Allgemeine Möglichkeiten des Schallschutzes. DB Netz AG Henning Schwarz I.NVS 4 Wächtersbach

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Transkript:

Allgemeine Möglichkeiten des Schallschutzes DB Netz AG Henning Schwarz I.NVS 4 Wächtersbach 27.09.2017

Agenda 1. Einführung 2. Umrüstung Güterwagen 3. SchienenlärmschutzG 4. Lärmsanierung - Lärmvorsorge 5. Überarbeitung Gesamtkonzept Lärmsanierungsprogramm (GK LSP) 6. Lärmaktionsplanung 2

Lärmschutz ist zentrales Unternehmensziel der DB Halbierung des Schienenverkehrslärms erfolgt bis 2020 Infrastruktur Ortsfeste Wirkung auf 2.000 Kilometern (gesamt 3.700 km) Fahrzeugflotte Flächendeckende Wirkung durch Umrüstung aller ca. 60.000 Bestandsgüterwagen oder Ersatz durch leise Neufahrzeuge 3

Minderung an Schallquelle u. ausbreitung = aktiver Schallschutz, Minderung des Schalls am Immissionsort = passiver Schallschutz Quelle: DB AG 4

Schienenverkehrslärm entsteht überwiegend aus dem Rollgeräusch des Rades auf der Schiene Güterwagen mit Grauguss- Sohle rauen die Lauffläche auf und verursachen dadurch Lärmemission Güterwagen mit Verbundstoffbremsen mindern das Vorbeifahrgeräusch um 10 db(a). Dies wird in der menschlichen Wahrnehmung als Halbierung wahrgenommen Je glatter die Oberflächen von Rad und Schiene, desto leiser der Zug 5

Zur Erreichung des Halbierungsziels in 2020 sind 180.000 auf dem deutschen Streckennetz fahrende Bestandsgüterwagen umzurüsten Insgesamt ca. 180.000 umzurüstende Bestandsgüterwagen Wagen der DB Wagen anderer inund ausl. Wagenhalter/ Bahnen 1/3 2/3 6 = 1.800 Wagen

Ende 2020 wird der gesamte Güterwagenpark von DB Cargo aus leisen Neu- und umgerüsteten Bestandsgüterwagen bestehen Zusatzbelastung für DB Cargo bis 2020 liegt bei 230 Mio. Euro. 64.000 Ziel 50 % 32.400 Leise Güterwagen von DB Cargo Ende 2016 32.400 Geplant bis Ende 2017 39.500 Bis Ende 2020 ca. 64.000 2013 2016 2020 7

SchienenlärmschutzG - Verbot lauter Güterwagen ab dem Fahrplanwechsel 2020/21 Abschluss des Gesetzgebungsverfahren im Mai 2017; Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz SchlärmschG) zugestimmt Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen Neue Wagen mit und umgerüstete Wagen auf leise Bremssohlen sind von dem Verbot nicht betroffen Ausnahme vom Verbot gilt insoweit, als Züge mit lauten Güterwagen ihre Geschwindigkeit soweit reduzieren müssen, dass der Lärmpegel des Zuges nur so hoch ist, als wäre der Zug nur mit leisen Güterwagen unterwegs; Trassen für Züge mit lauten Wagen (und damit reduzierter Geschwindigkeit) können nur im Gelegenheitsverkehr angemeldet werden Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen; bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro 8

Der Lärmsanierung (Bestandsnetz) und der Lärmvorsorge (ABS/NBS) liegen unterschiedliche Grenzwerte zugrunde Vergleich der Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete [db(a)] Bis 31.12.2014 Seit 01.01.2016 Maßnahmen im Bestand Lärmschutzmaßnahmen mit Schienenbonus ohne Schienenbonus* Lärmsanierung im Rahmen des freiwilligen Programms des Bundes (zur Zeit bis zu 150 Mio. EUR p.a.) 75 65 67** 57** Aus- und Neubaumaßnahmen Lärmvorsorge auf Basis gesetzlicher Regelungen beim Bau und wesentlichen Änderungen (16. BImSchV) 64 54 59 49 9 * Wegfall Schienenbonus zum 01.01.2015 ** Weitere Grenzwertabsenkung in der Lärmsanierung um 3 db(a) zum 01.01.2016

Seit 1999 flossen über 1,2 Milliarden Euro* in das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes Rund1.600 Streckenkilometer sind bereits an Bestandsstrecken lärmsaniert Schallschutzwände gebaut Passive Maßnahmen 649 Kilometer 56.748 Wohnungen *inkl. Eigenmittel der DB 10

Bei der Lärmvorsorge wurden 460 Millionen Euro in Lärmschutzmaßnahmen investiert 1 Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Lärmschutz an Neu- und Ausbaustrecken Schallschutzwände gebaut Passive Maßnahmen 263 km 49.680 Wohnungen 1) Datenangaben seit 2006 11

Seit 2015 haben sich kontinuierlich die Rahmenbedingungen zur Berechnung der Emissionswerte geändert Geänderte Rahmenbedingungen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen: Entfall des Korrekturwertes von 5 db(a) (Schienenbonus) ab 01.01.2015 Neue Berechnungsvorschrift Schall 03 seit 01.01.2015 Absenkung der Immissionsgrenzwerte Lärmsanierungsprogramm (LSP) um 3 db(a) seit 01.01.2016 Verbesserte Daten zur immissionsbezogenen Bestimmung der Betroffenen 65 db(a) Grenzwert vor 2015 Gleichbehandlung Schiene/Straße 57 db(a) Grenzwert ab 01.01.2016 12

