Berechnung Zentralörtlicher Einzugsbereiche 2020

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Transkript:

Berechnung Zentralörtlicher Einzugsbereiche 2020 und Empfehlungen für ein System Zentraler Orte in Thüringen Expertise im Auftrag der Thüringer Staatskanzlei Abt. 6 Raumordnung und Landesplanung Bearbeitung Prof. Dr. Matthias Gather Dipl.-Wirt.Ing. (FH) Sebastian Sommer (GIS-Bearbeitung) Fachgebiet Verkehrspolitik und Raumplanung Fachbereich Verkehrs- und Transportwesen Fachhochschule Erfurt Altonaer Str. 25 99085 Erfurt Tel. 0361-6700-654 Erfurt, Dezember 2002

- 1 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung...2 2. Zielgrößen und Schwellenwerte im System Zentraler Orte...3 2.1 Erreichbarkeiten...3 2.2 Ausstattungsmerkmale...4 2.3 Größe von Zentralen Orten und Einzugsbereiche...6 3. Methodisches Vorgehen...7 3.1 Ermittlung von Einzugsbereichen...7 3.2 Ermittlung von Einwohnerpotentialen...7 3.3 Das Konzept des inneren Einwohnerpotentials...9 3.4 Tragfähigkeitsprüfung...9 3.5 Detailuntersuchung im Einzelfall...9 4. Ergebnisse der Überprüfung: Oberzentren und ihre Einzugsbereiche...10 5. Ergebnisse der Überprüfung: Mittelzentren und ihre Einzugsbereiche...12 5.1 Künftige Erreichbarkeit und Einwohnerpotentiale der derzeitigen ZO höherer Stufe...12 5.2 Zentrale Orte, die die Tragfähigkeit eines Mittelzentrums nicht erkennen lassen...12 5.3 Zentrale Orte, die die Tragfähigkeiten eines Mittelzentrums erfüllen...14 5.4 Detailuntersuchung mittelzentraler Teilräume in Thüringen...15 5.4.1 Eichsfeld...15 5.4.2 Artern...16 5.4.3 Südostthüringen...16 5.4.4 Hildburghausen...18 6. Zusammenfassende Empfehlungen...19 Anhang Tabelle 12 Karte 1 Ausstattungsmerkmale ausgewählter Zentraler Orte in Thüringen Einzugsbereich der untersuchten Oberzentren Karte 2 Einzugsbereich der Zentralen Orte höherer Stufe (LEP 1993) Karte 3 Versorgungsbereich der Zentralen Orte höherer Stufe (LEP 1993) Karte 4 Karte 5 Karte 6 Karte 7 Karte 8 Einzugsbereich Mittelzentren Detailuntersuchung Heiligenstadt Worbis/Leinefelde Einzugsbereich Mittelzentren Detailuntersuchung Artern Einzugsbereich Mittelzentren Detailuntersuchung Lobenstein Pößneck Schleiz Zeulenroda Einzugsbereich Mittelzentren Detailuntersuchung Hildburghausen Empfehlung für Zentrale Orte höherer Stufe in Thüringen

- 2 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 1. Aufgabenstellung Zur Zeit wird der Landesentwicklungsplan Thüringen aus dem Jahr 1993 1 grundsätzlich überarbeitet. Diese Überarbeitung schließt auch die nach 9 Thüringer Landesplanungsgesetz vorgesehenen Festlegungen zu Grundzügen der Siedlungsentwicklung und Zentralen Orten mit ein. Die im Jahr 1993 getroffenen Festlegungen zu Zentralen Orten höherer Stufe müssen insbesondere aus folgenden Gründen überprüft werden: - Die Bevölkerungsprognosen zeigen, dass Thüringen insgesamt in Zukunft mit einem deutlichen Bevölkerungsrückgang zu rechnen hat. Diesen Bevölkerungsveränderungen, die regional differenziert stattfinden werden, ist bei der Ausweisung Zentraler Orte Rechnung zu tragen. - Das Verkehrsnetz in Thüringen hat seit 1993 wesentliche Veränderungen erfahren, die auch derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere im motorisierten Individualverkehr kommt es dadurch zu einer deutlichen Veränderung der Erreichbarkeitsverhältnisse. Diese tendenzielle Vergrößerung der zentralörtlichen Einzugsbereiche ist bei der künftigen Ausweisung Zentraler Orte zu berücksichtigen. - Im künftigen System der Landesplanung sollen nur noch Oberzentren und Mittelzentren ausgewiesen werden. Die Ausweisung von Grundzentren obliegt der Regionalplanung. Die bisherigen Zwischenstufen sollen entfallen. Vor diesem Hintergrund wurde Herrn Prof. Dr. Matthias Gather vom Lehrgebiet Verkehrspolitik und Raumplanung an der Fachhochschule Erfurt im September 2002 der Auftrag erteilt, eine Überprüfung der zentralörtlichen Ausweisungen des LEP 1993 hinsichtlich der künftigen Tragfähigkeit vorzunehmen und Empfehlungen für ein aus Versorgungssicht optimiertes zentralörtliches System zu treffen. Die vorliegende Expertise dokumentiert das methodische Vorgehen, die vorgenommenen Berechnungen und Überprüfungen sowie die getroffenen Empfehlungen. 1 LEP 1993

- 3 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 2. Zielgrößen und Schwellenwerte im System Zentraler Orte Die Ausweisung Zentraler Orte höherer Stufe hat zwischen zwei grundsätzlichen Leitvorstellungen zu vermitteln. 1. Flächendeckende Versorgung in allen Landesteilen mit zentralörtlichen Funktionen innerhalb der Zumutbarkeit (Daseinsvorsorge) 2. Sinnvolle Bündelung und Konzentration zentralörtlicher Funktionen in leistungsfähigen und sich selbst tragenden Wirtschafts- und Verwaltungszentren (Sicherung der Tragfähigkeit) Die Abstimmung dieser Leitvorstellungen kann sich im Einzelfall schwierig gestalten: Eine sehr große Anzahl Zentraler Orte verspricht nominell die flächendeckende Versorgung mit zentralen Gütern und eine Minimierung des Verkehrsaufwandes, doch kann hierdurch die Tragfähigkeit der Zentralen Orte im Einzelfall in Gefahr geraten. Die Konzentration der Funktionszuweisung auf wenige Zentrale Orte dagegen mag die Leistungsfähigkeit dieser Zentren sicherstellen, doch kann es hierbei zu erheblichen Versorgungslücken in Randlagen der Versorgungsbereiche kommen. Sowohl für die anzustrebenden Erreichbarkeiten als auch für die Ausstattungsmerkmale und Mindestgrößen Zentraler Orte liegen Zielgrößen und Orientierungswerte vor, die die Grundlagen für die nachfolgenden Untersuchungen bilden. 2.1 Erreichbarkeiten Im Sinne der Daseinsvorsorge sowie einer Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen ist eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit zentralen Gütern sicherzustellen. Entscheidend sind hierfür Erreichbarkeitsstandards, die Zielgrößen hinsichtlich einer zumutbaren Reisezeit in den Zentralen Ort aus seinem Verflechtungsbereich angeben. Die ARL hat in ihrer grundlegenden Studie 2 folgende Erreichbarkeitsstandards für den ÖPNV aufgestellt: Reisezeiten ins Oberzentrum: Reisezeiten ins Mittelzentrum: Reisezeiten ins Grundzentrum: max. 90 min max. 60 min max. 30 min In der hier für Thüringen vorgelegten Untersuchung wurden Reisezeiten im motorisierten Individualverkehr (MIV) zugrunde gelegt. Die Betrachtung von Reisezeiten im MIV wurde gewählt, da 90 % der Wege im ländlichen Raum mit diesem Verkehrsmittel zurückgelegt werden und über die Reisezeiten im MIV auch eine mögliche Angebotsgestaltung im ÖPNV hinreichend abschätzbar ist. 3 Die Erreichbarkeitsstandards, die für die nachfolgenden Empfehlungen von Thüringer Mittelzentren angelegt wurden, sind in Tabelle 1 dokumentiert. 2 BLOTEVOGEL 2002 3 Dies gilt insbesondere für periphere ländliche Räume, in denen mit einer Zunahme flexibler Bedienformen (Anruf-Sammel-Taxi, Anrufbus o.ä.) gerechnet werden kann.

