Fachtag Flexible Lösungen im Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung am

Ähnliche Dokumente
Inklusionskonferenz. Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben für wesentlich beeinträchtigte Menschen. Landkreis Tübingen am 7. Juli 2016.

Aktion 1000 Perspektive 2020 und zur

Aktion 1000 Perspektive 2020 und zur

Aktion 1000 Perspektive 2020 und zur

Werkstätten:Messe 2014

Grundsätze zum Förderprogramm. Arbeit Inklusiv. für eine Leistungsträger übergreifende. Komplexleistung

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

LVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

Aktion 1000 Unterstützte Beschäftigung in Baden-Württemberg

Teilhabeplan, Gesamtplan, Eingliederungsplan, Hilfeplan

Anhang zur Kooperationsvereinbarung. Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung der Handlungsfelder 1 und 2 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72

LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen

/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung

Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt

Herzlich Willkommen. Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein integra ggmbh. Arbeitsschutztag IHK Lübeck

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern

Berufswegeplanung bei Inklusiver Beschulung

Heidelberger Reha-Tage

Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative Bildung zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)

LWL-Budget für Arbeit. Förderrichtlinien für den Zeitraum vom bis

KoBV ist eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme im Auftrag der BA.

Übergänge von qualifizierten Menschen mit Behinderungen was zählt wirklich? Erfahrungen aus dem Rheinland

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung

Inklusion in der Arbeitswelt

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze

Neue Wege in den Beruf für Menschen mit Behinderungen

Zusammenarbeit mit ArbeitgeberInnen bei/nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses. BAG UB Fachforum in Bad Honnef am

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Stand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger

Regionale Arbeitsmarktforschung und planung zur Integration von Menschen mit wesentlicher Behinderung - Erfahrungen aus Baden-Württemberg -

Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und Inklusionsbetriebe aus der Perspektive des LASV-Integrationsamtes Brandenburg

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

WAS BRINGT DAS BTHG?

Chefsache Inklusion 23. Juli Workshop 3 Beratungsangebote in der Region. - Der Arbeitgeberservice der BA -

Unterstützte Beschäftigung ApK LV Berlin, 26. Juni Reinhard Burtscher, Prof. Dr., KHSB Ursula Rost, Leiterin IFD Berlin Mitte

Aufgaben des Integrationsamtes

Kooperationsvereinbarung für den Landkreis Neckar-Odenwald

Initiative Inklusion Bericht der Modellstandorte

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Herzlich willkommen. Berufliche Integration in den. Recklinghäuser Werkstätten. im Kirchenkreis Recklinghausen

LWL Budget für Arbeit

Gestaltung des Aufgabenbereiches der Integrationsfachdienste Übergang Schule-Beruf. in Rheinland-Pfalz

Hilfen zur beruflichen Eingliederung Jugendlicher/junger Erwachsener im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Teilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München,

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Übergang Schule - Beruf

Wege zu personenzentrierter Rehabilitation

Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)

Kompetenzinventar im Prozess der Berufswegeplanung Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen mit einer Behinderung. Allgemeiner Arbeitsmarkt

Baustein 2: Kompetenzinventar / Berufswegekonferenz Handhabung und Bedeutung im Alltag

Inklusion braucht Information und Beratung

NRW-Budget für Arbeit

Kooperationsvereinbarung. Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) für den Landkreis Esslingen

Fachforum II. Perspektive für nachhaltige Beschäftigung. von der Initiative Inklusion zum Regelinstrumentarium der Begleitenden Hilfe.

Angebote zur Vorbereitung im Überblick

EiBe Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich Ambulante Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung

Jugendherberge Deutz

Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers

Berufliche Übergänge aus der - Förderschule - Schule für Geistigbehinderte

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe

Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten

BÜWA. Begleiteter Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt. Eine Informationsbroschüre für Kooperationsunternehmen

Übergänge gestalten: Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Herzlich Willkommen zum Vortrag Betriebliches Arbeitstraining - ein neues Arbeitsfeld für die ergotherapeutische Praxis -

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Angebote zur Vorbereitung im Überblick

Ein Kooperationsprojekt von:

LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien

Landesamt für Soziales und Versorgung Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung im LASV

Integrationsfachdienst West Berufsbegleitung

4. Arbeitstagung "Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs IBB - Inklusive berufliche Bildung in Bayern

Berufswegekonferenzen/Kompetenzinventar Grundlegende Informationen

Zukunft Job-Coaching

Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung

Budget für Arbeit Hamburg

Inklusion gelingt! Perspektiven für Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung

