Info Leitfaden Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in der Praxis



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Transkript:

Info Leitfaden Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in der Praxis Hydrobar GmbH Langestr. 24 71032 Böblingen Tel. 07031/4994-0 Fax 07031/499490 info@hydrobar.de www.hydrobar.de

GrundG Art. 84 UmweltR GPSG 89/391/EG 21.05.2001 BauR VerkehrR SGB VII 20.08.1996 BImSchG (DrbV) DGRL 97/23/EG BauGB GG ADR/RID UVV VBG / BGV seit 29.5.2002 uneingeschränkt anzuwenden

Gerätesicherheitsgesetz Zurückgezogen zum 1.1.2003 GPSG DrbV ElexV DampfkV VbF TRB TRR TRG EX-RL TRD TRbF Werden weiterhin angewandt

Zusammenhang der europäischen und deutschen Gesetzmäßigkeiten Druckgeräterichtlinie DGRL 97/23 EG Europäisches Recht Schnittstelle Nationales Recht Druckgeräte- verordnung 29.05.2002 Deutsch- land Gerätesicherheits- gesetz (GSG) Betriebssicher- heitsverordnung 01.01.2003 betrifft Hersteller: - Planung - Konstruktion - Fertigung - Zusammenbau betrifft Betreiber: - Bereitstellung - Benutzung - Betrieb - Prüfung von Arbeitsmittel 1

Beschaffenheit Prüfungen Betrieb erstmalige Prüfung wiederkehrende Prüfungen rechn. Vorprüfung Bauprüfung Druckprüfung Schlussprüfung Druckprüfung Abnahmeprüfung Ordnungsprüfung Prüfung der Ausrüstung Prüfung der Aufstellung Prüfung vor Inbetriebnahme äußere Prüfung 2-jährig innere Prüfung 5-jährig Druckprüfung 10-jährig Prüffrist legt Betreiber fest

Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Die DGRL enthält drei wesentliche Anweisungen: 1 2 3 Druckgeräte werden nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien eingeteilt. Nicht in den Anwendungsbereich der DGRL fallen Druckgeräte mit einem zulässigen Druck bis 0,5 bar und die Ausnahmen in Artikel 1 Absatz 3 (Fernleitungen und Versorgungsnetze, Mobilanwendungen, Kerntechnische Anwendungen etc).

Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Die DGRL enthält drei wesentliche Anweisungen: 1 2 3 Die Druckgeräte müssen die grundlegenden technischen Anforderungen des Anhang I erfüllen. Der Hersteller ist jedoch nicht gezwungen nach harmonisierten Normen zu fertigen. Der Nachweis der gleichwertigen Sicherheit ist dann vom Hersteller in Zusammenarbeit mit der benannten Stelle zu erbringen.

Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Die DGRL enthält drei wesentliche Anweisungen: 1 2 3 Der Hersteller von Druckgeräten muß jedes Gerät vor dem Inverkehrbringen einem der in Anhang III beschriebenem Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen.

Modulkategorien für den Hersteller Steigende Fertigungstiefe I II III IV = = = = Modul A Modul A1, D1, E1 Modul B1+D, B1+F, B+E, B+C1, H Modul B+D, B+F, G, H1 Anhang III DGRL

Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Gefahreneinteilung der Medien Gruppe 1 E : Explosions- gefährlich O : Brand- fördernd F+ : Hoch- entzündlich F : Leicht entzündlich T+ : Sehr giftig T : Giftig C : Ätzend Xn : Gesundheitsschädlich Xi : Reizend N : Umwelt- gefährlich

Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Gefahreneinteilung der Medien Gruppe 2 Alle anderen Stoffe z. B. Mineralöl, HFA, HFB, HFC, Wasser, Stickstoff

