Amtsblatt. der Gemeinde Hergatz und Kirchenanzeiger der Pfarreiengemeinschaft. Nr. 18/ August 2007

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Amtsblatt der Gemeinde Hergatz und Kirchenanzeiger der Pfarreiengemeinschaft Nr. 18/2007 24. August 2007 Rufnummern der Gemeinde Rathaus 08385/9213-3 Fax 08385/9213-55 e-mail: gemeinde@hergatz.de Bürgermeister Herr Giebl 08385/9213-41 e-mail: uwe.giebl@hergatz.de Geschäftsstellenleiter Herr Achberger 08385/9213-45 e-mail: frank.achberger@hergatz.de Kasse, Sozialamt, Steueramt, Frau Holzer 08385/9213-40 e-mail: marion.holzer@hergatz.de Meldeamt, Standesamt, Rentenamt Frau Riedlinger 08385/9213-44 e-mail: nicole.riedlinger@hergatz.de Gemeindeblatt Herr Kaluza 08385/9213-43 e-mail: oliver.kaluza@hergatz.de Bauhof/Wasserwart 0175/1854384 Grundschule 08385/9213-50 Fax 08385/9213-52 e-mail: vs_wohmbrechts@hotmail.com 08385/1615 Turn- und Festhalle Maria-Thann 08385/640 Turnhalle Wohmbrechts 08385/9213-53 Bürgerstüble 0163/3334112 Zweckverbände (AOL u. WHO) 08381/805-27 Klärwerk Hergatz 08385/1298 Wasserversorgung Handwerksgruppe 08389/9216-0 Öffnungszeiten des Rathauses Montag Freitag 08.00-12.00 Uhr Montag Dienstag 14.00-16.00 Uhr Donnerstag 14.00-19.00 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei Donnerstag 16.00 18.30 Uhr Öffnungszeiten des Wertstoffhofs in Hergatz Mittwoch und Freitag 14.00-17.00 Uhr Samstag 09.30-11.30 Uhr 08385/923046 Die Gemeinde Hergatz im Internet: www.hergatz.de

2 Amtsblatt der Gemeinde Hergatz Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Gewerbegebiet an der B12/B32-Teil 2 Änderung des Flächennutzungsplanes Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz hat in seiner Sitzung am 13.08.2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes an der B 12/B 32-Teil 2 beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 220/3 (Teilfläche), 277, 278, 280/3 (Teilfläche), 287/2, 287/5, 296, 298, 299, 299/1, 300, 300/2, 300/6. Planung bedarfsgerechter Gewerbeflächen Flexibilität bezüglich der Anbindungen des gesamten Gebietes an das örtliche Straßennetz Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der angrenzenden Bebauung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Erfordernis der Planung: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich durch Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die ortsansässige Betriebe und in beschränktem Umfang für weitere Betrieb zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. 8 Abs. 3 BauGB). B12/B32- Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz hat in seiner Sitzung am 13.08.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 12/B 32-Teil 2 beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 220/3 (Teilfläche), 277, 278, 280/3 (Teilfläche), 287/2, 287/5, 296, 298, 299, 299/1, 300, 300/2, 300/6. Erfordernis der Planung: Ausweisung eines Gewerbegebietes für die ortsansässige Betriebe und in beschränktem Umfang für weitere Betriebe zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen Ziele der Planung: Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.08.2007 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schwarzenberg" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 23.07.2007 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schwarzenberg" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.07.2007 liegen in der Zeit vom 03.09.2007 bis 17.09.2007 im Rathaus der Gemeinde Hergatz, Salzstraße 18, 88145 Hergatz, Zimmer 22, Herr Achberger, während der Dienstzeiten jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 19.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß 3 Abs. 2 BauGB bzw. 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten ge-

