Bürgermeister und VG-Vorsitzender Zimmer-Nr. Tel / 981 -?

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Mitteilungsblatt VerwaltungsgemeinschaftSTEINFELD Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Verwaltungsgemeinschaft STEINFELD und die Mitgliedsgemeinden Königsfeld Stadelhofen Wattendorf Telefon-Nr. 09207/981-0 Fax-Nr. 09207/981-23 Parteiverkehr: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr Königsfeld Stadelhofen Wattendorf langer Behördentag: Montag 13.30-18.00 Uhr Jahrgang 31 Freitag, den 31. Oktober 2014 Nummer 22 Amtliche Bekanntmachungen Qualifizierungskurs für angehende Tagesmütter und -väter Beginn am 17. Januar 2015 in der Geschäftsstelle des SKF Die Jugendämter von Stadt- und Landkreis Bamberg bieten in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) einen kostenlosen Qualifizierungskurs für Frauen und Männer an, die Tagesmutter oder Tagesvater werden möchten. Der Qualifizierungskurs beginnt am Samstag, 17. Januar 2015. Die Kurszeiten sind in unregelmäßigen Abständen dienstags von 19:00-21:30 Uhr und samstags von 9:00 16:00 Uhr. Die Schulungen finden in der Geschäftsstelle des SKF Bamberg in der Schwarzenbergstraße 8 statt. Der Qualifizierungskurs ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflegeerlaubnis. Diese wird benötigt, wenn ein oder mehrere Tageskinder mehr als 15 Stunden in der Woche gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden. Die Jugendämter erteilen die Pflegeerlaubnis, wenn die Kindertagespflegeperson geeignet ist, über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und sich Kenntnisse zur Kindertagespflege in qualifizierten Lehrgängen erworben hat. Der Qualifizierungskurs gliedert sich in einen Grund- und Aufbaukurs. Ziel des Kurses ist es, die künftige Tagespflegeperson in ihrer praktischen Tätigkeit zu schulen und zu unterstützen. Die Tagespflege wird aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt sowie über Aufgaben, Rechte und Pflichten informiert. Weitere Themen sind die Eingewöhnung des Tageskindes und das Erstgespräch mit den Eltern. Die Ansprechpartnerinnen bei den zuständigen Jugendämtern stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Anmeldungen für den Kurs sind ebenfalls an diese zu richten. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Qualifizierungskurs ist ein persönliches Beratungsgespräch mit den Fachkräften des Jugendamtes. Interessenten aus der Stadt richten sich an: Barbara Glas-Andersch oder Ivonne Helmerich, Stadtjugendamt, Geyerswörthstr. 1, Zi. 114, Tel. 87-1564, E-Mail: barbara.glas-andersch@stadt.bamberg.de oder ivonne.helmerich@stadt-bamberg.de. Interessenten aus dem Landkreis wenden sich an: Uta Lachmann-Fromme, Kreisjugendamt, Ludwigstr. 23, Tel. 85-530, E-Mail: uta.lachmann-fromme@lra-ba.bayern.de Verbandssatzung für den Schulverband Stadelhofen Satzung des Schulverbandes für die Volksschule (Grundschule Stadelhofen) 1 Bestand des Schulverbandes (1) Der Schulverband besteht aufgrund der Errichtung der Grundschule Stadelhofen (2) Mitglieder des Schulverbandes sind die Gemeinden Stadelhofen, Wattendorf und die Stadt Weismain. (3) Der Schulverband führt den Namen Schulverband Stadelhofen 2 Organe des Schulverbandes Organe des Schulverbandes sind 1. die Schulverbandsversammlung, 2. die Person, die den Vorsitz des Schulverbandes führt (Schulverbandsvorsitzender) 3 Schulverbandsversammlung (1) 1 Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden oder deren nach Art. 31 Abs. 2 oder Abs. 3 KommZG bestellten Stellvertretern. 2 Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschulen besuchen, entsenden ferner bis 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 BaySchFG). 3 Dadurch, dass aus der Gemeinde Stadelhofen derzeit (Schuljahr 2013/2014) nur 43 Schüler die Schule besuchen (damit unter der unter Satz 2 genannten Zahl von 50 Schüler liegt), entsendet die Gemeinde Stadelhofen einen weiteren Vertreter als Mitglied in der Schulverbandsversammlung. Wenn die Zahl der Schüler wieder steigt entfällt die Regelung nach Abs. 1 Satz 2, da dieser Vertreter schon besteht. (2) Den Vorsitz in der Schulverbandsversammlung führt der Schulverbandsvorsitzende. (3) 1 Die Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr nach Art. 34 Abs. 2 KommZG vorbehaltenen Angelegenheiten. 4 Rechnungsprüfung Die Jahresrechnung wird von der Schulverbandsversammlung geprüft und festgestellt.