Konformitätsbewertungsdiagramme und Einstufung der Fluide nach DGRL Einstufung der Betriebsmedien Gruppe 1 explosionsgefährlich hochentzündlich leicht entzündlich entzündlich Betriebstemperatur < Flammpunkt sehr giftig giftig brandfördernd PS (bar) Diagramm 6 PS (bar) Diagramm 8 Gruppe 2 alle anderen Fluide 40 35 10 Art. 3 Abs. 3 DN = 25 DN = 100 II PS x DN = 1000 I PS x DN = 3500 III 500 100 10 Art. 3 Abs. 3 DN = 25 PS x DN = 2000 III PS = 500 II PS =10 I 0,5 DN = 100 PS =0,5 0,5 PS =0,5 25 100 350 DN Rohrleitungen Gase, Fluidgruppe 1 25 200 4000 DN Rohrleitungen Flüssigkeiten, Fluidgruppe 1 Standardhydrauliköle und Stickstoff gehören zu den Fluiden der Gruppe 2. Für Hydraulikspeicher gilt in der Regel Diagramm 2. Grundsätzlich gilt: Gefahreneinstufung des Betriebsmediums ist auf a dem Sicherheitsdatenblatt des Betriebsmediums angegeben. Sonstiges: Zu Konformitätsbewertung gibt es 4 Kategorien (I bis IV) mit entsprechenden Modulen (A bis H). Alle Druckgeräte nach Artikel 3 Absatz 3 DGRL dürfen keine CE Kennzeichnung tragen. Diagramm 5 der DGRL ist für die Ölhydraulik nicht n von Bedeutung und somit hier nicht aufgeführt. 2

Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Konformitätserklärung Speicher

Wer führt Prüfungen von Druckbehältern im Produktionsbetrieb durch? Tabelle 1 1) ps 1 bar 2) ps > 1 bar 3) ps 500 bar oder ps > 500 bar und ps * V 1000 4) ps > 500 bar und ps *V > 1000 Tabelle 2 1) ps * DN 2000 und keine sehr giftige Fluide 2) ps * DN > 2000 oder sehr giftige Fluide 3) ps * DN 2000 4) ps * DN > 2000 Prüfungen vor Inbetriebnahme 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV( BetrSichV) Diagramm 1 Diagramm 2 Diagramm 3 Diagramm 4 Befähigte Person I, II, III 1), IV 1) I, II 1), III 1) I, II 3) I 3) Druckbehälter Kategorie Zugelassene Überwachungsstelle Tabelle 1 Tabelle 2 III 2), IV 2) II 2), III 2), IV II 2), III I 4), II Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 Diagramm 9 Rohrleitungen/Schläuche Befähigte Person Kategorie 1) 2) 3) 4) - - Zugelassene Überwachungsstelle I, II, III I, II Tabelle 3 1) ps 1 bar 2) ps > 1 bar 3) ps 500 bar oder ps > 500 bar und ps * V 10000 4) ps > 500 bar und ps *V > 10000 5) ps * V 10000 6) ps * V > 10000 7) ps 1000 bar oder ps > 1000 bar und ps * V 10000 8) ps > 1000 bar und ps * V > 10000 Tabelle 4 Befähigte Person Druckbehälter Kategorie Zugelassene Überwachungsstelle Wiederkehrende Prüfungen 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV( BetrSichV) Tabelle 3 Tabelle 4 Rohrleitungen/Schläuche Befähigte Person Kategorie Zugelassene Überwachungsstelle 1) kein sehr giftiges Fluid 2) sehr giftiges Fluid 3) kein sehr giftiges Fluid und ps * DN 2000 4) sehr giftiges Fluid oder ps * DN > 2000 5) ps * DN 2000 6) ps * DN > 2000 Diagramm 1 Diagramm 2 Diagramm 3 Diagramm 4 I, II, III, IV 1) IV 2) I, II, III 1) III 2), IV I, II 3), III 5) II 4), III 6) I 7) I 8), II Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 I 1), II 3), III 3) I 2), II 4), III 4) Diagramm 9, II - I, II I 5) - I 6), II, III I, II, III 3