Amtsblatt der Gemeinde Hergatz 3 ltend gemacht werden können. Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gemäß 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: Aufnahme der Festsetzung "Baulinie" Änderung der Baugrenzen Erweiterung der "Umgrenzung für Flächen für Garagen" Herausnahme der Festsetzung "Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind" Änderung und Anpassung der Immissions-Festsetzungen Einarbeiten der bestehenden Wasserleitung Anpassung des Geltungsbereiches in der Südwestecke des Planungsbereiches Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Hergatz, den 14.08.2007 Uwe Giebl, 1. Bürgermeister Aus der Verwaltung Bericht aus dem Gemeinderat Die 92. Sitzung des Gemeinderates in Hergatz fand am 13. August 2007 in Wohmbrechts statt. In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen zur 1. r- den beraten, entsprechende eingearbeitete Änderungen und Ergänzungen wurden genehmigt. Der Gemeinderat billigte nunmehr die Entwurfsfassung vom 23.07.2007. Auf Grund der Aktualisierung von immissionsschutzrechtlichen Bedingungen wird der Entwurf zur 1. Änderung des Benur zu den geänderten oder ergänzten Teilen nochmals für eine verkürzte Frist von 2 Wochen ausgelegt. von jeweils ca. 800 qm können bereits schon jetzt in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. t Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Hierbei sollen folgende Ziele verfolgt werden: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich durch Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die ortsansässige Betriebe und in beschränktem Umfang für weitere Betrieb zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen, Ausweisung eines Gewerbegebietes für die ortsansässige Betriebe und in beschränktem Umfang für weitere Betriebe zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen, Planung bedarfsgerechter Gewerbeflächen, Flexibilität bezüglich der Anbindungen des gesamten Gebietes an das örtliche Straßennetz, Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum, Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der angrenzenden Bebauung. Der Auftrag zur Straßensanierung Höhenweg in Hergatz wurde mit einem Kostenvolumen von ca. 56.000 an die Firma Dobler in Kempten vergeben. Die Erschließungsarbeiten im Bereich Straßenbau für das Gewerbegebiet an der B12/B32 Teil 1 wurde an die Firma ATS in Sonthofen in Höhe von ca. 150.000 vergeben. Die weiteren Bereiche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung werden von den zuständigen Zweckverbänden WHO und AOL beauftragt. Die beantragte Zivildienststelle wurde vom Bundesamt für Zivildienst im Bereich Umweltschutz/Bauhof für die Gemeinde Hergatz genehmigt. Eine Stellenausschreibung zur umgehenden Besetzung hierfür kann nun erfolgen. Auch im kommenden Jahr 2008 wird die Gemeinde Hergatz wieder eine Ausbildungsstelle im Bereich Verwaltung anbieten. Damit möchte man als gutes Beispiel auch für die freie Wirtschaft dienen und einen guten zukunftsorientierten Beitrag für jugendliche Schulabgänger leisten. Auf Grund von sich immer mehr häufenden Naturereignissen hat der Gemeinderat beschlossen, alle gemeindlichen Gebäude gegen Sturm- und Hagelschäden zu versichern. Neue Parkregelung am Rathaus in Wohmbrechts z- markierung folgt in den nächsten Tagen. Wo darf grundsätzlich nicht gehalten und geparkt werden? Natürlich dort, wo es durch Schilder oder Markierungen gekennzeichnet ist; so z.b. an Halteverbotszeichen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, auf Sperrflächen oder sogen. Zickzack-Markierungen. Aber auch ohne offensichtliche Beschilderung ist nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Halten und das Parken verboten: an engen Straßenstellen, wenn weniger als 3 m Fahrbahnrestbreite verbleibt; dies gilt auch in einem Wendehammer, an unübersichtlichen Straßenstellen, wenn die überschaubare Straßenstrecke kleiner ist, als der benötigte Anhalteweg für vorbeifahrende Fahrzeuge, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen, Aus gegebenem Anlass wurde nach einer Verkehrsschau mit der zuständigen Polizeiinspektion Lindenberg die Parksituation auf dem öffentlichen Parkplatz entlang der Salzstraße zwischen der Sonnenhalde und dem Rathaus in Wohmbrechts neu geregelt. Zum einen wurde am Beginn der Sonnenhalde im Kurvenbereich ein Haltverbot zur Verkehrssicherheit eingerichtet. Weiter-

