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Transkript:

VV-Bau II - Anlage 2b VERTRAG - GEBÄUDE- Freie und Hansestadt Hamburg Gz.: Vertraqsausfertiqunqen an: 1) AN (1x) 2) AG (2x) Titel-Nr.: 86400000.203 Festl-Nr.: T265B/2013 Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Justiz und Gleichstellung Strafvollzugsamt diese vertreten durch und - nachstehend Auftraggeberin (AG) genannt - SKA Sybille Kramer Architekten - nachstehend Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer (AN) genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Inhaltsverzeichnis 1 - Gegenstand des Vertrages 2 - Grundlagen des Vertrages 3 - Leistungen der bzw. des AN 4 - Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten 5 - Termine und Fristen 6 - Vergütung 7 - Haftpflichtversicherung der bzw. des AN 8 - Ergänzende Vereinbarungen VM-G-H08/2013E 1 von 8

1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die Baumaßnahme JVA Glasmoor, Am Glasmoor 99, 22851 Norderstedt Neubau Hafthaus 3 Errichtung eines neuen Hafthauses für den offenen Strafvollzug 2 Grundlagen des Vertrages 2.1 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI -, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. 2.2 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (siehe Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages. 2.3 Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer (AN) hat ihren/seinen Leistungen zugrunde zu legen: - die Studie von^^^vom 20. März 2012 - das genehmigte Raumprogramm vom 15. Juli 2013 - das Funktions- und Ausstattungsprogramm vom 15. Juli 2013 2.4 Die Baumaßnahme unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO des Landes Schleswig-Holstein. 3 Leistungen der bzw. des AN 3.1 Die Auftraggeberin (AG) überträgt der bzw. dem AN die Leistungen nach 3.2 bis 3.3. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit Leistungen nach 3.4 bis 3.6 besteht nicht. Für die Beauftragung mit Leistungen der weiteren Stufen - einzeln oder im Ganzen - gelten die Regelungen dieses Vertrages. Die bzw. der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie/er von der AG innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.3 mit einer weiteren Vertragsleistung beauftragt wird. Umfang der Leistungen: 3.2 Vorplanung (Kostenschätzung für die Finanz-ZBudgetplanung) 3.2.1 teilweise Vorplanung Das sind die Grundleistungen d), e) und f) der Leistungsphase 2 der Anlage 2 von 8 VM-G-H08/2013E

3.3 Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Bau- und Kostenunterlage / Haushaltsunterlage -Bau-) 3.3.1 Entwurfsplanung Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 3 der Anlage 10 Nummer 3.3.2 Genehmigungsplanung 3.4 Ausführungsplanung Das sind die Leistungen der Leistungsphase 4 der Anlage 10 Nummer 10.1 (zu 34 Abs. 4) HOAI. 3.4.1 Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 5 der Anlage 10 Nummer 3.4.2 Die bzw. der AN muss Leistungen zur Planung und zum Nachweis der Erfüllung von Schallschutzanforderungen soweit erbringen, wie der Nachweis durch Anwendung einfacher Ausführungsbeispiele oder Hinweise und Empfehlungen in den bauordnungsrechtlichen Vorschriften oder Prüfungszeugnissen über Eignungsprüfungen geführt werden kann. 3.5 Leistungen für die Vergabe 3.5.1 Vorbereitung der Vergabe Das sind folgende Grundleistungen - bzw. Teile davon - aus der Anlage 10 Nummer 10.1 (zu 34 Abs. 4) HOAI, Leistungsphase 6: Aufstellen eines Vergabeterminplans; Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; - Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten; Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse; - Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung. 3.5.2 Mitwirkung bei der Vergabe Das sind folgende Grundleistungen - bzw. Teile davon - aus der Anlage 10 Nummer 10.1 (zu 34 Abs. 4) HOAI, Leistungsphase 7: - Koordinieren der Vergaben der Fachplaner; - Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise; Erstellen der Vergabevorschläge; - Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung. 3 von 8 VM-G-H08/2013E

