Naturschutzförderung Grünland ab 2015 Maßnahmen, Ziele und Kulisse
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- Günther Schmitt
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1 Naturschutzförderung Grünland ab 2015 Maßnahmen, Ziele und Kulisse Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger Oktober 2014 Anja Koch, Ref. 63, LfULG
2 Inhalt Einführung Naturschutzmaßnahmen auf Grünland Grünlandkulisse Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
3 Einführung Wichtige Neuerungen allgemein Zusammenführung der Flächenförderung RL AuW/2007 und RL NE/2007 in der Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2015) weniger Maßnahmen Alle Maßnahmen ELER-finanziert Keine naturschutzfachlichen Stellungnahmen mehr Keine inhaltlichen Vorgaben zu Einzelflächen (z.b. kein Weideplan mehr), Umsetzung der Maßnahmen offener Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
4 Einführung Wichtige Neuerungen Grünlandmaßnahmen Alle Maßnahmen dienen der Sicherung der biologischen Vielfalt Einführung der Ergebnisorientierte Honorierung für artenreiches Grünland (keine Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft mehr) Biotoppflegemahd: Umstellung von Technikeinsatz auf Erschwernis Einführung von Kulissen für Grünlandmaßnahmen Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
5 365 EUR/ha 567 EUR/ha 1682 EUR/ha (geändert) Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
6 Grünlandmaßnahmen Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Beantragung und Darstellung der beantragten Schläge in digitaler Form schlagbezogene Aufzeichnungen für die geförderten Flächen sind zu führen und für Kontrollen, Evaluation und Monitoring zur Verfügung zu stellen keine Handlungen, die das Maßnahmeziel gefährden (z.b. Grünlandumbruch, tiefe Fahrspuren, nicht sachgerechter Einsatz von schwerem Gerät, Ent- oder Bewässerung, Reliefveränderungen, nicht sachgerechte Beweidung) Förderung nur in spezifischer Förderkulisse Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Foto: Archiv Naturschutz LfULG, J.Weipert
7 GL.1a Ergebnisorientierte Honorierung, 4 Kennarten Maßnahmeziel durch eine angepasste Mahd bzw. Beweidung Erhalt von extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Mähweiden Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
8 8 24. Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Wiese mit mind. 4 Kennarten, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, J.Weipert
9 GL.1b Ergebnisorientierte Honorierung, 6 Kennarten Maßnahmeziel durch eine angepasste Mahd bzw. Beweidung Erhalt von mäßig artenreichen Frischwiesen ( sonstige extensiv genutzte Frischwiese, sonstige extensiv genutzte Weide frischer Standorte ), Feuchtwiesen ( sonstiges artenreiches Feuchtgrünland ), Bergwiesen Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
10 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Wiese mit mind. 6 Kennarten, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, M. Reuter
11 GL.1c Ergebnisorientierte Honorierung, 8 Kennarten Maßnahmeziel durch eine angepasste Mahd bzw. Beweidung Erhalt von artenreichen Frischwiesen ( magere Frischwiese, Magerweide frischer Standorte ), Feuchtwiesen ( Seggen- und binsenreiche Feuchtweiden und Flutrasen ), Bergwiesen Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
12 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Wiese mit mind. 8 Kennarten, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger
13 GL.1 Ergebnisorientierte Honorierung Zuwendungsvoraussetzungen Jährlicher Nachweis von mind. 4, 6 bzw. 8 Kennarten anhand der vorgegebenen Referenzliste Mindestens einmal jährliche Nutzung nur durch Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes und / oder Beweidung Mindestschlaggröße 0,30 ha Foto: Archiv Naturschutz LfULG, J. Weipert, M. Reuter, A. Hüttinger Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
