Das FINE-Angebot der BDH-Klinik Hess. Oldendorf

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Transkript:

Das FINE-Angebot der BDH-Klinik Hess. Oldendorf Laatzen, 08.09.15 Prof. Dr. Jens D. Rollnik Ärztlicher Direktor der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf ggmbh

Inhalt 1. Einleitung 2. Die medizinisch-berufliche Rehabilitation (mbr, Phase II) 3. Förderung der Integration Niedersächsischser Erwerbspersonen (FINE) 4. Zusammenfassung

Die BDH-Klinik Hess. Oldendorf ggmbh -gemeinnützig -Akad. Lehrkrankenhaus der MHH, InFo -zertifiziert nach KTQ, zertifizierte Stroke Unit -Ausbildungsstätte der DGKN -113 Krankenhausbetten (inkl. 25 Intensiv u. zertifizierte regionale Stroke Unit), 140 Rehabetten aller Phasen -20 Betten BG-Sonderstation für SHT -ca. 400 Mitarbeiter

X

MBOR und mbr im Kontext Phase A Akut-/ Intensivbehandlung Phase B Frührehabilitation Rechtliche Grundlagen Trägerspezifische Gesetze: 40 SGB V, 15 SGB VI, MBOR 27,33,34 SGB VII, Stufe A BBASIS Phase C Weiterführende Rehabilitation Phase D Anschlussheilbehandlung (inkl. MBOR) mbreha Rechtliche Grundlagen Trägerspezifische Gesetze: 97ff SGB III, 16 SGB VI, 35 SGB VII, 11 41 SGB VIII, 11,27 BVG, 8 26 SGB XII, 14 18 SGB II. O R Stufe B KERN Stufe C SPEZIFISCH Phase E Neurorehabilitative berufliche Integration Phase I Krankenhaus -behandlung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ( 26 SGB IX) zum Beispiel: -Anschlussheilbehandlung -Arbeitstherapie -Belastungserprobung Phase II zum Beispiel: -Eignungsabklärung -med.-berufl. Training -BvB Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 33 SGB IX) Phase III

MBOR und mbr der BDH-Klinik Hess. Oldendorf

Standortbestimmung der mbr MBOR mbr Berufliche Reha Phase I II III Rechtliche Situation Medizinische Reha (Phase D) Zwischen med. Reha und LTA Medizinischer Anteil +++ ++ (+) Beruflicher Anteil + ++ +++ LTA

Inhalt 1. Einleitung 2. Die medizinisch-berufliche Rehabilitation (mbr, Phase II) 3. Förderung der Integration Niedersächsischser Erwerbspersonen (FINE) 4. Zusammenfassung

Evidenzbasierung der mbr -Spranger (2009): n=95 junge neurologische Rehabilitanden (v. a. nach SHT), 1 Jahr nach Entlassung waren ca. 50% berufstätig -Rollnik u. Allmann (2011): Langzeit-Outcome ca. 7 Jahre nach Entlassung und ca. 10 Jahre nach Erkrankung, n=237, 35% berufstätig, 9.3% arbeitssuchend, 15.6% in Ausbildung/Umschulung/Integrationsmaßnahme (Summe 1. Arbeitsmarkt: ca. 60%) -Abschluss der MEmbeR-Studie durch die BAG mbr-phase II

Die MEmbeR

MEmbeR - Entwicklung von Arbeitsunfähigkeit Vor mbr: 69.9% (seit ca., 24 Monate nach mbr: 5.6%

MEmbeR - Entwicklung von Arbeitslosigkeit Vor mbr: 19.9%, 24 Monate nach mbr: 3.1% 25 20 Anteil Arbeitssuchende (%) 15 10 5 0 Vor mbr 6 Monate 12 Monate 18 Monate 24 Monate

MEmbeR - Outcome

Inhalt 1. Einleitung 2. Die medizinisch-berufliche Rehabilitation (mbr, Phase II) 3. Förderung der Integration Niedersächsischser Erwerbspersonen (FINE) 4. Zusammenfassung

Versicherter mit besonderer beruflicher Problemlage (BBPL)? Screening: Würzburger Fragebogen [ICF-Code: d850] Geplante Entlassung als ARBEITSFÄHIG: Teilhabeziel der beruflichen Wiedereingliederung erreicht Geplante Entlassung als ARBEITSUNFÄHIG (ohne stufenweise Eingliederung) POSITIVE Erwerbsprognose nach ärztlicher/ sozialmedizinischer Einschätzung NEGATIVE Erwerbsprognose nach ärztlicher/ sozialmedizinischer Einschätzung Einfaches Störungsbild, z.b. leichtgradige residuale Hemiparese/ motorische Aphasie/Feinmotorikstörung [ICF-Codes: z.b. d330, d445, d450, d465] Keine weiteren med.-beruflich-orientierten Maßnahmen Komplexes Störungsbild, neuropsychol. Defizite (Aufmerksamkeits-, Gedächtnis-, Exekutivfunktionsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten) sensorische/globale Aphasie, jeweils mit/ohne motorische Ausfälle [ICF-Codes: z.b. b126, b130, b140, b144, b164, d310] Ambulante Therapien ausreichend, z.b. IRENA, ambulante Ergo-, Physiotherapie oder Logopädie Weitere stationäre medizinisch-berufliche Maßnahmen erwägen (MBOR Stufe C, mbr Phase II) Überleitung beantragen!

FINE-Checkliste 1. Liegt eine besondere berufliche Problemlage vor, z.b. mit dem Würzburger Fragebogen ermittelt? Ja Nein 2. Ist die Entlassung des Rehabilitanden als arbeitsunfähig geplant? Ja Nein 3. Liegt eine positive Erwerbsprognose gemäß ärztlicher/sozialmedizinischer Einschätzung vor? Ja Nein 4. Liegt ein komplexes neurologisches Störungsbild vor, d.h. neuropsychologische Defizite (Aufmerksamkeits-, Gedächtnis-, Exekutivfunktionsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten) und/oder eine sensorische/globale Aphasie, jeweils mit oder ohne motorische Ausfälle? Ja Nein Wenn alle vier Fragen mit ja beantwortet wurden, kommt der Rehabilitand für eine weiterführende stationäre medizinisch-berufliche Maßnahme in Frage (z.b. MBOR Stufe C, medizinisch-berufliche Rehabilitation Phase II)!

Inhalt 1. Einleitung 2. Die medizinisch-berufliche Rehabilitation (mbr, Phase II) 3. Förderung der Integration Niedersächsischser Erwerbspersonen (FINE) 4. Zusammenfassung

Zusammenfassung -die medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase II) stellt eine Behandlungsoption nach der Phase D (AHB) dar, um die berufliche Integration neurologischer Rehabilitanden zu ermöglichen -die MEmbeR-Studie hat belegt, dass nach einer mbr ca. 80% der Rehabilitanden wieder dem 1. Arbeitsmarkt zugeführt werden konnten -die BDH-Klinik bietet nicht nur eine MBOR Stufe C an, sondern auch eine Nachfolgende mbr -eine Anmeldung von Rehabilitanden kommt in Betracht, wenn a) eine BBPL (Würzburger Screening) besteht, und b) eine Entlassung aus der AHB als arbeitsunfähig geplant ist, und c) dennoch eine positive Erwerbsprognose besteht, und d) ein komplexes neurologisches Störungsbild festgestellt wurde, für das eine ambulante Weiterbehandlung nicht adäquat erscheint