Outsourcing aus der Sicht der Behörde



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Wärmebildkamera. Arbeitszeit: 15 Minuten

Transkript:

Zur Person: Amtsarzt (Öffentliches Gesundheitswesen) seit 1988 Sanitäre Aufsicht in Krankenanstalten Med. ASV für Krankenhaushygiene Folie 2

Sterilgutaufbereitung = KERNKOMPETENZ der Krankenanstalten KNOW HOW vorhanden! EINRICHTUNGEN vorhanden! PERSONAL vorhanden! KURZE WEGE vorhanden! Warum auslagern??? Folie 3

Medizinproduktegesetz (MPG) 1997 93 verlangt Validierte Methoden KNOW HOW vorhanden? EINRICHTUNG vorhanden? PERSONAL vorhanden? KURZE WEGE nicht mehr so wichtig Folie 4

Neue gesetzliche Anforderungen + Bevorstehender Gerätetausch = Massiver Finanzbedarf für KA FOLGE: Entscheidung zur Auslagerung Folie 5

LOHNSTERILISATION Alle Aufbereitungsschritte bis auf die Sterilisation verbleiben im eigenen Bereich Kernkompetenz bleibt beim Betreiber Hygienisch unbedenklich Wirtschaftlich interessant? Folie 6

OUTSOURCING ANDERES KRANKENHAUS Vorwiegend Einrichtungen ohne operative Tätigkeit wie Pflegeheime, Rehab-Einrichtungen, Arztpraxen (Instrumente bis Kritisch A nach RKI) Hygienisch unbedenklich Qualitätsverbesserung Achtung: Kernkompetenz im eigenen Betrieb geht verloren Folie 7

INHOUSE OUTSOURCING Räumlichkeiten werden zur Gänze an einen Fremdanbieter vermietet (ev. auch Geräte) Personal wird (teilweise) übernommen Wahrung der Kontinuität Kernkompetenz bleibt großteils erhalten Rückführung ist möglich Ausfall-Szenario und Kontrolle definieren! Folie 8

OUTSOURCING INDUSTRIELLER ANBIETER Kernkompetenz geht verloren Rücknahme der Entscheidung problematisch Finanzielle Abhängigkeit Notfallversorgung (Sa, So, Feiertag)? Ausfall-Szenario? Folie 9

OUTSOURCING INDUSTRIELLER ANBIETER (Instrumente bis Kritisch C nach RKI) Vorbehandlung vor Ort notwendig? Schäden durch Korrosion? Maximale Stehzeiten? Doppelte Anschaffung von Spezialinstrumenten notwendig? Personalqualifikation? Folie 10

Was hat die Behörde damit zu tun? SANITÄRE AUFSICHT (behördliche Kontrolltätigkeit, KAKuG 60ff) Optimale Sterilgutaufbereitung bzw. Versorgung mit sterilen Gütern ist eine Grundvoraussetzung für eine hochqualitative operative Tätigkeit in Krankenanstalten. Folie 11

MPG gilt zwar für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, aber: Sanitäre Aufsicht nur in KAKuG-Einrichtungen! (derzeit keine Routine-Kontrollen der Arztpraxen, Facharzt-Praxen und Zahnärzte) In Deutschland: Amtsärzte kontrollieren auch den niedergelassenen Bereich. Folie 12

BERATUNGSTÄTIGKEIT der Behörde Outsourcing = Organisationsänderung Grundlegende Organisationsveränderungen unterliegen der sanitätsrechtlichen Genehmigung durch die Behörde. Med. ASV hat die Pflicht, kritische Fragen zu stellen und plausible und nachvollziehbare Antworten einzufordern. Folie 13

Fragen der Behörde: Validierung notwendig (Nahtstellenproblematik!) Aufstockung des Instrumentariums? Versorgung am Wochenende? Wirtschaftlichkeitsberechnung? Ausfall des Fremdbetriebes? Katastrophe in den Krankenanstalten? Gibt es ein Beistandsabkommen? Transport der kontaminierten Instrumente ADR? Qualifikation des Fremdpersonals? usw. Folie 14

Der Behörde obliegt die kritische Würdigung aller Argumente. Hauptfrage: Gibt es eine Exit-Strategie? Ist eine Rücknahme der Entscheidung möglich? Anbieter zu teuer, Versorgung am Wochenende, schlechte Qualität, Konkurs etc.) Folie 15

Outsourcing an einen kommerziellen Anbieter bedeutet das Ende der Sanitären Aufsicht! Deshalb: Alle Fragen müssen geklärt sein! (Auch die Möglichkeit der Kontrolle) VERTRAG zwischen KA und Anbieter Folie 16

Die 3 Goldenen Regeln des Outsourcings: Die Vertragspartner sollten sich VOR einer Vertragsunterzeichnung sehr genau kennen. Gegenseitiges Vertrauen ist für das Gelingen der Gemeinschaft unabdingbar. Misstrauen ist der Anfang vom Ende. Die Bedingungen für eine spätere Trennung legt man am besten schon VOR einer Vertragsunterzeichnung fest. Folie 17

Errare Humanum Est *) *) Lateinisch: Irren ist menschlich. Folie 18

Die Aufgabe der Behörde ist es, im Vorfeld dieser Verbindung den Eheberater zu spielen und auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen, damit eine spätere Notlandung möglichst vermieden wird. Denn: Wenn Sie springen, sollten Sie vorher genau wissen, wo Sie landen. Folie 19

SCH! Folie 20

Vielen Dank für Ihr Mitdenken! Es wäre nett, Sie wieder in Niederösterreich zu sehen!