4 Amtsblatt der Gemeinde Hergatz auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen sowie bis zu 5 m davor, im Bereich von Fahrbahnbegrenzungen (durchgezogene Mittellinie) oder Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, topverdeckt werden, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Bereich von je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, beispielsweise das Parken auf der Fahrbahn entlang von Gehwegparkflächen, auf Gehwegen, sofern dies nicht ausdrücklich beschildert ist, vor Grundstücksein- und Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber. Ausgenommen sind diejenigen, die über die Ein- und Ausfahrt verfügen können also in der Regel die Grundstückseigentümer, bis zu je 15 m vor und hinter Bus-Haltestellenschildern, vor und hinter Andreaskreuzen (innerhalb einer Ortschaft bis zu je 5 m, außerhalb bis zu je 50 m), vor Bordsteinabsenkungen (Einfahrten, Übergänge für Rollstuhlfahrer), auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Gemeinde Hergatz vergibt Zivildienstplatz Im Bauhof der Gemeinde Hergatz wurde im Bereich Umweltschutz eine Beschäftigungsstelle des Zivildienstes anerkannt. Ab sofort können sich geeignete Dienstpflichtige mit den entsprechenden Unterlagen wie Lebenslauf und Anerkennungsbescheid für den Zivildienst bei der Gemeindeverwaltung, Salzstraße 18, 88145 Hergatz Tel.: 08385/9213-45, Herr Achberger, bewerben Fundsache: Im Wald Nähe OT Hergatz wurde ein Fahrrad gefunden. Wer dieses vermisst, bitte melden bei der Gemeindeverwaltung Hergatz, Marion Holzer, Tel. 08385 9213-40 Aus dem Kindergarten Nach den Ferien kommen wir in die Schule! Im Kindergarten haben wir Spaß mit den Zahlen 1-10! Wo liegt der Unterschied zwischen Halten und Parken? Ein Fahrzeug hält, wenn es nicht länger als 3 Minuten steht und wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nicht verlässt. Sobald ein Fahrer sich nicht mehr in Reichweite befindet oder ein Gebäude betritt oder wenn das Fahrzeug länger als 3 Minuten steht, dann parkt es. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird. Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken? Oft sind sie die einzigen freien Parkplätze und dennoch darf ein Fahrzeug nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen auf den Behindertenparkplätzen parken. Sie dienen nämlich den Menschen unserer Gesellschaft, die aufgrund starker körperlicher Einschränkungen keine langen Wege zurücklegen können und auf nah gelegene Parkplätze angewiesen sind. Aber wer gehört nun zu diesem Personenkreis? Einfach jeder, der mal einen schlechten Tag hat oder aufgrund eines Großeinkaufs viel zu tragen hat? Mit Sicherheit nicht. Grundsätzlich reicht es daher nicht aus, wenn ein grün-brauner Schwerbehinderten-ausweis im Fahrzeug ausliegt es muss der genannte blaue Sonderparkausweis ausliegen. Da behinderte Menschen so sehr auf die wenigen Sonderparkplätze angewiesen sind, ist die unbefugte Nutzung mit einer Geldbuße von 35 Euro verbunden. Ein recht hoher Betrag, nicht wahr? Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge geparkt werden, in welchen ein entsprechender blauer Sonderparkausweis mit Rollstuhlsymbol ausliegt. Diese europaweit gültigen Sonderparkausweise können bei dem Zentrum Bayern, Familie und Soziales, dem Versorgungsamt und bei der Gemeindeverwaltung Frau Riedlinger Telefon: 08385/921344 von Personen beantragt werden, die in ihrem Schwerbehindertenausweis vom Seit dem Januar 07 bis zu den Sommerferien 07 durften die angehenden Erstklässler die Zahlen 1-10 genauer kennen lernen. Die Reise ins "Zahlenland" das altersgemäß und spielerisch den Kindern mathematische Vorkenntnisse ermöglicht, war nur durch die Unterstützung einiger Helfer möglich. Die Zahlenpüppchen von 1-10 wurden von Frau Rosi Kunigham/ Maria-Thann kostenlos genäht. liebevoll und individuell gestalteten einige Mütter die Zahlen. Herr Adelbert Sohler/ Itzlings fertigte die Zahlentürme aus Holz an. Wir möchten uns bei allen Helfern für die Unterstützung im Namen der Kinder recht herzlich bedanken.

