Anforderungen an das Enforcement

Ähnliche Dokumente
Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr verehrte Frau Staatssekretärin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Prof. Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin

Aktuelle Entwicklungen in der Bilanzkontrolle II. Dr. Christian Müller, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten

International Financial Reporting Standards Der 15. IFRS Kongress 2016 in Berlin DPR Update

Rede von Herrn Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher. -Es gilt das gesprochene Wort-

Aktuelle Entwicklungen der DPR

DPR FREP. Präsidium der Prüfstelle Berlin, 18. Januar Tätigkeitsbericht Überblick. 2. Prüfungen Abgeschlossene Prüfungen

Präsidium der Prüfstelle Berlin, 29. Januar Tätigkeitsbericht Überblick Prüfungen Abgeschlossene Prüfungen...

Behandelte IAS/IFRS Standards. 1 Einführung in die IFRS IASB Aktuelle Standards IFRS in Österreich 4

DPR FREP. Tätigkeitsbericht Überblick. 2. Prüfungen Maßnahmen zur Fehlervermeidung. 4. Internationale Zusammenarbeit

Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland

Inhaltsverzeichnis VIII

2. IFRS für KMU Internationale Rechnungslegung auch für Mittelständler?

Die Bilanzierung desgoodwill nach SFAS 141/142

8. IFRS-FORUM. E i n f ü h r u n g

MAGNAT Real Estate AG. Hauptversammlung 29. Oktober 2012 in Frankfurt

Prüfungspraxis der DPR. Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Abkürzungsverzeichnis... IX Vorwort... XI. 1. IFRS-Abschlüsse in Österreich... 1

Die Bilanzierung des Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung nach IFRS und US-GAAP

Aktuelles aus der europäischen und internationalen Zusammenarbeit Dr. Nina Kumm und Rolf Künzel Referat WA 15 Bilanzkontrolle und

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer. zur IASB Agenda Consultation 2011

Grundsätze für die stichprobenartige Prüfung gemäß 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB

DPR FREP. Dr. Herbert Meyer Berlin, 4. Februar Tätigkeitsbericht Überblick. 2. Prüfungen Abgeschlossene Prüfungen

Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 4 (E-DRÄS 4)

IFRS: Anhang. Inhalte, Erstellung, Prüfung. Von Ingo Weber ERICH SCHMIDT VERLAG

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien

EECS: Koordinationsaktivitäten des europäischen Enforcements. WP Rolf Künzel, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten

Planungsrechnungen aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers

Bilanzierungsvielfalt vor und nach dem BilMoG

// KONZERN- ABSCHLUSS

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. IFRS visuell. Die IFRS in strukturierten Übersichten. 5. Auflage

Inhaltsverzeichnis.

Notes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel. 3., neu bearbeitete Auflage

I. Stellenwert und Inhalt eines IFRS-Abschlusses. Ansatz und Bewertung im IFRS-Abschluss

DPR - nationales Enforcement der Konzernrechnungslegung im europäischen Kontext

Aktuelle Entwicklungen in der Bilanzkontrolle. Dr. Christian Müller Referat WA 15 Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten

Gegenüberstellung der ISA und IDW PS

Helmut Sorger, Head Corporate Reporting Wienerberger AG , Wien.

Präsidium der Prüfstelle Berlin, 30. Januar Tätigkeitsbericht Überblick Prüfungen Ergebnis der Prüfungen...

Kapitel 2: Externes Rechnungswesen

Präsidium der Prüfstelle Berlin, 24. Januar Tätigkeitsbericht Überblick Prüfungen

Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und anderer Rechnungslegungsnormen

Konzernrechnungslegung nach EU-IFRS 2012

I. Stellenwert und Inhalt eines IFRS-Abschlusses

Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1 3. Konzernergebnis

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

Ziele und aktueller Stand der Disclosure Initiative des IASB IFRS Forum Prof. Dr. Norbert Schwieters

1016SAFRW0 FA MP SM - Ausgewählte Probleme der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung I. Umfang der Klausuraufgabe: 5 Seiten

Geleitwort zur 2. Auflage... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abbildungsverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71

Präsidium der Prüfstelle Berlin, 18. Januar Tätigkeitsbericht Überblick Prüfungen Ergebnis der Prüfungen...

