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Gemeindeamt Oberndorf i. Tirol Bezirk Kitzbühel Zahl: 16 P r o t o k o l l über die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, den 12. 03. 2012 um 17,oo Uhr im Gemeindesitzungszimmer. Anwesende: Bgm. Hans Schweigkofler Vzbgm. Landmann Hansjörg GV Ritter Klaus GV Jöchl Reinhard GR Unterberger Dieter GR Ing. Thaler Gerhard GR Dürregger Emmerich - bis 19,oo Uhr GR Klingler Martin GR Ing. Bachler Johann GR Foidl Cäcilia GR Daxer Christian GR Nothdurfter Hannes Strobl Lukas (Ersatz-GR für Schroll Christian) Hauser Johann (Ersatz-GR für Dürregger Emmerich) - ab 19,oo Uhr DI Alois Leiter (Neue Heimat Tirol) DI Andreas Falch Ziepl Richard (Gemeindesekretär) Außerdem anwesend: 23 Zuhörer Entschuldigt: GR Schroll Christian GR Dürregger Emmerich (ab 19,oo Uhr) T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Aufgrund anstehender gesetzlicher Änderungen (Wohnbauförderungsrichtlinien, Umwidmungssteuer) sowie Planung der Kapazitäten benötigt die Neue Heimat Tirol eine Entscheidung in der Sache Pfarrfeld. Als Auskunftspersonen sind zu dieser Sitzung eingeladen: - DI Alois Leiter (Neue Heimat Tirol) - DI Andreas Falch (Raumplaner im Auftrag der Erzdiözese) 1

3. a.) Gem. 70 Abs. 1 ivm 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr. 56, Beratung und Beschlussfassung über die Auflage durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme des ausgearbeiteten Entwurfes der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Oberndorf i. T. (genehmigt mit Bescheid der Landesregierung Zl. Ve1-2-413/1-6vA vom 08. 01. 2004) gem. planlicher Darstellung samt Legende des DI Poppinger betreffend des östlichen Teiles der Gp. 4688 über ca. 2.5oo m² von dzt. landwirtschaftlicher Freihaltefläche in Vorsorgefläche Wohngebiet zur Errichtung eines Mietwohnhauses mit ca. 20 Wohnungen, Zeitzone 1 - unmittelbarer Bedarf - sofortige Widmung möglich, laufender Zählerstempel im Verordnungstext Nr. 51 (südlicher Teil des Pfarrfeldes). und gleichzeitig b.) gem. 70, Abs. 1. lit. a. TROG 2011 die Beschlussfassung über die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss TO- Punkt 3.a.); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigen Person oder Stelle abgegeben wird. 4. a.) Gem. 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetztes 2011 - TROG 2011, Beratung und Beschlussfassung über Auflage durch vier Wochen hindurch des von DI Poppinger ausgearbeiteten Entwurfes über die Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend einer Fläche von ca. 2500 m² von dzt. Freiland in künftig Wohngebiet gem. 38 TROG 2011 im Bereich der Gp. 4688 zur öffentlichen Einsichtnahme (südlicher Teil des Pfarrfeldes) und gleichzeitig b.) gem. 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss Pkt. 4.a.); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsund Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 5. Anträge, Anfragen und Allfälliges Beginn der Sitzung 17,00 Uhr 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bgm. begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Feststellung, dass Lokalpresse mit TT, Kitzbüheler Anzeiger und Kitzbüheler Nachrichten vertreten sind. DI Andreas Falch ist als Vertreter der Erzdiözese anwesend. 2

