Anforderungen an das Enforcement DEUTSCHE PRÜFSTELLE FÜR RECHNUNGSLEGUNG 67. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Frankfurt am Main, 19. September 2013 Prof. Dr. Edgar Ernst
Drei Säulen des Enforcements der Rechnungslegung in Deutschland Enforcement = Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen Abschlussprüfer Aufsichtsrat DPR / BaFin 2
Enforcement: Unabhängige Kontrolle und Aufsicht über Jahres- und Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen Erste Stufe Enforcement Zweite Stufe Informationsaustausch (primär von DPR zur WPK) Abschlussprüfer- Aufsichtskommission (APAK) Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Durchsetzung der Einhaltung der Rechnungslegungsstandards (neben der Tätigkeit des Abschlussprüfers) Berufsaufsicht Abschlussprüfer Prüfung der Abschlüsse Jahres- und Konzernabschlüsse o Erstellung durch das Management o Feststellung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat 3
Enforcement: Verfahrensbeteiligte Aufsichtsrat Unternehmen (vertreten durch den Vorstand) DPR Externe Dienstleister BaFin Abschlussprüfer Rechtsanwälte Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht Gutachter Frankfurt am Main = obligatorisch = fakultativ = ggf. Informationspflicht 4
Ausgangssituation Der Prüfungsausschuss hat die Finanzberichterstattung zu prüfen. Der Abschlussprüfer wiederum hat den Prüfungsausschuss dabei zu unterstützen und hat außerdem gegenüber der Öffentlichkeit die Ordnungsmäßigkeit der Abschlüsse und Berichte zu bestätigen. Der Aufsichtsrat geht grundsätzlich davon aus, dass ein voll umfänglich testierter Jahres-, bzw. Konzernabschluss keinen wesentlichen Fehler beinhaltet, wobei ihn dies nicht von einer eigenständigen Prüfung entbindet. Frage: Wie sieht aus Sicht der DPR die Praxis aus? 5
Die Fehlerquote ist nach wie vor hoch, jedoch mit abnehmender Tendenz Entwicklung der normalisierten Fehlerquote* (2010 Aug 2013) 6
Bei Nicht-Index Unternehmen liegt die Fehlerquote tendenziell höher Fehlerquote nach Indizes (2010 Aug 2013) 7
Potentielle Gründe für geringere Fehlerquote in den vergangenen Jahren o Unternehmen wurden zum zweiten Mal von der DPR geprüft o Größere Aufmerksamkeit beim Aufsichtsrat / Prüfungsausschuss o Wirtschaftliche Lage der Unternehmen häufig besser (weniger earnings management ) o Anteil kleiner Unternehmen nimmt in der Enforcement-Grundgesamtheit ab o Einige Unternehmen haben nach DPR-Prüfung den regulierten Markt verlassen 8
Fusionen / Übernahmen, Übergang in den Freiverkehr sowie Insolvenzen haben zu einem wesentlichen Rückgang der Enforcement-Grundgesamtheit geführt Entwicklung der Enforcement-Grundgesamtheit (2005 2012) Freiferkehr (130) Insolvenzen (88) Fusionen / Übernahmen (220) Sonstiges (15) 9
Wesentliche Ursachen für Fehler können in zwei Gruppen unterteilt werden o Unzureichende Berichterstattung im Lagebericht und Anhang Risiko- und Prognoseberichterstattung Angaben zu nahestehenden Unternehmen oder Personen Angaben zu Organbezügen Werthaltigkeitstest Goodwill o Umfang und Anwendungsschwierigkeiten bei einzelnen IFRS Unternehmenserwerb und verkauf / Goodwill Werthaltigkeit von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten Fokus gerade in schwierigen Zeiten Finanzinstrumente Latente Steuern 10
Unzureichende Berichterstattung im Lagebericht und Anhang Beispiel: Angaben zur Werthaltigkeit Der Konzernanhang zum 31.12.2010 des Unternehmens A enthält nicht die nach IAS 36.134 (d) erforderlichen Angaben zum Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert; insbesondere fehlen: oeine Beschreibung der wesentlichen Annahmen, auf der das Management seine Cashflow- Prognosen aufgebaut hat, odie Beschreibung des Managementansatzes zur Bestimmung der diesen Annahmen zugewiesenen Werte, odie Angabe des Zeitraums, für den das Management die Cashflows geplant hat, odie Wachstumsrate für die Extrapolation der Cashflows nach dem Detailplanungs-zeitraum und die angewendeten Abzinsungssätze Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (d) 11
Umfang und Anwendungsschwierigkeiten bei einzelnen IFRS Beispiel: Latente Steuern Das Unternehmen B weist bei einem negativen Konzernergebnis (vor Steuern) von 235 Mio. zum 30. Juni 2012 einen Steuerertrag von 66 Mio. (tatsächlicher Steueraufwand: 12 Mio.; latenter Steuerertrag: 78 Mio.) aus. In der verkürzten Konzernbilanz zum 30. Juni 2012 ergibt sich ein Aktivüberhang latenter Steuern von 211 Mio. (aktive latente Steuern: 233 Mio.; passive latente Steuern: 22 Mio.) bei einem bilanziellen Eigenkapital von 101 Mio. Aufgrund der bestehenden Verlusthistorie bedarf die Erfassung latenter Steuererträge in der GuV bzw. eines Aktivüberhangs latenter Steuern in der Bilanz besonderer über die Unternehmensplanung hinausgehender Werthaltigkeitsnachweise, die hier nicht vorlagen. Somit liegt ein Verstoß gegen IAS 12.34 (f) vor. 12
