Multimodale Verknüpfung (Mobilstationen)

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Transkript:

Multimodale Verknüpfung (Mobilstationen) Die Ergänzung des ÖPNV-Angebots durch verschiedene öffentlich nutzbare Mobilitätsangebote zielt darauf ab, die Reiseketten in ihrer Gesamtheit, mit Zu- und Abgangswegen zu Haltepunkten, abzudecken. Bislang geschieht dies - vor allem im ländlichen Raum - vorrangig durch Park&Ride-Parkplätze, die jedoch weiterhin die Nutzung des eigenen PKW vorsehen und auch nur einen der beiden Wege abdecken. Das Konzept der sog. Mobilstationen bietet darüber hinaus auch Verleihsysteme für Personen an, die keinen eigenen PKW zur Verfügung haben. Mobilstationen bieten eine Vielfalt an Möglichkeiten, sich multi- bzw. intermodal im Raum zu bewegen. Je nach Lage und Bedeutung des Haltepunkts, kann der ÖPNV/SPNV mit verschiedenen Verkehrsträgern verknüpft werden. So besteht die Möglichkeit, sein eigenes Fahrrad sicher abzustellen (Bike&Ride), ein (E-)Fahrrad für die letzte Meile zu leihen oder auch Fahrgemeinschafts- oder CarSharing-Angebote zu nutzen. Auf diese Weise steigt die Attraktivität der ÖV-Nutzung, da beispielsweise auch bei nicht erreichten Anschlüssen durch Verspätung ein Verkehrsmittel zur weiteren Fortbewegung zur Verfügung steht. Mobilitätsangebote einer Mobilstation Eine Mobilstation ist in seiner Ausstattung und Größe nicht festgelegt. Je nach Standort können verschiedene Dienstleistungen und Verkehrsmittel angeboten in unterschiedlichem Umfang angeboten werden. Bei der Förderung von Mobilstationen durch den nph wurden Nebenbestimmungen festgelegt, die Mindestvoraussetzungen der Angebote und Qualität beschreiben. Förderfähig sind Mobilstationen, die mindestens drei Mobilitätsangebote miteinander kombinieren. Darunter fallen neben Fahrradabstellanlagen auch mindestens ein Sharing-System (Auto oder Fahrrad/Pedelec) sowie die Verknüpfung zu einem/r Bahnhof/Haltestelle/ Haltepunkt, an dem/r mindestens ein Linienfahrzeug hält. Die Angebote einer Mobilstation müssen dabei in einem Umkreis von 100m verknüpft sein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Umkreis auch erweitert werden. Bike & Ride Die Ausstattung der Mobilstation bezogen auf das Abstellen von Fahrrädern hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Grundsätzliche zu erfüllende Kriterien: die zu installierenden Fahrradabstellanlagen müssen die Kriterien der Hinweise der FGSV zum Fahrradparken oder die TR 6201 des ADFC berücksichtigen die Fahrradabstellanlagen müssen überdacht und ausreichend beleuchtet sein Weitere Möglichkeiten sind Fahrradgaragen oder Fahrradboxen u.a. auch für Lastenräder sowie Ladeoptionen für E-Bikes oder auch Schließfächer zur Aufbewahrung von Fahrradhelmen, Akkus oder Werkzeug. Bike- und CarSharing Verleihsysteme, sowohl für Autos als auch für Fahrräder, bieten die Möglichkeit, Zuund Abgangswege zur Haltestelle mit anderen als mit eigenen Fahrzeugen 1

zurückzulegen. Sie können zudem in schwachen Nachfragezeiten das ÖPNV- Angebot vervollständigen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass öffentliche Verleihsysteme bislang noch nicht wirtschaftlich sind, vom Gesetzgeber aber auch nicht als öffentliche Verkehre eingestuft werden. Das ÖPNVG gibt einen gewissen Spielraum zur Förderung der Infrastruktur ( 12 oder 13 ÖPNVG). Dennoch muss vor allem der Betrieb der Mobilstation durch andere Zuschüsse sichergestellt werden. Für eine optimale Vernetzung der Angebote sollten dieselben der verschiedenen Mobilstationen untereinander kompatibel sein. Dies ist in der Regel nur über den gleichen Anbieter möglich. Um diesen in einem Netz im Hochstift gewährleisten zu können, müsste die Leistung ausgeschrieben werden. Hier sollten die Städte und Gemeinden mit den Kreisen zusammenarbeiten. Elektromobilität Geplant ist, die Angebote der Leihfahrzeuge vornehmlich mit elektrischem Antrieb auszustatten und zudem an den Mobilstationen Lademöglichkeiten bereit zu halten (vgl. Abb. 1). Im Bereich des CarSharings trägt dies zu einer umweltfreundlichen Fortbewegung bei und in Bezug auf Pedelecs wird damit auch der zum Teil starken Topografie und den längeren Wegen in den ländlichen Regionen Rechnung getragen. Auf diese Weise soll Elektromobilität für die Bürger (er-)fahrbar gemacht werden und eine zukunftsfähige und damit nachhaltige Mobilität gestaltet werden. Abb. 1: Designvorschlag der CarSharing-Station in Altenbeken mit E-Autos (Foto: Gemeinde Altenbeken) Aufenthaltsqualität und Servicedienstleistungen Mobilstationen sollten als Treffpunkt auch Service- und Informationsangebote für die Bürger vorhalten. Eine hohe Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheit mit Witterungsschutz, ein Sicherheitsgefühl durch helle Gestaltung und Beleuchtung, W- LAN-Punkte, Self-Service-Dienstleistungen, u.a. Packstationen oder Geldautomaten, dynamische Fahrgastinformationssysteme oder Gastronomie (u.a. Bäcker, Kiosk) können den Nutzen der Mobilstation erhöhen und den ÖPNV auch für wartende Fahrgäste attraktiver machen. 2

