Fachtag Flexible Lösungen im Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung am 9.10.2017 Workshop B Möglichkeiten zur Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt, Arbeit Inklusiv Budget für Arbeit KVJS B.-W./ Integrationsamt / Ingrid Krczal
Arbeit Inklusiv B.-W. neu mit Budget für Arbeit (nach BTHG) Fortsetzung und Erweiterung des bisherigen Förderprogramm Arbeit Inklusiv ab 01.01.2018 bis 31.12.2022 Beteiligte :
Bedeutung von Komplexleistungen Der Erfolg der Aktion 1000 ff. war nur möglich durch eine enge Verzahnung unterschiedlicher Leistungen die zum gleichen Zeitpunkt erforderlich sind Diese Leistungen werden durch den regionalen IFD im INKLUSIONSPLAN (bisher Teilhabeplan) gebündelt:
Aktion 1000 ff. Entwicklungen in B.W. 1. Integrationsfachdienste beauftragt 2005 2. BVE und KoBV starten 2005 3. Teilhabeausschuss und Arbeitsausschüsse 2006 4. Netzwerk- und Berufswegekonferenzen 2006 5. Teilhabeplan entwickelt und eingeführt 2007 9. Leistungsbeschreibung Jobcoaching in KoBV 2009 10.Kooperationsvereinbarung zu BVE - KoBV 2010 11.Rahmenvereinbarung Jobcoaching 2010 (LAG-WfbM u. KVJS) 12.Kompetenzinventar auf Basis der ICF 2011
Aktion 1000 ff. Entwicklungen in B.W. 17.Förderprogramme: Arbeit Inklusiv und 2012 Ausbildung Inklusiv 18.Kompetenzinventar und BWK in Sonderschulen 2013 19.Konzeption zum Ausbildungscoaching 2016 (Schwerpunkt Autisten) 20. Umfassende Qualifizierungsnachweise für 2016 KoBV-Absolventen (Berufsschule und Betriebe) Ausblick 2017: Regionalkonferenzen zur Inklusion v. Schülern /KI Umsetzung des BTHG Modellinitiative zu Inklusiven Stellenplänen bei Arbeitgebern des öfftl. Dienstes?
Aktion 1000 Perspektive 2020 (Initiative Inklusion - Wirtschaft Inklusiv) LERNEN FÖRDERN Landesverband Teilhabeausschuss Arbeitsausschuss WfbM Arbeitsausschuss Übergänge Arbeitsausschuss Schule Arbeitsausschuss Berufsausbildung Gemeinsame Umsetzungsplattform zum Kompetenzinventar (KM/RD/KVJS-IFD) Lokale Ebene (Netzwerk- und Berufswegekonferenzen) 6
Kompetenzinventar - Grundlagen Kompetenzen Auswirkungen der funktionalen Einschränkung (Schädigung) Kompensation Unterstützung Förderleistungen Teilhabe Barrieren 7
Aktion 1000 erreichte Arbeitsverhältnisse mit Unterstützung der IFD B.-W. 500 450 400 350 300 250 Summe: 4097 Arbeitsverhältnisse 307 299 281 360 Allgemeiner Arbeitsmarkt davon Integrationsunternehmen 420 429 413 418 374 386 200 150 251 100 50 0 159 0 18 26 47 45 38 55 63 58 73 91 87 76 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand: 31.10.2016 8
Förderung Übergänge in Arbeit mit Unterstützung der IFD B.-W. Branchen und Beschäftigungsbereiche Öffentliche Arbeitgeber / Verwaltung Bauhöfe / Recycling 6,4 % 7,6 % Dienstleistungen, sonstige Betreuung Kinder/Kranke/Senioren Gaststätten / Hotelerie / Catering 10,3 % 10,7 % 10,9 % Gartenbau / Landwirtschaft 6,7 % Einzelhandel 11,1 % Hauswirtschaft / Putzen /Reinigen 8,4 % Lager / Verpackung / Logistik 5,7 % Handwerk / Kleingewerbe Produktion / Gewerbe 8,4 % 13,8 % Stand: 31.12.2016 (n = 1480 geförderte AV davon 305 in einem Integrationsunternehmen)
Förderung Übergänge in Arbeit mit Unterstützung der IFD B.-W. Arbeitgeber nach Anzahl der Beschäftigten 2012 2016 Werte in % 45 40 38,5 35 34,5 31,2 30 27,6 26,6 25 22,4 20 15 10 9,9 6,8 5 1,2 1,6 0 Anzahl: 1-19 20-99 100-500 500-5000 > 5000 Stand: 31.12.2016 n = 1480 AV - darunter 11 AV bei Landkreisen und 2 AV bei Stadtkreisen 10