Maximale Prüffristen für Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach Betriebssicherheitsverordnung Tatsächliche effektive Prüffrist durch Gefährdungsbeurteilung des s Betreibers im Einvernehmen mit der Überwachungsstelle 2) ps > 1 bar 4) ps > 500 bar und ps *V > 10000 6) ps * V > 10000 7) ps > 1000 bar und ps * V > 10000 4.1 Maximale Prüffristen durch eine zugelassene Überwachungsstelle für Einstufung des Druckgerätes Innere Prüfung und Festigkeitsprüfung le für Hydraulikspeicher (Silencer) Diagramm 1, Kategorie IV 2) 10 Jahre Diagramm 2, Kategorie III 2), IV 10 Jahre Diagramm 3, Kategorie II 4), III 6) 10 Jahre Diagramm 4, Kategorie I 7), II 10 Jahre Anhang 5 BetrSichV: Für Hydraulikspeicher (Druckgeräte mit Gaspolster in Druckflüssigkeiten) muß die wiederkehrende innere Prüfung spätestens nach zehn Jahren durchgeführt werden. Äußere Prüfungen von Hydraulikspeicher sollten nach unserer Empfehlung alle zwei Jahre (keine gesetzliche Regelung) von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden. Für alle Druckbehälter muß der Betreiber die Prüffristen nach eigenem Ermessen des Gefahren- potentials sowie seiner Betriebserfahrung festlegen, wobei die Angaben (Bedienungsanleitung) des Herstellers zu beachten sind und oben genannte Prüffristen nicht überschritten werden dürfen. 4

4.2 Maximale Prüffristen durch eine zugelassene Überwachungsstelle sonstiger Druckgeräte 1) sehr giftiges Fluid 2) ps > 1 bar 3) sehr giftiges Fluid oder ps * DN > 2000 4) ps > 500 bar und ps *V > 10000 5) ps * DN > 2000 6) ps * V > 10000 7) ps > 1000 bar und ps * V > 10000 Einstufung des Druckgerätes Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeits- prüfung Diagramm 1, Kategorie IV 2) 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Diagramm 2, Kategorie III 2), IV 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Diagramm 3, Kategorie II 4), III 6) 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Diagramm 4, Kategorie I, II 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Diagramm 6, Kategorie I, II, III 5 Jahre 5 Jahre Diagramm 7, Kategorie I 5), II, III Diagramm 8, Kategorie I, II, III Diagramm 9, Kategorie I, II 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre Für alle Druckgeräte muß der Betreiber die Prüffristen nach eigenem Ermessen des Gefahren- potentials sowie seiner Betriebserfahrung festlegen, wobei die Angaben (Bedienungsanleitung) des Herstellers zu beachten sind und oben genannte Prüffristen nicht überschritten werden dürfen. 15-17 BetrSichV regelt die wiederkehrende Prüfung oben genannter Druckgeräte. 5

Geltungsbereich Betriebssicherheitsverordnung Maschinen Werkzeuge Dampfkessel Druckbehälter Füllanlagen Überwachungsbedürftige Anlagen Arbeitsmittel Exanlagen Geräte Anlagen Lageranlagen Füll- Tank- Entleerstellen Aufzugsanlagen bestimmte Leitungen unter innerem Überdruck Abschnitt 2 ( 3-11) Abschnitt 3 ( 12 23)

Aufbau Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 1 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilung Anforderungen an Arbeitsmittel Ex-gefährdete Bereiche, Ex-Schutzdokument Unterrichtung, Unterweisung Prüfung der Arbeitsmittel, Aufzeichnungen Abschnitt 3 Abschnitt 4 Anhänge Überwachungsbedürftige Anlagen Betrieb, Erlaubnis Prüfung, zugelassene Überwachungsstellen Betriebssicherheitsausschuss Ordnungswidrigkeiten, Straftaten Übergangsvorschriften Mindestvorschriften für Arbeitsmittel Benutzung von Arbeitsmitteln Einteilung Exzonen, Vorschriften Ex-Bereiche Prüfung besonderer Druckgeräte

BetrSichV - Grundsätzliches Klare Trennung von Beschaffenheit und Betrieb Anpassung der Anforderungen an den Betrieb Konzentration der Bestimmungen auf Gefährdungen durch Druck Explosion Absturz Brand Konkretisierung der Anforderungen an züs Deregulierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

