Info BonAssistus Januar 1/2015



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Transkript:

Info BonAssistus Januar 1/2015 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren Wieder kann die Pensionskasse BonAssistus auf ein erfreuliches Jahr zurückblicken. Die Anzahl der Anschlussfirmen konnte auf 228 erhöht werden. Die daraus erfolgende Erhöhung der Anzahl Aktivversicherten hat erneut einen positiven Einfluss auf die Struktur unserer Pensionskasse. Dennoch war das Jahr 2014 aus Sicht der Pensionskasse BonAssistus ein durchzogenes Geschäftsjahr. Einerseits wurde eine gute Performance auf dem Gesamtvermögen von 7.09% erzielt. Andererseits sind die Marktzinsen auf ein derart tiefes Niveau gefallen, dass die Finanzierung der künftigen Renten ohne das Eingehen von zusätzlichen Anlagerisiken nahezu unmöglich ist. Der Druck auf die Umwandlungssätze und den technischen Zinssatz hat deshalb weiter zugenommen. Das tiefe Zinsniveau macht es schwierig, langfristig die erforderliche Rendite für die Leistungsversprechen zu erzielen. Aus diesem Grund beschloss der Stiftungsrat im November 2013 auf Generationentafeln zu wechseln. Weiter entschied er an der Sitzung im November 2014 den technischen Zins für die Berechnung der Vorsorgekapitalien von 3.0% auf 2.5% zu senken. Für diese Senkung des technischen Zinssatzes um 0.5% werden zirka 4.2% des Deckungsgrades benötigt. Trotz guter Performance besteht deshalb ein provisorischer Deckungsgrad 2014 von 100.3%. Ohne die Einführung der Generationentafeln und Senkung des technischen Zinssatzes würde der provisorische Deckungsgrad 2014 zirka 109.1% betragen. Diese Massnahmen führen zu einer tieferen Rendite. Im heutigen Tiefzinsumfeld bedeutet dies für die Pensionskasse BonAssistus, dass die erforderliche Rendite in den kommenden Jahren mit grösserer Wahrscheinlichkeit erwirtschaftet und daraus ein Anstieg des Deckungsgrades erfolgen kann. An dieser Stelle möchten wir uns für Ihr Vertrauen bedanken und wünschen Ihnen nachträglich für das Jahr 2015 Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit. Freundliche Grüsse Patricia Jäggi Präsidentin Stiftungsrat Ruth Dill Geschäftsführerin

Deckungsgrad / Senkung technischer Zinssatz Wie bereits im Editorial erwähnt beschloss der Stiftungsrat an seiner Sitzung im November 2014 die Bewertungsparameter ein weiteres Mal dem tiefen Zinsumfeld entsprechend anzupassen. Dies hat, wie auch die Einführung von Generationentafeln, erneut einen starken Einfluss auf unseren Deckungsgrad. Für die Senkung des technischen Zinssatzes von 3.0% auf 2.5% werden zirka 4.2% des Deckungsgrades zur Erhöhung des Vorsorgekapitals Rentner benötigt. Dies führt gleichzeitig zu einer Senkung der für die Pensionskasse BonAssistus nötigen Sollrendite. Deckungsgrad ohne Anpassungen 2012 2013 2014 provisorisch Deckungsgrad mit Anpassungen 2012 2013 2014 provisorisch Deckungsgrad 101.1% 104.9% 109.1% 101.1% 101.9% 100.3% Kurzfristige Sollrendite 3.4% 3.4% 3.4% 3.4% 3.0% 2.6% Langfristige Sollrendite 3.7% 3.7% 3.7% 3.7% 3.3% 2.8% Mit diesen Änderungen der technischen Parameter gibt der Stiftungsrat der Pensionskasse BonAssistus mehr Stabilität und Sicherheit, um auch im zukünftigen tiefen Zinsumfeld die nötige Rendite zu erreichen. Die Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern verkleinert sich und die Verzinsung der Alterskonten Aktive kann tendenziell verbessert werden. Nach Reduktion des technischen Zinssatzes steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Deckungsgrad durch die tiefere benötigte Sollrendite schneller ansteigt. Bei einem Vergleich der Pensionskassen ist es deshalb wichtig, dass nicht nur der Deckungsgrad, sondern auch die dazugehörigen Parameter, berücksichtigt werden. Verzinsung Altersguthaben 2014 und 2015 Aufgrund der erneut guten Performance beschloss der Stiftungsrat, dies den Aktivversicherten in Form einer höheren Verzinsung der Altersguthaben weiterzugeben. Verzinsung 2014 definitiv Die definitive Verzinsung der Altersguthaben aller Aktivversicherten per 31. Dezember 2014 wird auf 2.0% (BVG-Mindestzinssatz plus 0.25%) festgelegt. Verzinsung 2015 unterjährig Die unterjährige Verzinsung aller Austritte und Pensionierungen im Jahr 2015 wird auf 1.0% (Mindestzinssatz gemäss BVG wird immer eingehalten) festgelegt.

