Marktgemeinde: Nappersdorf - Kammersdorf Polit. Bezirk: Hollabrunn Land: Niederösterreich V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf am 30. September 2013 in Kammersdorf. Beginn: 20:03 Uhr Ende: 20:25 Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Herbert Bauer Vizebürgermeisterin Maria Schodl Geschf. GR Gritschenberger Josef Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1953 Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1973 Geschf. GR Gottfried Pompe GR Reinhard Binder GR Silvia Czarda GR Harald Dallinger GR Franz Eckl GR Franz Fischer GR Michael Herzig GR Robert Herzig GR Wolfgang Müllner GR Gottfried Spitzer GR Friedrich Vojtech Anwesend war außerdem: AL Sabine Dötzl, Schriftführerin Entschuldigt abwesend war: GR Bernd Bachmayer GR Martin Mayer GR Reinhard Wimberger Nicht entschuldigt abwesend war niemand. Es waren keine Zuhörer anwesend. Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Vorsitzender: Bürgermeister Herbert Bauer TAGESORDNUNG: Punkt 1: Beratung und Beschlussfassung über die Einwilligung zur Einverleibung der Löschung des Wiederkaufsrechtes betreffend Grundstücke in der KG Nappersdorf. Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates. 1
Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der KG Nappersdorf. Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung von Verordnungen betreffend die Entwidmung von Grundstücken des öffentlichen Guts der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf, sowie der Widmung von Grundstücken zum öffentlichen Gut der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf. Punkt 5: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung in der KG Dürnleis inkl. Kellergasse Dürnleis ohne Heinreich. Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Sitzung des Gemeinderates am 27. März 2013, unter TOP 14.2. gefassten Beschlusses (Erlassung der Verordnung B betreffend die Änderung des Raumordnungsprogramms in der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf - Änderungspunkt NA 9). VERLAUF DER SITZUNG: Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Vertreter der Wahlparteien haben die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf vom 25. Juni 2013 erhalten. Gegen die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2013 wurden weder schriftliche noch mündliche Einwendungen eingebracht. Die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2013 gilt somit als genehmigt. Punkt 1: Beratung und Beschlussfassung über die Einwilligung zur Einverleibung der Löschung des Wiederkaufsrechtes betreffend Grundstücke in der KG Nappersdorf. Der Gemeinderat beschließt nachstehende Löschungserklärung: LÖSCHUNGSERKLÄRUNG Nachstehend ist zugunsten der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf mit dem Sitz in Kammersdorf, 2033 Kammersdorf 58 einverleibt: Grundbuch 09037 Nappersdorf Einlage 732 Eigentümer: Spitzhofer Alois, geb. 1966-02-13 Spitzhofer Sylvia, geb. 1969-02-16 je zur Hälfte Belastungen: C-LNR. 1 a 4647/2004, Wiederkaufsrecht gem Pkt Achtens Kaufvertrag 2004-07-05 für Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf. Die Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf bestätigt nunmehr, dass das zu ihren Gunsten einverleibte, oben angeführte Recht nunmehr gegenstandslos ist und bewilligt auf der oben angeführte Liegenschaft die Einverleibung der Löschung des zu ihren Gunsten einverleibten, eingangs näher bezeichneten Rechts auf Grund dieser Urkunde ohne weiteres, jedoch nicht auf ihre Kosten. 2
Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf beschließt nachstehende V E R O R D N U N G Gemäß 18 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet: 1 Die monatliche Entschädigung des Vizebürgermeisters beträgt 15 % des Bezuges des Bürgermeisters. 2 Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit Ausnahme des Vizebürgermeisters gebührt eine monatliche Entschädigung von 2 % des Bezuges des Bürgermeisters. 3 Den Mitgliedern des Gemeinderates, die keinen Anspruch auf Bezüge gemäß 1 und 2 dieser Verordnung haben, gebührt ein Sitzungsgeld in der Höhe von 0,5 % des Bezuges des Bürgermeisters. 4 Den Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse gebührt, sofern sie keinen Anspruch gemäß 1 und 2 dieser Verordnung haben, zusätzlich zur Entschädigung gemäß 3 dieser Verordnung eine monatliche Entschädigung von 1,5 % des Bezuges des Bürgermeisters. 5 Dem Umweltgemeinderat gebührt, soferne er keinen Anspruch gemäß 1 und 2 dieser Verordnung hat, zusätzlich zur Entschädigung gemäß 3 dieser Verordnung eine monatliche Entschädigung von 0,5 % des Bezuges des Bürgermeisters. Die Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der bisher geltenden Verordnung des Gemeinderates vom 9. Dezember 2009 außer Kraft. 10 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters 5 Gegenstimmen Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1973 GR Silvia Czarda GR Harald Dallinger GR Wolfgang Müllner GR Gottfried Spitzer 1 Stimmenthaltungen Geschf. GR Gottfried Pompe Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der KG Nappersdorf. 3