Praxiskongress Chance Arbeit

Individuelle und bedarfsorientierte Übergangsbegleitung für Schüler/-innen mit besonderen Förderbedarfen in Arbeit und Ausbildung

Integrationsfachdienst. Ludwigsburg. Jahresbericht 2013

Arbeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Erkrankung

Trägerdialog am Vorstellung des Inklusionskonzeptes des Jobcenters EN

ERGOTHERAPIEKONGRESS 2016 Würzburg, MAI 2016

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen

"Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe

Das Budget für Arbeit ist Teil eines rechtlichen und finanziellen Rahmens, auf den ich zu Beginn meines Vortrages kurz eingehen möchte.

38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung Seite 1 Gesetzestext 38a

Berufliche Integration von Mitarbeitern der WfbM

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03

Transkript:

Fachtag Flexible Lösungen im Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung am 9.10.2017 Workshop B Möglichkeiten zur Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt, Arbeit Inklusiv Budget für Arbeit KVJS B.-W./ Integrationsamt / Ingrid Krczal

Arbeit Inklusiv B.-W. neu mit Budget für Arbeit (nach BTHG) Fortsetzung und Erweiterung des bisherigen Förderprogramm Arbeit Inklusiv ab 01.01.2018 bis 31.12.2022 Beteiligte :

Bedeutung von Komplexleistungen Der Erfolg der Aktion 1000 ff. war nur möglich durch eine enge Verzahnung unterschiedlicher Leistungen die zum gleichen Zeitpunkt erforderlich sind Diese Leistungen werden durch den regionalen IFD im INKLUSIONSPLAN (bisher Teilhabeplan) gebündelt:

Aktion 1000 ff. Entwicklungen in B.W. 1. Integrationsfachdienste beauftragt 2005 2. BVE und KoBV starten 2005 3. Teilhabeausschuss und Arbeitsausschüsse 2006 4. Netzwerk- und Berufswegekonferenzen 2006 5. Teilhabeplan entwickelt und eingeführt 2007 9. Leistungsbeschreibung Jobcoaching in KoBV 2009 10.Kooperationsvereinbarung zu BVE - KoBV 2010 11.Rahmenvereinbarung Jobcoaching 2010 (LAG-WfbM u. KVJS) 12.Kompetenzinventar auf Basis der ICF 2011

Aktion 1000 ff. Entwicklungen in B.W. 17.Förderprogramme: Arbeit Inklusiv und 2012 Ausbildung Inklusiv 18.Kompetenzinventar und BWK in Sonderschulen 2013 19.Konzeption zum Ausbildungscoaching 2016 (Schwerpunkt Autisten) 20. Umfassende Qualifizierungsnachweise für 2016 KoBV-Absolventen (Berufsschule und Betriebe) Ausblick 2017: Regionalkonferenzen zur Inklusion v. Schülern /KI Umsetzung des BTHG Modellinitiative zu Inklusiven Stellenplänen bei Arbeitgebern des öfftl. Dienstes?

Aktion 1000 Perspektive 2020 (Initiative Inklusion - Wirtschaft Inklusiv) LERNEN FÖRDERN Landesverband Teilhabeausschuss Arbeitsausschuss WfbM Arbeitsausschuss Übergänge Arbeitsausschuss Schule Arbeitsausschuss Berufsausbildung Gemeinsame Umsetzungsplattform zum Kompetenzinventar (KM/RD/KVJS-IFD) Lokale Ebene (Netzwerk- und Berufswegekonferenzen) 6

Kompetenzinventar - Grundlagen Kompetenzen Auswirkungen der funktionalen Einschränkung (Schädigung) Kompensation Unterstützung Förderleistungen Teilhabe Barrieren 7

Aktion 1000 erreichte Arbeitsverhältnisse mit Unterstützung der IFD B.-W. 500 450 400 350 300 250 Summe: 4097 Arbeitsverhältnisse 307 299 281 360 Allgemeiner Arbeitsmarkt davon Integrationsunternehmen 420 429 413 418 374 386 200 150 251 100 50 0 159 0 18 26 47 45 38 55 63 58 73 91 87 76 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand: 31.10.2016 8