Marken in der internationalen Rechnungslegung

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

Böckler Konferenz für Aufsichtsräte Die Bedeutung der DPR für. die Aufsichtsräte

Aktuelle Fragen des Enforcement in Deutschland

Informationen zum Prüfverfahren der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

Aktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1)

Inhalt. IAS 36: Wertminderungen von Vermögenswerten

Notes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von. Prof. Dr. Peter Leibfried und Ingo Weber. Unter Mitarbeit von Claudia Gutte und Doreen Redecker

IFRS Update und Checkliste

Umstellung der Rechnungslegung auf IAS

Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vor neuen Herausforderungen Aufsicht und Kontrolle in der Praxis

AUFGABE 1 (30 PUNKTE):

EINSENDEARBEIT ZUM KURS 41891

IFRS direkt Update zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

HANDOUT DAS DPR-PRÜFVERFAHREN. Worauf Aufsichtsräte achten sollten ZUSAMMENFASSUNG. Markus Sendel-Müller und Marion Weckes

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)

Präsidium der Prüfstelle Berlin, 25. Januar Tätigkeitsbericht Überblick Prüfungen Ergebnis der Prüfungen...

Agenda. Ziele des Anwendungsbereichs BilMOG. Status quo. Gegenstand und Auswirkungen des BilMoG (Überblick) Corperate Covernance nach dem BilMOG

IFRS auf einen Blick

WP/StB/RA Dr. Eike Dornbach Dornbach GmbH, Koblenz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Inhaltsübersicht. Jaskolski, Torsten Akquisitionsmethode und Bewertung immaterieller Verm 2013

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017

(Text von Bedeutung für den EWR)

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

Inhalt. IAS 38: Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill nach IFRS

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR BilMoG Erfahrungsbericht

Die EU-Rechnungslegungspläne aus Sicht eines US-GAAP-Bilanzierers

Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Post-Implementation Review IFRS 8 Operating Segments Vorläufige Erkenntnisse des DRSC

Die Konvergenzfalle. Überwiegen die Vorteile der Harmonisierung noch die Nachteile? Stephan Gemkow Mitglied des Vorstands Deutsche Lufthansa AG

IFRS: Bilanzpolitik und Bilanzanalyse

Erste Schritte auf sicherem Boden? Kommen Sie zu BDO!

Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 6. Juli 2018 in München NUCLETRON ELECTRONIC AG

DPR FREP. Tätigkeitsbericht Überblick. 2. Prüfungen Präventive Maßnahmen der DPR. 4. Kosten des Enforcement. 5.

Bilanzierung von SMEs nach IFRS

15. IFRS-FORUM

Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen - Rechnungslegung nach Internationalen Standards

BilMoG - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf Bilanzpolitik und Bilanzanalyse. von. Prof. Dr.

Rechnungslegungspolitik im Rahmen der Kaufpreisallokation

Patrick Chardonnens Jean-Pierre Chardonnens. Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3. Adoc Editions SA

Geschäftsordnung. für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 1. Oktober 2014

Transkript:

Anforderungen an das Enforcement DEUTSCHE PRÜFSTELLE FÜR RECHNUNGSLEGUNG 67. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Frankfurt am Main, 19. September 2013 Prof. Dr. Edgar Ernst

Drei Säulen des Enforcements der Rechnungslegung in Deutschland Enforcement = Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen Abschlussprüfer Aufsichtsrat DPR / BaFin 2

Enforcement: Unabhängige Kontrolle und Aufsicht über Jahres- und Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen Erste Stufe Enforcement Zweite Stufe Informationsaustausch (primär von DPR zur WPK) Abschlussprüfer- Aufsichtskommission (APAK) Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Durchsetzung der Einhaltung der Rechnungslegungsstandards (neben der Tätigkeit des Abschlussprüfers) Berufsaufsicht Abschlussprüfer Prüfung der Abschlüsse Jahres- und Konzernabschlüsse o Erstellung durch das Management o Feststellung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat 3

Enforcement: Verfahrensbeteiligte Aufsichtsrat Unternehmen (vertreten durch den Vorstand) DPR Externe Dienstleister BaFin Abschlussprüfer Rechtsanwälte Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht Gutachter Frankfurt am Main = obligatorisch = fakultativ = ggf. Informationspflicht 4

