Energiedienstleistungsgesetz und Energiemanagement: Chancen und Herausforderungen für Unternehmen



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Transkript:

Energiedienstleistungsgesetz und Energiemanagement: Chancen und Herausforderungen für Unternehmen WHITEPAPER ENERGIEEFFIZIENZ TEIL 1 Eva-Maria Metz Kieback&Peter GmbH & Co. KG Tempelhofer Weg 50 12347 Berlin

Die Energiewende und Energieeffizienz als tragende Säulen des Ressourcen- und Klimaschutzes verändern die Energieinfrastrukturlandschaft nachhaltig. Für zahlreiche Unternehmen wird die Durchführung eines Energieaudits verpflichtend, was einerseits Chancen für betroffene Unternehmen sowie Anbieter energieeffizienter Technologien bereithält, andererseits beide Gruppen vor große Herausforderungen stellt. Der Energieeffizienzmarkt gestaltet sich durch eine hohe Anzahl an unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen sehr undurchsichtig. Es fehlen transparente Leistungsbilder. Das führt zu einer Verunsicherung des Kunden, dessen Kerngeschäft vordergründig weit entfernt vom Thema Energieeffizienz liegt. Welche Möglichkeiten das novellierte Energiedienstleistungsgesetz Unternehmen trotzdem bieten kann, wird im Folgenden näher beleuchtet. 1 Einleitung Die von der Bundesregierung forcierte Energiewende beschreibt den Weg in eine Zukunft ohne Kernenergie und hin zu größerer Unabhängigkeit von den konventionellen Energieträgern Kohle, Öl und Gas durch einen stetigen Ausbau erneuerbarer Energien und eine Erhöhung der Energieeffizienz (BMWi, 2015). Dieses Vorhaben bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich und stellt neue Anforderungen an die Stromnetze, die Energieversorgungsstruktur, an kommunale Verantwortung und Unternehmenspolitik bis hin zu jedem einzelnen Haushalt. Entsprechend gestiegen ist die Wahrnehmung der Bedeutung von Energieeffizienz in diversen Wirtschaftszweigen. Insbesondere im produzierenden Gewerbe nahm die Bedeutung stark zu, was neben gesetzlichen Anforderungen vor allem durch steigende Energiekosten initiiert wurde. Speziell in den energieintensiven Industrien, wie etwa der Papierherstellung oder der Metallverarbeitung, entwickelte sich das Thema Energieeffizienz zum betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktor. Die deutsche Energiewende ist eingebettet in die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive), welche die Ziele 20 % weniger CO2-Ausstoß, 20 % mehr Einsatz regenerativer Energien und Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis zum Jahr 2020 vorschreibt. Es obliegt dabei den einzelnen Mitgliedsstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (European Commission, 2015). Ein Baustein zur Erreichung der EU-Ziele bildet das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), welches alle großen Unternehmen (Umkehrung der EU-KMU-Definition) verpflichtet, ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Ab dem Zeitpunkt des ersten Audits ist alle vier Jahre ein weiteres vorgeschrieben (BAFA, 2015). Welche Bedeutung hat Energieeffizienz? 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0% Für Produktion Für Kunden Für Produktgestaltung abnehmend unbekannt/k.a. gleichbleibend zunehmend Für Zulieferer Abbildung 1: Wie hat sich die Bedeutung der Energieeffizienz in den vergangenen drei Jahren verändert? (Quelle: Statista, 2011) Kieback&Peter GmbH & Co. KG Seite 1 von 6

