Amtsblatt Nr. 22 vom 29. Mai ( 3 a und 3 c Satz 2 UVPG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Pletschacher Recycling GmbH, Freilassing..

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A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich. Zu beziehen beim Landratsamt Berchtesgadener Land (Druckversion) und online unter www.lra-bgl.de Amtsblatt Nr. 22 vom 29. Mai 2018 Inhaltsverzeichnis: Bek. Nr. Landratsamt Berchtesgadener Land Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( 3 a und 3 c Satz 2 UVPG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Pletschacher Recycling GmbH, Freilassing.. 1 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB-.... 2 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung, gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB-, des Bebauungsplanes Waschau II, 1. Änderung.. 3 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet am Bahnhof, 4. Änderung / Erweiterung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB-.... 4 Gemeinde Schneizlreuth Haushaltssatzung der Gemeinde Schneizlreuth für das Haushaltsjahr 2018.. 5 Gemeinde Schönau a. Königssee 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 Hotel Zechmeisterlehen ; Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). 6 Berchtesgadener Landesstiftung Haushaltssatzung der Berchtesgadener Landesstiftung für das Haushaltsjahr 2018.. 7 Bek. Nr. 1 Landratsamt Berchtesgadener Land Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( 3 a und 3 c Satz 2 UVPG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Pletschacher Recycling GmbH, Freilassing Vorhaben: - Erhöhung Lagermenge für nicht gefährliche Abfälle auf 460 t - Nutzung der Erweiterungsfläche 16 mit Lagerhalle - Ergänzung von Abfallschlüsselnummern und Erweiterung des Abfallkatalogs der gefährlichen Abfälle im Bereich 3 - Behandlung von Schwerschrott durch eine Schrottschere - Errichtung und Betrieb einer Reifendemontieranlage - Wegfall der bisher im Bescheid festgelegten Aufnahmekapazität von 9,5 t/d an gefährlichen Abfällen. -166-

Grundstück: Gemarkung: Breslauer Str. 61, 83395 Freilassing Surheim Flurnummer: 1249/T und 1249/1 Betreiber: Pletschacher Recycling GmbH, Breslauer Str. 61, 83395 Freilassing 1. Rechtsgrundlagen Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage mit immissionsschutzrechtlichem Genehmigungserfordernis nach 4 BImSchG i. V. m. Nr. 8.12.1.1 (G), 8.12.2 (V), 8.12.3.2 (V), 8.11.2.2 (V), 8.11.2.1 (G) des Anhang 1 der 4. BImSchV. Die Anlage ist der Ziffer 8.7.1.2 der Anlage 1 zum UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 (zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 21.12.2015) i. V. m. 74 Abs. 1 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 (zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Durchführung der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 8.9.2017) zuzuordnen. Danach ist in Spalte 2 S eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Gemäß 3 c Satz 2 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst dann durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Genehmigungsbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG standortbezogen aufgeführten Kriterien erhebliche, nachteilige Umwelteinwirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Antragsunterlagen enthalten Ausführungen dazu. 2. Allgemeine Beschreibung Die Firma Pletschacher Recycling GmbH betreibt eine Abfall-Recyclinganlage mit Wertstoffhof zur zeitweiligen Lagerung und Sortierung von Abfällen. Die Firma Pletschacher Recycling GmbH beabsichtigt die zukünftige Nutzung der bereits bestehenden Erweiterungsfläche. Des Weiteren erfolgen verschiedene Ergänzungen bzgl. der Abfallschlüsselnummern und Lagerorte, sowie der Behandlungsarten und rechtlich erforderliche Anpassungen. 3. Feststellung der Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 (zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 21.12.2015) i. V. m. 74 Abs. 1 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 (zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Durchführung der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 8.9.2017) wird nicht durchgeführt, da durch das Vorhaben keine erheblichen und nachhaltigen standortbezogenen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der Feststellungsvermerk, in dem die detaillierte Begründung für eine Nichtdurchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten ist, kann im Landratsamt Berchtesgadener Land, FB 32 Umwelt, Arbeitsbereich 321 Immissionsschutz (Zimmer 202), während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Hinweis: Der Feststellungsvermerk ist nicht selbständig anfechtbar. Bad Reichenhall, den 18. Mai 2018 Landratsamt Berchtesgadener Land Georg Grabner, Landrat Bek. Nr. 2 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB- Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde erstmals, in der Zeit vom 28.6.2017 bis 28.7.2017 frühzeitig ausgelegt und gleichzeitig die Behörden beteiligt. Die während der frühzeitigen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangen Bedenken und Anregungen wurden in der Marktgemeinderatssitzung am 9.10.2017 behandelt und abgewogen. Gemäß gefasstem Beschluss war der Entwurfsplan zu überarbeiten. Der überarbeitete Entwurf mit Planteil, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 9.10.2017 wurde in der Zeit vom 22.11.2017 bis 22.12.2017 öffentlich ausgelegt; gleichzeitig fand die erneute Behördenbeteiligung statt. Während der Auslegung wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht, die eine weitere Überarbeitung der Planung veranlasst hätten; der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 5.2.2018 den Feststellungsbeschluss gefasst. Auf Grund von Versäumnissen bei der Bekanntmachung sowie bei der Beteiligung der anerkannten Umweltverbände und der Nachbargemeinden hat die höhere Verwaltungsbehörde die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes versagt. Die öffentliche Auslegung wird nun, in der Zeit vom 6. Juni 2018 bis 21. Juni 2018-167-