14 GL.2a e Biotoppflegemahd mit Erschwernis, einmal jährliche Mahd Maßnahmeziel Erhalt gefährdeter, wertvoller Grünlandlebensräume, die auf eine regelmäßige jährlich stattfindende Pflegemahd angewiesen sind, z.b. LRT: "Pfeifengraswiesen", "Kalkreiche Niedermoore", "Übergangs- und Schwingrasenmoore" Biotope: Nasswiese, Kleinseggenried, Großseggenried LRT-Flächen mit erschwerten Bedingungen ("Berg-Mähwiesen", "Artenreiche Borstgrasrasen", "Kalk-Trockenrasen") Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Foto: Archiv Naturschutz LfULG, W. Böhnert
15 GL.2f - h Biotoppflegemahd mit Erschwernis, zweimal jährliche Mahd Maßnahmeziel Erhalt und Entwicklung gefährdeter, wertvoller Grünlandlebensräume (wie bei GL.2a-e) auf Grund hoher Biomasseentwicklung jährlich zweimalige Pflegemahd Teilweise sollen auch wertvolle Lebensräume mit bestimmten Beeinträchtigungen (z.b. Eutrophierung, Dominanz von Nährstoffzeigern) wieder in guten Erhaltungszustand gebracht werden Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
16 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Kleinseggenried, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, W. Böhnert
17 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Pfeifengraswiese, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, W. Böhnert
18 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Halbtrockenrasen, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, V. Kuschka
19 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Halbtrockenrasen, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, V. Kuschka
20 GL.2a - h Biotoppflegemahd mit Erschwernis Zuwendungsvoraussetzungen Mindestens einmal (a-e) bzw. zweimal (f-h) jährliche, den standörtlichen Bedingungen angepasste Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes bei zweimal (f-h) jährlicher Mahd: Abschluss der 1. Mahd einschl. Beräumung und Abtransport des Mähgutes bis Kein Einsatz von N-Dünger Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel * Keine Beweidung* Keine Nach- und Übersaaten* Mindestschlaggröße 0,10 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
21 GL.3: Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland Maßnahmeziel Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Sicherung von Wiesenbrütern (z. B. Wachtelkönig) überjährige Strukturen zum Überwintern, als Nahrungs- und Fortpflanzungsort für Insekten und andere Kleintiere Pufferzonen zu angrenzenden wertvollen Bereichen Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
22 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger
23 GL.3: Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland Zuwendungsvoraussetzungen Pflegeschnitt alle zwei Jahre in Form einer Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes zwischen dem und erstmals im Jahr nach der ersten Antragstellung des Schlages Keine Beweidung Kein Einsatz von N-Dünger Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel* Mindestschlaggröße 0,10 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
24 GL.4a Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen Maßnahmeziel Erhalt von Heiden und Trockenrasen Schutz der Tier- und Pflanzenarten dieser Lebensräume (z.b. Insekten oder Vögel wie Heidelerche, Brachpieper, Ziegenmelker) Erhaltung weiterer wertvolle Biotope z.b. Magerweiden frischer Standorte Aufwertung potentiell wertvoller Biotope Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
25 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Foto: Archiv Naturschutz LfULG, M. Deussen
26 GL.4a Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen Zuwendungsvoraussetzungen Mindestens eine Weidenutzung pro Jahr, weitere Nutzungen auch als Mahd möglich Keine Zufütterung auf der Förderfläche (ausgenommen Mineralstoffe)* Kein Einsatz von N-Dünger Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmitteln* Keine Nach- und Übersaaten* Mindestschlaggröße 0,10 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
27 GL.4b: Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern und/oder Pferden Maßnahmeziel angepasste Beweidung mit für die Landschaftspflege geeigneten Großherbivoren (z.b. Schottische Hochlandrinder, Heckrinder, Koniks, Wasserbüffel) Erhalt spezieller strukturreicher Offenlandhabitate insbesondere in Schutzgebieten und damit Schutz der für das jeweilige Gebiet wertgebenden Tier- und Pflanzenarten Schutz der vom Aussterben bedrohten Flussperlmuschel (Verbot zusätzlicher Stickstoffdüngung) Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
