Tobias Wald MdL Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Plenum am Mittwoch, den 25.Oktober 2017 TOP 2
1 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, heute werden wir den Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 in zweiter Lesung beraten und verabschieden. Auch wenn sich dieser aktuell noch mal geändert hat. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Beamten ist die sozial gestaffelte, zeitlich geschobene Besoldungserhöhung aus Gleichheitsgründen verfassungswidrig. Damit hat das Bundesverfassungsgericht eine absolute Kehrtwende in seiner bisherigen Rechtsprechung vollzogen. Nachvollziehen kann ich das Urteil nicht - da die soziale Staffelung von allen Beteiligten - auch von den Beamtenvertretern als gerecht empfunden wurde.
2 So wurden bisher bei den niederen Besoldungsgruppen die Anpassungszeiten verkürzt Konkret: Schnellere Erhöhung des Gehalts und dies war meines Erachtens auch in Ordnung! Selbstverständlich respektieren wir das Urteil aus diesem Grund haben die beiden Regierungsfraktionen in der Finanzausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingereicht. Wir bitten nochmals die späte Einreichung des Antrages zu entschuldigen. Das Urteil musste jedoch erst umfassend ausgewertet und ein tragfähiger Kompromiss erarbeitet werden. Des Weiteren war uns Zustimmung des Beamtenbundes und des Richterbundes sehr wichtig da diese beiden Verbände bereits die erste Tarifeinigung befürwortet hatten. Dies war uns wichtig schließlich ist uns ein sehr gutes Verhältnis zu allen Beschäftigten im Land sehr wichtig!
3 Übrigens hat der Vorsitzende des Beamtenbundes Baden-Württemberg bei einer Veranstaltung des Landtags vor zwei Wochen, ausdrücklich den guten Austausch mit der grün-schwarzen Landesregierung und auch den beiden Regierungsfraktionen ausdrücklich gelobt! Seit Regierungsbeteiligung der CDU sei das Verhältnis wesentlich besser die Eiszeit vorbei, so der Beamtenbund! Für dieses Lob war ich selbstverständlich sehr empfänglich! Denn klar ist - unsere hervorragend ausgebildeten und hochqualifizierten Bediensteten in den Ministerien der Landesverwaltung und in den diesen nachgeordneten Behörden verfügen über einen exzellenten Sachverstand. Sie leisten jeden Tag hervorragende Arbeit und unterscheiden sich darin nicht von den Angestellten im Öffentlichen Dienst.
4 Dies gilt für den gesamten Bereich des Öffentlichen Dienstes: Ob Richter, Staatsanwalt, Justizvollzugsbeamter, Polizist, Finanzbeamter, Lehrer des Landes Baden- Württemberg. Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen: Das Gesagte gilt für alle Beamtinnen und Beamte im Land! Die Wertschätzung für die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten in der CDU-Fraktion ist groß! Eine leistungsgerechte Besoldung ist ein wichtiger Teilaspekt dieser Wertschätzung. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf vieles erreicht: 1. Die Beamten erhalten einen zusätzlichen strukturellen Zuschlag in Höhe von 0,325 %. Dieser Baden-Württemberg-Bonus ist gerade vom Beamtenbund sehr begrüßt worden! 2. Die Versorgung der Pensionäre erfolgt betrags- und zeitgleich mit den aktiven Beamten
5 und zwar inkl. Baden-Württemberg-Bonus! Und das ganze wird noch gekrönt von 3. Der kompletten Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 für alle Beamten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Im Landtagswahlprogramm hat die CDU die unverzügliche Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung auf einen Schlag gefordert! Dies habe ich auch vor den Tarifverhandlungen im Frühjahr gefordert! Warum? - Wertschätzung gegenüber unseren jüngeren Beamtinnen und Beamten - Steigerung des Berufsbildes im öffentlichen Dienst
6 - Der Wettlauf um die besten Köpfe bei der Ausbildung hat begonnen: Wir brauchen junge, motivierte und fähige Beschäftigte in Steuerverwaltung, im Straßen- und Hochbau, bei Lehrkräften, der Justiz und Polizei! - Die CDU-steht für eine Steigerung der Attraktivität in der öffentlichen Verwaltung! - Die Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung ist ein Einstieg hierfür! - Weitere Maßnahmen werden in dieser Legislaturperiode von der CDU- Landtagsfraktion vorranggetrieben! - Aus diesem Grund haben wir eine Arbeitsgruppe Öffentlicher Dienst eingerichtet! Die Attraktivität der Tätigkeit beim Land muss gesteigert werden. - Wir stehen in ständigem Dialog mit dem
7 Beamtenbund, Verdi, dem Verein der Richter und Staatsanwälte im Land und allen Tarifverbänden in Baden-Württemberg! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, wenn Sie dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmen dann wir heute ein guter Tag für unsere Beamtinnen und Beamten! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!