2. Aufgrund anstehender gesetzlicher Änderungen (Wohnbauförderungsrichtlinien, Umwidmungssteuer) sowie Planung der Kapazitäten benötigt die Neue Heimat Tirol eine Entscheidung in der Sache Pfarrfeld. Als Auskunftspersonen sind zu dieser Sitzung eingeladen: - DI Alois Leiter (Neue Heimat Tirol) - DI Andreas Falch (Raumplaner im Auftrag der Erzdiözese) Ing. Bachler: Wieso ist dieses Thema wieder so schnell auf der TO? Lt. Bgm. aufgrund des vorliegenden Schreibens der NHT, welche eine Entscheidung für die weitere Vorgangsweise und Planung benötigt. Weiters stehen ab 1.4.2012 steuerliche Änderungen an sowie die Änderung des WBF-Gesetzes. Bgm.: Informiert über die Vorgeschichte (bereits seit ca. 2 Jahren im Gespräch). Vorgespräche Diözese / NHT bereits vor 07/2010. Bgm.: Grundbesitzer sind großteils verärgert, wenn über mögliche bebaubare Flächen öffentlich mit Nennung deren Namen gesprochen wird, ohne dass davor überhaupt mit ihnen selber gesprochen wurde. Ein Grundbesitzer würde Grund auch im Baurecht analog Diözese zur Verfügung stellen. Bgm.: Er hat mit 12 verschiedenen Grundbesitzern Gespräche geführt, von denen 10 prinzipiell einen Verkauf abgelehnt haben. Teilweise wurde die evtl. Möglichkeit einer Aufnahme als Baugebiet im Rahmen der Überarbeitung des RO-Konzeptes in Aussicht gestellt. Bgm.: Der Pfarrgrund ist eine sofort verfügbare Fläche! Jöchl: Anfrage Bebaubarkeit Bergwerksgelände? Lt. Bgm. liegt zwischenzeitlich ein negatives Gutachten des Landesgeologen vor. Bgm.: Bei einem evtl. weiterem Grund (in Verhandlung) dürfte Bebaubarkeit nur mit Einzelhäusern möglich sein. DI Leiter: Bestätigt die Angaben des Bgm. Ab 01. 04. 2012 kommt Widmungssteuer. Weiters akzeptiert die WBF ab 1.4.2012 nur mehr 3 % Baurechtszins bisher bis 4 %. Dadurch könnte sich auch die Meinung des Baurechtsgebers Erzdiözese ändern. Es handelt sich sicher um ein schönes Grundstück in guter Lage. Daher würde auch ein Wettbewerb für die Planung stattfinden. Allein der Akt der Vorarbeiten beläuft sich bisher auch über 200 Seiten. Daher möchte die NHT nunmehr auch eine Entscheidung. DI Falch: Seitens der Diözese handelt es sich um ein Anbot für leistbares Wohnen. Es gibt seitens WBF Rahmenvorgaben wie eine Mindestdichte von o,55. Anfrage Mietpreise für geplantes Objekt: DI Leiter: Für diese geförderte Objekt wird ein Mietpreis von 8,5o bis 9,oo incl. Steuer und Heizung (warm) herauskommen. 3

DI Falch: Auch für die Diözese ist wichtig, dass nur effektive Kosten in Miete eingerechnet werden. Der Baurechtsvertrag wird auf 50 Jahre abgeschlossen. Danach gewisse Verlängerungsmöglichkeit, wobei meistens nach 30 bis 35 Jahren im Rahmen einer anstehenden Gebäudesanierung bereits eine Vertragsverlängerung erfolgt. Der Baurechtszins geht an die Pfarre Oberndorf. DI Leiter: Mietverträge werden unbefristet abgeschlossen. Jöchl: Anfrage, ob Diözese nicht auch verkaufen würde (zumindest Teilfläche)? (Beispiel Söll). Lt. Leiter wollte NHT kaufen, ist aber seitens Diözese nicht möglich. Lt. DI Falch hat es früher manchmal Verkäufe gegeben, jetzt nicht mehr. Lt. Bgm. ist auch Hr. Dekan Trausnitz für Baurecht (Einnahme für Pfarre). Jöchl: Wieso geht es nicht um das gesamte Pfarrfeld? Lt. Bgm. dzt. raumordnerisch in Bezug auf bestehenden Baubestand nicht möglich. Restliche Fläche kann sich nur im Rahmen einer weiteren Gesamtentwicklung in diesem Bereich ergeben. Ing. Bachler: Baurechtszins ergibt ca. 4,-- je m². Zahlt Pfarre keine Einkommenssteuer? Lt. DI Falch errechnet sich Baurechtszins aus bebauten Flächen, Flächen für Parkplatz und direkt an Wohnungen zugerechneten Flächen. Seines Wissens fällt keine Körperschaftssteuer für Pfarre an. Der Baurechtszins ist an Index gebunden. Ritter: Frage, wohin die Tendenz in Tirol geht (zu Miet- oder Eigentumswohnungen)? Lt. DI Leiter liegt der Satz bei 83 % für Miet- oder Miet/Kaufwohnungen. Für Wohnbaugesellschaften ist Eigentum interessanter, da dann kein Kapital in Gründen gebunden ist. Tendenz geht jedoch immer mehr auf Mietwohnungen. Ritter: Mietobjekt gibt dem Einzelnen mehr Flexibilität. DI Falch: Wohnungen müssen leistbar sein. Auch auf attraktivem Standplatz. Z. B. geben die Bundesforste auch Baurecht für Einfamilienwohnhäuser (Schwaz). Bgm.: Das Vergaberecht für die Wohnungen liegt bei der Gemeinde. Ing. Bachler: Seitens Land war die Aussage, dass das gesamte Gebiet (bis Dorfzentrum) eingeplant ist. Frage, ob man landwirtschaftliche Kulturgründe in bester Lage bebauen soll. Bgm.: Im Gespräch war immer nur 1. Teilfläche. Langfristig gesehen soll jedoch darauf geachtet werden, dass man sich mit der Bebauung der 1. Teilfläche eine etwaige spätere Erweiterung nicht verbaut. Es handelt sich bei dieser Fläche nicht um einen Neuanriss, sondern Erweiterung, da dort bereits ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen besteht. DI Falch: Erweiterungen bzw. weitere Widmungen liegen allein bei der Gemeinde. Betreffend Gestaltung: Dorf lebt von jungen Leuten, nicht von schönem Objekt. 4