Amtsblatt der Gemeinde Hergatz 5 Im Monat September feiern Geburtstag 08.09. Rose Heer Lindenhofstr. 1a 25.09. Sophie Ceckovic Mathausstr. 10 70 Jahre 80 Jahre Was sonst noch so los ist An alle Frauen der Gemeinde Hergatz Der Kath. Deutsche Frauenbung lädt ein: Am Samstag, 29.09.2007 Oasentag für Frauen in Grünenbach, 10 und Nehmen Schmotz, Augsburg Am Samstag, 13.10.2007 Frauentag in Marktoberdorf, 9.30 Apotheken - Notdienst: Samstag, 25.08.: Staufen Apotheke, Wangen im Allgäu (Sa. 18-19 Uhr) Sonntag, 26.08.: St. Martins Apotheke am Saumarkt, Wangen im Allgäu (So. 11 12 Uhr, 18.30 19.30 Uhr) Samstag, 01.09.: St. Rochus-Apotheke, Wangen im Allgäu (Sa. 18-19 Uhr) Sonntag, 02.09.: Apotheke am Gesundheitszentrum, Wangen im Allgäu (So. 11 12 Uhr, 18.30 19.30 Uhr) Rettungsleitstelle: 19222 (nur für Fälle, in welchen wirklich ein Notarzt benötigt wird.) Bayernweit einheitliche Ruf-Nr. für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 01805-191212 Für den Kreis Wangen im Allgäu/Ravensburg gelten folgende einheitliche Rufnummern für den ärztlichen Notdienst 01801-929284 und für den zahnärztlichen Notdienst 01805-911630 mit Vortrag von Frau Sumaya Farhat-Naser Leiterin des Jerusalem Center for Women und interessanten Workshops von Bauchtanz bis Märchen etc. Wir haben einen Bus für diesen Tag organisiert. Interessierte Frauen können sich bei den Bezirksleiterinnen Christa Grath (08384/620) und Erika Ahr (08383/9221564) anmelden. Bei beiden Veranstaltungen freuen wir uns auf viele Teilnehmerinnen natürlich auch Nichtmitglieder! Weitere Auskünfte erteilt Frau Anne Spieler (08385/473). Gesangverein Opfenbach Achtung! Nächste Choriosum-Chorprobe am 03.09.2007 um 20.00 Uhr im Anna-Haus in Opfenbach Kleinanzeigen Kinderbetreuung für 2 Jungs (3 und 5 Jahre) gesucht. Mo Fr 12.00-15.00 Uhr evtl. Sa. Mindestalter 17 Jahre. Telefon 08385 / 922831. Brennholz zu verkaufen. Telefon 08385/1410 Fa. Reifen-Feneberg sucht Aushilfen für die Reifenmontage Lagerarbeiten und im Verkauf für Telefondienst auf 400 Euro- Basis Tel. 08385/98016 Herr Brög ärztlicher Notdienst Ärztlicher Notdienst an den Wochenenden: Samstag, 25.08.: Dr. Busch, Neuravensburg, Tel. 07528-7999 Sonntag, 26.08.: Dr. Ferger, Schlachters, Tel. 08389-433 Samstag, 01.09.: Dr. Jeske, Wangen, Tel. 07528-7939 Sonntag, 02.09.: Dr. Jeske, Wangen, Tel. 07528-7939 Zahnärztlicher Notdienst an den Wochenenden: Sa. 25.08. - So. 26.08.: Dr. Torsten Stammer, Opfenbach, Tel. 08385-1771 Sa. 01.09. So. 02.09.: ZA Johannes Dorn, Lindenberg, Tel.: 08381-92 88 68

6 Amtsblatt der Gemeinde v Hergatz Kirchliche Nachrichten Wohmbrechts Sonntag 26. August 9.30 Uhr Rosenkranz 10.00 Uhr Pfarrgottesdienst Aussendungsgottesdienst von Kathrin Rädler Sonntag 2. September 22. Sonntag im Jahreskreis Kollekte für die Kirchenrenovierung 9.30 Uhr Rosenkranz 10.00 Uhr Pfarrgottesdienst Samstag 8. September Mariä Geburt Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Vorabendmesse (f. Helene Hagspihl von den Turnerfrauen; Senzi und Fritz Bertele, Ernst Früh, Johanna Kible; Anni Beckers, Holger Gagsch; Gertrud u. Christian Beckers) Maria-Thann Sonntag 26. August 21. Sonntag im Jahreskreis 9.45 Uhr Radlergottesdienst bei der Turn- und Festhalle anschl. Fahrradsegnung 14.00 Uhr Taufe Felix Seelherr Samstag 1. September Silbersonntag 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Vorabendmesse (f. Josef u. Maria Grabher; Maria Rothenhäusler, Ernst Wiedemann; Franziska Ferber; Hans Schmid) Sonntag 9. September 23. Sonntag im Jahrekreis Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel 9.30 Uhr Rosenkranz 10.00 Uhr Pfarrgottesdienst Opfenbach Sonntag 26. August 21. Sonntag im Jahreskreis 8.15 Uhr Rosenkranz 8.45 Uhr Pfarrgottesdienst Dienstag 28. August Hl. Augustinus 19.