- 4 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Tab. 1: Zugrundegelegte Erreichbarkeitsstandards im MIV OZ Zielwert 60 min Zumutbarkeit 90 min MZ Zielwert 30 min Zumutbarkeit 45 min (angrenzende Bundesländer: 30 min) Bei einem Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenzen wird davon ausgegangen, dass eine Versorgung mit zentralörtlichen Gütern in diesen Bereichen nicht mehr gewährleistet ist. Der Besuch bzw. die Versorgung aus Mittelzentren angrenzender Bundesländer wird dann für Thüringer Teilräume als zumutbar erachtet, wenn eine Erreichbarkeit von bis zu 30 min im MIV gegeben ist. 2.2 Ausstattungsmerkmale Ausstattungsmerkmale geben Hinweise darauf, welche Zentralen Güter und Dienstleistungen in den jeweiligen zentralörtlichen Verflechtungsbereichen für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung vorgehalten werden sollten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Empfehlungen der ARL 4 für die hier untersuchten Ober- und Mittelzentren. Diese Ausstattungsmerkmale sind lediglich Richtgrößen, die ein idealtypisches (Mindest-) angebot abbilden; sie liefern aber bereits einen wesentlichen Hinweis darauf, dass z. T. erhebliche Einwohnerpotentiale erforderlich sind, um eine wirtschaftliche Auslastung dieser zentralen Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten. Insbesondere bei den privatwirtschaftlich organisierten Bereichen (Handel und Dienstleistungen, zunehmend Gesundheit und Verkehr) muss diesem Aspekt besondere Beachtung zu teil werden. 4 Nach BLOTEVOGEL 2002, S. 247

- 5 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Tab. 2: Strategische Größen und Ausstattungsmerkmale von Ober- und Mittelzentren Zentralitätsstufen Ober- zentren Mittel- zentren Strategische Größen (in den Handlungsfeldern Versorgung, Verkehr, Siedlung, Wirtschaft) Wissenscluster von nationaler und regionaler Bedeutung Private und öffentliche Steuerungs- u. Dienstleistungsfunktionen, Spezialisierter Arbeitsmarkt mit regionalen und nationalen Verflechtungen Hochwertige Kultur- und Freizeitangebote/ Standorte der Bündelung verschiedener kultureller Funktionen Hochwertige Verkehrsinfrastruktur Standort räumlich-funktionaler Arbeitsteilung in einer polyzentrischen Siedlungsstruktur Regionale Bildungs- und Ausbildungsfunktion Arbeitsmarktzentrum Zentrale Funktionen für Kultur, Freizeit und Unterhaltung Überregionale Verkehrsanbindung Zentrale Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktion Einrichtungen des Gesundheitswesens Kompakte Stadt der kurzen Wege Instrumentelle Ansatzpunkte/ Beispiele für Konkretisierungen Hochschule, Einrichtungen des Innovationstransfers Sitz einiger Großunternehmen Spezialisierte Dienstleistungsunternehmen Sitz regionaler Behörden Theater mit ständigem Ensemble, Regelmäßige saisonale Veranstaltungen der Kultur und Unterhaltung (Kultursommer etc.) Ausdifferenzierte Formen von Alternativkultur Güterverkehrszentrum, Güterverteilzentrum, ICE/IC-Bahnhof Großstadt- City mit Warenhäusern Neue Zentrentypen (z.b. Shopping Malls) Größere Stadtteilzentren Schulen der Sekundarstufe II Sonderschule Öffentliche Bibliothek Veranstaltungshalle, Öffentliches Schwimmbad, weitere wohnungsnahe Freizeiteinrichtungen Anbindung an Schienenfernverkehr ÖPNV-Knotenpunkt Stadtzentrum mit breit gefächertem Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot, Fußgängerzone Regelkrankenhaus, Fachärzte Konzentration der Bautätigkeit auf Siedlungsschwerpunkte mit ÖPNV- Erschließung, (Inter)kommunale Gewerbegebiete

- 6 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 2.3 Größe von Zentralen Orten und Einzugsbereiche Für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der zentralen Güter ist die Nutzungsintensität von entscheidender Bedeutung. Besonders zentrale Güter des höheren Bedarfs, wie sie in Mittelund Oberzentren angeboten werden sollten, sind dabei auf ein ausreichendes Einwohnerund ein daraus abgeleitetes Nachfragepotential angewiesen. Die ARL 5 nennt hierfür die in Tabelle 3 dokumentierten Orientierungswerte für Bevölkerungszahlen in Zentralen Orten und ihren Verflechtungsbereichen. Tab. 3: Orientierungswerte der ARL für Bevölkerungszahlen in Zentralen Orten Zentralitätsstufe Einwohner im Zentralen Ort Einwohner im Verflechtungsbereich Oberzentrum 100.000 500.000 Mittelzentrum 10.000 30.000 Grundzentrum 2.000 5.000 Für die Untersuchung der Thüringer Mittelzentren wurde ein modifizierter Ansatz gewählt, wie er in Tabelle 4 dokumentiert ist. Tab. 4: Einstufungssystematik Zentraler Orte höherer Stufe unter Berücksichtigung von Tragfähigkeitskriterien Inneres Einwohner im ZO 2020 Einwohnerpotential (30 min im MIV) 5-10 Tsd 10-20 Tsd >20 Tsd 0-30 Tsd Keine Tragfähigkeit als MZ gegeben Erforderlichkeitsprüfung Tragfähigkeit als MZ wahrscheinlich 30-50 Tsd Erforderlichkeitsprüfung Tragfähigkeit als MZ wahrscheinlich Tragfähigkeit als MZ gegeben >50 Tsd Tragfähigkeit als MZ wahrscheinlich Tragfähigkeit als MZ gegeben Tragfähigkeit als MZ gegeben Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsvorausberechnungen ist demnach dann mit einer auch langfristigen Tragfähigkeit eines Mittelzentrums zu rechnen, wenn beide der von der ARL genannten Orientierungswerte erreicht werden oder aber über 20.000 Einwohner im Zentralen Ort bzw. über 50.000 Einwohner im inneren Einzugsbereich dieses Ortes leben. Die Tragfähigkeit als Mittelzentrum ist dagegen nicht gegeben, wenn keiner der beiden von der ARL genannten Orientierungswerte erreicht wird. Wird nur einer der beiden Orientierungswerte erreicht, so ist eine Detailüberprüfung im Einzelfall erforderlich. 5 Quelle: BLOTEVOGEL 2002, S. 298