Vzbgm.: Baut NHT auch, wenn man die Entscheidung auf 2013 verschiebt? Lt. DI Leiter ja, wenn man mit Diözese einig wird. Baurechtszinssenkung! DI Falch: Der vorliegende Vertrag ist sozusagen eine Option für die NHT. Unterberger: Spricht sich gegen weitere Verzögerung aus. DI Leiter: Erklärt Ablauf, wenn z. B. heute positiver Beschluss gefasst würde. Dann wäre frühester Baubeginn Frühjahr 2013. Ing. Bachler: Gesamtkonzept war in bisherigen Besprechungen das Hauptargument (Masterplan). Könnte man nicht z. B. die Fläche im Baurecht alternativ als Sportplatz nutzen? Ing. Bachler: Es gibt Vertagungsbeschluss. Ihm gefällt nicht, dass es heute einfach wieder auf der TO ist. Lt. Bgm. möchte NHT Entscheidung, deshalb. Zum Masterplan. Mit diesem 1. Bauabschnitt wird für die Zukunft nichts vertan. DI Falch: 4 % Baurechtszins entspricht einem angesetzten Grundpreis von ca. 1oo.oo. Diözese übt keinen Druck aus, sondern versteht es als Anbot. Bgm.: Diözese und Pfarre leisten mit diesem Anbot Beitrag für sozialen Wohnraum. Daxer: Soll im Rahmen der Überarbeitung des RO-Konzeptes gemacht werden. Wieso kann man nicht für den kurzfristigen Bedarf den Pfarrhof umbauen und dort 4 bis 5 Mietwohnungen schaffen? Lt. DI Falch handelt es sich hier um eine Altsubstanz. Es ergeben sich dort ganz andere Mietpreise. Ritter: Ein neuer Raumplaner ist auch nicht Allerheilmittel für alles. Frage ist auch, ob Sportplatz mitten ins Dorf passt. Er ist für Wohnungen im Zentrum. DI Falch: Raumordnerisch gesehen ist für ihn der Platz vertretbar. Jöchl: Z. B. in Lech hat es Paketlösung gegeben, ist dies auch in Oberndorf möglich. Lt. DI Falch evtl. möglich. Nothdurfter: Ihm fehlt die Fläche Stöcklfeld mit 20.000 m² als Alternative. Lt. Bgm. ist dieses als Tauschfläche gekauft worden. Wenn man hier nun beginnt, entsteht komplett neue Siedlung an Ortseinfahrt, da es dann um die Gesamtfläche geht. Nothdurfter: Für GEO ist wichtig, dass es sowohl Miet- als auch Kaufobjekte gibt. Daher spricht sich GEO für Stöcklfeld aus. Man könnte auch mit der Hälfte beginnen. Nothdurfter: Auch für die Diözese ist die Widmung ein Geschäft. Lt. DI Falch ist das Anbot sicher günstigst. 5

