Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2056 11. 05. 2017 Antrag der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Institutionelle Landesförderung für Orchester, Kammermusikensembles und Chöre Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert die baden-württembergischen Musikensembles in der Kulturpolitik des Landes einnehmen; 2. wie sich die institutionelle Förderung des Landes für Musikensembles seit 2007 bis 2017 jährlich entwickelt hat (Angaben 2017 und ggf. auch 2016 als Planansatz); 3. wie sich diese Förderung seit 2007 bis 2017 jährlich auf die einzelnen Orches - ter, Kammermusikensembles und Chöre im Land verteilt (Angaben 2017 und ggf. auch 2016 als Planansatz); 4. wie hoch der prozentuale Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung der einzelnen Ensembles seit 2007 bis 2017 jährlich ist; 5. an welchen Eckpunkten und Vorgaben sich diese institutionelle Förderung orientiert; 6. inwieweit diese Zuwendungen jeweils von der kommunalen Förderung abhängen; 7. inwieweit die Landesförderung die regelmäßigen Tarifsteigerungen berücksichtigt, um der drohenden Unterfinanzierung der Klangkörper entgegenwirken zu können; Eingegangen: 11. 05. 2017 / Ausgegeben: 07. 07. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. welche Anforderungen erfüllt sein müssten, um die Landesförderung zu erhöhen, wenn die kommunale Förderung steigt; 9. welche weiteren Musikensembles in welcher Form und Höhe seit 2011 bis 2017 jährlich durch weitere Landesmittel gefördert wurden und werden. 11. 05. 2017 Dr. Schmid, Rivoir, Rolland, Gruber, Hofelich, Stickelberger SPD Begründung Das Land Baden-Württemberg zeichnet sich aus durch eine hohe Dichte und eine hohe Qualität seiner Orchester und Chöre. Neben den großen Theaterorchestern an den Staats- und Kommunaltheatern und dem Radiosinfonieorchester des SWR sorgen acht vom Land unmittelbar geförderte professionelle Kulturorchester für ein hervorragendes Konzertangebot. Ergänzt werden die Klangkörper in der Landesförderung durch sieben Chöre und drei Kammermusikensembles. Die Herausforderungen an diese Orchester, Chöre und Ensembles haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Der Antrag soll die Entwicklung der Landes - finanzierung der letzten Jahre adäquat dazu beleuchten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 Nr. 51-7942.0/72/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert die baden-württembergischen Musikensembles in der Kultur - politik des Landes einnehmen; Die Musikensembles sind fester Bestandteil der auf vielfältige Weise geförderten Musikkultur des Landes. Sie haben als hochwertige Kulturträger ihre lokalen Zentren und ihre Konzerte tragen zur Lebensqualität der jeweiligen Region sowie zu einer vielfältigen musikalischen Szene bei. Neben der Erhaltung des kulturellen Erbes gehört die Weiterentwicklung des Repertoires zu ihren Aufgaben. Dabei ist im Sinne eines lebendigen Kulturlebens die Erprobung neuer Formate insbesondere im Bereich der Neuen Musik wesentlicher Bestandteil der Aufführungen. Die Ensembles sind über ihre Sitzstädte hinaus präsent und fungieren durch nationale und internationale Auftritte auch als Kulturbotschafter des Landes. Durch ihr Engagement für die kulturelle Bildung, die Kinder- und Jugendarbeit und für weitere gesellschaftliche Gruppen wie Senioren, Behinderte und Migranten nehmen sie als öffentlich geförderte Einrichtungen neben der Musikversorgung auch wichtige kultur- und gesellschaftspolitische Aufgaben wahr. 2