Steinfeld - 2 - Nr. 22/14 5 Schulverbandsvorsitzender (1) Die Schulverbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer von 6 (Anzahl) Jahren den Schulverbandsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. (2) Der Schulverbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Schulverbandsversammlung sowie der beschließenden Ausschüsse und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung dem ersten Bürgermeister zukommen. 6 Rechtsstellung des Schulverbandsvorsitzenden und der übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. (2) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro. (3) Die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 Euro für jede Sitzung. (4) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten auf Antrag a) als Beschäftigte eine Entschädigung für den nachgewiesenen Verdienstausfall, b) als selbstständig Tätige eine Pauschalentschädigung für den entstandenen Verdienstausfall in Höhe von (Betrag) Euro für jede angefangene Stunde der Sitzungsdauer, c) wenn ihnen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, eine Pauschalentschädigung wie für selbstständig Tätige. 7 Geschäftsgang des Schulverbandes 1 Die Schulverbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. 2 Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen der Gemeindeordnung. 8 Geschäftsführung des Schulverbandes 1 Als Geschäftsstelle des Schulverbandes wird die Gemeindeverwaltung desjenigen Verbandsmitglieds bestimmt, das den Schulverbandsvorsitzenden stellt. 2 Für die Aufwendungen zur Führung der Geschäftsstelle erhält das betroffene Schulverbandsmitglied eine Entschädigung nach dem Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme. 9 Kassengeschäfte des Schulverbandes Die Kassengeschäfte des Schulverbandes werden am Ort der Geschäftsstelle des Schulverbandes geführt. 10 Finanzierung des Schulverbandes (1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf von den Verbandsmitgliedern eine Schulverbandsumlage. (2) 1 Abweichend von Art. 9 Abs. 7 Satz 1 BaySchFG erhebt der Schulverband für Investitionen eine gesonderte Investitionsumlage. 11 Auseinandersetzung Im Falle der Auflösung des Schulverbandes oder des Ausscheidens einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden findet eine Auseinandersetzung nach Art. 47 KommZG statt. 12 Bekanntmachungen des Schulverbandes Die Bekanntmachungen des Schulverbandes erfolgen in den Amtsblättern aller Mitgliedsgemeinden. 13 Inkrafttreten (1) Diese Verbandssatzung tritt am 01.05.2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Schulverbandes Stadelhofen vom 12.05.2009, außer Kraft. Stadelhofen, 02.07.2014 Ludwig Göhl Schulverbandsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86 96187 Stadelhofen vg@steinfeld-oberfranken.de www.steinfeld-oberfranken.de Fax: 09207/98123 Mitgliedsgemeinden: Bürgermeister und VG-Vorsitzender Zimmer-Nr. Tel. 09207 / 981 -? VG-Vorsitzende Frau Gisela Hofmann... Zi. 14/1.Stock... 13 Gemeinde Königsfeld Frau Gisela Hofmann... Zi. 14/1.Stock... 13 Gemeinde Stadelhofen Herr Ludwig Göhl... Zi. 11/1.Stock... 11 Gemeinde Wattendorf Herr Thomas Betz... Zi. 13/1.Stock... 24 Hauptverwaltung Zimmer-Nr. Tel. 09207 / 981 -? Herr Mario Kühlwein, Geschäftsleitung, Kämmerer, Standesamt... Zi. 3/EG... 14 Herr Markus Neubauer, Bauamt, Beitragswesen... Zi. 12/1. Stock... 12 Frau Margarete Pitterich, Bürgerbüro, Ausweise, Einwohnermeldeamt... Zi. 5/EG... 10 Frau Cornelia Engert, Rentenanträge, Feuerwehrwesen... Zi. 4/EG... 22 Gemeinde Königsfeld Öffnungszeiten: Gemeinde Stadelhofen Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr 13:30 Uhr 18:00 Uhr Dienstag Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Gemeinde Wattendorf Finanzverwaltung Zimmer-Nr. Tel. 09207 / 981 -? Herr Patrick Dippold, Haushaltswesen... Zi. 2/EG... 17 Frau Birgit Lieb/Christine Löhrlein, Buchhaltung... Zi. 2/EG... 18 Herr Manfred Görl, Gemeindesteuern, Gebühren, Personalwesen... Zi. 15/1.Stock... 16 Frau Gundi Hofmann, Kassenverwaltung... Zi. 1/EG... 15 Bauhof Zimmer-Nr. Tel. 09207 / 981 -? Herr Siegfried Pfeufer, Bauhofleiter... 25 Herr Thomas Handwerger, Mitarbeiter, Herr Werner Spörlein, Mitarbeiter Forstamt Zimmer-Nr. Tel. 09207 / 981 -? Herr Michael Bug... Zi. 16/1. Stock... 20

Steinfeld - 3 - Nr. 22/14 Verstorben ist aus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld Maria Barbara Nikol, geb. Spörlein, Pfaffendorf 6, Stadelhofen Johann Lang, Gräfenhäusling 14, Stadelhofen Ferdinand Gick, Kotzendorf 31, Königsfeld Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2014 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2014 Der Gemeinderat stimmt der o. a. Niederschrift zu. Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Zu Beginn der Gemeinderatsitzung vom 16.10.2014 wurde der Breitband-Ausbauvertrag mit der Telekom geschlossen. Wir sind damit die zweite Gemeinde im Landkreis nach dem Markt Burgebrach, die das komplizierte Förderverfahren durchlaufen haben und nun mit dem Ausbau beginnen werden. Die umliegenden Gemeindeteile Treunitz, Huppendorf, Poxdorf, Laibarös, Kotzendorf und Voitmannsdorf können nun zukunftssicher angebunden werden. Im Juni 2013 haben wir zusammen mit dem Planungsbüro Corwese das langwierige Verfahren zur Breitbandförderung begonnen. Mit Bedarfsermittlung und Markterkundung sowie vielen weiteren Schritten wurde nun mit der Deutschen Telekom AG der passende Ausbaupartner für die zeitgemäße Anbindung der Ortschaften gefunden. Bei Gesamtinvestitionskosten von ca. 700.000 bleibt eine Deckungslücke von ca. 600.000. Diese Deckungslücke muss die Gemeinde übernehmen, erhält dafür aber eine 70%-ige Förderung vom Freistaat Bayern, das heißt: die Gemeinde hat Kosten in Höhe von 180.000 zu schultern, 420.000,- übernimmt der Freistaat Bayern. Zwischenzeitlich wurde dieser Förderbescheid an 3. Bürgermeister Thomas Hüppe von Staatsminister Dr. Söder und Staatssekretär Füracker ausgehändigt (siehe Bild). Die Telekom ist nun vertraglich verpflichtet innerhalb eines Jahres den Ausbau durchzuführen, sodass die unterversorgten Gebiete in der Gemeinde spätestens im Oktober 2015 mit schnellerer Anbindung rechnen können. Bürgerversammlung für Senioren Am Mittwoch, den 05.11.2014 findet im Rahmen des Seniorennachmittags eine Bürgerversammlung für Senioren statt. Beginn ist nach dem Gottesdienst um ca. 15.00 Uhr im Pfarrheim. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Gisela Hofmann 1. Bürgermeisterin Geschäftsordnung des Gemeinderates Stadelhofen Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bay. Gemeindetages und wurde nur auf die gemeindlichen Belange angepasst. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Mustergeschäftsordnung als Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stadelhofen. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG; Manfred Görl, Steinfeld 61, Stadelhofen auf der Fl. Nr. 1681 der Gemarkung Steinfeld Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat den o. a. Antrag bekannt. Der Gemeinderat erhebt hiergegen keine Einwände und stimmt dem Antrag zur Überprüfung der Vorkommen von kollissionsgefähreten Vogelarten im Gebiet des geplanten Windparks Der Gemeinderat hat mit der Sitzungsladung das Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 04.09.2014 sowie den Bericht des Büros für ökolog. Studien Bayreuth vom 05.08.2014 erhalten. Er nimmt diesen Bericht zur Kenntnis. Beauftragung (Preiseinholung) eines Gegengutachtens; hier.: Überprüfung des Vorkommens kollisionsgefähreter Vogelarten in den geplanten Windparks bei Wattendorf Der Gemeinderat beschließt, den Preis eines Gegengutachtens über die Überprüfung des Vorkommens kollisionsgefährdeter Vogelarten in den geplanten Windparks Wattendorf ein zu holen. Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der Windparkanlage Wattendorf bestehend aus 9 Windenergieanlagen durch die Fa. NaturStromAnlagen GmbH, Forchheim; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Mit Schreiben vom 22.09.2014 gibt das Landratsamt Bamberg folgendes bekannt: Nach 36 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf das Einvernehmen nur aus den sich aus 35 BauGB ergebenden Gründen versagen. Aus der Begründung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2013 geht hervor, dass Belange des Naturschutzes der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegenstehen. Durch das Büro für ökologische Studien / Bayreuth wurden ergänzend zu den Untersuchungsergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nochmals zusätzliche Geländearbeiten zur Feststellung von Vorkommen kollissionsgefährdeter Vogelarten durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse liegen mittlerweile vor. Die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden bestätigt; erhebliche Beeinträchtigungen von Naturschutzbelangen können somit ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurden bereits im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplanes Oberfranken West und

Steinfeld - 4 - Nr. 22/14 der Festsetzung des Vorranggebietes 114 geprüft und abgewogen. Denkmalschutzrechtliche Belange sind nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege für die Windkraftanlagen auf Standorten der Gemarkung Schederndorf nicht betroffen. Die geplanten Standorte der Windenergieanlagen liegen innerhalb des Vorranggebietes 114 Wattendorf des Regionalplans Oberfranken West. Bei den vorgesehenen Zielen zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan Oberfranken West handelt es sich um Ziele der Raumordnung i. S. v. Art. 2 Nr. 2 BayLplG und damit um verbindliche Vorgaben. Da die geplanten Standorte der Windkraftanlagen dem Vorranggebiet Nr. 114 zuzurechnen sind, werden die Erfordernisse der Raumordnung eingehalten. Die im Regionalplan Oberfranken West festgesetzten Ziele haben nach 3 Abs. 1 BayLplG rahmensetzenden Charakter. Die Gemeinde Stadelhofen hat deshalb bei der Erteilung bzw. Versagung des erforderlichen Einvernehmens dieses Ziel zu beachten ( 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Aus den aufgeführten Gründen ist der Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2013 rechtswidrig. Bevor wir den Genehmigungsbescheid erlassen, geben wir Ihnen Gelegenheit bis spätestens 15.10.2014 erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden (Art. 74 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 BayBO). Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Ehrung verdienter Gemeindebürger Die Gemeinderatsmitglieder wurden beauftragt, sich Gedanken zu machen, wer in der Gemeinde Stadelhofen geehrt werden soll. Der Gemeinderat beschließt, die örtlichen Vereine anzuschreiben, um verdiente Gemeindebürger vor zu schlagen. Bezug auf den Beschluß vom Gemeinderat Stadelhofen vom 27.01.2014 wird genommen. Begrenzung der GV Straße Hohenhäusling-Steinfeld auf 12 t Verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeinde Stadelhofen Als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlassen wir nach 44 und 45 StVO i. V. m. Art. 2 4 ZustGVerk aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße folgende Anordnung 1 Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrs rechtlichen Maßnahmen angeordnet: Die Gemeindeverbindungsstraße Steinfeld Hohenhäusling wird ab der Abzweigung von der Bundesstraße 22 bis zur Abzweigung in die Kreisstraße BA 31 in Hohenhäusling auf beiden Seiten für Fahrzeuge über einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 12 Tonnen gesperrt. Ausgenommen hiervon sind die Anlieger und Busse (Anlieger und Busse frei). Zur Kennzeichnung sind die Verkehrszeichen 262 (Gewichtbegrenzung) und 1020-30 (Anlieger frei) aufzustellen. 2 Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i. S. des 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet. Raum mit besonderem Handlungsbedarf im LEP in Bayern Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungsladung das Ablehnungsschreiben des MdL Albert Füracker zur Verfügung gestellt. Genehmigung des Haushaltes 2014 Dem Gemeinderat wurde das Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 23.09.2014 hinsichtlich der Haushaltsgenehmigung als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben. Stadt Scheßlitz; Bebauungsplan Zeckendorfer Loh - 1. Erweiterung ; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Vorsitzende gibt das Schreiben der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner vom 10.10.2014 dem Gemeinderat bekannt. Der Gemeinderat erhebt gegen die Erweiterung des Bebauungsplanes Zeckendorfer Loh 1. Erweiterung keine Einwände. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Stadelhofen am Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeinde Stadelhofen Als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlassen wir nach 44 und 45 StVO i. V. m. Art. 2 4 ZustGVerk aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße folgende Anordnung 1 Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrs rechtlichen Maßnahmen angeordnet: Die Gemeindeverbindungsstraße Steinfeld Hohenhäusling wird ab der Abzweigung von der Bundesstraße 22 bis zur Abzweigung in die Kreisstraße BA 31 in Hohenhäusling auf beiden Seiten für Fahrzeuge über einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 12 Tonnen gesperrt. Ausgenommen hiervon sind die Omnibusse und Anlieger. Zur Kennzeichnung sind die Verkehrszeichen 262 (Gewichtbegrenzung), Zeichen 1024-14 (Omnibusse frei) und 1020-30 (Anlieger frei) aufzustellen. 2 Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i. S. des 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet. Göhl 1. Bürgermeister FF Steinfeld legt Leistungsprüfung THL ab Zwei Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld absolvierten die Leistungsprüfung Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz. Dabei wurden Abzeichen in allen sechs Stufen, von Bronze bis Gold-Rot, abgelegt. Unter den kritischen Augen von Kreisbrandinspektor Jochen Farniok und den Schiedsrichtern Kreisbrandmeister Stefan Düthorn, Ludwig Eberlein sowie Peter Krapp, legte man die Leistungsprüfung zwei mal innerhalb der Sollzeit fehlerfrei ab. Zusätzlich mussten Truppaufgaben absolviert werden, bei denen der jeweilige Trupp ein Einsatzmittel zeigen und erklären musste. Absolventen der Stufe 5 mussten außerdem noch 2 Gefahrgutzeichen erkennen. Der Gruppenführer und der Teilnehmer der Höchststufe mussten einen Fragebogen beantworten. Bis zu drei mal pro Woche, drei Wochen lang, wurde geübt, um sich alle Einzelheiten der umfangreichen Prüfung anzueignen.