BetrSichV - Grundsätzliches Bereitstellung umfasst eigentlichen Betrieb, aber auch Montagearbeiten, sowie Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschl. der für sicheren Betriebs erforderlichen Installationsarbeiten Benutzung umfasst Erprobung, Ingangsetzung, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung, Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau, Transport

BetrSichV - Grundsätzliches Gilt verschärft für alle Rohrleitungen, die unter innerem Überdruck stehen und entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, ätzende oder giftige Fluide führen Änderung: : Sicherheit der Anlage wird nicht beeinflusst Wesentliche Veränderung: : Anlage entspricht in den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage Befähigte Person: : verfügt über erforderliche Fachkenntnisse durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit

Gilt verschärft für alle Rohrleitungen, die unter innerem Überdruck stehen und entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, ätzende oder giftige Fluide führen PS (bar) Diagramm 6 PS (bar) Diagramm 8 Tabelle 2 III 1) ps * DN 2000 und keine sehr giftige Fluide 2) ps * DN > 2000 oder sehr giftige Fluide 3) ps * DN 2000 4) ps * DN > 2000 40 35 10 0,5 DN = 25 Art. 3 Abs. 3 DN = 100 II PS x DN = 1000 PS x DN = 3500 I DN = 100 III PS =0,5 500 100 10 0,5 Art. 3 Abs. 3 DN = 25 PS x DN = 2000 PS = 500 II I PS =10 PS =0,5 - - 25 100 350 DN Rohrleitungen Gase, Fluidgruppe 1 25 200 4000 DN Rohrleitungen Flüssigkeiten, Fluidgruppe 1 Tabelle 4 1) kein sehr giftiges Fluid 2) sehr giftiges Fluid 3) kein sehr giftiges Fluid und ps * DN 2000 4) sehr giftiges Fluid oder ps * DN > 2000 5) ps * DN 2000 6) ps * DN > 2000 Tabelle 4 Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 Diagramm 9 Rohrleitungen/Schläuche Befähigte Person Kategorie Zugelassene Überwachungsstelle I 1), II 3), III 3) I 2), II 4), III 4) I 5) - - I 6), II, III I, II, III I, II Wiederkehrende Prüfung Tabelle 2 Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 Diagramm 9 Rohrleitungen/Schläuche Befähigte Person Kategorie 1) 2) 3) 4) - - Zugelassene Überwachungsstelle I, II, III I, II Inbetriebnahme

Änderung: : Sicherheit der Anlage wird nicht beeinflusst Wesentliche Veränderung: : Anlage entspricht in den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage Beispiel Druckbehälter Beispiel Rohrleitungen

Befähigte Person: : verfügt über erforderliche Fachkenntnisse durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit 10 Betriebssicherheitsverordnung Befähigte Person Aufzeichnungen ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion - nach der Montage - vor der ersten Inbetriebnahme - nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle - an einem neuen Standort bei Schäden verursachenden Einflüssen nach außergewöhnlichen Ereignissen mit schädigenden Auswirkungen auf die Sicherheit nach Instandsetzungsarbeiten, die die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können.

Basisforderungen Arbeitsmittel muss geeignet sein Erstmalig zur Verfügung gestelltes Arbeitsmittel muss europ. Beschaffenheitsanforderungen erfüllen Mindestanforderungen für gebrauchte Arbeitsmittel alte Arbeitsmittel ggf. nachrüsten Sicherheit über gesamte Lebensdauer gewährleisten. Dazu sind wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen notwendig Europäische Harmonisierung betont produktbezogene Sicherheit statt tt branchenspezifische Sicherheit der UVV

Die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist erforderlich für alle Arbeitsmittel. Der Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen ist verantwortlich für die sicherheitstechnische Bewertung zur Festlegung der Fristen, der Umfänge und der Tiefe der wiederkehrenden Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen und den Drittschutz. Drittschutz