2. wie sich die institutionelle Förderung des Landes für Musikensembles seit 2007 bis 2017 jährlich entwickelt hat (Angaben 2017 und ggf. auch 2016 als Plan - ansatz); 3. wie sich diese Förderung seit 2007 bis 2017 jährlich auf die einzelnen Orches - ter, Kammermusikensembles und Chöre im Land verteilt (Angaben 2017 und ggf. auch 2016 als Planansatz); 4. wie hoch der prozentuale Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung der einzelnen Ensembles seit 2007 bis 2017 jährlich ist; Die Werte ergeben sich aus den beiliegenden Übersichten für die Kammer- und philharmonischen Orchester (Anlage 1), die semiprofesionellen Chöre (Anlage 2) und die Kammermusikensembles (Anlage 3). 5. an welchen Eckpunkten und Vorgaben sich diese institutionelle Förderungen orientiert; Die Förderung der acht Konzertorchester durch das Land hat seine Grundlage in einem Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1998. Für die Förderung der drei Philharmonischen Orchester und fünf Kammerorchester wurde damals ein neues Finanzierungssystem festgelegt, das nach einer Übergangsphase seit 2004 angewendet wird. Es gelten folgende Grundsätze: Philharmonische Orchester Bei der Berechnung der Landesförderung wird ein Eigenfinanzierungsteil von 25 % unterstellt. Den verbleibenden Zuschussbedarf tragen Land und Kommune gemeinsam, der Landeszuschuss beträgt davon höchstens 50 %. Dieser Grundsatz gilt für die Württembergische Philharmonie Reutlingen und für die Südwestdeutsche Philharmonie Konstanz. Die Förderung der Stuttgarter Philharmoniker weicht aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Land und Landeshauptstadt ab. Land und Landeshauptstadt teilen sich den Zuschussbedarf jeweils zur Hälfte. Kammerorchester Bei den Kammerorchestern ist der Landeszuschuss auf maximal 35 % der festen Personalkosten begrenzt. Dieser Grundsatz gilt für das Württembergische Kammerorchester Heilbronn, das Kammerorchester Stuttgart und für das Südwestdeutsche Kammerorchester Pforzheim. Eine Ausnahmeregelung gilt für das jüngste vom Land geförderte professionelle Konzertorchester, das Freiburger Barockorchester, sowie für das Kurpfälzische Kammerorchester Mannheim. Hier orientiert sich das Land grundsätzlich an einer 1 : 1-Regelung (Kommune : Land) mit den Sitzstädten Freiburg und Mannheim. Dieser Fördergrundsatz ist auch bei den jeweiligen Erläuterungen im Staatshausplan veröffentlicht. Fördersystematik Kammermusikensembles und Chöre Im Bereich der Kammermusikensembles und Chöre gibt es keine festgelegten Förderverhältnisse, da es sich um sehr unterschiedlich strukturierte Ensembles handelt. Die historisch gewachsene Förderstruktur orientiert sich an einem Finanzierungsschlüssel von 2 : 1 (Kommune : Land). 6. inwieweit diese Zuwendungen jeweils von der kommunalen Förderung abhängen; Die Zuwendungen des Landes im Bereich der Kammermusikensembles und Chöre erfordern grundsätzlich eine kommunale Komplementärfinanzierung. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2056 7. inwieweit die Landesförderung die regelmäßigen Tarifsteigerungen berücksichtigt, um der drohenden Unterfinanzierung der Klangkörper entgegenwirken zu können; Im Rahmen der Ermittlung des Zuschusses für Philharmonische Orchester und Kammerorchester nach dem Berechnungsmodell werden auch aktuelle Tarifentwicklungen berücksichtigt. Im Bereich der Kammermusikensembles und Chöre handelt es sich weitgehend um Projektensembles und Projektchöre. Bei der Landesförderung werden keine regelmäßigen Tarifsteigerungen berücksichtigt. 8. welche Anforderungen erfüllt sein müssten, um die Landesförderung zu erhöhen, wenn die kommunale Förderung steigt; Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. Imponderabilien im Rahmen der Aufstellung der Haushalte bei Land und Kommunen führen dazu, dass Änderungen öffentlicher Zuwendungsgeber nicht automatisch gegenseitig nachvollzogen werden. Ebenso sind Neuaufnahmen in die Förderung derzeit nicht möglich. Bei den Orchestern führen Zuschusserhöhungen der Sitzstädte nicht zu Erhöhungen der Landeszuschüsse. 9. welche weiteren Musikensembles in welcher Form und Höhe seit 2011 bis 2017 jährlich durch weitere Landesmittel gefördert wurden und werden. Folgende institutionell geförderte musikalische Institutionen unterhalten aktuell eigene Ensembles, die aus dem Landeszuschuss mitfinanziert werden: 4
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