Förderung Übergänge in Arbeit mit Unterstützung der IFD B.-W. Branchen und Beschäftigungsbereiche Öffentliche Arbeitgeber / Verwaltung Bauhöfe / Recycling 6,4 % 7,6 % Dienstleistungen, sonstige Betreuung Kinder/Kranke/Senioren Gaststätten / Hotelerie / Catering 10,3 % 10,7 % 10,9 % Gartenbau / Landwirtschaft 6,7 % Einzelhandel 11,1 % Hauswirtschaft / Putzen /Reinigen 8,4 % Lager / Verpackung / Logistik 5,7 % Handwerk / Kleingewerbe Produktion / Gewerbe 8,4 % 13,8 % Stand: 31.12.2016 (n = 1480 geförderte AV davon 305 in einem Integrationsunternehmen)

Förderung Übergänge in Arbeit mit Unterstützung der IFD B.-W. Arbeitgeber nach Anzahl der Beschäftigten 2012 2016 Werte in % 45 40 38,5 35 34,5 31,2 30 27,6 26,6 25 22,4 20 15 10 9,9 6,8 5 1,2 1,6 0 Anzahl: 1-19 20-99 100-500 500-5000 > 5000 Stand: 31.12.2016 n = 1480 AV - darunter 11 AV bei Landkreisen und 2 AV bei Stadtkreisen 10

Übergänge Aktion1000 Fortlaufende Unterstützung wesentlich behinderter Menschen durch die IFD Arbeitslos WfbM Schule + IFD + IFD allgemeiner AM allgemeiner AM allgemeiner AM + IFD

Nachhaltigkeit der Vermittlungen schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt Werte in % 100 90 82,28 Arbeitsplatzsicherung mit fortlaufender Unterstützung durch die IFD! 84,72 85,18 83,05 83,03 83,08 83,83 83,22 80 70 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand: 30.06.2016 n = 3.095 12

Aktion 1000 ff. Vermittelte Personen 2005 2014 Stand: 31.12.2014 Beruflicher Status zum Beginn der IFD-Begleitung 800 700 715 600 500 400 300 519 315 419 525 200 100 93 0 n = 2.586 Personen 13

Übergang Schule -> Beruf Schulische Vorbereitung Berufliche Qualifikation und berufliche Orientierung u. betriebliche Einarbeitung berufsschulische und übergreifende Lerninhalte BVE (bzw. HF 1 Initiative Inklusion) betriebliche Qualifizierung KoBV oder betriebliche Ausbildung (HF2) Sicherung der Beschäftigung Berufsbegleitung / begl. Hilfe Psychosoziale Begleitung durch IFD plus ggf. Jobcoaching nach 38a Abs. 3 kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 14

BVE und KoBV in B.W. 70 60 50 40 30 20 10 BVE / KoBV - Standorte: Entwicklung und Projektion BVE 4 BVE 23 BVE 38 KoBV 4 KoBV 10 KoBV 12 BVE 49 BVE 51 KoBV 19 KoBV 29 BVE 54 BVE 56 BVE 60 KoBV 38 KoBV 33 KoBV 40 0 2007 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2020 Stand: 31.12.2015 15

IFD-Klienten aus WfbM und KoBV 800 700 600 500 400 300 200 100 0 WfbM KoBV 146 19 49 155 128 132 167 220 254 271 595 587 580 538 539 549 523 487 414 378 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 16

Übergang WfbM -> allgemeiner Arbeitsmarkt WfbM interne Vorbereitung und berufliche Orientierung Betriebliche Erprobung, Einarbeitung, Anpassung Sicherung der Beschäftigung Berufsbegleitung / begl. Hilfe Inhaltliche u. persönliche Voraussetzungen stärken WfbM im BBB oder AB ggf. bereits in Kooperation mit Jobcoach / IFD Erprobung in Betrieben Praktika Einzelauslagerung Probebeschäftigung Psychosoziale Begleitung: IFD plus ggf. elkz/eh sowie Jobcoaching durch WfbM kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 17

Neu-Vermittlung wesentlich behinderter Menschen zur nachhaltigen Teilhabe IFD interne Abklärung u. Betriebliche Erprobung Sicherung der Beschäftigung berufliche Neu-Orientierung Einarbeitung, Anpassung Inhaltliche u. persönliche Voraussetzungen stärken Neu-Vermittlung IFD Abstimmung mit dem EH- und AV-Träger Erprobung in Betrieben Praktika Betriebliche Anpassung Probebeschäftigung ggf. Jobcoaching Berufsbegleitung / begl. Hilfe Psychosoziale Begleitung: IFD Arbeit Inklusiv und elkz/eh sowie ggf. Jobcoaching durch WfbM kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 18

