zur B-Planänderung Wörnersangewand (Errichtung eines Asylbewerberwohnheims in der Gottlieb-Daimler-Straße)

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Transkript:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur B-Planänderung Wörnersangewand (Errichtung eines Asylbewerberwohnheims in der Gottlieb-Daimler-Straße) in Haueneberstein, Baden-Baden EN TW U R F Juni 2015 Auftraggeber: WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH Am Hecklehamm 18 76549 Hügelsheim Auftragnehmer: Jochen Lehmann Schoferstraße 7a 77830 Bühlertal Tel: +49 (0)7223 9486-13 e-mail: jochenlehmann@ilnbuehlde

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 2 Inhaltsverzeichnis A EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG 3 B ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG 4 B1 Artenschutzrechtlich relevante Arten 4 B11 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 4 B12 Europäische Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) 8 B2 Artenschutzrechtliche Verträglichkeit 10 B3 Auswirkungen auf geschützte Arten 13 B31 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 13 B32 Europäische Vogelarten 13 B33 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes planungsrelevanter Arten 14 C ZUSAMMENFASSUNG 17 D LITERATUR 18 Anhang Artensteckbrief Kreuzkröte Landesanstalt für Umweltschutz Fachdienst Naturschutz Artenschutz Merkblatt 1: Fallenwirkung und Entschärfung der Straßenentwässerung in Amphibienlebensräumen Karte 1: Fauna

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 3 A Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Baden-Baden plant den Bau eines Asylbewerberwohnheims in der Gottlieb- Daimler-Straße im Gewerbegebiet Wörnersangewand in Haueneberstein (s nachfolgende Abbildung) Im Rahmen der hierfür notwendigen Änderung des Bebauungsplanes ist eine Überprüfung notwendig, ob durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des 44 BNatSchG ausgelöst werden Da im Vorfeld bereits planungsrelevante Arten wie die Kreuzkröte aus dem Gebiet bekannt waren, wurden in Abstimmung mit Herrn Ebert (UNB Baden-Baden) Untersuchungen zu den Artengruppen Vögel, Amphibien und Reptilien durchgeführt Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes erfolgten fünf Begehungen zur Erfassung der Vögel sowie jeweils vier Begehungen zur Erfassung der Amphibien und der Reptilien an den in Tab 1 aufgeführten Terminen Untersucht wurden dabei die noch brachliegenden Flächen des Gewerbegebietes sowie dessen näheres Umfeld Tab 1: Die relevanten Daten zu den Begehungen / Erfassungsterminen Datum Uhrzeit Wetter Artengruppe 30042015 8:00 bis 930 Uhr sonnig, windstill, 9-10 C Vögel 30042015 21:00 bis 23:00 Uhr leicht bewölkt, leicht windig, 10 C Amphibien 06052015 7:00 bis 10:00 Uhr sonnig, leichter Wind, 12-15 C Vögel, Reptilien 06052015 22:00 bis 24:00 Uhr sonnig, windstill, 15 C Amphibien 16052015 7:00 bis 11:00 Uhr sonnig, leichter Wind, 9-15 C Vögel, Reptilien, Amphibien 02062015 7:30 bis 10:00 Uhr sonnig, leichter Wind, 12-16 C Vögel, Reptilien 02062015 22:30 bis 24:00 Uhr sonnig, leichter Wind, 21 C Amphibien 07062015 6:30 bis 9:30 Uhr bewölkt, windstill, 12-14 C Vögel, Reptilien Abb 1: Lageplan des Asylbewerberwohnheims (GSE, Stand: 01042015)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 4 B Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B1 Artenschutzrechtlich relevante Arten B11 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Grundlage zur Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind (LUBW 2014), sowie deren Verbreitung entsprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für diese artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung begutachtet Vorhandene Bäume wurden auf Niststandorte wie Baumhöhlen und Horste kontrolliert Brachflächen, Säume und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Reptilienhabitate bewertet Auch auf spezielle Nahrungsrequisiten, die bestimmte Schmetterlingsarten für ihre Entwicklung benötigen wie zb Nachtkerzen und Großer Wiesenknopf, wurde geachtet Bei den Begehungen konnte die Kreuzkröte (Bufo calamita), die bereits von Herrn Fortak (BUND Baden-Baden) im Gewerbegebiet nachgewiesen wurde, bestätigt werden Informationen zu der Art können dem Artensteckbrief im Anhang entnommen werden Insgesamt konnten an drei Stellen mit flachen Gewässern / Wasserlachen rufende Tiere festgestellt werden (s nachfolgende Abbildung) An diesen Stellen konnten insgesamt mindestens 47 Laichschnüre gezählt werden Abb 2: Laichgewässer mit rufenden Tieren und Laichschnüren und Kaulquappen (blaue Dreiecke)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden EN TW U R F Im Verlauf der Untersuchung musste allerdings festgestellt werden, dass lediglich in einem der angelegten Teiche eine erfolgreiche Reproduktion stattfand Alle anderen Laichgewässer sind aufgrund der Witterungsbedingungen in diesem Jahr ausgetrocknet, so dass keine vollständige Larvalentwicklung erfolgte Vor allem der westliche der zwei angelegten Teiche war, nachdem fünf Laichschnüre festgestellt werden konnten, innerhalb weniger Tage wieder trocken gefallen Abb 3: angelegte Flachwasserteiche in der Nordwestecke des Gewerbegebietes Abb 4: Wasserlachen mit mindestens 20 Laichschnüren im südöstlichen Bereich des Gewerbegebietes 5