Verbesserung des Schutzniveaus bei der Lärmsanierung um 8 db (A) macht eine Überarbeitung des GK LSP notwendig Überarbeitung Gesamtkonzept Lärmsanierungsprogramm 65 57 Schutzniveau wurde durch Entfall Schienenbonus und Grenzwertabsenkung um 8 db(a) verbessert Die erfolgte Abschaffung des Korrekturwertes von 5 db (A) (Schienenbonus) seit 01.01.2015 sowie die Absenkung des Grenzwertes im LSP um 3 db(a) seit 01.01.2016 machen eine Überarbeitung des GK LSP notwendig Das Gesamtkonzept Lärmsanierungsprogramm (GK LSP) muss nach derzeitiger Förderrichtlinie alle 5 Jahre überarbeitet werden. Die letzte Fortschreibung fand 2010 statt, veröffentlicht 2013 durch das BMVI Essentiell bei der Überarbeitung des GK LSP ist die neue Reihung (Priorisierung) der zu sanierenden Abschnitte. Gesamtkonzept soll Mitte 2018 vorliegen. Alle bereits sanierten Abschnitte werden dann erneut betrachtet und priorisiert! 13

Lärmaktionsplanung als Grundlage für Kommunen und dem EBA, um die Lärmbelastung durch Maßnahmen zu regulieren Eckdaten Lärmaktionsplanung Die Kommunen sind dazu verpflichtet auf Grundlage der Lärmkarten Lärmaktionspläne aufzustellen Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden oder den zuständigen Behörden ( 47 e Abs.1, BImSchG) Auf den Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen liegt die Zuständigkeit ab dem 01.01.2015 beim EBA EBA stellt die Daten der Lärmkartierung sog. Zentralen Landesstellen für die Lärmaktionsplanung zur Verfügung Berechnung in der Lärmaktionsplanung nach nationalen Richtlinien Schall 03, 1990; Schienenbonus Öffentliche Eisenbahninfrastruktur ist verpflichtet, an der Lärmaktionsplanung für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken und für Ballungsräume mit Eisenbahnverkehr mitzuwirken (2012: Änderung des 47 d BImSchG) Maßnahmen Umsetzung Stehen im Ermessen der zuständigen Behörde (kein Rechtsanspruch) Kein Eingriff in das Betriebsprogramm der Eisenbahnen (Zugbelegung, Fahrgeschwindigkeiten etc.) Eigene bauliche Maßnahmen für Städte grundsätzlich nur außerhalb des Bahneigentums Im Bereich des Bahneigentums Abstimmung mit DB AG Lokale Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg: Nutzung der kommunalen Möglichkeiten, insbesondere auch Bauleit- und Verkehrswegeplanungen 14

Unterschiede: Lärmsanierungsprogramm und Lärmkartierung/-aktionsplanung Lärmsanierung Pegelbezogener Ansatz 57 db (A) 1 nachts Grundlagen: Förderrichtlinie und Gesamtkonzeption LSP; Freiwilliges Programm des Bundes an Bestandsstrecken Lärmkartierung-/aktionsplanung Mengenbezogener Ansatz Grundlage: EU-Umgebungslärmrichtlinie; Eisenbahn-Bundesamt zuständige Behörde für Schienenwege des Bundes 1. Pegelbezogener Ansatz: Alle Strecken mit Immissionspegel > 57 db(a 2. Berechnung nach 16. BImSchV Verwendung Schall 03 Ist- oder Prognosefahrplan Schallausbreitungsrechnung ohne Abschirmung Beurteilungszeiträume Tag und Nacht 3. Ermittlung Betroffene > 57 db(a) nachts 4. Fortschreibung alle 5 Jahre 5. Förderung von Maßnahmen nach Vorgaben der Richtlinie Lärmsanierung 1. Mengenbezogener Ansatz Alle Strecken > 30 Tsd. Züge/Jahr Ballungsräume > 100 Tsd. Einwohner 2. Berechnung nach Vorgaben EU-RIL 2002/49/EG Verwendung VBUSch 2 Fahrplan des Vorjahres Schallausbreitungsrechnung mit Abschirmung Beurteilungszeiträume Tag, Abend und Nacht Lärmkarten für L DEN (24 h) und für die L Night (Nacht) 3. Ermittlung Betroffene > 45 db(a) nachts 4. Überarbeitung alle 5 Jahre, Lärmaktionsplanung ein Jahr später mit Öffentlichkeitsbeteiligung 5. Keine konkrete Maßnahmenplanung 1 Grenzwert 57 db(a) nachts in reinen Wohngebieten seit 01.01.2016; 2 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen 15

Die Bahn informiert transparent über Lärmschutzmaßnahmen Thema Lärmschutz auf DB Homepage unter Nachhaltigkeit platziert Lärmmesswerte Mittelrheintal sind abrufbar im Lärmschutzportal Broschüre und Booklet enthalten alle wichtigen Kernpunkte zum Thema Schienenverkehrslärm Interaktive Lärmstelen machen Lärmschutz akustisch und visuell erlebbar Besuchen Sie unser Lärmschutzportal unter http://www1.deutschebahn.com/laerm/start/ 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17