28 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Foto: Archiv Naturschutz LfULG, U. Stolzenburg
29 GL.4b: Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern und/oder Pferden Zuwendungsvoraussetzungen andere Tierarten nur nach Zustimmung durch die Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde Mindestens eine Weidenutzung pro Jahr, weitere Nutzungen als Mahd möglich Keine Zufütterung auf der Förderfläche (ausgenommen Mineralstoffe)* Kein Einsatz von N-Dünger Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmitteln* Keine Nach- und Übersaaten* Mindestschlaggröße 0,30 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
30 GL.5a: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, erste Nutzung als Mahd ab Maßnahmeziel Erhalt LRT Fachland-Mähwiesen Erhalt weiterer wertvoller Biotoptypen v.a. im Flachland Erhalt seltener, gefährdeter Pflanzenarten, z.b. Wiesen-Schlüsselblume Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
31 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Flachland-Mähwiese, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, U. Kleinknecht
32 GL.5b: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, erste Nutzung als Mahd ab Maßnahmeziel Erhalt der LRT Fachland-Mähwiesen, Berg-Mahwiesen" Erhalt weiterer wertvoller Biotoptypen v.a. im Hügelland-Mittelgebirge Erhalt seltener, gefährdeter Pflanzenarten, z.b. Gewöhnliches Zittergras, Kleiner und Großer Klappertopf Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
33 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Wiese mit Klappertopf, Fotos: Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger, H. Riebe
34 GL.5a, b: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, erste Nutzung als Mahd ab , Zuwendungsvoraussetzungen mindestens zwei Nutzungen pro Jahr, erste Nutzung als Mahd bei GL.5a frühestens ab , bei GL.5b frühestens ab Abschluss der ersten Nutzung einschließlich Beräumung und Abtransport des Mähgutes bis spätestens Abschluss der zweiten Nutzung als Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes oder als Nachbeweidung bis spätestens Kein Einsatz von N-Dünger* Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel* Keine Nach- und Übersaaten* Mindestschlaggröße 0,10 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
35 GL.5c: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, erste Nutzung als Mahd ab Maßnahmeziel Wiesenbrüterschutz (z. B. Braunkehlchen, Bekassine) Erhalt LRT "Berg-Mähwiesen" Erhalt weiterer wertvoller Biotoptypen v.a. im Mittelgebirge wertvolle Feucht- und Nasswiesen im Tief- und Hügelland Erhalt seltener, gefährdeter Pflanzenarten, z.b. Weichhaariger Pippau Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
36 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Berg-Mähwiese, Foto: Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger, Braunkehlchen, Foto: H. Trapp.
37 GL.5c: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, erste Nutzung als Mahd ab Zuwendungsvoraussetzungen mindestens eine Nutzung als Mahd pro Jahr, erste Nutzung als Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes ab , Abschluss der ersten Nutzung bis spätestens Kein Einsatz von N-Dünger* Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel* Keine Nach- und Übersaaten* Mindestschlaggröße 0,10 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
38 GL.5d: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, Nutzungspause Maßnahmeziel Schutz der FFH-Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maßnahme auf Entwicklungszyklus abgestimmt) Erhalt LRT Brenndolden-Auenwiesen Erhalt seltener, gefährdeter Pflanzenarten Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
39 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Wiese mit Großem Wiesenknopf, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Fotos: Archiv Naturschutz LfULG: U. Glinka, M. Deussen