Vertriebsmodul Der videobasierte Fahrkartenverkauf bietet für die Nutzer des ÖPNV Vorteile und Hilfestellungen, um das richtige Ticket zu erhalten. Die Mobilstationen bieten sich an, den digitalen Vertrieb auch für die Kunden im Busverkehr zu verbessern. Technik & Infrastruktur Damit die Mobilstationen im Hochstift gut miteinander vernetzt sind und ein attraktives Mobilitätsangebot für die Nutzer bieten, sollte ein einheitliches Zugangssystem zu den Mobilitätsangeboten gewährleistet werden. Registrierung, Buchung und Zugang sollten über einen Betreiber ermöglicht werden, auch wenn unterschiedliche Anbieter (CarSharing, Bikesharing) an der Station verortet sind. Es gibt bereits Web-Applikationen, die multibzw. intermodale Reiseweg mit verschiedenen Verkehrsmitteln anzeigen (vgl. Abb.2). In Aachen gibt es derzeit auch Testphasen in denen die Buchungsmöglichkeit einfließt. Auf die Hintergrundsysteme kann zurückgegriffen werden, um für den Hochstift eine App mit allen Angeboten zu schaffen. Als Betreiber dafür käme z.b. die Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter (VPH) in Frage, da diese bereits mit der fahr-mit-app ein Angebot für den ÖPNV/SPNV plant. Abb. 2: Mögliche Buchungsplattform Angestrebt werden sollte auch, dass im Sinne der Nutzerfreundlichkeit, die Angebote des ÖPNV und der Verleihsysteme tariflich verknüpft werden. Durch die Einführung des Westfalentarifs und einer Weiterentwicklung des E-Ticketing im Hochstift können Möglichkeiten geschaffen werden, Mobilitätsangebote aus einer Hand zu bezahlen. Ähnlich wie bei Mobilfunkverträgen könnte die Option enthalten sein, Dienstleistungen hinzubuchen. Beispielsweise könnte zu einem Monatsabo für den ÖPNV das Leihrad oder das CarSharing-Auto zu einem günstigeren Preis als beim Einzelabo zugebucht werden. Entsprechende Regelungen zur Einnahmeaufteilung sind dazu jedoch notwendig. In einem ersten Schritt könnten jedoch auch ÖV-Nutzer eine Vergünstigung auf die Angebote erhalten. Eine Kooperation der Mobilitätsanbieter wird im Hinblick auf ein nutzfreundliches und attraktives Angebot als notwendig angesehen. 3

Design Im April 2017 startet das Pilotprojekt zu einer Mobilstation in Altenbeken. Das hier verwendete Design wird für den Wiedererkennungswert empfohlen, jedoch sollte zumindest das Farbkonzept übernommen werden (vgl. Abb. 3). Dieses findet sich auch an allen ÖPNV-Haltestellen im Hochstift. Zudem soll das fahr mit-logo als Marke für multimodale Mobilitätsangebote im Hochstift Verwendung finden. Es wird vorgeschlagen, eine Stele im NRW-Design, auf der die an der Mobilstation verorteten Mobilitätsangebote als Icon zu erkennen sind, zu errichten. Abb. 3: Designvorschlag der E-Bike-Sharing-Station in Altenbeken (Foto: Fa. Kienzler Stadtmobiliar) Mögliche Standorte Im Bereich der Nahverkehrsplanung ist vor allem darauf zu achten, an welchen Standorten Mobilstationen sinnvoll und verträglich sind. Die Flächenverfügbarkeit, Zuständigkeiten und Sicherheitsaspekte sind zu klären. Da die Baulast für solche Mobilstationen bei den Kommunen liegt, wird hier eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung angestrebt. Vorrangig sollten Mobilstation an stark frequentierten Haltepunkten errichtet werden, um für die neuen Mobilitätsangebote eine möglichst hohe Nachfrage zu erreichen (Abb. 4). 4

Abb.4: Übersicht möglicher Mobilstationen im Hochstift 5