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 6 Reptilien konnten innerhalb des Vorhabenbereiches nicht nachgewiesen werden Zusätzlich zu den tiergruppenspezifischen Begehungen wurden die in Tab 2 aufgeführten Arten hinsichtlich potentieller Vorkommen im Untersuchungsbereich des Vorhabens abgeprüft Tab 2: Ermittlung potentiell betroffener Anhang IV-Arten durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Mammalia pars Säugetiere (Teil) Castor fiber Biber Cricetus cricetus Feldhamster Felis silvestris Wildkatze Lynx lynx Luchs Muscardinus avellanarius Haselmaus Chiroptera Fledermäuse Barbastella barbastellus Mopsfledermaus Eptesicus nilssonii Nordfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Myotis brandtii Große Bartfledermaus Myotis dasycneme Teichfledermaus Myotis daubentonii Wasserfledermaus Myotis emarginatus Wimperfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Myotis nattereri Fransenfledermaus Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Nyctalus noctula Abendsegler Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Plecotus austriacus Graues Langohr Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Reptilia Kriechtiere Coronella austriaca Schlingnatter Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte Lacerta agilis Zauneidechse Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse Podarcis muralis Mauereidechse Vipera aspis Aspisviper Zamenis longissimus Äskulapnatter Amphibia Lurche Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Bombina variegata Gelbbauchunke Bufo viridis Wechselkröte Hyla arborea Laubfrosch Pelobates fuscus Knoblauchkröte Rana arvalis Moorfrosch Rana dalmatina Springfrosch Rana Iessonae Kleiner Wasserfrosch Salamandra atra Alpensalamander Titurus cristatus Kammmolch Bufo calamita Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen Die Gehölzstrukturen und offenen (Brach-) Flächen werden sicherlich als Jagdhabitat genutzt In Frage kommen hier vor allem siedlungsbewohnende Arten wie die Zwergfledermaus Allerdings können Quartiere auf den vorhandenen Freiflächen im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen bzw konnte im Rahmen der Begehungen nicht festgestellt werden Kreuzkröte Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen bzw konnte im Rahmen der Begehungen nicht festgestellt werden Die Kreuzkröte konnte bei den Untersuchungen an mehreren Stellen festgestellt werden

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 7 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Coleoptera Cerambyx cerdo Osmoderma eremita Bolbelasmus unicornis Dytiscus latissimus Graphoderus bilineatus Rosalia alpina Cucujus cinnaberinus Lepidoptera Coenonympha hero Euphydryas maturna Gortyna borelii Lopinga achine Lycaena dispar Lycaena helle Maculinea arion Maculinea nausithous Maculinea teleius Parnassius apollo Parnassius mnemosyne Proserpinus proserpina Odonata Gomphus flavipes Leucorrhinia albifrons Leucorrhinia caudalis Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Sympecma paedisca Mollusca Käfer Heldbock Juchtenkäfer, Eremit Vierzähniger Mistkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel- Tauchkäfer Alpenbock Scharlachkäfer Schmetterlinge Wald-Wiesenvögelchen Eschen-Scheckenfalter, Kleiner Maivogel Haarstrangeule Gelbringfalter Großer Feuerfalter Blauschillernder Feuerfalter Quendel-Ameisenbläuling Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Heller Wiesenknopf- Ameisenbläuling Apollofalter Schwarzer Apollofalter Nachtkerzenschwärmer Libellen Asiatische Keiljungfer Östliche Moosjungfer Zierliche Moosjungfer Große Moosjungfer Grüne Keiljungfer Sibirische Winterlibelle Weichtiere Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen bzw konnte im Rahmen der Begehungen nicht festgestellt werden Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen bzw konnte im Rahmen der Begehungen nicht festgestellt werden Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Unio crassus Gemeine Flussmuschel Verbreitung und / oder der Biotop- ausstattung des Plangebiets auszuschließen Flora Pteridophyta et Spermatophyta Farn- und Blütenpflanzen Apium repens Kriechender Scheiberich, Kriechender Sellerie Bromus grossus Dicke Trespe Cypripedium calceolus Gladiolus palustris Jurinea cyanoides Lindernia procumbens Liparis Ioeselii Marsilea quadrifolia Myosotis rehsteineri Najas flexilis Spiranthes aestivalis Trichomanes speciosum Frauenschuh Sumpf-Gladiole Sand-Silberscharte Liegendes Büchsenkraut Sumpf-Glanzkraut Kleefarn Bodensee-Vergissmeinnicht Biegsames Nixenkraut Sommer-Schraubenstendel Prächtiger Dünnfarn Vorkommen der Arten sind aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen bzw konnte im Rahmen der Begehungen nicht festgestellt werden