Ausgangssituation Der Prüfungsausschuss hat die Finanzberichterstattung zu prüfen. Der Abschlussprüfer wiederum hat den Prüfungsausschuss dabei zu unterstützen und hat außerdem gegenüber der Öffentlichkeit die Ordnungsmäßigkeit der Abschlüsse und Berichte zu bestätigen. Der Aufsichtsrat geht grundsätzlich davon aus, dass ein voll umfänglich testierter Jahres-, bzw. Konzernabschluss keinen wesentlichen Fehler beinhaltet, wobei ihn dies nicht von einer eigenständigen Prüfung entbindet. Frage: Wie sieht aus Sicht der DPR die Praxis aus? 5

Die Fehlerquote ist nach wie vor hoch, jedoch mit abnehmender Tendenz Entwicklung der normalisierten Fehlerquote* (2010 Aug 2013) 6

Bei Nicht-Index Unternehmen liegt die Fehlerquote tendenziell höher Fehlerquote nach Indizes (2010 Aug 2013) 7

Potentielle Gründe für geringere Fehlerquote in den vergangenen Jahren o Unternehmen wurden zum zweiten Mal von der DPR geprüft o Größere Aufmerksamkeit beim Aufsichtsrat / Prüfungsausschuss o Wirtschaftliche Lage der Unternehmen häufig besser (weniger earnings management ) o Anteil kleiner Unternehmen nimmt in der Enforcement-Grundgesamtheit ab o Einige Unternehmen haben nach DPR-Prüfung den regulierten Markt verlassen 8

Fusionen / Übernahmen, Übergang in den Freiverkehr sowie Insolvenzen haben zu einem wesentlichen Rückgang der Enforcement-Grundgesamtheit geführt Entwicklung der Enforcement-Grundgesamtheit (2005 2012) Freiferkehr (130) Insolvenzen (88) Fusionen / Übernahmen (220) Sonstiges (15) 9

Wesentliche Ursachen für Fehler können in zwei Gruppen unterteilt werden o Unzureichende Berichterstattung im Lagebericht und Anhang Risiko- und Prognoseberichterstattung Angaben zu nahestehenden Unternehmen oder Personen Angaben zu Organbezügen Werthaltigkeitstest Goodwill o Umfang und Anwendungsschwierigkeiten bei einzelnen IFRS Unternehmenserwerb und verkauf / Goodwill Werthaltigkeit von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten Fokus gerade in schwierigen Zeiten Finanzinstrumente Latente Steuern 10

Unzureichende Berichterstattung im Lagebericht und Anhang Beispiel: Angaben zur Werthaltigkeit Der Konzernanhang zum 31.12.2010 des Unternehmens A enthält nicht die nach IAS 36.134 (d) erforderlichen Angaben zum Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert; insbesondere fehlen: oeine Beschreibung der wesentlichen Annahmen, auf der das Management seine Cashflow- Prognosen aufgebaut hat, odie Beschreibung des Managementansatzes zur Bestimmung der diesen Annahmen zugewiesenen Werte, odie Angabe des Zeitraums, für den das Management die Cashflows geplant hat, odie Wachstumsrate für die Extrapolation der Cashflows nach dem Detailplanungs-zeitraum und die angewendeten Abzinsungssätze Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (d) 11

Umfang und Anwendungsschwierigkeiten bei einzelnen IFRS Beispiel: Latente Steuern Das Unternehmen B weist bei einem negativen Konzernergebnis (vor Steuern) von 235 Mio. zum 30. Juni 2012 einen Steuerertrag von 66 Mio. (tatsächlicher Steueraufwand: 12 Mio.; latenter Steuerertrag: 78 Mio.) aus. In der verkürzten Konzernbilanz zum 30. Juni 2012 ergibt sich ein Aktivüberhang latenter Steuern von 211 Mio. (aktive latente Steuern: 233 Mio.; passive latente Steuern: 22 Mio.) bei einem bilanziellen Eigenkapital von 101 Mio. Aufgrund der bestehenden Verlusthistorie bedarf die Erfassung latenter Steuererträge in der GuV bzw. eines Aktivüberhangs latenter Steuern in der Bilanz besonderer über die Unternehmensplanung hinausgehender Werthaltigkeitsnachweise, die hier nicht vorlagen. Somit liegt ein Verstoß gegen IAS 12.34 (f) vor. 12