Antrag auf Erweiterung des Steinbruches durch die Firma Schorr Die Firma Schorr GmbH & Co.KG plant den vorhandenen Steinbruch nordwestlich von Wattendorf um ca. 9,4 ha zu erweitern. Hierzu gibt der Vorsitzende dem Gemeinderat nähere Informationen. Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu. Antrag auf Ersatzbeschaffung der FF Wattendorf Die Freiwillige Feuerwehr Wattendorf beantragt mit Schreiben vom 28.09.2014 die Ersatzbeschaffung von persönlicher Schut- Steinfeld - 5 - Nr. 22/14 Im Einzelnen erreichten: zausrüstung für Atemschutzgeräteträger. Bronze: Benjamin Neuberger Hierzu hat die Feuerwehr Wattendorf 10 Angebote eingeholt. Silber: Stefan Jordan Das günstigste Angebot gab die Firma Ludwig Feuerschutz, Gold: Daniel Schorn, Markus Dippold Bindlach, ab. Das Angebot liegt bei 1.166,20 Euro brutto. Gold-Blau: Roland Krappmann Der Gemeinderat beschließt, der Firma Ludwig Feuerschutz, Gold-Grün: Matthias Türkon, Otto Spindler, Johannes Schmitt, Erika Hartwig Bindlach, den Auftrag für 5 Überjacken zum Angebotspreis von 1.166,20 brutto zu erteilen. Gold-Rot: Matthias Keller Im Bild von links nach rechts: Schiedsrichter Peter Krapp, Kreisbrandmeister Stefan Düthorn, 1. Bürgermeister Ludwig Göhl, 1. Kommandant Otto Spindler, Daniel Schorn, Matthias Keller, Benjamin Neuberger, Markus Dippold, Stefan Jordan, Erika Hartwig, Johannes Schmitt, Vorstand Roland Krappmann, Kreisbrandinspektor Jochen Farniok, 2. Kommandant Matthias Türkon, Schiedsrichter Ludwig Eberlein. Die Höchststufe Gold-Rot wurde von Matthias Keller erreicht. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wattendorf auf Beschaffung von diversen Gegenständen für das neue HLF10 Mit Schreiben vom 12.09.2014 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Wattendorf für das neue Feuerwehrauto 2 Paar Schneeketten, einen Trocken-/Nasssauger, einen Hochdruckreiniger, einen Luftdruckkompressor und Druckluftzubehör um die Einsatzfähigkeit des neuen Fahrzeuges zu verbessern. Die Feuerwehr Wattendorf hat hierfür jeweils verschiedene Angebote eingeholt, die der Vorsitzende dem Gemeinderat bekannt gibt. Der Gemeinderat stimmt den Anschaffungen zu und erteilt folgenden wenigstnehmenden Firmen den Auftrag: Schneeketten: Fa. BayWa, Scheßlitz 900,00 Euro brutto Trocken-/Nasssauger: Fa. Benno Lieb, Scheßlitz 275,00 Euro brutto Hochdruckreiniger: Fa. BayWa, Scheßlitz 1390,00 Euro brutto Luftdruckkompressor: Fa. Benno Lieb, Scheßlitz 375,69 Euro brutto Druckluftzubehör: Fa. Benno Lieb, Scheßlitz 643,60 Euro brutto Verlängerung des Pachtvertrages für das Fischereirecht Der Pachtvertrag für das Fischereirecht auf der Fl. Nr. 1137, der Gemarkung Wattendorf, endet am 30.11.2014. Die bisherigen Pächter Herr Dr. H. Helldorfer und Herr Adam Heidenreich haben signalisiert den Pachtvertrag verlängern zu wollen. Der Gemeinderat beauftragt den Vorsitzenden, den Pachtvertrag mit Herrn Dr. H. Helldorfer und Herrn Adam Heidenreich zu verlängern. Bauantrag des Alpenvereins für die Coburger Hütte Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat den Bauantrag des Deutschen Alpenvereins, Sektion Coburg, zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Lagerraum und biologischer Trockentoilette auf der Fl. Nr. 1136/1, Gemarkung Wattendorf bekannt. Der Gemeinderat stimmt dem o. a. Bauantrag zu. Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2014 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.09.2014 Der Gemeinderat stimmt der o. a. Niederschrift zu. Schreiben des Landratsamtes zum gemeindlichen Einvernehmen - Windpark Wattendorf Mit Schreiben vom 22.09.2014 gibt das Landratsamt Bamberg folgendes bekannt: - Nach 36 Abs. 1 Satz 2 i.v.m. 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf das Einvernehmen nur aus den sich aus 35 BauGB ergebenden Gründen versagen. Aus der Begründung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.11.2013 gehen keine Ablehnungsgründe i.s.d. 35 BauGB hervor. - Die geplanten Standorte der Windenergieanlagen liegen innerhalb des Vorranggebietes 114 Wattendorf des Regionalplans Oberfranken West. Bei den vorgesehenen Zielen zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan Oberfranken West handelt es sich um Ziele der Raumordnung i.s.v. Art. 2 Nr. 2 BayLplG und damit um verbindliche Vorgaben. Da die geplanten Standorte der Windkraftanlagen dem Vorranggebiet Nr. 114 zuzurechnen sind, werden die Erfordernisse der Raumordnung eingehalten. Die nach den geltenden Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen notwendigen Abstandsflächen sind ebenfalls abschließend berücksichtigt. Die im Regionalplan Oberfranken West festgesetzten Ziele haben nach 3 Abs. 1 BayLplG rahmensetzenden Charakter. Die Gemeinde Wattendorf hat deshalb bei der Erteilung bzw. Versagung des erforderlichen Einvernehmens dieses Ziel zu beachten ( 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Steinfeld - 6 - Nr. 22/14 Aus den aufgeführten Gründen ist der Stadtratsbeschluss vom 11.11.2013 rechtswidrig. Bevor wir den Genehmigungsbescheid erlassen, geben wir Ihnen Gelegenheit bis spätestens 15.10.2014 erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden (Art. 74 Abs. 4 i.v.m. Abs. 1 BayBO). Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Auswahlentscheidung zur Breitbandversorgung Herr Siegbert Reuther gibt dem Gemeinderat die Ergebnisse der Auswahlentscheidung für das IKP 2 (Glasfaseranbindung bis Mährenhüll) bekannt. Auf Grundlage des Angebotes vom 14.08.2014 soll der Telekom Deutschland GmbH der Auftrag für die Verbesserung der Breitband-Versorgung der Gemeinde Wattendorf (Ortsteil Mährenhüll) erteilt werden (= Auswahlentscheidung).Die maximale, dem Beschluss zugrunde liegende Deckungslücke beträgt 90.000 1 Bei der Regierung von Oberfranken wird auf Basis der dann endgültigen Deckungslücke eine Förderung in Höhe von max. 63.000 (= 70% von 90.000 ) gemäß den Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern beantragt. Der Kostenanteil der Gemeinde Wattendorf beträgt somit voraussichtlich max. 27.000. Ferner werden der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wattendorf ermächtigt nach Eingang des Zuwendungsbescheids in erwarteter Höhe einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen. Wegeunterhalt Wattendorf und Bojendorf Die Jagdgenossenschaften Wattendorf und Bojendorf haben vor kurzem die Bankette der Flurbereinigungswege abfräsen lassen. Die Maßnahme in Wattendorf kostete ca. 5.100,00 Euro, in Bojendorf ca. 6.500,00 Euro. Die Vergabe der Maßnahmen hat sich mit der Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.09.2014 überschnitten. Da beide Maßnahmen über 5.000,00 Euro liegen, stimmt der Gemeinderat nachträglich zu. Verschiedenes Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung soll am 12.11.2014 um 19:30 Uhr stattfinden. IGZ Beratertag 4. November 2014 Beratertag für Existenzgründer im IGZ Am Dienstag, den 4. November 2014, findet zwischen 9 und 16 Uhr der Beratertag für Existenzgründer im IGZ Bamberg, Kronacher Straße 41, statt. Gemeinsam mit der IHK für Oberfranken Bayreuth, den Praxisexperten der Aktivsenioren und auf Anfrage mit einem Vertreter der HWK für Oberfranken wird das Zentrum für Innovation und neue Unternehmen zu allen wichtigen Fragen der Existenzgründung informieren. Experten zu Rechts-, Patent-, Steuer- und Finanzierungsfragen werden bei Bedarf ab 16 Uhr ebenfalls vor Ort sein. Das Beratungsangebot ist kostenlos und wird in Form von halbstündigen Einzelgesprächen stattfinden. Anmeldungen werden im Sekretariat bis Montag, den 3. November 2014, 12 Uhr, unter der Rufnummer 0951 9649-101 erbeten. Weitere Informationen unter www.igzbamberg.de. IGZ Bamberg Zentrum für Innovation und neue Unternehmen Die IGZ Bamberg GmbH ist eine gemeinschaftliche Einrichtung der Stadt Bamberg und des Landkreises Bamberg zur Förderung von Existenzgründungen im gemeinsamen Wirtschaftsraum. Es gibt Impulse zur Diversifikation der vorhandenen Wirtschaftsstruktur und fördert den Technologie- und Wissenstransfer zwischen den Hochschulen und Unternehmen der Region. Mit seinem Dienstleistungsangebot hilft das IGZ kreativen Köpfen bei der Gründung ihres Unternehmens und unterstützt neue Unternehmen bei einer nachhaltigen Entwicklung. Schwerpunkt des Zentrums sind technologieorientierte Unternehmen. Als Geschäftsstelle des IT-Cluster Oberfranken e. V. ist das IGZ die direkte Schnittschnelle zur oberfränkischen IT-Wirtschaft. Zudem ist es Sitz des Bundesförderprojekts ebusiness-lotse Oberfranken, das Unternehmen in der Region als neutraler Ansprechpartner für alle Fragen zur Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verfügung steht. www.igzbamberg.de Die Löschgruppe Mährenhüll Die Löschgruppe Mährenhüll hat am 11. Oktober erfolgreich die Leistungsprüfung durchgeführt. Die höchste Stufe Gold Rot erreichte Markus Zeis. KBI Jochen Farnjok, KBM Stefan Düthorn Kommandant Edwin Grasser und 1. Bürgermeister Thomas Betz bedankten sich bei der Löschgruppe Mährenhüll für ihr Engagement. Die Gemeinde Königsfeld gratuliert am 03.11.: am 09.11.: am 12.11.: am 06.11.: am 04.11.: am 06.11.: am 31.10.: Dauer Barbara Voitmannsdorf 28 Grasser Gerhard Kotzendorf 24 Rottmann Erika Voitmannsdorf 10 Hofmann Anna Maria Treunitz 7 Stenglein Helmut Kotzendorf 13 Hübner Margareta Treunitz 46 Neubig Eduard Huppendorf 15 zum 66. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag

Steinfeld - 7 - Nr. 22/14 Die Gemeinde Stadelhofen gratuliert Am 01./02.11.2014 Dr. Beck Philipp, Hainstr. 5, 96047 Bamberg, am 10.11.: Gunzelmann Andreas Tel. 0800/6649289 Eichenhüll 25 zum 68. Geburtstag am 12.11.: Bauer Margareta ZA Bauer Berthold, Marktstr. 4, 96138 Burgebrach, Steinfeld 55 zum 70. Geburtstag Tel. 0800/6649289 am 09.11.: Krischke Horst Schederndorf 32 zum 73. Geburtstag Am 08./09.11.2014 am 04.11.: Linz Emil Dr. Bemmann Horst-Dieter, Willy-Lessing-Str. 9, Steinfeld 68 zum 74. Geburtstag 96047 Bamberg, Tel. 0800/6649289 am 13.11.: Hübner Kunigunda ZA Bayer Herbert, Friedhofsweg 4, 96185 Schönbrunn, Steinfeld 2 zum 82. Geburtstag Tel. 0800/6649289 am 13.11.: Schneider Helene Pfaffendorf 14 zum 87. Geburtstag Die Gemeinde Wattendorf gratuliert am 01.11.: am 11.11.: am 12.11.: am 01.11.: am 31.10.: am 10.11.: am 05.11.: am 10.11.: Dremel Günther Hauptstr. 21 Döppmann Martina Schneeberg 4 1/2 Zeis Regina Bojendorf 34 Düthorn Werner Gräfenhäusling 9 Dauer Andreas Schneeberg 1 3/4 Hübner Emma Gräfenhäusling 49 Lunz Cäcilia Hauptstr. 13 Schmidtlein Hedwig Am Hag 4 zum 67. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 88. Geburtstag Wer mit der Veröffentlichung seines Geburtstages nicht einverstanden ist, sollte eine Übermittlungssperre im Rathaus der VG Steinfeld unterschreiben. Apothekendienst Zu erfragen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Tierärztlicher Notdienst für den Raum Scheßlitz: Wochenende von Samstag, 12:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr Dr. Michael Blossei, Tel. 09542/505 Gesunde Gemeinde Ärztlicher Bereitschaftsdienst Feuerwehreinsätze und Notarzteinsätze Rettungsleitstelle Bamberg, Tel. 112 Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst die Telefonnummer 116 117 verwenden. Welche(r) Kinderarzt/ärztin Notdienst hat, erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Kinderarztes oder über die Rufnummer 116117 Bereitschaftspraxis Scheßlitz (Oberend 29, 96110 Scheßlitz), Tel. 09542/7743855 Öffnungszeiten: Mi., Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Vorfeiertag 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa. und So. 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr Feiertage 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr Tel. 09542/7743855 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der zahnärztliche Notdienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr sowie Rufbereitschaft in der Zeit von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr.