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 8 B12 Europäische Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) Die Vögel im Untersuchungsgebiet wurden während der Brutperiode 2015 bei insgesamt vier Begehungen in Form einer semi-quantitativen Revierkartierung nach Sicht und anhand artspezifischer Lautäußerungen flächendeckend erfasst (Geländetermine s Tabelle 1) Während der Erhebungen ist eine Artenliste aller im Gebiet beobachteten Vögel zusammengetragen worden Zudem wurde bei allen Arten vermerkt, ob sie ein Revier anzeigendes Verhalten zeigten, um aufgrund dieser Beobachtungen Lage und Anzahl der Reviere bei den Brutvögeln dokumentieren zu können Es wurden alle Revier anzeigenden Merkmale protokolliert und in Arbeitskarten festgehalten Dabei handelte es sich bei den Singvögeln im Wesentlichen um den Reviergesang der Männchen aber auch um sonstige Verhaltensweisen, die auf ein besetztes Brutrevier hindeuteten, wie z B nestbauende und fütternde Altvögel, nicht flügge Jungvögel sowie Aggressionsverhalten in unterschiedlicher Ausprägung Ergebnisse Die Gesamtartenliste der im Verlauf dieser Untersuchung nachgewiesenen Vogelarten findet sich in der folgenden Tabelle Die Einstufungen in Bezug auf die aktuelle Gefährdung jeder Art sowie auf deren Status im Gebiet sind dargestellt Die Revierzentren der Brutvogelarten bzw potentiellen Brutvogelarten des Untersuchungsgebiets, die in den Roten Listen für Baden-Württemberg und /oder Deutschland (inklusive der Arten der Vorwarnliste) sowie in den Anhängen I der Vogelschutzrichtlinie geführt werden, sind in Karte Nr 1 Fauna dargestellt Diese Arten haben wegen ihrer speziellen Lebensraumansprüche eine Indikatorfunktion und gelten bei der Einschätzung der Lebensraumqualität als sogenannte wertgebende Arten Sie sind in Tab 3 farbig hinterlegt Tab 3: Artenliste Vögel Artname Wissenschaftlicher Name Rote Liste Rote Liste EU-VRL BNatSchG Status Ba-Wü Deutschland Amsel Turdus merula BV Bachstelze Motacilla alba BV Blaumeise Parus caeruleus NG Bluthänfling Carduelis cannabina V V BV Buchfink Fringilla coelebs NG Dorngrasmücke Sylvia communis V BV Elster Pica pica NG Feldsperling Passer montanus V V BV Goldammer Emberiza citrinella V BV Grünfink Carduelis chloris BV Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV Haussperling Passer domesticus V V NG Kohlmeise Parus major NG Mauersegler Apus apus V NG Mehlschwalbe Delichon urbica 3 V NG Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV Nilgans Alopochen aegyptiacus NG Rabenkrähe Corvus corone BV Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V NG Ringeltaube Columba palumbus BV Schwarzkehlchen Saxicola rubicola V Art 4 Abs 2 BV Star Sturnus vulgaris V NG Stieglitz Carduelis carduelis pbv/ng Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris V BV

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 9 Artname Wissenschaftlicher Name Rote Liste Rote Liste EU-VRL BNatSchG Status Ba-Wü Deutschland Türkentaube Streptopelia decaocto V NG Turmfalke Falco tinnunculus V NG Erläuterung der in den Tabellen verwendeten Abkürzungen Rote Liste: Grundlage ist die Rote Liste der Vögel Baden-Württembergs (LUBW 2007) und Deutschlands (SÜDBECK et al 2007) Kategorien 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet V: Vorwarnliste EU-VRL: Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 79/409/EWG) Anhang I Die Art wird im Anhang I der Richtlinie genannt, mit der Maßgabe, nationale Schutzgebiete einzurichten Art 4, Abs 2 Die Art wird als gefährdete Zugvogelart für Baden-Württemberg in der nationalen Kulisse von EU-Vogelschutzgebieten berücksichtigt (gem Artikel 4, Abs 2 der EU-VRL) Grundlage: LfU 2000 BNatSchG: Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz (nach 7 Abs 2 Nr 13 u 14) besonders geschützt streng geschützt Status: Der Status gibt Auskunft über das Verhalten der einzelnen Art im Gebiet BV Brutvogel, die Art brütet im Untersuchungsgebiet pbv Potentieller Brutvogel, die Art brütet möglicherweise im Untersuchungsgebiet NG Nahrungsgast, die Art nutzt das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche DZ Durchzügler, Die Art nutzt das Untersuchungsgebiet als Nahrungs-/Rastgebiet während des Zuges Die Revierzentren der planungsrelevanten Vogelarten liegen alle außerhalb des Vorhabens Die staudenreichen Brachflächen des Gewerbegebietes werden allerdings zur Nahrungssuche von allen der Arten (Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldsperling, Goldammer, Schwarzkehlchen und Sumpfrohrsänger) genutzt