3.5.3 Für die Erreichung der Kostensicherheit nnüssen die ersten Ausschreibungen grundsätzlich die Leistungen umfassen, die üblicherweise im Zusammenhang ausgeführt werden und deren Wert mindestens 80 v. H. der von der AG anerkannten Kostenberechnung beträgt. Um mit hinreichender Zuverlässigkeit beurteilen zu können, ob die ausgewiesenen Kosten eingehalten werden, sind die Ausschreibungsergebnisse in einem Kostenanschlag nach DIN 276 zusammen und der Kostenberechnung gegenüber zu stellen. Hierzu sind bei den Leistungen, die noch nicht ausgeschrieben wurden, die Ansätze aus der Haushaltsunterlage - Bau bzw. der Bau- und Kosten unterläge zu nehmen. 3.6 Objekt-(Bau-)überwachung und Dokumentation 3.6.1 Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 10 Nummer 3.6.1.1 Behandlung der Rechnungsunterlagen Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und Kostenrechnungen sind in fachtechnischer und rechnerischer Hinsicht unverzüglich und vollständig zu prüfen. Zum Zeichen der Prüfung hat die bzw. der AN die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen. Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich. Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen: In allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden. (Ort) (Datum) (Unterschrift der bzw. des AN) Die Kostenrechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit folgender Bescheinigung zu versehen: In allen Teilen geprüft und mit den aus der Rechnung ersichtlichen Änderungen für richtig befunden. Endbetrag: Euro (Ort) (Datum) (Unterschrift der bzw. des AN) Nach Ausstellen der Bescheinigung sind die Kostenrechnungen unter Beifügung der sie im Einzelnen belegenden Unterlagen der AG unverzüglich auszuhändigen. 4 von 8 VM-G-H08/2013E

Mit den Bescheinigungen überninnnnt die bzw. der AN auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch ihre(n)/seine(n) Erfüllungsgehilfin bzw. Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass - nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist, - die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Unnfang, wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind, - die Vertragspreise eingehalten worden sind, - alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind. 3.6.1.2 Die bzw. der AN ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Abnahme des Bauwerks/der baulichen Anlagen ein Baubüro zu unterhalten und ausreichend zu besetzen. Die Räume für dieses Baubüro werden von der AG kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung. Die AG stellt auf Antrag der bzw. des AN kostenlos einen Fernsprech- und ggf. einen Telefaxanschluss für das Baubüro zur Verfügung. 3.6.1.3 Die bzw. der AN stellt die Bauleiterin bzw. den Bauleiter nach 57 HBauO ohne besondere Vergütung; sie/er kann im Einvernehmen mit der AG dafür sorgen, dass geeignete Fachbauleiterinnen bzw. Fachbauleiter bestellt werden. 3.6.1.4 Bautagebuch und Bauausgabebücher sind entsprechend den vorgeschriebenen Mustern der AG zu führen. 3.6.1.5 Die Vorschriften der AG über die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung sind zu beachten. Soweit die AG der bzw. den AN über Abtretungen, Pfändungen, Vergleichsverfahren oder Konkurse unterrichtet hat, sind die Rechnungsbelege von der bzw. dem AN entsprechend zu kennzeichnen. Die bzw. der AN ist verpflichtet, vereinbarte und fällige Vertragsstrafen von den Rechnungen der ausführenden Firmen abzusetzen. 3.6.1.6 Die bzw. der AN hat die letztgültigen Ausführungszeichnungen nach Übergabe des Bauwerks/der baulichen Anlagen unverzüglich bei der AG abzuliefern. StT Objektbetreuung und Dokumentation StTt^I Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 9 der Anlage 10 Nummer Besondere/Beratungs-ZZusätzliche Leistungen gemäß HOAI 3.9 Die zusammengestellten Vorplanungsergebnisse sind der AG in 1-facher Ausfertigung und die zusammengefassten Bau- und Kostenunterlagen in 5-facher Ausfertigung zu übergeben. 5 von 8 VM-G-H08/2013E

