Damit Ideen reifen können, benötigen sie Schutz. 3D-Druck-Technologie: Herausforderung für das geltende Recht?

Ähnliche Dokumente
3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht

Damit Ideen reifen können, benötigen sie Schutz. Berührungspunkte der 3D- Druck-Technologie mit IP-Rechten

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner mbb I Gewerblicher Rechtsschutz I RA Niklas Kinting

Recherche nach ähnlichen Marken Theorie und Praxis

Urheberrechte in der Forschung

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen

DHBW Mosbach 2. April 2014

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Schranken des Rechts aus dem eingetragenen Design

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen

DOMAINRECHT. Registrierung und Nutzung von Internet-Domainnamen

Berlin Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg München Inhalt 01 Überblick 02 Urheberrecht 03 Design-/Markenrecht 04 Sonstiges

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG)

Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung.

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cottbus

Immaterialgüterrechtliche Aspekte des 3D-Drucks und Haftungsfragen

Gewerbliche Schutzrechte und ihre Verletzung eine Übersicht. Dr. Nikolas Gregor CMS Hasche Sigle

Schutzrechte im internationalen Wettbewerb T. Hüttner 1

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Herzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent

Schutzgesetze. H. Hering, Gewerblicher Rechtsschutz für Ingenieure, essentials, DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014

Patente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude

Mittelbare Patentverletzung bei Lieferung von Verschleißteilen

IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?

Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit

Schutz und Durchsetzung von Arbeitsverfahren

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht

Umgang mit dem Urheberrecht

Seminar Sommersemester 2003 Gewerblicher Rechtsschutz. 1. Möglichkeit eines Sonderrechtsschutzes für geschäftliche

Von der Erfindung zum Patent

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

FFV-Workshop Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude

Inhaltsverzeichnis 9. Kapitel 1 Einführung 17

Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I

Ausbeutung und Beeinträchtigung des Rufs ohne Herkunftstäuschung zum eigenständigen Anwendungsbereich von 4 Nr. 9 lit. b UWG

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

3D-Druck Überblick von Einsatzmöglichkeiten im Handwerk. B. Eng. Anja Pfeuffer Telefon: Mail:

Vom Störer zum Täter?

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7

Kontrolle der digitalen Werknutzung zwischen Vertrag und Erschöpfung

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht letzte Folie

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Urheberrecht für Publisher

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Text des Urheberrechtgesetzes (UrhG) ab

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum!

Geografische Herkunftsangaben

Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Kopienversand Elektronische Leseplätze

Die Wirkung einer eingetragenen Marke ist, dass es Dritten untersagt ist, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

Marke Inhaber. Jeder Rechtsträger. Verbandsmarke ( 62 ff) kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke

Patentrecht - Allgemeines

Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

Informationsveranstaltung Grundlagen gewerbliche Schutzrechte. IHK für Oberfranken Bayreuth 7. Mai 2014 Jochen Sties

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen -

Andreas Witt. Die mittelbare Patentverletzung nach deutschem und schweizerischem Recht

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Die Strafbarkeit der unbefugten Vervielfältigung und Verbreitung von Standardsoftware

Marke Inhaber. allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher. Das UrhWissG. und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit

1.1 Was ist das Urheberrecht?...

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Tipps zum Schutz vor Nachahmung Ihrer Ideen

Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Die Blockchain im Recht des Geistigen Eigentums: Schutzgegenstand und/oder technische Schutzmaßnahme?

vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung bzw. Überarbeitung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen.

Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht

Alles was Recht ist. Der Verantwortungsbereich des Übungsleiters aus rechtlicher Sicht. Übersicht. Strafrechtliche Haftung

Verletzungen für Erfinder

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin

d. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt.

Patentverletzung im Hinblick auf den 3D-Druck und Geschäftsführerhaftung

Geschmacksmusterrecht

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )

Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney

Anti Plagiatssoftware

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Wie schütze ich meine Idee?