- 7 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 3. Methodisches Vorgehen Ausgehend von den Zielgrößen für die zentralörtliche Versorgung in Thüringen wurde für die vorliegende Untersuchung das in Abbildung 1 gezeigte methodische Vorgehen gewählt. 3.1 Ermittlung von Einzugsbereichen In einem ersten Arbeitsschritt erfolgte die Ermittlung von Einzugsbereichen der 35 im LEP 1993 aufgeführten Zentralen Orte höherer Stufe in Thüringen aufgrund der Isochronen im übergeordneten Straßennetz 2020. Entsprechend den oben getroffenen Zielvorgaben wurden diese Berechnungen für 30 und 45 min (MZ) sowie 60 min (OZ) durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten EDV gestützt unter Berücksichtigung der Neubauvorhaben im Bundesautobahnnetz unter Zugrundelegung der in Tabelle 5 angegebenen Reisegeschwindigkeiten. Tab. 5: Reisegeschwindigkeiten 2020 (Modellannahmen) BAB 100 km/h Bundesstraße außerorts 60 km/h Sonstige Straßen außerorts 50 km/h Ortsdurchfahrten 30 km/h Gemeindestraßen 20 km/h Die Modellannahmen wurden aufgrund von Richtlinien der FGSV 6 sowie von eigenen Messfahrten und verkehrsstatistischen Erhebungen im Thüringer Autobahnnetz 7 getroffen. Die zugrundegelegten Streckengeschwindigkeiten befinden sich an der Untergrenze der im Regelfall realisierbaren Geschwindigkeiten, um eine regelmäßige Erreichbarkeit unabhängig von Fahrstil und Verkehrszuständen abzubilden. Die Überprüfung der Modellannahmen ergab, dass innerhalb der ermittelten Isochronen in über 90 % der Fälle die tatsächliche Erreichbarkeit aus den Einzugsbereichen gegeben ist. 3.2 Ermittlung von Einwohnerpotentialen Die darauf aufbauende Berechnung von Einwohnerpotentialen der 35 ausgewiesenen Zentralen Orte höherer Stufe in Thüringen erfolgte aufgrund der o. g. Isochronendarstellung. Grundlage der Einwohnerzahlen war die Umlegung der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung 8 auf die einzelnen Städte und Gemeinden. Die Umlegung der auf Kreisebene vorliegenden Prognosezahlen erfolgte gleichmäßig auf die einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Daraus evtl. resultierende Unschärfen können durch die Betrachtung von Verflechtungsbereichen weitgehend ausgeglichen werden. 6 FGSV 1988, S. 15 7 Pfannerstill 2002 8 TLS 2000

- 8 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Abb. 1: Methodisches Vorgehen Ermittlung von Einzugsbereichen der derzeit ausgewiesenen 35 Zentralen Orte höherer Stufe in Thüringen im übergeordneten Straßennetz 2020 30 Min im MIV 45 Min im MIV Bevölkerungsprognose 2020 und Berechnung von Einwohnerpotentialen der 35 ausgewiesenen Zentralen Orte höherer Stufe in Thüringen aufgrund der o.g. Isochronen Tragfähigkeitsprüfung I: Weist der ZO > 10.000 Einwohner oder ein inneres Einwohnerpotential (30 min) von >30.000 Einwohnern auf? Nein Ja Tragfähigkeitsprüfung II: Weist der ZO > 10.000 Einwohner und ein inneres Einwohnerpotential (30 min) von >30.000 Einwohnern auf? Beträgt das innere Einwohnerpotential (30 min) >50.000 Einwohner oder leben im ZO >20.000 Einwohner? Nein Erforderlichkeitsprüfung und Optimierung: Verfügt der ZO bereits über eine ausreichende zentralörtliche Ausstattung? Ist ohne den Ort eine zumutbare Versorgung großer Teilräume in Thüringen nicht gewährleistet? Gibt es keine zumutbare Versorgung aus Zentralen Orten benachbarter Bundesländer? Nein Ja Ja Empfehlung zur Ausweisung als Mittelzentrum im LEP 2003 Die Überprüfung des zentralen Ortes zeigt, dass aufgrund der Größe des Ortes oder infolge einer ausreichenden Versorgung aus besser geeigneten Orten die langfristige ökonomische Tragfähigkeit als Mittelzentrum nicht gegeben ist. Die Ausweisung als MZ im LEP 2003 kann daher nicht empfohlen werden.

- 9 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 3.3 Das Konzept des inneren Einwohnerpotentials Innerhalb von 30 Minuten ist mit einer Reisegeschwindigkeit im MIV von etwa 50 km/h angesichts des dichten Straßennetzes von einem beliebigen Punkt etwa eine Fläche von 1500 2000 km 2 zu erreichen. Bei einer durchschnittlichen Siedlungsdichte von 150 E/km 2 in Thüringen bedeutet dies, dass aus jedem Zentralen Ort rund 250.000 Einwohner innerhalb von 30 Minuten erreicht werden können. Eine solche Zahl kann aber keine Beurteilungsgrundlage für die Einwohnerpotentiale im Versorgungsbereich von möglichen Mittelzentren sein. Für die vorliegende Untersuchungen wurde daher der Ansatz des inneren Einwohnerpotentials entwickelt. Als inneres Einwohnerpotential wird dabei die Anzahl derjenigen Einwohner verstanden, die innerhalb der zugrundegelegten Zeit (30, 45 oder 60 min) lediglich diesen Zentralen Ort erreichen können. Dieser Wert steigt also mit zunehmender Entfernung der Zentralen Orte voneinander, während er in sich überlagernden Verflechtungsbereichen gegen Null tendiert. Das innere Einwohnerpotential ist somit vor allem für kleinere Orte eine gute Maßzahl für die Umlandbedeutung bzw. Entbehrlichkeit von Zentralen Orten. Das tatsächlich erreichte und versorgte Einwohnerpotential wird insbesondere bei großen Zentralen Orten deutlich über diesem Wert liegen. 3.4 Tragfähigkeitsprüfung In der anschließenden Tragfähigkeitsprüfung wurde die langfristige Tragfähigkeit einer Ausweisung als Zentraler Ort überprüft. Entsprechend den Zielgrößen des Kapitels 2.3 scheiden dabei zunächst solche Orte aus, deren Einwohnerzahl 2020 im Zentralen Ort unter 10.000 Einwohnern liegt und die über ein inneres Einwohnerpotential innerhalb von 30 min von unter 30.000 Einwohnern verfügen. Liegen mehrere dieser Orte mit sich überschneidenden Einzugsbereichen nebeneinander, ist es erforderlich, die nunmehr veränderten inneren Einwohnerpotentiale jeweils neu zu berechnen, da es hier zu einer deutlichen Erhöhung der zentralörtlichen Bedeutung kommen kann bzw. bei Nichtbeachtung beträchtliche Lücken im System zentraler Orte entstehen können. In den darauffolgenden Bedeutungsprüfungen wurde für solche Orte die Ausweisung als Mittelzentrum empfohlen, die beide der in Kapitel 2.3 dokumentierten Orientierungswerte der ARL erfüllen oder aufgrund der Größe des Zentralen Ortes oder ihres Verflechtungsbereiches deutlich über diesen Werten liegen. 3.5 Detailuntersuchung im Einzelfall Für diejenigen Orte und Verflechtungsbereiche, die weder unter der Tragfähigkeitsschwelle liegen noch ihre zentralörtliche Tragfähigkeit klar erkennen lassen, erfolgte abschließend eine Erforderlichkeitsprüfung und Optimierung im Einzelfall. Grundlage für diese Detailuntersuchung sind die derzeitigen Ausstattungsmerkmale, die Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgrenzen der Erreichbarkeit sowie die Betrachtung von Zentren auch benachbarter Bundesländer.