Die DPR ist sich des Problems der Enforceability ausgewählter Standards bewusst Prüfstelle stellt nicht ihr Ermessen an die Stelle des Managements, sondern prüft, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Wo Ermessensspielräume der Natur der Sache geschuldet sind, sollte durch Offenlegung der Annahmen und Methoden den Investoren ein adäquates Verständnis des Abschlusses vermittelt werden. Defizite ausgewählter Standards o Als Finanzinvestitionen gehaltene zum Fair Value bilanzierte Immobilien o Entwicklungskosten o Purchase Price Allocation o Goodwill-Abschreibung o Negativer Goodwill o Segmentberichterstattung Vorschläge der DPR im Rahmen der IASB Agenda Consultation 2011 Anschaffungskostenmodell und Angaben zum Fair Value im Anhang Keine Aktivierung Kaufpreisbestandteile nur für Posten, für die Marktpreis feststellbar, sonst Goodwill Ratierlich über die Nutzungsdauer Keine sofortige Ergebniserfassung Präzisere Offenlegungspflichten und Modifizierung der CODM-Definition 13
wobei dies auch verstärkt auf internationaler Ebene gesehen wird IASB (Hans Hoogervorst, IASB Chairman): The IASB is responsible for developing enforceable Standards and will give greater emphasis to addressing implementation concerns.¹ ESMA (Mario Freire, EECS Chairman; Roxana Damianov, ESMA Senior Officer): ESMA supports principle based financial reporting standards that are globally accepted and ENFORCEABLE, accompanied by full disclosure of judgments, assumptions, etc.² ¹ Rede im Rahmen des IAI-AFA International Seminar am 6. März 2013 ² Präsentation beim IASB in London am 22. Februar 2012 14
Hohe Zustimmung bei Fehlerfeststellungen Entwicklung der Zustimmungsquote bei Fehlerfeststellungen (2010 Aug 2013) In 2012 wurden von der BaFin 8 Fälle ohne Zustimmung geprüft: o Bestätigung der Ergebnisse der DPR in 7 Fällen o In einem Fall keine Einleitung des Verfahrens, da aufgrund Delistings kein öffentliches Interesse an der Prüfung mehr bestand Stufe 1: DPR Stufe 2: BaFin 15
Während festgestellte Fehler korrigiert werden, besteht bei Hinweisen noch Nachholbedarf Korrekturen von Fehlern in Bilanz / GuV / Berichterstattung (2012) Umsetzung von Hinweisen (2012) 16
Wie kann die Qualität der Überwachung der Finanzberichterstattung verbessert werden? (1/2) o Der Prüfungsausschuss sollte sich vom Abschlussprüfer eine umfassende Beurteilung der Rechnungslegungsprozesse geben lassen (Frage: Verfügt das Unternehmen in seinem Rechnungswesen über die erforderlichen Ressourcen mit den entsprechenden Qualifikationen?) o Wie ist die Zusammenarbeit mit der Internen Revision gestaltet? o Bei wesentlichen ausländischen Gesellschaften: Berichterstattung über Prüfung und Überwachung o Man sollte mit dem Abschlussprüfer detailliert darüber sprechen, an welchen Stellen eher konservativ oder aggressiv bilanziert wurde (Darlegung kritischer Bilanzierungssachverhalte und -methoden) 17
Wie kann die Qualität der Überwachung der Finanzberichterstattung verbessert werden? (2/2) o Vereinbarung von Prüfungsschwerpunkten mit dem Abschlussprüfer (d.h. Prüfung bestimmter Risikofelder) o Frage nach Berücksichtigung der von der DPR zu Beginn der Aufstellungsperiode veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte o Im Falle einer Prüfung seitens der DPR sollte sich der Prüfungsausschuss zeitnah über den Stand der Prüfung informieren lassen o Der Prüfungsausschuss sollte bei der Auswahl des Abschlussprüfers auch die relative Häufigkeit von Fehlerfeststellungen der DPR bei dessen Mandanten berücksichtigen 18
Fazit o Die Fehlerquote ist nach wie vor hoch, insbesondere bei Nicht-Index Unternehmen o Die Qualität der Finanzberichterstattung kann durch eine enge Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer verbessert werden o Kritische Bilanzierungsthemen sollte der Aufsichtsrat daher frühzeitig mit dem Abschlussprüfer besprechen und Prüfungsschwerpunkte vereinbaren o Die DPR überwacht die Korrektur von festgestellten Fehlern und die Umsetzung von Hinweisen und leitet bei Nichtbefolgung eine erneute Prüfung ein, soweit öffentliches Interesse vorliegt und es sich nicht offensichtlich um einen Bagatellverstoß handelt 19
Vielen Dank 20