Die DPR ist sich des Problems der Enforceability ausgewählter Standards bewusst Prüfstelle stellt nicht ihr Ermessen an die Stelle des Managements, sondern prüft, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Wo Ermessensspielräume der Natur der Sache geschuldet sind, sollte durch Offenlegung der Annahmen und Methoden den Investoren ein adäquates Verständnis des Abschlusses vermittelt werden. Defizite ausgewählter Standards o Als Finanzinvestitionen gehaltene zum Fair Value bilanzierte Immobilien o Entwicklungskosten o Purchase Price Allocation o Goodwill-Abschreibung o Negativer Goodwill o Segmentberichterstattung Vorschläge der DPR im Rahmen der IASB Agenda Consultation 2011 Anschaffungskostenmodell und Angaben zum Fair Value im Anhang Keine Aktivierung Kaufpreisbestandteile nur für Posten, für die Marktpreis feststellbar, sonst Goodwill Ratierlich über die Nutzungsdauer Keine sofortige Ergebniserfassung Präzisere Offenlegungspflichten und Modifizierung der CODM-Definition 13

wobei dies auch verstärkt auf internationaler Ebene gesehen wird IASB (Hans Hoogervorst, IASB Chairman): The IASB is responsible for developing enforceable Standards and will give greater emphasis to addressing implementation concerns.¹ ESMA (Mario Freire, EECS Chairman; Roxana Damianov, ESMA Senior Officer): ESMA supports principle based financial reporting standards that are globally accepted and ENFORCEABLE, accompanied by full disclosure of judgments, assumptions, etc.² ¹ Rede im Rahmen des IAI-AFA International Seminar am 6. März 2013 ² Präsentation beim IASB in London am 22. Februar 2012 14

Hohe Zustimmung bei Fehlerfeststellungen Entwicklung der Zustimmungsquote bei Fehlerfeststellungen (2010 Aug 2013) In 2012 wurden von der BaFin 8 Fälle ohne Zustimmung geprüft: o Bestätigung der Ergebnisse der DPR in 7 Fällen o In einem Fall keine Einleitung des Verfahrens, da aufgrund Delistings kein öffentliches Interesse an der Prüfung mehr bestand Stufe 1: DPR Stufe 2: BaFin 15

Während festgestellte Fehler korrigiert werden, besteht bei Hinweisen noch Nachholbedarf Korrekturen von Fehlern in Bilanz / GuV / Berichterstattung (2012) Umsetzung von Hinweisen (2012) 16

Wie kann die Qualität der Überwachung der Finanzberichterstattung verbessert werden? (1/2) o Der Prüfungsausschuss sollte sich vom Abschlussprüfer eine umfassende Beurteilung der Rechnungslegungsprozesse geben lassen (Frage: Verfügt das Unternehmen in seinem Rechnungswesen über die erforderlichen Ressourcen mit den entsprechenden Qualifikationen?) o Wie ist die Zusammenarbeit mit der Internen Revision gestaltet? o Bei wesentlichen ausländischen Gesellschaften: Berichterstattung über Prüfung und Überwachung o Man sollte mit dem Abschlussprüfer detailliert darüber sprechen, an welchen Stellen eher konservativ oder aggressiv bilanziert wurde (Darlegung kritischer Bilanzierungssachverhalte und -methoden) 17

Wie kann die Qualität der Überwachung der Finanzberichterstattung verbessert werden? (2/2) o Vereinbarung von Prüfungsschwerpunkten mit dem Abschlussprüfer (d.h. Prüfung bestimmter Risikofelder) o Frage nach Berücksichtigung der von der DPR zu Beginn der Aufstellungsperiode veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte o Im Falle einer Prüfung seitens der DPR sollte sich der Prüfungsausschuss zeitnah über den Stand der Prüfung informieren lassen o Der Prüfungsausschuss sollte bei der Auswahl des Abschlussprüfers auch die relative Häufigkeit von Fehlerfeststellungen der DPR bei dessen Mandanten berücksichtigen 18

Fazit o Die Fehlerquote ist nach wie vor hoch, insbesondere bei Nicht-Index Unternehmen o Die Qualität der Finanzberichterstattung kann durch eine enge Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer verbessert werden o Kritische Bilanzierungsthemen sollte der Aufsichtsrat daher frühzeitig mit dem Abschlussprüfer besprechen und Prüfungsschwerpunkte vereinbaren o Die DPR überwacht die Korrektur von festgestellten Fehlern und die Umsetzung von Hinweisen und leitet bei Nichtbefolgung eine erneute Prüfung ein, soweit öffentliches Interesse vorliegt und es sich nicht offensichtlich um einen Bagatellverstoß handelt 19

Vielen Dank 20