- 10 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 4. Ergebnisse der Überprüfung: Oberzentren und ihre Einzugsbereiche Die Überprüfung der oberzentralen Einzugsbereiche erfolgte für die im LEP 1993 ausgewiesenen Oberzentren Erfurt, Jena und Gera sowie die Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums Nordhausen und Suhl/Zella-Mehlis. Bei der Berechnung der Einwohnerpotentiale wurden darüber hinaus auch die Oberzentren der angrenzenden Bundesländer berücksichtigt, deren Einzugsbereiche (60 min) teilweise weit nach Thüringen hineinreichen: - Göttingen (Niedersachsen) - Halle a. d. Saale (Sachsen-Anhalt) - Leipzig, Plauen und Zwickau (Sachsen) - Coburg, Hof und Schweinfurt (Bayern) - Fulda (Hessen) Andere bedeutende Oberzentren angrenzender Bundesländer (wie Magdeburg und Kassel) liegen außerhalb einer 60-Minuten Erreichbarkeit aus Thüringen bzw. haben nur nachrangigen Einfluss. Die jeweiligen oberzentralen Einzugsbereiche innerhalb von 60 min im MIV sind in Karte 1 dargestellt. Die jeweiligen Berechnungsergebnisse sind in Tabelle 6 dokumentiert. Tabelle 6: Einwohnerpotentiale der untersuchten Zentralen Orte höherer Stufe Ort Einwohner im Zentralen Ort 2020 Inneres Einwohnerpotential (60 min) 9 Erfurt 151.100 183.490 Gera 80.500 4.773 Jena 80.200 44.587 Nordhausen 41.730 161.517 Suhl 37.800 68.314 Insgesamt zeigt sich, dass aufgrund ihrer Einwohnergröße die Städte Erfurt, Jena und Gera die von der ARL genannten Orientierungswerte für Oberzentren erfüllen. Da diese Städte allesamt auf der leistungsfähigen Thüringer Städte Achse liegen, kommt es bei den Einzugsbereichen zu deutlichen Überlagerungen. Dies gilt insbesondere für Jena und Gera, die sowohl im Einzugsbereich von Erfurt als auch der westsächsischen Städte Plauen und Zwickau liegen. Aufgrund der ausgeprägten oberzentralen Funktionen und Ausstattungsmerkmale 10 kann dennoch die Ausweisung aller drei Städte als Oberzentrum im künftigen LEP empfohlen werden. Die gesamten Regionen Mittelthüringen sowie Ostthüringen verfügen damit über die Voraussetzung einer ausreichenden oberzentralen Versorgung. Für die Regionen Nordthüringen und Südthüringen wurde auch der Einfluss angrenzender Oberzentren untersucht. Hier zeigt sich, dass bei Fertigstellung der A 38 das gesamte Eichsfeld in Nordthüringen innerhalb der 60 min-erreichbarkeit des leistungsfähigen und attraktiven Oberzentrums Göttingen liegen wird. Ein Einfluss von Halle konnte in Thüringen mit Ausnahme eines kleinen Gebietes um Artern nicht ermittelt werden. Insgesamt könnte die Versorgungsfunktion der großen, nicht durch die angrenzenden Oberzentren versorgten 9 nur Einwohner in Thüringen 10 IWR 1997, Anlagenband III

- 11 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Teilräume Nordthüringens idealerweise durch ein Oberzentrum Nordhausen wahrgenommen werden, doch ist die langfristige Tragfähigkeit eines solchen Oberzentrums weder durch die Einwohnerzahl im Zentralen Ort noch durch das erreichte innere Einwohnerpotential (rd. 160.000 Einwohner) gewährleistet. Eine pauschale Ausweisung von Nordhausen als Oberzentrum kann daher nicht empfohlen werden. Gleichwohl sollte seitens der Landesplanung darauf hingearbeitet werden, dass in der Region Nordthüringen zentrale Einrichtungen des Landes für die Wohnbevölkerung (insbesondere Hochschule, Theater, Fernbahnhalt) vorgehalten werden sowie eine Konzentration des hochwertigen Einzelhandels in Nordhausen oder Mühlhausen sichergestellt wird. Für die zentralörtliche Versorgung des Südthüringer Raumes wäre die Ausweisung eines leistungsfähigen Oberzentrums in Suhl grundsätzlich vorteilhaft 11. Die Berechnungen zeigen allerdings, dass bei einer Fertigstellung der A 73 große Teile dieses Einzugsbereiches innerhalb einer 60 min-erreichbarkeit von Erfurt bzw. des Oberzentrums Coburg in Bayern liegen. Die nur durch ein mögliches Oberzentrum Suhl versorgten Bereiche verringern sich dadurch auf rund 70.000 Einwohner vorwiegend im Raum Schmalkalden. Angesichts der geringen Einwohnerzahl im Zentralen Ort sowie der vergleichsweise geringen Versorgungsfunktion kann daher die Ausweisung eines Oberzentrums Suhl nicht empfohlen werden. Gleichwohl sollte die Landesplanung die Potentiale der nahezu gleichwertigen Zentren Schmalkalden, Meiningen und Suhl ggf. unter Einbeziehung von Zella-Mehlis dazu nutzen, auch in Südthüringen hochwertige Infrastrukturen in einem dieser Zentralen Orte vorzuhalten. Die geringe Entfernung dieser Zentralen Orte untereinander bei insgesamt vergleichsweise geringen Einwohnerdichten stellt hier aber besondere Anforderungen an die interkommunale Kooperation, um die langfristige Tragfähigkeit solcher Angebote zu gewährleisten. 11 Die Ausweisung eines funktionsteiligen Zentralen Ortes wird dann als sinnvoll erachtet, wenn im Zuge einer effizienten Aufgabenverteilung mehrere gleichwertige Nachbarstädte aufgrund ihrer gewachsenen Struktur Aufgaben gemeinsam lösen und verteilen (Saalfeld-Rudolstadt) oder nicht in der Lage sind, alle Aufgaben für das Umland als einzelner Ort zu übernehmen. In Suhl/Zella-Mehlis ist eine solche Situation nicht anzutreffen, da die Stadt Suhl in ihrer Bedeutung gegenüber Zella-Mehlis klar dominiert und in der Lage ist, alle zentralörtlichen Umlandfunktionen allein wahr zu nehmen. Eine Verteilung der mittelzentralen Funktionen auf beide Städte würde lediglich die Zentralität Suhls schwächen, ohne eine nennenswert verbesserte Umlandversorgung sicher zu stellen. Die Ausweisung eines gemeinsamen Zentralen Ortes Suhl/Zella-Mehlis kann daher nicht empfohlen werden.

