Arbeits- und Bildungsinitiative e.v.

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Transkript:

Arbeits- und Bildungsinitiative e.v. Lengefelder Str. 15 06526 Sangerhausen Tel.: 03464/515197 Breiter Weg 12 06295 Eisleben Tel.: 03475/654900 Untere Bahnhofstraße 20 06333 Hettstedt Tel.: 03476/5546329

Themenüberblick Vorstellung des Vereins Vorstellung der Personen Amb. Betr. Gesetzesgrundlage Personenkreis Ziel Aufnahmeverfahren Mitwirkungsbereitschaft Methoden Verabschiedung und Fragen

Sangerhäuser Tafel Schwangerenberatung Ambulante Betreuung Diakonieladen Arbeits- und Bildungsinitiative e.v. Verein für soziale Hilfen Beratung - Bildung - Begegnung Frauen- & Kinderschutzhaus Soziales Nähprojekt Schuldner- & Insolvenzberatung Haus der Wohnhilfe Familienbildung & beratung

Informationsveranstaltung Ambulante Betreuung nach 67 SGB XII Amb. Betreuerin Anja Brachmann Eisleben Amb. Betreuer Christian Wabnitz Sangerh./Südharz Amb. Betreuer Frank Bauer Hettstedt Amb. Betreuer Uwe Claußing Sangerhausen

Gesetzesgrundlage 67 ff SGB XII Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Gesetzesgrundlage 68 SGB XII (1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.

Gesetzesgrundlage 68 SGB XII (2) Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. Einkommen und Vermögen der in 19 Abs. 3 genannten Personen ist nicht zu berücksichtigen und von der Inanspruchnahme nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger abzusehen, soweit dies den Erfolg der Hilfe gefährden würde.

Gesetzesgrundlage 68 SGB XII (3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.

Personenkreis Landkreis Mansfeld-Südharz Hauptwohnsitz Mindestens 18 Jahre alt

Ziel Inangriffnahme der Schwierigkeiten Konkrete Probleme lösen Anbindung an andere Hilfspartner Ein Leben nach eigenen Vorstellungen ermöglichen Wünsche und Vorstellung verwirklichen Eigene Lebensmodelle umsetzen Durch flexible und individuelle Lösungswege soll die Selbständigkeit hergestellt werden Stärken und Schwächen gemeinsam erkennen und nutzen (ressourcenorientiert) Persönliche Problembewältigungstaktiken entwickeln

Aufnahmeverfahren Antrag auf Leistung Notwendigkeit der Betreuungsleistung Aufnahme pers. Daten Antrag auf Betreuung.pdf Sozialanamnese die Lebenslage & Vergangenheit Hilfeplan den Umfang der persönlichen Schwierigkeiten die Einschätzung der Hilfebedürftigkeit und den daraus resultierenden Hilfebedarf die beabsichtigten Maßnahmen Die Dauer der ambulanten Betreuung soll auf einen individuellen Zeitraum ausgerichtet sein, pauschalisiert werden 6 Monate genehmigt.

Mitwirkungsbereitschaft Voraussetzung Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung Bereitschaft zur Einhaltung von Terminen und Absprachen

Methoden Wir informieren über das Leistungsangebot

Methoden Wir beraten zu Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen, Rentenleistungen, Wohngeld Beschaffung von Dokumenten Erlangung eines Wohnraumes Erlangung von Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen Inangriffnahme der Schulden

Methoden Wir leiten an, bei Umgang mit Behörden und Institutionen Umgang mit Vermietern, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten

Methoden Wir unterstützen, bei Organisation des Alltags, der Entwicklung zur Eigenständigkeit und der Aufnahme von Beschäftigungsmaßnahmen Der Einhaltung notwendiger Pflichten, wie: Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und bei Problemen der Hausgemeinschaft Begleitung zu Terminen!

Ende der Bertreuung Erfolgreicher Abschluss Probleme konnten gelöst werden, Alltag ist stabilisiert, kann wieder alleinbestimmend leben Abbruch Beendigung durch Klienten Beendigung durch uns (keine Mitwirkung, kein Kontkat etc.) Weiterführende Abgabe Dauerhaft stationäre Unterbringung Übergabe in gerichtliche Betreuung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?