Termine zur Gaststättenunterrichtung 2018

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Transkript:

Termine zur Gaststättenunterrichtung 2018 Termine: Mittwoch, 17. Januar 2018 Mittwoch, 21. Februar 2018 Mittwoch, 21. März 2018 Mittwoch, 18. April 2018 Montag, 14. Mai 2018 Mittwoch, 20. Juni 2018 Mittwoch, 25. Juli 2018 Mittwoch, 19. September 2018 Mittwoch, 17. Oktober 2018 Mittwoch, 21. November 2018 Mittwoch, 12. Dezember 2018 Anmeldeschluss: Montag, 1. Januar 2018 Freitag, 2. Februar 2018 Freitag, 2. März 2018 Montag, 2. April 2018 Freitag, 27. April 2018 Freitag, 1. Juni 2018 Freitag, 6. Juli 2018 Freitag, 31. August 2018 Freitag, 28. September 2018 Freitag, 2. November 2018 Freitag, 23. November 2018 Kreuzen Sie bitte an, an welchem Termin Sie teilnehmen möchten Bitte beachten Sie: Änderungen vorbehalten! Anmeldungen, die nach dem jeweiligen Anmeldeschluss eingehen, werden automatisch auf die Teilnehmerliste der nächsten Gaststättenunterrichtung gesetzt. Unterrichtungsorte: IHK Nürnberg für Mittelfranken, Ulmenstr. 52, 90443 Nürnberg IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Str. 15, 90425 Nürnberg Unterrichtungsgebühr: 60 zu bezahlen per Banküberweisung Unterrichtungsdauer: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Sollten Sie noch Fragen haben, erhalten Sie weitere Informationen bei der: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung Frau Sonja Schmidt Tel: 0911/13 35-380 Fax: 0911/13 35-150380 E-Mail: sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de Stand: Januar 2018 Seite 1

Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG); Anmeldung zum Unterrichtungsnachweis ( 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) Bitte beachten: Ausländische Antragsteller müssen sich persönlich anmelden! Name Vorname Telefon Geschlecht weiblich männlich PLZ/Wohnort Straße / Hausnummer geboren am Geburtsort / Land Staatsangehörigkeit Bei ausländischen Antragstellern: Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass meine Deutschkenntnisse ausreichen, um fachbezogene Inhalte zu verstehen und auch in der Lage bin, meine Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Datum Unterschrift Betriebsstätte, für die die Erlaubnis beantragt ist (mit Anschrift) Sonstiges / Bemerkungen Datum Unterschrift IHK Nürnberg für Mittelfranken Ihr Ansprechpartner: Standortpolitik und Unternehmensförderung Sonja Schmidt Ulmenstraße 52 Tel: 0911/13 35-380 90443 Nürnberg Fax: 0911/13 35-150380 E-Mail sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de Stand: Januar 2018 Seite 2

Merkblatt zur Gaststättenunterrichtung nach 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz Was ist die Unterrichtung nach 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz? Nach dem Gaststättengesetz vom 05. Mai 1970 muss jede Person, die eine Gaststätte betreiben möchte, einen Nachweis erbringen, dass sie (oder ihr Stellvertreter) über die notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. Wer muss an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen? Jeder, der alkoholische Getränke verabreicht. Welche Ausnahmen gibt es? Eine Teilnahme an der Unterrichtung ist nicht erforderlich, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als Koch/Köchin (seit 1980), als Restaurant- bzw. Hotelfachmann /-fachfrau oder als Fachgehilfe im Gastgewerbe (seit 1981), vorliegt. Hinweis: Haben Sie einen anderen gastronomischen Beruf erlernt, fragen Sie uns, ob Sie freigestellt werden können! Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt Ihnen nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen gegen eine Gebühr von 10 eine Befreiung aus. Wie erfolgt die Anmeldung zur Unterrichtung? Bei Übernahme eines Gewerbes: Bevor man sich im Hotel- und Gaststättengewerbe selbständig macht, muss eine Konzession (Erlaubnis) gem. 2 (1) GastG bei dem für den Betriebssitz zuständigen Wirtschafts- und Ordnungsamt (Kreisfreie Stadt oder Landratsamt) beantragt werden. Sobald diese Erlaubnis vorliegt, kann das Gewerbe angemeldet werden. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Stand: Januar 2018 Seite 3

Bei Neuerrichtung eines Gewerbes: Die Gaststättenunterrichtung muss bei einer Neuerrichtung vor der Eröffnung abgelegt werden. In beiden Fällen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der Unterrichtung eine Einladung, einen Gebührenbescheid sowie eine Anfahrtsskizze von der IHK Nürnberg für Mittelfranken zugeschickt. Für die Unterrichtung und die zur Verfügung gestellte Infomappe ist bis spätestens 2 Tage vor dem Unterrichtungstermin per Banküberweisung eine Gebühr von 60 zu entrichten. Die Bankdaten entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid. Im Anschluss an die Unterrichtung werden Teilnahmebescheinigungen in zweifacher Ausfertigung ausgestellt, die Kopie muss umgehend der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden. Bei Anmeldung über die zuständige Behörde wird die Bescheinigung direkt von uns an das Amt geschickt. Wie oft findet die Gaststättenunterrichtung statt und was ist zu beachten? IHK Akademie Mittelfranken Walter-Braun-Str. 15 90425 Nürnberg Einmal pro Monat wird eine Gaststättenunterrichtung organisiert. Diese dauert von 13 Uhr bis 18 Uhr. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss 2 Wochen vor der Unterrichtung. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Der UnterrichtungsterminTermin verschiebt sich in diesem Fall auf den Folgemonat. Bitte beachten Sie: Für ausländische Antragsteller ist eine persönliche Anmeldung in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg, erforderlich. Bitte Ausweis mitbringen! Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit an einer internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Fremdsprache des Antragstellers teilzunehmen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 150. Termine werden individuell vereinbart. Bitte sprechen Sie uns an! ACHTUNG: Die Unterrichtungstermine sind verbindlich! Sollten Sie einer Gaststättenunterrichtung unentschuldigt fernbleiben, gehen die Unterlagen im Wiederholungsfall an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zurück. Sie müssen dann mit einer längeren Sperrfrist rechnen. Bei verspätetem Erscheinen, wie auch bei vorzeitigem Verlassen der Unterrichtung, wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Stand: Januar 2018 Seite 4

Was ist der Inhalt einer Gaststättenunterrichtung? Schwerpunkte sind: Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz Betriebliche Eigenkontrolle Lebensmittelüberwachung die Lebensmittelhygiene HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit Lebensmitteln Hinweis für eihaltige Speisen Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten Infektionsschutzgesetz Online-Portal zur Lebensmittelhygiene Rund um das Thema Lebensmittelhygiene finden Sie auf diesem Portal Checklisten, Musterdokumente, aktuelle Gesetzestexte, die Erklärung von Fachbegriffen, sowie praxisnah aufbereitete Informationen zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, den Aufbau eines Hygienekonzeptes und regelmäßig vorgeschriebene Schulungen. www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der: IHK Nürnberg für Mittelfranken Geschäftsbereich Standortpolitik Unternehmensförderung Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Sonja Schmidt Tel: 0911 1335-380 Fax: 0911 1335-150380 E-Mail: sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de Stand: Januar 2018 Seite 5