Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland
Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland 1828 Der königlich preußische Generalleutnant Heinrich Wilhelm von Horn (1762 1829) macht den preußischen König Friedrich Wilhelm III darauf aufmerksam, das er wegen der in der Industrie verbreiteten Kinderarbeit und der dadurch körperlichen Entartung der Bevölkerung in Rheinland nicht mehr das erforderliche Truppenkontingent aufbringen könne
Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland Einführung des technischen und sozialen Arbeitsschutzes im 19. Jahrhundert in Preußen Grund: Durch Kinderarbeit (Arbeitszeiten von 13 Stunden unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen) hatte sich der Gesundheitszustand der Rekruten dramatisch verschlechtert Die Fabrikkinder litten häufig an körperlichen und geistig-seelischen Schäden, während die Schulpflicht vernachlässigt wurde Erlass des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III im Jahr 1839 Preußisches Regulativ - Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter -
Preußisches Regulativ Verbot von Kinderarbeit bis zum neunten Lebensjahr Arbeitszeit der Jugendlichen unter 16 Jahren durfte 10 Stunden nicht überschreiten Jugendliche unter 16 Jahren, die keine dreijährige Schulzeit nachweisen konnten ( geläufiges Lesen, Anfänge im Schreiben), wurde die Fabrikarbeit untersagt Verbot von Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche unter 16 Jahren Kontrolle der Regelungen durch örtliche Polizei- und Schulbehörden
Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland Einführung der Dampfmaschine in Deutschland um 1800 Beginn der Industrialisierung der Arbeitswelt Vermehrtes Auftreten schwerer Arbeitsunfälle Arbeitgeber waren zunächst der Meinung, die Arbeitnehmer sind für diese Unfälle verantwortlich: passt besser auf Die entstehenden Gewerkschaften forderten entsprechende gesetzliche Vorgaben
Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland Zahl der stationären Dampfmaschine in Deutschland ab 1822 1822 2 1847 197 1857 550 1862 1003 1891 8073 1901 11569
Königin-Marienhütte in Cainsdorf bei Zwickau um 1855 (1500 Beschäftigte) (26 Schornsteine, 58 Dampfkessel, 90 Dampfmaschinen)
Darstellung eines Arbeitsunfalles um 1869
Geschichte des Staatlichen Arbeitsschutzes in Deutschland Einführung des technischen und sozialen Arbeitsschutzes im 19. Jahrhundert in Preußen Ab 1853: Einsetzen von Fabrikinspektoren (auch Gewerbeinspektoren, Arbeitsinspektoren, Industrieinspektoren genannt) durch den Staat (Grundstein zur Gewerbeaufsicht) 1869: Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes (später Reichsgewerbeordnung in Deutschland)regelt die Bestimmungen über die Fabrikinspektionen und deren Befugnisse ( 132) und die Aufsicht dieser Bestimmungen durch die Gewerbeaufsichtsbehörde ( 139b) 139b Gewerbeaufsichtsbehörde Aufgabe dieser staatlichen Beamten war die Überwachung der Ausführung der Arbeitsschutzbestimmungen und Ahndung von Verstößen (Recht zu Revisionen zu jeder Zeit und ungehinderter Zutritt garantiert) 1872 Bildung der Gewerbeaufsichtsbehörden in Sachsen
Geschichte des Autonomen Arbeitsschutzes der Unfallversicherungsträger Deutschland 1883: Gesetzliche Krankenversicherung (Krankengeld, ärztliche Behandlung, Krankenhaus; Sterbegeld, Mutterschaftshilfe) 1885: Gesetzliche Unfallversicherung (Unfallrente, Medizinische Heilbehandlung, Unfallverhütung) 1889: Gesetzliche Rentenversicherung (Übergangsgeld während med. Heilbehandlung, Altersrente ab dem 70. Lebensjahr, Invaliditätsrente) 1911: Reichsversicherungsverordnung (Zusammenfassung und Weiterentwicklung der früheren Gesetze, der Hinterbliebenenrente) Einführung
Historischer Hintergrund Staatliches Arbeitsschutzrecht der BRD und der 16 Länder Autonomes Arbeitsschutzrecht der Unfallversicherungsträger 1869: Gewerbeordnung Erstmalig die Verpflichtung zur Durchführung des Unfall- und Gesundheitsschutzes durch den Staat übernommen 139 b Gewerbeaufsichtsbehörde Besichtigung und Prüfung von Anlagen und Betriebsverhältnisse Verfolgung von Gesetzwidrigkeiten 1883: Gesetzliche Krankenversicherung (Krankengeld, ärztliche.. Behandlung, Krankenhaus, Sterbegeld, Mutterschaftshilfe) 1885: Gesetzliche Unfallversicherung (Unfallrente, Medizinische Heilbehandlung, Unfallverhütung) 1889:Gesetzliche Rentenversicherung (Übergangsgeld während med. Heilbehandlung, Altersrente ab dem 70. Lebensjahr, Invaliditätsrente) 1911: Reichsversicherungsverordnung (Zusammenfassung und Weiterentwicklung der früheren Gesetze, Einführung der Hinterbliebenrente)
Dualismus des Arbeitsschutzsystems in Deutschland Staatliches Arbeitsschutzrecht der BRD und der 16 Länder Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Chemikaliengesetz Mutter/Jugendschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Gefahrstoffverordnung Chemikalienverbotsverordnung Staatliche Aufsichtsbehörden Autonomes Arbeitsschutzrecht der Unfallversicherungsträger Grundlagen der UVT Siebte Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung) Berufsgenossenschaftliche Regeln Berufsgenossenschaftliche Grundsätze und Informationen Unfallverhütungsvorschriften Gewerbl. Berufsgenossenschaft Landwirtsch. Berufsgenossenschaft UVT der öffentlichen Hand