2 Inhalte und Anforderungen des novellierten EDL-G Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, kurz EDL-G, zwingt betroffene Unternehmen dazu, sich mit Energieeinsatz und Nutzerverhalten gezielt auseinanderzusetzen, um daraus Einsparpotenziale abzuleiten. Hierfür sieht das Gesetz drei Möglichkeiten vor: Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1, die Einführung eines zertifizierten Energiemanagements nach ISO 50001 oder die Einführung eines validierten Umweltmanagementsystems nach EMAS ( 8 Abs. 3). Letztere Option soll aufgrund geringer Bedeutung für die Industrie im Folgenden unberücksichtigt bleiben (BAFA, 2015). 2.1 Rahmenanforderungen Ein Energieaudit muss erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt werden. Beginnend mit dem Zeitpunkt des ersten Audits (es ist das Datum der tatsächlichen Durchführung des Audits im Unternehmen anzusetzen und nicht der 5. Dezember 2015) ist alle vier Jahre ein weiteres Audit durchzuführen ( 8). Ein Auditor kann sowohl extern als auch unternehmensintern benannt werden, sofern er die vom Gesetz geforderten Anforderungen erfüllt. Dazu zählt neben einer entsprechenden fachlichen Ausbildung und einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vor allem die Unabhängigkeit des Auditors bezüglich der Tätigkeiten, die dem Audit unterzogen sind ( 8b), (BMVJ, 2015). 2.2 Überprüfung durch das BAFA Um eine Anerkennung des Audits durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Falle einer Überprüfung zu gewährleisten, sollte ein Unternehmen sicherstellen, dass sowohl ein interner als auch ein externer Auditor sämtliche Auflagen erfüllen. Bei Beauftragung eines externen Dienstleisters ist das Angebot mit den gesetzlichen Anforderungen an ein Energieaudit abzugleichen (vgl. Abschnitt 4). Das BAFA führt zwar eine Liste mit Energieberatern, übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass diese befähigt sind, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Es obliegt den Unternehmen selbst, die Eignung zu überprüfen und im Falle einer Kontrolle durch das BAFA nachzuweisen (BAFA, 2015). Das BAFA wird ca. 20 % aller Unternehmen dazu auffordern, entweder nachzuweisen, dass sie der Verpflichtung zum Energieaudit nachgekommen oder dass sie von der Verpflichtung freigestellt sind (freigestellt sind kleine und mittlere Unternehmen nach Definition der EU, vgl. Abschnitt 3.3). Wurde das Audit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro ( 12). Im Falle einer Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 genügt der Nachweis eines gültigen Zertifikates ( 8c). Es erfolgt keine weitere Prüfung durch die Behörde (BMVJ, 2015). 2.3 Begriffe des EDL-G ( 2) Im Sinne des Gesetzes schließt Energie alle handelsüblichen Energieformen ein. Hierzu zählen neben Elektrizität unter anderem Erdgas und Flüssiggas, Brennstoffe für Heizung und Kühlung oder Biomasse. Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis von Ertrag an Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie zum Energieeinsatz. Ein Energieaudit ist demnach ein systematisches Verfahren, welches ausreichende Informationen über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes bzw. einer Gebäudegruppe oder eines industriellen Betriebsablaufs ermittelt, um wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale festzustellen. Die Ergebnisse des Audits sind in einem Bericht festzuhalten (BMVJ, 2015). Ein Energiemanagementsystem beschreibt diverse Elemente eines Planes, der ein Energieeffizienzziel definiert. Im Plan ist zudem eine Strategie zur Erreichung des Ziels festgelegt (Europäische Union, 2015). Ein Nicht-KMU (KMU = Kleine und Mittlere Unternehmen) ist eine rechtlich selbstständige Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und 250 oder mehr Personen beschäftigt oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 42 Mio. Euro Jahresbilanzsumme aufweist. Kieback&Peter GmbH & Co. KG Seite 2 von 6