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 10 B2 Artenschutzrechtliche Verträglichkeit Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12 Dezember 2007 wurden insbesondere die artenschutzrechtlichen Vorschriften geändert Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen ergeben sich aus der einschlägigen Gesetzgebung, wobei die 44 und 45 BNatSchG die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (Verbotstatbestände) sowie Ausnahmen regeln Hierbei sind die gesetzlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs 1 zu beachten: (1) Es ist verboten, 1 wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2 wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4 wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote) Folgende Handlungen sind nach 44 Abs 5 zulässig: (5) Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5 Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/ 43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 11 Folgende Ausnahmen von den Verboten nach 45 Abs 7 BNatSchG sind zulässig: (8) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen 1 zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, 2 zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, 3 für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung, 4 im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder 5 aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten Die Landesregierungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen Aus der einschlägigen Gesetzgebung ergibt sich die auf der folgenden Seite dargestellte Prüfkaskade

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 12 Abb 5: Ablaufdiagramm einer artenschutzrechtlichen Prüfung bei Vorhaben nach 44 BNatSchG (aus KRATSCH, MATTHÄUS & FROSCH 2012)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 13 B3 Auswirkungen auf geschützte Arten B31 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Für die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Kreuzkröte liegen Nachweise aus dem Vorhabensbereich vor Im Zuge der Bebauung können Verbotstatbestände nach 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG (Tötung, Verletzung) im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG) nicht ausgeschlossen werden Um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten, sind hier entsprechende Maßnahmen auszuführen (s Kapitel B33) Auch vorhabensbedingte Störungen ( 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG) sind während der Bauzeit sicherlich vorhanden, eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population kann aufgrund der geringen Eingriffsfläche und des Umfeldes mit Wiesen und Gehölzrändern und weiteren potenziellen Habitatflächen weitgehend ausgeschlossen werden B32 Europäische Vogelarten Für die im Vorhabensbereich vorkommenden Vogelarten sind keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen zu erwarten Für die in den Vorhabensbereichen vorkommenden Vogelarten ist das vorhabensbedingte Töten von Individuen ( 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG) bei Ausführung der Baufeldfreimachung (Abmähen der Brachflächen) ab Mitte August auszuschließen Vorhabensbedingte Störungen ( 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, die den Erhaltungszustand der lokalen Population von Vogelarten verschlechtern könnten, sind ebenfalls auszuschließen Durch den Bau des Asylbewerberwohnheims ist nicht mit dem Verlust von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ( 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG) zu rechnen Die Revierzentren der planungsrelevanten Vogelarten (Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldsperling, Goldammer, Schwarzkehlchen und Sumpfrohrsänger) liegen alle außerhalb des eigentlichen Vorhabens Die staudenreichen und samenreichen Flächen werden allerdings zur Nahrungssuche von allen Arten genutzt Der Wegfall dieser Flächen stellt eine Beeinträchtigung der Reviere dar, der bei manchen Arten wie dem Schwarzkehlchen essentiell sein kann

