Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG / 62 LG NW

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Transkript:

- Rechtliche Grundlagen - Aktuelle Situation - Ausblick ( was ändert sich für der Kartierung)

Rechtlich Grundlagen

Novelle des Landschaftsgesetzes 2007 - Anpassung des 62 an die Vorgaben des 30 (neu: Lehm- und Lösswände) - Wörtliche Übernahme der 30-Biotoptypenkulisse und Übernahme spezieller Ausnahmeregelungen (Ziel: Umsetzung 1:1) Folgen: - Wegfall von landesspezifischen Biotoptypen - Einschränkungen bei landesspezifischen Biotoptypen - Missverständnisse durch die wörtliche Übernahme der 30- Formulierungen

Wegfall von landesspezifischen Biotoptypen bzw. Ausbildungen Binnendünen alt: Binnendünen (incl. Natürliche Eichen-Birkenwälder, lichte Kiefernforsten) neu: offene Binnendünen (waldfreie Ausbildungen, Trockenrasen, Heide) Block-, Schutt- und Geröllhalden alt: natürliche und naturnahe (incl. anthropogen entstandene Halden) neu: offene natürliche. komplett entfallen: - Höhlen und Stollen

Aktuelle landesspezifische Biotoptypen Artenreiche Magerwiesen und weiden alt: mindestens 3 Magerkeitszeiger im Flachland mindestens 6 Magerkeitszeiger im Bergland neu: mindestens 8 Magerkeitszeiger im Flach- und Bergland Natürliche Felsbildungen ( 30: alpine Felsen) Die Unteren Landschaftsbehörden wurden 2007 über die geänderte Kulisse informiert

Missverständnisse durch die wörtliche Übernahme der 30-Formulierungen Trockenrasen (alter Name im 62: Trocken- und Halbtrockenrasen) BfN*: Halbtrockenrasen sind eingeschlossen Sümpfe (alter Name im 62: Sümpfe und Riede) BfN*: Riede sind eingeschlossen Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (alt, 62: Nass- und Feuchtgrünland) BfN*: Nass- und Feuchtwiesen/-weiden incl. der Brachen sind eingeschlossen *: Rieken 2002, Natur und Landschaft

Gerichtsfestigkeit der erhobenen Daten Gerichtsurteile: Es ist legitim, dass das LANUV fachliche Vorgaben zur Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope formuliert Die Kartieranleitung des LAVUV wurden in mehreren Urteilen als fachliche Vorgabe für die Einstufung anerkannt Konsequenz für Kartierung: - eng an die Kartiervorgaben des LANUV halten - alle erforderlichen Angaben in den Sachdaten dokumentieren. Dies wird im Rahmen der Qualitätssicherung intensiv geprüft.

Mindestflächengrößen bzw. Bagatellgrößen bei der Kartierung Aktuelle Kartierpraxis im Rahmen der Biotopkartierung: In der 62-Kartieranleitung gibt es Bagatellgrößen für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope Diese sind mit dem Ministerium abgestimmt Sie dienen als Richtwerte, um die Kartierung (hier speziell das Aufsuchen der Biotope) zu vereinfachen Bei besonders guter und typischer Ausbildung können Biotope auch unterhalb der jeweiligen Schwellenwerte kartiert werden, wenn sie im Gelände angetroffen werden.

Mindestflächengrößen bzw. Bagatellgrößen bei der Kartierung Zukünftige Kartierpraxis im Rahmen der Biotopkartierung: Immer dann wenn die fachlichen Kriterien gegeben sind (typisches Arteninventar, Störzeigerschwelle ist nicht überschritten) ist ein Biotop auch als gesetzlich geschützt zu kartieren. (entspricht der aktuellen Rechtsprechung) Die Bagatellgrößen behalten als Richtwerte für die Ermittlung neuer GB- Objekte ihre Gültigkeit (Biotopkartierung)

Aktuelle Situation

Stand der Erfassung und der Abstimmung Aktuell sind 33.000 Biotope in NRW erfasst Flächendeckende Kartierung 1997 2001 (Kartierungslücken in NSG s) Bereitstellung der Daten: 2002 2003 (Fortschreibung der Daten seit 2003) In den Folgejahren: Eigentümerinformation durch ULB Abstimmung der Biotopgrenzen zwischen ULB und LANUV Bis heute haben 14 Kreise und kreisfreie Städte die Biotope noch nicht mit dem LANUV abgestimmt. Häufig sind hier auch die Eigentümer noch nicht informiert. Folge: Probleme bei der Ahndung von Vergehen gegen den 62 Stand der Abstimmung kann dem 62-Infosystem auf der LANUV-Seite entnommen werden

Ausblick ( was ändert sich für der Kartierung)

Wesentliche Änderung: Präzisere Beschreibung der Lebensraumtypen Die sichere Ansprache eines gesetzlich geschützten Biotops wird erleichtert Listen der typischen Pflanzenarten tlw. erweitert (Bsp.: Arten der Kalktuffquellen, Magerkeitszeiger bei den artenreichen Magerwiesen und -weiden) Wenige, nicht charakteristische Pflanzenarten sind weggefallen Zusätzliche obligate Zusatzcodes Ziel: Flächen die bisher als gesetzlich geschützt erfasst wurden verbleiben in der Kulisse