Prüfung vor Inbetriebnahme (Notwendige Dokumentation) 1 Bestellspezifikation 2 4a Betreiber Hersteller Gefährdungsbeurteilung nach 3 BetrSichV 4b Prüfung vor Inbetriebnahme - Konformitätsüberprüfung - Prüfung des Einbaus/ der Aufstellung zusätzlich Festlegung der Fristen der wiederkehrenden Prüfungen national geregelt Betrieb 4c 5 3 Gefahrenanalyse Konstruktion Fertigung Konformitätsbewertung Druckgerät, Baugruppe Begleitdokumentation Konformitätserklärung Betriebsanleitung Gefahrenhinweise Hinweise auf Restgefahren und erforderl. Massnahmen Bereich 97/23/EG

Neuanlage Maßnahmen an überwachungsbedürftigen Anlagen und Folgen nein Altanlage ja ja Neuaufstellung beim Endbetreiber Sicherheit beeinflusst? nein keine Änderung nach BetrSichV Dokumentation durch Befähigte Person ja ja BetrSichV anwenden nein Sicherheitsmerkmale entsprechen neuer Anlage? 2 (5) Änderung nach BetrSichV Dokumentation durch Befähigte Person Dokumentation durch Befähigte Person Prüfung vor Inbetriebnahme ok ja wesentliche Veränderung nach BetrSichV 2 (6) Wiederkehrende Prüfungen werden je nach Kategorie von einer befähigten Person bzw. zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt. (siehe Broschüre Druckgeräterichtlinie/ Betriebssicherheitsverordnung für den Instandhalter) Abnahme durch zugelassene Über- wachungsstelle Abnahme durch zugelassene Über- wachungsstelle Anmeldung der Prüffristen bei Amt für Arbeitsschutz durch Endbetreiber

Checkliste Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsmöglichkeit 1. Versagen der drucktragenden Wandung bzw. Undichtigkeit Ursächliche Faktoren Beispiele für Maßnahmen Quelle/Info 1.1.1.1 Dokumentation XYZ Lieferant 1.2.1.1 Edelstahl 1.4571 1.1 Überdruck- bzw. Temperaturbeanspruchung 1.2 Korrosion des Wandungswerkstoffes durch Medium 1.3 Schädigung durch Betriebsbeanspruchung - Schwellbeanspruchung - Zeitstandbeanspruchung - mediumsbedingte Alterung 1.4 Drucküberschreitung infolge thermischer Expansion der Medien 1.5 Drucküberschreitung infolge Überfüllung 1.1.1 Auslegung des Lieferanten überprüft 1.2.1 geeignete Werkstoffauswahl kein korrodierendes Medium 1.3.1 regelmäßige Überprüfung der Betriebsparameter - rechnerische Ermittlung der Lebensdauer - Einhaltung der Betriebstemperatur - regelmäßige Überprüfung des Mediums 1.4.1 Anordnung geeigneter Sicherheitseinrichtungen 1.5.1 Anwendung geeigneter Füllverfahren (geeignete Pumpen mit Absicherung) 1.3.1.1 TRB 801 Nr 15 Abschn. 2.1 siehe Prüfplan XYZ - Doku XYZ Lieferant - siehe Prüfplan XYZ - siehe Prüfplan XYZ 1.4.1.1 TRB 100 Abschn. 10.5 Hydraulikschaltplan Lieferant 1.5.1.1 TRB 700 Abschn. 2.1 TRB 404 Abschn. 9 1.6 Drucküberschreitung infolge chemischer Reaktionen 1.7 Versagen sicherheitsrelevanter Ausrüstungen 1.8 Äußere Einwirkungen - mechanisch - thermisch (Bsp.: Brand) 1.6.1 Verhinderung von Dosierfehlern 1.7.1 Überprüfung der Wirksamkeit 1.8.1 Aufstellen von Schutzwand - Anfahrschutz, Abschrankung - Berieselungsanlage 1.6.1.1 siehe Bedienunganweisung XYZ 1.7.1.1 TRB 403 Abschn. 2.4 TRB 100 Abschn. 10 TRB 110 Abschn. 10 TRB 120 Abschn. 10 1.8.1.1 TRB 610

