Staatliche Förder-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren Stand: Dezember 2017 Um die Klimaschutzziele erreichen zu können, fördert der Staat private Maßnahmen zur Sanierung von Bestands-Objekten und zum Neubau von energieeffizienten Gebäuden. Hier ein Auszug der derzeit wichtigsten Förderprogramme für private Wohnimmobilien: A) Förderprogramme der KfW a. Energieeffizient Sanieren i. Kredit-Variante Es werden Darlehen mit niedrigen Zinssätzen angeboten für die Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1.2.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dabei wird unterschieden zwischen: 1. Programm 152: Sanierung in Form von Einzelmaßnahmen, z.b. der Dämmung der Fassade, Austausch der Fenster und der Außentüren, Dämmung der obersten Geschoßdecke, Dämmung des Daches, Dämmung der Kellerdecke an der Kaltseite, Austausch der Heizung (keine Biomasse-Heizung), Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Einbau einer Lüftungsanlage. Derzeitige Konditionen: 0,75 % eff. Jahreszins, Tilgungszuschuss 7,5 % 2. Programm 152: Sanierung als Heizungspaket, welches mindestens aus der Erneuerung der Heizungsanlage und der darauf abgestimmten Optimierung der Heizungsverteilung besteht. Derzeitige Konditionen: 0,75 % eff. Jahreszins, Tilgungszuschuss 12,5 % 3. Programm 152: Sanierung als Lüftungspaket, welches aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.b. Dämmung der Fassade oder Austausch der Heizung) besteht. Derzeitige Konditionen: 0,75 % eff. Jahreszins, Tilgungszuschuss 12,5 % 4. Programm 151: Sanierung zum Effizienzhaus. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetsiche Niveau eines KfW- Effizienzhauses zu erreichen. Es werden folgende Niveaus gefördert (je geringer die Zahl, desto effizienter ist das Gebäude: - KfW EH 55, KfW EH 70; KfW EH 85, KfW EH 100 (entspr. Neubau- Niveau), KfW EH 115, KfW EH Denkmal.
Bauplanung Bolz - Staatliche Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren - Seite 2 Max. Kredithöhe: 100.000 je Wohneinheit (nach Sanierung) Derzeitige Konditionen: 0,75 % eff. Jahreszins; Tilgungszuschuss in Abhängigkeit des erreichten KfW-EH-Niveaus: EH 55: 27,5 %, EH 70: 22,5 %; EH 85: 17,5 %; EH 100: 15,0 %; EH 115: 12,5 %; EH Denkmal: 12,5 %. ii. Zuschuss-Variante Es werden bei eigener Finanzierung der Maßnahmen Zuschüsse gewährt für die Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1.2.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dabei wird unterschieden zwischen: 1. Programm 430: Zuschuss für Einzelmaßnahmen (Maßnahmen sh. i.1) Max. Zuschusshöhe: 5.000 je Wohneinheit (10 % der förderfähigen Kosten) 2. Programm 430: Zuschuss für Heizungs- oder Lüftungspaket (Maßnahmen sh. i.2). Max. Zuschusshöhe: 7.500 je Wohneinheit (15 % der förderfähigen Kosten) 3. Programm 430: Zuschuss für Sanierung zum Effizienzhaus (Maßnahmen sh. i.3). Max. Zuschusshöhe in Abhängigkeit des erreichten KfW-EH-Niveaus: EH 55: 30.000 je WE (30 % der förderfähigen Kosten); EH 70: 25.000 (25 %) EH 85: 20.000 (20 %) EH 100: 17.500 (17,5 %) EH 115: 15.000 (15 %) EH Denkmal : 15.000 (15 %) Bei allen KfW-Programmen ist eine Baubegleitung durch einen Energieberater erforderlich. Die Baubegleitung umfasst folgende Leistungen (nicht abschließend): - Berechnung der erforderlichen Maßnahmen (bei KfW-Effizienzhäusern) - Erstellen der Bestätigung zum Antrag - Mindestens ein Baustellenbesuch vor Beginn der Putzarbeiten - Prüfen der Rechnungen und feststellen der förderfähigen Kosten - Erstellen der Bestätigung nach Durchführung. Die Baubegleitung wird von der KfW gefördert: b. Energieeffizient Bauen Programm 153: Es wird der Neubau oder der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus gefördert. Die Förderung umfasst ein zinsgünstiges Darlehen und zusätzlich einen Tilgungszuschuss, welcher von der energetischen Qualität des Gebäudes abhängig ist. Derzeitige Konditionen: ab 1,36 % eff. Jahreszins; Tilgungszuschuss: KfW-EH 40 Plus: 15 % (max. 15.000 je Wohneinheit) KfW-EH 40: 10 % (max. 10.000 je WE) KfW-EH 55: 5 % (max. 5.000 je WE)
Bauplanung Bolz - Staatliche Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren - Seite 3 c. Zuschuss für Baubegleitung Programm 431: Die Kosten der für alle KfW-Programme erforderlichen Baubegleitung (Maßnahmen siehe oben) werden von der KfW mit einem Zuschuss von 50 % der Kosten für Experten (Baubegleitung, Luftdichtheitsprüfung, u.a.), max. 4.000 pro Bauvorhaben gefördert. Ablauf der Antragstellung: Für Kredit-Varianten: - Ausstellung einer Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater - Bei KfW-EH ist vor der Beantragung eine Energieberatung (Berechnung der energetischen Gebäudequalität nach erfolgter Sanierung) erforderlich. - Beantragung des Kredites bei der Hausbank mit Vorlage der Bestätigung zum Antrag - Vorhabensdurchführung nach Kredit-Zusage - Abnahme der Sanierungsmaßnahmen durch den Energieberater - Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung durch den Energieberater Für Zuschuss-Varianten: - Ausstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Energieberater - Bei KfW-EH ist vor der Beantragung eine Energieberatung (Berechnung der energetischen