Wegebau im Forstamt Heilbronn tsoffensive

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Transkript:

Wegebau im Forstamt Heilbronn eine Qualitätsoffensive tsoffensive 14. Baustoff-Recycling Recycling-Tag 6. Oktober 2011 Filderstadt-Bernhausen Karl-Heinz Lieber & Remo Fuchs Wald Prolog emotional positiv besetztes Thema Ort der Unberührtheit u. Ursprünglichkeit Wunsch nach Wildnis und Harmonie Recyclingmaterial im Wald emotional negativ besetztes Thema Wutbürger melden sich Ärger durch Umweltmeldungen

Strategische Entscheidung Transparenz Einbindung von Externen Partizipation auch im Wald Wunsch nach Rechtssicherheit Umsetzung Qualitätsoffensive QS-Handbuch Genehmigungsverfahren durch Untere Naturschutzbehörde Klare Standards und Regeln für alle Waldbesitzer 1. Walderschließung und Waldwirtschaft Voraussetzung Die Walderschließung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, die nachhaltige Lieferung von Holz nachhaltiger Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion.

1. Walderschließung und Waldwirtschaft Schutzgut Boden In verschiedenen Gesetzen ist der Schutz des Bodens verankert. Raumordnungsgesetz (ROG), Baugesetzbuch (BauGB), undesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Landesbodenschutzgesetz (LBodSchAG) Waldboden steht nach den Gesetzen unter einem besonderen Schutz! 1. Walderschließung und Waldwirtschaft Schutzgut Boden Wegebau stellt in den meisten Fällen nach 14 Bundesnaturschutzgesetz ein Eingriff in das Naturgut Boden dar. Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich! substantiiertes Genehmigungsverfahren sauberes Material

1. Walderschließung und Waldwirtschaft Genehmigungsverfahren (Lkr. HN) Alle Wegebaumaßnahmen (nicht Unterhaltung) vom Forstamt und Naturschutz genehmigt. Antrag über das Forstamt an die untere Naturschutzbehörde. Alle öffentlichen Belange werden geprüft. 1. Walderschließung und Waldwirtschaft Basis für Wegebau Waldwege werden auf der Basis der Richtlinie für Ländlichen Wegebau (RLW) gebaut und unterhalten. (RLW von 1977, erweitert 1999)

2. Verwendung von Recyclingmaterial Rechtliche Grundlagen Auf- und Einbringen von Material auf oder in den Boden Verwendung von Recyclingmaterial Behörden haben insbesondere die durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vorgesehene Wiederverwendung von Abfallstoffen umzusetzen. 2. Verwendung von Recyclingmaterial Aufbringen von Material im Wald QS-HB Die verwendeten Materialien dürfen keine die Umweltgefährdenden Verunreinigungen enthalten und müssen technisch geeignet sein. Der Revierleiter legt die technische Eignung von dem Baumaterial fest.

2. Verwendung von Recyclingmaterial Aufbringen von Material im Wald Anforderungen an das Material und Einbau (nach LAGA) 1. Es werden nur die in den gesetzlichen Regelungen festgelegten Baustoffe verwendet: Bodenaushub nur mit Zuordnungswert Z 0 Recyclingbaustoffe mit Zuordnungswert bis Z.1.1 2. Verwendung von Recyclingmaterial Aufbringen von Material im Wald Anforderungen an das Material und Einbau 2. Es wird nur Recyclingmaterial eingebaut, wenn ein Vertrag zwischen Lieferant und Forstbetrieb geschlossen wurde. In diesem Vertrag wird die Herkunft und Z-Klasse des Materials festgelegt.

2. Verwendung von Recyclingmaterial Aufbringen von Material im Wald Verwendung im Gelände In Wasserschutzgebieten darf kein RC-Material eingebaut werden. Vorgaben >1 m Abstand zum Grundwasser 3. Vertrag mit Bauunternehmen Vertrag zwischen RL und Baufirma Zwischen Forstrevierleiter und Firma wird vor dem Bau ein Vertrag abgeschlossen.

3. Vertrag mit Bauunternehmen Dokumentation durch die Baufirma Die Baufirma dokumentiert die Herkunft, Güte und Einbau des RCMaterials. Standards Die Standards für den Waldwegebau sind im im Qualitätshandbuch festgelegt. Die Standards werden vertraglich zwischen Forstbetrieb und Baufirma fixiert. QS

Waldwegebaumaßnahmen sind Neuanlage eines Fahrweges im Wald Erweiterung eines bestehenden Fahrweges im Wald Neuanlage eines Maschinenweges im Wald Erweiterung eines bestehenden Maschinenweges im Wald Befestigung eines vorhandenen Maschinenweges im Wald vorher

1. Einebnen der Fahrspuren 2. Auskoffern

3. Materialausgleich in Längsrichtung Das Bild zeigt einen Abtrag. Das Material wurde nach vorne in eine Senke wieder eingebaut. 4. Bankett ausformen

5. Material schichtweise verdichtet einbauen 6. Nicht-mineralisches Fremdmaterial absammeln und entsorgen Sammelcontainer

5. Waldweg nach Jahren 7. Materialproben ziehen 8. Böschung, Bankett anpassen, Fahrbahn abdecken mit ZO* oder RC Beton

5. Waldweg nach Jahren 9. Wege sollen verwachsen Bsp Maschinenweg nach 1 Jahr 6. Resumee Waldwegebau wurde auf neue Basis gestellt Standards sind einheitlich, verbindlich und gerichtsfest Qualität der wurde verbessert Akzeptanz wurde verbessert Umweltmeldungen gibt es allerdings weiterhin!!!!

Wegebau im Forstamt Heilbronn eine Qualitätsoffensive 14. Baustoff-Recycling-Tag 6. Oktober 2011 FilderstadtFilderstadt-Bernhausen KarlKarl-Heinz Lieber & Remo Fuchs Vielen Dank fü für Ihre Aufmerksamkeit