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 14 B33 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes planungsrelevanter Arten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Schutz von Laichgewässern der Kreuzkröte Damit das wichtige Laichgewässer der Kreuzkröte im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes bei dem Regenüberlaufbecken nicht beeinträchtigt wird und Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG weitgehend ausgeschlossen werden können, ist der vorhandene Zaun weiterzuführen Der Zaun sollte auch nach der Baumaßnahme dauerhaft bestehen bleiben Keinesfalls darf der Bereich der Laichgewässer befahren oder in dem Bereich Boden abgeschoben bzw zwischengelagert sowie Gegenstände und Maschinen der Baustelleneinrichtung gelagert werden Optimierung vorhandener Laichgewässer Der westliche der zwei angelegten Teiche im Bereich des Regenüberlaufbeckens führt nur bei starken Regenfällen Wasser und fällt sehr schnell wieder trocken Da die Kreuzkröte in der wasserführenden Phase ablaichen kann, wird der Teich zur Todesfalle für die Larven Um Verluste von Laich und Kaulquappen zu verhindern, sollte dieser Teich durch geeignete Maßnahmen (Einbringen einer Lehmschicht und Verdichtung dieser) verbessert werden Alternativ ist es besser diesen Teich mit sandig-kiesigem Material zuzuschütten Entschärfung der Fallenwirkung von Entwässerungen und Schächten Um die Fallenwirkung von Gullys und Schächten für Amphibien und andere Kleintiere zu entschärfen, sollten folgende Maßgaben beachtet werden (s auch LfU-Merkblatt im Anhang): Verwendung von Muldenrinnen oder Flachbordsteinen anstatt Hochbordsteinen Verwendung von Gullyrosten mit engem Roststrebenabstand (1,6 cm) Einhängen von Schlammeimern mit gelochtem Boden Einsatz von Ausstiegshilfen Insbesondere die Schächte im angrenzenden Regenrückhaltebecken sollten überprüft und mit Ausstiegshilfen versehen werden Bauzeiten Die Baufeldfreimachung für das Asylbewerberwohnheim sollte aufgrund potenziell brütender Vogelarten nicht vor Mitte August 2015 erfolgen Verbesserung von Nahrungshabitaten planungsrelevanter Vogelarten Zur Vermeidung von Revieraufgaben bei den planungsrelevanten Vogelarten sollte der Verlust von Nahrungsflächen durch eine geeignete Pflege der Böschungsgrundstücke Flst-Nr 4951 und 4952 zwischen dem Gewerbegebiet und der Robert-Bosch-Straße kompensiert werden Auf diesen Grundstücken sind weitere Gehölzsukzessionen zu vermeiden und der Anteil an offenen Lebensräumen mindestens in der jetzigen Ausdehnung zu erhalten Vereinzelt können auch Gehölze entnommen werden, um für die relevanten Vogelarten bessere Lebensbedingungen zu gewährleisten Ziel sollte sein, einen hohen Anteil öklogisch relevanter Grenz- und Saumstrukturen zu entwickeln Entsprechend ist eine Extensivierung der Mahd durch Abräumen des Mahdgutes mit Belassen von Altgrasstreifen und Saumstrukturen durchzuführen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 15 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (CEF-Maßnahmen) Kreuzkröte Um hinsichtlich der unvermeidbaren Zerstörung von geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten eine durch die Legalausnahme des 44 Abs 5 BNatSchG abgedeckte Situation herzustellen, müssen vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) durchgeführt werden, so dass diese zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion der Kreuzkröte vor Beginn der Baumaßnahme zur Verfügung stehen Als Maßnahme wird die Anlage von kleinen, flachen Teichen idealerweise in räumlichen Nähe der festgestellten Vorkommen empfohlen Als gutes Beispiel eines solchen Teiches dient der vom Eigenbetrieb Umwelttechnik gebaute und gut funktionierende Teich in der Nordwestecke des Gewerbegebietes Wönersangewand Nach Prüfung der Flächenverfügbarkeit sollten auf den Flurstücken 4951, 2430 und 2437/2 entsprechende Laichgewässer angelegt werden (s nachfolgende Abbildung) Da Kreuzkröten schütter bewachsene Flächen bevorzugen und eine ausreichende Besonnung der Laichgewässer gewährleistet wird, ist um die Gewässer ein etwa 2 m breiter Streifen mit einem Schotter-/Sandgemisch aufzubringen und zu verdichten Zudem sollten in der Nähe der angelegten Laichgewässer Kleinstrukturen (Reisighaufen, Steinriegel/Steinschüttung, Wurzelstubbenlager und kleine Sandhaufen) als Versteck- und Aufenthaltsorte für die Kreuzkröte angelegt werden Abb 5: Standorte der neu anzulegenden Laichgewässer (blaue Kreise)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 16 Es wird empfohlen eine Ökologische Baubegleitung zur Überwachung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzurichten Die Ökologische Baubegleitung (ÖBB) ist eine beratende Tätigkeit im Rahmen des Vorhabens und begleitet und kontrolliert die Durchführung der CEF-Maßnahmen und Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Zudem wird empfohlen ein projektbegleitendes Monitoring einzurichten, um ergänzende Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können, falls die Maßnahmen nicht den prognostizierten Erfolg bestätigen sollten (Risikomanagement)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 17 C Zusammenfassung Die in Baden-Württemberg vorkommenden Anhang IV-Arten wurden hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Kreuzkröte als Anhang IV-Arten festgestellt wurde Zudem kommen planungsrelevante Vogelarten (Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldsperling, Goldammer, Schwarzkehlchen und Sumpfrohrsänger) vor, deren Revierzentren allerdings außerhalb des eigentlichen Vorhabens liegen Maßnahmenvorschläge zur Sicherung des Erhaltungszustandes betroffener Arten werden unterbreitet und im Folgenden kurz aufgelistet Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung: Schutz von Laichgewässern der Kreuzkröte Optimierung vorhandener Laichgewässer Entschärfung der Fallenwirkung von Entwässerungen und Schächten Baufeldfreimachung nicht vor Mitte August 2015 Verbesserung von Nahrungshabitaten planungsrelevanter Vogelarten Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (CEF-Maßnahmen) Anlage von Laichgewässern und Optimierung von Lebensräumen für die Kreuzkröte Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Berücksichtigung der vorgegebenen Minimierungs- und CEF-Maßnahmen sowie des vorgeschlagenen Risikomanagements werden für die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten sowie für die nach Vogelschutzrichtlinie geschützten europäischen Vogelarten keine Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG Abs 1 bis 4 ausgelöst