Zu beachten ist hier zudem, dass verbundene und Partnerunternehmen bei der Bestimmung des KMU-Status relevant sind und das Gesetz folglich weit mehr Unternehmen verpflichtet als auf den ersten Blick erkennbar ist. Des Weiteren sind nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmen mit einer Gewinnerzielungsabsicht betroffen auch mildtätige Organisationen und kommunale Unternehmen müssen handeln (BAFA, 2015). 3 Ablauf eines Energieaudits Wie ist diese recht abstrakt anmutende Beschreibung eines Audits in der Praxis umzusetzen? Der typische Ablauf eines Energieaudits ist in Abbildung 2 dargestellt. Eine Voraussetzung hierfür bildet die Implementierung eines Mess- und Zählkonzeptes, welches den Verbrauch von einzelnen Anlagen oder ganzen Gebäuden transparent darstellt und eine Analyse des Regelungsverhaltens der Anlagen zulässt. Auch wenn der Auditor extern beauftragt wird, so empfiehlt sich trotzdem die Benennung eines Energiebeauftragten, um eine Umsetzung der ermittelten Maßnahmen und eine langfristige Verankerung des Energieeffizienzgedankens im Unternehmen zu gewährleisten. 4 Alternative: Energiemanagementsystem nach ISO 50001 Gerade wenn im Unternehmen bereits ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, sollte die Einführung eines Energiemanagementsystems in Betracht gezogen werden. Beide Systeme basieren auf dem sogenannten PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act), welcher einen systematischen Aufbau und eine kontinuierliche Verbesserung des Systems gewährleisten soll. Abbildung 2: Typischer Ablauf eines Energieaudits (Quelle: Eigene Darstellung nach dena, 2015) Zu beachten ist, dass mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs (Menge der eingesetzten und vom Unternehmen selbst verbrauchten Endenergie) vom Audit erfasst werden müssen. Der Gesamtenergieverbrauch bezieht sich auf in Deutschland befindliche Anlagen bzw. Standorte. Im Ausland befindliche Standorte unterliegen ggf. der dort geltenden Energieauditpflicht. Im Fall einer Vielzahl an gleichartigen Standorten kann ein sogenanntes Multi-Site- Verfahren angewendet werden, welches sich auf repräsentative Standorte beschränkt (BAFA, 2015). Nach vier Jahren ist das Audit erneut durchzuführen. Hier müssen u. a. die Ergebnisse der Optimierungen dargestellt werden. Eine entsprechend hohe Bedeutung kommt folglich der Datenfortschreibung zu, um den Aufwand bei allen weiteren Audits zu reduzieren. Abbildung 3: Wirkungskreis des Energiemanagement (Quelle: Kieback&Peter, 2014) Im Prozessschritt Planen erfolgt die Einführung strategischer Energieziele bzw. einer Energiepolitik. Einsparziele werden festgelegt und entsprechende Verantwortlichkeiten (Energiemanager und Energieeffizienzteam benennen) definiert. Energierelevante Daten sind zu erfassen und zu dokumentieren. Im nächsten Schritt Umsetzen werden Strukturen zur kontinuierlichen Verbesserung geschaffen, die die Sensibilisierung und das Training der Mitarbeiter sowie die Kommunikation und die Dokumentation umfassen. Festgelegte Kieback&Peter GmbH & Co. KG Seite 3 von 6

Maßnahmen sind zu priorisieren und in detaillierte Arbeitspläne zu überführen. Die Kontrolle ( Check ) beinhaltet die Überwachung der wesentlichen Variablen des Energieverbrauchs etwa in Form von Echtzeitmessungen. Zum internen Benchmarking verschiedener Betriebsstätten oder Produktionslinien empfiehlt sich die Bildung von Energieleistungskennzahlen. Interne Audits und die Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften sind in regelmäßigen Abständen notwendig, um die Weiterentwicklung des Managementsystems und die Anpassung der Energieziele an die realen Bedingungen zu gewährleisten. Im letzten Schritt Handeln bewertet die Geschäftsleitung den Fortschritt des Aktionsplanes und passt ggf. die Energiestrategie an (UBA, 2015). 4.1 Wieso Energiemanagement? Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen für die Durchführung eines Audits oder für die Einführung eines zertifizierten Energiemanagements entscheidet das Energiedienstleistungsgesetz stellt mehr als eine lästige Pflichtaufgabe dar. Was auf den ersten Blick lediglich mit einem hohen Aufwand in Form von Kosten und Personal verbunden zu sein scheint, erschließt sich mittel- bis langfristig als strategische Ergebnisverbesserung. Einsparpotenziale bei der Energienutzung lassen sich systematisch aufspüren. Durch eine kontinuierliche Erfassung, Dokumentation und Analyse energierelevanter Daten werden energetische Prozesse optimiert. Ein Energieaudit kann hierzu einen Einstieg bieten, der vom Gesetzgeber bereits in der Systematik der Analyse klar definiert ist. Gerade für Unternehmen, die das Thema Energieeffizienz bisher vernachlässigt haben und daher eine tiefergehende inhaltliche Auseinandersetzung scheuen, ist dies unabhängig von Größe und gesetzlicher Verpflichtung eine interessante Option. 4.2 Gilt das auch für KMU? Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen von der aktuellen Novellierung des EDL-G (noch) nicht betroffen sind, gibt es gute Gründe dafür, sich mit Energiemanagement auseinanderzusetzen. Zum einen ist zur Erlangung von steuerlichen Erleichterungen auch für KMU die Einführung von Energiemanagementsystemen bzw. alternativen Systemen vorgeschrieben (vgl. Abschnitt Synergie- Effekte). Im Gegensatz zu großen Unternehmen bietet sich KMU hier die Möglichkeit, Steuernachlässe mit Fördermitteln für die Anschaffung von Software und Hardware sowie für die Zertifizierung und Energieberatung zu kombinieren. Vielfach lässt sich zudem zu Beginn eines Energiemanagements mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen bereits eine signifikante Reduktion des Energieverbrauchs erzielen. So bieten etwa nutzerabhängige Raumregelungen oder Laufzeitoptimierungen von Maschinen und Aggregaten in der Regel hohe Einsparpotenziale. 5 Synergie-Effekte zwischen EDL-G und anderen Gesetzen Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (große Unternehmen) bzw. ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System (KMU und Unternehmen mit Stromverbrauch zwischen einer und fünf GWh) bildet die Voraussetzung, um eine Steuerentlastung nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) und/oder eine Erstattung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Anspruch zu nehmen (dena [2], 2015). Auch für Unternehmen, die nur knapp über einem Jahresstromverbrauch von einer Gigawattstunde liegen, lohnt sich nun also die Zertifizierung nach ISO 50001. Kostensenkungspotenziale im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses können mittels der Implementierung eines Energiemanagementsystems dynamisch gehoben werden. Neben Kostenersparnissen durch Prozessoptimierungen bieten staatliche Förderungen (vgl. Abschnitt 6) weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des Ergebnisses. Kieback&Peter GmbH & Co. KG Seite 4 von 6

6 Betriebswirtschaftliche Erfolgsfaktoren von Energiemanagement Ob Energieaudit oder Energiemanagementsystem Voraussetzung für die qualifizierte Umsetzung ist immer die kontinuierliche Erfassung und Dokumentation von Verbrauchsdaten der verschiedenen Energieträger und Medien aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und Einzelprozessen. Um Einsparpotenziale zielorientiert zu ermitteln und Verbräuche zu optimieren, müssen diese Daten ausgewertet und der Energieverbrauch transparent gemacht werden. Die Analyse ermöglicht es, geeignete Einsparmaßnahmen zu evaluieren. Nach deren Umsetzung sollten erzielte Erfolge mit den vorhandenen Messkonzepten und Analysetools kontinuierlich überwacht und dokumentiert werden. Die ermittelten Ergebnisse bilden die Grundlage für das nächste Audit und reduzieren somit den weiteren Aufwand auf ein Minimum. für Verbrauchsüberwachungen, Verbrauchsanalysen, Abrechnungen oder interne Benchmarks dienen können. SM202 ist ein Tool, das sämtliche Phasen des PDCA-Zyklus