Jöchl: Stellt Antrag auf Sitzungsunterbrechung zur Beratung. Sitzung wird 5 Minuten unterbrochen. Ersatz-GR Johann Hauser kommt nach Sitzungsunterbrechung für GR Dürregger Emmerich. Thaler: Auch beim Stöcklfeld handelt es sich um wertvolle landwirtschaftliche Fläche. Lt. Wortmeldung Ing. Bachler ist Wert dort sogar höher. Oberndorf braucht Mietwohnungen. Auch die Jugendbefragung hat ergeben, dass sich ca. 90 % der Jugendlichen in Oberndorf wohl fühlen. Gesamt gesehen ist die Baukostenentwicklung im Bezirk bedenklich. Der Anteil der Mietwohnungen wird immer mehr, da sich ein Eigenheim kaum mehr jemand leisten kann. Die Sache mit dem Pfarrfeld läuft nun schon 545 Tage. Es muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden. 3. a.) Gem. 70 Abs. 1 ivm 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr. 56, Beratung und Beschlussfassung über die Auflage durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme des ausgearbeiteten Entwurfes der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Oberndorf i. T. (genehmigt mit Bescheid der Landesregierung Zl. Ve1-2-413/1-6vA vom 08. 01. 2004) gem. planlicher Darstellung samt Legende des DI Poppinger betreffend des östlichen Teiles der Gp. 4688 über ca. 2.5oo m² von dzt. landwirtschaftlicher Freihaltefläche in Vorsorgefläche Wohngebiet zur Errichtung eines Mietwohnhauses mit ca. 20 Wohnungen, Zeitzone 1 - unmittelbarer Bedarf - sofortige Widmung möglich, laufender Zählerstempel im Verordnungstext Nr. 51 (südlicher Teil des Pfarrfeldes). Auf Antrag von Strobl Lukas beschließt der GR mit 9 : 4 Stimmen, die Abstimmung schriftlich durchzuführen. Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR in schriftlicher Abstimmung mit 9 : 4 Stimmen gem. 70 Abs. 1 ivm 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr. 56, die Auflage durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme des ausgearbeiteten Entwurfes der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Oberndorf i. T. (genehmigt mit Bescheid der Landesregierung Zl. Ve1-2-413/1-6vA vom 08. 01. 2004) gem. planlicher Darstellung samt Legende des DI Poppinger betreffend des östlichen Teiles der Gp. 4688 über ca. 2.5oo m² von dzt. landwirtschaftlicher Freihaltefläche in Vorsorgefläche Wohngebiet zur Errichtung eines Mietwohnhauses mit ca. 20 Wohnungen, Zeitzone 1 - unmittelbarer Bedarf - sofortige Widmung möglich, laufender Zählerstempel im Verordnungstext Nr. 51 (südlicher Teil des Pfarrfeldes). Auflage vom 14. 03. 2012 bis 12. 04. 2012 und gleichzeitig b.) gem. 70, Abs. 1. lit. a. TROG 2011 die Beschlussfassung über die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss TO-Punkt 3.a.); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb 6

der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigen Person oder Stelle abgegeben wird. Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR einstimmig gem. 70 Abs. 1. Lit. a. TROG 2011 die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss TO 3.a.); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs-ung Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 4. a.) Gem. 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetztes 2011 - TROG 2011, Beratung und Beschlussfassung über Auflage durch vier Wochen hindurch des von DI Poppinger ausgearbeiteten Entwurfes über die Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend einer Fläche von ca. 2500 m² von dzt. Freiland in künftig Wohngebiet gem. 38 TROG 2011 im Bereich der Gp. 4688 zur öffentlichen Einsichtnahme (südlicher Teil des Pfarrfeldes) Auf Antrag von Strobl Lukas beschließt der GR mit 11 : 2 Stimmen, die Abstimmung schriftlich durchzuführen. Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR mit 9 : 4 Stimmen gem. 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetztes 2011 - TROG 2011, die Auflage durch vier Wochen hindurch des von DI Poppinger ausgearbeiteten Entwurfes über die Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend einer Fläche von ca. 2500 m² von dzt. Freiland in künftig Wohngebiet gem. 38 TROG 2011 im Bereich der Gp. 4688 zur öffentlichen Einsichtnahme (südlicher Teil des Pfarrfeldes) Auflage vom 14. 03. 2012 bis 12. 04. 2012 und gleichzeitig b.) gem. 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss Pkt. 4.a.); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR einstimmig gem. 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a. TROG 2011 die Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss Punkt 4.a.); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Di Leiter: Bedankt sich für die gute Diskussion und versichert, dass im Rahmen eines Wettbewerbes ein entsprechendes Objekt entstehen soll. Lt. Bgm. soll hier jeweils der Vorstand eingebunden werden. 7

DI Falch: Bedankt sich ebenfalls für die sachliche Diskussion und teilt mit, dass die Verantwortung für die Dorfentwicklung bei der Gemeinde liegt. 5. Anträge, Anfragen und Allfälliges Foidl: Spricht die Anbringung (Aufstellung) von Solaranlagen an. Ende der Sitzung: 19,3o Uhr Protokoll genehmigt am:. Bgm. BR Hans Schweigkofler Schriftführer Ziepl Richard...... GR-Mitglied GR-Mitglied 8