Beispiel Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Montage Medium Bedienung der Anlage Schweiß- und Schneidarbeiten Brand Überdruck- bzw. Temperaturbeanspruchung Unwirksamwerden der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile Druckschwellbeanspruchung Mechanische Einwirkung auf den Druckbehälter ( z.b. durch Flurförderfahrzeuge) Ansprechen des Sicherheitsventils (physikalische Effekte) Organisation Getroffene Maßnahmen Hinweise des Herstellers beachtet Ausreichende Festigkeit des Fundaments (siehe Berechnungen Fundament) Ordnungsgemäße Verrohrung nach TRR 100 Konformität der Schnittstellen der Druckgeräte Sicherheitsdatenblatt Mediumlieferant berücksichtigt Unterweisung Personal Fachkundiges Personal Unterweisung Personal Freigabeschein Geeignete Schweißverfahren Feuerlöscher (siehe Lageplan) Berieselungsanlage Auslegung des Lieferanten überprüft regelmäßige Funktionsprüfung an Sicherheitsventil und Manometer - 1 mal jährlich aufzunehmen im Inspektions- und Wartungsplan Regelmäßige Überprüfung der Druckregelung auf Einhalten der Regelungsgrenzen - Aufzunehmen im Inspektionsund Wartungsplan Einhaltung der vorgesehenen Betriebsweise: max. 1 An-/ Abfahrt pro Woche, 45 Wochen pro Jahr (aufzunehmen in der Betriebsanweisung) Aufstellung von Pollern, Markierung des zu schützenden Bereiches (siehe Lageplan) Abführung in Tank verrohrt (siehe Hydraulikschaltplan) Unterweisung des Personals schriftliche Betriebsanweisung Inspektions- und Wartungsplan Vorschlag des Betreibers an den Sachverständigen/zugelassene Überwachungsstelle für die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen: äußere Überprüfung: alle 2 Jahre durch befähigte Person Innere und äußere Druckprüfung: alle 10 Jahre Die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung bzw. Betriebssicherheitsverordnung 15

Notwendige Dokumentation zur Einreichung beim Amt für Arbeitsschutz/ Gewerbeaufsichtsamt - Konformitätserklärung über den Druckbehälters bzw. die Gesamtanlage - Konformitätsüberprüfung der Schnittstellen zwischen den einzelnen en Bauteilen der Anlage (Diese Konformität muß separat auf einem Blatt aufgeführt sein) - Bescheinigung über die erstmalige Prüfung des Druckbehälters/ Prüfung vor Inbetriebnahme - Konformitätsüberprüfung - Prüfung des Einbaus und der Aufstellung - Lageplan/ Aufstellungs- bzw. Einbauplan des Druckbehälters in die Gesamtanlage - Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der wiederkehrenden Prüfungen - Anlagen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (z.b. Hydraulikplan, Wartungsplan, Dokumentation der Personalunterweisung, evtl. Betriebsanweisung) - Sicherheitsdatenblatt des Mediums

Zusammenfassung DruckbehV - BetrSichV Beschaffenheit + Betrieb p > 0,1 bar 7 Prüfgruppen Prüfstellenzwang feste Prüffristen Prüfkostenverordnung Druckbehälterverordnung Betriebssicherheitsverordnung nur Betrieb p > 0,5 bar 4 Kategorien freie Wahl der Prüfstelle flexible Prüffristen Aushandlung der Prüfkosten

Zusammenfassung DruckbehV - BetrSichV Druckbehälterverordnung Betriebssicherheitsverordnung Sachverständige Sachkundige 46 besondere Drb Einheitliches System der Beurteilung der Beschaffenheit und des Betriebes durch eine Vorschrift Zugelassene Überwachungsstellen Befähigte Person 26 besondere Druckgeräte Festlegung der betrieblichen Anforderungen über Gefährdungsbeurteilung durch Betreiber