Steinfeld - 8 - Nr. 22/14 Elternbeirat des Kindergartens unterstützt Kirchenstiftung Kindergarten Königsfeld Elternbeiratswahl im Kindergarten Am 21.10.14 fand im Rahmen eines Elterninformationsabends die Kindergartenbeiratswahl für Krippe und Kindergartenbereich statt und ergab folgendes Ergebnis: In den Beirat wurden gewählt: Markus Döppmann, Huppendorf Manuela Hartwig, Königsfeld Anja Brand, Königsfeld Elke Pfeufer, Poxdorf Alexander Sterzer, Kotzendorf Karin Niemetz, Königsfeld Martina Kohler, Königsfeld Katrin Braungart, Laibarös Silke Grasser, Drosendorf Daniela Bleyer, Königsfeld Marion Arneth, Drosendorf Als Elternbeiräte der Gruppe Schulkindbetreuung wurden gewählt: Barbara Neuner, Königsfeld Karina Endres, Königsfeld Vorsitz und Ämter legte der Beirat folgendermaßen fest: Vorsitzende des Elternbeirates: Anja Brand Stellvertretende Vorsitzende: Manuela Hartwig Kassenwart: Karina Endres Schriftführer: Karin Niemetz/ Elke Pfeufer Elternbeiratsvorsitzende Anja Brand und ihre Stellvertreterin Manuela Hartwig überreichten im Namen des Elternbeirats einen Scheck in Höhe von 6000.- an Pfarrer Herrmann und Kirchenpfleger Alban Stadter. Das Geld ist zur Finanzierung des Kindergartenanbaus vorgesehen. Erwirtschaftet wurde die Summe durch verschiedene Aktionen wie Verkauf von Kaffee und Kuchen an Landtags-und Bundestagswahlen, einen Glühweinverkauf nach der Vorabendmesse und natürlich dem Benefizkonzert des Rosengartenquintetts. Aufgestockt wurde die fehlende Summe noch durch einen Anteil aus dem Kochbuchverkauf. Neues aus der Kindertagesstätte Juraparadies Stadelhofen Wir haben einen neuen Elternbeirat für das KiTa-Jahr 2014/2015 gewählt. Einladung zum Martinsumzug in Königsfeld Der traditionelle Martinsumzug findet heuer am Freitag, den 07.11.2014 um 17.00 Uhr statt und läuft folgendermaßen ab: Kurze Andacht in der Kirche Laternenumzug von der Kirche zum Raiffeisenplatz Martinsspiel Laternenumzug vom Raiffeisenplatz zum Kindergarten Gemütliches Beisammensein im Kindergarten Elternbeiräte der Schule und des Kindergartens bieten selbstgemachten Glühwein, Kinderpunsch, vorweihnachtliches Gebäck, Waffeln, belegte Laugenstangen und heiße Wiener an. Die Kollekte während der Andacht sowie der Erlös aus dem Verkauf im Kindergarten sind für einen wohltätigen Zweck bestimmt. Zu dieser Veranstaltung ist die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Auf viele leuchtende Laternen freuen sich die Elternbeiräte von Kindergarten und Schule Zum Vormerken: Die Kleider-Sammelaktion für bedürftige Menschen findet auch heuer wieder im März statt. Wir gratulieren sitzend v. l.: 1.Vorsitzende: 2.Vorsitzende: Sonja Linz, Steinfeld Marika Lieb, Gräfenhäusling stehend v. l.: Schriftführerin: Tanja Hatzold, Bojendorf stellv. Schriftführerin: Bianca Müller, Buckendorf Kassier: Simone König-Schmitt, Wölkendorf stellv. Kassier: Bernadette Schmitt, Schederndorf Beisitzer: Sabine Fleischmann, Stadelhofen Katja Dittrich, Eichenhüll

Steinfeld - 9 - Nr. 22/14 Wir feiern St. Martin Dazu laden wir alle recht herzlich ein. Der Martinsumzug findet am Freitag, den 07.11.2014, um 17.00 Uhr statt. Beginn ist an unserer Kindertagesstätte. Von dort laufen wir gemeinsam mit unserem St. Martinsreiter zur Kirche und feiern einen Wortgottesdienst. Anschließend ziehen wir mit unseren Laternen durch Stadelhofen zurück zur Kindertagesstätte. Hier möchten wir dann den Abend mit Leckereien ausklingen lassen. Musikalisch wird unser Umzug vom Musikverein Stadelhofen begleitet. Unsere Kindertagesstätte hat eine Geldspende in Höhe von 200,- von der Firma Tegut (Market) erhalten. Dafür ein herzliches Dankeschön. Die Spende wurde überreicht durch die stellvertretende Tegut- Leitung Frau Hollfelder (links) an unsere KiTa-Leitung Frau Will (Mitte) und Zweckverbandsvorsitzenden Herrn Ludwig Göhl (rechts). Voranzeige: Am Donnerstag, den 27.11.2014, um 19.00 Uhr lädt der Elternbeirat der Kindertagesstätte Juraparadies zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und finanziellen Folgen ein. Veranstaltungsort: Gasthof Schrenker in Stadelhofen. Volkshochschule Bamberg-Land Samstag, 01.11.14, Allerheiligen Hochfest 10.15 Uhr Festgottesdienst 14.00 Uhr Festandacht, anschließend Segnung der Gräber Sonntag, 02.11.14, Allerseelen 10.15 Uhr Eucharistiefeier für die Verst. der Pfarrei Kollekte für Priesterausbildung in Osteuropa Mittwoch, 05.11.14 14.00 Uhr Seniorenkreis Plauderstündchen Freitag, 07.11.14, Herz-Jesu-Freitag 18.30 Uhr Herz-Jesu-Amt mit sakramentalem Segen für Verst. der Familie Hübner und Eltern Hübner und Geschwister, Roßdorf 13 und 16 Samstag, 08.11.14, Martinszug 17.30 Uhr Treffpunkt Gastwirtschaft Keller Martinszug zur Pfarrkirche mit festlichem Abschluss Anschließend Kinderpunsch und Glühwein auf dem Kirchplatz Sonntag, 09.11.14, Weihetag der Lateranbasilika Patronatsfest 10.15 Uhr Festgottesdienst Dienstag, 11.11.14 18.30 Uhr Martinsamt für Leb. und Verst. der Familie Hanus Mittwoch, 12.11.14, Gottesdienst in Hohenhäusling 18.30 Uhr Eucharistiefeier für die Verst. der Familie Stadter-Nüßlein, Hohenhäusling 19 Donnerstag, 13.11.14 18.30 Uhr Fatimarosenkranz Sonntag, 16.11.14, 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.15 Uhr Eucharistiefeier für Leb. und Verst. der Familie Bauer-Dippold, Steinfeld 55 Gang zum Ehrenmal Kollekte für das Bonifatiuswerk Motorsäge-Kurs (Auffrischungslehrgang) - Kurs-Nr. 550ST3/142 Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, was noch in Erinnerung geblieben