- 12 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 5. Ergebnisse der Überprüfung: Mittelzentren und ihre Einzugsbereiche 5.1 Künftige Erreichbarkeiten und Einwohnerpotentiale der derzeitigen Zentralen Orte höherer Stufe Karte 2 im Anhang dokumentiert die Zentralen Orte höherer Stufe des LEP 1993 und ihre Einzugsbereiche im MIV unter Berücksichtigung der geplanten oder im Bau befindlichen Bundesfernstraßen. Hier zeigt sich, dass es insbesondere entlang der Bundesautobahnen in Mittel- und Ostthüringen, aber auch im Raum Suhl sowie zwischen Nordhausen und Heiligenstadt zur Überlagerung mehrer zentralörtlicher Einzugsbereiche kommt. Karte 3 veranschaulicht dem gegenüber die inneren Einwohnerpotentiale, d. h. diejenigen Bereiche, die lediglich durch einen Zentralen Ort im LEP 1993 bedient werden und die Grundlage für die anschließende Beurteilung liefern. Tabelle 7 gibt eine Übersicht über die Einwohnerzahlen der untersuchten Zentralen Orte sowie ihre inneren Einwohnerpotentiale. 5.2 Zentrale Orte, die die Tragfähigkeit eines Mittelzentrums nicht erkennen lassen Aufgrund einer sehr geringen Einwohnerzahl im Zentralen Ort sowie einem nicht ausreichenden inneren Einwohnerpotential (30 min) kann von einer langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit für folgende im LEP 1993 ausgewiesenen Zentralen Orte höherer Stufe als Mittelzentrum zunächst nicht ausgegangen werden: - Hermsdorf - Lobenstein - Neuhaus a. R. - Schleiz - Stadtroda In der Regel kann in den davon betroffenen Teilräumen eine gute zentralörtliche Versorgung aus besser geeigneten Orten sicher gestellt werden. Ausnahmen bilden jedoch Lobenstein und insbesondere Neuhaus, die bei entsprechender Leistungsfähigkeit eine erhebliche Umlandbedeutung entfalten könnten. Die 27.000 Einwohner, die in 30 Minuten nur Neuhaus als zentralen Ort erreichen würden, liegen allerdings allesamt innerhalb der als zumutbar erachteten 45-Minuten-Isochrone der benachbarten Mittelzentren, so dass angesichts der nur schwachen zentralörtlichen Ausstattung eine Ausweisung von Neuhaus als Mittelzentrum weder tragfähig noch unbedingt erforderlich ist. Im Sinne einer gleichwertigen Versorgung aller Landesteile sollten dennoch künftig ergänzend einzelne mittelzentrale Angebote in Neuhaus vorgehalten werden. Da sich die Einzugsbereiche von Schleiz und Lobenstein in einem ansonsten nur schlecht versorgten Teilraum teilweise überlagern, würde der Verzicht auf einen dieser Orte als Mittelzentrum das innere Einwohnerpotential bzw. die zentralörtliche Bedeutung des anderen deutlich erhöhen. Diese Orte werden daher für die anschließende Detail-Untersuchung im Ostthüringer Raum gemeinsam mit Pößneck und Zeulenroda zunächst weiter berücksichtigt.

- 13 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Tab. 7: Einwohnerzahlen und mittelzentrale Einzugsbereiche der untersuchten Zentralen Orte höherer Stufe Stadt Funktion nach LEP 93 Einwohner im ZO 2020 Inneres Einwohnerpotential (30 min) Inneres Einwohnerpotential (45 min) Altenburg MZ/OZ 35398 12320 0 Apolda MZ 27665 8931 0 Arnstadt MZ 26477 1682 0 Artern MZ 6226 37184 10542 Bad Langensalza tmz 18173 14287 0 Bad Salzungen MZ 15896 46512 14676 Eisenach MZ/OZ 38100 63152 5573 Eisenberg MZ 12057 20 0 Erfurt OZ 151100 1553 0 Gera OZ 80500 10133 0 Gotha MZ 48942 14446 0 Greiz MZ 24737 8980 0 Heiligenstadt MZ 16728 9651 1065 Hermsdorf tmz 9367 0 0 Hildburghausen MZ 12409 30057 9912 Ilmenau MZ 26527 19995 0 Jena OZ 80200 745 0 Lobenstein tmz 6782 14967 2303 Meiningen MZ 20584 7748 1410 Mühlhausen MZ 35388 52702 449 Neuhaus tmz 5831 27485 104 Nordhausen MZ/OZ 41730 24888 1581 Pößneck MZ 13333 26549 0 Saalfeld/Rudolstadt MZ/OZ 49215 57416 236 Schleiz MZ 8638 2050 0 Schmalkalden MZ 17226 29164 16 Schmölln tmz 11279 1672 0 Sömmerda MZ 21634 30342 0 Sondershausen MZ 21041 20938 0 Sonneberg MZ 21848 34469 1010 Stadtroda tmz 6842 33 0 Suhl/Zella-Mehlis MZ/OZ 49932 547 0 Weimar MZ/OZ 56800 18404 0 Worbis/Leinefelde MZ 19918 11542 1184 Zeulenroda tmz 13790 545 0

- 14 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Ungeeignet für die Ausweisung als Mittelzentren werden darüber hinaus aufgrund ihrer sehr geringen Entfernung zu leistungsfähigeren Zentralen Orten, ihres geringen Einwohnerpotentials im Zentralen Ort sowie ihrer Defizite in der bestehenden zentralörtlichen Ausstattung folgende Städte angesehen: - Eisenberg 12 - Schmölln 5.3 Zentrale Orte, die die Tragfähigkeiten eines Mittelzentrums erfüllen Aufgrund der Modellrechnungen sind hinsichtlich der in Kapitel 2.3 dokumentierten Orientierungswerte folgende Orte für die Ausweisung als Mittelzentrum durch die Landesplanung gut geeignet: - Altenburg - Apolda - Arnstadt - Bad Salzungen - Eisenach - Gotha - Greiz - Ilmenau - Meiningen - Mühlhausen - Nordhausen - Saalfeld/Rudolstadt - Schmalkalden - Sömmerda - Sondershausen - Sonneberg - Suhl - Weimar Aufgrund der zentralörtlichen Bedeutung sowie der Größe des Zentralen Ortes kann die Ausweisung dieser Orte als Mittelzentrum im künftigen LEP grundsätzlich empfohlen werden. An der Grenze der Orientierungswerte liegen die Städte Bad Langensalza und Hildburghausen, für die gewisse Einschränkung zu treffen sind: Bad Langensalza verfügt im Zentralen Ort über ein knapp ausreichendes Einwohnerpotential und muss mit seinem inneren Einwohnerpotential von etwa 15.000 Einwohnern mit den Angeboten der leistungsfähigeren Städte Eisenach, Gotha und Mühlhausen konkurrieren. Vorliegende Untersuchungen belegen allerdings, dass die mittelzentrale Ausstattung von Bad Langensalza als gut zu bezeichnen ist 13 und die Stadt eine insgesamt positive Entwick- 12 Das geringe innere Einwohnerpotential von Eisenberg besteht auch bei einem Verzicht auf die benachbarten Orte Stadtroda und Hermsdorf, die wie Eisenberg vollständig im 30-Minuten-Einzugbereich von Jena bzw. Gera liegen. 13 IWR 1997

