge wurde die Stadt Innsbruck zusätzlich aufgenommen. Erstelluna neuer Raumordnunasoroaramme: Auflageverfahren laufend PV Inntal - Mieminger Plateau PV Lienz und Umgebung Entwurf weitgehend fertig PV Imst und Umgebung PV Wattens und Umgebung PV Kufstein und Umgebung PV Leukental Rohentwürfe für Pläne fertig 7 Planungsverbände Im Zuge der Erstellung neuer Raumordnungsprogramme sind in zwei Planungsverbänden die Auflageverfahren im Laufen, für vier Programme sind die Entwürfe der Abgrenzungen sowie der Erläuterungs- und Umweltberichte bereits weitgehend fertiggestellt, zum Teil wurden hier auch schon die Vorgespräche mit Gemeindevertretern geführt. Für sieben weitere Planungsverbände wurden Rohentwürfe der Abgrenzungen am Schreibtisch im GIS-System erstellt, die vor den Gesprächen mit Gemeindevertretern in der Natur überprüft und in der Folge überarbeitet werden müssen. Die tiris-karte vermittelt einen räumlichen Überblick der Planungsverbände mit den unterschiedlichen Bearbeitungsständen. Raumordnungsprogramme betreffend überörtliche Freihalteflächen Stand April 2017 ö m ü niai Bestehende Raurnordnungsprogram m e Auflageverfahren im Laufen Entwurf weitgehend fertiggestellt Planentwurf vorliegend jt Amt der T iroler Landesregierung Sachgebiet Landesstatistik und Uris tiris ;

mit freundlichen Grüßen Landesrat Mag. Tratter