ist. Nicht umsonst rät die Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft und Forsten zu einer Wiederholung des Grundlehrgangs. Die Anpassung an die deutlich veränderte Situation für Selbstwerber im Staatswald macht es dringend nötig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. So wird in diesem Samstags-Seminar das Wichtigste des absolvierten Grundlehrgangs in der Praxis wiederholt. Schnittschutzausrüstung zwingend erforderlich. Mindestalter: 18 Jahre Entgelt: 38,00 EUR - inkl. Teilnahmebestätigung, 70-seitige Broschüre Die Motorsäge (Wichtiges Nachschlagewerk für den Selbstwerber), Mittagsimbiss Termin: Samstag, 15.11.2014, 9:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr Voraussichtlicher Kursort: 96110 Scheßlitz, Ortsteil Stübig / Burglesau, (der genaue Treffpunkt wird noch mitgeteilt) Tel. Vormerkung bei Hr. Buchdrucker, Tel. 0951/290668 Anmeldungen bitte online unter www.vhs-bamberg-land.de DJK Königsfeld 1966 e.v. Kreisliga 2 Bayreuth-Kulmbach / A Klas Sonntag. 02. November 12.00 Uhr/14.00 Uhr 1 FC Creußen II- DJK Königsfeld II 1 FC Creußen I DJK Königsfeld I Sonntag. 09. November 12.00 Uhr/14.00 Uhr Sportring Bayreuth II - DJK Königsfeld II TSV 07 Sankt Johannis Bayreuth I - DJK Königsfeld I An alle Fans der DJK, bitte unterstützt eure Mannschaften durch euer Kommen. Mehr Info unter wwwdjk-koenigsfeld.de

Steinfeld - 10 - Nr. 22/14 FCN-Fanclub Königsfeld u.u. Scheßlitz Zustieg: Alte Marienapotheke 8.35 Uhr Straßgiech 8.40 Uhr Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Firmen, Privatpersonen, Banken und den Sponsoren bedanken. Für den reibungs- Bamberg Zustieg: Moosstraße 96 8.50 Uhr Hirschaid 9.10 Uhr losen Festablauf am Tag der offenen Tür bei Patrick Grasser am 14.09.2014 sorgten die Mitglieder des FCN-Fanclubs und Zustieg: Autobahnzufahrt Pendlerparkplatz die Opelfreunde Königsfeld. Die Steinfelder Musikanten spielten zum Frühschoppen auf. Zum Mittagessen gab es ein Spanferkel, gestiftet von Richard Hess. Nachmittags unterhielten uns Fahrt findet ab 45. Personen statt Anmeldung bis zum 12. November 2014 Max und Dr. Alban in der Halle. Davor konnte die Drehleiter der Groh Pankraz Festnetz 09207/269 FFW Scheßlitz, die Rettungsschere und der Spreizer der FFW Albert Dippold Festnetz 09207/295 Königfeld in Aktion besichtigt werden. Für die kleinen Besucher gab es eine Hüpfburg uns eine Zaubershow. Zudem bestand die Möglichkeit einen Tandemflug bei dem 1. Bamberger Gleitschirmclub bambairg zu machen. 1. Vorstand Hubertus Grasser Kath. Frauenbund Stadelhofen Vortrag von Frau Gerner am Montag, 10.Nov. 2014, um 19.00 Uhr im Gasthaus Höfner. Thema: Weniger ist mehr. VDK Königsfeld CSU Königsfeld 1-Tages-Fahrt nach Abensberg zur Kuchlbauers Turmweihnacht Lichterglanz und Weihnachtsmarkt am 13.12.2014 Programm - Fahrt über die Autobahn Forchheim, Allersberg, Hilpoltstein nach Greding - Raststätte Greding Pause - Anschließend Weiterfahrt über Denkendorf, Neuses, Schambach, Nußhausen, Holzharlanden nach Abensberg. Tagesprogramm Führung durch Kuchlbauer`s Bierwelt ca. 90 Minuten Bierverkostung mit Getränke und eine Breze ca. 30 Minuten Anschließend Weihnachtsmarkt um den Hundertwasserturm An der Reise können auch Nichtmitglieder teilnehmen. Der Preis pro Person beträgt 52,00 und beinhaltet Kaffee, Kuchen, Weihnachtsstollen, Getränke, Brotzeit, Eintrittskarten, Führungen, Bierverkostung und Trinkgelder. Programmänderungen vorbehalten Haftungsansprüche werden ausgeschlossen Anmeldung und Einzahlung bis zum 12. November 2014 Der Preis pro Person beträgt 52,00 Euro Das Fahrtkonto bei Sparkasse Königsfeld Groh Pankraz Kontonummer: 810 344 077 IBAN : DE22 7705 0000 0810 3440 77 Bankleitzahl: 770 500 00 BIC: BYLADEM1SKB (Verwendungszweck: Abensberg) mit kompletter Adresse und Telefonnummer. Anmeldung bei : Albert Dippold, 09207/295 Pankraz Groh, 09207/269 Abfahrtszeiten 1-Tages-Fahrt nach Abensberg zur Kuchlbauers Turmweihnacht Lichterglanz und Weihnachtsmarkt am 13.12.2014 Abfahtszeiten: Steinfeld Zustieg: Metzgerei Rudrof 8.00 Uhr Untersteinfeld Zustieg: Bushaltestelle 8.00 Uhr Treunitz 8.05 Uhr Königsfeld Zustieg: Feuerwehrhaus 8.10 Uhr Huppendorf Zustieg: Bushaltestelle 8.15 Uhr Poxdorf 8.25 Uhr SC Jura Steinfeld 1975 e.v. Die nächsten Spiele: Sonntag, 02.11.2014 14:00 Uhr SC Melkendorf - SC Jura Steinfeld Sonntag, 09.11.2014 14:00 Uhr SC Jura Steinfeld - SC Neuhaus/Ofr. Weitere Informationen finden Sie unter: www.scjura.de Einladung zum Martinsumzug in Wattendorf Der traditionelle Martinsumzug findet am Samstag den 15.11.2014 um 17.00 Uhr statt. Die Kinder treffen sich zusammen mit ihren Eltern in der Pfarrkirche Sankt Barbara zu einer kurzen Andacht mit Martins-Spiel. Anschließend ziehen die Kleinen mit Lampions und Laternen begleitet von Sankt Martin hoch zu Ross und der Musikkapelle Wattendorf singend durch die Ortsstraßen. Der Zug endet am neuen Feuerwehrhaus mit gemütlichem Beisammensein. Jedes Kind erhält ein Paar Wiener! Es ergeht herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung. Auf Ihr Kommen freut sich Die Junge Familie Soldaten- und Kameradschaftsverein Wattendorf und Umgebung Feier des Volkstrauertages Der Soldaten- und Kameradschaftsverein Wattendorf und Umgebung lädt alle seine Mitglieder zur Feier des Volkstrauertages am Sonntag, 16. November 2014 herzlich ein. Treffpunkt: 10.00 Uhr im Vereinslokal Dremel Wattendorf 10.15 Kirchenparade 10.30 Uhr Gottesdienst für die verstorbenen u. vermißten Kameraden Anschließend Zug zum Kriegerdenkmal. Dort Gebete, Ansprachen und Kranzniederlegung. Die Vorstandschaft