- 15 - Zentralörtliche Einzugsbereiche lung genommen hat. Aufgrund der landesplanerischen Zielstellung einer Stärkung bestehender Zentren im ländlichen Raum kann daher die Ausweisung eines Mittelzentrums Bad Langensalza mit der Stärkung mittelzentraler Funktionen empfohlen werden. Hildburghausen liegt sowohl hinsichtlich der Einwohner im Zentralen Ort als auch hinsichtlich seines inneren Einwohnerpotentials an der Untergrenze der Orientierungswerte. Aufgrund der Nähe zum benachbartem Oberzentrum Coburg wird für den Raum Hildburghausen daher die anschließende Detailprüfung vorgenommen. 5.4 Detailuntersuchung mittelzentraler Teilräume in Thüringen 5.4.1 Eichsfeld Karte 4 zeigt die weitgehende Überlagerung der Einzugsbereiche der beiden im LEP 1993 ausgewiesenen Mittelzentren Worbis/Leinefelde und Heiligenstadt. Im Sinne einer langfristig tragfähigen Versorgung mit zentralen Gütern wird daher die Ausweisung nur eines Mittelzentrums für das Eichsfeld geprüft. Tabelle 8 zeigt die Ergebnisse der Modellrechnungen im Eichsfeld. Es zeigt sich, dass bei der Ausweisung nur eines Mittelzentrums das innere Einwohnerpotential der 30 Minuten- Isochrone deutlich auf über 75.000 Einwohner steigt. Dies gilt sowohl für Heiligenstadt als auch für Worbis und Leinefelde. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der zentralörtlichen Angebote in der Region könnte so auch langfristig sicher gestellt werden. Tabelle 8: Detailuntersuchung Eichsfeld Worbis / Leinefelde Heiligenstadt Einwohner im Zentralen Ort 2020 5.325 / 14.593 16.728 Inneres Einwohnerpotential (30 min) 14 11.516 ohne HIG: 76.779 Inneres Einwohnerpotential (45 min) 14 1.065 ohne HIG: 41.108 9.219 ohne WBS: 74.470 1.184 ohne WBS: 40.990 Gleichzeitig erhöht sich allerdings die Zahl der Einwohner, die nicht mehr innerhalb der als Zielgröße formulierten 30 Minuten ein Mittelzentrum erreichen, um jeweils rund 40.000. In beiden Fällen würde sich zudem die Anzahl der Personen, die nicht innerhalb einer zumutbaren Zeit von 45 Minuten ein Mittelzentrum im MIV erreichen können, um etwa 1.000 erhöhen. Hinsichtlich der Größe des Zentralen Ortes sowie der derzeitigen Ausstattung erfüllt Heiligenstadt die in Kap. 2.2 genannten Anforderungen, verzeichnet allerdings Schwächen im gewerblichen Bereich. Auch Leinefelde weist die meisten der geforderten Ausstattungsmerkmale auf, hat aber insbesondere deutliche Schwächen in der urbanen Aufenthaltsqualität. Worbis ist deutlich kleiner als die beiden anderen Städte, besitzt keinen ausgeprägten eigenen Einzugsbereich, hat deutliche Mängel im mittelzentralen Angebot und kann nur wenig zur Stärkung eines Mittelzentrums Leinefelde beitragen. 14 mit Berücksichtigung von Göttingen

- 16 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Aufgrund der Größe des Zentralen Ortes sowie seiner derzeitigen zentralörtlichen Ausstattung wird auf jeden Fall die Ausweisung von Heiligenstadt als Mittelzentrum des Eichsfeldes empfohlen. Im Sinne einer möglichst dezentralen Versorgung kann angesichts der ansonsten nur befriedigend erreichbaren Einwohner auch die Ausweisung von Leinefelde als Mittelzentrum empfohlen werden. Aufgrund der ausgeprägten Überschneidungen seines Einzugsbereiches sind jedoch einzelfallbezogene Kooperationen mit Heiligenstadt erforderlich, um dauerhaft tragfähige Strukturen zu gewährleisten. Die Zuweisung weiterer mittelzentraler Funktionen nach Worbis erscheint nicht ratsam, da diese in erster Linie die Bündelungseffekte im MZ Leinefelde weiter schwächen würden. 5.4.2 Artern Die ehemalige Kreisstadt Artern an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt weist nur eine geringe Einwohnerzahl im Zentralen Ort auf, könnte aber bei einem entsprechenden Angebot eine wichtige Bedeutung für die Einwohner der Stadt und ihres Umlandes erlangen, die ansonsten innerhalb von 30 min kein Thüringer Mittelzentrum im MIV erreichen. Karte 5 veranschaulicht die Einzugsbereiche von Artern sowie der angrenzenden Mittelzentren. Tabelle 9 dokumentiert die wichtigsten Berechnungsergebnisse der Detailuntersuchung für Artern. Tabelle 9: Detailuntersuchung Artern Artern Einwohner im Zentralen Ort 2020 6.226 Inneres Einwohnerpotential (30 min) mit Berücksichtigung von Sangerhausen Inneres Einwohnerpotential (45 min) mit Berücksichtigung von Sangerhausen 16.691 7.726 Unter Berücksichtigung der angrenzenden Stadt Sangerhausen beträgt die Anzahl der Einwohner, die innerhalb von 30 Minuten im MIV lediglich als mögliches Mittelzentrum Artern erreichen können, noch rd. 17.000. Angesichts der geringen Bevölkerungszahl im Zentralen Ort wird somit keines der in Kap. 3 formulierten Tragfähigkeitskriterien erfüllt. Auch ohne Berücksichtigung der Gebiete Thüringens, aus denen Sangerhausen in zumutbarer Zeit erreicht werden kann, würden allerdings immer noch knapp 8.000 Einwohner innerhalb von 45 Minuten im MIV nur Artern erreichen; bei einem Verzicht auf ein Mittelzentrum Artern liegen diese Landesteile außerhalb eines als zumutbar bewerteten mittelzentralen Einzugsbereiches. Trotz dieser erkennbaren Versorgungslücken kann dennoch aufgrund der geringen Größe des Zentralen Ortes, der ungenügenden Ausstattungsmerkmale sowie des insgesamt zu kleinen inneren Einwohnerpotentiales die Ausweisung von Artern als Mittelzentrum nicht empfohlen werden. Im Sinne einer gleichwertigen Versorgung aller Landesteile sollten aber künftig einzelne mittelzentrale Angebote im Raum Artern vorgehalten werden.