unterstützt. Durch die Option branchenübliche Schnittstellen zu bedienen und unternehmensindividuelle Berichte aufzusetzen, bietet Kieback&Peter mit Produktund Dienstleistungskonzepten die besten Voraussetzungen für ein Energiemanagement nach betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktoren. Die Kontinuität der Erfassung, Auswertung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen lässt sich am besten durch den Einsatz einer Energiemanagementsoftware erreichen. Die Software Energiemanagement SM202 von Kieback&Peter ist ein einfach zu bedienendes Werkzeug zur Erfassung, Speicherung, Auswertung und Überwachung von Energie- und Medienverbräuchen. Es kann neben Verbrauchswerten für Heiz- und Kühlenergie auch Verbräuche für Strom, Wasser, Gas sowie andere Medien erfassen und erfüllt laut TÜV Süd alle Anforderungen zur Analyse von Energieverbrauchsdaten nach ISO 50001. Das Energiemanagement SM202 bereitet die Zählerdaten so auf, dass sie als Basis Abbildung 4: Einsparpotenziale durch Energiemanagement (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an UBA, 2015) Kieback&Peter GmbH & Co. KG Seite 5 von 6

Verweise BAFA. (05. August 2015). Energie: Publikationen. Von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energi e_audit/publikationen/ BMVJ. (05. August 2015). Gesetze im Internet: EDL-G. Von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/edlg/bjnr148310010.html BMWi. (05. August 2015). Energiewende: Gesamtstrategie. Von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: http://www.bmwi.de/de/themen/energie/e nergiewende/gesamtstrategie.html dena [2]. (05. August 2015). Initiative Energieeffizienz: Industrie & Gewerbe. Von Deutsche Energieagentur GmbH: https://www.stromeffizienz.de/industriegewerbe/handlungsfelder/energiemanage ment.html dena. (05. August 2015). Initiative Energieeffizienz: Industrie & Gewerbe. Von Deutsche Energie-Agentur GmbH: http://www.stromeffizienz.de/industriegewerbe/handlungsfelder/energieaudit/abl auf-eines-energieaudits.html Europäische Union. (05. August 2015). Amtsblatt der EU. Von Europäische Union: http://eurlex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?u ri=oj:l:2012:315:0001:0056:de:pdf bedeutung-von-energieeffizienz-in- deutschland/ UBA. (05. August 2015). Publikationen. Von Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/sites/def ault/files/medien/publikation/long/3959.pdf Weiterführende Informationen Schnelltest zur Überprüfung des KMU-Status des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand: http://www.zimbmwi.de/kooperationsprojekte/old/kmuschnelltest-1/kmu-schnelltest%2001 Antragstellung zum Spitzenausgleich beim Hauptzollamt: http://www.zoll.de/de/fachthemen/steuern/ver brauchsteuern/strom/steuerverguenstigung/st euerentlastungen/steuerentlastung-nach-par- 10-StromStG/Antrag/antrag_node.html Berechnungsbeispiele zum Spitzenausgleich: http://www.energieagentur.nrw.de/_database/_ data/datainfopool/handlungshilfe_r%c3%83% C2%BCckerstattung_Energiesteuern.pdf Merkblatt BAFA zur Erstattung der EEG- Umlage: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere _ausgleichsregelung_eeg/merkblaetter/merkbl att_stromkostenintensive_unternehmen.pdf Webtool zur Umsetzung eines Energiemanagementsystems des Bundesumweltministeriums: https://www.modeem.de/ European Commission. (05. August 2015). Energy: Energy Efficiency Directive. Von European Commission: https://ec.europa.eu/energy/en/topics/ener gy-efficiency/energy-efficiency-directive Kieback&Peter GmbH & Co. KG. (06. August 2014). Benutzerhandbuch SM202 Energiemanagement. Berlin, Deutschland. Statista GmbH. (10. August 2015). Branchen: Energie & Umwelt. Von de.statista: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/ 207182/umfrage/veraenderung-der- Kieback&Peter GmbH & Co. KG Seite 6 von 6