mit angemessen verkürzter Frist wiederholt. In dieser Zeit kann die Planung im Rathaus Teisendorf, Poststraße 14, zweites Obergeschoss, Zimmer 206, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben sowie Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfasst folgende Änderungsbereiche: Rückstetten Erweiterung des Wohngebietes Rückstetten I in Richtung Norden Neukirchen, Oberwurzen Erweiterung des Baugebietes Oberwurzen II in Richtung Westen Sportgelände Weildorf Aufnahme des Bestandes Oberteisendorf Verbindung Thumberg B 304 Weildorf Kapellenweg Berichtigung eines Übertragungsfehlers aus dem alten Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Surmühl Veränderung der Lage des Baufensters für eine Gewerbehalle. Die Änderungsbereiche können auch aus beiliegendem Lageplan entnommen werden. Es liegen folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor: Umweltbericht in der Fassung vom 9.10.2017 mit folgenden umweltbezogenen Informationen zum: Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Mensch Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde. Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann im Internet auch auf der Homepage des Marktes Teisendorf Gemeinde eingesehen werden. Maßgebend ist jedoch die im Rathaus Teisendorf ausliegende Fassung des Entwurfes. Teisendorf, den 29. Mai 2018 Norbert Schader, Zweier Bürgermeister -168-

-169-

Bek. Nr. 3 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung, gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB-, des Bebauungsplanes Waschau II, 1. Änderung Mit der Änderung sollen folgende planungsrechtliche Ziele erreicht werden: Im Bereich der Parzelle 1 soll die Garage abweichend vom bisherigen Plan wie bei den anderen Bauparzellen westlich des Hauptgebäudes situiert werden. Ebenso ist das festgesetzte Sichtdreieck entsprechend der RaSt 06 neu festzusetzen. Ferner sollen die sehr eng gefassten Baugrenzen und die Umgrenzung der Garagen für die beiden noch unbebauten Parzellen 1 und 2 großzügiger festgesetzt werden, damit eine größere Flexibilität hinsichtlich der Situierung der Baukörper ermöglicht wird. Die Entwurfsplanung hierzu, in der Fassung vom 22.2.2018, wurde in der Zeit vom 21.3.2018 bis 23.4.2018 bereits erstmalig öffentlich ausgelegt. Gemäß den eingegangenen Stellungnahmen war der Plan hinsichtlich der Beteiligung des Denkmalschutzes sowie der Festsetzung von Höhenlinien zu überarbeiten. Der entsprechende Beschluss wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.5.2018 gefasst. Der überarbeitete Plan (Planteil, Begründung) liegt nun in der Fassung vom 9.5.2018 vor. Die Wiederholung der öffentlichen Auslegung wird verkürzt, in der Zeit vom 6. Juni 2018 bis 21. Juni 2018 durchgeführt. Während der Auslegungszeit kann jedermann zur Planung Stellung nehmen. Im gleichen Zeitraum wird die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Die Planunterlagen können im Rathaus Teisendorf, Poststraße 14, zweites Obergeschoß, Zimmer Nr. 206, während der allgemeinen Öffnungszeiten, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch über die gemeindliche Homepage: markt teisendorf.de erfolgen. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt somit kann das Verfahren im sog. vereinfachten Verfahren, gemäß 13 BauGB, ohne Umweltprüfung, durchgeführt werden. Es wird auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Teisendorf, den 29. Mai 2018 Norbert Schader, Zweiter Bürgermeister Bek. Nr. 4 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet am Bahnhof, 4. Änderung / Erweiterung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB- Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.6.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Bahnhof gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Berchtesgadener Landes, Nr. 26 vom 27. Juli 2017, sowie an den gemeindlichen Anschlagtafeln ortsüblich bekannt gemacht. Zwischenzeitlich wurden die Entwürfe zu den Planunterlagen fertig gestellt und vom Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 16.5.2018 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, beschlossen. Planungsziel ist die Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Westen zur Errichtung einer zusätzlichen Gewerbehalle für die Fa. Mafo und zur Errichtung eines Wertstoffhofes für den. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft das Gelände der Fa. Hocheder, der Fa. Mafo bis zur natürlichen Begrenzung der St 2103 sowie der Bahntrasse. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt durch Abbuchung von 16.266 qm vom gemeindlichen Ökokonto. Der Grünordnungsplan ist in den Bebauungsplan integriert. Der vom Bau- und Umweltausschuss gebilligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 16.5.2018 und die, nach Einschätzung des Marktes Teisendorf, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und relevanten Gutachten, liegen in der Zeit vom 6. Juni 2018 bis 20. Juli 2018 im Rathaus Teisendorf, Poststraße 14, zweites Obergeschoß, Zimmer Nr. 206, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig findet die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Bewertung der Schutzgüter Mensch, Lärm, Boden, Arten und Lebensräume, Wasser, Fauna und Flora, Landschaftsbild, Luft und Klima im Umweltbericht -170-