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 18 D Literatur KRATSCH, D, MATTHÄUS G, FROSCH, M (2012): Artenschutzrechtliche Prüfung bei Vorhaben nach 44 Abs 1 und 5 BNatSchG, unveröff Vortrag KRATSCH, D (2007): Artenschutz bei Planungen und Vorhaben Fachdienst Naturschutz, Naturschutz-Info 2+3/2006 Hrsg: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Geschützte Arten Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützte Arten LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs 5 Fassung Stand 31122004 SÜDBECK et al (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4 Fassung, 30112007 Ber Vogelschutz 44: 23-81 TRAUTNER et al (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren - Books on Demand GmbH, Norderstedt, 234 S

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Planänderung Wörnersangewand in Baden-Baden 19 Anhang Artensteckbrief Kreuzkröze Nachfolgend werden die ökologischen Ansprüche der in Baden-Württemberg stark gefährdeten Kreuzkröte kurz beschrieben Deutscher Artname Wissenschaftlicher Name Rote Liste FFH-RL BNatSchG V Kreuzkröte Bufo calamita 2 V Anhang IV Erläuterung der in den Tabellen verwendeten Abkürzungen Rote Liste: FFH-RL: BW Grundlage ist die Rote Liste der Reptilien Baden-Württembergs (LAUFER, H 1999) und Deutschlands (BFN 2009) Kategorien 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet R: extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt V: Arten der Vorwarnliste D: Daten defizitär Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Amtbl EG 1992, L 20:7-50) Anhang II Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang IV streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse BNatSchG: Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz (nach 7 Abs 2 Nr 13 u 14) besonders geschützt streng geschützt V: Verantwortlichkeit Deutschlands (BFN 2009) in besonders hohem Maße verantwortlich in hohem Maße verantwortlich () in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich? Daten ungenügend, evtl erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten Die ursprünglichen Lebensräume der Pionierart Kreuzkröte waren vor allem vegetationsarme Uferbereiche großer Flüsse, die durch Überschwemmung und Umlagerung einer starken Dynamik unterworfen waren Als sekundäre Lebensräume werden offene, vegetationsarme Flächen mit sandig, kiesigem Untergrund wie Erdaufschlüsse, Truppenübungsplätze, Bahndämme und andere Ruderalstandorte, auch Äcker und Rebflächen im Umkreis der Laichgewässer besiedelt Tagsüber verstecken sich Kreuzkröten in Bodenverstecken, unter Steinen, Holz oder in Mäusegängen Nachts erbeuten sie vor allem Käfer, Ameisen, Fliegen und Spinnen Zwischen April und Juli halten sich die paarungsbereiten Tiere in der Umgebung der Laichgewässer auf Als Laichgewässer dienen flache, besonnte temporäre Kleingewässer ohne Fischbesatz, in denen sich die Kreuzkrötenlarven innerhalb weniger Wochen im Wettlauf mit der fortschreitenden Austrocknung entwickeln D