Übergänge Aktion1000 Fortlaufende Unterstützung wesentlich behinderter Menschen durch die IFD Arbeitslos WfbM Schule + IFD + IFD allgemeiner AM allgemeiner AM allgemeiner AM + IFD
Nachhaltigkeit der Vermittlungen schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt Werte in % 100 90 82,28 Arbeitsplatzsicherung mit fortlaufender Unterstützung durch die IFD! 84,72 85,18 83,05 83,03 83,08 83,83 83,22 80 70 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand: 30.06.2016 n = 3.095 12
Aktion 1000 ff. Vermittelte Personen 2005 2014 Stand: 31.12.2014 Beruflicher Status zum Beginn der IFD-Begleitung 800 700 715 600 500 400 300 519 315 419 525 200 100 93 0 n = 2.586 Personen 13
Übergang Schule -> Beruf Schulische Vorbereitung Berufliche Qualifikation und berufliche Orientierung u. betriebliche Einarbeitung berufsschulische und übergreifende Lerninhalte BVE (bzw. HF 1 Initiative Inklusion) betriebliche Qualifizierung KoBV oder betriebliche Ausbildung (HF2) Sicherung der Beschäftigung Berufsbegleitung / begl. Hilfe Psychosoziale Begleitung durch IFD plus ggf. Jobcoaching nach 38a Abs. 3 kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 14
BVE und KoBV in B.W. 70 60 50 40 30 20 10 BVE / KoBV - Standorte: Entwicklung und Projektion BVE 4 BVE 23 BVE 38 KoBV 4 KoBV 10 KoBV 12 BVE 49 BVE 51 KoBV 19 KoBV 29 BVE 54 BVE 56 BVE 60 KoBV 38 KoBV 33 KoBV 40 0 2007 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2020 Stand: 31.12.2015 15
IFD-Klienten aus WfbM und KoBV 800 700 600 500 400 300 200 100 0 WfbM KoBV 146 19 49 155 128 132 167 220 254 271 595 587 580 538 539 549 523 487 414 378 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 16
Übergang WfbM -> allgemeiner Arbeitsmarkt WfbM interne Vorbereitung und berufliche Orientierung Betriebliche Erprobung, Einarbeitung, Anpassung Sicherung der Beschäftigung Berufsbegleitung / begl. Hilfe Inhaltliche u. persönliche Voraussetzungen stärken WfbM im BBB oder AB ggf. bereits in Kooperation mit Jobcoach / IFD Erprobung in Betrieben Praktika Einzelauslagerung Probebeschäftigung Psychosoziale Begleitung: IFD plus ggf. elkz/eh sowie Jobcoaching durch WfbM kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 17
Neu-Vermittlung wesentlich behinderter Menschen zur nachhaltigen Teilhabe IFD interne Abklärung u. Betriebliche Erprobung Sicherung der Beschäftigung berufliche Neu-Orientierung Einarbeitung, Anpassung Inhaltliche u. persönliche Voraussetzungen stärken Neu-Vermittlung IFD Abstimmung mit dem EH- und AV-Träger Erprobung in Betrieben Praktika Betriebliche Anpassung Probebeschäftigung ggf. Jobcoaching Berufsbegleitung / begl. Hilfe Psychosoziale Begleitung: IFD Arbeit Inklusiv und elkz/eh sowie ggf. Jobcoaching durch WfbM kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 18
Arbeit inklusiv - Teil 1 Komplexleistung AA / Reha-Träger und InA / EH-Träger Zusagen an Arbeitgeber zu Beginn für bis zu 60 Monate InA: Arbeit Inklusiv p l u s bis 70 % (bei unbefr. AV) AA: EGZ nach SGB III / IX Verwaltungsvereinbarung KVJS - Eingliederungshilfe bis 30 % Träger der Eingliederungshilfe (ergänzende LKZ) bis 40 % KVJS- Integrationsamt (InA) 36 Monate ab 37.Monat Zusätzlicher Anreiz: bis zu 3 Inklusionsprämien Laufzeit: 2012 bis 2022