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Nr. 946, EZ. 764, EZ. 764, KG Nappersdorf (Eigentümerin Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf), im Ausmaß von 61 m², zum Preis von EUR 15,00/m² an Severt und Amela Kilic, wohnhaft in 2023 Nappersdorf 67, zu verkaufen. Die Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, tragen die Käufer zur Gänze. Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung von Verordnungen betreffend die Entwidmung von Grundstücken des öffentlichen Guts der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf, sowie der Widmung von Grundstücken zum öffentlichen Gut der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf. Der Gemeinderat beschließt nachstehende Verordnung gemäß 6, Abs. 2, des NÖ Straßengesetzes 1999: Die in beiliegender und einen festen Bestandteil dieser Verordnung bildende Vermessungsurkunde (Teilungsplan) des Dipl. Ing. Dietmar Geiger, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 2003 Leitzersdorf, Wiesenerstraße 28, vom 03.05.2013, GZ. 5646, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist und im Gemeindeamt zur Einsicht aufliegt, rot umrandete Teilfläche 1, des Grundstückes Nr. 77/10, KG Nappersdorf, im Ausmaß von 61 m², wird als Gemeindestraße aufgelassen und damit dem öffentlichen Verkehr entwidmet. Punkt 5: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung in der KG Dürnleis inkl. Kellergasse Dürnleis ohne Heinreich. Der Gemeinderat beschließt die Firma Elektro Mörth GmbH., 2033 Kammersdorf, Kammersdorf 105, mit der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung in der KG Dürnleis, bis zu einem max. Gesamtpreis von 40.000,00 inkl. 20 % Ust., zu beauftragen. Die Leuchtentype wird der Firma Elektro Mörth GmbH, noch bekanntgegeben. Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Sitzung des Gemeinderates am 27. März 2013, unter TOP 14.2. gefassten Beschlusses (Erlassung der Verordnung B betreffend die Änderung des Raumordnungsprogramms in der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf - Änderungspunkt NA 9). Der Bürgermeister verliest gemäß 21 Abs. 9 letzter Satz NÖ Raumordnungsgesetz 1976 folgendes Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, KZ. RU1-R-409/028-2012, vom 16. September 2013 betreffend der Mitteilung von Versagungsgründen in Bezug auf die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, Verordnung B (Änderungspunkt NA 9): 4
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Im anhängigen Änderungsverfahren wurde mit dem Schreiben vom 2. April 2013, eingelangt am 4. April 2013, die vom Gemeinderat am 27. März 2013 beschlossene Verordnung B (Änderungspunkt NA 9) vorgelegt. Zu dem mit der Verordnung B beschlossenen Änderungspunkt NA 9 hat die raumordnungsfachliche Sachverständige das Gutachten vom 29. Mai 2013 erstattet. Dieses wurde der Marktgemeinde mit dem Schreiben vom 5. Juni 2013 zum Parteiengehör übermittelt. In diesem stellte die raumordnungsfachliche Sachverständige fest, dass für die geplante Widmung einer Grünland-Hofstelle im unmittelbaren Anschluss an die Widmung Bauland-Agrargebiet kein Änderungsanlass vorliegt und diese Widmung auch aufgrund der bestehenden Siedlungsstrukturen abzulehnen ist. Innerhalb der bis September 2013 verlängerten Frist wurde von der Marktgemeinde keine Gegenäußerung erstattet. Aufgrund des schlüssigen Gutachtens steht für die Aufsichtsbehörde fest, dass hinsichtlich des Änderungspunktes NA 9 kein Änderungsanlass im Sinne des 22 Abs.1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976 besteht und dass die geplante Widmung im Hinblick auf die bestehenden Siedlungsstrukturen gegen die Planungsrichtlinie des 14 Abs.2 Z. 14 NÖ Raumordnungsgesetz 1976 verstößt. Es muss daher die Genehmigung der am 27. März 2013 beschlossenen Verordnung B wegen der aufgezeigten Widersprüche zu den 14 Abs.2 Z.14 und 22 Nö Raumordnungsgesetz 1976 gemäß 21 Abs.11 Z. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 1976 versagt werden. Vor der Versagung wird dem Gemeinderat der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf Gelegenheit zur Stellungnahme (Aufhebung der beschlossenen Verordnung bzw. Zurückziehung des Genehrnigungsantrages) innerhalb von acht Wochen gegeben. Dieses Schreiben über die Feststellung von Versagungsgründen ist gemäß 21 Abs.9 letzter Satz NÖ Raumordnungsgesetz 1976 im Gemeinderat zu verlesen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf beschließt aufgrund vorstehender Aspekte den am 27. März 2013, unter TOP 14.2. gefassten Beschluss zur Änderung des Raumordnungsprogramms (Flächenwidmungsplan, Verordnung B) aufzuheben. Der Antrag zur Genehmigung dieser Änderung des Raumordnungsprogramms wird somit von der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf zurückgezogen. Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 20:25 Uhr. Herbert Bauer e.h. Bürgermeister Sabine Dötzl e.h. Schriftführer Josef Hofmann, geb. 1953 e.h. Sozialdemokraten und Unabhängige Josef Hofmann, geb. 1973 e.h. Österreichische Volkspartei 5