Naturschutz-Praxis Fachdienst Naturschutz Artenschutz Merkblatt 1 Fallenwirkung und Entschärfung der Straßenentwässerung in Amphibienlebensräumen Im Jahresverlauf leben viele Amphibienarten in verschiedenen Teillebensräumen Durch mehr oder weniger ausgeprägte Wanderbewegungen wechseln sie zwischen Winterquartier (zb Bergwald), Laichgewässer und Sommerquartier (zb strukturreiche Auenlandschaft) Sowohl im Bereich straßenüberquerender Amphibienwanderwege als auch innerhalb der Sommerlebensräume können betroffene Populationen erheblich beeinträchtigt werden In Extremfällen trägt die Straßenentwässerung wesentlich zum Erlöschen betroffener Amphibienpopulationen bei Obwohl jährlich tausende von Amphibien in Straßenabläufen (Gullys) verenden, werden bislang nur vereinzelt Entschärfungsmaßnahmen zb durch Straßenmeistereien oder Bauhöfe der Gemeinden getroffen Warum werden Straßengullys zur Falle? Auf Straßen gelangte Amphibien wandern am Straßenbordstein entlang, werden also regelrecht von diesem in die Gullys gelenkt Die Leitwirkung von Bordsteinen nimmt mit deren Höhe zu Die am Bordstein zurückgelegte Wegstrecke hängt neben der Bordsteinhöhe ua auch von der Fortbewegungsweise der jeweiligen Amphibienart, der Lage der Straße im Amphibienlebensraum und der Jahreszeit ab Amphibien lassen sich im Sommerlebensraum auch von relativ flachen Bordsteinen leiten, die sie aufgrund ihrer Körpergröße bzw ihres Sprung- und Klettervermögens eigentlich problemlos überwinden könnten Innerhalb des Sommerlebensraums üben Gullys aufgrund ihrer Feuchtigkeit insbesondere in den heißen Monaten eine magnetische Anziehungskraft auf Amphibien aus Die Tiere suchen die Gullys dann bewußt auf Egal aus welchen Gründen die Tiere letztendlich in die Gullys geraten - sie verenden in den unter den Gullyrosten hängenden Schlammeimern, in der Kanalisation oder Kläranlage Wo werden Straßengullys zum Problem? Probleme treten sowohl im Bereich der Amphibienwanderstrecken als auch innerhalb der Sommerlebensräume auf Weil in den Sommerlebensräumen keine auffälligen Amphibienwanderungen stattfinden, werden Vorkommen hier leicht übersehen Gerade in Sommerlebensräumen nimmt die Problematik mitunter aber insbesondere aufgrund der magnetischen Anziehungskraft der Gullys gravierende Ausmaße an Sind Amphibienvorkommen bekannt oder zu vermuten, gibt eine Gullykontrolle an Ortsrändern und an durch die freie Landschaft führenden Straßen schnell Aufschluß darüber, ob die Straßenentwässerung ein Problem darstellt Insbesondere in der Nähe von Bachauen, Gewässern (auch Kleinstgewässern), Abbaustätten und naturnahen Biotopen wie Wäldern und Wiesen kann ein Blick in Gullys lohnenswert sein Die Überprüfung sollte im Frühjahr (März) und Spätsommer/Herbst (September) erfolgen Was ist zu tun? Straßen-, Tiefbauämter und Gemeinden sind aufgefordert, Problemlösungen gegenüber aufgeschlossen zu sein Je nach Einzelfall reichen diese von einigen Handgriffen bis zu baulichen Maßnahmen Bürger und fachkundige Personen können Problemzonen melden und um Abhilfe bitten Welches sind die wesentlichen Entschärfungsmaßnahmen? Flachbordsteine Je niedriger die Bordsteinhöhe, um so geringer ist die Leitwirkung auf Amphibien Die Tiere verlassen die Straße schneller, das Verlustrisiko (durch Verkehr oder Sturz in Straßengullys) wird gesenkt An betroffenen Straßenabschnitten sollte die Bordsteinhöhe so weit wie möglich abgesenkt werden

Artenschutz Merkblatt 1 Fachdienst Naturschutz Fallenwirkung und Entschärfung der Straßenentwässerung Rampen Soll der Ersatz von Hochbordsteinen durch Flachbordsteine wegen des großen Aufwands vermieden werden, kann entlang des Bordsteins eine möglichst flache Asphaltrampe angelegt werden (s Bild 1, Variante A) Lediglich in einem mindestens 3-5 m langen Abschnitt an den Gullys müssen die Hochbordsteine dann entnommen, und durch eine Rampe ersetzt werden Die Rampenabschnitte an den Gullys sollen ohne scharfe Kanten in die Rampen entlang des Bordsteins übergehen (Detail 1) Ggf können die Rampen aus Sicherheitsgründen optisch durch weiße, durchgezogene Linien von der Straße abgegrenzt werden Ist diese Maßnahme nicht möglich, müssen die Tiere die Straße wenigstens über Rampen verlassen können (s Bild 2, Variante B) Hierzu werden die Hochbordsteine lediglich im Bereich der Gullys schräggelegt oder durch Schrägsteine oder eine Asphaltrampe ersetzt Die Rampen sollen so lang wie möglich sein (mindestens fünf Meter, wobei der Gully in der Mitte liegt) und ohne scharfe Kanten in den Bordstein übergehen (Detail 2) Der Abstand zwischen den einzelnen Rampen sollte nicht mehr als 10-15 m betragen Ggf sind zusätzliche Rampen einzuplanen Engstrebige Gullyroste Engstrebige Roste (Strebenabstand 1,6 cm) bewahren ausgewachse Amphibien (Ausnahme: Molche) vor dem Sturz in den Gully Derartige Roste werden va in Fußgängerzonen und an Radwegen eingesetzt Bei einer Umrüstung können folgende Probleme auftreten: Zum einen paßt nicht jeder Rost in jeden Gullyrahmen, zum anderen weisen die Gullys nach der Umrüstung einen geringeren Einlaufquerschnitt und somit geringere Leistungsfähigkeit auf Lochung der Schlammeimerböden Da die Wasserabzugsschlitze der üblicherweise unter den Gullyrosten eingehängten Schlammfangeimer nicht bis zum Eimerboden reichen, trocknet der Eimerinhalt nur selten aus Dadurch entsteht eine Anziehungskraft auf Amphibien, die feuchte Versteckmöglichkeiten suchen Um dies zu vermeiden müssen die Eimerböden gelocht sein (ggf nachträglich durchführen) Diese Maßnahme ist insbesondere innerhalb des Sommerlebensraumes von Amphibien erforderlich Warum sind die Entschärfungsmaßnahmen miteinander zu kombinieren? Gegenfrage: Was nützt es den Amphibien zb, wenn sie zwar infolge engstrebiger Gullyroste nicht mehr in Gullys stürzen können, wegen der Hochbordsteine aber nicht die Straße verlassen (können) und früher oder später überfahren werden? Greifen die Maßnahmen auch zum Schutz von Jungtieren und Molchen? Nein Auch engstrebige Gullyroste stellen keinen Schutz für kleine Tiere dar Das Überspannen der Gullyroste mit engmaschigem Drahtgewebe (Öffnungsdurchmeser höchstens fünf Millimeter) bietet zwar Schutz, ist aus Sicherheitsgründen, mangelnder Funktionstüchtigkeit der Gullys, Verschleis und dem großen Aufwand (Anbringen, Kontrolle) nur in absoluten Einzelfällen, zb innerhalb eines Friedhofs- oder Parkgeländes denkbar, ansonsten aber ungeeignet Massive Gefährdungen von Molch- oder Jungtieraufkommen treten überwiegend im Außenbereich dort auf, wo Laichgewässer neben einer Straße liegen Derartige Situationen sollten durch den Bau dauerhafter Leitund Sperreinrichtungen entschärft werden Profitieren auch andere Kleintiere von den Maßnahmen? Ja Insbesondere Flachbordsteine, Rampen und engstrebige Gullyroste helfen auch anderen Kleintieren, Straßen unbeschadet zu überqueren Zu ihnen zählen zb Eidechsen und Mäuse Wie kann bei geplanten Baugebieten und Straßen im Außenbereich vorgebeugt werden? In Bebauungsplänen können Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden Dieses bauplanungsrechtliche Instrument wird selten hinreichend ausgeschöpft 2 4/99