Arbeit inklusiv - Teil 2 Budget für Arbeit: gemeinsame Förderung Integrationsamt / EH-Träger ohne Arbeitsagentur! Verwaltungsvereinbarung KVJS-InA + Eingliederungshilfe Budget für Arbeit und Arbeit inklusiv Kontext Arbeit Inklusiv : KVJS-Integrationsamt Ergänzenden Lohnkostenzuschuss bis zu 30 % sowie Zusagen an Arbeitgeber zu Beginn für bis zu 60 Monate (ab dem 60. Beschäftigungsmonat: Förderdauer nach Prüfung - im Prinzip unbegrenzt) Kontext Budget für Arbeit Anteil EH-Träger Basis 40 % + - soweit erforderlich - Kosten für externe personale Unterstützung (max. Gesamtförderung darf Kosten des Arbeitsbereichs der WfbM nicht übersteigen) - Arbeitsverhältnisse ohne AloV - Beiträge - KVJS: Kosten für die durchgehende Unterstützung durch den IFD Laufzeit: 2018 bis 2022
Arbeit inklusiv - Komplexleistung verschiedener Leistungsträger - Gemeinsamkeiten von Teil 1 + 2 Zielgruppe: wesentlich behinderte Menschen (wbm), die ein individuell angepasstes sozialversicherungspflichtiges AV erreichen oder für die die Sicherung eines bestehenden AV nicht mit anderen Instrumenten möglich ist grds. anerkannte Schwerbehinderung Arbeitsverhältnis mit mind. 15 Wochenstunden (bei Teil 2 ohne AloV!) eigener Beitrag zur Erwirtschaftung des Arbeitslohns deutlich eingeschränkt - aber erkennbar (mind. 5 %) i.d.r. wbm direkt aus Schule, BVE, KoBV oder WfbM bzw. Herkunft von dort - vor dem letzten AV
Arbeit inklusiv - Komplexleistung verschiedener Leistungsträger - Gemeinsamkeiten von Teil 1 + 2 Voraussetzungen: Beteiligung des IFD bei der Vorbereitung und Anbahnung IFD erhebt den Förderbedarf nach einer betrieblichen Erprobung, erstellt den Inklusionsplan und stimmt den Förderbedarf mit den jeweils beteiligten Leistungsträgern ab bei fehlender Einigung ggf. Einberufung einer Inklusionskonferenz Verwaltungsvereinbarung KVJS-Integrationsamt (InA) + Eingliederungshilfeträger (EGH) zum Ergänzenden Lohnkostenzuschuss EGH und InA fördern gemeinsam, InA erlässt den Förderbescheid an Arbeitgeber und zahlt die Komplex-Leistung aus Interne Verrechnung Integrationsamt Eingliederungshilfe IFD überprüft Förderbedarf weiter und begleitet Betrieb und schwerbehinderten Arbeitnehmer als Ansprechpartner
Arbeit Inklusiv: Zielgruppen Aktion 1000 / Budget für Arbeit Teil 1 Aktion 1000 Mindestens 30 % eigene Arbeitsleistung I n t e g r a t i o n s a m t - Eingliederungshilfe Entgelt Leistungs -fähigkeit Austauschverhältnis Teil 2 Budget für Arbeit Weniger als 30 %, mehr als 5% eigene Arbeitsleistung Eingliederungshilfe - I n t e g r a t i o n s a m t
BTHG Klärungen in B.-W. Gemeinsame Bedarfsermittlung 13 / 118 Teilhabeplan / Teilhabeplankonferenz 19 / 20 Verzahnung Teilhabeplan / Gesamtplan / Hilfeplan Budget für Arbeit 61 im Programm Arbeit Inklusiv, Teil 2 (- ohne Arbeitslosenversicherung!) Leistungen zur Teilhabe an Bildung 75 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 32 Aktuelles Thema: Inklusionsstellen bei öffentlichen Arbeitgebern - neben den üblichen Stellenplänen
Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Weitere Informationen unter: www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/aktion-1000- perspektive-2020.html 25