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle in Mellatz Sonntag 2. September 22. Sonntag im Jahreskreis 8.15 Uhr Rosenkranz 8.45 Uhr Pfarrgottesdienst Mittwoch 5. September 19.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle in Heimen Donnerst. 6. August 19.30 Uhr Rosenkranz in der Kapelle in Mywiler Sonntag 9. September 23. Sonntag im Jahrekreis Kollekte: Welttag der Kommunikationsmittel 8.15 Uhr Rosenkranz 8.45 Uhr Pfarrgottesdienst Pfarreiengemeinschaft Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 3. 7. September nur am Dienstag 4. Sept. von 16.00 18.00 Uhr in Opfenbach geöffnet. Seniorennachmittag Wohmbrechts und Maria-Thann Dienstag, den 4. September um 14.00 Uhr im Pfarrsaal in Wohmbrechts. Eheversprechen Heiraten werden am 22. September in Oberreute Elisabeth Bechteler und Martin Kiechle. Aus den Kirchenbüchern seit Mai 2007 Das neue Leben durch die Taufe haben empfangen: In Wohmbrechts: Franziska Maria Breitkopf, Engelitz Lucien-Noah Helmut Josef Sosset, Itzlings Amalie König, Hergatz Ramona Gutsch, Wohmbrechts In Maria-Thann: Alena Marie Kersten, Maria-Thann Elina Bentele, Maria-Thann Aron Alexander Probst, Maria-Thann Mark Julian Fuchs, Maria-Thann In Opfenbach: Pia Viktoria Stohr, Opfenbach Hartmann Toni Elia, Mellatz Hartmann Peter, Mellatz Den Bund der Ehe schlossen: In Maria-Thann: Tanja Schneider und Thomas Dzialosynski, Wangen In Opfenbach: Nicole Unseld und Martin Mangold, Mäuchen In die Ewigkeit abberufen wurden: In Wohmbrechts: Georg Koch, Wohmbrechts, im Alter von 74 Jahren Andreas Rädler, Hergatz, im Alter von 65 Jahren Rosalia Bernhard, Wohmbrechts, im Alter von 87 Jahren Maria Emilie Weigl, Hergatz, im Alter von 86 Jahren In Maria-Thann: Hans Dieter Förster, Schwarzenberg, im Alter von 63 Jahren Josefine Ohlinger, Staudach, im Alter von 89 Jahren In Opfenbach: Eugenia Seuß, Opfenbach, im Alter von 81 Jahren Friedrich Karg, Litzis, im Alter von 86 Jahren Herbert Miksch, Litzis, im Alter von 65 Jahren Norbert Ganal, Mywiler, im Alter von 56 Jahren Magnus Ohmayer, Heimen, im Alter von 79 Jahren Gertrud Maria Berle, Göritz, im Alter von 56 Jahren Pfarrer Paul Ganal, Opfenbach, im Alter von 77 Jahren Öffnungszeiten Pfarrbüro in Opfenbach: Mo, Mi, Do u. Fr 9.00-11.00 Uhr, Di 16.00-18.00 Uhr. Öffnungszeiten Pfarrbüro in Wohmbrechts: Di 9.00-11.00 Uhr. Sprechzeiten von Herrn G. Heilos: Mo 16.00-18.00 Uhr im Pfarrhof Wohmbrechts Pfarramt Opfenbach / Pfr. Martin Weber: Tel. 08385 / 448 Fax: 921662 Pfarramt Wohmbrechts: Tel. 08385 / 9213666 - Fax: 9213665 Pfr. A. Hochgesang: Tel. 08385 / 251 Fax: 9213665 Gemeindereferent G. Heilos: Tel. 08385 / 922595 (privat) 08385 / 9213667 (dienstlich) Internet: www.pfarrei-opfenbach.de E-Mail : pfarrei-opfenbach@bistum-augsburg.de

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