Fachdienst Naturschutz Artenschutz Fallenwirkung und Entschärfung der Straßenentwässerung Merkblatt 1 Die Straßenentwässerungsproblematik kann durch die Aufnahme folgender Festsetzungen vorgebeugt werden: Verwendung von Muldenrinnen oder Flachbordsteinen anstatt Hochbordsteinen Verwendung von Gullyrosten mit engem Roststrebenabstand (1,6 cm) Einhängen von Schlammeimern mit gelochtem Boden Es dürfen keine (Garten-)Teiche errichtet werden (Gully-Problematik sonst vorprogrammiert) Bei Straßenplanungen ist - sofern nicht ohnehin aufgrund von Amphibienwanderbeziehungen dauerhafte Leiteinrichtungen vorgesehen sind - auf Bordsteine und Gullys zu verzichten Ist dies nicht möglich, sollen möglichst Muldenrinnen oder Flachbordsteine sowie engstrebige Gullyroste, im Sommerlebensraum außerdem Schlammeimer mit gelochten Böden verwendet werden Bild 1: Variante A - Durchgängige Rampe entlang des Hochbordsteins Vorteil: Tiere können die Straße leicht verlassen Es werden kaum noch Tiere in die Gullys geleitet ggf reicht diese Maßnahme (sofern außerhalb des Sommerlebensraums) aus, so daß auf den Einsatz engstrebiger Gullyroste verzichtet werden kann (Kontrolle) Nachteil: Maßnahme aufwendiger als Variante B 4/99 3

Artenschutz Merkblatt 1 Fachdienst Naturschutz Fallenwirkung und Entschärfung der Straßenentwässerung Bild 2: Variante B - Einzelne Rampen Vorteil: Tiere können die Straße verlassen Maßnahme weniger aufwendig als Variante A Nachteil: Tiere können die Straße nur im Bereich der Rampen verlassen (höhere verkehrsbedingte Verluste) Ein gewisser Teil an Tieren läßt sich dennoch in die Gullys leiten, daher sollte die Maßnahme mit dem Einsatz engstrebiger Gullyroste kombiniert werden Quelle RATZEL, M (1993): Straßenentwässerung - Fallenwirkung und Entschärfung unter besonderer Berücksichtigung der Amphibien: 168 S, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg) (siehe Bilder 1 und 2) Naturschutz Fachdienst Landesanstalt Postfach 21 07 51 für Umweltschutz 76157 Karlsruhe Baden-Württemberg Telefax: (0721)983-1456 Fachdienst Naturschutz http://wwwuvmbaden-wuerttembergde/lfu 4 4/99

LEGENDE Flurstücksgrenzen (ALK) Amphibien # * Laichgewässer Kreuzkröte Revierzentren Vögel (planungsrelevante Arten) # * R F # * Bluthänfling Dorngrasmücke Feldsperling Goldammer Schwarzkehlchen Sumpfrohrsänger EN TW U # * 0 ± Meter 10 20 30 40 50 Auftraggeber: WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH Am Hecklehamm 18 76549 Hügelsheim Auftragnehmer: Jochen Lehmann Schoferstr 7a 77830 Bühlertal JL JL JL B-Planänderung Gewerbegebiet "Wörnersgewand" in Haueneberstein Karte 1: Fauna 1 : 2000 11062015