Alle weiteren von der bzw. dem AN vorzulegenden Zeichnungen, Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse) und Berechnungen sind der AG in erforderlichem Umfang mindestens in 1-facher Ausführung zu übergeben. Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind von der bzw. dem AN im nötigen Umfang weiterzubearbeiten, u.a. DIN-gerecht 1-fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen, DINgerecht zu falten und in Ordnern vorzulegen. 4 Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten 4.1 Die AG wird durch die von ihr beauftragten vertretungsberechtigten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vertreten. Die vertretungsberechtigten Personen werden der bzw. dem AN - auch bei Veränderungen - schriftlich bekanntgegeben. Nur diese sind berechtigt, der bzw. dem AN verbindliche Weisungen zu erteilen. Forderungen, die von anderer Seite an die bzw. den AN gestellt werden, sind nur zu berücksichtigen, wenn die AG schriftlich zustimmt. 4.2 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht: sie sind von der bzw. dem AN zeitlich und fachlich zu koordinieren und mit ihren/seinen Leistungen abzustimmen. Zurzeit können benannt werden: 4.2.1 Tragwerksplanung von 4.2.2 Prüfen der Tragwerksplanung von 4.2.3 Freianlagen von 4.2.4 Technische Ausrüstung: 4.2.4.1 Anlagengruppe 4 + 5 von N.N. N.N. 4.2.4.2 Anlagengruppe 1-3 und 6 von 5 Termine und Fristen 5.1 Es werden folgende Termine und Fristen vereinbart: - Erstellen der Haushaltsunterlage Bau (Lph 3) bis zum 28. Feb 2014 - Genehmigungsplanung (Lph 4) bis zum 31. März 2014 5.2 Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat die bzw. der AN dies mit Nennung der Gründe der AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6 Vergütung 6.1 Der Honorarermittlung für die Leistungen nach 3.2 bis 3.7 werden zugrunde gelegt: 6.1.1 Die nach 4; 6 Abs. 1 und 2 und 33 HOAI anrechenbaren Kosten der von der AG anerkannten Kostenberechnung nach DIN 276-1: 2008-12. 6 von 8 VM-G-H08/2013E

6.1.2 Folgende Honorarzone im Sinne der 5, 34, 35 Nummer 10.2 (zu 5 Abs. 3 Satz 2 HOAI): Bezeichnung des Gebäudes: und der Anlage 10 Honorarzone Hafthaus 3 IV 6.1.3 Folgende Bewertung der Leistungen: 6.1.3.1 Vorplanung -3.2.2-6.1.3.2. Entwurfsplanung - 3.3.1-6.1.3.3 Genehmigungsplanung -3.3.2-6.1.3.4. Ausführungsplanung - 3.4.1-6.1.3.5 Vorbereitung der Vergabe - 3.5.1-6.1.3.6. Mitwirkung bei der Vergabe -3.5.2-6.1.3.7. Objekt-(Bau-)überwachung - 3.6.1-6.1.3.8 Objektbetreuung und Dokumentation - 3.7.1-1 v.h. 15 v.h. 3 v.h. 25 v.h. 9,5 v.h. 0,8 v.h. 32 v.h. 0 v.h. 6.2 Solange die für die Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge der anerkannten Kostenberechnung nicht feststehen, tritt für die Bemessung der Abschlagszahlungen für die Leistungen nach 3.2 die Kostenschätzung an deren Stelle. Entsprechendes gilt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und die für die endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt werden. 6.3 Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die die bzw. der AN nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v. H. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. 6.4 Nebenkosten werden vereinbarungsgemäß nicht erstattet. Vervielfältigen der Unterlagen kann auf Kosten der AG bei den Vertragspartnern der FHH erfolgen. 6.5 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. 7 von 8 VM-G-H08/2013E

7 Haftpflichtversicherung der bzw. des AN 7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 12 AVB müssen mindestens betragen: für Personenschäden für sonstige Schäden 8.1 Erklärung der bzw. des AN Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt die bzw. der AN, dass sie/er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Absatz 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Der bzw. dem AN ist bewusst, dass eine falsche Erklärung ihren/seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. 8.2 Verpflichtung der bzw. des AN 8 Ergänzende Vereinbarungen 1.500.000 Euro 500.000 Euro Die bzw. der AN wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern sie/er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt sie/er der AG den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: Sofern die benannten Personen bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. Auftraggeberin Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer Hamburg, den 29. Oktober 2013, den 8 von 8 VM-G-H08/2013E