- 17 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 5.4.3 Südostthüringen Für den Raum Südostthüringen konnte aufgrund der in Kapitel 3 dokumentierten Tragfähigkeitskriterien im 1. Arbeitsschritt kein Mittelzentrum empfohlen werden. Die Städte Pößneck und Zeulenroda erfüllen diese Kriterien nur teilweise. Die Städte Schleiz und Lobenstein erfüllen keines der Tragfähigkeitskriterien, werden aber wegen sich überlagernder Einzugsbereiche in die folgende Detailuntersuchung für Südost-Thüringen mit aufgenommen. Karte 6 veranschaulicht die Einzugsbereiche der untersuchten Zentralen Orte sowie der angrenzenden Mittelzentren im Ostthüringer Raum. Tabelle 10 dokumentiert die wichtigsten Berechnungsergebnisse der Detailuntersuchung für die genannten Orte. Tabelle 10: Detailuntersuchung Ostthüringen Lobenstein Pößneck Schleiz Zeulenroda Einwohner im Zentralen Ort 2020 6.782 13.333 8.638 13.790 Inneres Einwohnerpotential 30 min (ohne andere untersuchte ZO) Inneres Einwohnerpotential 45 min (incl. bayerische MZ, ohne andere untersuchte ZO) 35.360 30.833 33.192 14.814 24.562 4.626 26.403 7.189 Insgesamt zeigt sich, dass von den untersuchten Zentren aufgrund der Einwohner im Zentralen Ort, des inneren Einwohnerpotentiales sowie der zentralörtlichen Ausstattung 15 Pößneck am ehesten in der Lage ist, die Funktion eines Mittelzentrums für diesen Teilraum wahrzunehmen. Als ungeeignet für die künftige Ausweisung als Mittelzentrum werden die Städte Lobenstein und Zeulenroda aus folgenden Gründen angesehen: Bad Lobenstein hat nur eine sehr geringe Einwohnerzahl im Zentralen Ort und verfügt nur über ein unzureichendes zentralörtliches Angebot. Teile des berechneten inneren Einwohnerpotentials können von Pößneck abgedeckt werden. Trotz eines theoretisch immer noch großen inneren Einwohnerpotentials ist die langfristige Tragfähigkeit eines Mittelzentrums Lobenstein daher nicht gegeben. Zeulenroda liegt an der Untergrenze der empfohlenen Einwohnerzahl im Zentralen Ort. Die Stadt besitzt aufgrund ihrer relativen Nähe zu leistungsfähigeren Mittelzentren über keinen ausgeprägten eigenen Einzugsbereich und weist teilweise Defizite in der zentralörtlichen Ausstattung auf. Aufgrund seiner geografischen Lage könnte Zeulenroda auch bei einem ausreichenden Angebot die Versorgungssituation in Ostthüringen nicht nachhaltig verbessern. Die Ausweisung von Zeulenroda als Mittelzentren kann daher nicht empfohlen werden. Die Kreisstadt Schleiz erfüllt die meisten der in Kapitel 2.2 formulierten Anforderungen an die zentralörtlichen Ausstattungsmerkmale, weist aber ein nur geringes Einwohnerpotential im Zentralen Ort auf. Aufgrund der Lage an der leistungsfähigen A 9 ist die Erreichbarkeit von Schleiz im MIV als außerordentlich gut anzusehen, so dass ein entsprechendes mittel- 15 vgl. IWR 1997 Anlagenband III sowie Tabelle 12 im Anhang

- 18 - Zentralörtliche Einzugsbereiche zentrales Angebot innerhalb einer zumutbaren Zeit von 45 min auch aus dem Raum Lobenstein durch über 25.000 Einwohner wahrgenommen werden kann, die ansonsten über keine zumutbare mittelzentrale Versorgung verfügen würden. Die SPNV-Anbindung von Schleiz an das Thüringer Streckennetz muss allerdings deutlich verbessert werden. Trotz der geringen Einwohnerzahl im Zentralen Ort wird aufgrund der zentralen Lage in einem ansonsten großräumig unterversorgten Gebiet die Stärkung mittelzentraler Funktionen mit der Ausweisung eines Mittelzentrums Schleiz empfohlen. 5.4.4 Hildburghausen Die Kreisstadt Hildburghausen an der Landesgrenze nach Bayern liegt sowohl hinsichtlich der Einwohner im Zentralen Ort als auch hinsichtlich ihres inneren Einwohnerpotentiales an der Untergrenze der in Kap. 3 aufgestellten Orientierungswerte. Aufgrund der Nähe zum benachbarten Oberzentrum Coburg wird für den Raum Hildburghausen daher die anschließende Detailprüfung vorgenommen. Karte 7 veranschaulicht die Einzugsbereiche von Hildburghausen sowie der angrenzenden Mittelzentren. Tabelle 11 dokumentiert die wichtigsten Berechnungsergebnisse der Detailuntersuchung für Hildburghausen. Tabelle 11: Detailuntersuchung Hildburghausen Hildburghausen Einwohner im Zentralen Ort 2020 12.409 Inneres Einwohnerpotential (30 min) mit Berücksichtigung von Coburg Inneres Einwohnerpotential (45 min) mit Berücksichtigung von Coburg 29.685 8.689 Unter Berücksichtigung der angrenzenden Städte Coburg und Schweinfurt beträgt die Anzahl der Einwohner, die innerhalb von 30 Minuten im MIV lediglich als mögliches Mittelzentrum Hildburghausen erreichen können, noch rd. 30.000. Auch mit Berücksichtigung der angrenzenden bayerischen Städte werden immer noch knapp 9.000 Einwohner innerhalb von 45 Minuten im MIV nur Hildburghausen erreichen, lägen bei einem Verzicht auf Hildburghausen außerhalb der als zumutbar formulierten Einzugsbereiche. Hinsichtlich der Größe des Zentralen Ortes sowie der derzeitigen Ausstattung erfüllt Hildburghausen die meisten der in Kap. 2.2 genannten Anforderungen, verzeichnet allerdings ausgeprägte Schwächen in Einzelhandelsangebot und nachfrage 16. Die SPNV-Anbindung muss weiter verbessert werden. Aufgrund einer ausreichenden Einwohnerzahl im Zentralen Ort, des relativ großen, konkurrenzlosen inneren Einwohnerpotentiales in Süd-Thüringen sowie der insgesamt befriedigenden zentralörtlichen Ausstattung wird die Ausweisung von Hildburghausen als Mittelzentrum empfohlen. 16 vgl. IWR 1997 Anlagenband IV sowie Tabelle 12 im Anhang