Steinfeld - 11 - Nr. 22/14 Kompost Kompost Kompost Kompost z. Zt. Kompost-/Humus-Gemisch, abholen nach tel. Vereinbarung. 1 Sack Kompost a 40 l 3 1 m³ Kompost 20 Größere Mengen - Preis auf Anfrage - können geliefert werden. Ludwig Weigler, Altenbach 50, 96110 Schesslitz Telefon: 09542/8090 Kirchweih in Hochstahl vom 14.11. bis 17.11.2014 Donnerstag und Freitag Krenfleisch, Entenjung, Knöchla, Siedwürste und Schnitzel An allen anderen Tagen reichhaltige Speisenkarte mit Wild und Geflügel Freundlichst lädt ein Familie Reichold, Hochstahl Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen Gratulanten, die uns anlässlich unserer Silberhochzeit mit zahlreichen Glückwünschen, Blumen und Ge schenken erfreut haben. Georg und Margit Herrnlem Steinfeld, im Oktober 2014 Impressum Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld und die Mitgliedsgemeinden Königsfeld - Stadelhofen - Wattendorf Das Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld erscheint 14täglich jeweils freitags in den geraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld Frau Gisela Hofmann, Hauptstr. 21, 96127 Königsfeld für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Suchen Reinigungskraft u. Spülhilfe Tanzcenter Alfons Deuber Modschiedel 5, 96260 Weismain Tel. 09220-9110 elektro Brehm Gmbh Marktplatz 12 91332 Heiligenstadt Tel. 09198 8976 Fax 09198 8179 E-Mail: elektro-brehm@t-online.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort 1 Elektroinstallateur/in und 1 Obermonteur/in. Ihre Bewerbungsunterlagen mit Zeugnissen, Lichtbild und Lebenslauf richten Sie bitte an Herrn Brehm.

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Frisuren Steinfeld - 14 - Nr. 22/14 Herbstsaison Die aktuellen Trends Es gibt wieder jede Menge Neues Hairfashion als kunstvolle Design-Kreation die Ideen kommen aus der ganzen Welt, vereinen sich zu einem einzigartigen Bild von Schönheit. Jung, bunt, lebensfroh und spielerisch back to the Sixties z.b. mit verrückten Bobs und himmelblauen Highlights. Foto: Intercoiffure/interPress (ipr). Auch in diesem Jahr haben sich die Trendsetter rund um unseren Globus jede Menge Neues für die aktuelle Haar-Saison ausgedacht. Wir zeigen hier die wichtigsten Neuheiten. Auch diesmal begleitet uns der französische Zopf. Bei den internationalen Schauen war er sehr häufig zu sehen als Highlight vom Scheitel aus in die Vorderpartie des Haares geflochten oder als Gesamtkunstwerk ins komplette Haar gelegt. Die Flechtfrisur war auf den Shows immer ein absoluter Hingucker im wahren Leben wird dies nicht anders sein. Doch neben dem Klassiker unter den Flechtfrisuren gibt es eine ganze Bandbreite wunderschöner Styling-Variationen: so sorgen verspielte Gretchenzöpfe für einen sehr mädchenhaften Charme, geflochtene Dutts sind dagegen ideal für jedes Cocktailkleid. Die Farbtrends Bei der Haarfarbe der Saison waren sich viele Designer: Platinblond ist die Farbe, die Sie in diesem Jahr auf keinen Fall verpassen sollte. Locker zum Side Swept gestylt oder zum strengen Ponytail im Nacken mit Seitenscheitel Platinblond macht jeden Look ganz besonders. Weitere cleane Farben wie Blauschwarz und Samtrot liegen ebenfalls im Trend und verzaubern jeden Auftritt. Sie sind einzigartig anders und zugleich auch sehr schön. Intensive Farben, die das Haar schonen sind ein Traum vieler Verbraucherinnen und eine schwierige Aufgabe für die Produktentwickler. Garnier ist jetzt ein Coup gelungen: Olia, die neue dauerhafte Öl-Coloration. So wird die Farbe nicht nur intensiv, sondern das Haar gleichzeitig respektiert. Die neue Colorationscreme besteht zu 60 Prozent aus Ölen, die werden unter anderem aus Kamillen- und Sonnenblumenblüten gewonnen. Olia überzeugt ebenfalls durch die angenehme Anwendung, die Creme fühlt sich richtig gut an und duftet wie eine Haarkur. Immer wieder sind nicht nur Frauen auf der Suche nach der für sie perfekten Frisur, die einfach anders ist und nicht so langweilig erscheint. Da hilft natürlich das Blättern in Magazinen, doch der beste Tipp sind die Spezialisten in den Friseurgeschäften. Die können bes tens beurteilen, was perfekt passt und was gar nicht. Edda Stahn Extra-Extravagant: Lustrous Romance -Stylings haben leuchtende Trendwirkung und sind eine Hommage an Diors New Look schimmernde Big-Hair-Kreationen, XL-Chignons mit Strass-Schmuck und opulenten Wellen. Mal Kupferrot wie Rita Hayworth oder Glam-Brünette wie Ava Gardner. Hier dienen die legendären Vierziger Jahre als Inspiration für moderne Eleganz und Diva-Looks de luxe: eindrucksvoll und sophisticated, perfekt und sehr feminin. Foto: Intercoiffure/interPress Solar Eclipse beamt die Sixties in die Zukunft, zeigt sich himmlisch puristisch. Abstrakte Formmuster in kunstvoller Op-Art werden hier neu erfunden: grafi sche Cuts und monochrome Colorationen unterstreichen die strenge Textur. Der perfekte Hochsteck-Style hat mit seiner scharfen Kontur das Zeug zur Skulptur. Futuristisch, strahlend und gewagt zeigt sich dieser Look so aufregend und spektakulär wie das Himmelsphänomen. Foto: Intercoiffure/interPress Extrem stylish, aber nie zu süß sind die Ladies mit dem ex zentrischen, skulpturenhaften Haar-Design White Nights. Ein ultramoderner New Look mal geflochten und gewickelt, mit übergroßen Retro-Tollen werden opulente Fashionwerke geschaffen. Foto: Intercoiffure/interPress

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