Urheberrecht letzte Folie

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Transkript:

3D-Druck-Technologie: Herausforderung für das geltende Recht? Dr. Tobias Wuttke 14. Februar 2017

Was ist 3D-Drucken? Fertigungsmethode: additives Schichtbauverfahren 2D*X = 3D Materialien: Kunststoffe, Keramik, Metalle, Zellen Schmelz- und Härtungsprozesse => kein Materialverlust! Digitale Komponente(n): CAD-Datei (*.stl-format) ; 3-D Scanner (optisches Messverfahren) und eigene computertechnische Konstruktion der CAD-Datei; Kommerzielle Online-Druckerei//Fab-Lab (nicht kommerziell, nur Unkostenbeitrag) Gegenwärtig konkurrierende Methoden? Spritzguss (noch genauer, aber teurer, da Formen notwendig) Material abtragende Verfahren, bspw. Fräsen, Bohren (noch genauer, aber teurer, da Materialverlust) 2

Wie sieht das aus und wo kann man das kaufen? 3

Was kann ich machen? Schusswaffe aus 3-D-Drucker heizt Debatte über US-Waffenrecht an Washington. Mit einem 3-D-Drucker hat ein Student aus Texas eine funktionsfähige Waffe hergestellt und damit die Debatte über Waffengesetze in den USA erneut angeheizt. Besondere Brisanz hat der Fall, da Cody Wilson die Anleitung dafür ins Internet gestellt hat. Denn der Bau von Waffen ist uneingeschränkt erlaubt. (aus WAZ-Online) 4

Was ändert sich durch 3D Drucker? Entwicklungszeiten, -zyklen Skaleneffekte: Nachbauen ggfs. auch in kleinen Stückzahlen rentabel 5

Was ändert sich durch 3D Drucker? Verlagerung der Produktion in den privaten Bereich 6

Was ändert sich durch 3D Drucker? Weltweite Verfügbarkeit von kopierten 3D-CAD Dateien Analogie zu 3-D Datei: bspw.: www.shapeways.com Filesharing bei Musik/Filmen Print on Demand bei Büchern 7

Die relevanten Player M FabLabs/ 3-D Druckereien Hersteller 3D- Drucker/3 D-Scanner Host Provider/ /Tauschbörsen Endverbraucher Rechte- inhaber

Rechtliche Grenzen (gewerbliche Schutzrechte) Patente UrhR GebrM Design Protection for your Ideas! Sortenschutz UWG Halbleiter Marken 9

Wie muss man denken? Gibt es weltweiten Schutz? 10

Traditionelle Denkweise Ein Schutzrecht, ein Produkt, ein Verletzer längst überholt? Realität im virtuellen Raum: mehraktige Verletzungstatbestände, bei denen privater und geschäftlicher Verkehr sowie inländisches und ausländisches Handeln verschwimmt 11

Vorgehen aus Patenten? Schutz für Erfindungen, die neu sind und auf erfinderischer Tätigkeit beruhen Produkte Verfahren Aber: keine Software als solches 12

Welche Patentrechte kommen in Betracht? 1. Erfindung bezieht sich auf 3-D Drucker selbst (bspw. Schnelligkeit des Drucks, Materialverbrauch etc) 2. Erfindung bezieht sich auf Einsatz des 3-Druckers (d.h. die Anwendung zu einem bestimmten Zweck, z.bsp. Herstellung von Dentalimplantaten) 3. Erfindung bezieht sich auf das gedruckte Produkt, das seinerseits Schutzobjekt eines Patents ist 13

Kategorien der Patentverletzung Unmittelbare Patentverletzung Mittelbare Patentverletzung (häufig bei Verfahren) Mittel, das sich auf wesentliches Element der Erfindung bezieht noch H.M.: nur körperliche Gegenstände MM.: Körperlichkeit weder vom Wortlaut noch vom Normzweck gefordert 14

Vorgehen aus Patentrecht? Einscannen des Objekts (-), bloße Vorbereitungshandlung Drucken des Produktes (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Besitz gedrucktes Produkt (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Kopieren der CAD-Datei (-), bloße Vorbereitungshandlung Verbreitung CAD-Datei (str.) Betreiben Tauschbörsen (+), fahrlässige Nebentäterschaft // Störerhaftung 15

Störerhaftung // Fahrl. Nebentäterschaft BGH MP3-Player Import 2. Schuldner des Unterlassungs- und des Vernichtungsanspruchs ist nicht nur, wer in eigener Person einen der Benutzungstatbestände des 9 PatG verwirklicht oder vorsätzlich die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch einen Dritten ermöglicht oder fördert. Verletzer und damit Schuldner ist vielmehr auch, wer die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch den Dritten ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Patentinhabers verletzt. 3. Den Spediteur trifft keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen durch die transportierte Ware (Bestätigung von BGH, GRUR 1957, 352 [354] Taeschner/Pertussin II). 4. Eine Pflicht zur Einholung von Erkundigungen und gegebenenfalls zur eigenen Prüfung der Ware kann jedoch für den Spediteur entstehen, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung vorliegen. 16

Vorgehen aus Design? Äußere zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses, die neu und eigenartig ist Problem: Ersatzteile!!! 17