40 GL.5d: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung, Nutzungspause Zuwendungsvoraussetzungen zwei Mähnutzungen pro Jahr mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes, Abschluss erste Mahd bis zweite Mahd frühestens ab , Abschluss der zweiten Mahd bis Bewirtschaftungspause ab dem bis Keine Beweidung Kein Einsatz von N-Dünger* Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel* Keine Nach- und Übersaaten* Mindestschlaggröße 0,10 ha * Ausnahmen möglich Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
41 GL.5e: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung Staffelmahd Maßnahmeziel Kontinuierliche Nahrungsverfügbarkeit für den Weißstorch während Jungenaufzucht Schutz von Kleintieren vor direkter Schädigung durch die Bewirtschaftung, indem Rückzugsräume auf der Fläche verbleiben Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
42 Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG Weißstorch, Foto: Archiv Naturschutz LfULG: P. Thiele
43 GL.5e: Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung Staffelmahd Zuwendungsvoraussetzungen Mindestens eine Mähnutzung mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes in Form einer Staffelmahd im Abstand von mindestens zwei Wochen Bei jeder Teilmahd sind zirka 50 % der Fläche zu mähen Abschluss der ersten Nutzung mit Staffelmahd einschließlich Beräumung bis spätestens Durchführung der Staffelmahd jährlich auf mindestens einem Schlag des Betriebes Mindestschlaggröße 0,10 ha Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
44 Grünlandkulisse Allgemein Ziele: Verringerung des Verwaltungsaufwandes Lenkung der Maßnahmen auf die Zielflächen (u.a. Umsetzung Natura 2000 über Förderung) Ausschluss ungeeigneter Fördermaßnahmen (u.a. sicherstellen, dass keine Zerstörung von Biotopen und Lebensräumen auf Förderflächen) LfULG mit Vorabbewertung der Biotoppflegeflächen und Erstellung der Kulissen beauftragt Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
45 Grünlandkulisse Datengrundlagen Naturschutzfachliche Stellungnahmen zur aktuellen Förderung Vorabbewertung Biotoppflegeflächen Gesetzlich geschützte Biotope, weitere Daten der UNB Managementplanung für die FFH-Gebiete Daten der Biotopkartierungen Daten der zentralen Artdatenbank Weitere Naturschutzfachdaten Monitoring der FFH-Lebensrauraumtypen Feldblöcke Hinweise der Antragsteller Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
46 Grünlandkulisse Erstellung Priorisierung der Naturschutzfachdaten nach Aktualität und Relevanz nur für bestimmte Feldblockkategorien relevant, Mindestflächengrößen zu beachten Auf Antrags-CD 2014: Förderk. GL FB gesamt und Förderk. GL Teilflächen Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
47 Grünlandkulisse Überarbeitung 2014 Beteiligungsverfahren zur Grünlandkulisse 2014: Korrekturpunkte Naturschutz zu Feldblöcken mit Förderk. GL Teilflächen Briefe und weitere Hinweise der Antragsteller Prüfung der Hinweise im LfULG, Amt für Großschutzgebiete bei Hinweis zur Maßnahme GL.4b standardmäßig geprüft ob Maßnahme GL.1 angeboten wird / werden kann für Maßnahme GL.2 Ergebnis der Kartierung maßgeblich, Hinweise zur Abgrenzung und zu alternativ anzubietenden Maßnahmen geprüft positiv zu bescheinigende Änderungsanliegen eingepflegt Parallel Vorabbewertung von Biotoppflegeflächen, Prüfung der Kulisse durch UNB Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
48 Grünlandkulisse Antragstellung 2015 Positive Prüfergebnisse des Beteiligungsverfahrens und weitere Überarbeitungen werden sich in der Kulisse widerspiegeln Einreichung neuer Hinweise zur Förderkulisse Grünland möglich Neue Darstellungsweise der Kulisse Bestimmte Toleranzen für Abgrenzung der Schläge in Feldblöcken mit Förderk. GL Teilflächen vorgesehen Merkblatt im Internet, Schulungen nutzen Februar 2015 Anja Koch, Ref. 63 LfULG
49 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kostenloses Angebot der Naturschutzqualifizierung Im Sammelantrag unter AuK anzukreuzen Fotos: Archiv Naturschutz LfULG, A. Hüttinger Oktober 2014 Anja Koch, Ref. 63, LfULG
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