- 19 - Zentralörtliche Einzugsbereiche 6. Zusammenfassende Empfehlungen Karte 8 zeigt die zusammenfassenden Empfehlungen für ein System Zentraler Ort in Thüringen. Dieses vorgeschlagene System vermittelt zwischen einer optimalen räumlichen Versorgung aller Landesteile unter Einbeziehung der zukünftigen Straßeninfrastruktur und einer dauerhaften wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Angebote unter Berücksichtigung der künftigen Bevölkerungsentwicklung. Als Oberzentren werden empfohlen:!!! Erfurt Jena Gera Hierdurch kann eine oberzentrale Versorgung in Mittel- und Ostthüringen sichergestellt werden. Die Ausweisung weiterer Oberzentren kann nicht empfohlen werden, da die untersuchten Städte Nordhausen und Suhl aufgrund ihrer derzeitigen Bedeutung und Ausstattung nicht in der Lage sein werden, ein umfassendes leistungsfähiges oberzentrales Angebot vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich bereitzustellen. Auch unter Berücksichtung der oberzentralen Versorgung aus angrenzenden Bundesländern werden daher Teile Südwest- und Nordthüringens weiterhin Lücken in der Erreichbarkeit eines Oberzentrums aufweisen. Hier ist bei der Fachplanung dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Angebote in den Regionen weiter beibehalten bzw. ergänzt werden. Als Mittelzentren werden empfohlen: Altenburg Apolda Arnstadt Bad Langensalza Bad Salzungen Eisenach Gotha Greiz Heiligenstadt Hildburghausen Ilmenau Leinefelde Meiningen Mühlhausen Nordhausen Pößneck Saalfeld/Rudolstadt Schleiz Schmalkalden Sömmerda Sondershausen Sonneberg Suhl Weimar

- 20 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Durch diese Mittelzentren ist eine gute Erreichbarkeit mittelzentraler Angebote für den Großteil der Bevölkerung Thüringens (über 90 % der Einwohner) gewährleistet. In zahlreichen Teilräumen führt die Dichte von Zentralen Orten höherer Stufe zu einer deutlichen Überlagerung von Einzugsbereichen (bis zu 30 min im MIV). Diese Bereiche sind als mittelzentrale Überschneidungsräume gekennzeichnet, in denen auch bei einer Funktionsteilung zwischen den betroffenen Orten eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann. Entlang der Städtekette, in Saalfeld/Rudolstadt sowie in Südthüringen sollten diese Kooperationsmöglichkeiten für ergänzende oberzentrale Angebote genutzt werden. Mittelzentrale Ergänzungsräume mit schwächerer mittelzentraler Versorgung sind dadurch gekennzeichnet, dass relativ große Entfernungen (bis zu 45 min) in das nächste Mittelzentrum zurückgelegt werden müssen. In diesen Gebieten besonders des Thüringer Waldes (Neuhaus a.r.), der Rhön, im Raum Lobenstein sowie in Nordost-Thüringen (Artern) leben etwa 7-8 % der Einwohner Thüringens, die auch nur zum geringen Teil durch Mittelzentren aus benachbarten Bundesländern (v.a. Sangerhausen und Eschwege) versorgt werden können. Hieraus resultieren zum einen besondere Anforderungen an einen leistungsfähigen ÖPNV in den Zentralen Ort, um die räumlichen Nachteile zu kompensieren. Zum anderen besteht in diesen Teilräumen die Erforderlichkeit der Vorhaltung ausgewählter mittelzentraler Angebote (besonders Schulen und Krankenhäuser) in den dafür besonders geeigneten Grundzentren Artern, Eisenberg, Lobenstein und Neuhaus, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Hierdurch kann auch die Versorgungslage der angrenzenden Räume mittelzentraler Erreichbarkeitsdefizite entscheidend verbessert werden. In den Räumen mittelzentraler Erreichbarkeitsdefizite schließlich ist eine zumutbare Erreichbarkeit des nächsten Mittelzentrums (bis zu 45 min im MIV) nicht gegeben, selbst die Vorhaltung eines grundzentralen Angebotes kann sich im Einzelfall als problematisch erweisen. In diesen Teilräumen in den Randlagen Südwest- und Ostthüringens leben unter 1 % der Gesamtbevölkerung. Hier können teilweise leistungsfähige Grundzentren in den benachbarten Mittelzentralen Ergänzungsräumen wichtige Versorgungsaufgaben übernehmen; darüber hinaus sollte seitens der Landesplanung auf die Fachplanungen hingewirkt werden, auch bei schwacher Auslastung für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung Sorge zu tragen sowie die Landkreise ebenso wie kleinere Gemeinden mit besonderen finanziellen Anreizen bei der Übernahme von interkommunalen Aufgaben und Angeboten zu unterstützen.

- 21 - Zentralörtliche Einzugsbereiche Literatur und Quellenverzeichnis BLOTEVOGEL, Hans H. (Hrsg.): Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Konzeptes. Forschungsund Sitzungsberichte der ARL Band 217. Hannover 2002. CISS TDI GmbH: Digitale Straßenkarte Thüringen. Sinzig 2002. FGSV FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DEN STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN, Arbeitsgruppe Verkehrsplanung: Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS. Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes RAS- N. Ausgabe 1988. Köln. IWR INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG UND REGIONALMARKETING: Die Zentralen Orte Thüringens und ihre Funktionsteilung. Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur, Abt. Raumordnung und Landesplanung. Leipzig, Januar 1997. LEP 1993 Landesentwicklungsprogamm vom 10. November 1993. GVBl. Für den Freistaat Thüringen Nr. 34/1993. PFANNERSTILL, Elmar: Reisezeiten im Straßennetz. Laufendes Projekt am Fachbereich Verkehrs- und Transportwesen der Fachhochschule Erfurt. Zwischenbericht 2002. TLS - THÜRINGER LANDESAMT FÜR STATISTIK: Ergebnisse der Vorausberechnung nach Landkreisen und kreisfreien Städten bis 2020 aufgrund der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Erfurt 2000.

Tabelle 12: Ausstattungsmerkmale ausgewählter zentraler Orte in Thüringen Instrumentelle Ansatzpunkte/ Beispiele für Konkretisierungen Artern Worbis/ Leinefelde ad B Loben stein Pößneck Schleiz H ildburghausen Zeulenroda Heiligenstadt Langensalza Sitz der Kreisverwaltung Außenstelle Außenstelle Hauptsitz Außenstelle Außenstelle Außenstelle Hauptsitz Außenstelle Hauptsitz Schulen der Sekundarstufe II Sonderschule Öffentliche Bibliothek Öffentliches Hallenbad nein 1+1 2 1 1 1 1 2 1 1 0+1 1 1 2 2 2 1 2 ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja ja ja Kurbad ja nein ja ja Anbindung an Schienenfernverkehr nein ab 2003 ab 2003 nein nein nein nein nein nein SPNV-Anbindung ja ja ja ja ja ja ja ja ja ÖPNV-Knotenpunkt Regionalbus Regionalbus + Stadtbus Stadtbus Citybus Regionalbus Stadtbus Stadtbus Stadtbus Stadtbus Einzelhandelsumsatz (Mio DM 1996) 162 145 136 202 58,1 222,4 189,7 185,2 87,2 Geldinstitute (Anzahl) Regelkrankenhaus Niedergelassene Ärzte (Anzahl) 5 2+4 7 3 2 3 3 3 4 ja ja ja ja ja ja ja nein ja 27 31+52 68 60 22 ca. 50 ca. 35 42 40 Kommunale Gewerbegebiete (ha) 35,4 24+40 26 57,04 7,4 51,58 59,53 41,91 44,5