Die Gesamtqualifikation Aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. BLOCK I 3-36 Halbjahresergebnisse der Qualifikationsphase (incl. der Prüfungsfächer) BLOCK II Prüfungsergebnisse der fünf Prüfungsfächer; ggf. eine besondere Lernleistung (statt P) eine Präsentationsprüfung
Einbringeverpflichtungen Fächer Anzahl der HjE Hinweise Deutsch Mathematik Fremdsprache (FS) dieselbe Naturwissenschaft (NW) dieselbe Politik-Wirtschaft / im gesellschaftsw. Schwerpunkt Geschichte / im gesellschaftsw. Schwerpunkt Kunst/Musik/Darst.Spiel /+ Religion/Werte und Normen/Philosophie Weitere NW oder Informatik das selbe Fach/+ im mus.-künstl. Schwerpunkt dieselbe im mathem.-naturw. Schwerpunkt Weitere FS dieselbe im sprachl. Schwerpunkt Weitere FS/NW oder Informatik im gesellschaftswissenschaftl. bzw. sportlichen Schwerpunkt Seminarfach HJ mit Facharbeit und ein weiteres
Einbringungsverpflichtungen nach Schwerpunkten sprachl. SP mat.-nat.sp mu.-kü. SP gesells. SP Sport P5 Deutsch Mathematik Fremdsprache Naturwissenschaft Seminarfach Musik/Kunst/Darst. Spiel + Politik-Wirtschaft Geschichte Religion/W&N/Philosophie Weitere Fremdsprache Weitere Naturwissensch. Weiter FS oder weiter NW Sport (Prüfungsfach P5) Prüfungsfach aus B +/+ +/+ +/+ + Summe: 3/3 3/3 3/3 3 36
Fach Die Oberstufe am Aue-Geest-Gymnasium 1.HJ.HJ 3.HJ.HJ Einbringung: Block I der Gesamtqualifikation P1 * * * * P * * * * 1 1 1 1 1 P3 * * * * P P5 8 8 8 8 8 1 weitere Kurse (ohne Halbjahreszuordnung) Zusätzlich 1 Kurs Zusätzlich Kurse 13 1 Zusätzlich 3 Kurse 15 Zusätzlich Kurse 16 Summe einzubringender Kursleistungen: 3 33 3 35 36 Summe S aller einfach gewerteten Ergebn.: 5 6 7 8
Einbringung: Block I, Mindestanforderungen Summe einzubringender Kursleistungen: umme S aller einfach gewerteten Ergebnisse: 3 33 3 35 36 5 6 7 8 Berechnung der Punktsumme für Block I: Mindestpunktsumme für Block I: E1 = 00 Mindestsumme für P 0 5 30 35 0 Anzahl von Kursen mit mind. 05 n: darunter in den Prüfungsfächern P1 bis P3: 6 7 8 8 9 9 9 9 9 9 "Unterkursregelungen" max. Anzahl von Kursen mit weniger als 05 n: darunter in den Prüfungsfächern P1 bis P3 max.: 6 6 6 7 7 3 3 3 3 3
Prüfungsleistung -fache Wertung der Prüfungsleistung Summe der Prüfungsleistungen in -facher Wertung Die Oberstufe am Aue-Geest-Gymnasium Einbringung: Block II, Mindestanforderungen Fach P1 * P * P3 * P * P5 * E 1. Mindestpunktsumme : E= 100. In 3 (von den 5) Prüfungsfächern müssen jeweils mindestens 0 erreicht worden sein.
Die Abiturprüfung und die Gesamtqualifikation Note Note Note 63 bis 660,0 300,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 35 3,7 355 bis 37 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 08 3, 09 bis 6 3,3 7 bis 3, 5 bis 6 3,1 63 bis 80 3,0 81 bis 98,9 99 bis 516,8 517 bis 53,7 535 bis 55,6 553 bis 570,5 571 bis 588, 589 bis 606,3 607 bis 6, 65 bis 6,1 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 71 1,7 715 bis 73 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1, 769 bis 786 1,3 787 bis 80 1, 805 bis 8 1,1 83 bis 900 1,0
Erwerb des Latinums bis 018 Kleines Latinum Latinum Großes Latinum 1 Ab Klasse 5 oder 6 Bei Versetzung in die Einführungsphase die Note ausreichend Am Ende der Einführungspha se die Note ausreichend In HJ der Qualifikationsphase, dabei in den letzten beiden zusammen 10, im letzten HJ 5, oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 0 n Ab 7. Klasse als 3. FS, Wahlpflichtsprache oder Wahlfremdsprache Am Ende der Einführungsphase die Note ausreichend In zwei HJ der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten HJ 5 Latein als Prüfungsfach in Block II mit 0 n GR 3 Ab Einführungsphase In HJ der Qualifikationsphase, dabei in den letzten beiden zusammen 10, im letzten HJ 5, oder Latein als 5. Prüfungsfach in Block II mit 0 n Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 0 n
Erwerb des Latinums ab 01 Kleines Latinum Latinum Großes Latinum 1 Ab Klasse 5 oder 6 oder 7 Bei Versetzung in die Einführungsphase die Note ausreichend Am Ende der Einführungsphase 05 In HJ der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten HJ 5, oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 0 n Ab 8. Klasse als 3. FS, Wahlpflichtsprache oder Wahlfremdsprache Am Ende der Einführungsphase 05 In HJ der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten HJ 5 In HJ der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten HJ zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 05, oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 0 n 3 Ab Einführungsphase In HJ der Qualifikationsphase, dabei in den letzten beiden zusammen 10, im letzten HJ 05, oder Latein als 5. Prüfungsfach in Block II mit 0 n Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 0 n
Verweildauer in der Oberstufe Verweildauer Überschreitung der Regelzeit Regelfall Mindestzeit Höchstzeit 3 Jahre Jahre Jahre 1. Wiederholung bei Nichtversetzung nach 11. Rücktritt nach 1.1 3. Rücktritt nach 1.. Rücktritt nach 13.1 5. Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung Rücktritt bei Nichtzulassung zur Prüfung Rücktritt bei Nichtbestehen der Abiturprüfung Einführungsphase 11.1 11. Qualifikationsphase 1.1 1. 13.1 13. 1. Nichtversetzung. Rücktritt nach 11.1 3. Rücktritt nach 11.. Rücktritt nach 1.1 5. Statt Meldung/ Nichtzulassung/Nichtbestehen