Arbeit inklusiv - Teil 1 Komplexleistung AA / Reha-Träger und InA / EH-Träger Zusagen an Arbeitgeber zu Beginn für bis zu 60 Monate InA: Arbeit Inklusiv p l u s bis 70 % (bei unbefr. AV) AA: EGZ nach SGB III / IX Verwaltungsvereinbarung KVJS - Eingliederungshilfe bis 30 % Träger der Eingliederungshilfe (ergänzende LKZ) bis 40 % KVJS- Integrationsamt (InA) 36 Monate ab 37.Monat Zusätzlicher Anreiz: bis zu 3 Inklusionsprämien Laufzeit: 2012 bis 2022

Arbeit inklusiv - Teil 2 Budget für Arbeit: gemeinsame Förderung Integrationsamt / EH-Träger ohne Arbeitsagentur! Verwaltungsvereinbarung KVJS-InA + Eingliederungshilfe Budget für Arbeit und Arbeit inklusiv Kontext Arbeit Inklusiv : KVJS-Integrationsamt Ergänzenden Lohnkostenzuschuss bis zu 30 % sowie Zusagen an Arbeitgeber zu Beginn für bis zu 60 Monate (ab dem 60. Beschäftigungsmonat: Förderdauer nach Prüfung - im Prinzip unbegrenzt) Kontext Budget für Arbeit Anteil EH-Träger Basis 40 % + - soweit erforderlich - Kosten für externe personale Unterstützung (max. Gesamtförderung darf Kosten des Arbeitsbereichs der WfbM nicht übersteigen) - Arbeitsverhältnisse ohne AloV - Beiträge - KVJS: Kosten für die durchgehende Unterstützung durch den IFD Laufzeit: 2018 bis 2022

Arbeit inklusiv - Komplexleistung verschiedener Leistungsträger - Gemeinsamkeiten von Teil 1 + 2 Zielgruppe: wesentlich behinderte Menschen (wbm), die ein individuell angepasstes sozialversicherungspflichtiges AV erreichen oder für die die Sicherung eines bestehenden AV nicht mit anderen Instrumenten möglich ist grds. anerkannte Schwerbehinderung Arbeitsverhältnis mit mind. 15 Wochenstunden (bei Teil 2 ohne AloV!) eigener Beitrag zur Erwirtschaftung des Arbeitslohns deutlich eingeschränkt - aber erkennbar (mind. 5 %) i.d.r. wbm direkt aus Schule, BVE, KoBV oder WfbM bzw. Herkunft von dort - vor dem letzten AV

Arbeit inklusiv - Komplexleistung verschiedener Leistungsträger - Gemeinsamkeiten von Teil 1 + 2 Voraussetzungen: Beteiligung des IFD bei der Vorbereitung und Anbahnung IFD erhebt den Förderbedarf nach einer betrieblichen Erprobung, erstellt den Inklusionsplan und stimmt den Förderbedarf mit den jeweils beteiligten Leistungsträgern ab bei fehlender Einigung ggf. Einberufung einer Inklusionskonferenz Verwaltungsvereinbarung KVJS-Integrationsamt (InA) + Eingliederungshilfeträger (EGH) zum Ergänzenden Lohnkostenzuschuss EGH und InA fördern gemeinsam, InA erlässt den Förderbescheid an Arbeitgeber und zahlt die Komplex-Leistung aus Interne Verrechnung Integrationsamt Eingliederungshilfe IFD überprüft Förderbedarf weiter und begleitet Betrieb und schwerbehinderten Arbeitnehmer als Ansprechpartner

Arbeit Inklusiv: Zielgruppen Aktion 1000 / Budget für Arbeit Teil 1 Aktion 1000 Mindestens 30 % eigene Arbeitsleistung I n t e g r a t i o n s a m t - Eingliederungshilfe Entgelt Leistungs -fähigkeit Austauschverhältnis Teil 2 Budget für Arbeit Weniger als 30 %, mehr als 5% eigene Arbeitsleistung Eingliederungshilfe - I n t e g r a t i o n s a m t

BTHG Klärungen in B.-W. Gemeinsame Bedarfsermittlung 13 / 118 Teilhabeplan / Teilhabeplankonferenz 19 / 20 Verzahnung Teilhabeplan / Gesamtplan / Hilfeplan Budget für Arbeit 61 im Programm Arbeit Inklusiv, Teil 2 (- ohne Arbeitslosenversicherung!) Leistungen zur Teilhabe an Bildung 75 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 32 Aktuelles Thema: Inklusionsstellen bei öffentlichen Arbeitgebern - neben den üblichen Stellenplänen

Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Weitere Informationen unter: www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktion-1000- perspektive-2020.html 25