Massgebende Ansätze 2015 Durch den Bundesrat wurden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2015 parallel zu den AHV-Renten angepasst. Es gelten deshalb folgende neue Ansätze: Ansätze Pensionskasse BonAssistus STANDARDplan BVGplan Mindestlohn (Eintrittsschwelle) Koordinationsabzug Maximal versicherter Jahreslohn Minimal versicherter Jahreslohn 18 600.00 423 000.00 12 690.00 24 675.00 423 000.00 3 525.00 Ansätze gemäss BVG Mindestlohn (Eintrittsschwelle) Koordinationsabzug Maximal versicherter Jahreslohn Maximal koordinierter Lohn Minimal koordinierter Lohn 24 675.00 84 600.00 59 925.00 3 525.00 Der maximal versicherbare Lohn gemäss UVG (UVG-Maximum) beträgt CHF 126 000.00. Die maximale Steuerabzugsberechtigung für Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge Säule 3a erhöht sich auf CHF 6'768.00. Wahlkreise / Stiftungsrat Der Stiftungsrat beschloss die Anzahl Mitglieder von sechs auf acht Personen zu erhöhen. Somit ist die Beschlussfähigkeit an Stiftungsratssitzungen bei Abwesenheiten besser gewährleistet. Es wurden neu vier Wahlkreise gebildet und dabei den zwei grössten Anschlüssen je ein eigener Wahlkreis zugewiesen. Per Ende 2014 erfolgte zudem der Austritt des Arbeitgeberstiftungsrates und Präsident Dominik Zehnder und der Arbeitnehmerstiftungsrätin Sandra Brunschwiler. Mit den Neuwahlen erfolgten gleichzeitig die Arbeitgeberstiftungsratswahlen welche alle vier Jahre durchgeführt werden. Neu setzen sich die Wahlkreise und der Stiftungsrat ab 1. Januar 2015 wie folgt zusammen: Firma / Branche Vertrieb, Detailhandel, Handel, Käserei, Immobilien Übrige Branchen Arbeitnehmerstiftungsrat Patricia Jäggi Dora Mettler Vakant Beatrix Burgermeister Arbeitgeberstiftungsrat Daniel Rüegg Cristian Alt René Doswald Hans Maurer Wahlkreis Wahlkreis 1 Wahlkreis 2 Wahlkreis 3 Wahlkreis 4 Firma Vakant Softbohr AG Firma Dorero Sagl move-service

Projekt BonAssistus 2016 Mit dem Projekt BonAssistus 2016 beschloss der Stiftungsrat die Flexibilisierung der Pensionskasse betreffend Vorsorgepläne. Es ist im heutigen Umfeld wichtig, flexiblere Vorsorgepläne und mehr Möglichkeiten für Firmen und Versicherte anbieten zu können. Dies wird durch das Projekt BonAssistus 2016 umgesetzt. Die bisherige Vorsorgelösung kann beibehalten werden. Neu bestehen jedoch Möglichkeiten für zusätzliche Vorsorgepläne und anschlussspezifische Regelungen. Selbstverständlich werden wir Sie im laufenden Jahr noch detaillierter über alle Änderungen und Möglichkeiten informieren. Versicherungsausweis Der aktuelle Versicherungsausweis per 31. Januar 2015 liegt dem Info bei. Wir erläutern und erklären Ihnen diesen gerne auf der nächsten Seite. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

1. Versicherungsgrundlagen Der Jahreslohn entspricht in der Regel dem massgebenden AHV-Grundlohn und wird um den Koordinationsabzug vermindert, was dem versicherten Lohn entspricht. Der versicherte Lohn ist die Basis für die Berechnung der Prämien und Leistungen. 2. Total eingebrachte Freizügigkeit / Summe der Vorbezüge Die eingebrachte Freizügigkeit ist der Betrag, welcher bei Eintritt von der vorhergehenden Pensionskasse eingegangen ist. Die Summe der Vorbezüge ist der Betrag welcher als Bezug für Wohneigentum oder Scheidung ausbezahlt wurde. 3. Sparbeitrag Sind die Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber welche dem persönlichen Konto gutgeschrieben werden. Diese folgen einer altersabhängigen Staffelung. 4. Risikobeitrag Sind die Risikoprämien von je 1.5%, welche für die Leistungen Tod und Invalidität benötigt werden. Sie sind ab dem 18. Altersjahr für alle Versicherten gleich hoch. 5. Pensionierung / voraussichtliches Alterskapital Berechnung des projizierten Altersguthabens bis zum Erreichen des Rücktrittsalters einmal ohne und einmal mit Anwendung des BVG-Mindestzinssatzes. 6. Pensionierung / Altersrente Mögliche Altersrente aus dem projizierten Altersguthaben und dem zurzeit gültigen Umwandlungssatz. 7. Invaliden- / Invalidenkinderrente Jahresrente bei Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. Bei Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr. 8. Ehegatten- / Partnerschafts- / Waisenrente Jahresrente bei Tod welche dem Ehegatten oder Lebenspartner (besondere Vorschriften) ausbezahlt wird. Die Waisenrente wird unter denselben Bedingungen wie die Invalidenkinderrente ausbezahlt. 9. Maximal möglicher Einkauf Der reglementarische Einkauf ist beschränkt. Ist ein Einkauf möglich wird der Betrag hier ausgewiesen. Ein solcher Einkauf kann auch in Teilbeträgen einbezahlt werden und ist steuerlich abziehbar. 10. Vorzeitige Pensionierung Hier sind die projizierten Altersrenten bei einer vorzeitigen Pensionierung mit dem angegebenen Alter, abgebildet. 11. Vorhandenes Altersguthaben Freizügigkeit Dies ist ihr Altersguthaben zum angegebenen Zeitpunkt oder die bei Austritt aus der Pensionskasse auszuzahlende Freizügigkeitsleistung. Weiter ist dies bis Alter 50 der mögliche Bezug für Wohneigentum.