Gebäudequalität nach erfolgter Sanierung) erforderlich. - Beantragung des Zuschusses durch den Bauherren im KfW-Zuschussportal (Online). Dabei wird die BzA-Registriernummer des BzA benötigt. - Die Zuschuss-Zusage erfolgt sofort nach der Beantragung - Vorhabensdurchführung - Abnahme der Sanierungsmaßnahmen durch den Energieberater - Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieberater - Abruf des Zuschusses durch den Bauherren im KfW-Zuschuss-Portal. Dabei wird die BnD-Registriernummer des BnD benötigt. Grundsätzlich müssen Förderanträge immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es dürfen auch vor der Förderzusage keine Verträge mit Handwerkern abgeschlossen werden. Mehr zum Thema KfW-Förderung erfahren Sie auf den Internet-Seiten der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/privatpersonen/index-2.html
Bauplanung Bolz - Staatliche Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren - Seite 4 B) Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) a. Förderung der Energieberatung Die Energieberatung soll dem Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie er die Energieeffizienz seines Wohngebäudes verbessern kann. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) wird deshalb vom Bund gefördert. Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 800 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird vom Energieberater beantragt und an den Energieberater gezahlt. Er zieht den Zuschussbetrag von seiner Rechnung ab. Der Antrag muss vom Energieberater vor Beginn der Beratung gestellt werden. Mehr zum Thema Energieberatung erfahren Sie auf den BAFA-Internetseiten unter: http://www.bafa.de/de/energie/energieberatung/energieberatung_node.html b. Förderung des Heizens mit Erneuerbaren Energien Das BAFA fördert folgende Heizsysteme: i. Die Installation von umweltschonenden Heizungssystemen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe, u.a. Pelletöfen und Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholz-Vergaserkessel. ii. Die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasser-Bereitung und Raumheizung (keine Photovoltaik-Anlagen!). iii. Die Installation von Wärmepumpen, welche die erneuerbaren Energien aus Wasser, Luft und Erde nutzen.d iv. Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage in Bestandsgebäuden, welche der Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem dienen. Dies sind z.b. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern. Die Förderhöhe beträgt einmalig pauschal 200, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Investitionskosten (min. 100 ) v. Der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser- Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen, sowie die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-
Bauplanung Bolz - Staatliche Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren - Seite 5 Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort. Mehr zum Thema Energieeffizienz erfahren Sie auf den BAFA- Internetseiten unter: http://www.bafa.de/de/energie/energieeffizienz/energieeffizienz_node.html C) Das 10.000-Häuser-Programm der Bayerischen Staatsregierung Das Programm besteht aus zwei Teilen: a. der Förderung des vorzeitigen Austauschs ineffizienter Heizkessel oder der Erweiterung eines Heizsystems um innovative Techniken ("Heizungstausch-Plus"). Der Zuschuss beträgt bis zu 2.000. Der Programmteil Heizungstausch-Plus richtet sich an Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, die außerhalb des Sanierungszyklus oder ohne eine Vollsanierung energetisch sinnvolle Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen wollen. Es werden bis zu drei unterschiedliche Boni gewährt, die einzeln oder auch in Kombination in Anspruch genommen werden können: der "HeizanlagenBonus", der "LüftungsanlagenBonus" und der "BatteriespeicherBonus". Je Wohngebäude kann jeder Bonus einmal gewährt werden. Eine Kombination mit dem Programmteil EnergieSystemHaus ist nicht möglich. b. der Förderung von innovativen Techniken und Energieeffizienz bei Neubauten und Sanierungen ("EnergieSystemHaus"). Der Zuschuss beträgt bis zu 18.000. Der Förderbetrag des EnergieBonusBayern im Programmteil EnergieSystem- Haus setzt sich zusammen aus einem: i. TechnikBonus für ein innovatives Heiz-/Speicher-System, das das Energiesystem besonders unterstützt und ggf. ii. einem optionalen EnergieeffizienzBonus für besondere Energieeffizienz. Sie verstärkt und vervielfacht die Wirkung des Heiz-/Speicher-Systems und ist teilweise sogar die technische Voraussetzung für das Funktionieren innovativer Technik. iii. Mit TechnikBonus wird der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher- Systems mit Energiemanagementsystem gefördert, das die Speicherung von Energie sowie die Flexibilisierung des Energiebezugs ermöglicht. Dadurch kann das Gebäude den Energiebezug aus den öffentlichen Stromnetzen reduzieren bzw. sich sogar temporär selbst versorgen. Das Programm ist sehr kompliziert und kann in Kurzform hier nicht dargestellt werden. Mehr zum Thema 10.000-Häuser-Programm finden Sie auf der Internet-Seite: https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html