Die Bauleitpläne können auch auf der Homepage des Marktes Teisendorf www.markt.teisendorf.de unter Meine Gemeinde / Bauen und Wohnen / Bauleitplanung eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Teisendorf, den 29. Mai 2018 Norbert Schader, Zweiter Bürgermeister Bek. Nr. 5 Gemeinde Schneizlreuth Haushaltssatzung der Gemeinde Schneizlreuth Landkreis Berchtesgadener Land für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Schneizlreuth folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt I. 1 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.181.286,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.408.996,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 232.000,00 festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 360 v. H. b. für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H. 4 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 festgesetzt. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht aufgenommen. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. 6 7 8 Schneizlreuth, den 18. Mai 2018 Gemeinde Schneizlreuth Wolfgang Simon, Erster Bürgermeister -171-

II. Die Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Schneizlreuth öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus (Art. 65 Abs. 3 GO). Bek. Nr. 6 Gemeinde Schönau a. Königssee 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 Hotel Zechmeisterlehen ; Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat Schönau a. Königssee hat in seiner Sitzung vom 27.2.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Hotel Zechmeisterlehen beschlossen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ist die Ausweisung neuer Bauräume, da eine positive Entwicklung des Hotels weitere bauliche Maßnahmen erfordert. Mit der Änderung sind unter anderem die Errichtung eines Ruheraumgebäudes im Bereich des bestehenden Schwimmteiches, eines zusätzlichen Hotelgebäudes nördlich des Carports sowie die Ausweitung der bestehenden Baugrenzen zwischen den geplanten 6 Chalets und dem bestehenden Hotelkomplex beabsichtigt. Weiterhin erfolgen geringfügige Anpassungen des Bebauungsplans an die Bestandssituation. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21.3.2018 bis 23.4.2018 statt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planung mit den zugehörigen Unterlagen überarbeitet und ergänzt. Unter anderem entfällt das bisher geplante Freibad im westlichen Bereich. Das Hotelgebäude im westlichen Bereich wurde auf den Stand des verbindlichen Bebauungsplanes zurückgenommen. Der Gemeinderat hat am 8.5.2018 den überarbeiteten Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zur Einsichtnahme liegen neben dem Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht folgende umweltbezogene Informationen aus: Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit und Bevölkerung), Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie ihrer jeweiligen Auswirkungen bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung und die naturschutzfachliche Eingriffsregelung Stellungnahme des Immissionsschutzes beim Landratsamt Berchtesgadener Land zu den Themen Heranrücken der Hotelbebauung an den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Berchtesgadener Land zu den fehlenden Kapiteln Ausgleichserfordernis und Umweltbericht/Umweltprüfung im Umweltbericht Stellungnahme des Landwirtschaftsamts zu dem Thema heranrückende Hotelbebauung an den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Traunstein zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung, Oberflächengewässer Starkniederschläge, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasser, Regenwassernutzung und Altlastenverdachtsflächen Stellungnahme des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern(VLAB) zu dem Thema Forderung nach einer Umweltprüfung Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Berchtesgadener Land zu den Themen Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren, Flächenverbrauch der Chalets, Ausgleichsflächen und Immissionsgutachten. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 6. Juni 2018 bis einschließlich 9. Juli 2018 im Rathaus der Gemeinde Schönau a. Königssee, Rathausplatz 1, 83471 Schönau a. Königssee, 1. Obergeschoß, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden (von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist für jedermann Gelegenheit gegeben während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über den Inhalt, Zweck und die Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie zur Erörterung der Planung. Parallel können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schönau a. Königssee unter www.schoenaukoenigssee.com Rubrik: Wirtschaft und Bauen Bauplanung / Baugebiete 1. Änderung Zechmeisterlehen eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Schönau a. Königssee, den 18. Mai 2018 Gemeinde Schönau a. Königssee Hannes Rasp, Erster Bürgermeister -172-

Bek. Nr. 7 Berchtesgadener Landesstiftung Haushaltssatzung der Berchtesgadener Landesstiftung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des Art. 16 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) erlässt die Berchtesgadener Landesstiftung folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.766.800,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.323.900,00 ab. Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 478.300,00 festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. I. 1 2 3 4 5 Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in entsprechender Anwendung von Art. 59 Abs. 3 LKrO im Landratsamt Berchtesgadener Land, Bad Reichenhall, Salzburger Straße 64, Zimmer Nr. 30, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. III. Bad Reichenhall, den 25. Mai 2018 Berchtesgadener Landesstiftung Georg Grabner, Landrat und Stiftungsratsvorsitzender -173-