Vorgehen aus Design? Einscannen des Objekts (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Drucken des Produktes (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Gedrucktes Produkt (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Kopieren der CAD-Datei (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Verbreitung CAD-Datei (+), aber nicht bei rein privaten Handlungen Betreiben Tauschbörsen (+), fahrlässige Nebentäterschaft // Störerhaftung 18

Markenschutz: vielfältig Damit Ideen reifen können,

Beispiele für -Marken Damit Ideen reifen können,

Wichtige Vorteile der Marke Wichtige Vorteile von Marken: Kann im Prinzip überall angebracht werden Vorherige Benutzung nicht schädlich (Kein Neuheitserfordernis) Keine Begrenzung der Laufzeit 21

Verletzungstatbestand (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr 1.ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen [markenmäßig] zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt, 2.ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder 3.ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. 22

Vorgehen gegen 3D-Druckprodukt aus Marke Einscannen des Objekts (-) Drucken des Produktes (+), nur bei 3-D Marke oder wenn Marke auf Produkt aufgebracht wird; Handeln im geschäftlichen Verkehr erforderlich Gedrucktes Produkt (+), nur bei 3-D Marke oder wenn Marke auf Produkt aufgebracht wird; Handeln im geschäftlichen Verkehr erforderlich Kopieren der CAD-Datei (-), bloße Vorbereitungshandlung Verbreitung CAD-Datei (?), markenmäßige Benutzung (wohl ja) Betreiben Tauschbörsen (+), fahrlässige Nebentäterschaft // Störerhaftung 23

Schutzvorrausetzungen des Urheberrechts Schutzvorrausetzungen des Urheberrechts: Entscheidend ist Werkqualität der Vorlage Persönlich-geistige Schöpfung kleine Münze BGH Geburtstagszug 24

53 UrhG (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. Daumenregel: 2-7 Werkexemplare 25

Vorgehen gegen 3D-Druckprodukt aus Urheberrecht Einscannen des Objekts (+), Vervielfältigung 16 UrhG - 53 UrhG? Drucken des Produktes Identisches Produkt (+), Vervielfältigung 16 UrhG - 53 UrhG? Produkt aus einem anderen Material (+), Vervielfältigung 16 UrhG - 53 UrhG oder bei Überschreitung der Wesentlichkeits-Schwelle Bearbeitung 23 UrhG (keine Schranke) Dimensionswechsel (dreidimensionaler Druck einer zweidimensionalen Vorlage) (+) Bearbeitung 23 UrhG (keine Schranke) 26

Vorgehen gegen 3D-Druckprodukt aus Urheberrecht Gedrucktes Produkt (+), Verbreitung 17 UrhG (keine Schranke) Kopieren der CAD-Datei (+), Vervielfältigung 16 UrhG - 53 UrhG? Verbreiten CAD-Datei (+), öffentliche Zugänglichmachung 19 a UrhG (keine Schranke) Betreiben Tauschbörsen (+), fahrlässige Nebentäterschaft // Störerhaftung 27

Zivilrechtliche Folgen Patent, Design, Urheberrecht, Marke: Identische Rechtsfolgen Unterlassung Auskunft Privilegierung des Schutzrechtsinhabers Schadensersatz bei Verschulden Vernichtung/Rückruf Entfernung aus Vertriebswegen Veröffentlichung des Urteils 28

Praktische Probleme Vorgehen gegen Endverbraucher: Kosten/Nutzen; Image? Vorgehen gegen FabLabs? Vorgehen gegen kommerzielle 3-D Druckereien? Vorgehen gegen Plattformbetreiber der Tauschbörsen? 29

Strafrechtliche Folgen 142 PatG 51 DesignG 143 ff. MarkenG 106, 108 UrhG Strafbarkeit bei vorsätzlichem Handeln 15 StGB Bei Gewerbsmäßigkeit Offizialdelikt 30

Strategien für Rechteinhaber Strategien für Rechteinhaber Home 3D Drucker Unzulänglichkeiten der 3D-Drucker ausnutzen (Farben; Aufbau, bspw. Doppelwandigkeit) Digitales Rechtemanagement (Kopierschutz) Lernen aus Fehlern der Musikindustrie (Tauschbörse darf nicht der einfachere Weg sein) 31

Implementierung in Geräten? Vorbild Farbkopierer Kopien von Geldscheinen und Urkunden verboten Implementierung des Kopierschutzes im Gerät 32

Ist der Gesetzgeber gefragt? Mögliche gesetzgeberische Änderungen Neudefinition gewerbliche Nutzung notwendig? 33

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! KONTAKT Tel. +49(0)89-2121860, Fax +49(0)89-21218670, mail@mbp.de